Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz vor Ort: Ein Überblick
|
|
- Nadine Glöckner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz vor Ort: Ein Überblick Webinar 23. Oktober 2018 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am Deutsches Institut für Urbanistik
2 Einführung und Moderation Niko Hübner Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik
3 Agenda Zeitplanung Programmpunkt 10:00 bis 10:20 10:20 bis 10:35 Begrüßung und kleine Vorstellungsrunde via Online-Abstimmungen Niko Hübner, SK:KK Fokusberatung, Energiesparmodelle, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement, Energie-und Umweltmanagement Britta Sommer, SK:KK 10:35 bis 10:45 Fragen und Antworten Ihre Fragen aus dem Chat 10:45 bis 11:00 Kommunale Netzwerke, Potenzialstudien, Mobilität (Intelligente Verkehrssteuerung), Abfall, Kläranlagen, Trinkwasser Britta Sommer und Dr. Andrea Fischer-Hotzel, SK:KK 11:00 bis 11:10 Fragen und Antworten Ihre Fragen aus dem Chat 11:10 bis 11:25 Beleuchtung, Belüftung, Mobilität, Rechenzentren, weitere investive Maßnahmen Dr. Andrea Fischer-Hotzel, SK:KK 11:25 bis 11:35 Fragen und Antworten Ihre Fragen aus dem Chat 11:35 bis 11:45 Die Kommunalrichtlinie 2019 Antragstellung in easy-online: Tipps und Tricks 11:45 bis 11:50 Abschluss
4 Webinarraum Rundgang durch den virtuellen Veranstaltungsraum Quelle : Unsplash.com/Nicolas Picard
5 Aufgaben des SK:KK Information & Beratung zum Klimaschutz Informationsplattform Fördermittelberatung Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
6 Beratungsleistungen Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage» Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend So erreichen Sie uns: 030 / skkk@klimaschutz.de
7 Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) 2020: - 40 % THG 2050: - 80 bis 95% THG Zielgruppen Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen Finanzierung Bundeshaushalt und Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel) Leitgedanke beraten, motivieren, investieren 7
8 Die Kommunalrichtlinie Teil eins Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik
9 Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative
10 Kommunalrichtlinie 2019 Was bleibt, was ist neu Antragsteller Alte Bekannte, neue Details Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse Unternehmen mit mind. 25% kommunaler Beteiligung Kindertagesstätten und Schulen Hochschulen Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe Kulturelle Einrichtungen Sportvereine Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Neue Bekannte Jugendwerkstätten Dienstleister_innen Netzwerkmanager_innen Aufgabenträger des ÖPNV Öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsverbände Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag 10
11 Wer ist antragsberechtigt? Kommunalrichtlinie Antragsteller Antragsberechtigt für alle Förderschwerpunkte sind Kommunen Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung Kitas, Schulen und Hochschulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Jugendwerkstätten Religionsgemeinschaften Antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind Kulturelle Einrichtungen Sportvereine Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Entsorger, Deponiebetreiber, Wasserwirtschaftsverbände, Netzwerkmanager_innen und fachkundige externe Dienstleister Aufgabenträger des ÖPNV 12
12 Kommunalrichtlinie 2019 Was bleibt, was ist neu strategisch Alte Bekannte, neue Details Klimaschutzkonzepte und -management Energiesparmodelle und Starterpaket Neue Förderschwerpunkte Fokusberatung Energiemanagement- und Umweltmanagementsysteme Kommunale Netzwerke Potenzialstudien Förderung entfällt Einstiegsberatung Klimaschutzteilkonzepte 14
13 Förderschwerpunkte Kommunalrichtlinie bis Die Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutz management Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen- /-Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen- /-Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen Strategisch Personal Investiv 15
14 Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie - ab Strategische Förderschwerpunkte Fokusberatung Klimaschutzmanagement und Klimaschutzkonzepte Energiemanagementsysteme Kommunale Netzwerke Potenzialstudien Energiesparmodelle Umweltmanagementsysteme Investive Förderschwerpunkte Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen Raumlufttechnische Anlagen Abfallentsorgung Rechenzentren Innen- und Hallenbeleuchtung Nachhaltige Mobilität Kläranlagen Weitere investive Maßnahmen Trinkwasserversorgung 16
15 Wer ist antragsberechtigt? Kommunalrichtlinie Finanzschwache Kommunen Finanzschwache Kommunen können von erhöhten Förderquoten profitieren, wenn sie nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und das Konzept nachweisen wenn das Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept vorsieht, Nachweis über Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem aktuellen und den folgenden zwei Haushaltsjahren Bestätigung der entsprechenden Haushaltslage durch die Kommunalaufsicht! 17
16 Fokusberatung 18
17 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Fokusberatung Was wird gefördert? Beratung von Antragstellern am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten zu kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten mit konkreten Empfehlungen und einer umgesetzten Maßnahme Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben für maximal 20 Beratungstage durch fachkundige externe Dienstleister Antragsberechtigt sind zusätzlich fachkundige, externe Dienstleister *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen 19
18 Inhalte Fokusberatung Strukturierte Kurzanalyse zu Aktivitäten und Maßnahmenumsetzung in einem fokussierten Themenfeld zum Klimaschutz Mindestens ein Workshop mit Schlüsselakteuren aus Politik und Verwaltung Gemeinsam erarbeitete Maßnahmenliste von mind. 5 Maßnahmen Mindestens eine im Bewilligungszeitraum umgesetzte Maßnahme und Empfehlung zum weiteren Vorgehen im Klimaschutz 20
19 Energiesparmodelle in Schulen und Kitas 21
20 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiesparmodelle für Schulen und Kitas Was wird gefördert? Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzer_innen sowie Träger zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren Mögliche Modelle: Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung (fifty-fifty) Prämiensystem mit Unterstützung der Nutzeraktivitäten (Aktivitätsprämiensystem) Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal oder die Vergütung für fachkundige externe Dienstleister Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Im Umfang bis max Voraussetzung ist der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Realisierung von Energiesparmodellen. *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 65 % / 90 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 48 Monate
21 Beantragung Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Starterpaket Innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die pädagogische Arbeit im Rahmen des Klimaschutzes Sachausgaben für sog. Energieteams (Nutzer_innen der jeweiligen Einrichtung) geringinvestive Maßnahmen Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstags im Umfang von max pro betreuter Einrichtung _960_720.jpg Kurz & knapp *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Förderquote 50 % / 65 % Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum innerhalb der Laufzeit des Energiesparmodells 23
22 Energiesparmodelle: Was steckt drin im Starterpaket - Beispiele Pädagogische Ausstattung Ausstattung Energieteams Energetische Optimierung Bildungsmaterialien, Lerneinheiten Reisen und Eintrittsgelder Unterrichtsmodule von Dritten Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen Klimamesskiste, Experimentiersets Puzzles, Karten- und Internetspiele Demonstrationsmaterial (z.b. Solarkocher) Ausstattung Gärten oder Pflanzwände Strommessgerät (Infrarot-)Thermometer Lüftungs- oder CO2-ampel Luxmeter Langzeit- Temperaturmessgerät T-Shirts, Taschen, etc. Geschäftsbedarf, Poster etc. Abdichten von Außentüren und Fenstern Türschließer Thermostatventile Effiziente Kleinlüfter Wassersparaufsätze / wassersparenden Armaturen und noch mehr! 24
23 Britta Sommer Energie- und Umweltmanagementsysteme 25
24 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme Was wird gefördert? Implementierung eines Energiemanagementsystems mit Unterstützung eines externen Dienstleisters bei Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems Voraussetzung ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 40 % / 65 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate 26
25 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister Bis zu 45 Beratungstage im Bewilligungszeitraum Durchführung einer Gebäudebewertung Erstzertifizierung nach DIN EN ISO Sachausgaben für Software (max ) Mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik (max ) Dienstreisen: bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterqualifizierung für bestehendes Personal Diese Förderung ist produktneutral. Das Energiemanagement kann als Unterstützung auf dem Weg z. B. zum eea gefördert werden. Die Kosten für die Erstzertifizierung sind analog der KRL nur für das EMS nach ISO förderfähig. 27
26 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Umweltmanagementsysteme Was wird gefördert? Implementierung von Umweltmanagementsystemen durch die Beauftragung von externen Dienstleistern Zuwendungsfähig sind Vergütungen für fachkundige externe Dienstleister Bis zu 20 Beratungstage im Bewilligungszeitraum Durchführung externer Begutachtung durch einen staatlich zugelassen Umweltgutachter Erstzertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung Voraussetzung ist der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems und Zertifizierung nach der europäischen EMAS- Verordnung Nr. 1221/2009 innerhalb des Kurz & knapp Bewilligungszeitraums. *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Förderquote 40 % / 65 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 18 Monate
27 Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement 29
28 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben Was wird gefördert? Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager_innen in den Bereichen: Integrierter Klimaschutz Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung Klimafreundliche Mobilität Konzepte zeigen auf: Kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von THG-Emissionen Konzepte umfassen: Energie- und THG-Bilanz, Potenzialanalyse, Minderungsziele, Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes Controlling- und Managementinstrument *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Vorlage Konzept beim Projektträger: Spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums Initiierung der Umsetzung erster Maßnahmen im Erstvorhaben Kurz & knapp Förderquote 65 % / 90 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 24 Monate
29 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für Konzepterstellung (max ) Personalausgaben bei zusätzliche geschaffener Stelle Vergütungen für fachkundige externer Dienstleister (Erstellung THG-Bilanz, Berechnung Potenziale, Szenarien sowie Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr) Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max ) Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu sechs Tage pro Jahr, Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Max Übergangsregelung für Klimaschutzkonzepte und teilkonzepte, die nicht älter als 36 Monate sind! 31
30 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Anschlussvorhaben Was wird gefördert? Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept Voraussetzungen sind ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den Klimaschutz die Wahrnehmung von Mentoringaufgaben *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 40 % / 55 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate für das integrierte Konzept, 24 Monate für die Konzepte 32 Wärmenutzung, Mobilität
31 Anschlussvorhaben Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max ) Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu neun Tage / Jahr, Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen bis zu fünf Tage / Jahr begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max ) 33
32 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme Was wird gefördert? eine investive Maßnahme mit Vorbildcharakter leistet einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz Zuwendungsfähig ist eine Investition, die die besten verfügbaren Technologien einsetzt Vorhandene gesetzliche Mindeststandards müssen deutlich übertroffen werden Voraussetzungen sind Maßnahme ist Bestandteil des Konzepts Bewilligung eines Klimaschutzmanagements Reduzierung der THG-Emissionen von mind. 50 % 34 Kurz & knapp Förderquote 50 % Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate
33 Fragen und Antworten
34 Die Kommunalrichtlinie Teil zwei Dr. Andrea Fischer-Hotzel Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik
35 Kommunale Netzwerke 37
36 Kommunale Netzwerke Was wird gefördert? Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen: Klimaschutz Energieeffizienz Ressourceneffizienz sowie klimafreundliche Mobilität Antragsberechtigt sind ausschließlich Netzwerkmanager_innen 38
37 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Gewinnungsphase Was wird gefördert? die Gewinnung eines Netzwerks von mind. sechs Teilnehmern Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für das Netzwerkmanagement (max / Netzwerk) Ausgaben für Werbematerial zur Gewinnung, Organisation und Durchführung von regionalen Informationsveranstaltungen zur Gewinnung von Teilnehmern Pro Antragsteller können max. drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden. Kurz & knapp Förderquote 100 %, höchstens jedoch 3000 pro Netzwerkprojekt Bewilligungszeitraum 12 Monate 39
38 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Netzwerkphase Was wird gefördert? Aufbau, Betrieb und Begleitung eines Netzwerks mit mind. sechs Teilnehmern durch ein qualifiziertes Netzwerkmanagement Die Förderung der Netzwerkphase kann unabhängig von der Gewinnungsphase erfolgen. Zuwendungsfähig sind Vergütungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Netzwerkteams und für externe Dienstleister (inhaltliche Beratung, Unterstützung bei der Moderation) Sachausgaben für Vorbereitung und Abschluss von Verträgen Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform Auftakt- und Abschlussveranstaltungen Netzwerktreffen im Dreimonatsrhythmus Berichterstellung Ausgaben für externe Experten bei Netzwerktreffen sowie Weiterbildung und Schulung der Teilnehmenden Kurz & knapp Förderquote 60 % im ersten Förderjahr max / Teilnehmer, in den Folgejahren max / Teilnehmer 40 Bewilligungszeitraum 36 Monate
39 Potenzialstudien 41 Bild: CCO, gemeinfrei
40 Themen: Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien Abfallentsorgung Siedlungsabfalldeponien Trinkwasser Abwasserbehandlungsanlagen Digitalisierung Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe Was wird gefördert? Erstellung eines konkreten Fahrplans für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen Fokus: kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, in eine langfristige Strategie eingebettet Kurz & knapp *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Förderquote 50 % / 70 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 12 Monate
41 Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien Inhalte Energetische und klimaschutzbezogene Bestandsaufnahme Durchführung einer Potenzialanalyse mit Ableitung von Klimaschutzzielen und Entwicklung einer kurz-, mittel- und langfristigen Strategie Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen (Grobplanung) Umsetzungsfahrplan Feinplanung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen mit Kosten-Nutzen- Analyse Zuwendungsfähig sind Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister 43
42 Investive Förderschwerpunkte 44
43 Kommunalrichtlinie 2019 Was bleibt, was ist neu investiv Alte Bekannte, neue Details Außen-/Straßen-/Innen-und Hallenbeleuchtung/LSA Raumlufttechnische Geräte Nachhaltige Mobilität Rechenzentren Siedlungsabfalldeponien Weitere investive Maßnahmen Neue Förderschwerpunkte Abfall Kläranlagen Trinkwasser Förderung entfällt Heizkörpernischen Hocheffizienzpumpen Heizung/Warmwasser Wärmerückgewinnung Grauwasser 45
44 Hinweise zur Förderquote Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein erhöhte Förderquote (+ 5 %) für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten und Sportstätten für Beleuchtung, Belüftung, Radabstellanlagen, Rechenzentren und Weitere investive Maßnahmen Zuwendungsfähig sind Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben Förderantrag Hinweise für Antragsteller muss darstellen, inwieweit die Investitionskosten zu dem Ziel beitragen, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO 2 -Äquivalent auf 50 Euro / Tonne zu begrenzen 46
45 bay Waste Separation _960_720 Abfallentsorgung 47
46 Sammelpunkte für Garten- und Grünabfälle Was wird gefördert? Dezentrale, zeitlich unbegrenzt zugängliche Übergabepunkte Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Errichtung befestigter Sammelplätze mit gebundener Decke und Erfassung des Niederschlagwassers die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal Sachausgaben für Container und Brücken begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis Voraussetzungen sind Schaffung eines festen Untergrunds Verwertung der Gartenabfälle als qualitätsgesicherter Kompost Baumaterial aus Sekundärrohstoffen (mind. 40 %) thermische Nutzung nur von Überschussholz Kurz & knapp Förderquote: 40 % Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 18 Monate 48
47 Was wird gefördert? Vergärung bzw. Kaskadennutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) der in der Biotonne gesammelte Abfälle ggf. auch Nassfermentation Zuwendungsfähig Investition und Installation einer Anlage zur kontinuierlichen Trockenfermentation sowie die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal (Anforderungen siehe Richtlinie) Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis Voraussetzungen sind Vergärungsanlagen für Bioabfälle Flächendeckende Biotonne mit Anschluss- und Benutzungszwang vorhanden oder nachweislich geplant Installierte Leistung über 150 kw Weitere technische Voraussetzungen lt. Richtlinie und Hinweisblatt Kurz & knapp Förderquote 40 % Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate 49
48 Was wird gefördert? Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren Ziel Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %) Zuwendungsfähig sind Notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie Technische Einrichtungen und Aggregate Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen bzw. Neubau Mess- und Regelungstechnik Voraussetzung ist Potenzialstudie Siedlungsabfalldeponien *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp - Zuschuss: 50 % / 60 % * - Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 18 Monate
49 P:\ _SKKK\AP 6 StrategieBMUB\6.1_6.2_Novellierung\5_Novellierung_für_2019\Termine Kläranlagen 51
50 Was wird gefördert Investive Maßnahmen an Abwasseranlagen, die eine Klärschlammverwertung in einem Verbund aus mehreren kleinen Zulieferanlagen und einer zentralen Verwertungsanlage ermöglichen Zuwendungsfähig Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV-V zur Annahme, Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen Größenklasse I-III, die bei geplanter gemeinsamer Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne aerobe Schlammstabilisierung anstreben Voraussetzungen sind Klärschlammverwertung im Verbund Abstand der Anlagen zur zentralen Anlage max. 50 km Eingesparte THG-Emission übersteigen THG-Emission durch Schlammtransport *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 30 % / 40 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 48 Monate
51 Erneuerung der Belüftung Was wird gefördert Energieeffiziente Erneuerung und Optimierung der Belüftungstechnik sowie Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung für höhere Gesamteffizienz Zuwendungsfähig sind Austausch bestehender Kompressoren durch hocheffiziente, regelbare Kompressoren Anschaffung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Anpassung der Drucklufterzeugung an eine geeignete Messgröße Ausgaben für verfahrenstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des Druckluftbedarfs im Belebungsbecken Umbau hocheffizienter Kompressoren für Wärmeauskopplung und Anbindung an geeigneten Verbraucher Voraussetzung ist Maßnahme(n) notwendig laut Potenzialstudie *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 30 % / 40 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 24 Monate
52 6919_Klärwerk Ruhleben_ Joachim Donath Was wird gefördert Erneuerung von Pumpen und Motoren Ersatz wenig effizienter Pumpen und Motoren durch hocheffiziente Geräte in Abwasseranlagen sowie in angeschlossenen Abwassernetzen Umbaumaßnahmen in angeschlossenen Abwassernetzen zur Senkung des Energiebedarfs Zuwendungsfähig sind Energieeffiziente Motoren der Effizienzklasse IE4 Drehzahlgeregelte Motoren der Effizienzklasse IE3 Energieeffiziente Pumpen mit einem Energieeffizienzindex von EEI < 0,23 Neu- und Umbaumaßnahmen im Abwassernetz zum Zweck des Rückbaus von Pumpen und Hebewerken Voraussetzung ist Potenzialstudie Abwasserbehandlungsanlagen *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 30% / 40 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 24 Monate
53 6522_Klärwerk Ruhleben_ Joachim Donath Was wird gefördert Neubau einer Vorklärung und Umstellung auf Faulung Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung von aerob zu anaerob für Methangewinnung zur Energieproduktion Zuwendungsfähig ist der Neubau von Vorklärbecken Faultürmen Schlammtransportinfrastruktur (z. B. Pumpen, Leitungen) Gaspufferspeichern Voraussetzungen sind Bislang keine oder aerobe Klärschlammfaulung Methannutzung in KWK-Anlagen oder Einspeisung in eigene oder öffentliche Netze Potenzialstudie *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 30 % / 40 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 48 Monate
54 Verfahrenstechnik Was wird gefördert? Anwendung innovativer, neuer Verfahren der Abwasserreinigung zur Reduktion des Energieverbrauchs Zuwendungsfähig sind Verfahren zur Stickstoffelemination im Schlammwasser vor Rückführung in die biologische Abwasserreinigung (Deammonifikation) Ausgaben für vergleichbare hocheffiziente Verfahrenskombinationen bei Energieeinsparungen für Belebungsbecken von mind. 25 % Voraussetzungen sind Potenzialstudie Keine Einschränkung der Reinigungsleistung durch die neue Verfahrenstechnik *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 30 % / 40 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate
55 Trinkwasserversorgung 57
56 7959_Wasserwerk Wuhlheide _ Joachim Donath Energieeffiziente Aggregate Was wird gefördert? Austausch bestehender Pumpen- bzw. Ventilatorsysteme Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern Hydraulische Betriebsoptimierung Mess-, Regel- und Steuertechnik Zuwendungsfähig sind Anschaffung und Austausch von Geräten und Mess- / Regel-/ Steuertechnik Betriebsoptimierung und bedarfsgerechte Dimensionierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal Voraussetzungen sind Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 30 % / 40 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 24 Monate 58
57 Systemische Optimierung Was wird gefördert? Investitionen in die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Optimierungsdienstleistungen Zuwendungsfähig sind Neu- und Umbaumaßnahmen bei Wassergewinnung und aufbereitung, Reinwasserverteilung und Wasserspeicherung Betriebsoptimierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal Anschaffung und Austausch von Pumpen, Ventilatoren, Motoren, Frequenzumrichtern, Mess- und Regeltechnik Voraussetzungen sind Potenzialstudie Trinkwasser Effizienzvorgaben wie bei energieeffizienten Aggregaten (Ziffer der Richtlinie), wenn die dort genannten Einzelkomponenten verbaut werden *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 20 % / 30 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate
58 Fragen und Antworten
59 Die Kommunalrichtlinie Teil drei Dr. Andrea Fischer-Hotzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik
60 Beleuchtung 62
61 Beleuchtung Was wird gefördert? Umrüstung auf hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung Zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung Adaptive Nutzung Förderquote: 20 % / 25 % * Förderquote : 25 % / 30 % * Umrüstung auf hocheffiziente Lichtsignalanlagen Förderquote 20 % / 25 % * Umrüstung auf hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung Förderquote 25 % / 30 % * *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 12 Monate THG-Einsparung mind. 50 % 63
62 Was wird gefördert? Außen- und Straßenbeleuchtung Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung) sowie Steuer-und Regelungstechnik Photometrische Messung zur Bestätigung der geforderten Werte laut Richtlinie (außer bei LSA) Neue Lichtpunkte zur Beseitigung von Beleuchtungsmissständen (außer bei LSA) Voraussetzungen Zonenweise zeit- o. präsenzabhängige Schaltung für unterschiedliche Verkehrs- und Begrenzungsflächen (Kfz, Fahrrad; z.b. Hauswände) Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit Adaptive Nutzung für unterschiedliche Verkehrsdichten und Witterungen Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit Technische Voraussetzungen laut Richtlinie Technische Voraussetzungen laut Richtlinie Lichtplanung nach DIN EN
63 Was wird gefördert? Sanierung der Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung) einschließlich Steuer-und Regelungstechnik Voraussetzungen Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie Angemessene Amortisationszeit Innen- und Hallenbeleuchtung Lichtplanung nach DIN EN , Ausgabe , für Sportstätten nach DIN EN durch qualifizierten Planer 65
64 Raumlufttechnische Anlagen 66
65 Raumlufttechnische Anlagen Was wird gefördert? Sanierung in Nichtwohngebäuden Nachrüstung in Schulen / Kitas im Zuge einer Grundsanierung Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Anschaffung und Einbau von bedarfsgeregelten Zu- und Abluftsystemen mit Wärmerückgewinnung raumlufttechnischen Geräten _960_720.jpg Voraussetzungen technische Voraussetzungen lt. Richtlinie *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote von 25 % / 30 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 12 Monate 67
66 ixabay, bicycle _960_720.jpg Nachhaltige Mobilität 68
67 Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen Was wird gefördert? die Einrichtung von Mobilitätsstationen, die die verschiedenen Verkehrsmittel des Umweltverbundes überdurchschnittlich gut verknüpfen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität im Umfeld der Mobilitätsstation Angebotene Car-Sharing-Dienstleistungen müssen die Vergabekriterien des Blauen Engel einhalten Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Errichtung von Mobilitätsstationen sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 40 % / 60 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 24 Monate
68 Verbesserung des Radverkehrs Was wird gefördert? Wegweisungssysteme für den Radverkehr im Alltag Lückenschluss im Radwegenetz Bau neuer Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege die Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden Radwegen hocheffiziente Beleuchtung von Radwegen Oliver Reif-Dietzel Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen, Fahrradparkhäusern, Abstellplätzen in Kfz-Parkhäuser technische Maßnahmen zur Einführung von grünen Wellen für Rad- und Fußverkehr an Ampeln (z.b. Hinweisschilder oder Sensorik) Oliver Reif-Dietzel 70
69 Zuwendungsfähig sind maßnahmenbezogene Ausgaben für Lieferung und Leistungen durch Externe Technische Komponenten der Grünen Welle lt. Richtlinie Voraussetzungen Verbesserung des Radverkehrs Vorgesehene Flächen und Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden Die vorgesehenen Flächen müssen die Voraussetzung für öffentlich genutzte Verkehrsfläche nach dem jeweiligen Straßengesetz erfüllen (Ausnahme: Fahrradparkhäuser) Für weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen s. Richtlinie Kurz & knapp *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Förderquote 40 % / 60 % * Mindestzuwendung Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum Monate
70 Was wird gefördert? Anschaffung bzw. Nutzung von smarten (Big-Data-) Datenquellen mit Verkehrsbezug mit dem Ziel der Aufwertung und Bevorzugung des Umweltverbundes Zuwendungsfähig sind Anschaffung bzw. kontinuierliche Nutzung von smarten Verkehrsdaten (Rohdaten oder geeignete Auswertungsprodukte) Ex-post Datensätze oder Datensätze, die Informationen nahezu in Echtzeit liefern Antragsberechtigt sind zusätzlich Aufgabenträger des ÖPNV Intelligente Verkehrssteuerung Kurz & knapp *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Förderquote 30 % / 40 % * Höchstzuwendung Bewilligungszeitraum 36 Monate 72
71 Intelligente Verkehrssteuerung Ziel ist die Veränderung des Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu emissionsärmeren Verkehrsmodi Voraussetzung ist Nachweis einer Potenzialstudie, die diese Maßnahmen als förderlich für die Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr durch Verlagerung des Modal Splits ausweist
72 pixabay server Rechenzentren 74
73 Was wird gefördert? Rechenzentren Investitionen und Optimierungsdienstleistungen für höhere Energie- und Ressourceneffizienzkomponenten u.v.m. Zuwendungsfähig sind Investitionen in und Installation von Komponenten energetische Optimierung des Rechenzentrums Mitarbeiterschulungen Voraussetzungen sind Einhaltung der Kriterien des Blauen Engel für optimierte / erneuerte Komponenten Neue Komponenten: technischer oder funktionaler Neuerungsbedarf Zulässige Leistungssteigerung max % oder höher Energieverbrauch max. +50 % Energiemonitoring lt. Blauer Engel Energieeffizienzbericht lt. Blauer Engel *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Kurz & knapp Förderquote 40 % / 50 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 12 Monate
74 340.jpg Weitere investive Maßnahmen 76
75 Was wird gefördert? Weitere investive Maßnahmen Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung sowie die Sanierung und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung in Kitas, Schul- und Lehrküchen sowie Fach- und Technikräumen Kurz & knapp *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen Förderquote 40 % / 50 % * Mindestzuwendung Bewilligungszeitraum 12 Monate
76 Fragen und Antworten
77 Hinweise zur Antragstellung Bild: CCO, gemeinfrei
78 Der Förderweg für Antragsteller Abbil Abbildung: BMUB (2016). Das Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie. S. 8f
79 Zur Vorbereitung auf den Antrag Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Hinweisblätter Übersicht: Förderbausteine Antragsberechtigungen Förderquoten elxeneize / istock
80 Wie stelle ich einen Antrag? Digital und postalisch: 1. Antragstellung über Webseite Easy Online (s. Link) 2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online
81 Ergänzende Formulare für die Antragstellung* finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ). Für ausgewählte Förderschwerpunkte besteht die Möglichkeit Online-Formulare zu nutzen: * Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.
82 Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Antragstellung nur über: Hinweise: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein ein Vergabeverfahren (inkl. Ausschreibung) darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides beginnen
83 Das SK:KK ist an jedem Wochentag telefonisch und per Mail erreichbar Beratungshotline 030 / skkk@klimaschutz.de
84 Abschluss Niko Hübner Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik
85 SK:KK Webinare zur novellierten KRL , 10:00 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz vor Ort ein Überblick , 10:00 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus Klimaschutzkonzepte , 10:00 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus investive Förderung , 10:00 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus Förderung von Personalstellen Anmeldung unter: 87
86 Save the Date , Ebersberg und Fulda Ebersberg/Fulda kann Klimaschutz!, Aktionstage , Pegnitz Pegnitz kann Klimaschutz! Aktionstag , 10:00 bis 12:00 Uhr Webinar Starterseminar Kommunalrichtlinie: Ihr Vorhaben für den Klimaschutz erfolgreich umsetzen! und auf weiteren Veranstaltungen im ganzen Bundesgebiet Anmeldung: 88
87 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Zimmerstraße Berlin Beratungshotline: 030 / skkk@klimaschutz.de
Die novellierte BMU-Kommunalrichtlinie Was sich ab 2019 ändert 11. Energieforum Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben, 24.
Die novellierte BMU-Kommunalrichtlinie Was sich ab 2019 ändert 11. Energieforum Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben, 24. Oktober 2018 Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
MehrFörderwissen für den Klimaschutz: Klimafreundliche Abfallentsorgung
SK:KK vor Ort Förderwissen für den Klimaschutz: Klimafreundliche Abfallentsorgung Dr. Andrea Fischer-Hotzel Kassel, 21.11.2018 1 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen
MehrDie Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus Klimaschutzkonzepte
Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus Klimaschutzkonzepte Webinar 13. November 2018 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am Deutsches Institut für Urbanistik Einführung und
MehrDie Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Förder- schwerpunkt Kläranlagen
Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Förder- schwerpunkt Kläranlagen Koblenz, 14. Januar 2019, Dr. Andrea Fischer-Hotzel Foto: Vladimir Malyutin / Unsplash Inhalt https://www.klimaschutz.de/foerderlotse/
MehrDie Kommunalrichtlinie
Die Kommunalrichtlinie 28. November in Bad Oldesloe Anna Nagel Foto: Vladimir Malyutin / Unsplash Liebe Leserinnen, liebe Leser, Hinweis Die Vortragsfolien bieten Ihnen einführende Informationen zur Förderung
MehrDie Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus investive Förderung
Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz Fokus investive Förderung Webinar, 11. Dezember 2018, Britta Sommer und Dr. Andrea Fischer-Hotzel Foto: Vladimir Malyutin / Unsplash Einführung und Moderation
MehrZehn Jahre Kommunalrichtlinie wie geht es ab 2019 weiter?
Disclaimer Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen
MehrFördermöglichkeiten für Sportvereine
Fördermöglichkeiten für Sportvereine Förderung durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI Nationalen Klimaschutzinitiative Thomas Stein Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
MehrKommunaler Klimaschutz
Kommunaler Klimaschutz Handlungsfelder und Strategien Ines Fauter, M.A. Service und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik Das Service- und Kompetenzzentrum (SK:KK)
MehrFördermöglichkeiten für strategische und investive Klimaschutzaktivitäten Förderung durch die Kommunalrichtlinie des Bundes
Fördermöglichkeiten für strategische und investive Klimaschutzaktivitäten Förderung durch die Kommunalrichtlinie des Bundes Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Deutsches
MehrNationale Klimaschutzinitiative Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften, Bildungsgebäuden und Sportstätten
Nationale Klimaschutzinitiative Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften, Bildungsgebäuden und Sportstätten Hannover, 15. Juni 2018 Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am
MehrKlimaschutz in Bewegung
Klimaschutz in Bewegung Fördermöglichkeiten für Sportvereine im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Bremen, 17. Oktober 2017 Anna Nagel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
MehrKlimaschutz in Werkstätten für behinderte Menschen: Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie
Klimaschutz in Werkstätten für behinderte Menschen: Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie Werkstätten:Messe 2018 20. April 2018 Dr. Andrea Fischer-Hotzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler
MehrDie Kommunalrichtlinie
Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Förderschwerpunkte Die neue
MehrFördermöglichkeiten für Sportvereine
Fördermöglichkeiten für Sportvereine Förderung durch die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI Nationalen Klimaschutzinitiative Kiel, 06. April 2017 Britta Sommer Service-und Kompetenzzentrum: Kommunaler
MehrInformation und Beratung für Kommunen
Information und Beratung für Kommunen Nadine Thoß Deutsches Institut für Urbanistik Bad Oldesloe, 30. November 2011 Aufgaben und Ziele der Servicestelle Beratung und Information zur Kommunalrichtlinie
MehrREGIERUNG VON SCHWABEN
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie DES BUNDES) Zusammenfassende
MehrFördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie
Fördermöglichkeiten in der Kommunalrichtlinie Eckernförde, 03.02.2016 Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik Das Service- und Kompetenzzentrum
MehrFörderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen Die Kommunalrichtlinie Informationsveranstaltung des Kreises Stormarn 22. November 2012, Bad Oldesloe Ines Fauter & Linda Krampe, Deutsches Institut für Urbanistik
MehrKommunaler Klimaschutz und nachhaltige Mobilität die Förderangebote der Kommunalrichtlinie
Kommunaler Klimaschutz und nachhaltige Mobilität die Förderangebote der Kommunalrichtlinie Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik Anna Lotta Nagel Inhalte
MehrFörderung von Klimaschutzprojekten durch die Kommunalrichtlinie des Bundes
Förderung von Klimaschutzprojekten durch die Kommunalrichtlinie des Bundes Hannover, 30.08.2016 Mareike Lettow Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik Was
MehrKlimaschutz und Kirche - Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie
Klimaschutz und Kirche - Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie Judith Utz Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik 6. Informationstagung Energieeinsparung
MehrKlimaschutz und -management in Deutschland - die Förderlandschaft -
Klimaschutz und -management in Deutschland - die Förderlandschaft - Christine Krüger Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Kassel, 28. November 2017 Topics Förderung des strategischen
MehrKlimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Novellierte Kommunalrichtlinie für das Jahr 2013
Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Novellierte Kommunalrichtlinie für das Jahr 2013 Energie von Bürgern. Für Bürger, Zeulenroda, 24.01.2013 Projektträger Jülich
MehrFörderung für Vereine und lokale Initiativen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Förderung für Vereine und lokale Initiativen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Hannover, 13. Juni 2017 Anna Nagel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Deutsches Institut
MehrDas Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie
Das Klima schützen, Kommunen fördern Die Kommunalrichtlinie Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin
MehrNationale Klimaschutzinitiative (NKI) Mattias Wangelin
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Mattias Wangelin Firmengeschichte BFEH Schulung ab 90er 2009 2012 2014 2016 2018 2008 2011 2013 2015 2017 21.01.2019 2 Unsere Projekte NKI Klimaschutzkonzepte Gemeinde
MehrKlimamanagement vor Ort erneuerbar, effizient, rentierlich, bildend, mobil
Klimamanagement vor Ort erneuerbar, effizient, rentierlich, bildend, mobil Daniel Willeke Klimaschutzmanager Stadt Uebigau-Wahrenbrück 1. Vorsitzender Bundesverband Klimaschutz e.v. Falkenberg, 28.02.2018
MehrKlimaschutz in Kommunen: Tätigkeitsfelder und Fördermöglichkeiten
Klimaschutz in Kommunen: Tätigkeitsfelder und Fördermöglichkeiten Luisa Scheerer Regionalreferentin Rheinhessen Nahe 1. Energietisch LK Bad Kreuznach 19.03.2019 Bild: Energieagentur Rheinland Pfalz Julia
MehrDialogtreffen: Kommunaler Klimaschutz in Nordbayern Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Klimaprojekten. 26. Oktober 2017 Münchberg
Dialogtreffen: Kommunaler Klimaschutz in Nordbayern Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Klimaprojekten 26. Oktober 2017 Münchberg Stefanie Schäfter, Elisabeth Frach, Philipp Reiß Service-
MehrFördermöglichkeiten für Kommunen durch die Kommunalrichtlinie
Fördermöglichkeiten für Kommunen durch die Kommunalrichtlinie Ein Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative Daniel Willeke Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutschen Institut
MehrEigenfinanzierung, Fördermittel, alternative Formen der Finanzierung
Eigenfinanzierung, Fördermittel, alternative Formen der Finanzierung Forum Klimaschutz fördern lassen Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28.11.2017 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz,
MehrDisclaimer Infotour Berlin-Brandenburg,
Disclaimer Infotour Berlin-Brandenburg, 20.01.17 Hinweis für die Veröffentlichung im Internet Dieser Foliensatz wurde vom SK:KK für die öffentliche Präsentation der BMUB-Kommunalrichtlinie und weiterer
MehrFörderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Schwerpunkte und Perspektiven
Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Schwerpunkte und Perspektiven Daniel Willeke Klimaschutzmanager Stadt Uebigau-Wahrenbrück Wittenberg, 15.03.2016 Das Service- und Kompetenzzentrum
MehrNeues zur Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU Potsdam, 20. März 2018
Disclaimer Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Serviceund Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen
MehrAktivitäten in der Kommunalrichtlinie sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Aktivitäten in der Kommunalrichtlinie sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative Franziska Eichler 3. Regionale Energiekonferenz Südwestthüringen Suhl, den 27.11.2014 Inhalt Der Projektträger Jülich (PtJ)
MehrDialogtreffen: Kommunaler Klimaschutz in Sachsen-Anhalt Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Klimaprojekten Mücheln, 23.
Dialogtreffen: Kommunaler Klimaschutz in Sachsen-Anhalt Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Klimaprojekten Mücheln, 23. August 2017 Stefanie Schäfter & Corinna Altenburg Service- und Kompetenzzentrum:
MehrInfotour2015. Kiel, Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik
Infotour2015 Kiel, 04.11.2015 Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches Institut für Urbanistik Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) Größtes Stadtforschungsinstitut
MehrNeues aus der Kommunalrichtlinie und Fördermittel-Übersicht
Neues aus der Kommunalrichtlinie und Fördermittel-Übersicht 27.06.2017 Paul Ngahan Regionalbüro Mittelrhein 2.Netzwerktreffen KSM, Energie- und Umweltbeauftragter RLK Gefördert durch: WER WIR SIND 100%-ige
MehrKlimaschutzinvestitionen aus Mitteln der Kommunalrichtlinie
Klimaschutzinvestitionen aus Mitteln der Kommunalrichtlinie 16. Februar 2016 Klima-Workshop LEADER-Region Rhein-Haardt Jan Maurice Bödeker WER WIR SIND 100%-ige Landes-GmbH Zentrale in Kaiserslautern 9
MehrENERGIEMANAGEMENTSYSTEME DEN EINSTIEG ERLEICHTERN MIT DER KOMMUNALRICHTLINIE. Ein Förderschwerpunkt in der Kommunalrichtlinie vom 01.
ENERGIEMANAGEMENTSYSTEME DEN EINSTIEG ERLEICHTERN MIT DER KOMMUNALRICHTLINIE Ein Förderschwerpunkt in der Kommunalrichtlinie vom 01. Oktober 2018 INHALT Kurzvorstellung Projektträger Jülich (PtJ) und Geschäftsbereich
MehrDie Kommunalrichtlinie und EFRE Förderrichtlinie Energetische Sanierung von Sporthallen. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover
Die Kommunalrichtlinie und EFRE Förderrichtlinie Energetische Sanierung von Sporthallen Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover 10.02.2016 Ruth Drügemöller Kommunaler Klimaschutz 1 Aufgabenbereiche
MehrFördermöglichkeit kommunale Nichtwohngebäude
Fördermöglichkeit kommunale Nichtwohngebäude Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen Sanierungsfahrplan und Neubauberatung Klimaschutz- und Energieagentur
MehrFörderprogramme für Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Förderprogramme für Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Ort : Landratsamt Freising Datum : 16. November 2015 Referent: Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Werner Vorstandsmitglied
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Montag, 4. Juli 2016 BAnz AT B7 Seite 1 von 17
Seite 1 von 17 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
MehrRichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für
MehrNeues Gesetzliches und Förderliches. Thomas Myslik
Neues 2016 Gesetzliches und Förderliches 1 Die Jahreswende ist Änderungstermin Förderungen Gesetze Umlangen 2 Zentrale Änderungen der Richtlinie in der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie)
MehrDie Kommunalrichtlinie 2015/2016
Die Kommunalrichtlinie 2015/2016 Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Dresden, 10.11.2014 Daniel Willeke Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für
MehrFördermöglichkeiten für Kommunen durch die Kommunalrichtlinie
Fördermöglichkeiten für Kommunen durch die Kommunalrichtlinie Ein Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative Britta Sommer, Mareike Lettow Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Mehr3. Kumulierbarkeit Auszahlung Weitergabe von Informationen Zuwendungsrechtliche Grundlagen Beihilferechtliche
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) vom 22. September 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrFörder- und Finanzierungsmittel für den kommunalen Klimaschutz
In Kooperation mit Förder- und Finanzierungsmittel für den kommunalen Klimaschutz Informationsveranstaltung für die kommunalen Ansprechpartner für Energie- und Klimaschutz am Bayerischen Untermain 17.
MehrRadverkehr und nachhaltige Mobilität Direkte und indirekte Fördermöglichkeiten für den Radverkehr
Radverkehr und nachhaltige Mobilität Direkte und indirekte Fördermöglichkeiten für den Radverkehr Konzepte, Personal, Investitionszuschüsse - Vorstellung der Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität
MehrBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld Kommunalrichtlinie Vom 1. Oktober 2018 1 Förderziel und Zuwendungszweck
MehrEnde gut Anfang gut. Förderung für den richtigen Einstieg in den kommunalen Klimaschutz. Stuttgart, 29. November 2017
Ende gut Anfang gut Förderung für den richtigen Einstieg in den kommunalen Klimaschutz Stuttgart, 29. November 2017 Dr. Andrea Fischer-Hotzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz Deutsches
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 6. Oktober 2015 BAnz AT B4 Seite 1 von 16
Seite 1 von 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit I. Zuwendungszweck Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
MehrDie Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. - Fördermöglichkeiten für Kommunen
Die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums - Fördermöglichkeiten für Kommunen Fachtagung Energieberatung Thüringen 2011 Adelheid Rehmann Deutsches Institut für Urbanistik (Difu),
MehrSportstätten schaffen und erhalten Möglichkeiten der Finanzierung. Achim Haase, Landessportbund NRW
Sportstätten schaffen und erhalten Möglichkeiten der Finanzierung Achim Haase, Landessportbund NRW Themenüberblick Sportpauschale, Schul-/Bildungspauschale und allg. Investitionspauschale (GFG) Kommunalrichtlinie
MehrShutterstock/Polina Nefidova
Shutterstock/Polina Nefidova Gute Aussichten für den Klimaschutz die Förderprogramme der NKI Tobias Brenner Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Aktuelle Förderprogramme
MehrFörderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Öffentliche Gebäude - soziale Einrichtungen - Hochschulen
Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Öffentliche Gebäude - soziale Einrichtungen - Hochschulen Hamburg, 23.02.2016 Judith Utz Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz,
MehrArbeitstreffen: CO 2 -Bilanzen, Energiecontrolling u. Klimaschutzkonzepte in Schleswig-Holstein
Arbeitstreffen: CO 2 -Bilanzen, Energiecontrolling u. Klimaschutzkonzepte in Schleswig-Holstein Andreas Dördelmann, IB-Energieagentur Kiel, 13.03.2012 Wirtschaft Immobilien Kommunen Zuschüsse Energiemanagement
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Webinar: Radverkehr und nachhaltige Mobilität - mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative Das Webinar beginnt pünktlich um 14 Uhr. Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie uns akustisch
MehrDie Kommunalrichtlinie 2015/2016
Die Kommunalrichtlinie 2015/2016 Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Berlin, 25.09.2014 Mareike Lettow Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für
MehrKlimaschutzmanagement vor Ort erneuerbar, effizient, rentierlich, bildend, mobil
Klimaschutzmanagement vor Ort erneuerbar, effizient, rentierlich, bildend, mobil Daniel Willeke Klimaschutzmanager Stadt Uebigau-Wahrenbrück Halle/Saale, 01.09.2016 Kurzvita Klimaschutzmanager Daniel Willeke
MehrDie Kommunalrichtlinie Ein Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative
Die Kommunalrichtlinie Ein Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative Hannover, 29.06.2015 Britta Sommer Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik
MehrKommunaler Klimaschutz mit der. Kommunalrichtlinie
Kommunaler Klimaschutz mit der Kommunalrichtlinie Dessau-Roßlau, 02.06.2015 Daniel Willeke Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik Quelle: NASA 1 Deutsches
MehrGemeinsam für mehr Effizienz
Gemeinsam für mehr Effizienz Kommunale Netzwerke Richtlinie Die Kommunale Netzwerke Richtlinie Mit der Kommunalen Netzwerke Richtlinie fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
MehrNationale Klimaschutzinitiative: Fördermöglichkeiten zur Potenzialanalyse und Investitionsförderung zum Einsatz der Deponiebelüftung zum Klimaschutz
Deponiebelüftung im Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative 159 Nationale Klimaschutzinitiative: Fördermöglichkeiten zur Potenzialanalyse und Investitionsförderung zum Einsatz der Deponiebelüftung
MehrFörderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB
Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB Luckenwalde, 7. März 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik
MehrSchnellübersicht Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen
Schnellübersicht Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen Welche Förderlinien für mehr Energieeffizienz gibt es? Energieeffizienz ist eine Kostenoptimierung. Fördermittel können die Initialzündung sein
MehrBMUB 2016/17 FÖRDERPROGRAMM. LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze
FÖRDERPROGRAMM LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze - FÖRDERGEGENSTAND Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung Hocheffiziente
MehrInterkommunale Kooperation, Anschlussvorhaben und ausgewählte Maßnahme
Interkommunale Kooperation, Anschlussvorhaben und ausgewählte Maßnahme Fortbildungs- und Vernetzungstreffen im kommunalen Klimaschutzmanagement in Lüneburg nachhaltige Verankerung des Klimaschutzes in
MehrKlimaschutz in Kommunen
Klimaschutz in Kommunen Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen Klimaschutz in Kommunen Seit 2012 unterstützt das Bundesumweltministerium mit seiner
MehrKlimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums Impulse für eine Null-Emissions-Strategie Dr. Bodo Linscheidt Eckpunkte der Klimaschutzinitiative Seit 2008 Mittel für eine Klimaschutzinitiative aus
MehrFördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten Dr. Ulrike Seelig Projektträger Jülich Geschäftsbereich Umwelt Fachbereich Klimaschutz Leipzig 17.04.2013 Der Projektträger
MehrFördermöglichkeiten für die Sanierung der Innenraumbeleuchtung
Fördermöglichkeiten für die Sanierung der Innenraumbeleuchtung Energieeffiziente Innenraumbeleuchtung 25. Oktober 2016, Dresden, SAB Konferenzzentrum Referent: Antje Fritzsche Gliederung 1. RL Energie/2014
MehrKurze Wege für den Klimaschutz
Kurze Wege für den Klimaschutz Kurze Wege für den Klimaschutz Informationsveranstaltung Der Senator Bremer für Energie-Konsens Umwelt, Bau und 18. April 2018 Verkehr Britta Sommer Bremer Energie-Konsens
MehrEnergetische Sanierung kommunaler Stadthallen
1998 2003 2010 2012 Titel der Sequenz Energetische Sanierung kommunaler Stadthallen 16. Management-Fachtagung des EVVC in Erfurt Dr. Hubert Koch / 20. 22. September 2015 Gliederung Hintergrund Aktivitäten
MehrKLIMASCHUTZ BRAUCHT INITIATIVE. Die Nationale Klimaschutzinitiative
KLIMASCHUTZ BRAUCHT INITIATIVE Die Nationale Klimaschutzinitiative Wir fördern Klimaschutz Klimaschutz ist vielschichtig und erfordert das Mitwirken aller in den unterschiedlichsten Bereichen. Deshalb
MehrKlimaschutz: Möglichkeiten und Chancen für Kommunen
Klimaschutz: Möglichkeiten und Chancen für Kommunen Augsburg, 16.07.2014 Daniel Willeke Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik Quelle: NASA 1 401,14 ppm
MehrFörderangebote der nationalen Klimaschutzinitiative: Integrierte Klimaschutz- und Klimaschutzteilkonzepte zur Anpassung an den Klimawandel
Förderangebote der nationalen Klimaschutzinitiative: Integrierte Klimaschutz- und Klimaschutzteilkonzepte zur Anpassung an den Klimawandel Freiburg, 21.07.2016 Judith Utz Service- und Kompetenzzentrum:
MehrFÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR KLIMASCHUTZ UND ENERGIEWENDE
FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR KLIMASCHUTZ UND ENERGIEWENDE Franziska Eichler PtJ Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung (IKK) INHALT PtJ was ist das? Beispiele Fördermöglichkeiten
MehrFörderrichtlinie Klima Invest. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen
Förderrichtlinie Klima Invest Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen Agrarförderung, Infrastruktur,Umwelt (AIU) Klima Invest Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
MehrDas Klima schützen, Kommunen fördern
Das Klima schützen, Kommunen fördern Die Kommunalrichtlinie 2016 / 2017 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055
MehrFörderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB
Förderung des Klimaschutzes durch die Kommunalrichtlinie des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung - Bremen, 13. Juni 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz,
MehrDessau Klimaschutzinitiative Förderung von kommunalem Klimaschutz. Franziska Eichler Projektträger Jülich Fachbereichsleiterin Klimaschutz
Dessau 23.03.2012 Klimaschutzinitiative Förderung von kommunalem Klimaschutz Franziska Eichler Projektträger Jülich Fachbereichsleiterin Klimaschutz Inhalt der Präsentation Darstellung PtJ Dienstleistungen
MehrKLIMASCHUTZ BRAUCHT INITIATIVE. Die Nationale Klimaschutzinitiative
KLIMASCHUTZ BRAUCHT INITIATIVE Die Nationale Klimaschutzinitiative Stand: Februar 2018 Wir fördern Klimaschutz Klimaschutz ist vielschichtig und erfordert das Mitwirken aller in den unterschiedlichsten
MehrEnergetische Quartierskonzepte Förderprogramm 432 der KfW
Energetische Quartierskonzepte Förderprogramm 432 der KfW Projektforum Dorf und Klima 10.03.2016 Dörverden Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover 10.03.2016 Ruth Drügemöller 1 Aufgabenbereiche
MehrBMUB 2017 bis FÖRDERPROGRAMM. LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze
BMUB 2017 bis 2019 - FÖRDERPROGRAMM LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze AGENDA Kommunalrichtlinie des BMUB Warum wird gefördert? Was, wer und wie wird gefördert? TRILUX und
MehrAktuelle Informationen zur Antragstellung / Förderung / Abwicklung von NKI / PTJ Deponiegasprojekten
Internationale Fachtagung Bio und Deponiegas am 17./18.04.2018 in Chemnitz Aktuelle Informationen zur Antragstellung / Förderung / Abwicklung von NKI / PTJ Deponiegasprojekten Wolfgang Butz Umweltbundeamt;
MehrFörderangebote zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung auf LED in Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Förderangebote zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung auf LED in Hessen Dieter Bringmann Margrit Schaede 35 % des kommunalen
MehrBMUB 2016/17 - FÖRDERPROGRAMM. LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze
- FÖRDERPROGRAMM LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze AGENDA Kommunalrichtlinie des BMUB Warum wird gefördert? Was, wer und wie wird gefördert? TRILUX und BMUB 2016/17 Ablauf
MehrKurze Wege für den Klimaschutz. Förderaufruf für Nachbarschaftsprojekte
Kurze Wege für den Klimaschutz Förderaufruf für Nachbarschaftsprojekte Klimaschutz braucht Initiative Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums unterstützt seit 2008 zahlreiche
MehrRegionalforum Zukunftsfähige Energieregion Pfälzerwald 26. Oktober 2016, Neustadt/Weinstraße
Regionalforum Zukunftsfähige Energieregion Pfälzerwald, Neustadt/Weinstraße Der Weg zu einer effizienten Lichttechnik Straßenbeleuchtung in Zeiten der Energiewende Die Pfalzenergie macht s 2 Pfalzenergie
MehrFörderung von Klimaschutzprojekten auf Deponien durch die nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
Fachtagung Bio und Deponiegas am 19./20.04.2016 in Lübeck der DAS IB GmbH Förderung von Klimaschutzprojekten auf Deponien durch die nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Wolfgang Butz Umweltbundeamt; FG
MehrR3Dcomm development & communication
Wege zu einem besseren Klima Förderprogramm Kommunale Klimaschutzkonzepte und weitere Förderprogramme Förderprogramme des BMU Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen
MehrAktuelles zur Förderung Straßenbeleuchtung
Aktuelles zur Förderung Straßenbeleuchtung Planerseminar Energieeffiziente Straßenbeleuchtung 31. Mai 2017, Chemnitz Referent: Martina Jiroutová, Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Gliederung 1. RL Klima/2014
MehrEnergiesparende Maßnahmen Erneuerbare Energien
Energiesparende Maßnahmen Erneuerbare Energien Klimaschutzkonzepte und management: Erstellen von Klimaschutzkonzepten (FQ 65%) Erstellen von Klimaschutzteilkonzepten (FQ 50%) Klimaschutzmanagement (FQ
MehrSK:KK vor Ort. Förderwissen für den Klimaschutz: Informationsveranstaltung für Berlin und Brandenburg. Berlin, 15. Februar 2018
Disclaimer Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Serviceund Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen
Mehr