Ermittlung der Bewertungen

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1 Ermittlung der Bewertungen Bestimmung der Maßnahmen eines Bildungsträgers, auf die sich eine Bewertung bezieht Eine bestimmte Anbieterbewertung bezieht sich auf eine bestimmte Gruppe von geförderten Maßnahmen eines Bildungsträgers, die nach den folgenden Kriterien definiert ist. Differenzierung der Anbieterbewertung nach Berufssegment Die Anbieterbewertung wird nach folgenden 14 Berufssegmenten differenziert, die nach berufsfachlicher Homogenität gebildet wurden. In jedem Berufssegment werden gemäß der nachfolgenden Tabelle eine oder mehrere Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010 zusammengefasst. 1 Jede geförderte Bildungsmaßnahme kann einem Aus- und Weiterbildungsziel nach der KldB 2010 zugeordnet werden. Auf dieser Basis kann eine Maßnahme einer Berufshauptgruppe der KldB 2010 und damit auch einem der 14 Berufssegmente zugeordnet werden. Die Anbieterbewertung nutzt diese Aggregation, um die einzelnen Maßnahmen bewerten zu können. Hierzu werden die Maßnahmen eines Anbieters in einem Berufssegment als Einheit betrachtet. Dadurch können Kundinnen und Kunden mit Bildungsgutschein die Anbieterbewertung mit der eigenen beruflichen Qualifikation und den eigenen beruflichen Zielen besser in Beziehung setzen. 1 Die Klassifikation der Berufe (KldB 2010) besteht auf der ersten Ebene der Klassifikationshierarchie aus zehn Berufsbereichen und auf der zweiten Ebene aus 37 Berufshauptgruppen. Die Berufshauptgruppen (2-Steller) sind für statistische Übersichten häufig zu differenziert. Die Berufsbereiche (1-Steller) wiederum stellen keine analytische Kategorie dar. Das Hauptaugenmerk bei der Entwicklung der Berufsbereiche lag darauf, einen guten thematischen Überblick und eine nutzerfreundlichen Handhabung zu gewährleisten. Zudem sollte die erste Ebene der Klassifikation auf zehn Ziffern beschränkt bleiben, um eine rein numerische Nomenklatur zu ermöglichen. Für einige Berufsbereiche wäre deshalb aus berufsfachlicher Sicht eine etwas tiefere Untergliederung besser für die statistische Berichterstattung geeignet. Auch stellen die zehn Berufsbereiche keine direkt miteinander vergleichbaren Einheiten dar und sind für analytische Zwecke wenig nützlich. Aus diesem Grund hat die Statistik der BA in Zusammenarbeit mit dem IAB (Forschungsgruppe Berufliche Arbeitsmärkte) zusätzlich 14 Berufssegmente und fünf Berufssektoren geschaffen, die als Aggregate auf den Berufshauptgruppen der KldB 2010 aufgebaut sind. Diese zusätzliche Systematisierung zu Berufssektoren und -segmenten stützt sich auf die empirische Relevanz der Berufshauptgruppen und bezieht auch die wirtschaftsfachlichen Schwerpunkte mit ein. Dabei orientieren sich die Abgrenzungen an bekannten volkswirtschaftlichen Sektoren: Primärsektor (Urproduktion), Sekundärsektor (Industrieller Sektor), Tertiärsektor (Dienstleistungssektor) und Quartärsektor (Informationssektor). Deshalb sind in die Abgrenzung der Berufssektoren und -segmente vor allem die Erkenntnisse aus der Beschäftigungsstatistik nach Wirtschaftszweigen und somit die empirische Bedeutung der Berufshauptgruppen eingeflossen. So wurden z. B. die Dienstleistungsberufe in eigene Sektoren unterteilt, so dass im Ergebnis die Produktions- und Fertigungsberufe einen weniger großen Raum einnehmen, während die Dienstleistungsberufe stärker ausdifferenziert sind. ( Statistik der BA; Berufe/KldB2010/Systematik-Verzeichnisse/Generische-Publikationen/BerufssektorenundSegmente.xls) 1

2 14 Berufssegmente 37 Berufshauptgruppen der KldB 2010 S11 S12 S13 S14 S21 S22 S23 S31 S32 S33 S41 S51 S52 Land-, Forst- und Gartenbauberufe Fertigungsberufe Fertigungstechnische Berufe Bau- und Ausbauberufe Lebensmittel- Gastgewerbeberufe und Medizinische u. nichtmedizinische Gesundheitsberufe Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe Handelsberufe Berufe in Unternehmensführung und -organisation Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe Sicherheitsberufe Verkehrs- und Logistikberufe 11 Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe 12 Gartenbauberufe und Floristik Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, 21 Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung 22 Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung 23 Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe 28 Textil- und Lederberufe Produktdesign und kunsthandwerkliche 93 Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau 25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 26 Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe Technische Forschungs-, Entwicklungs-, 27 Konstruktions- u. Produktionssteuerungsberufe 31 Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungs- berufe 32 Hoch- und Tiefbauberufe 33 (Innen-)Ausbauberufe 34 Gebäude- und versorgungstechnische Berufe 29 Lebensmittelherstellung und - verarbeitung 63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 81 Medizinische Gesundheitsberufe Nichtmedizinische Gesundheits-, 82 Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik 83 Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie 84 Lehrende und ausbildende Berufe Sprach-, literatur-, geistes-, 91 gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe 94 Darstellende und unterhaltende Berufe 61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 62 Verkaufsberufe 71 Berufe in Unternehmensführung und - organisation 72 Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung 73 Berufe in Recht und Verwaltung 92 Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe 41 Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe 42 Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe 43 Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe 53 Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe 01 Angehörige der regulären Streitkräfte 51 Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) 52 Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten S53 Reinigungsberufe 54 Reinigungsberufe 2

3 Regionale Differenzierung der Anbieterbewertung Die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen eines Trägers wird von den Gegebenheiten beim Bildungsanbieter am jeweiligen Durchführungsstandort beeinflusst (z. B. Qualität des Lehrpersonals, räumliche und technische Ausstattung des Maßnahmestandorts, Durchführung vor Ort etc.). Nicht zuletzt hat der Standort der Bildungsstätte auch für die Bildungssuchenden bei der Suche nach der passenden Maßnahme Bedeutung. Daher werden alle Maßnahmen innerhalb des Bezirks einer Agentur für Arbeit und eines Anbieters als Bewertungsgrundlage genommen. Maßnahmen und Teilnehmende, die einer Anbieterbewertung zugrunde liegen Die Anbieterbewertung betrachtet bei der Ermittlung der Bewertungen die Teilnehmenden, deren Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit einem Bildungsgutschein von einer Agentur für Arbeit oder einer gemeinsamen Einrichtung gefördert wurden und die innerhalb eines zweijährigen Bewertungszeitraums die Teilnahme an ihrer Maßnahme beendet haben. Dabei werden die beruflichen Bildungsmaßnahmen desselben Berufssegments und desselben Agenturbezirks als Einheit betrachtet. Folgende Maßnahmekategorien werden nicht in die Anbieterbewertung einbezogen, obwohl sie mit dem Bildungsgutschein gefördert werden können: Betriebliche Einzelmaßnahmen: Betriebliche Einzelumschulungen sind arbeitsvertraglich geregelte Ausbildungsverhältnisse zwischen dem ausbildenden Betrieb und der Umschülerin/ dem Umschüler. Betriebliche Einzelumschulungen werden gemäß den Aufnahmekriterien nicht in KURSNET angezeigt. Daher werden Umschulungsbetriebe als Träger von Einzelmaßnahmen nicht bewertet. In Abgrenzung dazu werden Träger von überbetrieblich durchgeführten Umschulungen in die Anbieterbewertung einbezogen. Umschulungsbegleitende Hilfen: Umschulungsbegleitende Hilfen werden nicht bewertet, da sie sich auf betriebliche Einzelmaßnahmen beziehen und keinem bestimmten Berufssegment zugerechnet werden können. Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen: Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen dienen nicht unmittelbar der Integration in den Arbeitsmarkt. Vielmehr werden Qualifikationen vermittelt, die die Teilnehmenden auf weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen vorbereiten. Daher wird für Maßnahmen zur Vermittlung von Grundkompetenzen keine Anbieterbewertung ermittelt. Folgende Teilnehmende werden nicht in die Anbieterbewertung einbezogen, obwohl sie mit dem Bildungsgutschein gefördert werden können: Teilnehmende der zugelassenen kommunalen Träger Die BA berücksichtigt ausschließlich Teilnehmende, die einen Bildungsgutschein von einer Agentur für Arbeit oder von einem Jobcenter einer gemeinsamen Einrichtung erhalten haben. Teilnehmende, die einen Bildungsgutschein vom Jobcenter eines zugelassenen kommunalen Trägers erhalten, werden bei der Ermittlung der Bewertungen nicht einbezogen. 3

4 Die Ermittlung der Bewertung Integration in Arbeit Ermittlung der Nettoförderwirkung Ab voraussichtlich Ende des Jahres 2018 wird der Integrationspunktewert auf Basis einer Kombination aus zwei Erfolgsindikatoren, der Eingliederungsquote und der Nettoförderwirkung, ermittelt. Bis dahin wird er allein auf Basis der Ergebnisse der Wirkungsanalyse ermittelt. Im Folgenden wird daher die Ermittlung des Integrationspunktewertes nur auf Basis der Nettoförderwirkung beschrieben. Die Nettoförderwirkung ist ein Erfolgsindikator der Wirkungsanalyse der BA, der im Rahmen des Verfahrens TrEffeR (Treatment Effects and Prediction) in der BA entwickelt wurde. Die Nettoförderwirkung ist ein Indikator dafür, wie wirksam die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen in Bezug auf die Eingliederung der geförderten Teilnehmenden nach Austritt aus der Maßnahme in den Arbeitsmarkt war. Sie drückt aus, wie sich die Eingliederung der Teilnehmenden in Beschäftigung entwickelt hätte, wenn diese nicht an der Maßnahme teilgenommen hätten. Dabei werden alle Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen, berücksichtigt. Bei der Wirkungsanalyse wird zunächst der Anteil der Teilnehmenden der zugrunde gelegten Maßnahmen, die 180 Kalendertage nach Beendigung ihrer Teilnahme in nichtgeförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, an allen betrachteten Teilnehmenden der zugrunde gelegten Maßnahmen berechnet (Bruttoförderwirkung). Um die Nettoförderwirkung berechnen zu können, wird in Bezug auf die betrachteten Maßnahmeaustritte eine Vergleichsgruppe gebildet. Zu jeder geförderten Person wird eine möglichst ähnliche Vergleichsperson gesucht, die in einem definierten Eintrittszeitraum keine Förderung erhalten hat ( statistischer Zwilling ). Damit Unterschiede in den Arbeitsmarktergebnissen der beiden Personengruppen kausal auf die Maßnahmenteilnahme zurückgeführt werden können, müssen die ausgewählten Vergleichspersonen den Geförderten vor Beginn der Maßnahme in Bezug auf alle relevanten Merkmale ähneln. Relevant sind in diesem Kontext alle Merkmale, die die Maßnahmenteilnahme sowie den Erfolg der Maßnahme beeinflussen (z. B. Arbeitsagenturbezirk, Rechtskreis, Altersgruppe, Geschlecht, Ausbildung und bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit). Es werden für die Ermittlung der Nettoförderwirkung nur die Teilnehmenden herangezogen, für die genügend statistische Zwillinge gefunden werden können. Die Nettoförderwirkung errechnet sich als Differenz aus der Bruttoförderwirkung und dem Anteil ungeförderter Vergleichspersonen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung an allen ungeförderten Vergleichspersonen. Die Nettoförderwirkung kann einen Wertebereich von bis +100 Prozentpunkte erreichen. Positive Werte drücken aus, dass die erfolgte Eingliederung Geförderter um x Prozentpunkte höher war als die Eingliederung nicht Geförderter; negative Werte sagen demzufolge aus, das die Eingliederung Geförderter um x Prozentpunkte niedriger war als die Eingliederung nicht Geförderter. 4

5 Agentur für Arbeit geförderte Teilnehmende (Förderung mit Bildungsgutschein) Vergleichspersonen (OHNE Förderung) Arbeitsstelle Aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen wird nur dann eine Förderwirkung errechnet, wenn mindestens 20 Teilnehmende im Maßnahmecluster zugrunde liegen. Wird diese Schwelle nicht erreicht, kann ein integrationsbezogener Punktewert auf Basis der Nettoförderwirkung nicht ermittelt werden. In diesem Fall wird in KURSNET beim Integrationspunktewert der Hinweis Datenlage nicht ausreichend angezeigt. Berechnung des Integrationspunktewertes Die Ermittlung der Bewertung Integration in Arbeit gliedert sich in mehrere Hauptschritte: 1. Aggregation nach Berufssegment und Agenturbezirk Die Aggregation der Maßnahmen des Anbieters erfolgt gemäß der Differenzierung der Bewertung wie oben beschrieben. 2. Ermittlung eines rechtskreisspezifischen Teilbewertungsergebnisses aus den Nettoförderwirkungsergebnissen Die Teilnehmenden sind gemäß der Rechtsgrundlage der Förderung ihrer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme einem der beiden Rechtskreise zugehörig. Eine rechtskreisübergreifende Berechnung der Bewertung würde diejenigen Bildungsanbieter bevorteilen bzw. benachteiligen, die innerhalb eines Berufssegments überdurchschnittlich viele Teilnehmende eines bestimmten Rechtskreises weitergebildet haben. Daher wird die Nettoförderwirkung für die Teilnehmenden pro Rechtskreis ermittelt und jeweils in ein rechtskreisspezifisches Teilbewertungsergebnis übersetzt. Dadurch dass die Nettoförderwirkungen 5

6 rechtskreisspezifisch unterschiedlich übersetzt werden, wird den unterschiedlichen Integrationserfolgen der Teilnehmenden nach Rechtskreisen Rechnung getragen. 3. Berechnung der Gesamtbewertung aus den beiden rechtskreisspezifischen Teilepunktwerten Aus den beiden rechtskreisbezogenen Teilbewertungsergebnissen wird, gewichtet nach der jeweils zugrunde liegenden Zahl der Teilnehmenden, ein Durchschnittswert gebildet, um das rechtskreisübergreifende Bewertungsergebnis zu errechnen. Kann nur für einen der beiden Rechtskreise ein Teilbewertungsergebnis ermittelt werden, wird dieses auch als rechtskreisübergreifendes Bewertungsergebnis übernommen. Das rechtskreisübergreifende Bewertungsergebnis wird in einem Integrationspunktewert zwischen 1 bis 100 Punkten dargestellt. Exkurs: Übersetzung der Nettoförderwirkung in das Bewertungsformat Um die Nettoförderwirkungsergebnisse in Bewertungen zu übersetzen, werden agenturbezirksübergreifend alle rechtskreisspezifischen Nettoförderwirkungsergebnisse eines Berufssegments im Sinne einer Rangliste nach Größe angeordnet und fünf Bewertungsstufen von 1 bis 5 zugeordnet. 1 ist dabei die niedrigste, 5 die höchste Bewertungsstufe. Dabei vergibt die BA für den Median der Menge der Nettoförderwirkungsergebnisse die mittlere Bewertungsstufe 3. Abhängig vom Abstand zum Median werden die Nettoförderwirkungsergebnisse den Bewertungsstufen zugeordnet. Dabei entspricht die Verteilung der Bewertungsstufen der Normalverteilung. Bewertungsstufen Verteilung 1 8,9 % 2 23,8 % 3 34,6 % 4 23,8 % 5 8,9 % Somit wird etwas mehr als ein Drittel aller rechtskreisspezifischen Nettoförderwirkungsergebnisse eines Berufssegments in ein mittleres Ergebnis (Bewertungsstufe 3) übersetzt. Auf diese Weise wird eine Übersetzungstabelle gebildet, die beinhaltet, wie die Nettoförderwirkungsergebnisse in Bewertungsstufen übersetzt werden. Die Übersetzung in ein rechtskreisspezifisches Teilbewertungsergebnis (siehe oben) führt zu einer Bewertung in einer der Stufen 1 bis 5. Liegen weniger als 30 rechtskreisspezifische Nettoförderwirkungsergebnisse in einem Berufssegment vor, kann wegen methodischer Gründe keine Übersetzungstabelle ermittelt werden. In diesem Fall ist die Ermittlung eines Teilbewertungsergebnisses ebenfalls nicht möglich. Liegen für ein Berufssegment in beiden Rechtskreisen weniger als 30 Nettoförderwirkungsergebnisse vor, können für regionale Standorte der Bildungsträger, die einem solchen Berufssegment zugeordnet sind, keine integrationsbezogenen Werte berechnet und in KURSNET angezeigt werden. In diesen Fällen wird in KURSNET beim Integrationspunktewert der Hinweis Datenlage nicht ausreichend angezeigt. 6

7 Die Ermittlung der Bewertung Teilnehmerrückmeldungen Die Bewertung Teilnehmerrückmeldungen spiegelt die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der Durchführung und dem individuellen Nutzen der Maßnahme. Sie bildet vergleichbar vielen bekannten Sternebewertungen im Internet subjektive Meinungen ab. Sie wird auf der Grundlage unmittelbarer Rückmeldungen von Maßnahmeteilnehmenden im Rahmen einer Onlinebefragung ermittelt. Die Befragung wird vom BA-eigenen Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragung (ZKM) durchgeführt und ausgewertet. Die Bewertung wird aufgrund ihrer Eigenart weiter im Format einer Sternebewertung dargestellt. Durch die Konstruktion des Fragebogens werden unterschiedliche Qualitätsmerkmale berücksichtigt. Der Onlinefragebogen umfasst die folgenden Fragen: 1. Wie bewerten Sie die Ausstattung des Trägers? o Qualität und Verfügbarkeit von Räumlichkeiten (Unterrichtsräume, Werkstätten, Sanitär- und Pausenräume), technische Ausstattungen (PCs, Maschinen und Werkzeuge) sowie Lehr und Lernmittel (Bücher, Arbeitsblätter, Werkstoffe, Materialien) 2. Wie bewerten Sie die Betreuung und Organisation durch den Träger? o Zuverlässigkeit der Weiterbildung (ausgefallene Veranstaltungen und Vertretungen), Qualität der Organisation (Aktualität der Stundenpläne, Verlässlichkeit der Pausenregelungen, Erreichbarkeit der Ansprechpartner) sowie Güte der Betreuung (Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche, individuelle Hilfe) 3. Wie bewerten Sie die Inhalte der Maßnahme? o Ausgewogenheit von Theorie und Praxis (z.b. Möglichkeiten der praktischen Erprobung von gelernten Inhalten). Angemessene Menge von Unterrichtsstoff in der Maßnahme. Bezug der Unterrichtsinhalte zum Berufsfeld. Interessante und ansprechende Aufbereitung der Unterrichtsinhalte 4. Wie bewerten Sie das Lehrpersonal der Maßnahme? o Qualität der Vermittlung von Unterrichtsinhalten. Verständlichkeit und Tempo der Vermittlung von Unterrichtsinhalten. Persönliche Unterstützung durch das Lehrpersonal bei Verständnisproblemen (Nachhilfe). Rückmeldungen zum eigenen Leistungsstand. 5. Wie bewerten Sie den Nutzen der Maßnahme für Ihr Berufsleben? o Erfolgreicher Übergang in Beschäftigung. Mehr Bewerbungsmöglichkeiten durch die fachliche Weiterbildung. Mehr Rückmeldungen auf eigene Bewerbungsaktivitäten. Entwicklung neuer Ideen für die eigene berufliche Zukunft. Motivation zur aktiven Arbeitssuche. 6. Wie bewerten Sie die Maßnahme insgesamt? Die Beantwortung der sechs Fragen erfolgt durch die Befragten im selben Fünf-Sterne-Raster wie die Auswertung des Sternewertes Teilnehmerrückmeldungen. Der befragungsbezogene Sternewert kann somit direkt aus dem Durchschnitt der Teilnehmerrückmeldungen ermittelt werden. In KURSNET werden neben dem Gesamtsternewert die einzelnen Teilergebnisse zu den sechs Fragen des Onlinefragebogens gezeigt. Der Gesamtsternewert wird als gewichteter Durchschnitt der Einzelfragen errechnet. Dabei gehen die Ergebnisse der Einzelfragen in unterschiedlicher Gewichtung in diese Berechnung ein: 7

8 Frage Gewichtung in % Ausstattung des Trägers 10 Betreuung und Organisation 20 Inhalte der Maßnahme 20 Lehrpersonal 20 Individueller Nutzen der Maßnahme 30 Die sechste Frage nach der Bewertung der Maßnahme insgesamt geht nicht unmittelbar in das Gesamtergebnis ein. Die Ergebnisse der sechsten Frage dienen im Wege der Regressionsanalyse der Ermittlung der Gewichtung, mit denen die ersten fünf Fragen in das Gesamtergebnis einfließen. Um alle Rückmeldungen einzubeziehen, wird bereits ab einer Rückmeldung ein Sternewert ausgewiesen. Um den Bildungssuchenden eine Einordnung der Ergebnisse zu ermöglichen, wird neben dem Sternewert die Zahl der Rückmeldungen angezeigt, die diesem Ergebnis zu Grunde liegen. Erfolgt für einen Sternewert keine Rückmeldung via Online-Fragebogen, kann kein befragungsbezogener Sternewert ermittelt werden. In diesen Fällen, wird in KURSNET anstelle des befragungsbezogenen Sternewerts der Hinweis Datenlage nicht ausreichend angezeigt. Bewertungszeitraum und Aktualisierung der Anbieterbewertungen Aktualisierung der Bewertungen Die ermittelten Bewertungen bleiben sechs Monate lang unverändert. Nach sechs Monaten jeweils im Juli und im Januar findet eine Aktualisierung der Bewertungen statt. Die jeweilige Aktualisierung der Bewertungen wird im Anbieterbereich von KURSNET angekündigt. Die angezeigten Werte sowohl der Integrationspunkte als auch die Sterne zur Teilnehmerrückmeldung repräsentieren jeweils bestimmte Zeiträume. Dabei unterscheiden sich diese Bewertungszeiträume zwischen den beiden Werten wie folgt: Bewertungszeitraum bei der Bewertung Integration in Arbeit : Der Bewertungszeitraum für den Integrationspunktewert beträgt immer 24 Monate. Für die Berechnung der Nettoförderwirkung werden alle Teilnehmenden der betreffenden beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen herangezogen, die in diesem Zeitraum ihre Teilnahme an der Maßnahme beendet haben, unabhängig vom individuellen Beginn der Teilnahme und unabhängig vom Beginn und Ende der Maßnahme. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem ersten Tag der Veröffentlichung der Bewertungen liegt eine Zeitspanne von zwölf Monaten. Grund dafür ist, dass eine Zeitspanne von neun Monaten nach dem Austritt einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers aus einer Maßnahme benötigt wird, um weitere zwei bis drei Monate zusätzlich werden für die Bearbeitung benötigt. Somit bezieht sich der Integrationspunktewert auf einen Bewertungszeitraum von 24 Monaten, dessen Beginn beim Start des Anzeigezeitraums 36 Monate, dessen Ende 12 Monate zurückliegt. Der aktuelle Bewertungszeitraum der Bewertung Integration in Arbeit wird im Abschnitt Anbieterbewertung in der Detailanzeige eines Bildungsangebots transparent gemacht. 8

9 Bewertungszeitraum bei der Bewertung Teilnehmerrückmeldung : Die Teilnehmenden einer Maßnahme werden spätestens einen Monat nach ihrem Austritt aus der Maßnahme zur Online-Befragung eingeladen. Die Anschreiben werden einmal pro Monat durchgeführt. Bei Vorliegen einer -Adresse erhalten die Maßnahmenteilnehmenden eine Einladung per inkl. eines Links, der sie nach der Eingabe eines persönlich zugewiesenen Zugangscodes zur Onlinebefragung führt. Liegt keine -Adresse vor, erfolgt eine postalische Einladung. Hier wird der Zugang zur Befragung durch einen zusätzlich gedruckten QR-Code vereinfacht. Alle Teilnehmenden können nur einmalig an der Befragung teilnehmen und erhalten dafür einen einmalig verwendbaren individuellen Zugangscode. Nach jeweils sechs Monaten wird der Befragungsrücklauf zur Darstellung der Anbieterbewertung in KURSNET herangezogen. Dieser Befragungsrücklauf wird für 24 Monate in der Anbieterbewertung in KURSNET berücksichtigt aktualisiert im Rhythmus von sechs Monate um den jeweils nächsten Befragungsrücklauf. Die Befragungen starteten im Januar Zu diesem Zeitpunkt wurden einmalig aus den Bildungsmaßnahmen ausgetretene Teilnehmende der letzten drei Monate (ab 10. Oktober 2016) befragt. Ab Februar 2017 wurden dann kontinuierlich die Maßnahmenaustritte des Vormonats zur Befragung eingeladen. Da auch bei der befragungsbezogenen Bewertung ein 24-monatiger Bewertungszeitraum angestrebt wird, wird bis zum 24. Monat der Befragung ein Datenaufwuchs realisiert. Solange werden die Rückmeldungen im Rahmen der Aktualisierung der Bewertungen kumuliert. Erst nach Erreichen des 24-monatigen Bewertungszeitraumes repräsentieren die Sterne zur Teilnehmerrückmeldung jeweils den Zeitraum der unmittelbar zurückliegenden 24 Monate seit der letzten Aktualisierung der Daten. Vorher ist der Bewertungszeitraum jeweils kürzer als 24 Monate. Im Vergleich zur Bewertung Integration in Arbeit liegt der Bewertungszeitraum der Bewertung Teilnehmerrückmeldungen näher am aktuellen Rand. Eine zum Austritt aus der Maßnahme zeitnahe Befragung ist aus methodischen Gründen erforderlich. Der aktuelle Bewertungszeitraum der Bewertung Teilnehmerrückmeldungen wird im Abschnitt Anbieterbewertung in der Detailanzeige eines Bildungsangebots transparent gemacht. 9

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