FREISTAAT THÜRINGEN Justizministerium

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1 Eröffnungsveranstaltung zum Feierliche Überreichung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Neuenfeld durch den Thüringer Justizminister Thüringer Staatskanzlei, Barocksaal 27. April 2011, 14 Uhr Es gilt das gesprochene Wort!

2 Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Gerichtsbarkeiten (PräsLAG Kotzian-Marggraf, PräsThürFG Mohr, VizePräsTHOLG Hükelheim, VizePräsLSG Keller Präs in LG Erfurt Schwarz) sehr geehrter Präsident der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Herr Dr. Burmann werte Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Anwaltschaft, sehr geehrter Präsident der Notarkammer Thüringen Herr Professor Dr. Hügel, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber werter Herr Dr. Neuenfeld und verehrte Gräfin Dohna, es erfüllt mich mit großer Freude, dass ich Sie alle hier nach dieser gelungenen musikalischen Einführung durch Herrn Tharan im ehrwürdigen Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei begrüßen darf, um Ihnen werter Herr Dr. Neuenfeld im Namen des Bundespräsidenten und im Auftrag der Thüringer Ministerpräsidentin heute das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreichen zu dürfen. Wenn man sich Ihren beruflichen Werdegang, die bisherige Bilanz Ihres beruflichen und publizistischen Schaffens, aber auch Ihren persönlichen Einsatz für die Anwaltschaft insbesondere in Thüringen als unabhängiges Organ der Rechtspflege vor Augen führt, dann kann man mit Fug und Recht davon sprechen, dass Sie exakt jeden Zweifel die hohen Ansprüche erfüllen, die an diese Ehrung gestellt werden. Wenn Ihre heutige Auszeichnung also durchaus nahe lag, so gilt doch auch hier das Vorschlagsprinzip. Insofern verdanken Sie die Würdigung neben Ihren persönlichen Leistungen und Verdiensten, zugleich dem Umstand, dass Sie durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Thüringen dafür empfohlen wurden. werter Herr Dr. Neuenfeld, dass Sie einen nicht unwesentlichen Teil Ihrer über 45-jährigen beruflichen Laufbahn als Rechtsanwalt in Thüringen verbracht haben, stellt durchaus keine Selbstverständlichkeit dar. Schließlich wurden Sie im Dezember 1935 im sächsischen Annaberg (Erzgebirge) geboren und siedelten noch in Ihrer Kindheit nach Berlin über. Dort erwarben Sie 1956 die allgemeine Hochschulreife, das Zugangstor für Ihr späteres Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität zu Berlin.

3 Nach dem erfolgreichen 1. Staatsexamen 1960 und dem Referendariat in Berlin absolvierten Sie im Alter von 29 Jahren die 2. juristische Staatsprüfung und legten damit das Fundament für Ihre langjährige anwaltliche Berufstätigkeit. Die eigentliche Zulassung als Rechtsanwalt erhielten Sie allerdings dann im Mai Eine erste wichtige berufliche Station war die Übernahme der Geschäftsführung des Bundes der Architekten (BDA) im Jahr Ab 1968 wirkten Sie gleichzeitig als Landesgeschäftsführer des Bundes der Architekten in Nordrhein-Westfalen. Bereits hier wurden wesentliche Weichen für Ihre spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt gestellt. Und schon in dieser frühen beruflichen Phase liegen die Ursprünge und Anfänge Ihres reichen publizistischen Schaffens. Seit der Mitte der 1960er Jahre haben Sie unzählige Aufsätze und Fachartikel veröffentlicht, diverse Handbücher und Kommentare mit herausgegeben, die teilweise zu Standardwerken zählen. Insbesondere als profunder Kenner des Architektenrechts haben Sie sich bundesweit einen Namen gemacht. Exemplarisch für Ihre zahlreichen Veröffentlichungen möchte ich nur das dreibändige Handbuch zum Architektenrecht und die Textausgabe mit Einführung sowie den Kommentar zur Honorarordnung der Architekten und Ingenieure nennen, die in mehreren Auflagen erschienen sind. Darüber hinaus haben Sie Seminare und Gastvorlesungen an den Universitäten in Aachen, Darmstadt, Dortmund, Dresden und Weimar insbesondere zum Bau-, Architekten- und Urheberrecht gehalten. Abgerundet wurde Ihr berufliches und publizistisches Gesamtwerk durch eine Dissertation zu den Grundlagen des Urheberrechts der freiberuflichen Architekten, für die Sie im Jahr 2008 durch die Universität Bremen die Doktorwürde in den Rechtswissenschaften verliehen bekamen. werter Herr Dr. Neuenfeld, Ihr beeindruckendes Schaffen wurde sicherlich nicht unwesentlich dadurch beeinflusst, dass Sie im Jahre 1984 mit Ihrer Ehefrau Gräfin Dohna eine gemeinsame Sozietät gründeten. Eine berufliche Kooperation, die bis heute anhält und auch gemeinsame publizistische Früchte getragen hat. Insofern wird man in der Feststellung nicht fehl gehen, dass der Nährboden für Ihre heutige Ehrung durch eine starke und kompetente Partnerin an Ihrer Seite mit bereitet wurde. Wenige Jahre nach der deutschen Einheit im Juli 1992 ließen Sie sich gemeinsam in der ehemaligen Residenzstadt Weimar nieder. Einem Ort mit herausragender Bedeutung für das Bauingenieurwesen und die Architekturgeschichte. Im Juni 1997 wurden Sie schließlich erstmalig als anwaltlicher Vertreter zum Mitglied des Thüringer Anwaltsgerichtshofes ernannt. Nachdem Sie zwischenzeitlich den Vorsitz im 2. Senat übernahmen, sind Sie seit Juli 2004 als Präsident dieses wichtigen Gremiums tätig.

4 Diese Ernennung zum ehrenamtlichen Richter und Mitglied des Thüringer Anwaltsgerichtshofes bezeugt das besondere Vertrauen in ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten. Es zeigt aber auch, dass Sie bereit sind, Verantwortung in der Berufsgerichtsbarkeit zu übernehmen und Ihren anwaltlichen Sachverstand zum Wohle Ihres Berufsstandes, aber auch der Rechtspflege insgesamt einzubringen. Gemeinsam mit Ihren anwaltlichen und richterlichen Kolleginnen und Kollegen der Vorsitzende des ersten Senats, Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Fuß, wird mir in dieser Einschätzung sicherlich beipflichten haben Sie als Beschwerde- und Berufungsinstanz zuweilen gravierende Entscheidungen für die Anwaltschaft zu treffen, die - entsprechende Pflichtverstöße vorausgesetzt - bis zum Widerruf der Zulassung und zum Ausschluss aus der Anwaltschaft reichen können. Für die Qualität und vor allem die Akzeptanz der anwaltsgerichtlichen Entscheidungen ist es dabei von kaum zu unterschätzender Bedeutung, dass ganz wesentlich der anwaltliche Sachverstand in diese Entscheidungen einfließen kann. Der Umstand, dass Sie nach dem Ablauf der Amtszeiten erneut zum Mitglied des Thüringer Anwaltsgerichtshofes ernannt wurden und dort nunmehr seit 14 Jahren tätig sind, belegt eindrucksvoll, welchen Respekt und welche Wertschätzung Sie sehr geehrter Herr Dr. Neuenfeld insbesondere im Kollegenkreis genießen. Ihre anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen beschreiben Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Anwaltsgerichtshofes als kollegial und verständnisvoll, immer daran orientiert, Brücken zu bauen und soweit möglich und angebracht eine weitere Berufsausübung auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu eröffnen, die in ihrer Berufsausübung gefehlt haben. Darüber hinaus sind Sie seit Ihrer Amtsübernahme darum bemüht, eine Rechtsprechungsdatei aufzubauen, die sämtliche Beschlüsse und Entscheidungen der Anwaltsgerichtshöfe in Deutschland umfasst. Dass Ihnen die Anwaltschaft und deren positive Entwicklung am Herzen liegen, kann man auch daran ablesen, dass Sie sich aktiv in den Anwaltverein Weimar einbringen und darum bemüht sind, für das nächste Jahr ein Treffen aller Mitglieder der deutschen Anwaltsgerichtshöfe in Thüringen zu organisieren, um den fachlichen Austausch weiter voran zu treiben. Darüber hinaus sind Sie seit geraumer Zeit als Vorsitzender des Strukturreformausschusses beim Bundesverband der freien Berufe tätig. Sehr geehrter Herr Dr. Neuenfeld, Ihre besondere Leidenschaft für Architektur und Bauwesen lässt sich nicht nur aus Ihrer anwaltlichen Spezialisierung ablesen. Auch Ihr ehrenamtliches Engagement legt ausreichend davon Zeugnis ab. Schließlich sind Sie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, gehören dem Förderkreis Bauwerkserhaltung und der Deutschen Burgenvereinigung an. Sie engagieren sich ebenfalls als Beiratsmitglied im Denkmalverbund Thüringen. Ihr Sachverstand reicht dabei weit über das juristische Spezialwissen im Bau- und Architektenrecht hinaus und wird nicht zuletzt durch die Deutsche Burgenvereinigung sehr geschätzt. Sie haben sich auch profunde historische Kenntnisse über die Geschichte der Thüringer Residenzen angeeignet. Dafür spricht sowohl Ihre rege Vortragstätigkeit als auch die Tatsache, dass Sie gegenwärtig an einer diesbezüglichen Publikation arbeiten. Wir dürfen auf das Ergebnis gespannt sein.

5 eine unabhängige und selbstverwaltete Anwaltschaft ist ein hohes Gut. Sie ist nichts Selbstverständliches, wie wir nicht zuletzt aus der deutschen Geschichte heraus wissen. Sie stellt einen unverzichtbaren Bestandteil für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger dar. Ihre heutige Ehrung werter Herr Dr. Neuenfeld darf sicherlich auch als Würdigung für Ihre besonderen Verdienste um die unabhängige und selbstverwaltete Anwaltschaft in Thüringen verstanden werden, die erst im Zuge der deutschen Einheit wieder aufgebaut werden musste. Sie haben diesen Prozess seit 1992 mit begleitet. Ein wesentlicher Schritt dieses Neuaufbaus einer unabhängigen Anwaltschaft in Thüringen erfolgte durch die Gründung der Rechtsanwaltskammer Thüringen im November Damals zählten insgesamt 159 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Gründerkreis. Zwei Jahre später war die Anwaltschaft schon auf nahezu 700 Mitglieder angewachsen. In dieser Zeit fiel übrigens auch die Errichtung des Thüringer Anwaltsgerichtshofes. In Thüringen mussten die Selbstverwaltungsstrukturen der Anwaltschaft erst wieder eingerichtet werden. Im System der Rechtspflege der DDR führte die Anwaltschaft ein Schattendasein und organisierte sich seit der Abschaffung der Länder und der Einführung der Bezirke 1953 in sogenannten Rechtsanwaltskollegien. An eine unabhängige Anwaltschaft war damals nicht mehr zu denken, da das Ministerium der Justiz praktisch ohne Einschränkungen in die Tätigkeit der Anwaltskollegien eingreifen konnte. Durch das Ministerium erfolgte die fachliche und personelle Anleitung der Anwaltskollegien. Die jeweiligen Vorsitzenden der Anwaltskollegien wurden zudem auf ihre politische Zuverlässigkeit und Systemtreue hin überprüft. Dies alles zeigt, wie die Anwaltschaft in der DDR politisch vereinnahmt und funktionalisiert wurde. Sie war kaum in der Lage, sich diesem Druck zu entziehen. Zumal das Ministerium befugt war, Beschlüsse der Anwaltskollegien zurückzunehmen. Nachdem die Anwaltschaft in der Zeit der DDR mehr und mehr ausgedünnt wurde die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank bis in das Jahr 1985 auf unter 100 in der gesamten DDR, gab es nun einen dringenden Nachholbedarf. ich denke, diese kurzen Ausführungen genügen, um zu erkennen, welchen unverzichtbaren und nicht zu unterschätzenden Wert eine unabhängige und selbstverwaltete Anwaltschaft darstellt. Eine Abkehr von der politischen Kontrolle und Anleitung der Anwaltschaft in der DDR wurde erst durch die Übergangsregierung im Februar 1990 in die Wege geleitet. Noch vor der deutschen Einheit verabschiedete die Volkskammer im September 1990 ein Rechtsanwaltsgesetz, dass durch den Einigungsvertrag übernommen wurde.

6 Dem schon beschrieben Anwaltsmangel wurde im Übrigen durch eine Anordnung über Büros außerhalb der DDR zugelassener Rechtsanwälte entgegengewirkt, die bei Bedarf die Errichtung von Zweitbüros auf dem Gebiet der DDR zuließ. Der Einigungsprozess schließlich brachte den Aufbau einer funktionierenden rechtsstaatlichen Justiz mit sich, für den die unabhängige Anwaltschaft eine tragende Säule verkörpert. Darüber hinaus musste aber auch als wesentlicher Beitrag für die Gestaltung der inneren Einheit das DDR-Unrecht aufgearbeitet werden. Die Anwaltschaft leistete hierzu einen wichtigen Beitrag, indem die Rechtsanwaltszulassungen aus der DDR-Zeit überprüft und bei nachweisbaren Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit entzogen wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, durch meine Ausführungen zum beeindruckenden beruflichen Werdegang, aber auch zum ehrenamtlichen Engagement von Dr. Neuenfeld wurde deutlich, welche großen Verdienste er sich um die Anwaltschaft in Thüringen und um die Rechtspflege in Thüringen insgesamt erworben hat. Ich wünsche Ihnen lieber Herr Dr. Neuenfeld für Ihre berufliche und private Zukunft alles Gute, Kraft, Wohlergehen und Gottes Segen, um auch weiterhin zum Wohle der Anwaltschaft wirken zu können. Begreifen Sie die heutige Auszeichnung nicht nur als Krönung Ihres beruflichen Schaffens und Lohn Ihrer Anstrengungen, sondern vor allem als zusätzliche Motivation für die noch vor Ihnen liegenden Aufgaben. Bevor ich Ihnen die Ordensinsignien überreiche, will ich noch darauf aufmerksam machen, dass im Anschluss an den Festakt zu einem kleinen Sektempfang geladen wird. Dieser bietet Ihnen allen die Gelegenheit, einige persönliche Worte mit Herrn Dr. Neuenfeld zu wechseln und ihm für seine heutige Auszeichnung zu gratulieren. Ich darf Sie werter Herr Dr. Neuenfeld nun zu mir nach vorne bitten, um das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und die zugehörige Urkunde in Empfang zu nehmen...

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