Grundwassersanierung Waldsiedlung
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- Sabine Färber
- vor 5 Jahren
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1 Grundwassersanierung Waldsiedlung Rückblick Warum? Wie? Nutzen? Ausblick Fragen
2
3 2005 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
4 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
5 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
6 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
7 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
8 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
9 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
10 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
11 Sprengstoffproduktion Bergwerkssprengstoffe Ammonium-, Kalium- und Natrium-Nitrat ( Salpeter-Sprengstoffe ) Chlorate u. Perchlorate Nitroglycerin Nitroaromate (Trinitrotoluol, Dinitrotoluol) Militärische Sprengstoffe Trinitrotoluol (TNT) (1918: ca Tonnen /Tag)
12 Quelle: KulturStadtLev - Stadtarchiv
13 Quelle: Stadtarchiv Leverkusen Quelle: KulturStadtLev - Stadtarchiv
14 Quelle: KulturStadtLev - Stadtarchiv Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
15 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
16 Bisherige Maßnahmen 1989 Bearbeitung aufgenommen Gefährdungsabschätzung Historische Untersuchung Orientierende Gelände-Untersuchung Boden à Mensch / Boden à Grundwasser Sanierungsuntersuchung Detaillierte Gelände-Untersuchung Toxikologische Bewertung FoBiG 1995 Machbarkeitsstudie Spielplatz Saarstraße 1996
17 Bisherige Maßnahmen à Entscheidung: Freiwillige Teilnahme an Untersuchung und Sanierung Schutz des Menschen geht vor Erst Boden dann Grundwasser! Sanierung Oberboden 4 Phasen (53 Grundstücke)
18 Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
19 Belastungssituation Grundwasser Waldsiedlung Nitroaromatengehalte [in µg/l] Nur Unpolare > > > incl. Polare > Stadtgrenze Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
20 Bewertung Prüfung der Verhältnismäßigkeit Notwendigkeit Eignung Angemessenheit Ergebnis der juristischen Prüfung Ergebnis der Machbarkeitsstudie Ergebnis der ordnungsbehördlichen Bewertung
21 Notwendigkeit Verpflichtung ergibt sich aus Gesetzen Wasserhaushaltsgesetz Bundesbodenschutzgesetz Einzelfallbewertung
22 Notwendigkeit Wasserhaushaltsgesetz Das Grundwasser ist vor jeder Beeinträchtigung seines Ge- und Verbrauchswertes im Hinblick auf seine spätere Nutzung zu schützen Schutz ist unabhängig davon, ob es unmittelbar zum Gebrauch oder zum Verbrauch bestimmt ist Gewässerschaden: eine nicht nur unerheblichen schädlichen Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers
23 Notwendigkeit Bundesbodenschutzgesetz Verpflichtung durch Altlasten verursachte Gewässerverunreinigungen so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen
24 Notwendigkeit Einzelfallprüfung Waldsiedlung è Gewässerschaden: erhebliche Belastung des Grundwassers Untere Bodenschutzbehörde ü Gericht ü Staatsanwalt ü Aufsichtsbehörde ü
25 Notwendigkeit èergebnis der Einzelfallprüfung: Nach Boden- und Wasserrecht und Einzelbewertungen sind Sanierungsmaßnahmen notwendig
26 Notwendigkeit ènotwendigkeit setzt voraus geeignete Technologien angemessene Maßnahmen
27 Notwendigkeit èmachbarkeitsstudie Grundwassersanierung Ist eine Sanierung unter technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich? und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit erforderlich?
28 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
29 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
30 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
31 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
32 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
33 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
34 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
35 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
36 Verfahrensvergleich Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
37 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
38 Horizontalbohrung I Mit freundlicher Genehmigung der Fa. König Elektro- Fernmeldbau GmbH, Bereich Bohrtechnik; Ziegelroda Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
39 Horizontalbohrung II Mit freundlicher Genehmigung des Verbandes Güteschutz Horizontalbohrungen e.v. (DCA), Aachen Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
40 Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
41 Heber-Reaktor-Verfahren Systemskizze (Waldsiedlung) Dr. Stadt Tillmanns Leverkusen & Partner - FB GmbH Umwelt / Frank Kaiser
42 Aufwand - Nutzen?
43 Notwendigkeit èpflichtaufgabe èergebnis der Einzelfallprüfung: Nach Boden- und Wasserrecht sind Sanierungsmaßnahmen für das Grundwasser Waldsiedlung notwendig
44 Eignung èergebnis der Machbarkeitsstudie: Geeignete Technologien zur Grundwassersanierung sind vorhanden Keine Dekontamination sondern Sicherungsmaßnahmen ü gleichrangige Methoden
45 Angemessenheit Nicht nur unwesentlicher Schaden Zumutbarkeit Kein anderes Mittel mit weniger Aufwand Priorität Spannungsverhältnis Finanzen
46 Angemessenheit Nicht nur unwesentlicher Schaden Erhebliche Belastung des Grundwassers mit Nitroaromaten (mehrere Tausend µg/l STV) Größenordnung: Fahnenlänge: 2 km Fahnenfläche: 1 Mio. qm Beschränkt sich nicht nur auf Waldsiedlung Bedeutsamer Schaden èhohe Projektpriorität
47 Angemessenheit Zumutbarkeit Aufwand Einmalige Investition Relativ geringe, laufende Betriebskosten Kosten aus 6 Möglichkeiten die kostengünstigste Technologie ausgewählt Nutzen Sicherung des weiteren Abstroms vor Neueinträgen Abreinigung unterhalb Nachweisgrenze nach 10 jähriger Laufzeit kann 80% des Grundwasserleiters schadstofffrei sein Fahnenlänge wird von 2 km auf 300 m reduziert Fläche wird von 1 Mio m² auf m² reduziert
48 Angemessenheit Kein anderes, geringeres Mittel Grundwasser-Nutzungsverbot ausreichend? Nachrangig gegenüber Sanierungsmaßnahmen nur wenn diese dauerhaft unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten und/oder als Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr è Es gibt kein anderes, geringeres Mittel
49 Angemessenheit Priorität Rückstellung der Grundwassersanierung zu Gunsten anderer / vordringlicherer Projekte / Schutzgüter Setzt Kenntnis über zu priorisierende Projekte voraus èentsprechende Projekte auf Kosten der Allgemeinheit sind für den Bereich Bodenschutz derzeit nicht bekannt
50 Angemessenheit Spannungsverhältnis Finanzen Ob?: Pflichtaufgabe Kein Ermessensspielraum Kosten Nutzen Aufwand angemessen Bestätigung durch Aufsichtsbehörde à Keine Option auf Verzicht dieser Aufgabe Wie?: Prüfung evtl. Einsparungspotenziale durch Skalierung im Rahmen Detailplanung
51 Angemessenheit èbeurteilung in der aktuellen überregionalen Dringlichkeit sehr hoch èbeurteilung in der bodenrechtlichen regionalen Dringlichkeit sehr hoch
52 Belastungssituation Grundwasser Waldsiedlung Nitroaromatengehalte [in µg/l] Nur Unpolare > > > incl. Polare > geplante Sanierungszonen Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
53 Fahnenentwicklung 0 Jahre Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
54 Fahnenentwicklung 2 Jahre Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
55 Fahnenentwicklung 4 Jahre Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
56 Fahnenentwicklung 6 Jahre Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
57 Fahnenentwicklung 8 Jahre Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
58 Fahnenentwicklung 10 Jahre Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
59 Ergebnis è ügesetzlich notwendig ügeeignete Technologien ünutzen - Aufwand ist angemessen
60 Ausblick ègrundwassersanierung wurde am 28. April 2008 vom Rat beschlossen èplanung: Abwicklung der Sanierungsmaßnahme über Landeszuschüsse
61 Ausblick Detailplanung Bauphase ab Ende 2010 bis 2012 Inbetriebnahme Überwachung (dauerhaft)
62 Ausblick Detailplanung Lage und Dimensionierung Horizontalbrunnen Standorte Sanierungsanlagen ègelände-untersuchungen èplanungsarbeiten
63 Ausblick Ergebnis: Genaue Kenntnisse über Sanierungsmaßnahmen Bauausführung Kosten Zeitplanung
64 - Edith Schultz / Karl-Udo Spicher
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