Exposé der Dissertation
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- Agnes Seidel
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1 Exposé der Dissertation Titel der Dissertation Rechtsstellung der Begünstigten der Privatstiftung unter besonderer Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Aspekte Universität Wien Verfasserin Ass. jur. Sarah Wared, LL.M. angestrebter akademischer Grad Doctor iuris (Dr. iur.) Betreuerin Ao. Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Borth-Böhler Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Studienrichtung lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften Matr.-Nr.:
2 1. Themeneinführung Mit dem Privatstiftungsgesetz (PSG) wurde im Jahr 1993 eine neue Rechtsgrundlage für Stiftungen geschaffen, deren Zweck nicht mehr auf die Gemeinnützigkeit beschränkt ist. In Österreich waren mit Stichtag Privatstiftungen im Firmenbuch aufrecht eingetragen. 1 Parallel zur Anzahl der Privatstiftungen nehmen ebenfalls die Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten zu und werden immer mehr Gesetzeslücken bzw. ungelöste Probleme aufgedeckt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Rechtsstellung der Begünstigten der Privatstiftung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsschutzproblematik. Die Rechtsstellung der Begünstigten berührt eines der Grundelemente des Stiftungsrechts. Unklarheit besteht darüber, welche gesetzlichen und weitergehenden Rechte den Begünstigten der Privatstiftung zustehen und wo die Grenzen dieser Rechte sind. Die Rechtsstellung der Begünstigten im Stiftungsbeirat ist auch nach der geplanten Änderung des PSG unklar: In der Praxis der Privatstiftung wurde die Einflussmöglichkeit der Begünstigten bisher dadurch gesteigert, dass ein sogenannter Begünstigten-Beirat eingerichtet wurde. Es handelt sich dabei um ein mehrheitlich bzw. ausschließlich mit Begünstigten besetztes Organ. In Österreich haben etwa ein Drittel der Privatstiftungen so ein weiteres Organ und bei etwa 20 % der Privatstiftungen besteht nach den Stiftungsstatuten die Möglichkeit, ein solches einzurichten. Die ursprüngliche Konzeption der Privatstiftung bzw. der Gesetzgeberwille sehen in erster Linie das Ziel einer langlebigen, unabhängigen und eigenständigen Institution zwecks Verfolgung eines vom Stifter festgesetzten und erlaubten Zwecks vor ( Verselbständigung des Vermögens ) 2. Gemäß 23 Abs. 2 PSG dürfen Begünstigte oder deren Angehörige nicht die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder bilden. Der OGH hat in der Beirats-Entscheidung die Vorschrift des 23 Abs. 2 Satz 2 PSG auf aufsichtsratsähnliche Organe analog angewendet. 3 In dieser Entscheidung hatte er über ein Abberufungsrecht aus wichtigem Grund zu entscheiden. Das Höchstgericht hat in diesem Verfahren auf Eintragung einer Änderung der Stiftungsurkunde festgestellt, dass die Bestimmung in der Stiftungsurkunde über einen aufsichtsratsgleichen Beirat jedenfalls dann gesetzeswidrig ist, wenn Beiratsmitglieder Begünstigte oder deren Angehörige sind. Die Lehre ist sich im gegebenen Zusammenhang über die Reichweite der OGH-Rechtsprechung uneinig. Nach der Änderung des PSG im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2011 dürfen Beiräte grundsätzlich mehrheitlich 1 Im Vorjahr (Stichtag ) waren es 3.232, während es am Privatstiftungen gab. 2 Arnold, PSG-Kommentar Einleitung Rz. 1ff. 3 6 Ob 42/09 h PSR 2009, 93.
3 oder ausschließlich mit Begünstigten besetzt sein: durch 14 Abs 3 PSG nf wird zum ersten Mal gesetzlich explizit anerkannt, dass einem möglicherweise eingerichteten weiteren Stiftungsorgan, meist einem Beirat, ein Recht zur Abberufung des Vorstands der Stiftung eingeräumt werden darf. In diesem Fall benötigt ein Abberufungsbeschluss unabhängig von der Zusammensetzung des Organs eine Mehrheit von 75 oder mehr Prozent der Stimmen. Nur im Hinblick auf eine Abberufung des Stiftungsvorstands aus anderen als den in 27 Abs 2 Z 1 bis Z 3 PSG gesetzlich festgeschriebenen wichtigen Gründen darf bei Fassung des Abberufungsbeschlusses des Vorstands(-mitglieds) Begünstigten maximal die Hälfte der Stimmen zufallen. 4 Daraus lässt sich ableiten, dass zum Beispiel ein Beirat rein aus Begünstigten bestehend keine Abberufung des Stiftungsvorstands aus anderen als wichtigen Gründen durchführen darf. Die Gesetzesnovelle schafft zwar Klarheit hinsichtlich der Abberufung von Vorstandsmitgliedern, welche ein wichtiger Aspekt der Aufsichtsratskompetenzen ist. Allerdings ist sie nur ein Teilbereich von vielen möglichen Bereichen, die einem Aufsichtsrat bzw. einem Beirat zukommen können. Unklarheit besteht weiterhin in der Frage, wie sich die Einräumung von anderen aufsichtsratsähnlichen Rechten auf die Zulässigkeit der Besetzung von solchen Beiräten mit mehrheitlich oder ausschließlich Begünstigten auswirkt. Einen weiteren Schwerpunkt meiner Dissertation bilden die verfahrensrechtlichen Aspekte. Das Gesetz gewährt den Begünstigten einer Privatstiftung unterschiedliche Rechte. Im PSG finden sich jedoch kaum Regelungen zu den Möglichkeiten der Begünstigten, sich gegen unrechtmäßige Eingriffe in die ihnen, kraft Gesetzes bzw. den Stiftungsstatuten gemäß zustehenden Rechte zu verteidigen. Für die Auflösung einer Privatstiftung aufgrund einer Vorstandsentscheidung, wie auch für das rechtswidrige Versagen des Informationsrechts sind zwar explizite Regelungen über den Rechtsschutz der Begünstigten zu finden. Problematisch und ungeklärt ist allerdings, wie sich Begünstigte gegen die zweckwidrige Verwendung von Stiftungsvermögen (z.b. Zuwendungen an nicht berechtigte Personen) durch die Stiftungsorgane zur Wehr setzen können. Das PSG sieht die Aufhebung eines Vorstandsbeschlusses, auf dem zweck- oder pflichtwidrige Zuwendungen basieren nicht vor, sondern definiert nur eine Aufhebung für Auflösungsbeschlüsse. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass ein stiftungsrechtliches Werkzeug das gegen inkorrekte Vorstandsbeschlüsse eingesetzt werden kann, nicht vorhanden ist. 5 Neben einfachen Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstandes greifen auch Verfügungen des Firmenbuchgerichts (z.b. die Eintragung der Auflösung der Privatstiftung, Eintragung einer für den Begünstigten nachteiligen Änderung der Stiftungserklärung) in die Rechte der Begünstigten ein. Somit sind 4 ErlRV 981 Bgbl. Nr.111 zu 14 PSG. 5 Kodek/Zollner, PSR 2009/2, S.4 ff.
4 Möglichkeiten der Begünstigten erforderlich, neben dem stiftungsrechtlichen und zivilprozessrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten sich auch gegen nachteilige Verfügungen des Firmenbuchgerichts zu wehren. 6 Auch dieser Frage wird im Rahmen der Dissertation nachgegangen. Insbesondere werden Lösungen angeboten, wie die verfahrensrechtliche Durchsetzung der Rechte der Begünstigten erreicht werden kann. Zusammenfassend beschäftige ich mich im Rahmen meiner Dissertation daher mit der Rechtstellung der Begünstigten und den Grenzen ihrer Einflussmöglichkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Frage der bisher wenig behandelten verfahrensrechtlichen Aspekte bzw. dem Problem, ob und wie sich Begünstigte gegen Beeinträchtigungen ihrer Rechte wehren können. 2. Forschungsstand Die privatstiftungsrechtlichen Entscheidungen des Höchstgerichts sind überschaubar- insgesamt existieren ca. 90 Entscheidungen des OGH/OLG, welche sich mit der Privatstiftung auseinandersetzen. 7 Für manche Rechtsfragen hinsichtlich des vorliegenden Themas fehlen jedoch höchstgerichtliche Entscheidungen und deren wissenschaftliche Diskussion als Orientierung für die Praxis. Insbesondere hat sich weder die Judikatur noch die Literatur mit den verfahrensrechtlichen Rechten der Begünstigten intensiv beschäftigt. Durch zwei Entscheidungen des OGH wurde zwar jüngst eine mögliche Verflechtung von Privatstiftung und den Begünstigten stark eingeschränkt. Jedoch ist dabei nicht klar, wie weit diese Erkenntnisse tatsächlich reichen. Die Lehre ist sich im gegebenen Zusammenhang über die Reichweite der OGH-Rechtsprechung uneinig. Welche Rechte den Begünstigten einer Privatstiftung im Einzelnen zustehen und auf welche Grundlage die Begünstigtenstellung gestützt wird, wurde bislang spärlich diskutiert. 3. Aufbau und Methode Zunächst werden im ersten Kapitel allgemein die zentralen Fragestellungen angeschnitten bevor anschließend die wissenschaftliche Diskussion über die Rechtsstellung der Begünstigten erfolgt. In weiterer Folge wird auf den Stiftungsbeirat im Allgemeinen und speziell in Bezug auf die Be- 6 Dazu allgemein Kodek in Kodek/Nowotny/Umfahrer, Kurzkommentar zum Firmenbuchgesetz (2005), 15 Rz Siehe
5 günstigten eingegangen. Schließlich setzt sich die Arbeit mit der Frage der verfahrensrechtlichen Durchsetzbarkeit der Begünstigtenrechte auseinander. Im Anschluss werden die Lösungen diskutiert und ein Resümee gezogen. Ich werde im Rahmen meiner Dissertation verschiedene Methoden anwenden, in erster Linie die grundlegenden wissenschaftlichen Methoden (z.b. Recherche nach Literatur und Rechtsprechung). Darüber hinaus basiert meine Dissertation auch auf grundlegenden juristischen Methoden, insbesondere die Gesetzesanalogie und die Methode der Judikatur-und Textanalyse. Weiters wird die bis zur Finalisierung meiner Dissertation zur bereits oben ausgeführten PSG-Novelle neu ergangene Rechtsprechung eingearbeitet und die Auslegung der für meine Dissertation relevanten Bestimmungen durch die Gerichte analysiert und ausgewertet. Schließlich werde ich neue Beiträge in der Literatur laufend verfolgen und entsprechend im Rahmen meiner Dissertation berücksichtigen, um die verschiedenen Sichtweisen in der Literatur umfassend darzustellen und eventuell um die Meinungsvielfalt zur Unterstützung der Entwicklung eigener Lösungsansätze verwerten zu können. 4. Vorläufige Gliederung Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung und Problemstellung 2. Kapitel: Die Definition der Begünstigten I. Einleitung II. Der Begünstigte A. Möglicher Kreis von Begünstigten B. Begünstigte, 5 PSG C. Letztbegünstigte, 6 PSG 3. Kapitel: Die Rechtstellung der Begünstigten der Privatstiftung I. Vertragliche Rechtstellung der Begünstigten II. Absolute Rechte der Begünstigten III. Relative Rechte der Begünstigten A. Informations- und Auskunftsrecht, 30 PSG B. Bestellungs- und Abberufungsrechte, 27 PSG
6 C. Anwartschaftsrecht der Begünstigten D. Mitwirkungs-und Kontrollrechte IV. Weitergehende Rechte der Begünstigten V. Exkurs: Die Stellung der Letztbegünstigten A. Organstellung und Unvereinbarkeitsbestimmungen B. Gesetzliche Rechte von Letztbegünstigten 4. Kapitel: Der Stiftungsbeirat I. Privatstiftungsrechtliche Einordnung des Stiftungsbeirates II. Funktionsmöglichkeiten eines Stiftungsbeirates III. Die Aufsichtsratsähnlichkeit 5. Kapitel: Verfahrensrechtliche Aspekte I. Einleitung II. Rechtsschutzmöglichkeiten A. Kontrolle durch das Firmenbuchgericht B. Entscheidungen des Firmenbuchgerichts III. Auflösung der Privatstiftung A. Einleitung B. Rechtsschutz nach 35 Abs.4 PSG C. Registerrechtlicher Rechtsschutz IV. Fehlerhafte Zuwendungsentscheidungen A. Einführung B. Gesetzliche Ausgangslage C. Klagbarer Anspruch der Begünstigten D. Fehlen weiterer Rechtsschutzmöglichkeiten E. Ermessensentscheidungen von Vorstand oder Stelle V. Änderung der Begünstigtenordnung A. Änderung der Stiftungserklärung B. Vorstandsentscheidungen VI. Prozessuale Durchsetzung des Auskunftsanspruches A. Gesetzliche Regelung B. Inhaltliche Antragserfordernisse C. Besondere verfahrensrechtliche Probleme 6. Kapitel: Conclusio und Ausblick Literaturverzeichnis
7 Höchstgerichtliche Entscheidungen 5. Zeitplan Im Wintersemester 2010 wird der universitäre Ablauf erledigt. 1. VO zur rechtswissenschaftlichen Methodenlehre wurde im Rahmen des Studiums bereits absolviert und für das Doktoratsstudium angerechnet. 2. SE oder KU zur Judikatur- oder Textanalyse wurde bereits im Rahmen des Masterstudienganges absolviert und für das Doktoratsstudium angerechnet. 3. SE im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens wurde bei Prof. Weilinger, Prof. Ofner und Privatdoz. Dr. Schopper mit sehr gutem Erfolg absolviert. 4. Zusätzliches Seminar im Dissertationsfach wird im WS 2010 bei Professor Schauer über das Thema Vergleich: Stiftung-Trust im Rahmen des Seminars aus Europäischem Privatrecht und Rechtsvergleichung absolviert. 5. Zusätzliches Seminar im Wahlbereich wurde im Rahmen des Masterstudienganges bereits absolviert und für das Doktoratsstudium angerechnet. 6. Lehrveranstaltung aus Dissertationsfach oder Bereich der Wahlfächer wurde im Rahmen des Masterstudienganges bereits absolviert und für das Doktoratsstudium angerechnet. 7. Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens, Januar Literaturrecherche und Vorbereitungsarbeiten ab WS 2010/ Begutachtung der Dissertation wird nach Absprache mit meiner Betreuerin angestrebt zum Oktober Einreichung und Beurteilung der Dissertation folgend auf die Begutachtung durch die Betreuerin 11. Defensio wird April 2012 angestrebt. Das Wintersemster 2010/2011 wird von mir dazu genutzt, das Seminar im Dissertationsfach für das Doktoratsstudium zu absolvieren, weshalb es mir möglich sein sollte, das gesamte Sommersemester 2011 mit der intensiven Arbeit an der Dissertation zu verbringen, der mir den - im Vergleich - straffen Zeitplan als durchaus realistisch erscheinen lässt. 6. Vorläufiges Literaturverzeichnis
8 Arnold, Nikolaus/Ludwid, Christian: Stiftungshandbuch- Stiftungsrechtliche und steuerliche Bestimmungen Österreich und Liechtenstein (2010). Arnold, Nikolaus: Kommentar Privatstiftungsgesetz (Orac 2007). Arnold, Nikolaus/Ludwig, Christian: Stiftungshandbuch (Linde 2010). Böhler, Elisabeth: Die Stiftung in Österreich (1996). Briem, Robert: Corporate Governance der Privatstiftung unter dem Blickwinkel der aktuellen Judikatur, GesRZ Briem, Robert: Unternehmerische Entscheidungen in Stiftungen, PSR 2010/27. Briem, Robert: Auswirkungen der jünsgten OGH-Judikatur auf die Gestaltung von Stiftungserklärungen, PSR 2010/12. Csoklich, Peter: Handbuch zum Privatstiftungsgesetz (Orac 1994). Csoklich, Peter: Folgen der OGH-Entscheidung zum Begünstigteneinfluss beim aufsichtsratsgleichen Beirat, PSR 2010/2. Eiselberg, Maximilian: Stiftungsgovernance: Gewaltenteilung. Unabhängigkeit und Ähnlichkeit, ZfS Fischer, Martin: Die Organisationsstrucktur der Privatstiftung (2006). Gassner, Wolfgang: Privatstiftungen (Manz 2000). Hügel, Verena: Stiftungsrecht in Österreich und Liechtenstein (2008). Kalss, Susanne/Nowotny, Christian/Schauer, Martin: Österreichisches Gesellschaftsrecht (Manz 2008). Kalss, Susanne/ Zollner, Johannes: Die gesetzliche Rechte der Begünstigten, GesRZ Kodek, Georg/Zollner, Johannes: Rechtsschutz der Begünstigten, PSR 2009/2. Krejci, Heinz: Unternehmensrecht (Manz 2008). Limberg, Clemens: Die Privatstiftung (Orac 2009). Limberg, Clemens: Der Einfluss der Begünstigten im Lichte der jüngsten Judikatur, PSR 2010/3. Oberdorfer, Klaus: Begünstigteneinfluss-quo vadis? ZfS Nowotny, Christian: Grundproblem und Stellung der Stiftung in der österreichischen Rechtsordnung (2001). Rüdiger, Werner: Stiftungen als Instrument des Vermögensschutzes, ZErb Schuster, Stefan/ Wolf, Erich: Leitfaden zur österreichischen Privatstiftung (2003). Zollner, Johannes: Das Informationsrecht der Begünstigten als Baustein der Foundation Governance, PSR 2009/13. Zollner, Johannes: Der Stifter in der Krise, PSR 2010.
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