Rechtsschutzbilanz 2013

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1 Pressegespräch, Mittwoch 26. Februar 2014 Rechtsschutzbilanz 2013 TEILNEHMER: Günther GOACH, Präsident Dr. Winfried HAIDER, Direktor Dr. Richard WOHLGEMUTH, Leiter Abteilung Arbeits- und Sozialrecht Mag. Werner GANSL, Leiter Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)

2 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2013 Klagenfurt, 26. Februar 2014 Kostenloser AK-Rechtsschutz hat im Vorjahr 27,4 Millionen Euro für die Arbeitnehmer erkämpft (AK) Die Zahl der Beratungen ist im Jahr 2013 um 19,4 Prozent auf Anfragen gestiegen. Die erkämpfte Summe hat sich von 14,1 auf 27,4 Millionen Euro erhöht. Hauptverantwortlich sind dafür die zahlreichen Firmeninsolvenzen. Ohne die Hilfe der AK wäre das Geld für die Kärntner Arbeitnehmer verloren gewesen, sagt AK- Präsident Günther GOACH. Auch im Vorjahr war der Rat der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht sehr gefragt: Insgesamt hat die AK rund Anfragen abgewickelt telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E- Mail Mal musste die ARBEITERKAMMER bei den Arbeitgebern intervenieren und hat so Zahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro erreicht. In 952 Fällen musste der Weg vor das Arbeits- und Sozialgericht beschritten werden. Das brachte den vertretenen Arbeitnehmern rund 2,2 Millionen Euro. Am häufigsten war die AK mit Auflösungen von Dienstverhältnissen konfrontiert. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten nimmt die Zahl solcher Fälle zu, erklärt der Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht, Richard WOHLGEMUTH. An zweiter Stelle liegen Anfragen zu nicht bezahlten Löhnen, Sonderzahlungen, Überstunden, Mehrarbeitsstunden, Zulagen und Prämien. Die Zeiträume, in denen die Arbeitnehmer auf ihr Geld warten, werden länger. Löhne sind oft bis zu sechs Monate ausständig, sagt WOHLGEMUTH. Mehr Auflösungen im Krankenstand Gerade Auflösungen von Dienstverhältnissen während des Krankenstandes haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Vorjahr verloren erkrankte Arbeitnehmer ihren Job. Das sind um über 15 Prozent mehr als noch im Jahr Die AK KÄRNTEN fordert daher ein gesetzliches Kündigungsverbot im Krankenstand. Immer mehr Opfer von Firmenpleiten Regelrecht explodiert ist die Zahl der Forderungsanmeldungen für Dienstnehmer nach Firmenpleiten. Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), ein gemeinsamer Verein von AK und ÖGB, hat im Vorjahr Fälle bearbeitet und 22,6 Millionen Euro beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) geltend gemacht. Im Jahr 2012 waren es noch Dienstnehmer und 10,8 Millionen.

3 -2- Zu den größten Firmenpleiten im Jahr 2013 zählten GriffnerHaus mit 248 Dienstnehmern sowie das Friseurstudio Elite mit 159 Dienstnehmern. 139 Arbeitnehmer waren von der Insolvenz bei der ELAN GmbH betroffen. Bei der Vertretung der Arbeitnehmer nach Insolvenzen ist der ISA klarer Marktführer. Bei fast 89 Prozent aller Insolvenzverfahren wurden die betroffenen Arbeitnehmer von der AK betreut. Hinzukommen noch die Großpleiten bei Alpine und dayli. Die Mitarbeiter wurden zwar vom ISA in Kärnten betreut, sie scheinen jedoch in den Statistiken von Oberösterreich bzw. Wien auf, da sich dort die Firmensitze befanden. Hilfe bei Pension und Pflegegeld Zum Service der AK gehört auch die Beratung bei sozialrechtlichen Fragen wie der Altersteilzeit, dem Krankengeld, bei Arbeitsunfällen, Pensionsansuchen oder Pflegegeldeinstufungen. Im Vorjahr wurden von den AK-Sozialrechtsexperten Klagen neu eingebracht. In den meisten Fällen, rund 800, ging es um abgelehnte Pensionsbescheide, circa 300 Mal wurde wegen Pflegegeldeinstufungen geklagt und die restlichen Fälle betrafen Versehrtenrenten. 103 Millionen in fünf Jahren In den vergangenen fünf Jahren hat die AK mit dem kostenlosen Rechtsschutz insgesamt 103 Millionen für die Arbeitnehmer erkämpft. Insgesamt haben die Experten in diesem Zeitraum Anfragen bearbeitet Mal ließen es die Unternehmen auf Klagen ankommen. KOMMUNIKATION & MARKETING 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel , 2402 Fax kommunikation@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at facebook.com/ak.kaernten

4 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2013 Klagenfurt, 26. Februar 2014 AK KÄRNTEN kritisiert OGH-Urteil: Erreichbarkeit von kranken Arbeitnehmern muss Ausnahme sein (AK) Krankenstand ist Krankenstand und das muss so bleiben, sagt AK-Präsident Günther GOACH zu dem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH). Dieses besagt, dass Arbeitnehmer ihrer Firma in bestimmten Fällen selbst während des Krankenstandes für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen. Teilkrankenstände darf es nicht geben, der Gesetzgeber muss für Klarheit sorgen, fordert GOACH. Die Erreichbarkeit im Krankenstand muss die absolute Ausnahme bleiben, sagt AK- Präsident Günther GOACH und bezieht sich dabei auf ein OGH-Urteil, in dem es heißt, dass Arbeitnehmer während eines Krankenstandes für unbedingt erforderliche Informationen erreichbar sein müssen. Die Kontaktaufnahme ist aber nur dann zulässig, wenn der Heilungsverlauf nicht verzögert wird, das Gespräch zumutbar ist und damit ein konkreter Schaden für das Unternehmen vermieden werden kann. Das Urteil lässt viel Raum für Missverständnisse und kann von Arbeitgebern auch falsch ausgelegt werden. Unternehmer könnten es als Freibrief für die ständige Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter werten, so GOACH. Kein Entlassungsgrund Das will der AK-Präsident aber nicht zulassen: Das Urteil sagt ganz klar, dass der kranke Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen kontaktiert werden darf, wenn dadurch ein konkreter Schaden für die Firma vermieden werden kann. Außerdem stellt es klar, dass die Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund ist. GOACH fordert vom Gesetzgeber, für Klarheit zu sorgen, um mögliche Fehlinterpretationen des Urteils auszuschließen. Hintergrund ist die Klage einer Anwaltssekretärin. Die Frau war wegen Burn-Outs ein halbes Jahr im Krankenstand und wurde währenddessen zu einem 20-minütigen Gespräch aufgefordert. Das hatte sie verweigert und wurde entlassen. Beim OGH bekam sie mit der Klage gegen die Entlassung Recht, das Höchstgericht sah jedoch den Anspruch des Anwaltes auf Kontaktaufnahme als legitim an. KOMMUNIKATION & MARKETING 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel , 2402 Fax kommunikation@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at facebook.com/ak.kaernten

5 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2013 Klagenfurt, 26. Februar 2014 Lange Schwarze Liste : Sexuelle Belästigungen, Kündigungen und Klagen gegen Dienstnehmer (AK) Folgende Beispiele aus der Praxis der AK-Rechtsabteilung zeigen, mit welchen Problemen die Kärntner Arbeitnehmer zu kämpfen haben. In einem Fall wurde die gesamte Belegschaft vom Chef geklagt, ein anderer zeigt, wie unfair manche Dienstverträge sind. Die ARBEITERKAMMER war in vielen Fällen für die Betroffenen erfolgreich. Fall 1 Firmenchef klagte 18 Arbeitnehmer Einen nicht alltäglichen Fall konnte die AK KÄRNTEN im Vorjahr erfolgreich abschließen. Ein Unternehmer hatte, vertreten durch eine namhafte Wiener Anwaltskanzlei, seine 18 Arbeitnehmer auf Schadenersatz in Höhe von Euro geklagt. Er war der Meinung, sein Geschäftsführer und die gesamte Belegschaft hätten die Insolvenz des Unternehmens vorsätzlich herbeigeführt. Die AK KÄRNTEN gewährte den betroffenen Dienstnehmern kostenlosen Rechtsschutz. Nach zwei Jahren hat der ehemalige Arbeitgeber die Klagen zurückgezogen. Fall Euro Schadenersatz nach sexueller Belästigung Eine 44-jährige geringfügig beschäftigte Kellnerin wurde von einem Gast sexuell belästigt. Als sie ihre Chefin von dem Übergriff informierte, reagierte diese völlig unbeeindruckt und meinte, dass der Gast schon bekannt sei und derartige Vorfälle bereits öfter vorgekommen seien. Sie riet ihr, dem Gast das nächste Mal einfach eine zu Schmieren und die Sache auf sich beruhen zu lassen. Die Kellnerin wandte sich an die AK, es folgte eine Klage. Weil es die Dienstgeberin in schuldhafter Weise unterlassen hatte, gegen die Belästigung durch Dritte angemessene Abhilfe zu schaffen, wurde Schadenersatz in der Höhe von Euro eingefordert. Die Chefin zahlte sofort. Fall 3 Lohnzahlung mit 13 Wochen Verspätung Die AK-Experten im Arbeitsrecht staunten, als sie den Dienstvertrag einer Kärntnerin überprüften. Der Vertrag war gespickt mit unfairen Klauseln, unter anderem eine Durchrechnungsklausel. Diese sah vor, dass das Dienstverhältnis zwar Mitte Februar beginnt, die erste Abrechnung, sprich die erste Lohnzahlung, aber erst 13 Wochen

6 -2- später Ende April erfolgt. Auf Anraten der AK hat die Dienstnehmerin die Streichung der Klauseln verlangt und hatte damit auch Erfolg. Fall 4 Sexuell belästigt und dann gekündigt Eine Klagenfurter Serviererin wurde erst von einem Kollegen sexuell belästigt und anschließend von ihrem Chef gekündigt. Zur Vorgeschichte: Die Frau wurde während der Arbeit unsittlich berührt, meldete diesen Vorfall dem Arbeitgeber und erstatte Anzeige bei der Polizei. Der Kollege wurde daraufhin entlassen. Wenig später holte der Chef die Frau zu einem Gespräch und wollte sie dazu bringen, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu unterschreiben. Die Begründung: Sie störe das Betriebsklima. Die Serviererin weigerte sich und bekam prompt die Kündigung. Die AK hat die Vertretung übernommen und wird Klage einbringen, sollte die Kündigung nicht zurückgenommen werden. Fall 5 Kündigung kam aus dem fernen Asien Gleich nach der Matura trat eine heute 49-jährige Dienstnehmerin in ein internationales Unternehmen ein, das auch in Kärnten tätig ist. Sie hatte ihre Arbeitsergebnisse an den Sitz der Firma in Asien zu melden. Nach 29 Jahren wurde sie aber völlig unerwartet gekündigt. Wie die Frau herausfand, sollte ihre Tätigkeit in Zukunft von Rumänien aus erledigt werden, weil sich die Firma Lohnkosten ersparen will. Die ARBEITERKAM- MER wird diese Kündigung bei Gericht anfechten. Fall 6 Gastwirt zahlte zu wenig Lohn Ein 19-jähriger Dienstnehmer wurde vom AMS für 20 Wochenstunden an einen Gastronomiebetrieb als Hilfskraft vermittelt. Die Beschäftigung wird laut Angaben des Dienstnehmers vom AMS gefördert, weil der Dienstnehmer aufgrund einer langen Krankengeschichte schwer vermittelbar ist. Der Dienstgeber bezahlte der jungen Hilfskraft für die Dauer des sechsmonatigen Dienstverhältnisses weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld und überwies lediglich 300 Euro netto im Monat. Der vereinbarte kollektivvertragliche Lohn macht aber einen Nettolohn von rund 560 Euro aus. Die AK hat beim Dienstgeber interveniert, kommt es zu keiner Einigung wird geklagt.

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