Ihre Gesprächspartner: AK-Bezirksstellenleiter Linz-Land. Pressekonferenz Freitag, 23. März 2018, 11 Uhr Restaurant-Cafe Schloss Traun
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1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Bruno Kamraner Präsident der AK Oberösterreich AK-Bezirksstellenleiter Linz-Land Pressekonferenz Freitag, 23. März 2018, 11 Uhr Restaurant-Cafe Schloss Traun 1
2 Trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zuversicht der Beschäftigten für die betriebliche Entwicklung hatten die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich auch 2017 alle Hände voll zu tun: Sie führten im vergangenen Jahr fast Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro für die AK- Mitglieder. 91 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten blicken optimistisch in die Zukunft ihres Arbeitgebers und damit auch auf die Sicherheit ihres eigenen Jobs. Besonders zuversichtlich sind übrigens Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat. Kritisch sehen die Arbeitnehmer/-innen hingegen die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs: Nur 55 Prozent sind diesbezüglich optimistisch. Auffällig ist, dass die Arbeitnehmer/-innen seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, agieren oft ängstlich und zögerlich, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen. Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen 2
3 zusteht und vorenthalten wurde, lassen sich aber nicht immer helfen. Oft verzichten sie aus Angst um den Arbeitsplatz auf die rechtliche Unterstützung durch die AK. All das spiegelt sich auch in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen häufig nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern. Mehr als 90 Prozent aller Vertretungsfälle erfolgen während oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten knapp arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatungen, Gleichbehandlungsberatungen und Beratungen bei Insolvenzen). Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch das sind mehr als 850 telefonische Rechtsberatungen pro Arbeitstag nur in diesen Angelegenheiten! Rund Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, fast Rechtsfälle abgeschlossen. Die Erfolgsquote im Arbeitsrecht lag bei rund 85 Prozent. Insgesamt wurden in ganz Oberösterreich fast 70 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erkämpft. 3
4 Seit Anfang Juli 2017 sorgt ein engagiertes Team in der neuen AK-Bezirksstelle Linz- Land in Traun für höchste Servicequalität. Die Zahl der Beratungen stieg rasch. Zu berücksichtigen ist bei den Gesamtzahlen aber, dass die Bezirksstelle im ersten Halbjahr 2017 noch nicht aktiv war. Im zweiten Halbjahr 2017 wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Linz-Land. Etwa die Hälfte der Ratsuchenden nahm eine telefonische Beratung in Anspruch (969) kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen der AK Linz in Linz-Land 22 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt. Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Mitgliedern zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch außergerichtliche Interventionen wurden Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Der Erfolg durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht kann wegen der laufenden Verfahren frühestens heuer festgestellt werden. Aktuell sind 53 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich anhängig. Hauptsächliche Gründe der Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (15), gefolgt von vorenthaltenem laufendem Entgelt (4) und der Anfechtung von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen (2). Die eingeforderten Beträge reichen von 82,81 Euro bis zu Euro. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. 4
5 Auch in Sozialrechtsangelegenheiten kann der Erfolg wegen der Verfahrensdauer frühestens heuer festgetellt werden. 37 Fälle sind anhängig wurden für 273 Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, 2, Euro durchgesetzt. In Summe hat die AK Linz-Land im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2, Euro erreicht. 5
6 Seit der Neueröffnung der AK-Bezirksstelle Linz-Land wurden bei den abgeschlossenen Rechtsvertretungen für Handelsangestellte die meisten und auch betragsmäßig höchsten Erfolge erzielt. Diese Tatsache ergibt sich aus der Beschäftigungsstruktur des Bezirks mit seinen Einkaufszentren und ist keine Überraschung. Dagegen fällt auf, dass zahlreiche Beschäftigte aus dem Transport- und Güterbeförderungsgewerbe zur Beratung kommen vielfach mit ähnlichen Sachverhalten. Ein Grund dafür ist die verlangte hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit. Das Motto lautet oft Arbeiten, wenn Arbeit da ist, und einseitig angeordneter Zeitausgleich, wenn weniger Arbeit da ist. Ähnlich dem Tagelöhnerprinzip wird das unternehmerische Risiko damit auf die Beschäftigten abgewälzt. Zweitens ist die Zahlungsmoral mancher Arbeitgeber in der Güterbeförderungsbranche sehr niedrig. Und drittens wissen immer wieder Beschäftigte nicht, wer nun eigentlich ihr Arbeitgeber ist. So bekam ein Kraftfahrer nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Stelle. Mit seiner Kontaktperson vereinbarte er ein Arbeitsverhältnis. Er erhielt dann auch seine Arbeitsaufträge von dieser Kontaktperson und fuhr mit Sattelzügen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden. Nach einem Arbeitsunfall wurde der Mann krank geschrieben und übermittelte seine Krankmeldung ordnungsgemäß an den Arbeitgeber. Nach einiger Zeit merkte der Beschäftigte aber, dass er weder für seine geleistete Arbeit noch für die Zeit seines Krankenstandes ein Entgelt bekommen hatte. Weil seine Eigenintervention erfolglos blieb, wandte er sich an die AK Linz-Land. Diese fand heraus, dass der Kraftfahrer bei einem slowakischen Unternehmen beschäftigt sein sollte, mit dem er jedoch nie in Kontakt gewesen war. Die Kontaktperson, mit der das Arbeitsverhältnis begründet worden war, hat nach eigener Angabe keine Gewerbeberechtigung und verfügt auch über keine Sattelzüge. Es stellt sich also die Frage, mit wem oder welchem Unternehmen das Arbeitsverhältnis zustandegekommen ist mit der Kontaktperson selbst oder mit einem von ihr vertretenen Unternehmen. Es geht um das aktuell aushaftenden Entgelt von rund Euro und um die Frage, wie die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung zu erfolgen hat. 6
7 Ein weiteres Phänomen der Güterbeförderungsbranche ist eine merkliche Häufung von Beschäftigten bestimmter Firmen. Diese Beschäftigten sprechen unabhängig voneinander mit offenen Entgeltforderungen bei der AK Linz-Land vor. Die Arbeitgeber berufen sich auf kurzzeitige Zahlungsengpässe, die sich dann jedoch oft über ein halbes Jahr erstrecken. Dennoch nehmen dieselben Firmen weiter Beschäftigte auf, die ebenfalls kein Entgelt erhalten. Teilweise sind die Firmenstrukturen verschleiert wie im oben geschilderten Fall. Eine Pensionistin aus Traun stellte wegen der Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes. Laut neuer Beurteilung der Pensionsversicherungsanstalt wurde der Pensionistin ein Pflegebedarf von 198 Stunden im Monat bescheinigt und ihr somit die Pflegestufe 4 zuerkannt. Ihr Mann, der sie zuhause betreut, ließ den Bescheid bei der AK Linz-Land prüfen und schilderte der Rechtsexpertin die aktuelle gesundheitliche Situation seiner Frau. Der Mann musste zur notwendigen Pflege eine Kraft der Seniorenhilfe, die ihn stundenweise unterstützte, in Anspruch nehmen. Weil der Pflegebedarf die Dauer von 180 Stunden im Monat überschritten hatte und zusätzlich nach dem Bundespflegegesetz auch ein außergewöhnlicher Pflegebedarf wegen regelmäßiger Kontrolle durch die pflegende Person vonnöten war, sah die AK eine zu niedrige Einstufung. Sie klagte beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht. Dort konnte schließlich die Zuerkennung der Pflegestufe 5 erkämpft werden. Dadurch stehen nun monatlich 342,70 Euro mehr für die Pflege zur Verfügung. Diese Entlastung wirkt sich auch auf den Gesundheitszustand des Pflegenden positiv aus. 7
8 Wir sind für Sie da: Montag bis Donnerstag: Freitag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Persönliche Beratung: während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0)50/ wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonische Beratung: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter der Telefonnummer +43 (0)50/ Bildungsberatung persönlich: dienstags (alle 14 Tage) von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0)50/ Nächste Termine: Dienstag, 27. März 2018 Dienstag, 10. April 2018 Dienstag, 24. April 2018 Dienstag, 8. Mai 2018 Dienstag, 22. Mai 2018 Dienstag, 5. Juni 2018 Dienstag, 19. Juni 2018 Kontaktdaten Kremstalstraße 6, 4050 Traun Tel: +43 (0)50/ Fax: +43 (0)50/ Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/linz-land 8
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