Rechtsschutzbilanz 2015
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- Elizabeth Brauer
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1 AK-Pressegespräch, Montag, 15. Februar 2016 Rechtsschutzbilanz 2015 TEILNEHMER: Günther Goach, Präsident Dr. Gerwin Müller, Direktor-Stellvertreter Dr. Richard Wohlgemuth, Leiter Arbeits- und Sozialrecht Dr. Peter Wenig, Sozialrecht
2 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2015 Klagenfurt, 15. Februar 2016 AK Kärnten Rechtsschutz holt 13,67 Millionen Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurück (AK) Der kostenlose AK-Rechtsschutz hat bei arbeitsrechtlichen Konflikten Anfragen bearbeitet. Bei arbeitsrechtlichen und 984 sozialrechtlichen Fällen im Jahr 2015 war ein Einschreiten der AK nötig. Ergebnis: 13,67 Millionen Euro wurden erkämpft. Die Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht der AK stand auch voriges Jahr den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite Anfragen wurden von Hilfesuchenden an die AK-Rechtsschutzexperten gestellt Beratungen wurden persönlich durchgeführt. Dazu kommen noch telefonische Auskünfte und Ratschläge und Hilfestellungen, die per bearbeitet wurden. Auffallend ist, dass immer mehr Menschen ihre Anfragen per senden, da anscheinend die Zeit für persönliche Beratung fehlt, sagt der Leiter des Arbeits- und Sozialrechts, Richard Wohlgemuth. Insgesamt Mal hat die Rechtsabteilung in arbeitsrechtlichen Fällen beraten, interveniert oder berechtigte Forderungen ihrer Mitglieder vor dem Arbeitsgericht eingeklagt. Bei sozialrechtlichen Anfragen wurden 984 Fälle vertreten. Mit Anfragen der Auflösung von Dienstverhältnissen wurde die AK am öftesten konfrontiert. Die Zahlungsmoral der Dienstgeber hat sich insgesamt verbessert, das zeigen auch die rückläufigen Rechtsfälle, sagt Richard Wohlgemuth. Anfragen zu falschen Lohnabrechnungen sowie nicht bezahlten Löhnen liegen an zweiter Stelle gefolgt von Themen wie Entgeltfortzahlung, Elternteilzeit und Karenz. Seit 1992 gibt es den kostenlosen Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Dieser hat bis zum Jahr 2015 bereits 284,7 Millionen Euro für die Rechte seiner Mitglieder erstritten. Insolvenzen gehen zurück Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) hat sich im Vorjahr mit Fällen beschäftigt und insgesamt 10,8 Millionen Euro beim Insolvenz-Entgelt-Fonds geltend gemacht. Die wirtschaftliche Lage Kärntens hat sich verbessert, da wir voriges Jahr um 7 Prozent weniger Firmenpleiten verzeichnen konnten als noch im Jahr 2014, erklärt Wohlgemuth. 1/2
3 Dennoch machen Firmeninsolvenzen noch immer den Mammutanteil an Rechtsschutztätigkeiten aus. Mit arbeitsrechtlichen Klagen und direkten Interventionen der Arbeiterkammer wurden 2,8 Millionen Euro zurückgeholt. Verunsicherung bei Pensionen Das AK-Service beinhaltet auch die Beratung und Vertretung bei sozialrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit, Pflegegeld und Pensionsansprüche. Vor allem werden, aufgrund der Aktualität, die Fragen zu Pensionsansprüchen immer lauter, sagt Sozialrechtsexperte Peter Wenig. Immer mehr Menschen fühlen sich verunsichert in Fragen zur Pension. Die allgemeine Durchschnittspension in Kärnten liegt bei 1.117,13 Euro. Aufgeteilt nach Geschlecht bekommen Männer 1.471,68 Euro und Frauen 890,24 Euro. Die Menschen wollen im Alter eine Sicherheit haben. Arbeiter und Angestellte zahlen sich bis auf rund 13 Prozent die Pensionen schließlich selber, sagt AK- Präsident Günther Goach. Im Vorfeld des Pensionsgipfels der Bundesregierung am 29. Februar warnt AK-Präsident Günther Goach vor den so genannten Reformen : Reform bedeutet, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern etwas weggenommen werden soll und nicht, dass sie mehr erhalten. Eine sichere und ausreichende Pension steht ihnen aber zu. Daher wird es mit uns weder eine verfrühte Erhöhung des Pensionsantrittsalters, noch des Frauenpensionsalters auf 67 geben. Außerdem sprechen wir uns klar gegen jegliche Pensionskürzung und die Pensionsautomatik aus. Goach verweist auf aktuelle Zahlen, die belegen, dass knapp die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen: Wir fordern Maßnahmen, dass Menschen länger in Beschäftigung bleiben können, die Bonus-Malus-Quote ist so ein Instrument. Außerdem müssen höhere Strafzahlungen möglich sein. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2
4 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2015 Klagenfurt, 15. Februar 2016 In jedem Fall: AK kämpft um Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AK) Die AK-Rechtsabteilung zeigt mit folgenden Beispielen, mit welchen Problemen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu kämpfen haben. Wie unfair Dienstgeberinnen und Dienstgeber sein können, zeigen ungerechtfertigte Kündigungen, hinausgezögerte Lohnauszahlungen und Sozialdumping. Fall 1 Kündigung einer Alleinerziehenden Eine 49-jährige Mutter von 3 minderjährigen Kindern wurde Opfer von sozialer Kälte. Sie wurde unrechtmäßig gekündigt. Die Alleinerziehende ist teilzeitbeschäftigt mit einem Brutto- Monatsgehalt von 730 Euro und arbeitete mehr als fünf Jahre im Betrieb. Aus den Einkünften ihrer Arbeit und den Unterhaltsbeiträgen ihres Mannes konnten gerade die monatlichen Fixkosten abgedeckt werden. Die Frau wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Arbeiterkammer hat die Vertretung übernommen und die Kündigung vor Gericht mit Erfolg angefochten. Fall 2 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Eine junge Frau mit einem auf ein Jahr befristeten Dienstverhältnis ist von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden. Anzügliche Fotos sowie Stalking führten dazu, dass die 24- Jährige eine schriftliche Beschwerde bei der übergeordneten Leitung einreichte. Diese wiederum sah das Problem nicht und legte ein zuvor versprochenes unbefristetes Dienstverhältnis auf Eis. Die Frau wurde entlassen. Die AK hat die Vertretung übernommen und brachte eine Klage auf Weiterbeschäftigung ein. Fall 3 Verzögerung der Lohnauszahlung Der Beruf eines Kellners ist mit harter Arbeit verbunden, wie auch jenes Kärntners, der bereits seit 16 Jahren im selben Betrieb arbeitet. Seine Lohnauszahlung wurde von Monat zu Monat verzögert oder nur teilweise überwiesen. Ohne Lohnzettel und nur mit in Raten bezahltem Lohn musste der Mann seine monatlichen Fixkosten abdecken. Auch der Urlaubsanspruch verfiel, weil der Dienstnehmer immer wieder einspringen musste und seinen Urlaub verschob. 1/2
5 Nach jahrelanger Zurückhaltung wandte sich der Kellner an die Arbeiterkammer Kärnten. Eine rechtmäßige vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses wurde erklärt und der Anspruch auf Abfertigung und Urlaubsersatzleistung durchgesetzt. Fall 4 Lohn- und Sozialdumping Zwei Arbeitnehmer waren als Facharbeiter einer Baufirma beschäftigt. Die Auftragslage verschlechterte sich laut Aussage des Arbeitgebers. Die Vollzeitbeschäftigung der beiden war nicht mehr möglich. Vorgeschlagen wurde eine Reduktion der Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden. Die Auftragslage blieb jedoch unverändert gut und eine Herabsetzung der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer nicht nachvollziehbar. Einer Änderung der Arbeitszeit haben sie nicht zugestimmt. Dennoch hat der Arbeitgeber entsprechend seiner Ankündigung und trotz Vollzeitbeschäftigung eine Änderungsmeldung bei der Sozialversicherung veranlasst, die reduzierte Wochenarbeitszeit abgerechnet und den Differenzbetrag zur Vollbeschäftigung in bar bezahlt. Damit waren die beiden Facharbeiter nicht einverstanden und wandten sich an die Arbeiterkammer. Die Ansprüche auf Ausstellung einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung und Zahlung der Differenzbeträge wurden geltend gemacht. Eine außergerichtliche Klärung war nicht möglich und daher wurde die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Gleichzeitig erfolgte eine Anzeige bei der Finanzpolizei sowie der Bauarbeiterurlaubskasse. Bei beiden arbeitsgerichtlichen Verfahren konnte je einen Betrag von rund Euro erstritten werden, sowie die Nachmeldung beim Sozialversicherungsträger. Ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Baufirma läuft unterdessen noch. Fall 5 Strafanzeige gegen Referenten nach erfolgter Intervention Eine Arbeitnehmerin war ca. 3 Monate in einem Betrieb beschäftigt. Sie wollte von der AK eine Überprüfung ihrer Lohnabrechnungen. Bei der Beratung stellte sich heraus, dass abgesehen von Fragen zum gebührenden Urlaub, die Arbeitnehmerin 2 Tage zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet wurde. Der Arbeitgeber teilte der Frau mit, sich selber mit der Lohnverrechnung in Verbindung zu setzen, da alles korrekt abgerechnet worden sei. Der AK-Experte hielt Rücksprache mit der Lohnverrechnung. Die Arbeitnehmerin wurde als Pipm bezeichnet und die arbeitsrechtlichen Ansprüche als lapidar abgewiesen. Die Sachbearbeiterin der Lohnabrechnung wurde aufgefordert die Abrechnung richtig zu stellen bzw. die Nachanmeldung bei der GKK zu veranlassen. Noch am selben Tag hat sich die Sachbearbeiterin für ihr unprofessionelles Verhalten entschuldigt. Die Anmeldung wurde korrigiert und der Differenzbetrag ausbezahlt. Der Referent der Arbeiterkammer hat, aufgrund der Angaben der Sachbearbeiterin der Steuerberatungskanzlei 14 Tage später eine Strafanzeige wegen Nötigung erhalten. Das Verfahren wurde erwartungsgemäß eingestellt. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2
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