Mehr als 2,4 Millionen Euro für Arbeitnehmer im Bezirk erkämpft: Bilanz 2016 der AK Grieskirchen

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1 Ihre Gesprächspartner/-innen: Franz Molterer, MAS Mag. a Elisabeth Marschalek Stv. Direktor der AK Oberösterreich AK-Bezirksstellenleiterin Grieskirchen Mehr als 2,4 Millionen Euro für Arbeitnehmer im Bezirk erkämpft: Bilanz 2016 der AK Grieskirchen Pressekonferenz Freitag, 17. Februar 2017, 11 Uhr Gasthof Zweimüller, Grieskirchen

2 Die AK ist die verlässliche Partnerin der oberösterreichischen Beschäftigten Das Jahr 2016 war in Oberösterreich geprägt von traurigen Rekorden: Die Arbeitslosigkeit stieg weiter und die Arbeitszufriedenheit rutschte zwischenzeitlich auf ein nie dagewesenes Tief. Der Zukunftsoptimismus der Arbeitnehmer/-innen brach dramatisch ein. Verstärkt wurde dieser Trend durch eine unnötige Standortdebatte von Großunternehmern und ihren Interessenvertretungen. All das spiegelt sich auch in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen oftmals nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten mehr als arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatung, Gleichbehandlungsberatung und Beratung bei Insolvenzen). Rund Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, mehr als Rechtsfälle abgeschlossen. Dabei wurden fast 45 Millionen Euro erstritten. Nimmt man die Erfolge in Insolvenzrechtssachen dazu, wurden in ganz Oberösterreich fast 77 Millionen Euro erkämpft. Beratungs- und Vertretungsleistung 2016 der AK Grieskirchen Im vergangenen Jahr wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Grieskirchen. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich bestens bewährt: Dem Großteil der Anrufer/-innen wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr Arbeitnehmer/-innen in die Bezirksstelle Grieskirchen gekommen. Zusätzlich haben die Bildungsexperten/-innen der AK Oberösterreich in der Bezirksstelle Grieskirchen 76 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt. 2

3 Mehr als 2,4 Millionen Euro Vertretungserfolg Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan: Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren. Wenn das nichts bewirkt, muss sie vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ein starker Betriebsrat wirkt wie ein Bollwerk gegen Arbeitsrechtsverstöße, indem er bereits im Betrieb über die Einhaltung des Arbeitsrechts wacht. Wie wirkungsvoll die Arbeit der betrieblichen Arbeitnehmervertreter/-innen ist, zeigen die Zahlen: Fast 87 Prozent der Rechtsfälle, die die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr bearbeitete, betreffen Firmen ohne Betriebsrat. Durch außergerichtliche Interventionen brachte die AK Grieskirchen im Vorjahr Euro an vorenthaltenem Entgelt ein. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurden Euro erkämpft. Die Hauptgründe, warum die AK für ihre Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen vor Gericht gehen muss, sind vorenthaltenes laufendes Entgelt, gefolgt von Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen sowie ungerechtfertigte Entlassungen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr 1, Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2016 für 154 Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, 1, Euro durchgesetzt. Diese sehr hohe Summe resultiert vor allem aus der Insolvenz der Firma Industriemontagen und Personalleasing e.u. Ende Dezember 2015, deren Abwicklung erst 2016 beendet war. Für die 99 Beschäftigten dieser Firma hat die AK Euro durchgesetzt. Die größte Insolvenz des Jahres 2016 im Bezirk betraf die Firma Franzesko Stein mit System GmbH mit 18 Arbeitnehmern/-innen. In Summe hat die AK Grieskirchen im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2, Euro erreicht. 3

4 Ein ständiges Ärgernis: Abmeldungen im Krankenstand in der Leiharbeitsbranche Besonders häufig in die Beratung kamen auch 2016 wieder verunsicherte Arbeitnehmer/-innen aus dem Bereich Leiharbeit. In dieser Branche bedienen sich die Unternehmen besonders häufig einer Praxis, die sowohl den betroffenen Beschäftigten als auch der gesamten Versicherungsgemeinschaft großen Schaden zufügt: Sie drücken sich vor der Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Erkrankt eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer, muss der Betrieb, in dem sie/er beschäftigt ist, in den ersten sechs bis zwölf Wochen (je nach Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses) das Gehalt in Form von Entgeltfortzahlung weiterzahlen, danach für weitere vier Wochen noch die Hälfte des Entgelts. Erst im Anschluss daran bekommt die/der Beschäftigte das Krankengeld von der Gebietskrankenkasse. Gerade in der Leiharbeitsbranche gibt es aber viele Betriebe, die sich die Kosten für krank gewordene Beschäftigte ersparen wollen und die Arbeitnehmer/-innen am ersten Tag ihres Krankenstandes einfach bei der Gebietskrankenkasse abmelden. Dazu versuchen sie, die erkrankten Arbeitnehmer/-innen zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder zur Selbstkündigung zu drängen (nur so können sich die Firmen vor Kündigungsfristen bzw. der Zahlung von Kündigungsentschädigungen drücken). In diesem Fall spart sich das Unternehmen die Entgeltfortzahlung und die/der Beschäftigte erhält sofort das Krankengeld der Gebietskrankenkasse. Das schädigt einerseits die Versichertengemeinschaft, die nun für Zahlungen einspringen muss, die eigentlich das Unternehmen leisten müsste. Andererseits tragen die betroffenen Arbeitnehmer durch diese dubiose Praxis hohe finanzielle Schäden davon schließlich ist das Krankengeld viel niedriger als die Entgeltfortzahlung (bis zum 42. Tag beträgt es 50 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts des letzten voll entlohnten Monats, ab dem 43. Tag erhöht es sich auf 60 Prozent). Meist verzichten die betroffenen Beschäftigten auf eine Intervention, weil ihnen die Leiharbeitsfirma eine Wiedereinstellung nach Beendigung des Krankenstands zugesagt hat. Die Arbeitnehmer/-innen beugen sich demnach oft dem Druck der Unternehmen und verzichten aus Angst, nach dem Gesundwerden ohne neuerliche Beschäftigung dazustehen, auf ihre Ansprüche. 4

5 Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht Firma wollte Außendienstmitarbeiter um mehr als Euro bringen Für einen Malereibetrieb mit Sitz im Bezirk Eferding arbeitete ein Mann etwas mehr als dreieinhalb Monate vorwiegend im Außendienst auf Messen. Für diese Tätigkeit hätte er gemäß Kollektivvertrag für Angestellte entlohnt werden müssen. Doch die Firma meldete den Mann als Arbeiter an und zahlte ihm nur den entsprechend geringeren Lohn. Dann kündigte sie den Mann auch noch fristwidrig. Außerdem enthielt die Firma dem Beschäftigten anteilige Sonderzahlungen und Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub vor. Der Mann wandte sich an die AK, die bei der Firma intervenierte. Diese weigerte sich aber, die offenen Entgelte zu zahlen, also ging die AK vor das Arbeits- und Sozialgericht, das der AK Recht gab. Die Firma erhob Einspruch gegen das Urteil und berief sich stets darauf, dass der Mann als Arbeiter beschäftigt gewesen sei und somit weder die Entgeltansprüche noch die Kündigungsfrist laut Angestellten-Kollektivvertrag gültig gewesen seien. Doch rechtlich ist die Angelegenheit eindeutig: Entscheidend ist nicht die Art der Anmeldung, sondern das überwiegende Ausmaß der verrichteten beruflichen Tätigkeiten. Erst nach einem Urteil des Oberlandesgerichts, eineinhalb Jahre nach der Kündigung des Mannes, kam der Beschäftigte endlich zu seinem Entgelt die Firma musste rund Euro nachzahlen. Ein Beispiel aus dem Sozialrecht AK erkämpfte höheres Pflegegeld für schwerkranke Frau Verzweifelt wandte sich ein Mann an die AK Grieskirchen und berichtete von seiner schwer kranken Ehefrau: Sie leide seit Jahren an paranoider Schizophrenie und Tremor (Zittern), Inkontinenz und könne nicht ohne Hilfe gehen. Der Zustand habe sich zudem stark verschlechtert, man könne sie weder tagsüber noch in der Nacht alleine lassen und müsse ihr für alle Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfestellung leisten. Trotzdem gewährte die Pensionsversicherungsanstalt der Frau nur Pflegegeld der Pflegegeldstufe 3 (451,80 Euro monatlich für durchschnittlich mehr als 120 Stunden Betreuungsaufwand pro Monat). Der Mann konnte aber glaubhaft machen, dass der Betreuungsaufwand für seine Frau deutlich höher lag, weswegen die AK auf Erhöhung des Pflege- 5

6 geldes klagte. Sämtliche medizinischen Gutachten gaben dem Mann und der AK Recht: Da für die Frau Pflege im Ausmaß von mehr als 160 Stunden monatlich nötig ist, ist Pflegegeld der Stufe 4 angemessen. Die Frau bekommt nun monatlich 225,8 Euro bzw. pro Jahr 2.709,6 Euro mehr, als ihr die Pensionsversicherungsanstalt ohne die Hilfe der AK ausbezahlt hätte. Außerdem bekam die Frau rückwirkend die Differenz des Pflegegelds für 18 Monate nachbezahlt: Mehr als Euro. 6

7 AK Grieskirchen Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: Freitag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Persönliche Beratung: während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0) wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonische Beratung: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter der Telefonnummer +43 (0) Bildungsberatung persönlich: jeden zweiten Dienstag nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0) Kontaktdaten Manglburg 22, 4710 Grieskirchen Tel: + 43(0) Fax: +43 (0) Homepage: grieskirchen@akooe.at 7

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