Pflichtpraktika, Volontariate und befristete Dienstverhältnisse. watchlist-praktikum.at

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1 Pflichtpraktika, Volontariate und befristete Dienstverhältnisse watchlist-praktikum.at

2 Praktika Die Begriffe Praktikum, Volontariat, Pflichtpraktikum, Ferienjob, Ferialpraktikum, werden meist alle durcheinander und falsch verwendet. Welche Rechte wo gelten ist den meisten nicht klar. Das Praktikum gibt es laut Arbeitsrecht eigentlich gar nicht, was es gibt ist ein sogenanntes Pflichtpraktikum und ein Volontariat! Ein Ferienjob, ein Ferialpraktikum oder auch ein freiwillig absolviertes Praktikum neben der Ausbildung und sogar danach, das sind laut Arbeitsrecht ganz normale befristete Dienstverhältnisse.

3 Pflichtpraktikum Voraussetzung: Ein Pflichtpraktikum wird laut Schulplan oder Studienplan vorgeschrieben und muss absolviert werden, um eine Schule oder ein Studium abschließen zu können. Ein Pflichtpraktikum kann in Form eines Ausbildungsverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Bei Ausbildungsverhältnissen stehen der Lern- & Ausbildungszweck Vordergrund. Die Bezahlung/Entschädigung ist je nach Kollektivvertrag unterschiedlich Wird der/die PflichtpraktikantIn nicht ausgebildet, sondern arbeitet normal im Betrieb mit, ist weisungsgebunden und ist in den betrieblichen Organisationsablauf eingebunden, liegt ein Arbeitsverhältnis vor und muss normal nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Versicherungsschutz je nach Höhe der Entschädigung.

4 Volontariat Ein Volontariat ist ein Ausbildungsverhältnis Dient zur Orientierung, bei dem in einen Betrieb hineingeschnuppert wird, um einen Betrieb und die Arbeitsabläufe kennen zu lernen. Kein Anspruch auf Bezahlung Keine Arbeitspflicht Unfallversichert

5 Praktikum, Ferienjob, Ferialpraktikum Das Praktikum gibt es laut Arbeitsrecht nicht Ein freiwilliges Praktikum egal ob während oder nach abgeschlossener Ausbildung, ein Ferienjob oder Ferialpraktikum sind ganz normale befristetet Arbeitsverhältnisse/Dienstverhältnisse. Unter dem Deckmantel Praktikum werden viele junge Menschen als billige oder sogar gratis Arbeitskräfte ausgenutzt. Wer normal arbeitet, Leistung erbringt, muss auch nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Kollektivverträge werden zwar von den Gewerkschaften verhandelt es ist aber Gesetz, dass sich Unternehmen an KVs halten müssen. Versicherungsschutz (AL, KV, PV) Urlaubs- und Weihnachtsgeld Überstunderegelungen, Normal bzw. Höchstarbeitszeit,

6 Zahlen, Daten, Fakten FORBA Studie Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich - Empirische Analyse von Praktika sowie der Situation von Praktikanten/Praktikantinnen 2011 Aus der IHS Studierendensozialerhebung geht ein Anteil unbezahlter Studierendenpraktika von ca. zwei Drittel (Pflichtpraktika) bzw. einem Drittel (sonstige Praktika) hervor; gegenüber weniger als 15% bei SchülerInnenpraktika gemäß einer Studie der AK Steiermark. Von 41 erhobenen Praktika von Studierenden klassifiziert FORBA 39 als Arbeitsverhältnis!

7 Zahlen, Daten, Fakten Die Studierenden Sozialerhebung 2011, des IHS beschäftigt sich in einem eigenen Kapitel mit der Praktika -Situation der Studierenden Am meisten Praktikumserfahrung gibt es unter Studierenden in Vollzeit-Studiengängen an FHs (66% Pflichtpraktika, 27% freiwillige Praktika), in derartigen sozialwissenschaftlichen Studiengängen haben sogar 90% Pflichtpraktikumserfahrung. Während fast die Hälfte (47%) der Studierenden aus hoher Schicht bisher mindestens ein Praktikum während des Studiums absolvierte, sind es unter Studierenden aus niedriger Schicht um etwa ein Viertel weniger (38%)

8 Zahlen, Daten, Fakten Schätzungen über Praktika nach einem abgeschlossenen Studium, in dem bereits Praktika absolviert wurden: Ca. 13% der AbsolventInnen eines Jahrgangs (ca pro Jahr) zählen zur Generation Praktikum (Statistik Austria 2009). Der Anteil bezahlter Praktika beträgt 75% (45% über der Geringfügigkeit, 30% unter Geringfügigkeit, 25% nicht bezahlt - Statistik Austria 2009). 87% der AbsolventInnen sind nach drei Jahren in regulären Arbeitsverhältnissen (Uni Wien-Tracking ). 24% der AbsolventInnen auch noch nach fünf Jahren befristet beschäftigt (ARUFA-Studie 2010). Arbeitssituation von Universitäts- und FachhochschulabsolventInnen

9 Hilfe für PraktikantInnen

10 Hilfe für PraktikantInnen watchlist-praktikum.at anonym mitteilen, wie das Praktikum bei dir abläuft oder abgelaufen ist Deine Informationen leiten wir an die Gebietskrankenkassen weiter, die das Unternehmen indem du tätig bist oder warst dann gegebenfalls prüfen. Hilf uns dabei, die Rechte von jungen Menschen durchzusetzen Damit sie den Lohn bekommen, den sie für ihre Arbeit auch verdienen!

11 Pflichtpraktikum, Volontariat, befristetes Dienstverhältnis

12 Pflichtpraktikum, Volontariat, befristetes Dienstverhältnis

13 Meldungen watchlist-praktikum.at

14 Meldungen watchlist-praktikum.at Über Zugriffe und mehr als 300 Meldungenvon Betrieben, über 100 Anzeigen und erste Gerichtsverfahren bestätigen das Problem der Generation Praktikum und die hohe Nachfrage nach der watchlist-praktikum.at!

15 Meldungen watchlist-praktikum.at Dauer der gemeldeten "Praktika" im Überblick 13% 6% 19% 1 Monat 2 Monate 3 Monate 12% 13% 4 Monate 5 Monate 10% 12% 15% 6 Monate 7 bis 12 Monate über 12 Monate

16 Meldungen watchlist-praktikum.at monatliche Bezahlung der gemeldeten "Praktika" im Überblick 12% unbezahlt 8% 18% 38% bis 200 brutto von brutto von brutto von brutto 14% 4% 6% von brutto von 1000 bis 1300 brutto

17 Meldungen watchlist-praktikum.at Häufigste Branchen der gemeldeten "Praktika" im Überblick 20% 26% Medien, PR, Verlagswesen, Kreativberufe Gesundheit- und Sozialwesen 8% 26% 20% Wissenschaft, Forschung, IT, Technische Berufe Gastronomie Handel, Bankwesen, Büroassistenz

18 Pflichtpraktika

19 Wie hoch ist der Verdienstentgang durch unter- oder unbezahlte Pflichtpraktika? Auf Basis der Anzahl der SchülerInnen und StudentInnen, die Pflichtpraktika absolvieren müssen und der durchschnittlichen Studiendauer wurde geschätzt, wie viele Betroffen jährlich ein Pflichtpraktikum machen. Dann wurden die vorliegenden Informationen zum Verhältnis der bezahlten und unbezahlten Praktika sowie der Höhe der Bezahlungen bei Pflichtpraktika verwendet, um das Ausmaß der Bezahlung zu schätzen.

20 Wie hoch ist der Verdienstentgang durch unter- oder unbezahlte Pflichtpraktika?

21 Tatsächliche monatliche Bezahlung der PraktikantInnen Auf Basis der Meldungen bei der watchlist-praktikum.at Hier geben 38% an, unbezahlte Praktika zu absolvieren, 10% liegen unter 300 EUR, 14% zwischen 300 und 500 EUR, 18% zwischen 500 EUR und 800 EUR und 20% über 800 EUR. Die bezahlten Praktika machen im Schnitt 643 EUR aus. Berechnung auf der Annahme 2/3 unbezahlt, 1/3 bezahlt Laut der vom IHS herausgegebenen Studierendensozialerhebung wurde 56% der während der Studienzeit absolvierten Praktika bezahlt. (IHS 2011; S 216) Bei den Pflichtpraktika wurden knapp 60% nicht bezahlt, während 2/3 der freiwilligen Praktika bezahlt wurden (IHS 2011, S. 217)

22 Weitere Vorgehensweisen Dreiste Inserate All diese Ausschreibungen haben eines gemein, es werden Arbeitsverhältnisse ausgeschrieben, ein Ausbildungscharakter ist nicht erkennbar. Es werden zwar (hohe) Qualifikationen vorausgesetzt, es wird Teamfähigkeit und Flexibilität gefordert, diese soll aber nicht, oder nur mit einem Taschengeld entlohnt werden.

23 Dreiste Inserate

24 Dreiste Inserate

25 Dreiste Inserate

26 Weitere Vorgehensweisen Gegen Inserate können wir rechtlich nicht vorgehen, gegen Dienstverhältnisse, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen, aber sehr wohl. Deshalb bieten wir auch an, Verträge zu überprüfen.

27 INFORMATIONEN Fragen an:

28 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Mag.a Barbara Kasper

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