Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN. Stand: 06/2015. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia

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1 Pflicht- Praktikum FÜR HAK- UND HAS- SCHÜLERiNNEN Foto: contrastwerkstatt - Fotolia Stand: 06/2015

2 PFLICHTPRAKTIKUM FÜR KAUFMÄNNISCHE SCHULEN UND AUFBAULEHRGÄNGE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine Arbeitszeit...3 Deine Entlohnung...4 Deine Praktikumzeit...5 Du und das Finanzamt...6 Deine Praktikumsuche...6 Dispensregel...6 Deine Checkliste...7 1

3 DEINE ARBEITERKAMMER Die Arbeiterkammer ist deine gesetzliche Interessenvertretung. Als Praktikantin bzw. Praktikant bist du Mitglied der AK. In den verschiedenen Abteilungen unseres Hauses beraten wir dich unter anderem in folgenden Bereichen: Arbeitsrecht, Konsumentenschutz, Bildung, Sozialfragen. Unser Angebot sowie der eventuell von dir benötigte Rechtsschutz sind kostenlos. DIE GRUNDLAGEN DEINES PRAKTIKUMS Mit dem Schuljahr 2014/15 wurde in den Lehrplänen von Handelsschule (HAS), Handelsakademie (HAK) und Aufbaulehrgang (AUL) ein Pflichtpraktikum verankert, das in Form eines Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. HAK-SchülerInnen müssen 300 Arbeitsstunden (rund 8 Wochen), HAS- und AUL-SchülerInnen 150 Arbeitsstunden (rund 4 Wochen) nachweisen. Die genaue Dauer in Wochen oder Tagen hängt davon ab, welcher Kollektivvertrag im Praktikumsbetrieb gilt. Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen SchülerInnen auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK. HINWEIS: Die geleisteten Praxisstunden werden durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate, usw. belegt. Wir empfehlen dir, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. 2

4 ACHTUNG: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen melde dich bitte umgehend bei uns. DEINE ARBEITSZEIT Für Schülernnen bzw. Schüler unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen: n maximal acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche n eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden n unter 18 Jahren sind Überstunden verboten; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50 % Zuschlag abgegolten werden n Beschäftigungsverbot zwischen 20:00 und 6:00 Uhr; ab 16 Jahren darf in Ausnahmefällen bis 22:00 oder 23:00 Uhr gearbeitet werden n eine zwölfstündige Nachtruhe n die Wochenendruhe muss mindestens 48 Stunden betragen ACHTUNG: Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. Musterformulare erhältst du bei uns. HINWEIS: Bei der Aufzeichnung unterstützt dich der AK-Zeitspeicher, entweder unter: bzw. als App für Smartphones und Tablets. 3

5 DEINE ENTLOHNUNG Dein Lohn ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Darüber hinaus musst du monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung, Krankenscheingebühr, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrechnung, die folgende Punkte enthält: n Lohn bis zum letzten Arbeitstag n Anteilige Jahresremuneration (Urlaub und Weihnachtsgeld) nur bei mindestens zweimonatiger Tätigkeit n Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub n Feiertagsarbeit und Überstunden müssen extra abgegolten werden Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und ehest möglich eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt. ACHTUNG: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig mit Hilfe der AK geltend machst! HINWEIS: Deine genaue Entlohnung erfährst du bei der AK; dort können auch alle Abrechnungen überprüft werden. 4

6 DEINE PRAKTIKUMZEIT Das Pflichtpraktikum soll in den Sommerferien absolviert werden (HAS: zwischen 2. und 3. Klasse, HAK: zwischen 2. und 5. Jahrgang und AUL zwischen 1. und 2. Jahrgang). Das Praktikum kann auf einmal oder in mehreren Tranchen abgelegt werden, wobei die Mindestdauer bei einem Arbeitgeber eine Arbeitswoche beträgt. Die Tätigkeit muss facheinschlägig sein, bei HAS- Absolventen wird das Praktikum praktische Bürotätigkeit im Abschlusszeugnis ausgewiesen. Die SchülerInnen müssen ihr Pflichtpraktikum dokumentieren. Neben einer Arbeitszeitaufzeichnung müssen im sogenannten Praktikumportfolio auch die ausgeführten Tätigkeiten beschrieben werden. HINWEIS: Unter bestimmten Voraussetzungen können (geringfügige) Nebenbeschäftigungen in Handels- oder anderen Unternehmen bzw. Organisationen als Praktikum angerechnet werden. ACHTUNG: Die Schule muss im Einzelfall prüfen, Nachweise zur Anrechnung möglichst frühzeitig der Schulleitung vorlegen. 5

7 DU UND DAS FINANZAMT Auch während des Praktikums erhalten deine Eltern die Familienbeihilfe bezahlt. Erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen (2015: , brutto abzüglich Sozialversicherungsbeitrag ohne Sonderzahlungen) wird die Familienbeihilfe gestrichen. Bis fünf Jahre nach deinem Praktikum kannst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Arbeitnehmerveranlagung mit dem entsprechenden Formular durchführen. In diesem Fall erhältst du einen bestimmten Betrag (»Negativsteuer«) zurück. Das Formular und weitere Informationen erhältst du bei deiner Arbeiterkammer. DEINE PRAKTIKUMSUCHE Grundsätzlich bist du selbst dafür verantwortlich, eine Praktikumsstelle zu finden. An den Schulen gibt es LehrerInnen als Ansprechpartner, an die du dich mit Fragen um s Praktikum wenden kannst. DISPENSREGEL Wenn dein persönliches Bemühen erfolglos bleibt, du auch die Unterstützungsangebote der Schule in Anspruch genommen hast, und trotzdem in zumutbarer Entfernung kein Praktikumsplatz zu finden ist, entfällt die Verpflichtung das Praktikum zu absolvieren. In diesem Fall alle Bemühungsschritte sowie die Gespräche mit der Schule über die Schwierigkeiten bei der Suche protokollieren. 6

8 DEINE CHECKLISTE vor dem Praktikum n Ich habe einen Praxisbetrieb gefunden und die Schule informiert. n Ich habe einen schriftlichen Vertrag unterschrieben. n Ich weiß, wer mir wichtige Informationen über mein Praktikum gibt. während des Praktikums n Ich bin bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. n Ich erhalte meinen monatlichen Lohn und die Abrechnungen. n Ich schreibe täglich meine Stunden mit. n Ich weiß, wer mir bei Fragen und Problemen hilft. nach dem Praktikum n Ich habe meine Ansprüche und meine Endabrechnung erhalten. n Ich habe meine Arbeitspapiere (Jahreslohnzettel fürs Finanzamt, Praxisbestätigung für die Schule) erhalten. n Ich habe meine Arbeitszeitaufzeichnungen und die Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten im Praktikumsportfolio dokumentiert. n Ich weiß, wo ich meine Endabrechnung kontrollieren lassen kann. 7

9 Autor: Dr. Peter Schumacher, Arbeiterkammer Tirol; Überarbeitung: Brigitte Kulovits-Rupp, Arbeiterkammer Burgenland Stand: Juni

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