Gibt es eine Generation Praktikum? Eine Analyse des DIHK April 2008

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1 Gibt es eine Generation Praktikum? Eine Analyse des DIHK April Schlagwort Generation Praktikum Vor zwei Jahren war das Schlagwort von der Generation Praktikum in den Medien allgegenwärtig. Es wurde angeprangert, dass hoch qualifizierte Absolventen sich nach dem Ende ihrer Ausbildung oder ihres Studiums von Praktikum zu Praktikum hangelten und qualifizierte Arbeit ohne entsprechendes Entgelt leisteten. Große Nachrichtenmagazine machten das Thema zum Titelthema. Der ehemalige Arbeitsminister Franz Müntefering erwog damals, eine Initiative zu starten, um Praktikumszeiten und Mindestbezahlung per Gesetz zu regeln. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat kürzlich vorgeschlagen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen die bereits existierenden Gesetze zur Praktikantenvergütung für Praktikanten, die bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, zu präzisieren. Außerdem schlug er vor, für Praktikumsvereinbarung zwingend die Schriftform vorzuschreiben. Es stellt sich jedoch die Frage nach der tatsächlichen Relevanz des Phänomens. Während die Medienpräsenz des Themas den Schluss nahe legt, dass es sich um ein weit verbreitetes Massenphänomen handelt, belegen inzwischen zwei repräsentative Studien die Existenz einer ganzen Generation von Praktikanten nicht. Nach Aussage des Hochschulinformationssystems (HIS) ist die starke Medienpräsenz der Frage nach der Generation Praktikum möglicherweise das Ergebnis einer subjektiven Nabelschau, weil gerade in der Medien- und PR-Branche Praktika durchaus verbreitet sind. 2. Die rechtlichen Regelungen Praktikanten bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum: Nach 26 BBiG lehnen sich die Regeln für Praktikanten an die für Auszubildende an. Dazu gehört beispielsweise die Vereinbarung einer Probezeit während des Praktikums. Diese darf zwischen einem und vier Monaten liegen ( 20). Zudem haben Praktikanten ein Recht auf angemessene Vergütung ( 17). Dies bezieht sich jedoch nur auf die Praktikanten, die nicht Schüler oder Studenten im Pflichtpraktikum sind. Praktikant ist nicht gleich Praktikant. Schüler 1

2 und Studenten, die Pflichtpraktika absolvieren, behalten auch während der Praktika den Schüler- bzw. Studentenstatus. Praktika in Unternehmen sind grundsätzlich als Lernangebote zu betrachten. Arbeitet ein Praktikant über Monate hinweg an denselben Aufgaben in derselben Abteilung, ohne dass er angeleitet wird, spricht vieles dafür, dass es sich in Wahrheit um einen Arbeitnehmer handelt. Damit läuft der Arbeitgeber Gefahr, auf ein Arbeitnehmergehalt verklagt zu werden. Werden von Berufseinsteigern bezahlte Praktika geleistet, so sind dies nicht im engeren Sinne Praktika, sondern Arbeitsverhältnisse auf Grundlage einer geringfügigen Beschäftigung. Praktika dienen per Definition grundsätzlich der Ausbildung. 3. Empirische Untersuchungen zum Umfang von Absolventenpraktika Zwei repräsentative Studien belegen, dass Praktika beim Berufseinstieg eher die Ausnahme als die Regel sind und dass die Unternehmen den Praktikanten sinnvolle und faire Ausbildungsangebote machen: a) Die Studie Was ist gute Arbeit? Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation im Auftrag des BMAS kommt zu dem Schluss, dass 20 Prozent der 2616 befragten Personen zwischen 18 und 34 nach Abschluss Ihrer Ausbildung mindestens ein Praktikum absolviert haben. Davon waren alleine 37 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit geförderte betriebliche Trainingsmaßnahmen und Pflichtpraktika und 7 Prozent Volontariate, Hospitationen und Traineetätigkeiten. Im engeren Sinne haben also nur 11 Prozent ein Praktikum absolviert. Praktika werden auch nicht überwiegend von Hochschulabsolventen durchlaufen: 24 Prozent der Praktikanten haben einen Hochschulabschluss. Am häufigsten werden Praktika jedoch von Absolventen einer schulischen Ausbildung (31 Prozent) absolviert, 19 Prozent der Praktikanten haben zuvor eine berufliche Ausbildung abgeschlossen. Die meisten Praktikanten absolvieren keine Kettenpraktika: nur 7 Prozent der befragten Personen gaben an, mehr als ein Praktikum gemacht zu haben. Die Praktikanten beurteilen die Qualität der Praktika gut: Drei Viertel geben an, gute Einblicke in den Beruf erhalten zu haben, zwei Drittel konnten ihre beruflichen Kenntnisse erweitern. 81 Prozent bezeichnen die Praktikumsbetreuung als ausreichend qualifiziert. 51 Prozent der Praktika waren unbezahlt, 12 Prozent waren nach 2

3 Beurteilung der Befragten unangemessen, 37 Prozent angemessen vergütet. 35 Prozent der Praktikanten schafft anschließend direkt den Einstieg in den Beruf. b) Laut der HIS Absolventenbefragung des Jahrgangs 2005 unter Hochschulabsolventen haben 12 (Fachhochschule) bis 15 (Universität) Prozent der Hochschulabsolventen nach ihrem Abschluss ein Praktikum absolviert. Kettenpraktika sind lediglich eine Randerscheinung: unter 1 Prozent der Praktikanten absolvierte mehr als ein Praktikum. Die Dauer der Praktika ist meist überschaubar (52% dauern 1-3 Monate, 33% dauern 4-6 Monate, nur 1% der Praktika dauern über 1 Jahr). Die Qualität der Praktika wird von den Praktikanten darüber hinaus meist gut bis sehr gut bewertet. Auch diese Studie zeigt: Praktika erfüllen Ihren Zweck: 9 Monate nach dem ersten Praktikum sind nur noch 4% der Universitäts- und 6% der Hochschulabsolventen arbeitslos. Die Anzahl der geleisteten Praktika unterscheidet sich deutlich nach Studienrichtung: Nur 3% der Studienabgänger in Informatik- und Ingenieurwissenschaften machen nach dem Abschluss ein Praktikum, in den Geisteswissenschaften sind es 8% in den Politik- und Sozialwissenschaften 28%. Die Absolventen mit wirtschaftsrelevanten Studienfächern finden also deutlich leichter den Einstieg in den Arbeitsmarkt und eine adäquate Beschäftigung als die Absolventen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studienrichtungen, die ohnehin seltener eine Beschäftigung in der Wirtschaft suchen. 4. DIHK-Bewertung Praktika sind ein wichtiger und sinnvoller Teil der Ausbildung. Jedes Praktikum ist deshalb als Chance zu sehen, seine praktischen Qualitäten unter Beweis zu stellen und einen Einstieg ins Berufsleben zu finden. Richtig ist, dass Missbrauch von Praktika verhindert werden muss, die diesen Namen nicht verdienen, sondern echte Arbeitsverhältnisse sind. Praktika dürfen nicht in Verruf geraten. Sie müssen vielmehr als Chance für alle Beteiligten gesehen werden: Die Praktikanten selbst finden auf diese Weise leichter in das Berufsleben hinein. Den Unternehmern helfen Praktika, geeignete Fachkräfte zu finden und diese entsprechend ihren Bedürfnissen zu qualifizieren. Dies wird auch angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger. 3

4 Zusätzlich rechtliche Regelungen für Praktikanten sind nicht nötig. Auch der Vorschlag von Bundesarbeitsminister Scholz, die angemessene Vergütung von Praktikanten im BGB zu verankern ist aus unserer Sicht hinfällig, da das BBiG bereits eine rechtliche Regelung zur Praktikantenvergütung vorsieht (vgl. 26, 17 Abs. 1 BBiG). Abzulehnen ist auch der Vorschlag, für Praktikantenverträge künftig zwingend die Schriftform vorzusehen. Die Politik sollte davon absehen, vereinzelt auftretende Probleme mit stärkeren Restriktionen für alle zu beantworten. Zusätzliche gesetzliche Regelungen sind unnötige bürokratische Hürden, die sich negativ auf die Bereitschaft von Unternehmen auswirken könnten, Praktikanten einzustellen. Eine Beschränkung des Angebots an Praktikumsplätzen könnte die Folge sein. Das kann nicht im Sinne der Politik, der Unternehmen und der Absolventen sein. Praktika stellen für Unternehmen einen erheblichen Organisations- und Betreuungsaufwand dar und sind damit auch mit erheblichen Kosten verbunden. Es liegt prinzipiell nicht im Interesse der Unternehmen, reguläre Arbeitsstellen durch Praktikantenstellen zu ersetzen. Die Einarbeitung der Praktikanten ist aufwändig, und kostet Zeit. Die Kundenbindung leidet, wenn Stellen immer wieder durch neue Praktikanten besetzt werden. Darunter leidet die Qualität der Arbeit und damit der Ruf des Unternehmens. Werden von den Unternehmen zur Bewältigung kurzfristiger Auftragsspitzen trotzdem Praktikanten eingesetzt, so ist dies eine Folge starrer Arbeitsmarktregelungen, z.b. des eng gefassten Kündigungsschutzes. 5. Handlungsempfehlungen a) Die Politik sollte dringend notwendige Arbeitsmarktreformen wie z.b. die Flexibilisierung des Kündigungsschutzes für mehr Beschäftigung durchsetzen, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt generell zu erleichtern auf keinen Fall zusätzliche bürokratische Regelungen bezüglich der Behandlung und/ oder Entlohnung von Praktikanten durchsetzen. 4

5 b) Hochschulen sollten den Praxisanteil in den Studiengängen erhöhen und duale Studiengänge ausbauen, um die Notwendigkeit von Praktika nach dem Abschluss des Studiums zu minimieren und einen fließenden Übergang in Beschäftigung zu gewährleisten. c) Unternehmen sollten fair mit Berufsanfängern umgehen und ihnen einen qualifikationsangemessenen Start in die Berufstätigkeit ermöglichen. Praktika als echte Lernangebote an die Studierenden verstehen und diese entsprechend ausgestalten. Arbeitsverhältnisse, die nicht im engeren Sinne Praktika darstellen, nicht als solche betiteln und für solche Arbeitsverhältnisse eine Vergütung anbieten, z.b. im Rahmen von Projektverträgen. d) Studierende und Hochschulabsolventen sollten jedes Praktikum als Chance für den gelungenen Berufseinstieg begreifen. möglichst früh in ihrem Studium und ihrem eigenen Qualifizierungsweg zielgerichtet Praktika einplanen und damit Kontakte zu Unternehmen knüpfen, um einen Einstieg in das angestrebte Berufsfeld oder die bevorzugte Branche zu finden. Absolventenpraktika möglichst vermeiden oder nur dann antreten, wenn praktische Erfahrungen zum Zeitpunkt des Berufseinstiegs fehlen. statt Absolventenpraktika mit den Unternehmen Projektverträge abschließen und hierfür angemessene Honorare aushandeln. 5

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