Konsumentenschutzbilanz 2018

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1 Pressegespräch, Mittwoch, 13. Februar 2019 Konsumentenschutzbilanz 2018 TEILNEHMER: Günther Goach, AK-Präsident Dr. Winfried Haider, AK-Direktor Mag. Stephan Achernig, Leiter AK-Konsumentenschutz

2 Pressegespräch: AK-Konsumentenschutzbilanz 2018 Klagenfurt, 13. Februar 2019 AK-Konsumentenschutz: Euro für Kärntens Konsumenten im Jahr 2018 erkämpft (AK) - Bilanz zieht die AK mit dem kostenlosen Konsumentenschutz für alle Kärntner Konsumenten haben Hilfe und Beratung im Vorjahr in Anspruch genommen. Damit hat die AK den Konsumenten 2018 rund Euro erspart. Am häufigsten wurde Rat und Hilfe im Miet- und Wohnrecht, zu Dienstleistungen, Kauf und Reisen erteilt. Den Konsumentenschutz der AK kann jeder, unabhängig von einer AK- Mitgliedschaft, beanspruchen, hebt AK-Präsident Günther Goach hervor Personen haben sich 2018 mit Fragen und Problemen an den Konsumentenschutz der AK gewandt. Davon wurden Anfragen telefonisch und Anfragen per Mail, Brief oder Fax beantwortet Personen kamen zu persönlichen Beratungsgesprächen in die AK. Die AK brachte Konsumenten damit insgesamt ,78 Euro zurück. Kostenlos für alle Kärntner Unabhängig davon, ob man AK-Mitglied ist oder nicht, kann jeder Kärntner das kostenlose Service des Konsumentenschutzes der AK mit finanzieller Unterstützung vom Land Kärnten in Anspruch nehmen, unterstreicht Goach und verweist auf die Beratungsstatistik: Rund 65 Prozent der Rat- und Hilfesuchenden waren keine AK-Mitglieder. Diese Personen hätten ohne AK keine Vertretung in Kärnten. Problembereich Wohnen Mit Anfragen (34,2 Prozent) stellte der Bereich Miet- und Wohnrecht 2018 den Spitzenreiter dar. Vorrangig ging es um die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten, den Wohnungszustand bei Rückgabe, Maklerprovisionen, die Kautionen aber auch die Berechnungen der Miete und der Finanzierungsbeiträge der Gemeinnützigen Genossenschaften, erklärt Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes. Mehr als ein Drittel der Beratungen macht das Miet- und Wohnrecht aus eine Zahl die Bände spricht, sagt Goach und fügt hinzu: Wir halfen auch 2018 mit der Aktion Betriebskostencheck in Kooperation mit dem Land Kärnten bei der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung, die für viele Bürger oftmals nicht zu lesen ist. Letztes Jahr ließen sich Mieter von unseren Mietrechtsexperten kostenlos beraten. 1/2

3 Beratung bei Dienstleistungsanfragen Klienten haben im Fragen zum Thema Dienstleistungen im Jahr 2018 gestellt. Behandelt wurden unter anderem Verträge mit Handwerkern, Partnerinstituten oder Fitnesscentern. Dienstleistungen werden oft nicht erbracht, überhöhte Preise verlangt und Vertragskündigungen nicht akzeptiert. Die Gesetze werden bei solchen Angelegenheiten nicht immer ganz genau genommen, dann kommen wir ins Spiel, so Achernig. Die Beratungen zum klassischen Konsumentenschutzthema Kauf von Produkten erfolgten mal. Weitere Anfragen der Konsumenten Das Thema Reisen, insbesondere Probleme bei Online-Buchungen, beschäftigte die AK- Konsumentenschützer mal. Auch Fluglinien versuchten sich vor Ausgleichsleistungen zu drücken, die Kunden bei Verspätung und Annullierung von Flügen zustehen. Das Thema Geld beschäftigte die Konsumentenschützer mal. Anfragen zu Versicherungen und deren Bedingungen wurden mal beantwortet. Oftmals sind Klauseln unverständlich formuliert, dass den Konsumenten das tatsächliche Ausmaß ihres Versicherungsschutzes verborgen bleibt. Auch Fragen rund um das Thema Telekommunikation kam mal auf das Tableau. Sonstige Anfragen wurden mal gestellt Anfragen kamen zum Thema Internetabzocke. Anfragen zu Phishing-Mails standen hoch im Kurs. Die professionellen Auftritte der Hacker täuschen Nutzer derart, dass Online-Konten geplündert und schädliche Software wie Viren und Trojaner, in Umlauf gebracht werden, hebt Achernig hervor. Zieht man Vergleich mit dem Jahr 2014, so war auch da schon das Miet- und Wohnrecht an erster Stelle. Beratungen zu Dienstleistungen standen an zweiter und die Telekommunikation noch an dritter Stelle. Hier zeigt sich, dass die AK mit ihren Forderungen Änderungen auf gesetzlicher Ebene zum Wohl der Konsumenten erreichen konnte, betont Goach. Hilfe zur Selbsthilfe Mit Preisvergleichen und Produkttests ersparte der Konsumentenschutz Verbrauchern im Jahr 2018 Zeit und Geld: Pelletspreisvergleich, Heizölbarometer, Bankenmonitoring sowie diverse Preiserhebungen in Kooperation mit dem VKI. Neben der Beratungstätigkeit bietet der AK-Konsumentenschutz aber auch Hilfe zur Selbsthilfe. Zahlreiche Rechner, Ratgeber sowie Musterbriefe sowie Tarifrechner für Internet, Festnetz und Handy findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/konsument. Außerdem verfügbar: Kostenlose Broschüren (online) und am Bestelltelefon: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2

4 Pressegespräch: AK-Konsumentenschutzbilanz 2018 Klagenfurt, 13. Februar 2019 AK-Goach fordert: Rücktrittsrecht beim Messekauf, Aus für Bankomatgebühren, Sammelklagen umsetzen (AK) Zum Schutz heimischer Konsumenten und in Hinblick auf die tausenden Beratungen der Kärntner Konsumenten, fordert AK-Präsident Günther Goach: Die Ausbeutung der Konsumenten muss gesetzlich verhindert werden. Bankomatgebühren müssen verboten werden, ein Rücktrittsrecht bei Messekäufen muss her, Sammelklagen müssen ermöglicht werden und heimische Mieter z.b. von Maklerprovisionen und der Mehrwertsteuer auf Mieten befreit werden! Das Thema Miet- und Wohnrecht stellt bei uns im Konsumentenschutz mehr als ein Drittel der Beratungen dar. Um Mieter zu entlasten, müssen endlich bundesweit gesetzliche Änderungen herbeigeführt werden, so Günther Goach und fordert: Einheitliches Mietrechtsgesetz Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten, ein einheitlicher Betriebskostenkatalog, einfache und transparente Mietzinsbildung, die Anhebung der Mindestbefristungsdauer von Mietverträgen, die gesetzliche Befreiung der Mieter von Maklerprovisionen sowie eine bundesweite Mietpreisobergrenze mit definierten Zu- und Abschlägen. Es ist aber nicht nur das Thema Wohnen, das Konsumenten beschäftigt. Vielmehr braucht es auch bei täglichen Geschäften eine weitere Absicherung von Konsumenten, so Günther Goach und fordert: Nein zu Bankomatgebühren Konsumenten müssen jetzt schon viele Bankgeschäfte selbst erledigen, Kontokosten werden immer teurer. Daher ist durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Banken die Abhebung am Bankomat kostenlos anbieten. Rücktrittsrecht bei Messekäufen Viele Konsumenten glauben irrtümlich, dass sie von auf Messen geschlossenen Verträgen zurücktreten können. Daher sollte es eine gesetzliche Klarstellung im Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) geben, welches ein Rücktrittsrecht bei Messekäufen beinhaltet. 1/2

5 Sammelklage endlich umsetzen Durch die Sammelklagen könnten (in manchen Fällen sogar tausende) Konsumenten, die gleichartige Ansprüche gegenüber Firmen haben, diese einfacher durchsetzen. Die Einführung einer Sammelklage und eines Musterverfahrens würde Erleichterungen bringen. Verhältnismäßigkeit von Inkassokosten Unternehmerischer Mehraufwand, verursacht durch säumige Schuldner, soll durchaus abgegolten werden. Aber die AK fordert eine Regelung, die die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit gewährleistet. Die Höchstsätze sollten jährlich veröffentlicht werden, um tatsächliche Kosten überprüfen zu können. Die erste Zahlungserinnerung soll kostenlos erfolgen bei weiteren Mahnungen müssen die Spesen in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Abschaffung Beweislastumkehr bei Gewährleistung Die Beweislastumkehr, die Konsumenten schon sechs Monate nach dem Kauf verpflichtet im Streitfall nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Produktübernahme vorhanden war, ist für Verbraucher mit einem enormen Kostenrisiko (Sachverständigen-Gutachten) verbunden. Die AK fordert daher die Beweispflicht für Unternehmer auf zwei Jahre. Mehr Sicherheit bei ungesicherten WLAN-Anlagen Die stärker werdende Verbreitung von kostenlosem und ungesichertem öffentlichen Wi-Fi hat auch ihren Preis. Neben Risiken für den Nutzer wie Hacker-Angriffe bietet das freie WLAN-Netz den Angreifern eine einfache Möglichkeit ihre Identität zu verbergen. Das kostenfreie WLAN-Netz an öffentlichen Orten muss zwar weiterhin bestehen bleiben, jedoch mit der Einschränkung, dass regelmäßig ein Passwort (das dem Nutzer vom jeweiligen Anbieter z. B. per SMS mitgeteilt wird) zu verwenden ist. Insolvenzabsicherung bei Fluglinien Wie bei Reiseveranstaltern schon üblich, ist auch eine Insolvenzsicherung für Fluglinien nötig. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2

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