Rechtsschutzbilanz 2016

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1 AK-Pressegespräch, Dienstag, 25. April 2017 Rechtsschutzbilanz 2016 TEILNEHMER: Günther Goach, Präsident Dr. Winfried Haider, Direktor Mag. Susanne Kißlinger, Leiterin Arbeits- und Sozialrecht Dr. Wolfgang Bacher, Stv. Leiter Arbeits- und Sozialrecht Dr. Peter Wenig, Stv. Leiter Arbeits- und Sozialrecht Mag. Werner Gansl, Leiter Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen

2 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2016 Klagenfurt, 25. April 2017 Rechtsschutz der AK Kärnten: 26,1 Millionen Euro im Jahr 2016 für Arbeitnehmer erkämpft (AK) Anfragen hat der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten 2016 in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet. Damit konnten im Vorjahr insgesamt 26,1 Millionen Euro für Betroffene erkämpft werden. Ohne Einschreiten der Rechtsexperten wären die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leer ausgegangen, verweist AK-Präsident Günther Goach auf die erfolgreiche Bilanz. Die Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht, zu der auch der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) gehört, stand auch voriges Jahr den Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite Mal suchten Betroffene beim Rechtsschutz der AK Hilfe Mal wurden telefonische Auskünfte durch die AK-Rechtsexperten erteilt, Mal fanden persönliche Beratungen in der AK in Klagenfurt sowie in den weiteren sechs AK-Bezirksstellen in Kärnten statt Anfragen erreichten die AK schriftlich: also per Brief, Mail oder Fax Vertretungen Die Fachberatungen und das juristische Einschreiten der AK brachten folgende Ergebnisse: Insgesamt Mal hat die Abteilung Sozialpolitik interveniert oder geklagt. Bei den Vertretungen konnten insgesamt 26,1 Millionen Euro für Betroffene zurückgeholt werden: Interventionen waren notwendig und verhalfen Arbeitnehmern zu insgesamt 1,7 Millionen Euro. 808 Mal musste in arbeitsrechtlichen und 919 Mal in sozialrechtlichen Angelegenheiten der Klagsweg beschritten werden. Für Betroffene konnten somit weitere 7,9 Millionen Euro zurückgebracht werden. Den größten Posten stellte die Vertretung von Personen im Falle einer Insolvenz dar. Hier konnten 16,5 Millionen Euro für Insolvenzopfer erkämpft werden. Vertretung in Pensionsangelegenheiten Das AK-Service beinhaltet auch die Beratung und Vertretung bei sozialrechtlichen Fragen, wie z.b. bei Arbeitsunfällen, Berufsunfähigkeit, Pflegegeld und bei Pensionsansprüchen wurden 919 Fälle am Sozialgericht vertreten. In zirka 40 Prozent der Fälle konnte ein positives Ergebnis erzielt werden. Das bedeutet eine Leistung für die Betroffenen von ca. sechs Millionen Euro. Weiters wurden eine Fülle von Beratungen bei Problemen von begünstigt Behinderten sowie in Altersteilzeit-Angelegenheiten durchgeführt. Allein in Altersteilzeit-Fragen werden pro Jahr im Schnitt 700 bis 800 Personen beraten. 1/3

3 Seit 1992 gibt es den kostenlosen Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Dieser hat inklusive des Jahres 2016 bereits 310,8 Millionen Euro für die Rechte seiner Mitglieder erstritten, zieht Susanne Kißlinger, die Leiterin der Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht in der AK, eine Gesamtbilanz. 370 Insolvenzen bearbeitet Firmeninsolvenzen machen noch immer den Mammutanteil an der Rechtsschutztätigkeit aus, erklärt Kißlinger weiter. Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) hat sich im Vorjahr mit 370 Firmeninsolvenzen beschäftigt. In Fällen wurden insgesamt 16,5 Millionen Euro beim Insolvenz-Entgelt-Fonds geltend gemacht. Die Vertretungsfälle blieben im Vergleich zum Vorjahr fast ident hoch. Allerdings stieg die Summe von 10,8 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 16,5 Millionen Euro im Vorjahr, hebt Werner Gansl, der Leiter des ISA die genauen Zahlen hervor. Die größte Insolvenz im Vorjahr stellte die Firma Kresta Anlagenbau dar. 241 Personen waren hier betroffen. Bei der Druckerei Theiss waren 102, bei der FMF Tactical GmbH 56 Arbeitnehmer involviert. Der ISA in Klagenfurt ist Anlaufstelle für alle Opfer von Firmenkonkursen. Er hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderungsanmeldungen beim Insolvenz-Ausfallgeldfonds ein. Besonders wichtig ist es uns, dass Pleiteopfer ihr Geld so schnell wie möglich bekommen", betont Goach und sagt: Wenn es in der Firma kracht, steht der ISA mit seinem Know-how als Insolvenzberater zur Verfügung. Beratungen und Vertretungen sind natürlich kostenlos. Dauerbrenner der Beratung Mit Anfragen der Auflösung von Dienstverhältnissen wurde die AK im vergangenen Jahr am häufigsten konfrontiert. Anfragen zur fehlerhaften Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie nicht bezahltes Entgelt lagen an zweiter und dritter Stelle. Gefolgt von Themen wie das Kinderbetreuungsgeld, Karenz und Elternteilzeit. Auch Abfertigung, Arbeitszeit oder Dienstvertrag und Arbeitslosengeld waren Dauerbrenner. Schwerpunkt 2017: Infos für Eltern Aus der Vorjahresbilanz heraus hat sich gezeigt, dass Eltern großen Bedarf an Beratung zum Thema Kinderbetreuungsgeld, Karenz und Elternteilzeit haben, erklärt Kißlinger weiter. Hinzu kommt, dass seit 1. März neue Bestimmungen beim Kinderbetreuungsgeld gelten. Neben dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es nur noch das flexible pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto und auch der Familienzeitbonus trat in Kraft. 2/3

4 Die AK hat daher 2017 einen Schwerpunkt zur Thematik Beruf und Familie gesetzt und informiert flächendeckend, so Goach. Heuer fanden bereits in allen Bezirken Infoabende zum neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto statt. Insgesamt 825 Personen nahmen daran teil. Außerdem läuft bis Ende 2017 parallel das Elternfrühstück. In Kooperation mit der Kärntner Gebietskrankenkasse lädt die AK werdende Eltern zu einem Frühstück ein, um über die Neuerungen seit 1. März zu informieren. Die Veranstaltungen finden das gesamte Jahr über in Klagenfurt, Villach, Spittal und Wolfsberg in regelmäßigen Abständen statt. Termine unter kaernten.arbeiterkammer.at. Im Jahr 2016 hat die Arbeiterkammer Kärnten außerdem gemeinsam mit der Notariatskammer Kärnten flächendeckende Infoveranstaltungen zum neuen Erbrecht abgehalten. Dabei konnten rund Personen informiert werden. Außerdem fanden im Vorjahr zwei PraktikerInnenseminare statt, bei denen über 200 Praktiker und Wissenschaftler erreicht wurden. Gratis-Broschüren sehr gefragt Über ein Dutzend kostenlose Broschüren bietet die AK in sozial- und arbeitsrechtlichen Belangen an. Fast Stück der Broschüre Der Arbeitsvertrag wurden allein im Vorjahr versendet oder vor Ort in den Bezirksstellen an Interessenten ausgegeben. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit fast Stück oder Arbeitszeit- und Ruhezeit mit Stück waren äußerst begehrt. Insgesamt wurden Broschüren ausgegeben. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 3/3

5 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2016 Klagenfurt, 25. April 2017 AK-Goach: Jeder Arbeitslose ist einer zu viel! (AK) Anlässlich der Rechtsschutzbilanz 2016 der AK Kärnten analysiert Präsident Günther Goach den Arbeitsmarkt und zeigt Herausforderungen der Zukunft auf. Er fordert das Kündigungsverbot im Krankheitsfall und den steuerfreien Mindestlohn von Euro. Lob gibt es für die Aktion , die in der Pilotregion Villach und Hermagor Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose 50+ schaffen soll. Die kontinuierliche Arbeit als Interessenvertretung sei wichtiger denn je, betont AK- Präsident Günther Goach im Rahmen der Präsentation der Rechtsschutzbilanz 2016 der Arbeiterkammer Kärnten: Der Druck auf die Arbeitnehmer steigt, wir verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Goach bekräftigt die Forderung nach einem Kündigungsschutz im Krankheitsfall: Bei steigendem Pensionsantrittsalter müssen wir dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer gesund bleiben. Dazu gehört es, sich im Krankheitsfall in Ruhe auskurieren zu können, ohne Angst um seinen Job zu haben. Der Kündigungsschutz im Krankheitsfall, vor allem nach einem Arbeitsunfall, ist überfällig. Wer arbeitet, soll sich mehr leisten können Wir brauchen einen Mindestlohn von Euro und diesen steuerfrei, fordert Goach, der damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen sieht: Wer arbeitet, soll sich mehr leisten können als nur ein Dach über dem Kopf und dem Notwendigsten für sich und seine Familie Euro liegen ohnehin an der Grenze zur Armutsfalle. Es ist unverständlich, dass um diesen Betrag für Vollzeitarbeit eine derart große politische Debatte entsteht. Die Steuerfreiheit bis zu diesem Betrag stoppt die kalte Progression und entlastet somit Wenigverdiener, die besonders hart betroffen sind. Die Armutsgrenze liegt in Österreich bei netto monatlich waren mehr Menschen beschäftigt als vor der Krise 2008/09, zeigt Goach positive Signale am Arbeitsmarkt auf. Nach Rückgängen im Jahr 2015 waren 2016 rund Menschen, ein Plus von 1,1 Prozent, beschäftigt: Sehr erfreulich sind für mich die Jugendbeschäftigungszahlen. Bei den bis 25-Jährigen ist die Arbeitslosigkeit in Kärnten um 7,8 Prozent zurückgegangen. Bei den aktuellen Märzzahlen stehen 460 Lehrstellensuchende 302 offenen Lehrstellen gegenüber. Das ist kein schlechter Wert aber jeder Arbeitslose ist einer zu viel! 1/2

6 Aktion : Wichtige Initiative für Arbeitslose 50+ Sorge bereiten dem AK-Präsidenten die Zahlen der Langzeitarbeitslosen 50+. Lobende Worte findet Goach daher für das Projekt Aktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Das Projekt unterstützt Menschen, die meist jahrelang Beiträge ins Sozialsystem gezahlt haben und nun aus eigener Kraft keinen Job mehr bekommen. Die Aktion hilft oft hoffnungslosen Menschen, zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu finden. In Villach und Hermagor, zwei der am stärksten betroffenen Bezirke, wurde im Rahmen der Aktion eine Modellregion in Kärnten geschaffen. Land und AMS Kärnten nehmen rund 21,5 Millionen Euro in die Hand. 300 ältere Langzeitarbeitslose erhalten für zwei Jahre einen Arbeitsplatz in öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen und werden wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt gemacht. Die Bezahlung darf den Kollektivvertrag nicht unterschreiten. Das Projekt läuft vorerst bis Juni Arbeitsinspektorate dringend notwendig Goach verteidigt die Arbeit der Arbeitsinspektoren, die in der jüngeren Vergangenheit laufend Ziel von Anfeindungen der Wirtschaft geworden sind: Es ist Aufgabe der Arbeitsinspektorate, für ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen. Kärnten liegt bei den Arbeitsunfällen im Bundesschnitt leider im Mittelfeld. In der Landesstelle Kärnten sind Arbeitsunfälle (inklusive Wegunfälle) verzeichnet worden. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2

7 Pressegespräch: Rechtsschutzbilanz 2016 Klagenfurt, 25. April 2017 Schwarze Liste : Zu wenig Lohn, kein Geld für Überstunden oder verweigerte Abfertigung (AK) Beispiele aus der Praxis der AK-Rechtsabteilung zeigen, mit welchen Problemen Arbeitnehmer im Vorjahr konfrontiert waren. Die Liste der Gesetzesübertretungen durch Arbeitgeber ist lang: falsche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, nicht ausbezahlte Abfertigungen und Überstunden oder unzumutbare Arbeitszeiten für Frauen in Elternteilzeit. Die AK verhalf Mitgliedern zu ihrem Recht. Fall Euro zurück zu lange Probezeit Immer wieder versuchen Unternehmen ihren Mitarbeitern zu lange Probezeiten vorzuschreiben. So auch im Fall einer Angestellten. Sie war in einem Feriendorf beschäftigt und unterfertigte einen Dienstvertrag mit einer dreimonatigen Probezeit. Nach etwa zweieinhalb Monaten teilte ihr der Dienstgeber mit, dass er das Arbeitsverhältnis in der Probezeit auflöst. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, wo ihr mitgeteilt wurde, dass die Probezeit maximal einen Monat betragen darf. Die AK intervenierte und holte für die Dienstnehmerin einen Betrag von insgesamt ,46 Euro zurück. Fall 2 AK-Intervention bei Kündigung brachte Euro Eine Arbeitnehmerin war von Mai bis September 2016 als Masseurin beschäftigt. Der Arbeitgeber löste das Arbeitsverhältnis wegen Arbeitsmangel auf und berief sich auf die vereinbarte Befristung im Vertrag. Geleistete Überstunden zahlte der Arbeitgeber nicht aus. Er verwies darauf, dass eine Überzahlung vereinbart war. Die Überstunden seien dadurch abgegolten. Die Arbeitnehmerin kontaktierte die AK. Hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hielt sich der Arbeitgeber nicht an die kollektivvertraglichen Regelungen. Denn: Im Gastgewerbe ist vorgesehen, dass bei einer Befristung unter anderem auch der Tag der Beendigung kalendermäßig fixiert sein muss. Da sich der Arbeitgeber nicht daran gehalten hat, wurde die Kündigungsentschädigung eingefordert. Die Erklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der geleisteten Überstunden fand auch keine Deckung im Arbeitsvertrag. Es war eine überkollektivvertragliche Entlohnung für die Normalarbeitszeit vereinbart. Für die Arbeitnehmerin wurden daher auch die Überstunden geltend gemacht. Somit ergab sich ein Gesamtbetrag von Euro netto. 1/2

8 -2- Fall 3 Vergleich brachte ausstehende Stunden und Abfertigung Euro Ein Dienstnehmer kündigte. Im Zuge einer Besprechung mit der Firmenleitung wurde dazu mündlich und einvernehmlich ein Beendigungstag vereinbart. Der Dienstnehmer wurde mit einer einvernehmlichen Auflösung abgemeldet. Nach einem Beratungsgespräch mit der AK erfuhr der Mann, dass ihm eine Abfertigung zusteht und er laut Kollektivvertrag für sechs Monate die fehlenden Stunden geltend machen kann. Der Mann stellte seine berechtigten Forderungen beim Arbeitgeber. Dieser korrigierte die Abmeldung auf eine Dienstnehmerkündigung und bestritt eine einvernehmliche Auflösung. Nach erfolgloser Intervention kam es zur Klagsandrohung durch die AK. Schlussendlich brachte ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgendes Ergebnis: Ein Teil der Abfertigung sowie die aushaftenden Stunden wurden vom ehemaligen Dienstgeber bezahlt. Insgesamt: Euro. Fall 4 Fehlende Urlaubs- und Überstundenauszahlung Euro Eine Dienstnehmerin war von Jänner 2012 bis Dezember 2015 als Altenfachbetreuerin und Pflegehelferin beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde durch eine Dienstgeberkündigung aufgelöst. Nach Erhalt der Endabrechnung wandte sich die Arbeitnehmerin an die AK, mit dem Ersuchen, die Gehaltsabrechnungen zu überprüfen. Obwohl sie regelmäßig Überstunden geleistet hat, wurden diese nicht abgerechnet und ausbezahlt. Insgesamt handelte es sich um mehr als 250 offene Überstunden. Weiters hat der Dienstgeber auch 62 offene Urlaubstage nicht abgerechnet. Erst durch die Intervention der AK wurde die Endabrechnung korrigiert und der Dienstnehmerin sowohl die gebührenden Überstunden als auch die Urlaubsersatzleistung ausgezahlt. Insgesamt erhielt sie eine Nachzahlung in Höhe von rund Euro. Fall 5 Mit Hilfe der AK zur Elternteilzeitregelung Eine Dienstnehmerin war seit 2001 in einem Autobahnrestaurant, zuletzt als Leiterin der Bäckerei/Konditorei, beschäftigt. Nach der Geburt ihres Kindes im Jahr 2015 teilte die Frau ihrem Dienstgeber mit, ab 2017 Elternteilzeit in Anspruch nehmen zu wollen. In dieser Mitteilung legte die Frau ihre gewünschte Arbeitszeit und die Verteilung auf die Wochentage vor. Die Geschäftsführung bestand auf geänderte Arbeitszeiten, ansonsten komme es zur einvernehmlichen Auflösung. Die Dienstnehmerin gab telefonisch bekannt, dass sie das erhaltene Schreiben des Unternehmens nicht unterzeichnen würde, da die von der Firma vorgelegten Änderungen der Arbeitszeit nicht zumutbar wären und setzte sich mit der AK in Verbindung. Mit Hilfe der AK wurde vergleichsweise mit der Dienstnehmerin eine Elternteilzeitregelung im gewünschten Zeitausmaß im Sinne des Mutterschutzgesetzes bis zum siebenten Lebensjahres des Kindes bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt festgelegt. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2

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