Die Geschichte des Mietrechts Die Grundlagen des Mietrechts... 14
|
|
- Lucas Kolbe
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung Die Geschichte des Mietrechts Die Grundlagen des Mietrechts Der Immobilienmakler Makler Maklervertrag Alleinvermittlungsauftrag Besichtigungsschein Mietanbot Pflichten des Maklers Maklerprovision Höhe der Maklerprovision Provisionspflicht ohne Verdienstlichkeit Rücktritt aus wichtigem Grund vor Annahme des Anbotes Kein Rücktritt aus wichtigem Grund nach Annahme des Anbotes Wegfall eines entstandenen Provisionsanspruches Rücktrittsrechte Rücktrittsfristen Rücktritt nach 30a KSchG Rücktritt nach 3a KSchG Rücktritt nach 3 KSchG Rücktritt nach 5 BTVG
2 6 Inhalt Mustermietvertrag Ausblick auf die Wohnrechtsnovelle Der Mietvertrag Miete und andere Wohnformen Zustandekommen eines Mietvertrages Die Mietvertragsparteien Vermieterseite Hauptmiete Untermiete Änderungen auf Vermieterseite Mieterseite Mitmieter Mitbewohner Änderungen auf Mieterseite Der Mietgegenstand Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes Wohnraummiete Geschäftsraummiete Vollanwendungsbereich des MRG Teilanwendungsbereich des MRG Vollausnahmen vom MRG Die Gemeindewohnung Die Genossenschaftswohnung Zustand der Wohnung Die Befristungsregelungen Unbefristete Mietverhältnisse im Anwendungsbereich des ABGB Unbefristete Mietverhältnisse im Anwendungsbereich des MRG Beendigung Kündigungsverzicht Befristung im Anwendungsbereich des ABGB Befristung im Anwendungsbereich des MRG.. 88 Änderungen durch die Wohnrechtsnovelle Vorzeitiges Kündigungsrecht des Mieters
3 Inhalt 7 Befristungsabschlag Überblick über die Befristungsregeln vor dem Der Mietzins Bestandteile des Mietzinses Der Hauptmietzins Der Hauptmietzins nach ABGB Der Hauptmietzins nach MRG Die Betriebskosten Der Betriebskostenkatalog Die Schneeräumung Kosten der Gemeinschaftsanlagen Sonderfall gemeinsame Wärmeversorgungsanlage Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände Umsatzsteuer Untermietzins Mietzinsminderung Mietzinsvorauszahlung Mietzins bei Genossenschaftswohnungen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge Überprüfung des Mietzinses Finanzielle Unterstützungen Wohnbeihilfen Erhaltung und Verbesserung durch den Vermieter Erhaltungspflicht im Anwendungsbereich des ABGB Erhaltungspflicht im Anwendungsbereich des MRG Ernste Schäden am Mietobjekt Durchsetzung der Erhaltungspflicht des Vermieters Wiederherstellungspflicht des Vermieters Verbesserungen durch den Vermieter
4 8 Inhalt 6.4. Nützliche Verbesserung durch Wohnungsvereinigung Förderungen von Sanierungsarbeiten Benützung Rechte und Pflichten des Mieters Umfang des Gebrauchsrechtes Die Hausordnung Die Tierhaltung Verbot der Untervermietung Mietzinsminderung Erhaltungspflicht des Mieters Duldung von Eingriffen in das Mietrecht Betreten des Mietgegenstandes Vorübergehende Benützung und Veränderung Schonungsprinzip des Vermieters Entschädigungsanspruch Veränderungen durch den Mieter Anwendungsbereich des ABGB Anwendungsbereich des MRG Privilegierte Arbeiten Getätigte Investitionen Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe des Mietobjektes Beendigung im Anwendungsbereich des ABGB Einvernehmliche Auflösung Auflösung durch Zeitablauf Beendigung durch Kündigung Untergang der Bestandsache Rechtsbehelfe des ABGB Beendigung im Anwendungsbereich des MRG Einvernehmliche Auflösung Auflösung durch Zeitablauf Beendigung durch Kündigung Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund 178
5 Inhalt 9 Beendigung von Untermietverhältnissen Räumungsverfahren Benachrichtigung der Gemeinde Rückgabe des Mietobjektes Kaution Vertragliche Vereinbarungen Investitionskostenersatz für den ausscheidenden Mieter Vergebührung des Mietvertrags Höhe der Vergebührung Verbotene Vereinbarungen und verbotene Ablösen Kosten für die Mietvertragserrichtung Anwendungsbereich des ABGB Anwendungsbereich des MRG Mietzinsvorauszahlung Verbotene Ablösen Verbotene Ablösen im Verhältnis Vermieter Mieter Verbotene Ablösen im Verhältnis Vormieter Nachmieter Rückforderung verbotener Ablösen Rechtsdurchsetzung und verfahrensrechtliche Regelungen Grundsätzliches Mietrechtliches Außerstreitverfahren Schlichtungsstellen Antragstellung und Kostenregelung Streitiges Verfahren Gerichtliche Aufkündigung Räumungsklage Übergabsauftrag Räumungsverfahren Verfahrenshilfe
6 10 Inhalt Nachbarschaftsstreitigkeiten Immissionen Lärmstörungen Geruchsbelästigung Tierhaltung Grenzstreitigkeiten Einschließung von Grund und Boden Der Grenzbaum Überhangsrecht Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) Geltungsbereich Besondere Bestimmungen zur Vertragsform und zum Vertragsinhalt Anhang I. Musteranträge Durchführung von Erhaltungsarbeiten samt einstweiliger Verfügung Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung Anerkennung als Hauptmieter Legung der Betriebskostenabrechnung Zustimmung zur Veränderung durch den Mieter 228 Geltendmachung von Investitionskostenersatz Überprüfung des Hauptmietzinses II. Die wichtigsten Gesetzesbestimmungen Aus dem Mietrechtsgesetz (MRG) Aus dem ABGB Aus dem Maklergesetz (MaklerG) Aus dem Konsumentenschutzgesetz III. Hilfreiche Adressen Mieterorganisationen Rechtsanwaltskammern Notariatskammern Verein für Konsumentenschutz (VKI) Innung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Arbeiterkammer Stichwortverzeichnis
I N H A L T S Ü B E R S I C H T
7 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 I. Literaturübersicht A) Allgemeine Werke (Miet- u. Wohnrecht, ABGB) Gesetzesausgaben... 19 B) Entscheidungssammlungen...
MehrMietrecht. Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz
Mietrecht Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz Zweiter Teil Das Mietrechtsgesetz: Sein Anwendungsbereich Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner Anwendungsbereich
Mehr!!! Neue Immobilienmakler-Verordnung: Kürzung der Mieterhöchstprovision bei Wohnungsund Einfamilienhausmieten!!!
immobilienrecht fh-doz. mag. kothbauer informiert 26. August 2010!!! Neue Immobilienmakler-Verordnung: Kürzung der Mieterhöchstprovision bei Wohnungsund Einfamilienhausmieten!!! Die bereits seit langem
MehrMietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
MehrTop 10. Unsere Politik öffnet Türen... Meine. ... weil wir Wohnen wichtig nehmen. Nationalratsabgeordnete Ruth Becher
Meine Top 10 Nationalratsabgeordnete Ruth Becher Unsere Politik öffnet Türen...... weil wir Wohnen wichtig nehmen Wohnen muss leistbar sein Ein klares Limit für Mietpreise... weil ein Dach über dem Kopf
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...5 Inhaltsverzeichnis...7 Abkürzungsverzeichnis Der Rahmen Verwandte Rechtsverhältnisse...
Vorwort...5...7 Abkürzungsverzeichnis...13 1. Der Rahmen...17 2. Verwandte Rechtsverhältnisse...21 2.1. Fluchtversuche aus dem MRG...21 2.2. Leihe ( 971 ff ABGB)...21 2.3. Prekarium ( 974 ABGB)...22 2.4.
MehrKontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at
Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht
1 Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma Immobilien Weber OG Hofkirchnergasse 7-9 3400 Klosterneuburg überreicht, welche als Makler
MehrMietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
MehrMIETVERTRAG. 1.1 Die Vermieterin ist Eigentümerin des..., Dieses. besteht aus
MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen..... nachfolgend genannt als Vermieter(in) einerseits und.... nachfolgend genannt als Mieterin andererseits: 1. Vorbemerkung 1.1 Die Vermieterin ist Eigentümerin des.....,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma zusammengefasst Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen. Miete/Pacht/Baurecht. I. Nebenkosten Mietverträge. II. Nebenkosten Pachtverträge
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma CORE Immobilien GmbH. 1060 Wien, Mariahilfer Straße 19-21/24 Tel.: +43 1 890 32 44 Mobil: +43
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrMietrecht kompakt. Bearbeitet von Alfred Tanczos
Mietrecht kompakt Bearbeitet von Alfred Tanczos 3. Auflage 2016 2016. Taschenbuch. 248 S. Paperback ISBN 978 3 7073 3560 6 Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm Gewicht: 410 g Recht > Europarecht, Internationales
MehrMietrecht. Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz
Mietrecht Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz Erster Teil Allgemeines zum Mietrecht Das Mietrecht des ABGB Grundsätzliches zum Mietrechtsgesetz Literatur Koziol/Welser Bürgerliches
MehrBundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG)
Maklergesetz Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG) Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I Maklergesetz 1. Teil:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996, der Immobilienmaklerverordnung 1996, Änderung der Immobilienmaklerverordnung
Mehr(ills Veriag. Mietrecht im Umbruch. 21. Berchtesgadener Gesprache vom 24.4.-26.4.2002. DnOttoSchmidt KQIn
Schriftenreihe des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland e.v. Mietrecht im Umbruch 21. Berchtesgadener Gesprache vom 24.4.-26.4.2002 Mit Beitragen von Prof. Dr. Volker Emmerich RA Dr. Klaus Lutzenkirchen
MehrUntermietvertrag. 1 Mietsache
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1
MehrRepetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:
MehrVertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in
MehrDieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:
Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der. IWR InWebRealinvest GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IWR InWebRealinvest GmbH Auf Grund des 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2010 wird im Einvernehmen
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online von Rudolf Stürzer, Michael Koch, Birgit Noack, Martina Westner 8. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im
MehrMietrechtsgesetz Erhaltungspflichten von Heizthermen: Wer zahlt? Dr. Maria Schönberger 08. September 2015
Mietrechtsgesetz Erhaltungspflichten von Heizthermen: Wer zahlt? Dr. Maria Schönberger 08. September 2015 Anwendungsbereich: Mietrechtsgesetz (MRG) Vollanwendung MRG Vollausnahme vom MRG Teilanwendungsbereich
MehrMietvertrag für Untermieter
Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrInhaltsverzeichnis. /. Teil. Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - 543 26
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 19 /. Teil Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - 543 26 2 Überblick 26 3 Wesen 27 4 Historische Grundlagen und Entwicklung 29 5 Die Kündigungserklärung
MehrAnwendungsbereich des MRG
Anwendungsbereich des MRG Wahlfachkorb Wohnrecht Vo am 2432015 24.3.2015 RA MMag Stefan Artner, MRICS Inhaltsübersicht Das Mietrecht des ABGB Veräußerung des Mietgegenstandes Mietrechtsgesetz (MRG) Intention
MehrErster Schriftlicher Bericht
Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete / Pacht / Baurecht ÖVI-Form Nr. 13 M / 4 / 2012 I. Nebenkosten bei Mietverträgen 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1 % des auf die
MehrSanierung von Städtischen Wohnhausanlagen Erhaltung, Verbesserung, Verrechnung, Finanzierung. Vortrag Verein Wiener Mieterbeiräte 14.
Sanierung von Städtischen Wohnhausanlagen Erhaltung, Verbesserung, Verrechnung, Finanzierung Vortrag Verein Wiener Mieterbeiräte 14. April 2012 Programm Erhaltung und Verbesserung Vermieter-und Mieterpflichten
MehrUnzulässige Klauseln in Mietverträgen
Unzulässige Klauseln in Mietverträgen von Philip Worthing-Smith 2009 Unzulässige Klauseln in Mietverträgen Worthing-Smith schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde Verlag
MehrWohnungswirtschaft und Bau GmbH Bischofswerda
Wohnungswirtschaft und Bau mbh Bischofswerda IHRE WÜNSCHE BEI DER WOHNUNSSUCHE Mietinteressenten Ehegatte/Ehegattin oder Mitmieter Name Vorname eburtsdatum eburtsort Anschrift (gemeldeter Hauptwohnsitz)
MehrMietrecht. Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz
Mietrecht Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz Vierter Teil Mietzinsrecht (Fortsetzung), Bewirtschaftungskosten Verbotene Vereinbarungen Beendigung, Befristung und Kündigung
MehrMietaufhebungsvertrag
Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag
MehrVedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht
Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung. B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts I. Vor 1935 1. Das Konkursgesetz der Qing-Dynastie a) Hintergrund b) Überblick. 2. Das Schuldenbereinigungssystem
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht. I. Nebenkosten bei Mietverträgen
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht I. Nebenkosten bei Mietverträgen ÖVI-Form Nr. 13M /1/2013 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1 % des auf die Vertragsdauer
MehrKurs Immobilienmanagement
Kurs Immobilienmanagement FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer Leitender Jurist der onlinehausverwlatung & immobilientreuhand gmbh Autor und Vortragender Fragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrUntervermietung. Die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten Sie von uns schriftlich. Bitte nehmen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag.
Untervermietung Wenn Mieter/innen dritten Personen den Gebrauch der Wohnung oder eines Teils der Wohnung zur Nutzung überlassen, liegt ein Untermietverhältnis vor. Für eine Untervermietung benötigen Sie
MehrMietrecht. Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz
Mietrecht Die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB und das Mietrechtsgesetz Zweiter Teil Das Mietrechtsgesetz: Sein Anwendungsbereich Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner Anwendungsbereich
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen
NEBENKOSTENÜBERSICHT Miete Pacht Baurecht Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht ÖVI-Form Nr. 13M /1/2013 I. II. III. IV. V. VI VII. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 Nebenkosten
MehrBEENDIGUNG VON BESTANDVERHÄLTNISSEN (MIET- UND PACHTVERTRÄGEN) IM DETAIL
BEENDIGUNG VON BESTANDVERHÄLTNISSEN (MIET- UND PACHTVERTRÄGEN) IM DETAIL 1. Beendigung von Pachtverträgen und nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegenden Geschäftsraummietverträgen sowie Freiflächen
MehrLohnt sich die Investition in eine Mietwohnung?
Nr. 34, Innsbruck im April 2011 Lohnt sich die Investition in eine Mietwohnung? Investitionsersatz für den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und
MehrRahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin
Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:
MehrInhaltsverzeichnis. Lernziel 13
Inhaltsverzeichnis Lernziel 13 A. Abgrenzung: Gewerberaummiet-, Wohnraummiet- und Pachtvertrag 15 I. Gewerberaum- und Wohnraummietvertrag 15 1. Bedeutung der Abgrenzung 15 2. Abgrenzungskriterium: Vertragszweck
Mehr1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
I. Nebenkosten bei Kaufverträge 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)...1% 3. Kosten
Mehr14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses
7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21
MehrDer Abschluss eines Gewerbemietvertrages. Rechtliche Hinweise.
Blatt 1 Der Abschluss eines Gewerbemietvertrages. Rechtliche Hinweise. Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der Geschäftsräume zum Vertragsgegenstand hat. Im Gegensatz zum Bereich
MehrMietvertrag für die Wohngemeinschaft
Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Zwischen: vertreten durch seinen Vorstand, - nachfolgend Vermieter/in genat - und Frau Vorname Vertreten durch: Herrn - nachfolgend Mieter genat - Die ist Eigentümerin
MehrDie Nebenkosten im Wohnungsmietrecht
Die Nebenkosten im Wohnungsmietrecht begründet von Dr. Eberhard Rodenberg fortgeführt von Wolfgang Sobota, Vors. Richter am Landgericht 6., überarbeitete Auflage, 1995 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART
MehrEinzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung
Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist
Mehrsogenannte Privatvermietung: der Vermieter ist kein Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes
Mustermietvertrag für die Vermietung einer Neubau-Eigentumswohnung sogenannte Privatvermietung: der Vermieter ist kein Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes Stand: 11.3.2015 Die Redaktion des
MehrMehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler.
Mehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler. Überzeugend: Die Vorteile der Kautionsgarantie Mieter mehr Geld für andere Dinge minimale jährliche
MehrDie unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 27.04.201 Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651
MehrReglement über die Zweckerhaltung unterstützter
841.160 Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter Wohnungen (Zweckerhaltungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 18. April 2007 (431) mit Änderung vom 27. Mai 2009 (690) 1 A. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich,
Mehr(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:
Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende
MehrLeistbares Wohnen, faire Mietverträge. Grüne Positionen zur Reform des Mietrechts.
Leistbares Wohnen, faire Mietverträge. Grüne Positionen zur Reform des Mietrechts. Pressekonferenz mit NR Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen GR David Ellensohn, Klubobmann der Grünen Wien Die
MehrGemeinsam Wohnen: Welche Formen sind zu unterscheiden?
Merkblatt für Mieterinnen und Mieter Seite 1 von 5 Untermiete und gemeinsam Wohnen Gemeinsam Wohnen: Welche Formen sind zu unterscheiden? Die Wahl der besten Form des gemeinsamen Wohnens hängt von den
MehrÜber die Reihe «Wirtschaft und Recht TK/HWD» 9
Inhaltsverzeichnis Über die Reihe «Wirtschaft und Recht TK/HWD» 9 Vorwort 10 Teil A Was ist Recht? 11 1 Was ist Recht, und wozu dient das Recht? 12 1.1 Recht, Brauch, Sitte und Moral 13 1.2 Wie vorgehen,
MehrWohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen Gerechtigkeit muss sein Wir wollen mehr sozialen Wohnbau und gerechte Mieten. Denn Wohnen muss wieder leistbar werden. Rudi Kaske AK Präsident WOHNRECHT
MehrMietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.
Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch
MehrMietvertrag. im Folgenden Mieter genannt
Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand
MehrHandbuch des Mietrechts
Hannemann/Wiek/Emmert Handbuch des Mietrechts Fachanwaltshandbuch zur effizienten Mandatsbearbeitung im Wohn- und Gewerberaummietrecht 5. völlig neu bearbeitete Auflage Herausgegeben von Thomas Hannemann,
MehrMietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,
Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird
MehrInhaltsübersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5. Vorwort 7. Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23
Inhaltsübersicht Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Einleitung: Generelle Hinweise zu Gesetzen 23 Teil 1: Miete 31 A. Begriffe 32 B. Vor dem Vertragsabschluss 33 C. Abschluss und Inhalt Mietvertrag
MehrINFO 8 - MIETRECHT. Amt für Wohnungsangelegenheiten Städtische Wohnungsinformationsstelle Schillerplatz 4/EG 8011 Graz
INFO 8 - MIETRECHT Amt für Wohnungsangelegenheiten Städtische Wohnungsinformationsstelle Schillerplatz 4/EG 8011 Graz Tel.: +43 316 872-5451 Fax: +43 316 872-5459 wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at
MehrÜber die Autorin 7. Einführung 21
Inhaltsverzeichnis Über die Autorin 7 Einführung 21 Über dieses Buch 21 Konventionen in diesem Buch 23 Was Sie nicht lesen müssen 24 Törichte Annahmen über den Leser 25 Wie dieses Buch aufgebaut ist 25
MehrMietinteressent 1 Mietinteressent 2
Mieterselbstauskunft Mietinteressent 1 Mietinteressent 2 Vorname, Name StraÄe PLZ, Ort Telefon, privat Handy, privat e-mail, privat Objekt: www.immoscout24.de Scout-ID: EG, 1./2./3. OG, DG links/mitte/rechts
Mehr1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
Nebenkostenübersicht Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlene Geschäftsbedingungen nach 10 IMV 1996. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung
MehrWohnmobil - Klasse 1. Vermietung von Wohnmobilen und Wohnwagen. Preise: 250 km frei pro Tag. 300 km frei pro Tag. pro Tag
Vermietung von Wohnmobilen und Wohnwagen Wohnmobil - Klasse 1 Grand Canyon, Hymer T 414, Cape Town, oder gleichwertig ca. 5,4-6,0 m ca. 2,25 m 2-3 80,00 90,00 100,00 89,00 89,00 89,00 Wohnmobil - Klasse
MehrOGH 1986/02/18, 2 Ob 516/86
OGH 1986/02/18, 2 Ob 516/86 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Scheiderbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen SE7EN Immobilien GmbH Hofgasse 3 A - 6020 Innsbruck Tel.: +43(0)720 303 977 77 Fax: +43(0)720 303 977 99 Homepage: www.se7en-immobilien.com E-Mail: info@se7en-immobilien.com
MehrHauptmietvertrag. unbefristet. Wohnung im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) Freier Hauptmietzins
Hauptmietvertrag unbefristet Wohnung im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) Freier Hauptmietzins Abgeschlossen am unten bezeichneten Tag zwischen Frau/Herrn (Name, Anschrift) als VERMIETER,
MehrInhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen
Inhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen 3.21.1. Wohnbeihilfen Ausgaben 3.21.2. Wohnbeihilfen Finanzierung 3.21.3. Wohnbeihilfen Erläuterungen zu den Ausgaben 3.21.4. Wohnbeihilfen Erläuterungen zur
MehrWas tun bei Kündigung der Wohnung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Kündigung der Wohnung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Mietverhältnisse über Wohnungen werden auf Zeit geschlossen. Und sowohl Mieter als
MehrInhalt Vorwort Der Mietvertrag Wie viel muss ich zahlen? Wohnen zur Miete
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Der Mietvertrag 8 Wann ist der Mietvertrag wirksam? 11 Wer ist eigentlich Mieter? 14 Gilt wirklich alles im Vertrag? 18 Wenn ein Vertrag befristet wird 19 Üblich: Leistung einer Kaution
MehrIMMOBILIENRECHT *AKTUELLE JUDIKATUR *GESETZESÄNDERUNGEN
IMMOBILIENRECHT *AKTUELLE JUDIKATUR *GESETZESÄNDERUNGEN Gesetzesänderungen Wohnrechtsnovelle 2015: Anlass: Judikatur des OGH zum Zubehöreigentum ab 2011 (Zuordnung als Zubehör nur durch individualisierte
MehrSICHERUNGSANORDNUNG UND RÄUMUNGSVERFÜGUNG
SICHERUNGSANORDNUNG UND RÄUMUNGSVERFÜGUNG 33. Mietrechtstage des ESWiD 7. bis 9. Mai 2014 in Berchtesgaden Jost Emmerich, RiAG München RiAG Jost Emmerich - 33. Mietrechtstage 2014 in Berchtesgaden 2 Übersicht
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis...IX Abkürzungsverzeichnis...XXI. Kapitel 1. Einführung...1
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis...IX Abkürzungsverzeichnis...XXI Kapitel 1. Einführung...1 Kapitel 2. Elternautonomie und Elternvereinbarung...11 I. Entwicklung und Tendenzen elterlicher Autonomie...12
MehrMietvereinbarung zwischen
Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrGewerberaummietvertrag "Objekt..."
1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.
MehrNebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter I. Nebenkosten Mietverträge 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrTeil 1: Miete 13. 1 Allgemeines 15
Inhaltsverzeichnis Einleitung 11 Teil 1: Miete 13 1 Allgemeines 15 2 Mietstruktur 17 2.1 Wie Sie die Mietstruktur gestalten können 17 2.2 Änderung der Mietstruktur 20 2.2.1 Wie funktioniert die gesetzliche
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrM I E T V E R T R A G
M I E T V E R T R A G I. zwischen der Stadtgemeinde Schwechat, Bezirk Wien-Umgebung, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat, UID-Nr.: ATU36802206, als Vermieter und Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH, Lassallestraße
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrWohnrecht im Wandel. Die rechtspolitischen Hintergründe und die Wirkungsweise wohnrechtlicher Instrumentarien
Wohnrecht im Wandel Die rechtspolitischen Hintergründe und die Wirkungsweise wohnrechtlicher Instrumentarien Zweiter Teil Kündigungsschutz Preisschutz das Mietzinsrecht Die Klassengesellschaft des MRG
MehrM I E T V E R T R A G über Wohnraum
M I E T V E R T R A G über Wohnraum z w i s c h e n - nachfolgend Vermieter genannt - u n d 1.) 2.) - nachfolgend Mieter genannt - I. MIETGEGENSTAND Vermieter vermietet an den/die Mieter zum Zwecke des
MehrBreakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main)
Breakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main) Mieterdienstbarkeiten im Spannungsverhältnis zwischen Sicherungsinteressen und Finanzierungsinteressen das Modell des Verbandes Deutscher
MehrMietrecht und Gebäudesanierung. Zahlt sich meine Investition in ein Miethaus überhaupt aus?
Mietrecht und Gebäudesanierung Zahlt sich meine Investition in ein Miethaus überhaupt aus? Voller MRG-Geltungsbereich Gebäude mit Datum der Baubewilligung vor dem 1.7.1953, bei Wohnungseigentum vor 9.5.1945;
MehrStudentische Wohngemeinschaften
oeh.ac.at facebook.com/bundesoeh Studentische Wohngemeinschaften Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft Politik, die wirkt. Service, das hilft. facebook.com/bundesoeh Vertragscheck
Mehr