zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen.
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- Inge Ursler
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1 Es gilt das gesprochene Wort Überschrift/ Untertitel: Redner/in: RDir in Dr. Almuth Ostermeyer-Schlöder Anlass: VDI-Workshop GVO-Monitoring Ort: zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen. Meine Damen und Herren, herzlich willkommen zu diesem Workshop. Ich bin im Bundesumweltministerium zuständig für die Umweltangelegenheiten der Bio- und Gentechnik. Wie Sie sicherlich alle wissen, ist das Bundesumweltministerium in der Bundesregierung nicht federführend für das Gentechnikrecht. Aber wir mischen uns natürlich immer dann ein, wenn es darum geht, negative Wirkungen auf Umwelt und Natur zu verhindern. Warum interessiert uns das Thema Standardisierung des Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen? Wir haben in der EU ein sehr strenges Zulassungssystem für gentechnisch veränderte Pflanzen. Zwischen 1998 und 2004 wurde der europäische Rechtsrahmen für die Nutzung und Anwendung der Grußwort Ostermeyer-Schlöder-Workshop am doc Rededauer: 10 min
2 Gentechnik in der Landwirtschaft grundlegend überarbeitet, um den Schutz von Mensch und Umwelt entsprechend dem Vorsorgeprinzip sicherzustellen. Gleichzeitig ging es auch um Wahlfreiheit und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher und Landwirte. Nach der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG soll durch eine umfangreiche Prüfung der Risiken für Umwelt und die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden, dass durch die gentechnisch veränderten Pflanzen Umweltschäden entstehen. Eine weitere wesentliche - möglicherweise die wesentliche - Neuerung war die Einführung einer verbindlichen Überwachung (oder Monitoring). Diese Überwachung soll auf der einen Seite Ergebnisse und Annahmen aus der Umweltrisikoprüfung bestätigen und auf der anderen Seite langfristig beobachten, ob schädliche Auswirkungen auf menschliche Gesundheit oder Umwelt auftreten, die in der Risikoprüfung nicht vorhergesehen wurden. Das Monitoring soll damit ein wesentlicher Teil des Risiko- Management-Systems in der EU sein. Nach der Freisetzungsrichtlinie muss der Antragssteller mit dem Antrag auf Zulassung zum Inverkehrbringen auch einen Überwachungsplan vorlegen. Auch nach der Zulassung ist der Zulassungsinhaber verantwortlich, dass das Monitoring ordnungsgemäß durchgeführt wird. Das Monitoring liegt damit in erster Linie in den Händen der Firmen, die eine Zulassung für ihre Produkte beantragen. Auch vor dem Hintergrund, dass das EU-Recht vorsieht, dass bereits vorhandene Überwachungssysteme, die auch anderen Zwecken dienen VDI-Workshop GVO-Monitoring Seite -2-
3 können, wie die allgemeine landwirtschaftliche Beobachtung oder die Umweltbeobachtung, schließt die EU-Kommission in letzter Zeit häufig eine Mitverantwortung der öffentlichen Hand in den Mitgliedstaaten für eine sinnvolle Beobachtung nicht völlig aus. Wir haben als Bundesumweltministerium die Einführung der Verpflichtung zur Umweltbeobachtung natürlich sehr begrüßt. Leider sagt das EU-Recht aber nicht mit der nötigen Deutlichkeit, wie die Umweltbeobachtung genau aussehen soll. Welche Daten sollen erhoben werden? Welches sind die Mindeststandards? Welches sind die Beobachtungsbereiche, die herangezogen werden könnten zur Ergänzung. Welche Umwelt- und Biodiversitätsbeobachtungssysteme sind überhaupt verfügbar und inwieweit sind die Verantwortlichen für diese Umweltbeobachtungsdaten überhaupt bereit, beim GVO-Monitoring mitzuwirken. Bei dem Vorstellung der zwischen dem BVL und der Firma Monsanto ausgehandelten vorläufigen freiwillige Beobachtung der Wirkungen der Maislinie MON 810 hat sich gezeigt, dass insbesondere bei den ehrenamtlichen Biodiversitätsbeobachter Vorbehalte bestehen, wenn ihre Daten von den Genehmigungsinhabern beim GVO-Monitoring verwendet werden sollen. Für die Umweltseite stellt sich auch die Frage, inwiefern das Biodiversitätsmonitoring als Vergleichsbasis weiterentwickelt werden muss? Viele ist offen, fest steht aber: Wir brauchen ein Monitoring, das solide Ergebnisse liefert. Nur dann kann es Bestandteil eines soliden Risikomanagements sein. Was wir nicht brauchen ist ein Placebo- Monitoring! VDI-Workshop GVO-Monitoring Seite -3-
4 Das ist auch für die Antragsteller ein wichtiger Aspekt, denn die Monitoringpläne spielen eine erhebliche Rolle im Zulassungsverfahren. Die Qualität der vorgelegten Monitoringpläne ist häufig ein strittiger Punkt zwischen den verschiedenen Behörden, die die Zulassungsanträge bewerten. Die Beurteilung der Monitoringpläne kann auch dazu führen, dass Zulassungsanträge abgelehnt werden. Wenn wie bisher unklar ist, was die Mindeststandards für eine sinnvolle Langfristbeobachtung sind, kann auch für die Antragsteller keine Rechtssicherheit herrschen. Versuche der EU-Kommission über die existierenden Leitlinien hinaus auf technischer Ebene mit den Mitgliedstaaten konkretere Vorschläge für eine Harmonisierung der Anforderungen zu entwickeln, sind vorerst gescheitert. Von einer echten Harmonisierung sind wir also noch weit entfernt. Hier muss aber weiter gearbeitet werden. Die Standardisierung von Methoden kann die grundlegenden Fragen zur GVO-Beobachtung sicherlich keineswegs alleine lösen. Die Frage der Mindeststandards für Monitoringpläne kann nur politisch auf EU-Ebene geklärt werden. Aus der Sicht des BMU, kann eine Standardisierung von Methoden aber zumindest Beiträge leisten auf dem Weg zu einer sinnvollen Umweltbeobachtung. Die Standardisierung von Umweltbeobachtungsmethoden hat sich seit Jahren in anderen Bereichen bewährt. Der VDI hat in seiner über 150- VDI-Workshop GVO-Monitoring Seite -4-
5 jährigen Geschichte vielfach seine Kompetenz auf dem Gebiet der Standardisierung bewiesen. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz an das Kompetenzfeld Biotechnologie des VDI ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Standardisierung des des GVP-Monitoring vergeben. Das Projekt ist fast vier Jahre gelaufen, und der VDI hat in dieser Zeit mehr als 10 VDI- Richtlinien entwickelt. Die Richtlinien reichen von der sehr allgemeinen Richtlinie zu Grundlagen und Strategie des Monitoring der ökologischen Wirkungen von GVO bis hin zu sehr speziellen technischen Richtlinien z.b. zur technischen Pollensammlung. Die Kollegen vom VDI werden im Verlauf des Workshops ausführlich von ihrer Arbeit berichten. Für BMU, und ich hoffe, dass das auch im Sinne des Bundesamtes für Naturschutz ist, hoffe ich, dass wir die Zusammenarbeit mit dem VDI auch in Zukunft fortsetzen können. Ich bin sicher, dass wir beim heutigen Workshop interessante Vorträge hören werden, die das Thema aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchten werden. Ich freue mich auch auf interessante und möglicherweise kontroverse Diskussionen. Ich wünsche einen guten Verlauf des Workshops und hoffe, dass der Workshop Impulse für die notwendige Weiterentwicklung dieses wichtigen Bereiches des Risiko- Managements beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen geben kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit VDI-Workshop GVO-Monitoring Seite -5-
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)
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