Überschrift/Titel: Artenvielfalt und Genmanipulierte Organismen
|
|
- Kilian Krüger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Es gilt das gesprochene Wort Überschrift/ Untertitel: Den Schutz ökologisch sensibler Gebiete sicherstellen Redner/in: BM Jürgen Trittin Anlass: Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Ort: Sehr geehrter Prof. Weiger, sehr geehrter Herr Benjamin Härlin, meine Damen und Herren, Vor fünf Jahren, im Juni 1999, hat der Europäische Rat unter meiner Präsidentschaft entschieden, die Regeln für die Freisetzung genmanipulierter Organismen zu verschärfen. Drei Jahre brauchte danach die EU-Kommission, um dem Rat auch Regeln für das Inverkehrbringen von genmanipulierten Futtermitteln und Lebensmitteln zur Entscheidung vorzulegen Regeln, die eine klare Kennzeichnungs- und Rückverfolgungspflicht begründeten. Damit waren die Voraussetzungen für einen Wegfall des faktischen Moratoriums bei der Vermarktung genmanipulierter Organismen gegeben. Mit dem Gentechnik-Gesetz werden diese Regeln in deutsches Recht umgesetzt. Es hat zwei wesentliche Ziele: Wir wollen die Koexistenz sichern und dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Wahlfreiheit haben. Es muss auch künftig gentechnikfreie Landwirtschaft und Ernährung möglich sein. Wir müssen die Biologische Vielfalt gegenüber genmanipulierten Organismen sichern. Genmanipulierte Organismen verbreiten sich durch Wind und Bienen, die Pollen übertragen, durch Menschen, Tiere oder Maschinen, die Samen unbeabsichtigt über rdgent141.doc Rededauer: < 1 min
2 weite Distanzen tragen. Nicht nur Nutzpflanzen sind dadurch gefährdet, sondern die biologische Vielfalt insgesamt. Die Auskreuzung genmanipulierter Organismen in die Natur droht in den nächsten Jahren zu einer der größten Gefahren für die biologische Vielfalt zu werden. Bundestagsopposition und unionsgeführte Länder im Bundesrat haben sich aber vehement gegen nahezu alle Regelungen des Regierungsentwurfs gewehrt, die einem anspruchsvollen Schutz der Koexistenz, einer vernünftigen Haftungsregelung oder dem Schutz ökologisch wertvoller Gebiete dienen. Diese Blockadepolitik war nicht hinnehmbar. Stattdessen organisiert das Land das Sachsen-Anhalt die Freisetzung von Genmais als geheime Kommandosache. Dies wird durch das neue Gesetz unmöglich. Ich hatte bereits auf dem Deutschen Naturschutztag angekündigt, dass die Koalition das Gesetz splitten und die zustimmungsfreien essentiellen Teile beschließen werde. Inzwischen ist dies geschehen. Beim Schutz der Landwirtschaft hatten wir national einen gewissen Spielraum. Denn die Kommission hat Konflikte mit Agrarverbänden weiträumig umgangen und die Regelung der landwirtschaftlichen Koexistenz den Mitgliedstaaten überlassen. Der am vom Bundestag verabschiedete Entwurf nutzt diesen nationalen Spielraum so weit wie möglich: Die Novelle führt eine verschuldensunabhängige zivilrechtliche Haftung bei Koexistenzschäden ein: Ein Biobauer oder ein konventioneller Landwirt können unabhängig vom persönlichen Verschulden des Gentechnik verwendenden Landwirts Ausgleichsansprüche stellen. Also schon deshalb, weil er eine Technik angewendet hat, die solche Schäden verursachen kann. Das entspricht dem Verursacherprinzip. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -2-
3 Wir führen das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung ein. Der geschädigte Landwirt kann somit seinen Ausgleichsanspruch gegen jeden der umliegenden, Gentechnik verwendenden Landwirte richten. Das garantiert, dass Biobauern und konventionelle Landwirte rasch und unbürokratisch entschädigt werden. Wir führen Anbauregister ein, um Transparenz zu schaffen. Ich habe allerdings angesichts des Dokumentationsunwillens vieler Landwirte Zweifel, wie aussagefähig dieses sein wird. Allerdings schiebt es heimlichen Großversuchen wie in Sachsen-Anhalt und anderswo einen Riegel vor. Über landwirtschaftliche Koexistenz wird aus gutem Grund viel gesprochen und geschrieben. Mindestens genauso problematisch ist jedoch die Sicherung einer ökologischen Koexistenz. Wir müssen die Gefährdung der Natur durch die grüne Gentechnik viel stärker in den Blickpunkt rücken. Umso bedauerlicher ist es, dass es bei der Novelle einen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage gegeben hat. Das Kabinett hatte vorgesehen, dass der ökologische Sachverstand des Bundesamtes für Naturschutz bei der Genehmigung von Freisetzungen (experimentelle Anwendung) und Inverkehrbringen also der kommerziellen Anwendung zwingende Beachtung finden muss und nicht im Rahmen einer Benehmensbeteiligung einfach zu den Akten genommen werden kann. Leider ist im parlamentarischen Verfahren diese von der Regierung gewünschte Regelung zugunsten einer starken verfahrensrechtlichen Stellung des BfN gekippt und sogar verschlechtert worden. Nun reicht auch bei der Freisetzung das Benehmen mit dem BfN -- und schon geht es ab in die freie Natur zum Experimentieren mit genmanipulierten Organismen. Für mich bleibt es absurd, dass fachlich-ökologische Einwände des BfN nicht zu einer Genehmigungsverweigerung führen. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -3-
4 Großversuche in England haben gezeigt, dass die Veränderungen der Anbaupraxis aufgrund der Gentechnik negative Folgen für die biologische Vielfalt haben. Noch dramatischer würde dieses Risiko, wenn der Anbau dieser manipulierten Organismen mitten in Schutzgebieten erfolgen sollte. Ich sehe zwei Ansätze, um ökologische Koexistenz sicherzustellen: - Schutzvorschriften für ökologisch empfindliche Gebiete wie im Gentechnik-Gesetz nunmehr verankert und - gentechnikfreie Regionen. Das bestehende EU-Recht lässt den Mitgliedstaaten beim Schutz ökologisch sensibler Gebiete gegen negative Auswirkungen von GVO wenig Spielraum. Das europäische Zulassungsverfahren beansprucht zwar, alle vorstellbaren Effekte auf Natur und Umwelt zu prüfen. Nüchtern betrachtet ist dies aber eine Fiktion. Ohne eine Vor-Ort-Prüfung im Einzelfall sind konkrete Aussagen zur Gefährdung von Schutzgebieten nicht möglich. Eine rechtliche Handhabe zum effektiven Schutz haben die Mitgliedstaaten jedoch über die europäische FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Beide verlangen eine Verträglichkeitsprüfung, wenn eine Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes denkbar ist. Diesen Grundsatz europäischen Rechts werden wir bei der Novelle des Gentechnikgesetzes nun auch für genmanipulierte Organismen durch die Aufnahme des 34a in das BNatSchG einführen: eine Anzeige- und Prüfpflicht für Freisetzungen jeglicher Art und die Verwendung von genmanipulierten Organismen in Natura 2000-Gebieten, sofern diese geeignet sind, ein solches Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dadurch erhält die Naturschutzbehörde die Möglichkeit, den Einsatz dieser Organismen zu untersagen. Es ist nunmehr Sache der Länder, diese Vorschrift bis zum 1. Mai 2006 in Landesrecht umzusetzen. Konkret bedeutet das folgendes: Eine Maissorte, die mit ihrem Pollen ein Insektizid verbreitet, unterliegt bisher nur der allgemeinen Risikoabschätzung nach der Freiset- Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -4-
5 zungs-richtlinie. Wir haben nun schon erlebt, dass im EU-Verfahren keine Einigkeit erzielt werden kann, und dann letztlich die Kommission entscheidet, wenn sich im Rat weder eine Mehrheit für noch eine Mehrheit gegen die Zulassung findet. Und bisher lautete der Vorschlag der Kommission stets: Zulassung! Durch die Einführung der Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete bedarf es nun einer konkreten Vor-Ort-Prüfung, z.b. der Frage, ob die in diesem speziellen Gebiet geschützte Schmetterlingsart durch die Freisetzung oder die Anwendung gefährdet werden könnte. Dieses hat die zuständige Landesbehörde mit ihren lokalen Fachkenntnissen zu prüfen Wenn ja, ist die Aktivität zu untersagen. Dies ist ein wirklicher Fortschritt. Für sehr wichtig halte ich auch den zweiten Ansatz: Wir sollten auf freiwilliger Basis durch den Zusammenschluss verantwortungsvoll denkender Landwirte möglichst viele und große gentechnikfreie Regionen schaffen. Das ist eine sehr gute Strategie zum Schutz der ökologischen und der landwirtschaftlichen Koexistenz. Das Bundesumweltministerium hat deshalb frühzeitiger als alle anderen Modellvorhaben zur Einrichtung gentechnikfreier Regionen unterstützt, beispielsweise in der Uckermark. Hier, im Nordosten Brandenburgs haben sich bisher 33 ökologisch wirtschaftende Landwirte mit ca ha und 7 konventionell wirtschaftende Landwirte mit ca ha zusammengeschlossen und bilden so ein Gebiet von ca ha LF. Dieses Gebiet liegt zum Teil im Biosphärenreservat Schorfheide/- Chorin, zum Teil im Naturpark Uckermärkische Seen und geht noch darüber hinaus. Insgesamt wird hierdurch eine Region von ca ha inklusive Wald- und Wasserfläche ohne den Einsatz von GVO bewirtschaftet. Zielsetzung des Vorhabens ist es, die Erfahrungen bei der Etablierung gentechnikfreier Regionen zu sammeln und aufzubereiten, um diese dann bundesweit nutzen zu können. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -5-
6 Mittlerweile haben wir in Deutschland inzwischen mehr als 30 gentechnikfreie Regionen mit über ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Mehr als Landwirte beteiligen sich. Mehr als die Hälfte der gentechnikfreien Regionen liegen übrigens in Bayern -- dem Bundesland, das sich neben Sachsen- Anhalt - am meisten für den Einsatz genmanipulierter Pflanzen ins Zeug legt. Mit finanzieller Hilfe des Bundesumweltministeriums führt der BUND das Projekt In- formationen der Bäuerinnen und Bauern zum Einsatz der Gentechnik in der Land- wirtschaft durch. Ziel ist eine umfassende Informationskampagne der Landwirtinnen und Landwirte. Neben der Sammlung und Verbreitung von Informationen rund um die grüne Gentechnik werden hier auch Erfahrungen, Anregungen und Anleitungen zur Schaffung gentechnikfreier Regionen an Interessierte weitervermittelt. Insbesondere wurde eine Web-Seite mit Hinweisen erstellt, wie man Gebiete zur gentechnikfreien Region erklären kann Ich freue mich sehr über den Ansturm auf diese webpage. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, die sich national, regional und lokal eröffnen. Es gibt Möglichkeiten Koexistenz zu sichern und die Biologische Vielfalt zu sichern. Ich wünsche der Konferenz einen guten Verlauf. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -6-
zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen.
Es gilt das gesprochene Wort 13.06.2008 Überschrift/ Untertitel: Redner/in: RDir in Dr. Almuth Ostermeyer-Schlöder Anlass: VDI-Workshop GVO-Monitoring Ort: zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir
MehrPositionspapier des Bundes der Deutschen Landjugend zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft
Berlin, im Oktober 2007 Positionspapier des Bundes der Deutschen Landjugend zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft Vorbemerkung Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) setzt sich mit dem Einsatz
MehrKurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten,
Ursrainer Ring 81 72076 Tübingen Tel: 07071/ 6878160 Fax: 07071/6878162 info@naturschutzrecht.net Tübingen, den 19.4.2004 Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, im Auftrag
MehrAgro-Gentechnik Multinationale Konzerne
Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne 6 Firmen teilen sich den Gentech-Saatgutmarkt Die Firma Monsanto vermarktet 90 % aller transgenen Pflanzen Verändert nach: Gen-ethisches Netzwerk Verschobene Marktreife
MehrRisikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess
Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Birgit Winkel Vilm, 09.09.2008 Rechtsgrundlagen Freisetzungsrichtlinie 2001/18 EG mit nationaler Umsetzung durch Gentechnikgesetz Regelt: Freisetzungen
MehrRechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover
Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover 1 Gentechnisch veränderte Pflanzen Anbaufläche 2008 weltweit Anbaufläche (Mio. ha) Fläche GVO
MehrStellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9
Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az. 512-32001/9 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin BUND-Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung
MehrGuten Morgen! Laurent Lüttge Fachgebiet II Recht, Ökonomie und naturverträgliche regionale Entwicklung
Guten Morgen! Laurent Lüttge Fachgebiet II 1.1 - Recht, Ökonomie und naturverträgliche regionale Entwicklung Gentechnikfreie Regionen in Deutschland Gentechnikfreie Regionen in Deutschland Gentechnikfreie
MehrNotwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung
P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrGutAchten. Biodiversität Koexistenz Nicht-Zielorganismen. Gentechnisch veränderter Mais Regulierung Nationalstaaten.
Seite 1 von 5 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Nulltoleranz Schädlingsbekämpfung Regulierung Nationalstaaten Biodiversität Koexistenz Nicht-Zielorganismen Schwellenwert Einzelne Regionen Seite
MehrPressemitteilung. Künast stellt den vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts vor
Pressemitteilung HAUSANSCHRIFTEN E-MAIL INTERNET Pressestelle Rochusstraße 1, 53123 Bonn Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)1888 529-3170 bis 3176 / - 3395 FAX +49 (0)1888 529-4306 / - 3179 pressestelle@bmvel.bund.de
MehrNatura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
MehrK O M P A K T I N F O Planungsgruppe
K O M P A K T I N F O Planungsgruppe Grüne Gentechnik Stand: 22. Januar 2008 I. Ausgangslage Die SPD-geführte Bundesregierung hatte 2004 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP ein neues Gentechnikrecht
MehrAgrogentechnik & Naturschutzrecht. Dr. Steffi Ober
Agrogentechnik & Naturschutzrecht Dr. Steffi Ober Können NGOs Anbau verhindern? Unsere Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt Wir müssen unterscheiden zwischen konventionellem Anbau und Forschungsfreisetzungen
Mehrder Naturschutzes aufgrund der Eingriffsregelung, des Tagung am 19. April 2012 Hochschule Anhalt (FH), Bernburg
Rechtlicher Rahmen für Maßnahmen der Naturschutzes aufgrund der Eingriffsregelung, des Artenschutzrechts und Natura 2000 Prof. Dr. Alexander Schmidt Naturschutzpraxis in Sachsen-Anhalt Tagung am 19. April
MehrEntschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Bundesrat Drucksache 153/05 03.03.05 Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts Staatsministerium Baden-Württemberg
MehrBULLETIN DER BUNDESREGIERUNG
BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 08-1 vom 25. Januar 2008 Rede des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, zum Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrDie EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz
Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung 1143/2014 Verbote (Haltung, Zucht, Inverkehrbringen, Freisetzung ) Art. 7 Abs.
MehrStand des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuordnung des Gentechnikrechts MinDirig Dr. Manfred Lückemeyer Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Tagung Gentechnik in der Landwirtschaft
MehrAustria. Wolfgang Pirklhuber
Austria Wolfgang Pirklhuber Österreich Land ohne Gentechnik Wolfgang Pirklhuber, Agrarsprecher der Grünen Österreich, April 2009 anläßlich der 5. Europäischen Konferenz der Gentechnikfreien Regionen Luzern,
MehrGutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Berufsfreiheit Regulierung Nationalstaaten EU-Recht Sicherheit. Sicherheitsforschung Einzelne Regionen
Seite 1 von 5 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Kenntnisstand Grundfreiheiten Sicherheitsforschung Einzelne Regionen Berufsfreiheit Regulierung Nationalstaaten EU-Recht Sicherheit Seite 2 von
MehrGentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln
Vermeidbare Risiken für Mensch und Umwelt: Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln Dr. sc. agr. Ina Walenda BUND Schleswig-Holstein e. V. Lerchenstraße 22 24103 Kiel 1 Was ist Gentechnik? Isolierung
MehrNaturschutzrecht Übung
Naturschutzrecht Übung 1 Gesetzgebungskompetenz Zuweisung an den Gesetzgeber Bundesgesetzgeber oder Landesgesetzgeber Regelungsquelle im GG (höchstrangige Rechtsquelle in BRD) Systematische Kompetenzregelung
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...VI Literaturverzeichnis... X Weiterführende Websites
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis II Abkürzungsverzeichnis............VI Literaturverzeichnis............ X Weiterführende Websites XXV 1 Einleitung 1 2 Chancen und Risiken gentechnischer Produkte 4
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrDiskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Haftungsregelungen
Diskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Haftungsregelungen BASISINFORMATION NR. 15 In dieser Basisinformation werden die rechtlichen Bestimmungen behandelt, die Haftungsfragen
MehrDBB. Deutscher Bauernbund e.v. Christlich konservativ - heimatverbunden. Standpunkte des Deutschen Bauernbundes zur Grünen Gentechnik
DBB Deutscher Bauernbund e.v. Christlich konservativ - heimatverbunden Standpunkte des Deutschen Bauernbundes zur Grünen Gentechnik Probleme des GVO- Anbaues (Übersicht) wirtschaftliche rechtliche ethisch-
MehrRechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung
Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrKlonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen
Klonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen Stand: April 2015 Testbiotech e.v. München www.testbiotech.org info@testbiotech.org Testbiotech stärkt durch industrieunabhängige Expertise die
MehrGutAchten. Sicherheitsforschung Nicht- Gentechnisch veränderter Mais Kenntnisstand. Biodiversität Einzelne Regionen Sicherheit.
Seite 1 von 5 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Biodiversität Einzelne Regionen Sicherheit Sicherheitsforschung Nicht- Zielorganismen Schädlingsbekämpfung Nationalstaaten Regulierung Kenntnisstand
MehrNeue fachliche Anforderungen im Naturschutz
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Neue fachliche Anforderungen im Naturschutz Dr. Alfred Herberg Bundesamt für Naturschutz Neue Anforderungen - Monitoring und Berichtswesen Vertragsnaturschutz Eingriffsregelung
MehrEntschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"
Bundesrat Drucksache 105/14 12.03.14 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten
MehrTransgene Pflanzen und Bienen
Transgene Pflanzen und Bienen,,Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr,
MehrÜbersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik*
Übersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik* 12. April 2005 Zulassungsverfahren Freisetzung/Inverkehrbringung von GVO Zulassung von GVO-Saatgut Zulassung von GVO-Lebens- und Futtermitteln Umgangsverfahren
MehrEuropas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000
Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung
MehrNachhaltige Nutzung Basis für einen erfolgreichen Naturschutz. Prof. Dr. H. Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz
Nachhaltige Nutzung Basis für einen erfolgreichen Naturschutz Prof. Dr. H. Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz Kockelscheuer, 11.11.2004 Rio, 1992: Übereinkommen über die biologische Vielfalt
MehrHerzlich Willkommen! FREIWILLIGE VEREINBARUNG NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN PLAUER SEE: 2. Gesprächsrunde. Plau am See, 09.
Herzlich Willkommen! 1 - Begrüßung, Einleitung Ablauf: - Vortrag zum Thema: Monitoring der Dauerbeobachtungsflächen am Plauer Werder - Austausch zum Verlauf der vergangenen Saison und Vorschläge zu Anpassungen
MehrDeCover. Der DeCOVER Ausgangsdienst aus Sicht des BfN
DeCover Der DeCOVER Ausgangsdienst aus Sicht des BfN Dr. Michael Bilo Deutsche Schnittstellenprodukte zu GMES DLR-Tagung zu DeCover, DeMarine, DeSecure Die Aufgaben unterstützt BMU fachlich und wissenschaftlich
MehrU M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T
U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Als Gentechnik bezeichnet man die Gesamtheit der Methoden zur Charakterisierung und Isolierung von genetischem Material, zu dessen
MehrTauchen und Naturschutz Gemeinsam für biologische Vielfalt
Tauchen und Naturschutz Gemeinsam für biologische Vielfalt Prof. Dr. Beate Jessel Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz Düsseldorf, 26.01.2008 Bundesamt für Naturschutz Das BfN unterstützt das Bundesumweltministerium
MehrWir sind in Bezug auf unsere Nahrung, Wasser, Luft, Gesundheit, Fruchtbarkeit des Bodens und Regulierung des Klimas von der Natur abhängig.
NATUR UND BIOLOGISCHE VIELFALT Was haben Sie davon? Biodiversität bezeichnet die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten. Sie stützt unser Wohlbefinden und die Wirtschaft. Wir sind in Bezug auf unsere
Mehrdes Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/792 18. Wahlperiode 12.03.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
MehrSituation in Bayern Georg Wimmer Stellv. Generalsekretär Bayerischer Bauernverband
Gentechnik in der Landwirtschaft Situation in Bayern 25.04.2009 Georg Wimmer Stellv. Generalsekretär Bayerischer Bauernverband Bayerischer Bauernverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesverband
MehrInformationen zur Gentechnik in der Landwirtschaft
Bio-Ring Allgäu e. V. Untere Eicherstr. 3 87435 Kempten Tel. 0831/22790 info@bioring-allgaeu.de www.bioring-allgaeu.de Informationen zur Gentechnik in der Landwirtschaft In der Natur ist alles sinnvoll
MehrKOMMISSION (2003/701/EG)
8.10.2003 L 254/21 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 29. September 2003 zur Festlegung gemäß Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates des Formulars für die Darstellung der
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrBericht über die Stakeholder-Workshops zu den überarbeiteten Koexistenzregelungen zwischen GVO und nicht-gvo
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Eidgenössiches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft
MehrGesetz vom., mit dem das Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge (Gentechnik-Vorsorgegesetz) geändert wird
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\J-Gentechnik-Vorsorgegesetz Änderung.docx \ 03.12.2015 12:55:00 1 von 5 E n t wurf Gesetz vom., mit dem das Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge (Gentechnik-Vorsorgegesetz)
MehrTerminator-Technologie ächten - Freie Saat statt tote Ernte
1 Terminator-Technologie ächten - Freie Saat statt tote Ernte Positionspapier Hintergründe: Seit Anfang 2005 ist die Terminator-Technologie wieder ins Blickfeld der internationalen Gentechnik-Debatte gerückt.
MehrGentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Gentechnische Arbeiten reichen weit über die Erzeugung von GVO hinaus. Dazu zählen auch die Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Inaktivierung sowie der innerbetriebliche
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP)
Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP) Dr. Henning Kurth Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe Forst Workshop Bioenergie aus KurzUmtriebsPlantagen 23. März 2010 Göttingen EU-Rahmenbedingungen
MehrÖkologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland
Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung
MehrGutAchten. Gentechnisch veränderter Mais EU-Recht Nulltoleranz Grundfreiheiten. Biodiversität Nicht-Zielorganismen.
Seite 1 von 6 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 EU-Recht Nulltoleranz Grundfreiheiten Einzelne Regionen Regulierung Nationalstaaten Biodiversität Nicht-Zielorganismen Koexistenz Schädlingsbekämpfung
MehrLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
MehrBundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)
Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) 31.03.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - U zu Punkt der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 Entschließung des
MehrGentechnik oder traditionell gezüchtet?
Gentechnik oder traditionell gezüchtet? Alexandra Ribarits Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen Saatgutgipfel AGES, 12.04.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
MehrGutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Biodiversität Nulltoleranz Nicht- Zielorganismen Sicherheitsforschung. Schädlingsbekämpfung Sicherheit
Seite 1 von 6 GutAchten Gentechnisch veränderter Mais 1507 Schädlingsbekämpfung Sicherheit Biodiversität Nulltoleranz Nicht- Zielorganismen Sicherheitsforschung Schwellenwert Kenntnisstand Einzelne Regionen
MehrMai TNS Emnid Das Political Image Social der deutschen Landwirtschaft
Das Image der deutschen Landwirtschaft Mai 2012 Das Political Image Social der deutschen Landwirtschaft 1 Studiensteckbrief Institut Medien- und Sozialforschung GmbH Methode Telefonbefragung (CATI ad hoc)
MehrMai TNS Emnid Das Political Image Social der deutschen Landwirtschaft
Das Image der deutschen Landwirtschaft Mai 2012 Das Political Image Social der deutschen Landwirtschaft 1 Studiensteckbrief Institut Medien- und Sozialforschung GmbH Methode Telefonbefragung (CATI ad hoc)
MehrWas sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
MehrVorlage der Landesregierung
1 von 5 Nr 3 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Gesetz über Maßnahmen
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Bio aus Bayern - wo stehen wir im heimischen Markt und wo wollen wir hin? Erster Runder Tisch BioRegio
MehrAuswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG
Grit Ludwig Auswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 13 1. Kapitel: Schutzstatus und Schutzregime
MehrRechtsschutzfragen im Zusammenhang mit FFH- Maßnahmen. Prof. Dr. Marian Paschke
FFH-Tagung für Waldbesitzer 01.02.2013 Rechtsschutzfragen im Zusammenhang mit FFH- Maßnahmen Prof. Dr. Marian Paschke 32 Abs. 3 BNatSchG Durch geeignete Gebote und Verbote ist sicherzustellen, dass den
MehrVom Reichsjagdgesetz zu einem modernen, tierschutzgerechten und ökologischen Landesjagdgesetz Helmut Brücher
Vom Reichsjagdgesetz zu einem modernen, tierschutzgerechten und ökologischen Landesjagdgesetz Helmut Brücher CITES-Sachverständiger / NABU / DIE GRÜNEN Brandenburg Das Bundesjagdgesetz (BJG) von 1952 basiert
MehrWölfe statt Wirtschaft?
Wölfe statt Wirtschaft? Perspektiven des Ländlichen Raumes aus Sicht eines Naturschutzvereins Wolfgang Mädlow DEUTSCHLAND 2020 Als spektakulärste Art hat sich bald nach der Wende der Wolf in der Lausitz
MehrMehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher
Mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit der seit dem Jahr 2008 geltenden Regelung für eine freiwillige Ohne Gentechnik -Kennzeichnung von Lebensmitteln bekommen Verbraucherinnen und
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur mit Landesrat Rudi Anschober und HR Mag. Maximilian Liedlbauer, Präsident OÖ. Landesverband für Bienenzucht 9. April 2009 zum Thema "Für Gentechnik ist kein Platz in Oberösterreich!
MehrHonig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen
Landesamt für Verbraucherschutz LSA Fachbereich Lebensmittelsicherheit Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen Die Sichtweise der amtlichen Überwachung am Innovationsfeld Pflanze Magdeburg,
Mehrgebildet in Kristallstruktur, die sich nur bei bestimmtem ph-wert
Anbau von genveränderten Pflanzen Auswirkungen auf Biene und Umwelt Peter Maske, Schwarzach Juni, 2011 Toxin im genveränderten Saatgut im Vergleich zum natürlichen Toxin GVO-Saatgut (Baumwolle, Soja, Mais)
MehrGentechnisch veränderte Organismen (GVO) Landwirtschaft und Gentechnik
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Landwirtschaft und Gentechnik Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weltweit 1996-2006 Prognose: 150 Mio. ha im Jahr 2015 Millionen ha 110 100 90 80 70 60 50
Mehrdes Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/397 18. Wahlperiode 29.01.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
MehrBundesrat Drucksache 464/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 464/13 (Beschluss) 07.06.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und
MehrUmweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben
Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
MehrRechtliche und fachliche Anforderungen an das Monitoring der Umweltwirkungen von GVO
Rechtliche und fachliche Anforderungen an das Monitoring der Umweltwirkungen von GVO Armin Benzler Monitoring von Genmais Mon810 NABU-Workshop 15. 02. 08 Gliederung Stand der Zulassungen in der EU Rechtliche
MehrRegime für eine Koexistenz zwischen konventionellen und GVO-Kulturen
Bundesamt für Umwelt BAFU Bundesamt für Landwirtschaft BLW Presserohstoff Datum 30. Januar 2013 Regime für eine Koexistenz zwischen konventionellen und GVO-Kulturen Der Bundesrat schafft die rechtlichen
MehrBio Bio in HEIDELBERG
Bio in HEIDELBERG Bio in Heidelberg Bio in Heidelberg ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Heidelberg. Gemeinsam mit lokalen Akteuren aus Landwirtschaft und Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern
MehrNaturschutzfachliche Invasivitätsbewertung der gebietsfremden Gefäßpflanzen Deutschlands - Eine Übersicht Dr. Stefan Nehring
Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung der gebietsfremden Gefäßpflanzen Deutschlands - Eine Übersicht Dr. Stefan Nehring Bundesamt für Naturschutz Bonn 3. Seminar Neophytenmanagement in Schutzgebieten
MehrHinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz
Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz 9. Mainzer Arbeitstage des LUWG Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz am 28. Februar 2013 in Mainz
MehrStellungnahme der BIO Deutschland. Antrag des Freistaates Bayern: Entschließung des Bundesrat zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Stellungnahme der BIO Deutschland zum Antrag des Freistaates Bayern: Entschließung des Bundesrat zur Änderung des Gentechnikgesetzes vom 01. Februar 2011 (Bundesratsdrucksache 46/11) Vorgelegt am 25. Februar
MehrDas Prinzip der Koexistenz im Gentechnikrecht
Das Prinzip der Koexistenz im Gentechnikrecht Von Tanja Brunner Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Das Prinzip der Koexistenz und sein Problemfeld 15 I. Gentechnikrecht im Streit 15 n. Begrifflichkeiten
MehrRAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD)
RAT R EUROPÄISCHE U IO Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD) JUSTCIV 145 COPE 92 COC 1022 VERMERK des Vorsitzes für den Rat Nr. Komm.dok.:
MehrGlasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus
Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Düsseldorf, 3.6.2016 Dipl.-Ing. Achim Baumgartner (AKNW) BUND Rhein-Sieg Bauvorhaben im FFH-Gebiet Aufhebung NSG (14.3.2011) für konkurrierenden
MehrStellungnahme der Bundesregierung zu dem Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (BR-Drs.
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (BR-Drs. 317/15) Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates wie folgt
Mehrgute Qualität ist fur uns ährensache Die Natur liegt uns am Herzen.
gute Qualität ist fur uns ährensache Die Natur liegt uns am Herzen. Inzwischen schon ein alter hase. Seit 1991 sorgen wir für beste BIO-Qualität. Biopark ist ein 1991 von engagierten Landwirten und Wissenschaftlern
MehrTagung g des Verbandes der Landwirtschaftskammern e.v. und des Bundesarbeitskreise Düngung (BAD) vom und
Tagung g des Verbandes der Landwirtschaftskammern e.v. und des Bundesarbeitskreise Düngung (BAD) vom 23.04 und 24.04.2013 in Würzburg Auswirkungen auf die Düngung Generaldiskussion, Landwirtschaft, (LLFG),
MehrVILMER RESOLUTION ZU GENTECHNIK UND ÖKOLOGISCH SENSIBLEN GEBIETEN
VILMER RESOLUTION ZU GENTECHNIK UND ÖKOLOGISCH SENSIBLEN GEBIETEN Die unten aufgeführten Organisationen haben bei einer Tagung zu Gentechnik und ökologisch sensiblen Gebieten auf der Insel Vilm folgende
MehrChancen für Bayerns Bauern
LANDWIRTSCHAFT IN BAYERN Chancen für Bayerns Bauern Bäuerliche Betriebe fördern CSU für bäuerliche Landwirtschaft Die bäuerliche Landwirtschaft prägt auch heute das Gesicht unserer Heimat Bayern. Das wollen
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 19/13 RFuss 09.01.13 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung A. Zielsetzung Bei Inkafttreten
MehrDialogforum Biotopverbund Einführung in die Thematik. Dr. Peter Finck Bundesamt für Naturschutz Abteilung Biotopschutz und Landschaftsökologie
Dialogforum Biotopverbund Einführung in die Thematik Dr. Peter Finck Bundesamt für Naturschutz Abteilung Biotopschutz und Landschaftsökologie Hintergrund und aktuelle Entwicklungen I Fachlich begründete
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und beschlossen:
Pet 3-17-10-21280-019933 Biotechnologie - Gentechnik Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und beschlossen: Die Petition a) der Bundesregierung dem Bundesministerium
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3338 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1221 des Abgeordneten Werner-Siegwart Schippel SPD-Fraktion Drucksache 5/3150 Schäden an den Fischbeständen
MehrErneuerbare Energien in Bulgarien Politische und Wirtschaftliche Situation. März 2010 Sebastian Noethlichs
Erneuerbare Energien in Bulgarien Politische und Wirtschaftliche Situation März 2010 Sebastian Noethlichs Technischer Hintergrund Ca. 330 MW Wind und Solar Leistung installiert 12,000 MW Anträge für Hochspannungszugang
MehrBio macht einen Unterschied!
Bio macht einen Unterschied! Sie wissen nicht genau, wie Sie qualitativ gute und gesunde Lebensmittel auswählen können? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Kinder gesundes und leckeres Essen zu sich
MehrFlächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein
Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.02.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Ein schwerer Chemie-Unfall im italienischen
MehrErweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT August 2018 Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten In den aktuellen Unterschutzstellungsverfahren zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher
Mehr