Überschrift/Titel: Artenvielfalt und Genmanipulierte Organismen

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1 Es gilt das gesprochene Wort Überschrift/ Untertitel: Den Schutz ökologisch sensibler Gebiete sicherstellen Redner/in: BM Jürgen Trittin Anlass: Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Ort: Sehr geehrter Prof. Weiger, sehr geehrter Herr Benjamin Härlin, meine Damen und Herren, Vor fünf Jahren, im Juni 1999, hat der Europäische Rat unter meiner Präsidentschaft entschieden, die Regeln für die Freisetzung genmanipulierter Organismen zu verschärfen. Drei Jahre brauchte danach die EU-Kommission, um dem Rat auch Regeln für das Inverkehrbringen von genmanipulierten Futtermitteln und Lebensmitteln zur Entscheidung vorzulegen Regeln, die eine klare Kennzeichnungs- und Rückverfolgungspflicht begründeten. Damit waren die Voraussetzungen für einen Wegfall des faktischen Moratoriums bei der Vermarktung genmanipulierter Organismen gegeben. Mit dem Gentechnik-Gesetz werden diese Regeln in deutsches Recht umgesetzt. Es hat zwei wesentliche Ziele: Wir wollen die Koexistenz sichern und dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Wahlfreiheit haben. Es muss auch künftig gentechnikfreie Landwirtschaft und Ernährung möglich sein. Wir müssen die Biologische Vielfalt gegenüber genmanipulierten Organismen sichern. Genmanipulierte Organismen verbreiten sich durch Wind und Bienen, die Pollen übertragen, durch Menschen, Tiere oder Maschinen, die Samen unbeabsichtigt über rdgent141.doc Rededauer: < 1 min

2 weite Distanzen tragen. Nicht nur Nutzpflanzen sind dadurch gefährdet, sondern die biologische Vielfalt insgesamt. Die Auskreuzung genmanipulierter Organismen in die Natur droht in den nächsten Jahren zu einer der größten Gefahren für die biologische Vielfalt zu werden. Bundestagsopposition und unionsgeführte Länder im Bundesrat haben sich aber vehement gegen nahezu alle Regelungen des Regierungsentwurfs gewehrt, die einem anspruchsvollen Schutz der Koexistenz, einer vernünftigen Haftungsregelung oder dem Schutz ökologisch wertvoller Gebiete dienen. Diese Blockadepolitik war nicht hinnehmbar. Stattdessen organisiert das Land das Sachsen-Anhalt die Freisetzung von Genmais als geheime Kommandosache. Dies wird durch das neue Gesetz unmöglich. Ich hatte bereits auf dem Deutschen Naturschutztag angekündigt, dass die Koalition das Gesetz splitten und die zustimmungsfreien essentiellen Teile beschließen werde. Inzwischen ist dies geschehen. Beim Schutz der Landwirtschaft hatten wir national einen gewissen Spielraum. Denn die Kommission hat Konflikte mit Agrarverbänden weiträumig umgangen und die Regelung der landwirtschaftlichen Koexistenz den Mitgliedstaaten überlassen. Der am vom Bundestag verabschiedete Entwurf nutzt diesen nationalen Spielraum so weit wie möglich: Die Novelle führt eine verschuldensunabhängige zivilrechtliche Haftung bei Koexistenzschäden ein: Ein Biobauer oder ein konventioneller Landwirt können unabhängig vom persönlichen Verschulden des Gentechnik verwendenden Landwirts Ausgleichsansprüche stellen. Also schon deshalb, weil er eine Technik angewendet hat, die solche Schäden verursachen kann. Das entspricht dem Verursacherprinzip. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -2-

3 Wir führen das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung ein. Der geschädigte Landwirt kann somit seinen Ausgleichsanspruch gegen jeden der umliegenden, Gentechnik verwendenden Landwirte richten. Das garantiert, dass Biobauern und konventionelle Landwirte rasch und unbürokratisch entschädigt werden. Wir führen Anbauregister ein, um Transparenz zu schaffen. Ich habe allerdings angesichts des Dokumentationsunwillens vieler Landwirte Zweifel, wie aussagefähig dieses sein wird. Allerdings schiebt es heimlichen Großversuchen wie in Sachsen-Anhalt und anderswo einen Riegel vor. Über landwirtschaftliche Koexistenz wird aus gutem Grund viel gesprochen und geschrieben. Mindestens genauso problematisch ist jedoch die Sicherung einer ökologischen Koexistenz. Wir müssen die Gefährdung der Natur durch die grüne Gentechnik viel stärker in den Blickpunkt rücken. Umso bedauerlicher ist es, dass es bei der Novelle einen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage gegeben hat. Das Kabinett hatte vorgesehen, dass der ökologische Sachverstand des Bundesamtes für Naturschutz bei der Genehmigung von Freisetzungen (experimentelle Anwendung) und Inverkehrbringen also der kommerziellen Anwendung zwingende Beachtung finden muss und nicht im Rahmen einer Benehmensbeteiligung einfach zu den Akten genommen werden kann. Leider ist im parlamentarischen Verfahren diese von der Regierung gewünschte Regelung zugunsten einer starken verfahrensrechtlichen Stellung des BfN gekippt und sogar verschlechtert worden. Nun reicht auch bei der Freisetzung das Benehmen mit dem BfN -- und schon geht es ab in die freie Natur zum Experimentieren mit genmanipulierten Organismen. Für mich bleibt es absurd, dass fachlich-ökologische Einwände des BfN nicht zu einer Genehmigungsverweigerung führen. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -3-

4 Großversuche in England haben gezeigt, dass die Veränderungen der Anbaupraxis aufgrund der Gentechnik negative Folgen für die biologische Vielfalt haben. Noch dramatischer würde dieses Risiko, wenn der Anbau dieser manipulierten Organismen mitten in Schutzgebieten erfolgen sollte. Ich sehe zwei Ansätze, um ökologische Koexistenz sicherzustellen: - Schutzvorschriften für ökologisch empfindliche Gebiete wie im Gentechnik-Gesetz nunmehr verankert und - gentechnikfreie Regionen. Das bestehende EU-Recht lässt den Mitgliedstaaten beim Schutz ökologisch sensibler Gebiete gegen negative Auswirkungen von GVO wenig Spielraum. Das europäische Zulassungsverfahren beansprucht zwar, alle vorstellbaren Effekte auf Natur und Umwelt zu prüfen. Nüchtern betrachtet ist dies aber eine Fiktion. Ohne eine Vor-Ort-Prüfung im Einzelfall sind konkrete Aussagen zur Gefährdung von Schutzgebieten nicht möglich. Eine rechtliche Handhabe zum effektiven Schutz haben die Mitgliedstaaten jedoch über die europäische FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Beide verlangen eine Verträglichkeitsprüfung, wenn eine Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes denkbar ist. Diesen Grundsatz europäischen Rechts werden wir bei der Novelle des Gentechnikgesetzes nun auch für genmanipulierte Organismen durch die Aufnahme des 34a in das BNatSchG einführen: eine Anzeige- und Prüfpflicht für Freisetzungen jeglicher Art und die Verwendung von genmanipulierten Organismen in Natura 2000-Gebieten, sofern diese geeignet sind, ein solches Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dadurch erhält die Naturschutzbehörde die Möglichkeit, den Einsatz dieser Organismen zu untersagen. Es ist nunmehr Sache der Länder, diese Vorschrift bis zum 1. Mai 2006 in Landesrecht umzusetzen. Konkret bedeutet das folgendes: Eine Maissorte, die mit ihrem Pollen ein Insektizid verbreitet, unterliegt bisher nur der allgemeinen Risikoabschätzung nach der Freiset- Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -4-

5 zungs-richtlinie. Wir haben nun schon erlebt, dass im EU-Verfahren keine Einigkeit erzielt werden kann, und dann letztlich die Kommission entscheidet, wenn sich im Rat weder eine Mehrheit für noch eine Mehrheit gegen die Zulassung findet. Und bisher lautete der Vorschlag der Kommission stets: Zulassung! Durch die Einführung der Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete bedarf es nun einer konkreten Vor-Ort-Prüfung, z.b. der Frage, ob die in diesem speziellen Gebiet geschützte Schmetterlingsart durch die Freisetzung oder die Anwendung gefährdet werden könnte. Dieses hat die zuständige Landesbehörde mit ihren lokalen Fachkenntnissen zu prüfen Wenn ja, ist die Aktivität zu untersagen. Dies ist ein wirklicher Fortschritt. Für sehr wichtig halte ich auch den zweiten Ansatz: Wir sollten auf freiwilliger Basis durch den Zusammenschluss verantwortungsvoll denkender Landwirte möglichst viele und große gentechnikfreie Regionen schaffen. Das ist eine sehr gute Strategie zum Schutz der ökologischen und der landwirtschaftlichen Koexistenz. Das Bundesumweltministerium hat deshalb frühzeitiger als alle anderen Modellvorhaben zur Einrichtung gentechnikfreier Regionen unterstützt, beispielsweise in der Uckermark. Hier, im Nordosten Brandenburgs haben sich bisher 33 ökologisch wirtschaftende Landwirte mit ca ha und 7 konventionell wirtschaftende Landwirte mit ca ha zusammengeschlossen und bilden so ein Gebiet von ca ha LF. Dieses Gebiet liegt zum Teil im Biosphärenreservat Schorfheide/- Chorin, zum Teil im Naturpark Uckermärkische Seen und geht noch darüber hinaus. Insgesamt wird hierdurch eine Region von ca ha inklusive Wald- und Wasserfläche ohne den Einsatz von GVO bewirtschaftet. Zielsetzung des Vorhabens ist es, die Erfahrungen bei der Etablierung gentechnikfreier Regionen zu sammeln und aufzubereiten, um diese dann bundesweit nutzen zu können. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -5-

6 Mittlerweile haben wir in Deutschland inzwischen mehr als 30 gentechnikfreie Regionen mit über ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Mehr als Landwirte beteiligen sich. Mehr als die Hälfte der gentechnikfreien Regionen liegen übrigens in Bayern -- dem Bundesland, das sich neben Sachsen- Anhalt - am meisten für den Einsatz genmanipulierter Pflanzen ins Zeug legt. Mit finanzieller Hilfe des Bundesumweltministeriums führt der BUND das Projekt In- formationen der Bäuerinnen und Bauern zum Einsatz der Gentechnik in der Land- wirtschaft durch. Ziel ist eine umfassende Informationskampagne der Landwirtinnen und Landwirte. Neben der Sammlung und Verbreitung von Informationen rund um die grüne Gentechnik werden hier auch Erfahrungen, Anregungen und Anleitungen zur Schaffung gentechnikfreier Regionen an Interessierte weitervermittelt. Insbesondere wurde eine Web-Seite mit Hinweisen erstellt, wie man Gebiete zur gentechnikfreien Region erklären kann Ich freue mich sehr über den Ansturm auf diese webpage. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, die sich national, regional und lokal eröffnen. Es gibt Möglichkeiten Koexistenz zu sichern und die Biologische Vielfalt zu sichern. Ich wünsche der Konferenz einen guten Verlauf. Veranstaltung "Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz Seite -6-

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