Vergütungsvereinbarung für die häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege mit einem spezialisierten Pflegedienst

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1 Vergütungsvereinbarung für die häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege mit einem spezialisierten Pflegedienst zwischen der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen dem BKK Landesverband Mitte, Siebstraße 4, Hannover der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen - im folgenden als Krankenkassen bezeichnet und dem (Name und Anschrift des Trägers) als Träger des spezialisierten Pflegedienstes für den spezialisierten Pflegedienst (Name und Anschrift des Pflegedienstes) im folgenden als Psychiatrischer Fachpflegedienst bezeichnet 1

2 1 Gegenstand Leistungen, die im Rahmen des in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommenden Vertrages über die Versorgung mit häuslicher psychiatrischer Fachkrankenpflege erbracht werden, werden hiernach von den Krankenkassen vergütet. 2 Leistungsbeschreibung Nach Ziffer 27a der Leistungsbeschreibung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung häuslicher Krankenpflege sowie 9 des der Vergütungsvereinbarung zugrunde liegenden Vertrages umfasst die häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege ausschließlich folgende Leistungen: Erarbeiten der Pflegeakzeptanz Leistungsbeschreibung Bemerkung Ziel Erstgespräche in der Psychisch kranke Menschen Kennenlernen der Wohnung oder Klinik zum Kennenlernen des haben oft ihnen unbekannten Personen gegenüber Rahmenbedingungen der Pflege. erhebliche Vorbehalte. Aufbau einer tragfähigen Patienten, seines Umfeldes und der an der Betreuung In Einzelfällen ist die Einsicht Beziehung zum Patienten. in die Notwendigkeit Erarbeiten einer beteiligten Institutionen. weitere Gespräche zum Aufbau der Beziehung. Herstellung eines Konsens über die Pflegeplanung mit dem Patienten auf Grundlage des Behandlungsplanes des verordnenden Arztes unter Berücksichtung der Ressourcen, Probleme und Konflikte beim Patienten und dem sozialen Umfeld. psychiatrischer Pflege nicht vorhanden. Der Aufbau einer tragfähigen Beziehung kann daher aufwändig sein. bedarfsgerechten Pflegeplanung Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen Leistungsbeschreibung Bemerkung Ziel Beruhigung von Patient und Umfeld durch intensives Gespräch zur Entwicklung von möglichen Entlastungen und Anleitung zur Selbsthilfe. Abstimmung und Einleitung zeitlich befristeter intensiver Unterstützung durch das persönliche Umfeld. Eine psychiatrische Krisenintervention wird dann erforderlich, wenn die Verschlechterung der Symptome (z.b. Nahrungsverweigerung bei Depression, Suizidgefahr) zu einer weiteren erheblichen Beeinträchtigung der Fähigkeiten zur Lebensbewältigung führt, die mit den bisherigen Maßnahmen des Medikamentengabe nach Behandlungs- /Pflegeplans und Anweisung des Arztes. zusätzlicher ärztlicher Behandlung nicht beherrschbar ist. Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt, sozialpsychiatrischen Dienst oder der Klinik. In kritischen Situationen hilft die kurzfristige Intervention psychiatrisch erfahrener Pflegefachkräfte Krisen zu entschärfen oder weniger gewaltsam zu überstehen. Rechtzeitiges Erkennen von Krisen und sachgerechtes Bewerten von Symptomen einer Krise. Abschwächung des Krisenverlaufes. Verbesserung der Kompetenz des Patienten und seines persönlichen Umfeldes mit Krisen angemessen umgehen zu können 2

3 Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingter Einschränkung Leistungsbeschreibung Bemerkung Ziel Vermittlung spezieller Je nach Krankheitsverlauf und Stärkung des Selbsthilfepotenzials Verhaltensweisen bei aktueller Situation sind Gefühls-, Wahrnehmungs-, unterschiedliche konkrete, Kompetenzerweiterung des Verhaltens oder anderen Störungen und zur Konfliktbewältigung. Aktivierung/Training elementarer Verrichtungen und Fähigkeiten im tgl. Leben, ggf. einschließlich Hilfen bei der Einübung eines angemessenen Tages- oder Nachtrhythmus manchmal von Einsatz zu Einsatz wechselnde Tätigkeiten erforderlich. Es geht um zeitlich befristete, im Pflege- /Behandlungsplan beschriebene Unterstützung bei den Eigenaktivitäten des Patienten. Die Einbeziehung der Angehörigen und der Bezugspersonen Patienten im Umgang mit seiner Krankheit und Kenntnis von Maßnahmen zur Rückfallprophylaxe. hat zum Ziel, den Um- und/oder eines strukturierten Tages- oder Wochenverlaufes. gang mit dem Patienten krankheitsangemessen zu gestalten Erarbeiten von und zu stabilisieren und so weit Orientierungshilfen im Alltag, wie möglich die notwendigen Schaffung einer sicheren pflegerischen Tätigkeiten Umgebung. selbständig zu leisten Aufklärung und Anleitung der Angehörigen und der Bezugspersonen des Patienten im Umgang mit seinen Verhaltensweisen. 3 Leistungsumfang Die Leistungen werden längstens für vier Monate vergütet. Pro Woche sind bis zu 14 Einheiten mit abnehmender Frequenz möglich. Eine Einheit ist gleichzusetzen mit einem Einsatz von mindestens 45 Minuten Dauer nach 4 dieser Vereinbarung. Die Planung von Anzahl bzw. Dauer der einzelnen Einsätze innerhalb des ärztlichen Verordnungszeitraumes obliegt unter der Berücksichtigung des individuellen Bedarfes des Versicherten - dem Pflegedienst. Die Anzahl der erbrachten Einsätze orientiert sich grundsätzlich an der Anzahl der ärztlich verordneten und genehmigten Einheiten. Aus der Anzahl der ärztlich verordneten und genehmigten Einheiten, ergibt sich die zur Verfügung stehende Gesamtvergütung (durch Multiplikation mit der in 4 vereinbarten Einsatzpauschale) sowie der zu erbringende zeitliche Leistungsumfang (durch Multiplikation mit der Mindesteinsatzzeit von 45 Minuten) für den jeweiligen Verordnungszeitraum. Die in 5 geregelte Wegepauschale kann maximal in der Anzahl der verordneten und genehmigten Einheiten abgerechnet werden. Soweit die Einsätze innerhalb eines Verordnungszeitraumes die Anzahl der verordneten und genehmigten Einheiten unterschreiten, kann die Wegepauschale nur in Höhe der tatsächlich erbrachten Einsätze abgerechnet werden. 3

4 4 Höhe der Vergütung Die Leistungen werden nach einer Pauschale pro Pflegeeinsatz vergütet. Sie beträgt Pos. DTA Leistung Vergütung Abs.1Satz1 / psychiatrische mit Abs.1Satz1 / psychiatrische ohne somatische Krankenpflege Abs.1Satz1 / psychiatrische mit Abs.1Satz1 / psychiatrische ohne Abs. 2 SGB V / psychiatrische mit Abs. 2 SGB V / psychiatrische ohne Mit dieser Vergütung sind sowohl alle Verrichtungen der häuslichen psychiatrischen Fachkrankenpflege als auch der somatischen häuslichen Krankenpflege - einschließlich begleitender Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung und Dokumentation der erbrachten Leistungen - abgegolten. 4

5 5 Wegepauschale (1) Zusätzlich zu der in 4 genannten Vergütung wird eine Wegepauschale je Einsatz gezahlt. Die Wegepauschale beträgt: Pos. DTA Vergütung Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr ohne SGB XI, montags bis Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr mit SGB XI, montags bis 1,61 EUR Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen ohne SGB XI 6,42 EUR 6,42 EUR Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen mit SGB XI Werden mehrere Versicherte in einem gemeinsamen Haushalt durch den selben Krankenpflegedienst in einem Einsatz versorgt, wird die entsprechende Wegepauschale für jeden Versicherten hälftig berechnet. Pos. DTA Vergütung Abs.1 Satz Abs.1 Satz1 Wegepauschale zw Uhr ohne SGB XI, montags bis 1,61 EUR Abs.2 SGB V Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr mit SGB XI, montags bis 1,61 EUR 0,81 EUR Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen ohne SGB XI Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen mit SGB XI 1,61 EUR 5

6 In Wohnanlagen für Senioren (z.b. Seniorenresidenzen, Wohnstifte, Seniorenwohngemeinschaften) werden Versicherte häufig durch Krankenpflegedienste versorgt, deren Sitz der Wohneinrichtung räumlich unmittelbar zugeordnet ist. Soweit diese Krankenpflegedienste Leistungen in der Wohneinrichtung erbringen, kann anstelle der Wegepauschale für jeden Versicherten nur folgendes Wegegeld abgerechnet werden: Pos. DTA Vergütung Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ohne SGB XI, montags bis 1,00 EUR 1,00 EUR Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr mit SGB XI, montags bis 0,50 EUR Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen ohne SGB XI 2,00 EUR 2,00 EUR Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen mit SGB XI 1,00 EUR Von externen Krankenpflegediensten, die zeitlich zusammenhängend mehr als zwei Versicherte nacheinander in den genannten Einrichtungen versorgen, kann für jeden Versicherten nur folgendes Wegegeld abgerechnet werden: Pos. DTA Vergütung Abs.1 Satz Abs.1 Satz1 Wegegeld zw Uhr ohne SGB XI, montags bis 1,50 EUR Abs.2 SGB V Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr mit SGB XI, montags bis 1,50 EUR 0,75 EUR Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen ohne SGB XI 3,00 EUR 3,00 EUR Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr sowie an Samstagen, Sonnund ges. Feiertagen mit SGB XI 1,50 EUR 6

7 Diese Vereinbarung tritt am xx.xx.xx in Kraft. 6 Inkrafttreten 7 Kündigung Diese Vereinbarung kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, frühestens zum xx.xx.xx, schriftlich gekündigt werden. 8 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ort, den Psychiatrischer Fachpflegedienst AOK- Die Gesundheitskasse für Niedersachsen zugleich handelnd für den BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen 7

8 Protokollnotiz zur Vergütungsvereinbarung für die häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege mit einem spezialisierten Pflegedienst Der Pflegedienst verpflichtet sich, folgende Faktoren zu dokumentieren und auf Anforderung der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung zu stellen: Anzahl Dauer je Einsatz Dauer / Fall Gesamtdauer Diagnosen 8

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