Prokon wird Genossenschaft
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- Franka Hertz
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1 Prokon wird Genossenschaft Das Insolvenzverfahren über Prokon ist mit der Sanierung des Unternehmens beendet. Wer nicht Mitglied der Genossenschaft geworden ist, erhält weitere Auszahlungen. Karsten Würth on Unsplash DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 1. Das zahlungsunfähige Windkraftunternehmen Prokon firmiert nun als Genossenschaft und nennt sich Prokon eg. 2. Verbraucher konnten im Zuge des Insolvenzverfahrens ihre Genussrechte in Genossenschaftsanteile eintauschen, mussten jedoch herbe Verluste hinnehmen. 3. Unternehmerische Beteiligungen wie die an Prokon sind für Kleinanleger hochriskante Geldanlagegeschäfte. Stand:
2 Das Unternehmen Prokon plant und betreibt Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere Windparks. Daneben ist es als Stromversorger aktiv. Vielen ist es durch die frühere Werbung in S-Bahnen, im Fernsehen und per Post ein Begriff. Anleger konnten über Genussrechte in das Unternehmen investieren. Dies taten nach den damaligen Angaben der Firma etwa Anleger, die einen Betrag von rund 1,4 Milliarden Euro einbrachten. Im Januar 2014 wandte sich die Gesellschaft dann aber an ihre Anleger und warnte vor einer drohenden Insolvenz. Gleichzeitig bat man die Genussrechtsinhaber, vorerst auf ihr Kündigungsrecht zu verzichten, um so das Unternehmen zu retten. Das Insolvenzverfahren Nachdem dieser Rettungsversuch gescheitert war, wurde im Januar 2014 ein Insolvenzantrag gestellt. Das so genannte "vorläufige Insolvenzverfahren" begann. Darin ging es vorrangig darum, sich einen Überblick über die (finanzielle) Situation des Unternehmens zu verschaffen und das vorhandene Vermögen zu sichern. Mit dem Eröffnungsbeschluss vom 1. Mai 2014 startete das eigentliche Insolvenzverfahren. Oft endet ein solches Verfahren mit der Liquidation des betroffenen Unternehmens, also der Verwertung aller noch vorhandenen Vermögenswerte (Lagerhallen, Maschinen, eigene Forderungen, Waren etc.) und der Auszahlung der (meist geringen) Erlöse an die Gläubiger. Die Gläubiger von Prokon gingen aber einen anderen Weg. Umwandlung in eine Genossenschaft Die Mehrheit der Gläubiger sprach sich auf der Gläubigerversammlung für einen Insolvenzplan aus, mit dem Prokon in eine Genossenschaft umgewandelt wurde und zumindest in seinem Kerngeschäft fortgeführt wird. Zu diesen Geschäftsfeldern zählt der Betrieb und Bau von Windparks sowie die Versorgung von Endkunden mit Strom. Andere Unternehmensbereiche, wie ein Biodieselwerk, Wälder in Rumänien oder die Entwicklung einer eigenen Windenergieanlage, sollten verkauft werden.
3 GUT ZU WISSEN Ein Insolvenzplan ist vereinfacht gesagt ein Vertrag zwischen allen Gläubigern eines insolventen Unternehmens. Darin einigen sie sich, unter welchen Bedingungen die Fortführung des Unternehmens möglich ist. Insbesondere wird dort festgehalten, auf wie viel Geld die Gläubiger verzichten müssen. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger für einen Insolvenzplan, sind auch die dagegen stimmenden Gläubiger an ihn gebunden. Die Umwandlung in eine Genossenschaft ist mittlerweile abgeschlossen. Die Prokon Regenerative Energien eg (eingetragene Genossenschaft) ist seit Mitte 2015 wieder am Markt tätig. Die Verwertung der Vermögens gegenstände, die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnen sind, erfolgt durch eine Verwertungsgesellschaft (Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH). Situation der Anleger Der beschlossene Insolvenzplan sieht vor, dass die Genussrechtsinhaber auf circa 40 Prozent ihrer Forderungen verzichten müssen. Denn Prokon sei - so der Insolvenzverwalter in einer früheren Verfahrensinformation - bei weitem nicht in der Lage, alle Forderungen zurückzuzahlen. Anleger verlieren also einen nicht unerheblichen Teil ihres bei Prokon angelegten Geldes. Hinsichtlich des restlichen Betrages ist zu unterscheiden. Zahlreiche Anleger erklärten sich bereit, Mitglieder der Prokon Regenerative Energien eg zu werden. Andere Anleger wollten diesen Weg nicht gehen und erhalten nun zumindest für einen Teil ihrer Forderung eine Barzahlung. Die nachfolgenden Erläuterungen ermöglichen eine erste grobe Orientierung. Die genannten Zahlen beruhen auf Äußerungen des Insolvenzverwalters und dienen vor allem als Orientierungsgröße. Die tatsächlichen Verluste und Auszahlungen können davon (positiv oder negativ) abweichen. Anleger, die einer Beteiligung an der Genossenschaft zugestimmt haben Diese Anleger müssen auf etwa 40 Prozent ihrer Forderungen verzichten.
4 Ein Teil ihrer Forderungen (circa 25 Prozent) wurde in Genossenschaftsanteile umgewandelt. Für einen weiteren Teil ihrer Forderungen (circa 35 Prozent) konnten sie bis Mitte 2016 Anleihen von Prokon erwerben (sogenanntes Anleihe-Bezugsrecht ). Nicht alle Anleger haben davon Gebrauch gemacht. Deren Anleihen sollen an Investoren verkauft worden sein und die Anleger den Erlös erhalten haben. Anleger, die einer Beteiligung an der Genossenschaft nicht zugestimmt haben Auch diese Anleger müssen auf circa 40 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Ebenso erhielten sie für einen Teil ihrer Forderungen (circa 35 Prozent) das Recht, Prokon-Anleihen zu erwerben (sogenanntes "Anleihe-Bezugsrecht"). Soweit die Anleger von diesem Erwerbsrecht keinen Gebrauch gemacht haben, sollen die Anleihen verkauft und der Erlös an die Anleger ausgezahlt worden sein. Statt Genossenschaftsanteilen erhalten sie einen Teil ihres Geldes (circa 25 Prozent) per Barauszahlung zurück. Nach Angaben der Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH sollen erste Auszahlungen geflossen sein. Anleger mit Forderungen bis zu Euro Diese Anleger sollen besonders behandelt werden. Sie werden nicht Mitglied der Genossenschaft und erhalten auch kein Erwerbsrecht auf Anleihen von Prokon. Stattdessen sollten Sie nach Angaben des Insolvenzverwalters bis Ende 2015 eine erste Barauszahlung in Höhe von circa 35 Prozent ihrer Forderung erhalten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden sie eine weitere Barauszahlung (circa 25 Prozent) erhalten. Nach Angaben der Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH sollen erste Auszahlungen geflossen sein. Was sind Genossenschaftsanteile? Mit den Genossenschaftsanteilen werden die Anleger Eigentümer von Prokon. Sie sind dann an den zukünftig möglichen Gewinnen (aber auch Verlusten) beteiligt. Der (zukünftige) Wert des Unternehmens und damit auch der Genossenschaftsanteile kann nur schwer beurteilt werden. Was sind Anleihen? Bei Anleihen handelt es sich, vereinfacht gesagt, um Darlehen. Die Anleger leihen Prokon also Geld. Anders als üblich müssen sie Prokon aber kein weiteres Geld
5 überweisen. Vielmehr können sie für einen Teil ihrer Zahlungsansprüche aus den Genussrechten Anleihen erwerben. Sie tauschen also ihre Geldforderung aus den Genussrechten gegen eine Geldforderung aus der Anleihe. Wer die Anleihe erwerben will, benötigt ein Wertpapierdepot. Insofern gilt: Anleger können die Anleihe bis zum Ende der Laufzeit Mitte 2030 behalten. Während dieser Zeit erhalten sie jährliche Zins- und Tilgungszahlungen. Anleger können die Anleihe auch während der Laufzeit an der Börse verkaufen. Abzuwarten bleibt, ob sich Käufer finden und zu welchem Wert die Anleihe gehandelt wird. Soweit bekannt, sind die ersten Zinszahlungen im Oktober 2016 und Juni 2017 erfolgt. Die erste Tilgungszahlung gab`s im Juni Weitere Zins- und Tilgungszahlungen sollen nun jährlich im Juni eines Jahres geleistet werden. UNSER RAT Laut einer Pressemitteilung der Prokon eg haben Verbraucher über ihre Depotbanken Kaufangebote für die Anleihe erhalten. Insofern gilt: Hinterfragen Sie ein solches Angebot kritisch. Wer über einen Verkauf nachdenkt, sollte prüfen, ob er durch einen Verkauf über die Börse nicht einen besseren Preis erzielen kann. Wie beschrieben, war es auch möglich, von dem Erwerbsrecht keinen Gebrauch zu machen. Die Anleihen sollen für diese Anleger dann verkauftund der Verkaufserlös an sie ausgeschüttet worden sein. Soweit bekannt, konnten Anleger ihr Erwerbsrecht/"Anleihe-Bezugsrecht" bis Anfang 2016 auch gegen Prokon- Genossenschaftsanteile eintauschen. Sie erhielten dann also keine Anleihen, sondern (weitere) Genossenschaftsanteile. Schadensersatzklagen gegen andere Beteiligte?
6 Da Gläubiger in einem Insolvenzverfahren oft nur sehr geringe Beträge erhalten, wird vielfach nach alternativen Anspruchsgegnern gesucht. Dies kann etwa der Geschäftsführer sein, der einen Insolvenzantrag zu spät gestellt hat und sich damit schadensersatzpflichtig macht. Auch betrügerische Anlagemodelle können zu solchen Ansprüchen auf Entschädigung führen. Bei Geldanlagen kann die falsche Beratung durch die Bank einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Ob im Fall Prokon überhaupt derartige Möglichkeiten bestehen, kann nicht pauschal beurteilt werden. Zudem steht vermutlich vielen oder gar allen Inhabern von Genussrechten die Möglichkeit einer Klage gegen Dritte offen. Eventuelle Anspruchsgegner dürfte eine größere Zahl von Klagen rasch in die Knie zwingen, was es wiederum unwahrscheinlicher macht, dass alle Kläger ihr Geld erhalten. Anleger sollten sich daher auch vor einer solchen Klage unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Doch Achtung, es ist Vorsicht angebracht, wenn Rechtsanwälte etwa im Internet, per Werbeschreiben oder auf sonstigem Wege einen sicheren Erfolg vor Gericht versprechen. Anleger können sich bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer über Anwälte informieren, die im Fachgebiet der Geldanlage besonders qualifiziert sind. Sind nachhaltige Geldanlagen immer unsicher? Bei den Genussrechten von Prokon handelt es sich nur um eine Form der klimafreundlichen bzw. nachhaltigen Geldanlagen. Bei nachhaltigen Geldanlagen werden im Rahmen der Anlageentscheidung bestimmte ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. So erhält der Manager eines Aktienfonds beispielsweise die Vorgabe, keine Aktien von Unternehmen der Atombranche zu kaufen. Bei rein klimafreundlichen Geldanlagen steht dementsprechend der Schutz des Klimas im Vordergrund. Vom Klimasparbrief über nachhaltige Investmentfonds bis hin zu geschlossenen Beteiligungen an Windparks gibt es im Bereich der klimafreundlichen Geldanlage alles, was auch im Bereich der klassischen Geldanlagen existiert. Die Palette reicht von sehr sicher bis hochriskant. Was gilt für Prokon-Stromkunden? Bereits während der Insolvenz hat Prokon seine Kunden weiter mit Strom beliefert.
7 Auch nach der Umwandlung in eine Genossenschaft wird der Geschäftsbereich Strom fortgeführt. Selbst wenn ein Stromversorger keinen Strom mehr liefern kann, sitzen die Kunden nicht im Dunkeln. In einer solchen Situation fallen die Kunden in die so genannte Ersatzversorgung. Das bedeutet, dass der örtliche Grundversorger also der Stromanbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet den Strom liefert. Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
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