Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung
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- Vincent Kurzmann
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1 Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend 4 bis 7 sowie 14 der Biostoffverordnung Förderschulen für Geistig Behinderte (GB), für Körperbehinderte (KB), für Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte Schule / Standort Die Gefährdungsermittlung erfolgt unter Hinzuziehung des 5 ArbSchG, der Auswahlkriterien für den BG 42 (Infektionsgefährdung), des Infektionsschutzgesetzes, der Biostoffverordnung und der TRBA 250. Sie ist für den Bereich Förderschule GB, KB, Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte (Schulkinder jeden Alters) gültig. Beschreibung der Tätigkeit: Unterrichtung und Betreuung von an einer Förderschule GB, KB, Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte Pausenaufsicht Pädagogische Arbeit, Projektarbeit Elternarbeit Hauswirtschaftliche Tätigkeiten 1.Hilfe-Leistung Kindergartenarbeit Begleitung bei Toilettengängen, Windeln wechseln Hilfe beim An-und Auskleiden Lagerung und Transportunterstützung Essen reichen, Mundpflege, Verabreichung von Injektionen, Medikamentengabe, Umgang mit Aggressionen Es handelt sich hierbei um nicht gezielte Tätigkeiten Risikogruppen 2 und 3 Gefährdung durch Bakterien und Viren Die Aufnahme der biologischen Arbeitsstoffe kann durch Inhalation (Aufnahme durch Nasen-Rachenraum, Atmung) Ingestion (Verschlucken) Inokulation (über Haut, Schleimhaut, Wunden) Haut-Schleimhaut-Kontamination (Schmierinfektion) erfolgen. Oktober 2018 Seite 1 Erstellt von medical airport service Bereich Arbeitsmedizin
2 Biologischer Arbeitsstoff Hepatitis-B Virus (HBV) Hepatitis-C Virus (HCV) HI-Virus (HIV) Hepatitis- A Virus (HAV) Durchfallerreg er Masernvirus Mumpsvirus Bordetella Pertussis (Keuchhusten) Rötelnvirus VarizellaZoster- Virus (Windpocken) Parvovirus (Ringelröteln) Influenza- Viren Scharlach Bakterien Risiko gruppe/ Tätigkeit Schutz stufe 3 Erste Hilfe, Versorgen von Verletzungen Medikamentenverabreich ung 2 Handkontakt Säuberung nach Stuhlgang 2 Betreuung erkrankter/infizierter Kinder Mögliche Gefährdung/Häufigkeit Blutkontakt Kanülenstich Gelegentlich Gefährdung gegenüber Hepatitis B, C, HIV bei infizierten Stuhlkontakt Gefährdung gegenüber Hepatitis A und Durchfall bei erkrankten Inhalation (Tröpfcheninfektion) Körperkontakt bei Hilfestellung Handkontakt Maßnahmen Schutzhandschuhe tragen (puderfreie Latexhandschuhe oder Vinylhandschuhe) Desinfektionsmaßnahmen Schutzhandschuhe tragen (s.o.) Maßnahmen des Gesundheitsamtes bzw. des behandelnden Arztes befolgen Prophylaktische Schutzimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Pertussis und Varizellen (persönliche Vorsorgemaßnahme) Oktober 2018 Seite 2 Erstellt von medical airport service Bereich Arbeitsmedizin
3 Clostridium tetani (Tetanus 2 Aufsicht im Freien Schulgartenunterricht Hautverletzung Kontakt zu Erde selten Prophylaktische Schutzimpfung (persönliche Vorsorgemaßnahme). Mycobacterium tuberculosis (Tuberkulose) 3 Kontakt mit infizierten Inhalation (Tröpfcheninfektion) Je nach Einzugsgebiet unterschiedlich Maßnahmen des Gesundheitsamtes bzw. des behandelnden Arztes befolgen Pediculus h. capitis Pediculus h. humanus (Kopfläuse) - Kontakt mit infizierten Übertragung durch Kämme, Bürste oder kontaminierte Kleidungsstücke Hautkontakt häufig Hygienemaßnahmen Borrelien 2 Aufsicht im Freien Schulgarten Projektarbeit Zeckenbiss Bisse durch schützende Kleidung u.a. Schutzmaßnahmen vermeiden Klassenfahrt Multiresistente Keime 2-3 durch häufige Krankenhausaufenthalte werden Kinder evtl. zu Keimträgern Kontakt zu Körperausscheidungen Immungeschwächte Mitarbeiter sind besonders zu schützen Gemäß Biostoffverordnung handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten der Risikogruppe 2 und 3, wobei die Einstufung nach der höheren Gruppe erfolgen muss. Hier gilt Risikogruppe 3. Oktober 2018 Seite 3 Erstellt von medical airport service Bereich Arbeitsmedizin
4 Hygienemaßnahmen: Bei Kontakt zu Körperausscheidungen Handschuhe tragen. Einhaltung hygienischer Anforderungen (TRBA 500) Hautschutz- und Desinfektionsplan erstellen Bereithalten: Latexfreier Einmalhandschuhe, Seife, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher, flüssigkeitsbindender Materialien (z.b.katzenstreu) Hände waschen nach dem Kontakt mit dem biologischen Stoff, vor der Einnahme von Mahlzeiten, nach Ende der Arbeitzeit Hautschutz- und Pflegemittel verwenden Zusätzliche Maßnahmen: Regelmäßige Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorge gemäß BioStoffV Umsetzen der Betriebsanweisungen gem. BioStoffV Durchführung aller impfpräventablen Schutzimpfungen (gem. STIKO-Empfehlung) beim Hausarzt Impfangebot durch den Arbeitgeber zur Impfung gegen Hepatitis A und B Beachtung des Beschäftigungsverbotes im Rahmen des Mutterschutzgesetzes Neu eingesetzte Beschäftigte vor Arbeitsaufnahme untersuchen lassen Nachgehende Untersuchung bei Beendigung der Tätigkeit durch den Betriebsarzt Außergewöhnliche Infektionsrisiken Eine spezielle Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte ist erforderlich, wenn ein Kind z. B. Hepatitis B hat, Träger von MRSA ist oder HIV-positiv ist oder Krätze hat. Verantwortlich ist der Schulleiter. Unterstützung gewähren Betriebsärzte der medical airport service GmbH. In Kraft gesetzt Datum Name Schulleiter-/in Unterschrift Oktober 2018 Seite 4 Erstellt von medical airport service Bereich Arbeitsmedizin
5 Regelmäßig wiederkehrende Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen durch den Schulleiter/die Schulleiterin Einhaltung der Hygienemaßnahmen Unterweisung Besondere Vorkommnisse am Überprüfung durch Ergebnis / weitere Maßnahmen Unterschrift Oktober 2018 Seite 5 Erstellt von medical airport service Bereich Arbeitsmedizin
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