Bebauungsplan Vom-Stein-Straße / Bachweg Oestrich-Winkel Stellungnahme zur Entwässerungsplanung

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1 Bebauungsplan Vom-Stein-Straße / Bachweg Oestrich-Winkel Projekt-Nr. 5399/01 Leistungsphase 2 Auftraggeber, Kontaktdaten JÖKEL BAU GmbH & Co. KG Gartenstraße Schlüchtern Tel.: +49 (0) info@joekel.de Auftragnehmer, Kontaktdaten IPROconsult GmbH NL Rhein-Main Hagenauer Straße Wiesbaden Tel.: +49 (0) wiesbaden@iproconsult.com Seite 1 von 9

2 Inhaltsverzeichnis 1. Lage des Bauvorhabens Grundlagen Vorhandene Entwässerung Vorhandener Niederschlagswasserabfluss Vorhandener Schmutzwasserabfluss Vorhandene Einleitbeschränkung Geplante Entwässerung Geplanter Niederschlagswasserabfluss Geplanter Schmutzwasserabfluss Einleitbeschränkung Gegenüberstellung vorhanden / geplant Niederschlagswasserabfluss Mischwasserabfluss Zusammenstellung der Ergebnisse... 9 Seite 2 von 9

3 1. Lage des Bauvorhabens Das Bauvorhaben Vom-Stein-Straße / Bachweg ist auf dem Grundstück der ehemaligen Rhabanus- Maurus-Schule zwischen dem Bachweg und der Vom-Stein-Straße in Oestrich-Winkel, Ortsteil Winkel geplant. 2. Grundlagen Für die Entwässerungsplanung wurden seitens des Eigenbetriebs Stadtwerke Oestrich-Winkel folgende Bemessungsregenspende vorgegeben: - Gemäß DIN , Tabelle A.2, Mittlere Geländeneigung 1 % bis 4 %: 10 Minuten Regen einmal in zwei Jahren: r 10(2) = 167,4 l/(s*ha) Weiterhin wurde für den Anschlusskanal eine Einleitbeschränkung von 40 l/s festgesetzt. Für die Ermittlung des Niederschlagswasserabflusses wurden entsprechend der DIN , Tabelle 9, die nachfolgenden Spitzenabflussbeiwerte C s verwendet: Art der Besfestigung mit Abflussbeiwerten C nach DIN Tabelle 9 Flachdach mit Neigung bis 3 oder etwa 5%: Abdichtungsbahnen begrünte Dachflächen: Extensivbegrünung, ab 10cm Aufbaudicke ( 5 ) begrünte Dachflächen: z.b. Mänderdach Fa. Optigrün begrünte Dachflächen Carports / Müll: Extensivbegrünung, ab 10cm Aufbaudicke ( 5 ) Konstruktion Carport / Müll, Radbox befestigte Flächen mit Fugenverdichtung, z.b. Pflaster mit Fugenverguss Neigung zum Gebäude, unabhängig von der Neigung und der Befestigungsart Pflasterflächen, mit Fugenanteil > 15% z.b. 10cmx10cm und kleiner, fester Kiesbelag Rasengittersteine (mit häufigen Verkehrsbelastungen z.b. Parkplatz) angeschlossen) C s [-] 1,0 0,4 0,3 0,4 1,0 1,0 1,0 0,7 0,4 0,0 3. Vorhandene Entwässerung Die vorhandene Entwässerung des Grundstücks erfolgt über ein Mischwasserkanal, der im Bachweg an den öffentlichen Mischwassersammler anschließt (siehe nachfolgendes Bild 1): Seite 3 von 9

4 Bild 1: Anschluss vorhandene Entwässerung 3.1. Vorhandener Niederschlagswasserabfluss In der nachfolgenden Tabelle sind die vorhandenen Flächen zusammengestellt. Mit der genannten Bemessungsregenspende beläuft sich der vorhandene Niederschlagswasserabfluss auf 81,8 l/s. Spitzenabflussbeiwert Niederschlagswasser Dachfläche versiegelt 2.383,0 1,0 39,9 Grünüberdachung 0,0 0,3 0,0 versiegelte Fläche 2.501,0 1,0 41,9 angeschlossen) 1.484,5 0,0 0,0 Grundstücksfläche 6.368,5 Niederschlagswasserabfluss Summe: 81, Vorhandener Schmutzwasserabfluss Der vorhandene Schmutzwasserabfluss wurde entsprechend der Bauteile aus den Bestandsunterlagen entnommen und beträgt in Summe 14,75 l/s. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Abflüsse ersichtlich. Vorhanden l/s Bauteil A (Schulgebäude) 2,36 Bauteil B (Schulgebäude) 2,31 Bauteil C (Schulgebäude) 3,46 Bauteil D (Schulgebäude) 2,88 Bauteil E (Sporthalle) 3,74 Summe: 14, Vorhandene Einleitbeschränkung Für die bestehende Bebauung existiert keine Einleitbeschränkung. Folglich gibt es auch keinen Regenrückhalteraum auf dem Grundstück. Seite 4 von 9

5 4. Geplante Entwässerung Die geplante Entwässerung des Grundstücks erfolgt ebenfalls über einen Mischwasserkanal, der im Bachweg an den öffentlichen Mischwassersammler anschließt (siehe nachfolgendes Bild 2): Bild 2: Anschluss geplante Entwässerung 4.1. Geplanter Niederschlagswasserabfluss Der geplante Niederschlagswasserabfluss wurde entsprechend der geplanten Grundstücksaufteilung mit der seitens des Eigenbetriebs Stadtwerke Oestrich-Winkel vorgegebenen Bemessungsregenspende ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse, nach Grundstücken und Verkehrsfläche gegliedert, zusammengestellt. In Summe beläuft sich der geplante Niederschlagswasserabfluss auf 43,7 l/s. Mehrgenerationenhaus: m² C s l/s Dachfläche versiegelt 217,8 1,0 3,6 Grünüberdachung 653,5 0,3 3,3 versiegelte Fläche 336,4 1,0 5,6 Parken Rasengitter 0,0 0,4 0,0 angeschlossen) 385,6 0,0 0,0 Grundstücksfläche 1.593,2 Niederschlagswasserabfluss Summe: 12,56 Seniorenresidenz: Dachfläche versiegelt 139,4 1,0 2,3 Grünüberdachung 638,6 0,4 4,3 versiegelte Fläche 80,5 0,7 0,9 Parken Rasengitter 101,7 0,4 0,7 angeschlossen) 473,4 0,0 0,0 Grundstücksfläche 1433,6 Niederschlagswasserabfluss Summe: 8,23 Seite 5 von 9

6 Reihenhäuser: Dachfläche versiegelt 121,0 1,0 2,0 Grünüberdachung 458,7 0,4 3,1 versiegelte Fläche 228,3 1,0 3,8 Parken Rasengitter 125,1 0,4 0,8 angeschlossen) 854,3 0,0 0,0 Grundstücksfläche 1.787,4 Niederschlagswasserabfluss Summe: 9,76 Mehrfamilienhaus: Dachfläche versiegelt 54,4 1,0 0,9 Grünüberdachung 306,3 0,4 2,1 versiegelte Fläche 43,0 1,0 0,7 Parken Rasengitter 0,0 0,4 0,0 angeschlossen) 229,9 0,0 0,0 Grundstücksfläche 633,6 Niederschlagswasserabfluss Summe: 3,68 Verkehrsfläche: Straßefläche gepflastert 778,3 0,7 9,1 Parken Rasengitter 54,0 0,4 0,4 angeschlossen) 88,5 0,0 0,0 Grundstücksfläche 920,7 Niederschlagswasserabfluss Summe: 9,48 Gesamtgrundstück: Niederschlagswasser l/s Mehrgenerationenhaus 12,6 Seniorenresidenz 8,2 Reihenhäuser 9,8 Mehrfamilienhaus 3,7 Verkehrsfläche 9,5 Summe: 43,7 Seite 6 von 9

7 4.2. Geplanter Schmutzwasserabfluss Der geplante Schmutzwasserabfluss wurde entsprechend der neuen Bebauung ermittelt und beträgt in Summe 25,97 l/s. In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Abflüsse zusammengestellt. Geplant l/s Mehrgenerationenhaus 6,84 Seniorenresidenz 7,13 Mehrfamilienhaus 4,30 Stadthäuser 7,70 Summe: 25, Einleitbeschränkung Für die neue Bebauung gibt es wie bereits unter Abschnitt 2. Grundlagen genannt eine Einleitbeschränkung von 40 l/s für den öffentlichen Mischwasserkanal im Bachweg. Insgesamt fallen mit der neuen Bebauung 43,7 l/s Niederschlagswasser und 25,97 l/s Schmutzwasser an. Um den erforderlichen Regenrückhalteraum bei Einleitbeschränkung zu ermitteln, wurde zunächst von der Einleitbeschränkung der geplante Schmutzwasseranfall von 25,97 l/s abgezogen. Damit ergeben sich 14,03 l/s Niederschlagswasser, welches ungedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet werden dürfte. Demzufolge sind 29,67 l/s (= 43,07 l/s 14,03 l/s) Niederschlagswasser auf dem Gesamtgrundstück zurückzuhalten. Um den erlaubten Drosselabfluss pro Grundstück ermitteln zu können, werden die 14,03 l/s, die ungedrosselt eingeleitet werden dürfen, auf die Gesamtgrundstücksgröße vom 6.368,54 m² umgerechnet. Somit ergibt sich eine Einleitbeschränkung von 22,03 l/(s*ha): 14,03 l s m ha 22,03 l/s ha 6.368,54 m² Für die Einzelgrundstücke ergeben sich somit gemäß der folgenden Gleichung: Grundstücksgröße [ha] x 22,03 [l/(s*ha)] = Drosselabfluss des Rückhalteraums [l/s] die nachfolgenden Drosselabläufe: - Mehrgenerationenhaus: 1.593,2 m² / [m²/ha] x 22,03 [l/(s*ha)] = 3,510 l/s - Seniorenresidenz: 1.433,6 m² / [m²/ha] x 22,03 [l/(s*ha)] = 3,158 l/s - Reihenhäuser: 1.787,4 m² / [m²/ha] x 22,03 [l/(s*ha)] = 3,938 l/s - Mehrfamilienhaus: 633,6 m² / [m²/ha] x 22,03 [l/(s*ha)] = 1,396 l/s - Verkehrsfläche: 920,7 m² / [m²/ha] x 22,03 [l/(s*ha)] = 2,028 l/s Der aus der Einleitbeschränkung resultierende Regenrückhalteraum wurde entsprechend der geplanten Grundstücksaufteilung nach DIN mit folgender Formel für die Dauerstufen 5 Minuten bis 120 Minuten des 2-jährigen Regens bemessen: V RRR = A u x r D,T / x D x f z x 0,06 - D x f z x Q Dr x 0,06 [m³] Seite 7 von 9

8 Analog wurde für die Verkehrsfläche der erforderliche Regenrückhalteraum gemäß der folgenden Formel nach DWA-A 117 berechnet: V s,u = (r D,n-q Dr,R,u) * D * f Z * f A * 0,06 [m 3 /ha] Nachfolgend sind die sich ergebenen Volumina für den Regenrückhalteraum bei Einleitbeschränkung zusammengestellt: - Mehrgenerationenhaus: 5,84 m³ - Seniorenresidenz: 1,74 m³ - Reihenhäuser: 2,03 m³ - Mehrfamilienhaus: 0,72 m³ - Verkehrsfläche: 4,86 m³ Ob ein Überflutungsnachweis nach DIN zu führen ist, wurde ebenfalls für die Einzelgrundstücke geprüft. Nachfolgend ist die abflusswirksame Fläche der Einzelgrundstücke aufgeführt: - Mehrgenerationenhaus: A u,s = 750 m² - Seniorenresidenz: A u,s = 516 m² - Reihenhäuser: A u,s = 583 m² - Mehrfamilienhaus: A u,s = 220 m² - Für die Verkehrsfläche ist kein Überflutungsnachweis zu führen, da es sich hierbei um kein Grundstück, sondern eine öffentliche Straße handelt. Bei allen Einzelgrundstücken ist die abflusswirksame Fläche A u,s kleiner 800 m². Somit ist gemäß DIN kein Überflutungsnachweis erforderlich. 5. Gegenüberstellung vorhanden / geplant Nachfolgend wird der vorhandene Niederschlags- und Mischwasserabfluss mit dem Niederschlagsund Mischwasserabfluss, der aus der neuen Bebauung resultiert, gegenübergestellt Niederschlagswasserabfluss Die Gegenüberstellung des vorhandenen Niederschlagswasserabflusses mit dem geplanten Niederschlagswasserabfluss (siehe nachfolgende Tabelle) zeigt, dass sich der Abfluss mit der neuen Bebauung um 46,5 % reduziert. Niederschlagswasser l/s % vorhanden 81,8 100,0 geplant 43,7 53,5 Delta: -38,0-46,5 Seite 8 von 9

9 5.2. Mischwasserabfluss Analog zum Niederschlagswasserabfluss reduziert sich auch der Mischwasserabfluss mit der neuen Bebauung um 27,8 %. Die Gegenüberstellung ist der nachfolgenden Tabelle gezeigt. Mischwasser l/s % vorhanden 96,5 100,0 geplant 69,7 72,2 Delta: -26,8-27,8 6. Zusammenstellung der Ergebnisse Die neue Bebauung wirkt sich positiv auf den Niederschlagswasserabfluss aus. Durch die geringere Flächenversiegelung sowie der Verwendung von Gründächern reduziert sich der Abfluss um 46,5 % im Vergleich zur jetzigen Bebauung. Der Schmutzwasserabfluss erhöht sich von 14,75 l/s auf 25,97 l/s. Dies ist durch die neue Grundstücksnutzung bedingt. In Summe ist aber der geplante Mischwasserabfluss immer noch 27,8 % geringer als der derzeit vorhandene Mischwasserabfluss. Mit der neu festgelegten Einleitbeschränkung von 40 l/s ergibt sich trotz aller baulicher Anpassungen (Gründach etc.) ein zusätzlich erforderliches Regenrückhaltevolumen von 15,19 m³, welches durch noch festzulegende bauliche Anlagen zurückgehalten wird. Ein Überflutungsnachweis ist gemäß DIN nicht erforderlich, da die abflusswirksame Fläche A u,s bei allen Einzelgrundstücken kleiner 800 m² ist. Aufgestellt am von S. Doktor Seite 9 von 9

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