Berufsbildung der Schweiz Formen der beruflichen Grundbildung

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1 Unterlagen zum Bildungswesen der Schweiz Berufsbildung der Schweiz Formen der beruflichen Grundbildung Wird von beruflicher Grundbildung 1 gesprochen, so denkt man in erster Linie an die herkömmliche gewerbliche Berufslehre. Sie stellt heute eine unter vielen Formen dar. Diese sollen im folgenden dargestellt werden. Dual oder trial organisierte Berufslehren Der grösste Teil der Jugendlichen besucht eine berufliche Grundbildung im Rahmen einer dual oder trial organisierten Berufslehre: Es sind zwei oder drei Lernorte beteiligt: Der Betrieb, die Berufsfachschule und allenfalls ein «dritter Lernort», vgl. Abb. 1. Klassische handwerkliche Berufslehre Steht in einer beruflichen Grundbildung die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und von Erfahrungen im Vordergrund, so kann von einer klassischen handwerklichen Berufslehre gesprochen werden. Die Lernenden verbringen typischerweise vier Tage pro Woche im Betrieb, wo sie «auftragsorientiert» ausgebildet werden, ergänzt durch einen Tag Berufsfachschulunterricht. Inzwischen ist es auch bei dieser Form die Regel geworden, dass die Lernenden während ihrer Ausbildung ein bis vier überbetriebliche Kurse besuchen, die ein bis zwei Wochen dauern. Man spricht deshalb von trialer Lehre. Die Dominanz des Betriebs führt zur Bezeichnung «Betriebslehre». Der Begriff Meisterlehre wird nicht mehr verwendet. 1 Das seit gültige Berufsbildungsgesetz (BBG) spricht nicht mehr von «Berufslehre», sondern fasst alle Formen der beruflichen Bildung von Jugendlichen unter diesem Begriff zusammen. «Die berufliche Grundbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (nachfolgend Qualifikationen), die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufs- oder Tätigkeitsfeld (nachfolgend Berufstätigkeit) erforderlich sind.» (BBG Art. 15) Industriell geprägte Berufslehre Die Industrie hat bereits im 19. Jahrhundert begonnen, die Einführung aus der Produktion hinaus in spezielle Abteilungen zu verlegen, die meist als Lehrlingsabteilungen oder (betriebsinterne) Lehrwerkstätten bezeichnet wurden. In kleineren Betrieben spricht man von Lehrecken, um die fehlende räumliche Abgrenzung zu signalisieren. In den letzten Jahrzehnten wurde zudem dieser Teil der Ausbildung oft wieder in die Produktionsräume zurückgelegt, wo dann zur Einführung «Lerninseln» eingerichtet wurden. Die Absicht ist überall die gleiche: Um die Produktion nicht zu stören, die oft an teuren Arbeitsplätzen und in festen Abläufen erfolgt, wird die Einführung Abb. 1: Handwerkliche und industrielle Betriebslehre Verteilung der Zeit bei verschiedenen Lehrtypen Traditionell gewerbliche Form Betrieb (on the Job) Ausbildung im Grossbetrieb Betrieb (on the job) Lernstätte (off the job-ausbildung) Berufsschule Betrieb (on the Job) Berufsschule Freifächer, Stützkurse E Moderne gewerbliche Form Berufsschule Freifächer, Stützkurse Lernstätte (Einführungskurs)

2 Seite 2 Unterlagen zur Berufsbildung der Schweiz aus der Produktion ausgegliedert und «off the job» durchgeführt. Zudem kann sie so nach didaktischen Grundsätzen, also «lernzielgesteuert» durchgeführt werden. Berufslehren mit Basislehrjahr Der Grundsatz, die Einführung lernzielgesteuert und «off the job» durchzuführen, hat in den 90-er Jahren des letzten Jahrhunderts auch ausserhalb der Industrie Fuss gefasst. In der Deutschschweiz gingen die Informationstechnologie und die Druckvorstufe voraus. In der Westschweiz und im Tessin hatte man bereits einige Jahre früher begonnen, Basislehrjahre für verschiedenste Berufe einzuführen. Basislehrjahre werden teilweise von speziellen Trägern durchgeführt, seien es Berufsschulen oder Organisationen der Arbeitswelt. Berufslehren mit degressivem Berufsfachschulunterricht In manchen Berufen bedingt die Theoriefülle, dass der Berufsschulunterricht mehr als einen Tag pro Woche umfasst. Üblich sind 1,5 oder 2 Tage pro Woche. Kommen spezielle Angebote dazu, wie etwa die Berufsmittelschule, so sinkt der Anteil der betrieblichen Ausbildung auf zwei oder drei Tage, oft noch verteilt auf die ganze Woche. Dies erschwert eine kontinuierliche Ausbildung und einen produktiven Einsatz. Deshalb wird in solchen Fällen oft ein Abb. 2 Berufslehre mit Basislehrjahr grösserer Teil des Unterrichts im ersten und zweiten Lehrjahr konzentriert, damit die Abwesenheit vom Betrieb gegen Ende der Lehre auf max. 1 Tag pro Woche reduziert werden kann, vgl. Abb. 3. Dieses Modell wird oft mit einem Basislehrjahr kombiniert, während dem dann der Unterricht 2,5 Tage und mehr in Anspruch nimmt. Lehrbetriebsverbünde Manche Betriebe können nur Teile eines Ausbildungsprogramms übernehmen. Wenn sie sich zu Lehrbetriebsverbünden zusammenschliessen, können sie sich trotzdem an der beruflichen Grundbildung beteiligen, vgl. Abb. 4. «Für die Lernenden sind Lehrbetriebsverbünde nichts anderes als ein einziger Betrieb mit verschiedenen Abteilungen. Solche Verbünde verfolgen das Ziel, zusätzliche Lehrstellen zu erschliessen, indem sie gemeinsam das ganze Feld einer Berufsbildung abdecken, wo sonst nur Spezialitäten vermittelt und daher keine Berufsbildung angeboten werden könnte.» schreibt dazu die Bundesbehörde.* Die Verantwortung für die Grundbildung eines Jugendlichen übernimmt dabei der «Leitbetrieb» oder eine «spezielle privatrechtlich oder staatlichen Organisation zur Koordination unter den verschiedenen Betrieben» (a.a.o.) Abb. 3 Abb. 4 Degressives Modell Weiterentwicklungen: Degressives Mod Lehrbetriebsverbund Weiterentwicklungen: Ausbildungsverbund mit Leitfirma 2 - Kleinverbund mit einer Leitfirma 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Event. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Betrieb 4 Betrieb 1 Betrieb 3 Betrieb 2 Berufsschule Betrieb Ausbildungszentrum 1. Tag 2. Tag 3. Tag 4. Tag 5. Tag Berufsschule Betrieb Ausbildungszentrum Aus Handbuch Ausbildungsverbund DBK Luzern g Folie E41-245

3 Seite 3 Berufliche Grundbildung in Lehrwerkstätten Die duale Berufslehre ist typisch für den deutschsprachigen Raum Europas, wo sie im 19. Jahrhundert als Weiterentwicklung der mittelalterlichen Lehre der Zünfte entstand. Gleichzeitig entwickelte sich in Frankreich eine Ausbildungsform, in der die Jugendlichen Theorie und Praxis in einer Schule (mit entsprechenden Werkstätten) erlernten. Zwischen 1880 und 1900 wurden beide Formen in die Schweiz eingeführt und erprobt, wobei die duale Berufslehre obsiegte. 2 Allerdings wurden viele der damals entstandenen «Lehrwerkstätten» ebenfalls weiter geführt, vor allem in der französischen Schweiz. 3 Klassische Ausbildung in einer Lehrwerkstätte Die praktische Ausbildung findet in schuleigenen Lehrwerkstätten statt, für die theoretische Ausbildung wird eine Berufsfachschulabteilung geführt. 2 Wettstein Emil: Die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz, Aarau (Sauerländer) 1987, Seite 23 ff 3 Gonon Philipp und Müller A.: Öffentliche Lehrwerkstätten im Berufsbildungssystem der Schweiz, Luzern (Eigenverlag) 1982 Abb. 5: Lehre in der Lehrwerkstätte Alternative: Lehre in der Lehrwerkstätte 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Eventuell Lehrwerkstätte - Werkstätte Lehrwerkstätte - Schule Die praktische Ausbildung erfolgt prinzipiell lernzielorientiert. Um die Anforderungen eines Betriebes zu simulieren und um die Nettokosten zu senken, werden aber auch Aufträge von Dritten ausgeführt oder sogar eigene Produkte entwickelt und verkauft. Lehrwerkstätte mit betrieblichem Praktikum In den letzten Jahren haben einzelne Lehrwerkstätten damit begonnen, die Lernenden während maximal einem Jahr an einen Betrieb zu vermitteln. Damit sollen die Kosten gesenkt und die Praxisorientierung der Ausbildung verbessert werden. Ausbildungsverbünde Die Mehrzahl der grossen Industriefirmen haben sich in den letzten Jahren von ihren Lehrlingsabteilungen getrennt. Die berufliche Grundbildung wird heute für sie von selbständigen Vereinen oder Stiftungen geführt. Diese übernehmen die Auswahl der Lernenden, sind Lehrvertragspartner, betreiben Lehrwerkstätten für die Grundbildung im Rahmen von Basislehrjahren, vermitteln sie anschliessend für kürzere oder längere Einsätze an Unternehmen (meist Mitglieder des entsprechenden Vereins) und betreuen sie während der ganzen Lehre. Die Bundesbehörde hält dazu 2003 fest «Lehrbetriebsverbünde sind klar von Ausbildungsverbünden vgl. Abb. 6 zu unterscheiden. Letztere übernehmen für verschiedene Firmen in deren Auftrag die berufliche Grundbildung oder Teile davon.» 4 Schuldominierte Grundbildung Für die kaufmännische Ausbildung wurde bereits im 19. Jahrhundert eine Alternative zur Berufslehre entwickelt: die Handelsschule. Handelsmittelschulen Aus den Realschulen des 19. Jahrhunderts entstanden sind die «HMS» Mittelschulen wie Gymnasien. 5 Bisher bereiteten sie in der Regel auf ein Handelsdiplom 4 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Revision der Berufsbildungsverordnung. Erläuternder Bericht für die Vernehmlassung. Bern, im April 2003, Seite 13 5 Wettstein Emil: Die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz, Aarau (Sauerländer) 1987, Seite 38

4 Seite 4 vor, in Zukunft werden ihre Absolventinnen und Absolventen einen «Eidgenössischen Fähigkeitsausweis» und allenfalls eine «Berufsmaturität» erhalten wie Lernende in kaufmännischen Lehren. Die Ausbildung an Handelsmittelschulen dauerte bisher in der Regel drei Jahre und fand ausschliesslich in der jeweiligen Mittelschule statt. In den letzten Jahren wurde unter dem Titel «HMS+» eine Form üblich, in der in einem vierten Jahr ein Praktikum absolviert und eine Berufsmaturität vergeben wurde. Informatikmittelschulen Als Informatikmittelschulen (IMS) bezeichnet man Lehrgänge von Handelsmittelschulen, die auf die Lehrabschlussprüfung für Informatiker/innen in Verbindung mit einer kaufmännischen Berufsmaturität vorbereiten. Sie entstanden Ende der 90-er Jahre, als rasch mehr Ausbildungsplätze für Informatiker und Informatikerinnen gefordert wurden. Als Folge der Veränderung der Lehrstellensituation bei diesem Beruf wurden später einige von Ihnen wieder geschlossen, andere hingegen haben sich etabliert. Berufsbildende Privatschulen Neben den Handelsmittelschulen gibt es auch private Handelsschulen, die Ausbildungsgänge von ein bis drei Jahren Dauer anbieten. In Verbindung mit einem Praktikum im dritten Jahr können sie sich das Recht erwerben, ihre Schülerinnen und Schüler an die kaufmännische Lehrabschlussprüfung zu senden. Ähnliche Modelle existieren auch für andere Berufe: Coiffeure/Coiffeusen, Medizinische Praxisassistent /innen usw. In allen Fällen sind die Kosten der Ausbildung voll von den Lernenden bzw. ihren Angehörigen zu tragen und in allen Fällen ist die entscheidende Frage, ob die Lernenden das Recht haben, an der jeweiligen Lehrabschlussprüfung teilzunehmen. Bildung für Lernende mit speziellen Bedürfnissen Unter dem Begriff Berufliche Grundbildung für Lernende mit speziellen Bedürfnissen werden verschiedene Sonderformen subsumiert, die sich an Jugendliche mit Behinderungen oder mit anderen besonderen Bedürfnissen richten. Schulen für Jugendliche mit Sinnesbehinderungen Besonders bekannt ist die in Zürich domizilierte «Berufsschule für Gehörbehinderte», die neben den üblichen Aufgaben einer Berufsfachschule auch Beratungs- und Betreuungsaufgaben für die Lernenden übernimmt. Der Unterricht erfolgt in kleinsten Klassen und stellt eine Ausbildungsmöglichkeit dar, Abb. 6: Ausbildungsverbund (Grossverbund) Weiterentwicklungen: Ausbildungsverbund 2 - Ausbildungsgemeinschaft (Grossverbund) Abb. 7: Schuldominierte Grundbildung Rechtsverbindliche Trägerschaft Zentrales Berufsbildungs management Evtl. mit Einführungskursorganisation Aus Handbuch Ausbildungsverbund DBK Luzern 1998

5 Seite 5 wenn jemand sich in den üblichen Berufsfachschulen überfordert sieht. Für blinde Jugendliche existiert keine eigene Ausbildungsstätte. Lehrwerkstätten für Jugendliche mit körperlichen Behinderungen Kleinere Behinderungen können oft im Rahmen der üblichen Berufsbildung abgefangen werden. In der Lehrabschlussprüfung sind Sonderregelungen möglich. Für Menschen mit schwereren Behinderungen existieren eigene Ausbildungsstätten. Ausbildung von geistig Behinderten Die Invalidengesetzgebung ermöglicht die Führung und Finanzierung von Ausbildungsstätten für Jugendliche, die nicht in der Lage sind, eine berufliche Grundbildung nach BBG zu absolvieren. Störungen bei sozialen und personalen Kompetenzen Erziehungsheime und ähnliche Einrichtungen führen Massnahmen für Jugendliche mit Störungen bei sozialen und personalen Kompetenzen. Es sind Ausbildungswerkstätten, wobei der theoretische Unterricht entweder in einer eigenen Berufsfachschule oder aber in der öffentlichen Schule erfolgt. Jugendliche mit einer Drogenkarriere oder nach Absolvierung einer Jugendstrafe besuchen meist eine normale Berufsausbildung. Es gibt aber auch einzelne spezielle Institutionen wie der «Märtplatz» im Zürcher Unterland. Ausbildung in Strafanstalten Insassen von Strafanstalten, die mehrjährige Strafen zu verbüssen haben, werden angehalten, eine Berufslehre zu absolvieren. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Werkstätten der Strafanstalt, für den theoretischen Unterricht werden Lehrpersonen aus Berufsfachschulen der Umgebung zugezogen. Berufslehre mit Berufsmittelschule Abb. 8: Berufslehre Berufslehre mit Berufsmittelschule mit Berufsmittelschule 3. Lehrjahr Berufsmittel schule I 02g Folie D Berufsmittelschule II Erwerbstätigkeit 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 1. Tag 2. Tag 3. Tag 4. Tag 5. Tag Berufsmittelschulen sind eine Ergänzung der Berufslehre, die sich an Jugendliche mit überdurchschnittlichen Begabungen im schulischen Bereich richten. Verschiedene Formen sind möglich, vgl. Abb. 8. In der sogenannten Berufsmittelschule I wird der Schulunterricht teilweise ersetzt und teilweise ausgeweitet, damit eine vermehrte und anspruchsvollere Vermittlung von Allgemeinbildung möglich ist. Die Berufsmittelschule kann aber auch nach der beruflichen Grundbildung besucht werden, sei es in einem einjährigen Vollzeitkurs, sei es berufsbegleitend. In diesen Fällen spricht man von Berufsmittelschule II. Wer eine berufliche Grundbildung durchlaufen und die Berufsmittelschule erfolgreich absolviert hat, erhält eine Berufsmaturität, die bezüglich Fachhochschulen eine ähnliche Funktion aufweist wie die gymnasiale Maturität bezüglich Universitäten/Hochschulen. Massnahmen für künstlerisch oder sportlich Begabte Streben Jugendliche sportliche oder künstlerische Höchstleistungen an, so besuchen sie daneben meist eine spezielle Mittelschule. Es gibt jedoch auch eine Sportlerlehre, die aber bisher wenig Verbreitung gefunden hat. Üblicher sind spezielle Arrangements zwischen Betrieben, Jugendlichen und der zuständigen Behörde, die ein umfassendes Training auch neben einer - allenfalls verlängerten - beruflichen Grundbildung erlaubt. 3. Lehrjahr

6 Seite 6 Abb. 9: Berufsmaturitätsabschlüsse nach Richtung * Andere Massnahmen für besonders leistungsstarke Jugendliche Neben Jugendlichen mit besonderen schulischen Fähigkeiten und solchen, die sich vor allem kreativ und sportlich auszeichnen, gibt es auch besonders tatkräftige Jugendliche, vgl. Abb. 10. Einige Grossfirmen führen für solche Jugendliche sogenannte Juniorfirmen, in denen sie bereits während der beruflichen Grundbildung unternehmerische Verantwortung Abb. 10: Förderung Leistungsstarker Berufsmittelschule evtl. Zusatzunterricht P A N O R A M W E B Verschiedene Gruppen Gruppen von von leistungsstarken Jugendlichen Juniorfirmen Indivudalisierte Ausbildung im Betrieb etc. Blockkurse zum kretativen Gestalten Instrumental-Unterricht etc. Portfolio-Ausbildung als Rahmen zur Berücksichtigung von Wünschen und Möglichkeiten von Betrieb und Jugendlichen, PANORAMA 3/00, File übernehmen können. Üblich ist jedoch eher eine individualisierte Ausbildung in den Betrieben - oder sogar die Vernachlässigung dieser Form der Begabung. Abschliessend sei noch auf die Schweizermeisterschaften und die World s Skills Ausscheidungen verwiesen, die sich an Jugendliche richten, die in ihrem Beruf besondere Leistungen erbringen. Kritik der Einteilung Die oben dargestellte Einteilung der Formen betrieblicher Grundbildung orientiert sich an der Praxis des Berufsbildungsgesetzes und dessen Vollzugs. Analysiert man, welche Kriterien ihr zu Grunde liegen, so dürften folgende beiden keineswegs unabhängigen Kategorien entscheidend sein: Auftrags- versus lernzielorientierte Steuerung In der klassischen gewerblichen Lehre arbeiten die Lehrlinge vom ersten Tag an mit. Es werden ihnen laufend schwierigere Arbeiten anvertraut jedoch immer abhängig vom Auftragsbestand der Lehrfirma beziehungsweise vom Auftrag, den der Lehrmeister bzw. der Geselle, dem der Lernende anvertraut ist gerade auszuführen hat. Man spricht deshalb von auftragsgesteuerter Ausbildung.

7 Seite 7 Im Unterschied dazu orientiert sich schulischer Unterricht an didaktischen Kriterien, insbesondere an den Lernzielen, die zu erfüllen sind. Hier spricht man deshalb von lernzielorientierter Steuerung. Der lernzielorientierten Steuerung wird oft höhere Effektivität zugeschrieben. Andererseits wird der Bezug zur Praxis bemängelt. Deshalb versuchen lernzielgesteuerte Ausbildungsgänge oft, Aufträge zu generieren oder aber die Praxis zu simulieren. Typische Instrumente dazu sind Übungsbüros, Scheinfirmen, Juniorfirmen. Zielsetzung der Ausbildungsstätte Das Ziel eines gewerblichen oder industriellen Unternehmens ist die Produktion von Gütern als Basis für das Überleben des Unternehmens und wenn immer möglich zur Erzielung eines Gewinns für die Kapitaleigner. Das gleiche gilt für die meisten Dienstleistungsbetriebe. Die Vermittlung einer beruflichen Grundbildung ist für sie nur ein Nebenziel, das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dann oft auch dem Überleben des Unternehmens geopfert wird. Im Gegensatz dazu ist die Vermittlung einer Bildung Hauptziel von Schulen und Lehrwerkstätten. Wenn letztere gleichzeitig Produkte fertigen oder Dienstleistungen erbringen, so sind dies Nebenziele, die nur soweit angestrebt werden, als sie der Ausbildung der Lernenden dienen oder die Kosten der Ausbildungsstätte senken. Ein Spezialfall sind Privatschulen, wo die Vermittlung von Bildung wie bei Dienstleistungsunternehmen in erster Linie dem Überleben des Unternehmens und der Erzielung eines gewissen Gewinns dient. Non-profit-Organisationen wie Spitäler oder Heime sind der ersten Kategorie zuzuordnen: Auch hier ist die Vermittlung von beruflicher Bildung ein Nebenzweck. Weiterführende Literatur Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage der beruflichen Grundbildung ist zurzeit das «Bundesgesetz über die Berufsbildung» vom 13. Dezember (BBG oder nbbg) Es hat das Bundesgesetz vom 19. April über die Berufsbildung (abbg) abgelöst. Das BBG wird in erster Linie ergänzt durch die Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003 (Berufsbildungsverordnung, BBV), die die Verordnung vom 7. November 1979 über die Berufsbildung (BBV) abgelöst hat. Die Berufsbildung untersteht aber einer beträchtlichen Anzahl weiterer Erlasse, insbesondere dem Obligationenrecht, Art. 344ff über den Lehrvertrag. Basislehrjahre Den Anstoss zur Weiterentwicklung der in Grossbetrieben schon lange üblichen Form gab Heinrich Summermatter, damals Mitglied des Kaders des BBT, im Aufsatz Summermatter Heinrich: Attraktivitätssteigerung der Berufslehre durch Basiskurse, Panorama 3/1988, Seite In den folgenden Jahren wurde eine Untersuchung zu den Basislehrjahren durchgeführt, vgl. In allerjüngster Zeit sind sie etwas in den Hintergrund getreten, vor allem in der deutschsprachigen Schweiz. Andere Formen der Berufslehre Professor Dubs hat unter anderem die Aufbaulehre vorgeschlagen, vgl. Panorama 6/2005, Seite Die Lehrbetriebsverbünde Zu Lehrbetriebs- und Ausbildungsverbünden existiert ein Handbuch der DBK Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz: Handbuch Ausbildungsverbund, Luzern, 3. Auflage 2002 Informatikmittelschulen Eine Einführung enthält der Aufsatz Müller Peter: Attraktive Alternative zum Gymnasium, Panorama 5/2002, Seite Als Abschluss der Pilotversuche wurde ein Bericht publiziert, der einen guten Einblick gibt: Euler Dieter, Pilz Matthias: Evaluation Einführung der Informatik-Mittelschulen in der Schweiz, St. Gallen, Juli 2004 verfügbar unter files/4010.pdf

8 Seite 8 Schulen für Jugendliche mit Sinnesbehinderungen Zur Berufsschule für Hörgeschädigte in Zürich ( existieren verschiedene Publikationen: Kleeb Toni: Berufsbildung Hörgeschädigter in der deutschen Schweiz, Panorama 4/1999, Seite 18 ff Ein Interview mit dem Leiter Toni Kleeb wurde von bbaktuell publiziert: Berufsmittelschule/Berufsmaturität Diesbezüglich ist auf das einschlägige Papier der Reihe Unterlagen zum Bildungswesen der Schweiz verwiesen. Weiter auf Bundesamt für Statistik: Fakten und Trends zu einer Erfolgsgeschichte: 10 Jahre Berufsmaturität , Neuchâtel, April 2004 verfügbar unter pdf/bba2359b.pdf Massnahmen für Leistungsstarke Wettstein Emil: Förderung von leistungsstarken Jugendlichen in der Berufsbildung, Panorama 3/2003, Seite 23 ff Wt 7224

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