Berufsausbildungsvertrag (gemäß BBiG)

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1 Postfach Gera Tel.: (0365) 8 50 ax: (0365) ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der (Bitte nur die weißen elder ausfüllen) Zwischen dem usbildungsbetrieb (usbildenden) und dem Lehrling (der/dem uszubildenden) irma / Betrieb Ne, Vorne Telefon / ax Telefon / ax / -Mail -Mail verantwortlicher usbilder: Ne, Vorne usbildungsstätte, wenn vom Betriebssitz abweichend: gesetzliche(r) Vertreter (ltern / Betreuer): Ne, Vorne wird nachstehender Vertrag zur usbildung,, Telefon im usbildungsberuf ggf. mit achrichtung / nach Maßgabe der usbildungsordnung geschlossen. ie usbildungsdauer beträgt nach der usbildungsordnung 3 / Jahre = 4 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. Jahre = 4 Mon. iese usbildungsdauer verringert sich um B ie Probezeit beträgt Monat oder Monate oder 3 Monate oder 4 Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto:. usbildungsjahr. usbildungsjahr 3. usbildungsjahr 4. usbildungsjahr ie Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. er usbildende gewährt dem uszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. s besteht nspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe ); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen ie vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( -) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., atum Lehrling (uszubildender) Im olgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche orm verzichtet. alls die usbildung in mehreren usbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige ngabe zu allen usbildungsstätten unter oder als nlage beifügen. HINWIS: ie sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden aten gemäß 8 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.

2 NTRG auf intragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) n die über KRISHNWRKRSCHT/INNUNG Mit Vorlage von drei usfertigungen dieses abgeschlossenen Vertrages wird die intragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der beantragt. Hierzu werden folgende ngaben gemacht: Zutreffendes ankreuzen! usbilder (ie ngaben müssen sich auf den usbildungsberuf beziehen, für den der beigefügte usbildungsvertrag abgeschlossen wurde.) Ne, Vorne des usbilders ggf. Geburtsne geb. männlich weiblich Betrieb Jahr nzahl Gestzahl der Beschäftigten einschl. Inhaber und uszubildende nzahl davon sind achkräfte im usbildungsberuf (einschl. Meister) nzahl Zahl der vor diesem Vertragsabschluss bereits bestehenden usbildungsverhältnisse in diesem usbildungsberuf Wir sind ein Betrieb des Öffentlichen ienstes Lehrling (uszubildende/r) Ärztliche rstuntersuchung beigefügt ja, muss beigefügt sein, wenn noch nicht 8 Jahre alt ( 3 bs. JrbSchG) nein, nicht beigefügt, da volljährig bei Beginn der usbildung Staatsangehörigkeit deutsch andere: unbekannt Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Berufsvorbereitung, berufliche Grundbildung (mindestens 6 Monate) (wenn ja, Mehrfachnennungen möglich) Vorausgegangene Berufsausbildung (wenn ja, Mehrfachnennungen möglich) ohne Schulabschluss (einschl. Sonderschulabschluss) Hauptschulabschluss Realschulabschluss oder vergleichbarer bschluss ( Mittlerer Bildungsabschluss ) achhochschul-/hochschulreife (bitur/achabitur) Sonstiger bzw. im usland erworbener bschluss, der den o. g. bschlüssen nicht zuzuordnen ist bgangsklasse keine Teilnahme betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (mind. 6 Monate z. B. QJ, Qualifizierungsbausteine) Berufsvorbereitungsmaßnahme nach SGB III (Maßnahme der Bundesagentur für rbeit) schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) (Zeugnis beifügen) schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (Zeugnis beifügen) Berufsfachschule ohne voll qualifizierenden Berufsabschluss sonstige berufliche Schule (z. B. Handelsschule, achoberschule) keine intritt ins abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung als abgebrochene betriebliche Berufsausbildung als abgeschlossene Berufsausbildung in schulischer orm mit bschluss als usbildungsjahr Öffentliche örderung des usbildungsverhältnisses (monatlich, regelmäßig, > 50 % der Kosten) keine, da überwiegend betriebliche inanzierung ja, und zwar durch: er Lehrling (uszubildende/r) besucht künftig die Berufsschule in: Ne: rklärung des usbildenden: ie inrichtungen unserer usbildungsstätten bieten ggf. zusmen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten usbildungsmaßnahmen außerhalb der usbildungsstätte die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse, ertigkeiten und ähigkeiten nach der usbildungsordnung und dem usbildungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des usbildenden (usbildender ist der Vertragsschließende bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten usbilders : Sonderprogrme des/der Bundes/Landes/Kommunen außerbetriebliche Berufsausbildung nach SGB III, 4 () (i.d.r. von der Bundesagentur für rbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebliche Berufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach SGB III, 00 Nr. 5 liegen keine Gründe vor, die der usbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen.lle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsausbildungsvertrages werden der unverzüglich mitgeteilt. /atum/usbildungsbetrieb (usbildender)

3 Postfach Gera Tel.: (0365) 8 50 ax: (0365) ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der (Bitte nur die weißen elder ausfüllen) Zwischen dem usbildungsbetrieb (usbildenden) und dem Lehrling (der/dem uszubildenden) irma / Betrieb Ne, Vorne Telefon / ax Telefon / ax / -Mail -Mail verantwortlicher usbilder: Ne, Vorne usbildungsstätte, wenn vom Betriebssitz abweichend: gesetzliche(r) Vertreter (ltern / Betreuer): Ne, Vorne wird nachstehender Vertrag zur usbildung,, Telefon im usbildungsberuf ggf. mit achrichtung / nach Maßgabe der usbildungsordnung geschlossen. ie usbildungsdauer beträgt nach der usbildungsordnung 3 / Jahre = 4 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. Jahre = 4 Mon. iese usbildungsdauer verringert sich um B ie Probezeit beträgt Monat oder Monate oder 3 Monate oder 4 Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto:. usbildungsjahr. usbildungsjahr 3. usbildungsjahr 4. usbildungsjahr ie Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. er usbildende gewährt dem uszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. s besteht nspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe ); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen ie vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( -) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., atum Lehrling (uszubildender) Im olgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche orm verzichtet. alls die usbildung in mehreren usbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige ngabe zu allen usbildungsstätten unter oder als nlage beifügen. HINWIS: ie sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden aten gemäß 8 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.

4 Postfach Gera Tel.: (0365) 8 50 ax: (0365) ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der (Bitte nur die weißen elder ausfüllen) Zwischen dem usbildungsbetrieb (usbildenden) und dem Lehrling (der/dem uszubildenden) irma / Betrieb Ne, Vorne Telefon / ax Telefon / ax / -Mail -Mail verantwortlicher usbilder: Ne, Vorne usbildungsstätte, wenn vom Betriebssitz abweichend: gesetzliche(r) Vertreter (ltern / Betreuer): Ne, Vorne wird nachstehender Vertrag zur usbildung,, Telefon im usbildungsberuf ggf. mit achrichtung / nach Maßgabe der usbildungsordnung geschlossen. ie usbildungsdauer beträgt nach der usbildungsordnung 3 / Jahre = 4 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. Jahre = 4 Mon. iese usbildungsdauer verringert sich um B ie Probezeit beträgt Monat oder Monate oder 3 Monate oder 4 Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto:. usbildungsjahr. usbildungsjahr 3. usbildungsjahr 4. usbildungsjahr ie Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. er usbildende gewährt dem uszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. s besteht nspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe ); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen ie vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( -) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., atum Lehrling (uszubildender) Im olgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche orm verzichtet. alls die usbildung in mehreren usbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige ngabe zu allen usbildungsstätten unter oder als nlage beifügen. HINWIS: ie sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden aten gemäß 8 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.

5 Postfach Gera Tel.: (0365) 8 50 ax: (0365) ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der (Bitte nur die weißen elder ausfüllen) Zwischen dem usbildungsbetrieb (usbildenden) und dem Lehrling (der/dem uszubildenden) irma / Betrieb Ne, Vorne Telefon / ax Telefon / ax / -Mail -Mail verantwortlicher usbilder: Ne, Vorne usbildungsstätte, wenn vom Betriebssitz abweichend: gesetzliche(r) Vertreter (ltern / Betreuer): Ne, Vorne wird nachstehender Vertrag zur usbildung,, Telefon im usbildungsberuf ggf. mit achrichtung / nach Maßgabe der usbildungsordnung geschlossen. ie usbildungsdauer beträgt nach der usbildungsordnung 3 / Jahre = 4 Mon. 3 Jahre = 36 Mon. Jahre = 4 Mon. iese usbildungsdauer verringert sich um B ie Probezeit beträgt Monat oder Monate oder 3 Monate oder 4 Vergütung ( 5), sie beträgt zurzeit monatlich brutto:. usbildungsjahr. usbildungsjahr 3. usbildungsjahr 4. usbildungsjahr ie Urlaubsdauer richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den gültigen Tarifverträgen. er usbildende gewährt dem uszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. s besteht nspruch auf: Sonstige Vereinbarungen (siehe ); Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen ie vorstehenden sowie die "weiteren Vertragsbestimmungen" ( -) sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt., atum Lehrling (uszubildender) Im olgenden wird aus Lesbarkeitsgründen auf die weibliche orm verzichtet. alls die usbildung in mehreren usbildungsstätten stattfindet, bitte vollständige ngabe zu allen usbildungsstätten unter oder als nlage beifügen. HINWIS: ie sich aus dem Berufsausbildungsverhältnis ergebenden aten gemäß 8 HWO und 34/35 BBiG werden bei den zuständigen Stellen gespeichert.

6 Weitere Vertragsbestimmungen usbildungsdauer. Verkürzung der usbildungsdauer (siehe ) ine vorhergehende Berufsausbildung kann auf die usbildungsdauer angerechnet werden, sofern die dem Vertrag zugrunde liegende usbildungsordnung eine nrechnungsmöglichkeit nach 6 bs. Nr. 4 HwO oder 5 bs. Nr. 4 BBiG vorsieht. ie Länder können durch Rechtsverordnung bestimmen, ob Bewerber einen Rechtsanspruch auf nrechnung beruflicher Vorbildung durch Besuch eines Bildungsganges berufsbildender Schulen oder der Berufsausbildung in einer sonstigen inrichtung haben bzw. ob eine obligatorische nrechnung erfolgt. Spätestens ab. ugust 009 bedarf eine nrechnung des gemeinsen ntrages der uszubildenden und usbildenden ( 7 BBiG). Nach 7b bsatz HwO bzw. 8 bs. BBiG hat die auf gemeinsen ntrag der/des uszubildenden und usbildenden die usbildungsdauer zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das usbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.. auer und Probezeit (siehe und B ) Wird die usbildung während der Probezeit um mehr als ein rittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der uszubildende vor blauf der unter vereinbarten usbildungszeit die Gesellenprüfung / bschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der rgebnisse durch den Prüfungsausschuss. 4. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der uszubildende die Gesellenprüfung / bschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Pflichten des usbildenden er usbildende verpflichtet sich,. usbildungsziel dafür zu sorgen, dass dem uszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum rreichen des usbildungszieles nach der usbildungsordnung erforderlich ist, und die Berufsausbildung nach den beigefügten ngaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des usbildungsablaufs so durchzuführen, dass das usbildungsziel in der vorgesehenen usbildungszeit erreicht werden kann.. usbilder selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten usbilder ausdrücklich dit zu beauftragen und diesen dem uszubildenden jeweils bekannt zu geben. Unter der Verantwortung des usbilders oder der usbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht usbilder oder usbilderin ist, aber die für die Vermittlung von usbildungsinhalten erforderlichen beruflichen ertigkeiten, Kenntnisse und ähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. 3. usbildungsordnung dem uszubildenden vor Beginn der usbildung die usbildungsordnung kostenlos auszuhändigen. 4. usbildungsmittel dem uszubildenden kostenlos die usbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die für die usbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen usbildungsstätten und zum blegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen / bschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusmenhang dit stattfinden, erforderlich sind. 5. Besuch der Berufsschule und von usbildungsmaßnahmen außerhalb der usbildungsstätte (überbetriebliche Unterweisung) den uszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zum Besuch von angeordneten usbildungsmaßnahmen außerhalb der usbildungsstätte anzuhalten und freizustellen. 6. Schriftlicher usbildungsnachweis (Berichtsheft) dem uszubildenden vor usbildungsbeginn und später den schriftlichen usbildungsnachweis, der für die Berufsausbildung verlangt wird, kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße ührung durch regelmäßige bzeichnung zu überwachen. 7. usbildungsbezogene Tätigkeiten dem uszubildenden nur ufgaben zu übertragen, die dem usbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. 8. Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass der uszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. 9. Ärztliche Untersuchungen sich von dem jugendlichen uszubildenden Bescheinigungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass dieser a) vor der ufnahme der usbildung untersucht und b) vor blauf des ersten Beschäftigungsjahres nachuntersucht worden ist. 0. intragungsantrag unverzüglich nach bschluss des Berufsausbildungsvertrages die intragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen; Gleiches gilt bei späteren Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte. ie Gebühr für die intragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse trägt der usbildende (Betrieb).. nmeldung zu Prüfungen den uszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischenprüfungen und zur Gesellenprüfung / bschlussprüfung anzumelden, für die Teilnahme freizustellen und die Prüfungsgebühren zu bezahlen. Bei der nmeldung zur Zwischenprüfung ist bei uszubildenden unter 8 Jahren die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die erste Nachuntersuchung gemäß JrbSchG beizufügen. 3 Pflichten des uszubildenden er uszubildende hat sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die erforderlich ist, um das usbildungsziel zu erreichen. er uszubildende verpflichtet sich. Lernpflicht die im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen ufgaben sorgfältig auszuführen.. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an usbildungsmaßnahmen außerhalb der usbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach Nr. 5 freigestellt wird. 3. Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom usbildenden, vom usbilder oder von anderen Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden. 4. Betriebliche Ordnung die für die usbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten. 5. Sorgfaltspflicht Werkzeug, Maschinen und sonstige inrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen rbeiten zu verwenden. 6. Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. 7. Schriftlicher usbildungsnachweis (Berichtsheft) einen vorgeschriebenen schriftlichen usbildungsnachweis ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen. 8. Benachrichtigung bei ernbleiben von der betrieblichen usbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen usbildungsveranstaltungen dem usbildenden unter ngabe von Gründen und der voraussichtlichen auer unverzüglich Nachricht zu geben. auert die rbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der uszubildende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende rbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche auer spätestens an dem darauf folgenden rbeitstag vorzulegen. er usbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 9. Ärztliche Untersuchung soweit auf ihn die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nwendung finden, sich ärztlich a) vor Beginn der usbildung untersuchen zu lassen b) vor blauf des ersten usbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigung hierüber dem usbildenden vorzulegen. 0. Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten nicht durchzuführen, soweit keine vorherige schriftliche Genehmigung durch den usbildenden vorliegt. 4 der usbildung/usbildungsstätten ie usbildung findet vorbehaltlich der Regelung nach 3 Nr. in Verbindung mit Nr. 5 in der genannten usbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz der für die usbildung üblicherweise zusmenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen rbeitsstellen statt. Wird der Jugendliche an eine dieser Stellen entsandt, bei der die tägliche Rückkehr unzumutbar ist, so gilt die Zustimmung zur auswärtigen Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter als erteilt. 5 Vergütung und sonstige Leistungen. Tarifliche Vergütung Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar (siehe ) oder nach vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze.. älligkeit (Höhe siehe ) ie Vergütung wird spätestens letzten rbeitstag des Monats gezahlt. as auf die Urlaubszeit entfallende ntgeld (Urlaubsentgeld) wird vor ntritt des Urlaubs ausgezahlt. ie Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. ine über die vereinbarte regelmäßige usbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende reizeit auszugleichen. 3. Sachleistungen Soweit der usbildende dem uszubildenden Kost und / oder Wohnung gewährt, gilt die Regelung des 7 bs. BBiG. 4. Kosten für Maßnahmen außerhalb der usbildungsstätte er usbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der usbildungsstätte gemäß Nr. 5, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. azu gehören neben den Unterbringungs- auch die ahrtkosten. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem uszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. ie nrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten darf 75 % der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. Kosten, die durch den Besuch der Berufsschule entstehen, werden nicht vom usbildenden getragen. 5. Berufskleidung Wird vom usbildenden eine besondere betriebstypische Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie dem uszubildenden zur Verfügung gestellt. 6. ortzahlung der Vergütung em uszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen a) für die Zeit der reistellung gemäß Nr. 5 und dieses Vertrages sowie gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz an dem rbeitstag, der der schriftlichen bschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, ferner für die nach dem Gesetz erforderlichen ärztlichen Untersuchungen; b) bis zur auer von 6 Wochen, wenn er - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, - aus einem sonstigen in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. Im Übrigen gilt das ntgeltfortzahlungsgesetz. 6 usbildungszeit und Urlaub. usbildungszeit (siehe C ) Bei noch nicht 8 Jahre alten Personen sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. ie höchstzulässige tägliche Beschäftigungszeit beträgt 8 Stunden. Wenn jedoch im Betrieb die rbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8 / Stunden beschäftigt werden. ie höchstzulässige wöchentliche Beschäftigungszeit beträgt bei noch nicht 8 Jahre alten Personen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 40 Stunden; wenn eine tariflich günstigere Regelung zur nwendung kommt, gilt diese. ie usbildung kann auf ntrag gemäß 8 bs. BBiG in Teilzeit durchgeführt werden.. Urlaub (siehe ) Werktage sind alle Tage, außer Sonn- und gesetzliche eiertage. ndet die usbildung nach dem , hat der uszubildende nspruch auf den gesten gesetzlichen Jahresurlaub. er Urlaub soll zusmenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der uszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende rwerbsarbeit leisten. 7 Kündigung. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne inhalten einer Kündigungsfrist und ohne ngabe von Gründen gekündigt werden.. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne inhalten einer Kündigungsfrist, b) vom uszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 3. orm der Kündigung ie Kündigung muss schriftlich, im alle 7 Nr. unter ngabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. Unwirkskeit einer Kündigung ine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirks, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als Wochen bekannt sind. Ist ein Güteverfahren gemäß 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf der rist gehemmt. 5. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach blauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der usbildende oder der uszubildende rsatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die uflösung zu vertreten hat. as gilt nicht bei Kündigung wegen ufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung ( 7 Nr. b). er nspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. 6. ufgabe des Betriebs, Wegfall der usbildungseignung Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der usbildungseignung verpflichtet sich der usbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung der zuständigen gentur für rbeit rechtzeitig um eine weitere usbildung im bisherigen usbildungsberuf in einer anderen geeigneten usbildungsstätte zu bemühen. 8 Zeugnis er usbildende hat dem uszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der usbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der usbilder das Zeugnis unterschreiben. s muss ngaben enthalten über rt, auer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen ertigkeiten, Kenntnisse und ähigkeiten des uszubildenden. uf Verlangen des uszubildenden sind auch ngaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. 9 Beilegung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des rbeitsgerichtes der bei der zuständigen Innung errichtete usschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten anzurufen. 0 rfüllungsort und Gerichtsstand rfüllungsort für alle nsprüche aus diesem Vertrag ist der der usbildungsstätte; er gilt auch als Gerichtsstand. Sonstige Vereinbarungen Rechtswirkse Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche rgänzung unter dieses Berufsausbildungsvertrages getroffen werden. iesem Berufsausbildungsvertrag liegt eine ufstellung über die sachliche und zeitliche Gliederung des Berufsausbildungsablaufs bei. ie Buchstaben verweisen auf den Text der ersten Vertragsseite. Stand 0/06

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