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1 itte gesten Satz ungetrennt einreichen Zwischen dem usbildenden (usbildungsbetrieb) IK-Mitglieds-Nr.: Saarland ngaben z nachfolgenden erufsausbildungsvertrag und ntrag auf intragung in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse Wird von der IK Saarland ausgefüllt: ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse at, Unterschrift und der/dem uszubildenden männlich weiblich Ne, Vorne Straße, aus-nr. eburtsdat eburtsort (optional) Ne, Vorne der Sorgeberechtigten esetzl. ltern Vater Mutter Vormund Öffentlicher ienst: ja nein Verantwortliche/r usbilder/in: Ne, Vorne eb.-at Straße, ausnmer Vorbildung des uszubildenden: Vorausgegangene erufsausbildung: (wenn ja, Mehrfachnennungen möglich) keine abgeschlossene betriebliche erufsausbildung, als abgeschlossene erufsausbildung in schulischer orm mit, als Vereinbarte erufsschule abgebrochene betriebliche erufsausbildung, als intritt ins usbildungsjahr mit der achrichtung/dem Schwerpunkt ie usbildungszeit (Pkt.1.) nach der usbildungsverordnung iese verringert sich durch Vorbildung bzw. usbildung z nach den geltenden estimmungen. s besteht ein Urlaubsanspruch. as erufsausbildungsverhältnis (min.1/max.4). ie stehenden Vereinbarungen sind egenstand dieses Vertrages und den mit dem etriebssitz für die usbildung üblicherweise zusmenhängenden au-, Montage- und sonstigen (Pkt ) (mit Zeitraangabe) Tarifvertrag/etriebs- oder ienstvereinbarung: Vergütung (Pkt. 5.); diese zur Zeit monatlich brutto: at erufsvorbereitung, berufliche rundbildung: (mindestens 6 ) wenn ja, Mehrfachnennungen möglich keine Teilnahme betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (mind. 6 z.. Q, Qualifizierungsbausteine) erufsvorbereitungsmaßnahme nach S III (Maßnahme der undesagentur für rbeit) Öffentliche örderung des usbildungsverhältnisses (monatlich, regelmäßig, > 50% der Kosten): keine, da überwiegend betriebliche inanzierung ja, und zwar durch: Sonderprogrme von und/land/kommune außerbetriebliche erufsausbildung nach 241 bs. 2 S III (i.d.r. von der undesagentur für rbeit geförderte Maßnahmen) außerbetriebl. erufsausbildung für behinderte Menschen bzw. Reha nach 100 Nr. 5 S III em. 36 i erfolgt eine intragung in das Verzeichnis nur auf ntrag des usbildenden.

2 Wird von der IK Saarland ausgefüllt: ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse erufsausbildungsvertrag ( 10, 11 erufsbildungsgesetz i) at, Unterschrift Zwischen dem usbildenden (usbildungsbetrieb) und der/dem uszubildenden männlich weiblich IK-Mitglieds-Nr.: Ne, Vorne Straße, aus-nr. eburtsdat eburtsort (optional) Ne, Vorne der Sorgeberechtigten esetzl. ltern Vater Mutter Vormund Straße, ausnmer intragung in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und andelskmer anzuzeigen. Vereinbarte erufsschule ie usbildungsordnung sowie die beigefügten ngaben zur sachlichen und zeitlichen liederung des usbildungsablaufs (usbildungsplan) sind estandteile mit der achrichtung/dem Schwerpunkt ie usbildungszeit (Pkt.1.) nach der usbildungsverordnung iese verringert sich durch Vorbildung bzw. usbildung z nach den geltenden estimmungen. s besteht ein Urlaubsanspruch. as erufsausbildungsverhältnis (min.1/max.4). ie stehenden Vereinbarungen sind egenstand dieses Vertrages und den mit dem etriebssitz für die usbildung üblicherweise zusmenhängenden au-, Montage- und sonstigen at (Pkt ) (mit Zeitraangabe) ie gesetzlichen des uszubildenden Tarifvertrag/etriebs- oder ienstvereinbarung: er uszubildende Vergütung (Pkt. 5.); diese zur Zeit monatlich brutto:

3 Wird von der IK Saarland ausgefüllt: ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse erufsausbildungsvertrag ( 10, 11 erufsbildungsgesetz i) at, Unterschrift Zwischen dem usbildenden (usbildungsbetrieb) und der/dem uszubildenden männlich weiblich IK-Mitglieds-Nr.: Ne, Vorne Straße, aus-nr. eburtsdat eburtsort (optional) Ne, Vorne der Sorgeberechtigten esetzl. ltern Vater Mutter Vormund Straße, ausnmer intragung in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und andelskmer anzuzeigen. Vereinbarte erufsschule ie usbildungsordnung sowie die beigefügten ngaben zur sachlichen und zeitlichen liederung des usbildungsablaufs (usbildungsplan) sind estandteile mit der achrichtung/dem Schwerpunkt ie usbildungszeit (Pkt.1.) nach der usbildungsverordnung iese verringert sich durch Vorbildung bzw. usbildung z nach den geltenden estimmungen. s besteht ein Urlaubsanspruch. as erufsausbildungsverhältnis (min.1/max.4). ie stehenden Vereinbarungen sind egenstand dieses Vertrages und den mit dem etriebssitz für die usbildung üblicherweise zusmenhängenden au-, Montage- und sonstigen at (Pkt ) (mit Zeitraangabe) ie gesetzlichen des uszubildenden Tarifvertrag/etriebs- oder ienstvereinbarung: er uszubildende Vergütung (Pkt. 5.); diese zur Zeit monatlich brutto:

4 Wird von der IK Saarland ausgefüllt: ieser Vertrag ist in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse erufsausbildungsvertrag ( 10, 11 erufsbildungsgesetz i) at, Unterschrift Zwischen dem usbildenden (usbildungsbetrieb) und der/dem uszubildenden männlich weiblich IK-Mitglieds-Nr.: Ne, Vorne Straße, aus-nr. eburtsdat eburtsort (optional) Ne, Vorne der Sorgeberechtigten esetzl. ltern Vater Mutter Vormund Straße, ausnmer intragung in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und andelskmer anzuzeigen. Vereinbarte erufsschule ie usbildungsordnung sowie die beigefügten ngaben zur sachlichen und zeitlichen liederung des usbildungsablaufs (usbildungsplan) sind estandteile mit der achrichtung/dem Schwerpunkt ie usbildungszeit (Pkt.1.) nach der usbildungsverordnung iese verringert sich durch Vorbildung bzw. usbildung z nach den geltenden estimmungen. s besteht ein Urlaubsanspruch. as erufsausbildungsverhältnis (min.1/max.4). ie stehenden Vereinbarungen sind egenstand dieses Vertrages und den mit dem etriebssitz für die usbildung üblicherweise zusmenhängenden au-, Montage- und sonstigen at (Pkt ) (mit Zeitraangabe) ie gesetzlichen des uszubildenden Tarifvertrag/etriebs- oder ienstvereinbarung: er uszubildende Vergütung (Pkt. 5.); diese zur Zeit monatlich brutto:

5 Vertragsbedingungen z usbildungsvertrag 1. usbildungszeit 1.1. auer (siehe *) Solange die usbildungsordnung nicht erlassen ist, sind gem. 104 bs. 1 i die bishe rigen Ordnungsmittel anzuwenden Probezeit (siehe *) ie Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier betragen. Wird die usbildung während der Probezeit mehr als ein rittel dieser Zeit unterbrochen, so kann sich die Probezeit den Zeitra der Unterbrechung verlängern. ierzu bedarf es eines vorhergehenden ntrages bei der zuständigen IK Verlängerung des erufsausbildungsverhältnisses esteht der uszubildende die prüfung nicht, so verlängert sich das erufsausbildungs verhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens ein ahr. ei Inanspruchnahme von lternzeit verlängert sich die usbildungszeit die Zeit der lternzeit ( 20 bs. 1 Satz 2 rz). ie Änderung der usbildungszeit durch die lternzeit ist der zuständigen IK anzuzeigen Vorzeitige eendigung des erufsausbildungsverhältnisses esteht der uszubildende vor blauf der unter 1. vereinbarten usbildungszeit die prüfung, so endet das erufsausbildungsverhältnis mit ekanntgabe des rgebnisses durch den Prüfungsausschuss 2. usbildungsstätte (n) (siehe *) 3. Pflichten des usbildenden verpflichtet sich 3.1. usbildungsziel dafür zu sorgen, dass den uszubildenden die berufliche andlungsfähigkeit vermittelt wird, die z rreichen des usbildungszieles erforderlich ist, und die erufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen orm planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das usbildungsziel in der vorgesehenen usbildungszeit erreicht werden kann usbilder selbst auszubilden, oder einen/eine usbilder/in ausdrücklich dit zu beauftragen und diesen /diese dem uszubildenden jeweils schriftlich oder durch ushang bekannt zu geben usbildungsordnung dem uszubildenden vor eginn der usbildung die usbildungsordnung kostenlos auszuhändigen usbildungsmittel dem uszubildenden kostenlos die usbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und achliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die usbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen usbildungsstätten und z blegen von Zwischen- und prüfungen, auch soweit solche nach eendigung des erufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusmenhang dit stattfinden, erforderlich sind esuch der erufsschule und von den uszubildenden z esuch der erufsschule anzuhalten und freizustellen. as leiche gilt, wenn vorgeschrieben oder nach durchzuführen sind ühren eines schriftlichen usbildungsnachweises dem uszubildenden vor usbildungsbeginn und später die schriftlichen usbildungs nachweise für die erufsausbildung kostenfrei auszuhändigen sowie die ordnungsgemäße ührung durch regelmäßige bzeichnung zu überwachen, soweit schriftliche usbildungsnachweise im Rahmen der erufsausbildung verlangt werden usbildungsbezogene Tätigkeiten dem uszubildenden nur ufgaben zu übertragen, die dem usbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass der uszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 3.9. Ärztliche Untersuchungen von dem jugendlichen uszubildenden sich escheinigungen gemäß 32, 33 ugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass dieser a) vor der ufnahme der usbildung untersucht und b) vor blauf des ersten usbildungsjahres nachuntersucht worden ist intragungsantrag unverzüglich nach des erufsausbildungsvertrages die intragung in das Verzeichnis der erufsausbildungsverhältnisse bei der Industrie- und andelskmer des Saarlandes unter eifügung der Vertragsniederschrift und bei uszubildenden unter 18 ah ren einer Kopie oder Mehrfertigung der ärztlichen escheinigung über die rstunter suchung gemäß 32 ungendarbeitsschutzgesetz zu beantragen. Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts sind der Kmer ebenfalls unverzüglich mitzuteilen nmeldung zu Prüfungen den uszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- und prüfungen anzelden und für die Teilnahme freizustellen sowie der nmeldung zu Zwischenprüfung bei uszubildenden unter 18 ahren eine Kopie oder Mehrfertigung der ärztlichen escheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß 33 ugendarbeitsschutzgesetz beizufügen (siehe *) 4. Pflichten des uszubildenden er uszubildende hat sich zu bemühen, die ertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind das usbildungsziel zu erreichen. r verpflichtet sich insbesondere, 4.1. Lernpflicht die ihm im Rahmen seiner erufsausbildung übertragenen Verrichtungen und ufgaben sorgfältig auszuführen erufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen erufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an usbildungsmaßnahmen außerhalb der usbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach 3.5. und freigestellt wird, und die erufsschulzeugnisse dem usbildenden innerhalb einer Woche nach rhalt unaufgefordert vorzulegen und ist dit einverstanden, dass sich erufsschule und usbildungsbetrieb über seine Leistungen unterrichten Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der erufsausbildung vom usbildenden, vom usbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden etriebliche Ordnung ie für die usbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten Sorgfaltspflicht Werkzeuge, Maschinen und sonstige inrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen rbeiten zu verwenden etriebsgeheimnisse über etriebs- und eschäftsgeheimnisse sowie die über das atengeheimnis geschützten personen bezogenen aten Stillschweigen zu wahren, auch nach eendigung des erufsausbildungs verhältnisses ühren eines schriftlichen usbildungsnachweises einen schriftlichen usbildungsnachweis ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen enachrichtigung bei ernbleiben von der betrieblichen usbildung, vom erufsschulunterricht oder von sonstigen usbildungsveranstaltungen dem usbildenden unter ngabe von ründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm rbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche auer unverzüglich mitzuteilen. auert die rbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der uszubildende eine ärztliche escheinigung über das estehen der rbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche auer spätestens in dem darauf folgenden rbeitstag vorzulegen. ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen escheinigung früher zu verlangen Ärztliche Untersuchungen soweit auf ihn die estimmungen des ugendarbeitsschutzgesetzes nwendung finden, sich gemäß 32 und 33 ugendarbeitschutzgesetzes ärztlich a) vor eginn der usbildung untersuchen zu lassen, b) vor blauf des ersten usbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die escheinigungen hierüber dem usbildenden vorzulegen erufsschulzeugnis Seine erufsschulzeugnisse unverzüglich nach rhalt dem usbilder zur insichtnahme vorzulegen. 5. Vergütung und sonstige Leistungen 5.1. öhe und älligkeit (siehe *) ine über die vereinbarte regelmäßige usbildungszeit hinausgehende eschäftigung wird besonders vergütet oder durch entsprechende reizeit ausgeglichen. ie Vergütung wird spätestens letzten rbeitstag des Monats gezahlt. as auf die Urlaubszeit entfallende ntgelt (Urlaubsentgelt) wird vor ntritt des Urlaubes ausgezahlt. ie eiträge zur Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen estimmungen Sachleistungen Soweit der usbildende dem uszubildenden Kost und/oder Wohnung gewährt, können Sachleistungen in öhe der nach Sachbezugsverordnung festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über fünfundsiebzig vom undert der ruttovergütung hinaus Kosten für Maßnahmen außerhalb der usbildungsstätte trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der usbildungsstätte gemäß 3.5., soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem uszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden in dem dieser Kosten einspart. nteilige Kosten und Sachbezugswerte ( 17 bs. 2 i) werden bis in öhe von 75 % der vereinbarten ruttovergütung angerechnet erufskleidung Wird vom usbildenden eine besondere erufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt ortzahlung der Vergütung em uszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der reistellung entsprechend 3.5. und der Vertragsbedingungen sowie gem. 10 bs. 1 Nr. 2 und 43 ugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur auer von 6 Wochen, wenn er aa) sich für die erufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, bb) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden rund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem erufsausbildungsverhältnis zu erfüllen Wenn der uszubildende infolge einer unverschuldeten Krankheit, einer Maßnahme der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation, einer Sterilisation oder eines bbruchs der Schwangerschaft durch einen rzt an der erufsausbildung nicht teilnehmen kann, findet das ntgeltfortzahlungsgesetz nwendung. Kann der uszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem rund Sachleistungen (vgl. Ziffer, ) nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. 6. usbildungszeit und Urlaub 6.1. Tägliche usbildungszeit (siehe *) ei noch nicht 18 ahre alten Personen sind die Vorschriften des ugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Soweit die tägliche usbildungszeit durch Tarifvertrag oder etriebsvereinbarung abweichend geregelt ist, gilt die tarifliche oder vereinbarte usbildungszeit Urlaub (siehe *) 6.3. Lage des Urlaubs er Urlaub soll zusmenhängend und in der Zeit der erufsschulferien erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der uszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende rwerbsarbeit leisten. 7. Kündigung 7.1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das erufsausbildungsverhältnis ohne inhaltung einer Kündigungsfrist und ohne ngabe von ründen gekündigt werden Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das erufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen rund ohne inhaltung einer Kündigungsfrist, b) vom uszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die erufs aus bildung aufgeben oder sich für eine andere erufstätigkeit ausbilden lassen will orm der Kündigung ie Kündigung muss schriftlich, im all von 7.2. unter ngabe der Kündigungsgründe erfolgen Unwirkskeit einer Kündigung ine Kündigung aus einem wichtigen rund ist unwirks, wenn die ihr zu runde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung erechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren 9. der Vertragsbedingungen eingeleitet, so wird bis zu dessen eendigung der Lauf dieser rist gehemmt Schadensersatz bei vorzeitiger eendigung Wird das erufsausbildungsverhältnis nach blauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der usbildende oder der uszubildende rsatz des Schadens verlangen, wenn der andere den rund für die uflösung zu vertreten hat. as gilt nicht bei der Kündigung wegen der ufgabe oder Wechsels der erufsausbildung (7.2. b)). er nspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 n nach eendigung des erufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird ufgabe des etriebes, Wegfall der usbildungseignung ei Kündigung des erufsausbildungsverhältnisses wegen etriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der usbildungseignung verpflichtet sich der usbildende, sich mit ilfe der erufsberatung der zuständigen gentur für rbeit rechtzeitig eine weitere usbildung im bisherigen usbildungsberuf in einer anderen geeigneten usbildungsstätte zu bemühen Weiterarbeit Wird der uszubildende im nschluss an das erufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein rbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 8. Zeugnis stellt dem uszubildenden bei eendigung des erufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis aus. at der usbildende die erufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der/die usbilder/in das Zeugnis unterschreiben. s muss ngaben enthalten über rt, auer und Ziel der erufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen ertigkeiten und Kenntnisse des uszubildenden, auf Verlangen des uszubil denden auch ngaben über Verhalten und Leistung. 9. eilegung von Streitigkeiten ei Streitigkeiten aus dem bestehenden erufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des rbeitsgerichts der nach 111 bs. 2 des rbeitsgerichtsgesetzes errichtete Schlichtungsausschuss der IK Saarland anzurufen. 10. rfüllungsort rfüllungsort für alle nsprüche aus diesem Vertrag ist der der usbildungsstätte. 11. Sonstige Vereinbarungen (siehe *) Rechtswirkse Nebenabreden, die das erufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche rgänzung dieses erufsausbildungsvertrages getroffen werden und sind der IK Saarland anzuzeigen. *) Siehe erste Seite des Vertrages

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