Antrag auf Eintragung (Seite A-1 von A-2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
|
|
- Nicole Kurzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Antrag auf Eintragung (Seite A-1 von A-2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Betriebsnummer: 293 Bitte die hinterlegten Felder ausfüllen bzw. ankreuzen Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Telefon Fax (wird von der Kammer ausgefüllt) Stand: April 02 Attest gem. JArbSchuG: Ja / Nein Arbeitserlaubnis: Ja / Nein Verkürzungsgrund: Förderungsantrag: und dem Lehrling / Auszubildenden Name, Vorname männlich weiblich Name und Anschrift Straße, Haus-Nummer PLZ Ort Geburtsdatum Telefonnummer Staatsangehörigkeit Gesetzliche Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter Verantwortlicher Ausbilder / verantwortliche Ausbilderin Ausbildungsberechtigung: Meisterprüfung Herr Frau geboren am: Straße, Hausnummer PLZ Ort wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt in Hamburg Zahl der z.z. im Ausbildungsberuf beschäftigten Fachkräfte Vom Lehrling / Auszubildenden zuletzt besuchte Schulart: Realschule Schulabschluss: ohne Hauptschulabschluss Zahl der z.z. eingetragenen Ausbildungsverhältnisse und Umschulungsverhältnisse im Ausbildungsberuf. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung Jahre.: Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer wird beantragt auf Grund entfällt um Monate Das Berufsausbildungsverhältnis (TT.MM.JJ): beginnt am und endet am. B Die Probezeit beträgt 3 Monate *). *) Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 3 Monate betragen C Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D in E Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zur Zeit monatlich brutto: EUR im ersten im zweiten im dritten im vierten Ausbildungsjahr. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die Tariflichen Sätze. F Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Std. G Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht z. Z. folgender Urlaubsanspruch: H im Jahr... Werktage Arbeitstage Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen; sonstige Vereinbarungen D und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Ausbildungsmaßnahmen (mit Zeitraumangabe und Ort) außerhalb der Ausbildungsstätte Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt. Hamburg Ort Datum
2 Unterschrift des Ausbildenden
3 Absender/Stempel: Seite A-2 von A-2 An die Handwerkskammer Hamburg über INNUNG Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Hamburg, den Mit Vorlage von drei Ausfertigungen des Berufsausbildungsvertrages (B-1 bis B-3) wird die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handwerkskammer Hamburg beantragt. Hierzu wird erklärt: In der Ausbildungsstätte ist Vorsorge getroffen, dass die Ausbildung nach der Ausbildungsverordnung und den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung durchgeführt wird. 1. Die Einrichtungen bieten gegebenenfalls zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach der Ausbildungsverordnung in vollem Umfang vermittelt werden können. 2. In der Person des Ausbildenden und des/der gegebenenfalls von ihm bestellten Ausbilders/Ausbilderin liegen keine Gründe, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. 3. Der/die im Antrag genannte Ausbilder/Ausbilderin ist für die Berufsausbildung geeignet. Der Ausbilder/die Ausbilderin ist der Handwerkskammer Hamburg gemeldet. Der Ausbilder/die Ausbilderin bildet erstmals im Bezirk der Handwerkskammer Hamburg aus und ist nicht als Betriebsleiter/Betriebsleiterin in der Handwerksrolle eingetragen. Eine Kopie des Anstellungsvertrages und des Meisterbriefes für die Registrierung als Ausbilder im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) der Handwerkskammer Hamburg ist beigefügt. 4. Wesentliche Änderungen des Ausbildungsvertrages werden der Handwerkskammer unverzüglich schriftlich angezeigt. Unterschrift Anmerkung der Handwerkskammer Hamburg: Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der 3, 4, 20 bis 22, 31 bis 33, 76 Berufsbildungsgesetz, 23, Handwerksordnung sowie der 4 und 5 Berufsbildungsförderungsgesetz.
4
5 Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) B-1 von B-3 Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Telefon Fax und dem Lehrling / Auszubildenden Name, Vorname Straße, Haus-Nummer Name und Anschrift PLZ Ort Geburtsdatum Telefonnummer Staatsangehörigkeit Gesetzliche Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter Straße, Hausnummer Verantwortlicher Ausbilder: PLZ Ort wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handwerkskammer Hamburg anzuzeigen. Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs (Ausbildungsplan) sind Bestandteil dieses Vertrages. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung Jahre. Eine Verkürzung wird beantragt auf Grund entfällt um Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis (TT.MM.JJ): beginnt und endet am. B Die Probezeit beträgt 3 Monate *). *) Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 3 Monate betragen C Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D in E Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zur Zeit monatlich brutto: EUR im ersten im zweiten im dritten im vierten Ausbildungsjahr. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die tariflichen Sätze. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Std. G Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht z. Z. folgender Urlaubsanspruch: im Jahr... Werktage Arbeitstage H Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen; sonstige Vereinbarungen und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. D Ausbildungsmaßnahmen (mit Zeitraumangabe und Ort) außerhalb der Ausbildungsstätte
6
7 Allgemeine Bestimmungen Der Ausbildende hat mit dem Lehrling/Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrages in drei, bei Beteiligung des Vormundschaftsgerichts in vier gleichlautenden Ausfertigungen schriftlich niederzulegen. Die Niederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Lehrling/Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Vertretungsberechtigt sind beide Elternteile gemeinsam, soweit die Vertretungsberechtigung nicht nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Als Ausbildungsordnung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten auch die gemäß 108 Abs. 1 BBiG bzw. 122 Abs. 4 HwO fortgeltenden Ordnungsmittel. Der Beginn der Ausbildung soll sich nach den Organisationsterminen der Berufsschule richten. Änderungen des Vertrages bzw. des Vertragsinhalts sind der Handwerkskammer unverzüglich bekanntzugeben. 1 Ausbildungszeit 1. Dauer Die Dauer der Ausbildungszeit ist in der Ausbildungsordnung oder in der Verordnung über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk festgelegt. Abweichungen davon können sich aus den Richtlinien zur Verkürzung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung der Handwerkskammer Hamburg vom ergeben. (Beginn und Ende der Ausbildungszeit siehe A Seite 1) 2. Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. (Vereinbarte Probezeit siehe B Seite 1). 3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Lehrling/Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. 4. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Lehrling/Auszubildende die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen hin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. 2 Ausbildungsstätten Die Ausbildung findet im Betrieb und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montageund sonstigen Arbeitsstellen statt. (Siehe C Seite 1). Die Ausbildung wird durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt, soweit solche zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig sind. (Vereinbarungen siehe D Seite 1). 3 Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. Ausbildungsziel dafür zu sorgen, dass dem Lehrling/Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs (betrieblicher Ausbildungsplan) so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 2. Ausbilder selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dem Lehrling/Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben; 3. Ausbildungsordnung dem Lehrling/Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen; 4. Ausbildungsmittel dem Lehrling/Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen/Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind; 5. Besuch der Berufsschule den Lehrling/Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen; 6. Besuch von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte den Lehrling/Auszubildenden zum Besuch von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte anzuhalten und freizustellen, wenn diese vorgeschrieben oder nach 2 vereinbart sind (siehe D Seite 1); 7. Berichtsheftführung dem Lehrling/Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte für die Berufsausbildung kostenlos auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung regelmäßig zu überwachen und abzuzeichnen; 8. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten dem Lehrling/Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind; 9. Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass der Lehrling/Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 10. Ärztliche Untersuchungen von dem jugendlichen Lehrling/Auszubildenden sich Bescheinigungen gemäß 32,33 JArbSchG darüber vorlegen zu lassen, dass dieser vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht und vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 11. Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen; entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes. Dazu zählt insbesondere die Kündigung oder Auflösung des Ausbildungsvertrages. Bei Lehrlingen/Auszubildenden unter 18 Jahren ist außerdem die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die Erstuntersuchung gemäß 32 JArbSchG beizufügen; 12. Anmeldung und Freistellung zu Prüfungen den Lehrling/Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten
8 Zwischen- und Gesellen-/Abschlussprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bei Lehrlingen/Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die erste Nachuntersuchung gemäß 33 JArbSchG zur Einsicht vorzulegen. 4 Pflichten des Lehrlings/Auszubildenden Der Lehrling/Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere, 1. Lernpflicht die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen;
9 2. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach 3 Nr. 5 freigestellt wird; 3. Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 4. Betriebliche Ordnung die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 5. Sorgfaltspflicht Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; 6. Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; 7. Berichtsheftführung das vorgeschriebene Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und dem Ausbildenden regelmäßig vorzulegen; 8. Benachrichtigung bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit unter Beachtung des 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes anzuzeigen und nachzuweisen; 9. Ärztliche Untersuchungen soweit auf ihn die Bestimmungen des JArbSchG Anwendung finden, sich gemäß 32 und 33 dieses Gesetzes ärztlich vor Beginn der Ausbildung untersuchen sowie vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigungen hierüber dem Ausbildenden vorzulegen. 5 Vergütung und sonstige Leistungen 1. Höhe und Fälligkeit Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens diese Sätze. (Vereinbarte Höhe siehe E Seite 1). Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet. Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgelt (Urlaubsentgelt) wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt. Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 2. Sachleistungen Soweit der Ausbildende dem Lehrling/Auszubildenden Kost und/oder Wohnung gewährt, ist diese Vereinbarung unter H Seite 1 zu vermerken. Die Sachleistungen dürfen 75 von Hundert der Bruttovergütung nicht übersteigen. Kann der Lehrling/Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen (z.b. Urlaub, Krankenhausaufenthalt usw.), so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. 3. Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Der Ausbildende trägt die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß 3 Nr. 6 soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Lehrling/Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten darf 75 von Hundert der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. 4. Berufskleidung Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm kostenlos zur Verfügung gestellt. 5. Fortzahlung der Vergütung Dem Lehrling/Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß 3 Nr. 5 und 12 dieses Vertrages sowie gem. 10 Abs. 1 Ziffer 2 JArbSchG an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ferner für die nach dem Gesetz erforderlichen ärztlichen Untersuchungen; b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, - aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausausbildungsverhältnis zu erfüllen. Wenn der Lehrling/Auszubildende infolge einer unverschuldeten Krankheit, einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, einer Sterilisation oder eines Abbruchs der Schwangerschaft durch einen Arzt an der Berufsausbildung nicht teilnehmen kann, findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung. 6 Ausbildungszeit und Urlaub 1. Tägliche Ausbildungszeit Die Vertragspartner vereinbaren die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit unter Beachtung der Vorschriften des JarbSchG, des Arbeitszeitgesetzes bzw. der jeweils gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen (siehe F Seite 1). 2. Urlaub Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub unter Beachtung des JarbSchG, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. der jeweils gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen (vereinbarter Urlaub siehe G Seite 1). 3. Lage des Urlaubs Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der Lehrling/Auszubildende keine dem Urlaubszweck entgegenstehenden Erwerbstätigkeit nachgehen. 7 Kündigung 1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. 2. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) vom Ausbildenden oder vom Lehrling/Auszubildenden aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) vom Lehrling/Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
10 3. Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Ziff. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. Unwirksamkeit einer Kündigung Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. 5. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Lehrling/Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt
11 nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung (Ziff. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. 6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 10 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. 11 Sonstige Vereinbarungen Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsaubildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung getroffen werden. (Siehe H Seite 1). Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder zuungunsten des Lehrlings/Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und/oder der Handwerksordnung abweichen. 8 Zeugnis Der Ausbildende stellt dem Lehrling/Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Lehrlings/Auszubildenden. Auf Verlangen des Lehrlings/Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. 9 Beilegung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der nach 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Ausschuss anzurufen, sofern ein solcher Ausschuss bei der zuständigen Innung errichtet ist. Vorstehender Vertrag ist in gleichlautenden Ausfertigungen (bei Mündeln fach) ausgestellt und von den Vertragschließenden eigenhändig unterschrieben worden. Der Ausbildende: (Stempel und Unterschrift) Der Lehrling/Auszubildende: (Voller Vor- und Zuname) Die gesetzlichen Vertreter des Lehrlings/Auszubildenden:, den Vater: und Mutter: oder Vormund: (Volle Vor- und Zunamen) Anlage gemäß 3 Ziff. 1 des Berufsausbildungsvertrages: Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes (betrieblicher Ausbildungsplan) Dieser Vertrag ist geprüft und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden. Vorgemerkt zur Prüfung für
12 HANDWERKSKAMMER HAMBURG Holstenwall 12, Hamburg, Telefon /-321, Telefax ,
13 Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) B-2 von B-3 Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Telefon Fax und dem Lehrling / Auszubildenden Name, Vorname Straße, Haus-Nummer Name und Anschrift PLZ Ort Geburtsdatum Telefonnummer Staatsangehörigkeit Gesetzliche Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter Straße, Hausnummer Verantwortlicher Ausbilder: PLZ Ort wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handwerkskammer Hamburg anzuzeigen. Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs (Ausbildungsplan) sind Bestandteil dieses Vertrages. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer wird beantragt auf Grund entfällt um Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis (TT.MM.JJ): beginnt und endet am. E G Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zur Zeit monatlich brutto: EUR im ersten Im zweiten im dritten im vierten Ausbildungsjahr. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die tariflichen Sätze. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Std. Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht z. Z. folgender Urlaubsanspruch: im Jahr... B Die Probezeit beträgt 3 Monate *). C *) Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 3 Monate betragen Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D in H Werktage Arbeitstage Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen; sonstige Vereinbarungen D und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Ausbildungsmaßnahmen (mit Zeitraumangabe und Ort) außerhalb der Ausbildungsstätte
14 Allgemeine Bestimmungen Der Ausbildende hat mit dem Lehrling/Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrages in drei, bei Beteiligung des Vormundschaftsgerichts in vier gleichlautenden Ausfertigungen schriftlich niederzulegen. Die Niederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Lehrling/Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Vertretungsberechtigt sind beide Elternteile gemeinsam, soweit die Vertretungsberechtigung nicht nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Als Ausbildungsordnung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten auch die gemäß 108 Abs. 1 BBiG bzw. 122 Abs. 4 HwO fortgeltenden Ordnungsmittel. Der Beginn der Ausbildung soll sich nach den Organisationsterminen der Berufsschule richten. Änderungen des Vertrages bzw. des Vertragsinhalts sind der Handwerkskammer unverzüglich bekanntzugeben. 1 Ausbildungszeit 5. Dauer Die Dauer der Ausbildungszeit ist in der Ausbildungsordnung oder in der Verordnung über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk festgelegt. Abweichungen davon können sich aus den Richtlinien zur Verkürzung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung der Handwerkskammer Hamburg vom ergeben. (Beginn und Ende der Ausbildungszeit siehe A Seite 1) 6. Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. (Vereinbarte Probezeit siehe B Seite 1). 7. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Lehrling/Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. 8. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Lehrling/Auszubildende die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen hin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. 2 Ausbildungsstätten Die Ausbildung findet im Betrieb und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montageund sonstigen Arbeitsstellen statt. (Siehe C Seite 1). Die Ausbildung wird durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt, soweit solche zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig sind. (Vereinbarungen siehe D Seite 1). 3 Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. Ausbildungsziel dafür zu sorgen, dass dem Lehrling/Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs (betrieblicher Ausbildungsplan) so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 2. Ausbilder selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dem Lehrling/Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben; 3. Ausbildungsordnung dem Lehrling/Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen; 4. Ausbildungsmittel dem Lehrling/Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen/Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind; 5. Besuch der Berufsschule den Lehrling/Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen; 6. Besuch von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte den Lehrling/Auszubildenden zum Besuch von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte anzuhalten und freizustellen, wenn diese vorgeschrieben oder nach 2 vereinbart sind (siehe D Seite 1); 7. Berichtsheftführung dem Lehrling/Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte für die Berufsausbildung kostenlos auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung regelmäßig zu überwachen und abzuzeichnen; 8. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten dem Lehrling/Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind; 9. Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass der Lehrling/Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 10. Ärztliche Untersuchungen von dem jugendlichen Lehrling/Auszubildenden sich Bescheinigungen gemäß 32,33 JarbSchG darüber vorlegen zu lassen, dass dieser vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht und vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 11. Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen; entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes. Dazu zählt insbesondere die Kündigung oder Auflösung des Ausbildungsvertrages. Bei Lehrlingen/Auszubildenden unter 18 Jahren ist außerdem die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die Erstuntersuchung gemäß 32 JArbSchG beizufügen; 12. Anmeldung und Freistellung zu Prüfungen den Lehrling/Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten
15 Zwischen- und Gesellen-/Abschlussprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bei Lehrlingen/Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die erste Nachuntersuchung gemäß 33 JArbSchG zur Einsicht vorzulegen. 4 Pflichten des Lehrlings/Auszubildenden Der Lehrling/Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere, 1. Lernpflicht die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen;
16 2. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach 3 Nr. 5 freigestellt wird; 3. Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 4. Betriebliche Ordnung die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 5. Sorgfaltspflicht Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; 6. Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; 7. Berichtsheftführung das vorgeschriebene Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und dem Ausbildenden regelmäßig vorzulegen; 8. Benachrichtigung bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit unter Beachtung des 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes anzuzeigen und nachzuweisen; 9. Ärztliche Untersuchungen soweit auf ihn die Bestimmungen des JArbSchG Anwendung finden, sich gemäß 32 und 33 dieses Gesetzes ärztlich vor Beginn der Ausbildung untersuchen sowie vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigungen hierüber dem Ausbildenden vorzulegen. 5 Vergütung und sonstige Leistungen 1. Höhe und Fälligkeit Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens diese Sätze. (Vereinbarte Höhe siehe E Seite 1). Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet. Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgelt (Urlaubsentgelt) wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt. Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 2. Sachleistungen Soweit der Ausbildende dem Lehrling/Auszubildenden Kost und/oder Wohnung gewährt, ist diese Vereinbarung unter H Seite 1 zu vermerken. Die Sachleistungen dürfen 75 von Hundert der Bruttovergütung nicht übersteigen. Kann der Lehrling/Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen (z.b. Urlaub, Krankenhausaufenthalt usw.), so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. 3. Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Der Ausbildende trägt die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß 3 Nr. 6 soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Lehrling/Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten darf 75 von Hundert der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. 4. Berufskleidung Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm kostenlos zur Verfügung gestellt. 5. Fortzahlung der Vergütung Dem Lehrling/Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß 3 Nr. 5 und 12 dieses Vertrages sowie gem. 10 Abs. 1 Ziffer 2 JArbSchG an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ferner für die nach dem Gesetz erforderlichen ärztlichen Untersuchungen; b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, - aus einem sonstigen Grund, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausausbildungsverhältnis zu erfüllen. Wenn der Lehrling/Auszubildende infolge einer unverschuldeten Krankheit, einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, einer Sterilisation oder eines Abbruchs der Schwangerschaft durch einen Arzt an der Berufsausbildung nicht teilnehmen kann, findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung. 6 Ausbildungszeit und Urlaub 4. Tägliche Ausbildungszeit Die Vertragspartner vereinbaren die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit unter Beachtung der Vorschriften des JarbSchG, des Arbeitszeitgesetzes bzw. der jeweils gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen (siehe F Seite 1). 5. Urlaub Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub unter Beachtung des JArbSchG, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. der jeweils gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen (vereinbarter Urlaub siehe G Seite 1). 6. Lage des Urlaubs Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der Lehrling/Auszubildende keine dem Urlaubszweck entgegenstehenden Erwerbstätigkeit nachgehen. 7 Kündigung 1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. 2. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) vom Ausbildenden oder vom Lehrling/Auszubildenden aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) vom Lehrling/Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
17 3. Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Ziff. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. Unwirksamkeit einer Kündigung Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. 5. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Lehrling/Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt
18 nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsel der Berufsausbildung (Ziff. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. 6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 10 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. 11 Sonstige Vereinbarungen Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsaubildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung getroffen werden. (Siehe H Seite 1). Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder zuungunsten des Lehrlings/Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und/oder der Handwerksordnung abweichen. 8 Zeugnis Der Ausbildende stellt dem Lehrling/Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Lehrlings/Auszubildenden. Auf Verlangen des Lehrlings/Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. 9 Beilegung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts der nach 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes errichtete Ausschuss anzurufen, sofern ein solcher Ausschuss bei der zuständigen Innung errichtet ist. Vorstehender Vertrag ist in gleichlautenden Ausfertigungen (bei Mündeln fach) ausgestellt und von den Vertragschließenden eigenhändig unterschrieben worden. Der Ausbildende: (Stempel und Unterschrift) Der Lehrling/Auszubildende: (Voller Vor- und Zuname) Die gesetzlichen Vertreter des Lehrlings/Auszubildenden:, den Vater: und Mutter: oder Vormund: (Volle Vor- und Zunamen) Anlage gemäß 3 Ziff. 1 des Berufsausbildungsvertrages: Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes (betrieblicher Ausbildungsplan) Dieser Vertrag ist geprüft und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden. Vorgemerkt zur Prüfung für
19 HANDWERKSKAMMER HAMBURG Holstenwall 12, Hamburg, Telefon /-321, Telefax , Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) B-3 von B-3 Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Telefon Fax und dem Lehrling/Auszubildenden Name, Vorname Straße, Haus-Nummer Name und Anschrift PLZ Ort Geburtsdatum Telefonnummer Staatsangehörigkeit Gesetzliche Eltern Vater Mutter Vormund Vertreter Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter Straße, Hausnummer Verantwortlicher Ausbilder: PLZ Ort wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen. Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes sind unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handwerkskammer Hamburg anzuzeigen. A Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer wird beantragt auf Grund entfällt Die beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs (Ausbildungsplan) sind Bestandteil dieses Vertrages. D Ausbildungsmaßnahmen (mit Zeitraumangabe und Ort) außerhalb der Ausbildungsstätte mit Monaten Das Berufsausbildungsverhältnis (TT.MM.JJ): beginnt am und endet am. B Die Probezeit beträgt 3 Monate *). *) Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 3 Monate betragen C Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D in E Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zur Zeit monatlich brutto: EUR im ersten im zweiten im dritten im vierten Ausbildungsjahr. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die tariflichen Sätze. und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt.
20 F Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Std. G Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht z. Z. ein Urlaubsanspruch: im Jahr... Werktage Arbeitstage H Hinweis auf anzuwende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, sonstige Vereinbarungen
21 Allgemeine Bestimmungen Der Ausbildende hat mit dem Lehrling/Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrages in drei, bei Beteiligung des Vormundschaftsgerichts in vier gleichlautenden Ausfertigungen schriftlich niederzulegen. Die Niederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Lehrling/Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Vertretungsberechtigt sind beide Elternteile gemeinsam, soweit die Vertretungsberechtigung nicht nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Als Ausbildungsordnung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten auch die gemäß 108 Abs. 1 BBiG bzw. 122 Abs. 4 HwO fortgeltenden Ordnungsmittel. Der Beginn der Ausbildung soll sich nach den Organisationsterminen der Berufsschule richten. Änderungen des Vertrages bzw. des Vertragsinhalts sind der Handwerkskammer unverzüglich bekanntzugeben. 1 Ausbildungszeit 1. Dauer Die Dauer der Ausbildungszeit ist in der Ausbildungsordnung oder in der Verordnung über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk festgelegt. Abweichungen davon können sich aus den Richtlinien zur Verkürzung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung der Handwerkskammer Hamburg vom ergeben. (Beginn und Ende der Ausbildungszeit siehe A Seite 1) 2. Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. (Vereinbarte Probezeit siehe B Seite 1). 3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Lehrling/Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. 4. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses Besteht der Lehrling/Auszubildende die Gesellenprüfung/Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen hin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. 2 Ausbildungsstätten Die Ausbildung findet im Betrieb und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montageund sonstigen Arbeitsstellen statt. (Siehe C Seite 1). Die Ausbildung wird durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt, soweit solche zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig sind. (Vereinbarungen siehe D Seite 1). 3 Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. Ausbildungsziel dafür zu sorgen, dass dem Lehrling/Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs (betrieblicher Ausbildungsplan) so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 2. Ausbilder selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dem Lehrling/Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben; 3. Ausbildungsordnung dem Lehrling/Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen; 4. Ausbildungsmittel dem Lehrling/Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen/Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind; 5. Besuch der Berufsschule den Lehrling/Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen; 6. Besuch von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte den Lehrling/Auszubildenden zum Besuch von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte anzuhalten und freizustellen, wenn diese vorgeschrieben oder nach 2 vereinbart sind (siehe D Seite 1); 7. Berichtsheftführung dem Lehrling/Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte für die Berufsausbildung kostenlos auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung regelmäßig zu überwachen und abzuzeichnen; 8. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten dem Lehrling/Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind; 9. Sorgepflicht dafür zu sorgen, dass der Lehrling/Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird; 10. Ärztliche Untersuchungen von dem jugendlichen Lehrling/Auszubildenden sich Bescheinigungen gemäß 32,33 JArbSchG darüber vorlegen zu lassen, dass dieser vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht und vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 11. Eintragungsantrag unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen; entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes. Dazu zählt insbesondere die Kündigung oder Auflösung des Ausbildungsvertrages. Bei Lehrlingen/Auszubildenden unter 18 Jahren ist außerdem die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die Erstuntersuchung gemäß 32 JArbSchG beizufügen; 12. Anmeldung und Freistellung zu Prüfungen den Lehrling/Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten
22 Zwischen- und Gesellen-/Abschlussprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bei Lehrlingen/Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung (Original oder Kopie) über die erste Nachuntersuchung gemäß 33 JArbSchG zur Einsicht vorzulegen. 4 Pflichten des Lehrlings/Auszubildenden Der Lehrling/Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere, 1. Lernpflicht die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen;
23 2. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach 3 Nr. 5 freigestellt wird; 3. Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen Personen, soweit sie als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden; 4. Betriebliche Ordnung die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 5. Sorgfaltspflicht Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; 6. Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; 7. Berichtsheftführung das vorgeschriebene Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und dem Ausbildenden regelmäßig vorzulegen; 8. Benachrichtigung bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit unter Beachtung des 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes anzuzeigen und nachzuweisen; 9. Ärztliche Untersuchungen soweit auf ihn die Bestimmungen des JArbSchG Anwendung finden, sich gemäß 32 und 33 dieses Gesetzes ärztlich vor Beginn der Ausbildung untersuchen sowie vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigungen hierüber dem Ausbildenden vorzulegen. 5 Vergütung und sonstige Leistungen 1. Höhe und Fälligkeit Der Ausbildende zahlt dem Lehrling/Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens diese Sätze. (Vereinbarte Höhe siehe E Seite 1). Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet. Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Das auf die Urlaubszeit entfallende Entgelt (Urlaubsentgelt) wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt. Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragsschließenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 2. Sachleistungen Soweit der Ausbildende dem Lehrling/Auszubildenden Kost und/oder Wohnung gewährt, ist diese Vereinbarung unter H Seite 1 zu vermerken. Die Sachleistungen dürfen 75 von Hundert der Bruttovergütung nicht übersteigen. Kann der Lehrling/Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen (z.b. Urlaub, Krankenhausaufenthalt usw.), so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. 3. Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Der Ausbildende trägt die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß 3 Nr. 6 soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Lehrling/Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten darf 75 von Hundert der vereinbarten Bruttovergütung nicht übersteigen. 4. Berufskleidung Wird vom Ausbildenden eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihm kostenlos zur Verfügung gestellt. 5. Fortzahlung der Vergütung Dem Lehrling/Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß 3 Nr. 5 und 12 dieses Vertrages sowie gem. 10 Abs. 1 Ziffer 2 JArbSchG an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ferner für die nach dem Gesetz erforderlichen ärztlichen Untersuchungen; b) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt, - aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausausbildungsverhältnis zu erfüllen. Wenn der Lehrling/Auszubildende infolge einer unverschuldeten Krankheit, einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, einer Sterilisation oder eines Abbruchs der Schwangerschaft durch einen Arzt an der Berufsausbildung nicht teilnehmen kann, findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung. 6 Ausbildungszeit und Urlaub 1. Tägliche Ausbildungszeit Die Vertragspartner vereinbaren die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit unter Beachtung der Vorschriften des JarbSchG, des Arbeitszeitgesetzes bzw. der jeweils gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen (siehe F Seite 1). 2. Urlaub Der Ausbildende gewährt dem Lehrling/Auszubildenden Urlaub unter Beachtung des JArbSchG, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. der jeweils gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen (vereinbarter Urlaub siehe G Seite 1). 3. Lage des Urlaubs Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der Lehrling/Auszubildende keine dem Urlaubszweck entgegenstehenden Erwerbstätigkeit nachgehen. 7 Kündigung 1. Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. 2. Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) vom Ausbildenden oder vom Lehrling/Auszubildenden aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) vom Lehrling/Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Berufsausbildungsvertrag
Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen am...unter Nr.... Landesamt für Vermessung und Geoinformation Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachberufe im Gesundheitswesen -G1149-, Billstraße 80, 20539 Hamburg Tel.: 428.37-3996 / Fax: 427 94 81 30 E-Mail: Carsten.Mueller@BGV.hamburg.de
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrBerufsbildungsgesetz (BBiG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),
MehrBerufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte Seite 2 LANDESZAHNÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ
MehrBerufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG) Zwischen (Name und Anschrift des Ausbildenden (Ausbildungsbetriebs) und (Name und Anschrift des Auszubildenden) geb. am in gesetzlich vertreten
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
HARDENBERGSTRASSE 16-18 10623 BERLIN Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden männlich weiblich
Mehrl Ausbildungsdauer 2 Ausbildungsstätte
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse unter Nr. am eingetragen. (Siegel) a) Zwischen der ausbildenden Kanzlei b) Zwischen dem ausbildenden Berufsträger
MehrBerufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz)
Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz) Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Auszubildenden - Ausbildende/r - (Name, Anschrift) (Name, Vorname,
MehrEintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden
MehrAntrag auf Eintragung (Seite 1 v. 2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung (Seite 1 v. 2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Bitte die hinterlegten Felder ausfüllen Eingangsstempel der IHK Zwischen
MehrHinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wollen einen neuen Auszubildenden einstellen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen den Berufsausbildungsvertrag
MehrZahnärztekammer Bremen BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG. Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter
Zahnärztekammer Bremen BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG Zwischen dem/der nebenbezeichneten Ausbildenden (Zahnarzt/Zahnärztin) und Auszubildende in Straße geb. am in gesetzl. vertreten durch 1 in Straße wird nachstehender
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG)
ANTRAG auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HwO; 36 BBiG) /8 An die Handwerkskammer über KREISHANDWERKERSCHAFT/INNUNG Mit Vorlage von drei Ausfertigungen dieses abgeschlossenen
MehrAntrag (Seite 2 von 2) auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Antrag auf Eintragung (Seite 1 v. 2) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und dem/der Auszubildenden
MehrBerufsausbildungsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich entschlossen, auszubilden. Dafür bedankt sich die Handwerkskammer Heilbronn-Franken sehr herzlich bei Ihnen. Zur vollständigen Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen der/dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Der Ausbildungsbetrieb gehört zum
MehrAusbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen
Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort
MehrVergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA)
Anlage 2.1.2 zur KAO Vergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA) Die Vergütung und die Ausbildung zum Diplom-Sozialpädagogen (Berufsakademie) an kirchlichen und diakonischen
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule
Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum nachfolgenden. Berufsausbildungsvertrag
Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrie Name und Anschrift mit Tel-Nr. (ggf. Stempel und E-Mail) Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsaubildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
MehrAnzeige eines Umschulungsverhältnisses
Datenfeld Handelskammer Hamburg Ausbildungsberatung Anzeige eines Umschulungsverhältnisses Umschulungsbetrieb Datenerfassung (Seite A-1 von A-2 zum nachfolgenden Umschulungsvertrag) Umschüler/-in Name
MehrBerufsausbildungsvertrag Datum: Im Auftrag: (Siegel)
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Tel.-Nr. Fax.-Nr. Name, Vorname Straße, aus-nr. eburtsdatum eburtsort esetzl. Eltern Vater Mutter Vormund err/frau
MehrAusbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss
MehrWichtige Hinweise - Ausfüllhilfe
Wichtige Hinweise - Ausfüllhilfe Bitte füllen Sie den Vertrag in MS Word aus. Mit der TAB-Taste springen Sie jeweils zum nächsten Formularfeld. Die auszufüllenden Felder sind grau hinterlegt, sie sind
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...
Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...
Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen)
Exemplar für die Handwerkskammer Eingangsstempel Handwerkskammer Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Bitte nur die weißen Felder ausfüllen) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb
Mehrzum nachfolgenden Geburtsdatum
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der / dem Auszubildenden weiblich
MehrRechtssichere Gestaltung von Ausbildungsverträgen
Rechtssichere Gestaltung von Ausbildungsverträgen Auszubildende ohne Berufsausbildungsvertrag einzustellen ist unzulässig! Nutzen Sie deshalb die Vertragsgestaltung, um von vornherein Klarheit zu schaffen.
MehrHinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Der Vertragstext kann nicht geändert werden; er ist schreibgeschützt! Nach dem Ausfüllen bitte ausdrucken unterschreiben und sämtliche unterschriebene
MehrAusbildungsvertrag für PTA-Praktikanten/innen
Ausbildungsvertrag für PTA-Praktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in... Leiter/in...-Apotheke...Straße...PLZ...Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau......Straße...PLZ...Ort
MehrHandwerkskammer Flensburg Berufsausbildungsvertrag (gemäß Berufsbildungsgesetz)
Handwerkskammer Flensburg Berufsausbildungsvertrag (gemäß Berufsbildungsgesetz) z wischen dem/der Ausbildenden (Unternehmen) und dem Lehrling (der/dem Auszubildenden) 1) männlich weiblich geb. am in Staatsangehörigkeit
MehrAntrag auf Eintragung / Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung / Berufsausbildungsvertrag Bitte reichen Sie folgende Formularseiten bei uns ein: 1. Antrag auf Eintragung Der Antrag auf Eintragung besteht aus zwei Seiten. Ohne die vollständig
MehrBerufsausbildungsvertrag
zum / zur Berufsausbildungsvertrag...... Zwischen dem nebenbezeichneten... Ausbildenden (Unternehmen) und... (Auszubildende(r)) wohnh. in...straße... geb. am... in... gesetzlich vertreten durch 1 )...
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
Mehrwird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/-r" abgeschlossen.
zum/zur Steuerfachangestellten Zwischen ausbildender Kanzlei (Umschulungsträger - Stempel) und Umzuschulender/-n Name, Geburtsname: Vorname: Anschrift: geb. am: in: wird nachstehender Vertrag zur Umschulung
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag zwischen dem/der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) Öffentlicher Dienst? Firmenident-Nr.
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrIHK. AdA - Ausbildung der Ausbilder/innen Berufsausbildungsvertrag ( 10. 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG) z-23
IHK AdA - Ausbildung der Ausbilder/innen Berufsausbildungsvertrag ( 10. 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG) Zwischen der/dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden weiblich [ [ männlich
MehrAusbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters
Muster-Ausbildungsvertrag - Stand: 01.2007 Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag zwischen Genaue Bezeichnung der Einrichtung und (Ausbildungsstelle) Frau / Herrn geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer)
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrHinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages. Vertragsformular. Vertragspartner. Berufsbezeichnung. A Ausbildungsdauer.
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Vertragsformular Der Berufsausbildungsvertrag steht Ihnen als PDF Datei zur Verfügung. Seite 1 und 2 sind vollständig auszufüllen. Die Daten werden
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
Mehr> Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HWO, 36 BBiG)
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages und Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ( 30 HWO, 36 BBiG) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Entschluss
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
Mehr... vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten durch
Anlage 1 Anstellungs- und Berufsausbildungsvertrag ( 3, 4 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen der vertreten durch. - Ausbildender und.. geb. am in.. wohnhaft in Straße. - Auszubildender - gesetzlich vertreten
MehrAusbildungsvertrag Altenpflege
Seite 1 von 5 Ausbildungsvertrag Altenpflege zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): Name: Straße: PLZ : Telefon/Fax: Email: im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers/
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem ausbildenden Unternehmen. (Stempel der Ausbildungsstätte)
B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem ausbildenden Unternehmen (Stempel der Ausbildungsstätte) und dem / der Auszubildenden Vorname Name wohnhaft in Straße, Hausnummer
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und
Mehr2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das
MehrBitte um Beachtung. 4 Vordrucke Berufsausbildungsvertrag (bestehend aus Vorder- und Rückseite) sowie dieses Deckblatt.
Bitte um Beachtung Sehr geehrte Betriebsinhaberin, sehr geehrter Betriebsinhaber! Wir übersenden mit dem beiliegenden Durchschreibe-Formularsatz 4 Vordrucke Berufsausbildungsvertrag (bestehend aus Vorder-
MehrAlle drei ausgefüllten und unterschriebenen Exemplare schickt der ausbildende Betrieb
Abt. Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung/Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17, 24768 Rendsburg, Telefon 04331-9453-216, www.lksh.de Informationsstand: Januar 2009 Der zweiseitige Ausbildungsvertrag wird
MehrAusbildungsvertragsmuster und Merkblatt
Ausbildungsvertragsmuster und Merkblatt Berufsausbildungsvertrag ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz BBiG) Zwischen (Name und Anschrift des Ausbildenden (Ausbildungsbetriebs)) 1 und (Name und Anschrift der/des
MehrRatgeber für neue Ausbildungsbetriebe
Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Inhalt: I. Verkürzung der Ausbildung Welche Richtzeiten gelten für die Verkürzung der Ausbildungszeit? Ist eine Mindestzeit in der Ausbildung erforderlich? Was muss
MehrVertrag über die praktische Ausbildung
Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes
MehrWICHTIGE HINWEISE ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG
Handwerkskammer der Pfalz, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern oder Postfach 26 20, 67614 Kaiserslautern Auskünfte erteilt Abt. Lehrlgsrolle: Telefon: 0631 3677-139, -140, -141; Fax: 0631 3677-265 oder
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Bitte die gelben Felder mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen Niederrheinische Industrie- und Handelskmer Duisburg. Wesel. Kleve zu Duisburg Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
MehrBerufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag Zwischen der Firma...(im Folgenden Ausbildender ) und Frau/Herrn...(im Folgenden Auszubildender ) geb. am...wohnhaft... gesetzl. vertr. durch... wohnhaft... wird nachstehender
MehrAusbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)
MehrBerufsausbildungsvertrag [ 1 ]
Berufsausbildungsvertrag Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Mai 2015 Berufsausbildungsvertrag [ 1 ] LI1103 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Zwischen der Firma...(im Folgenden "Ausbildender") und
MehrALICE-SALOMON -SCHULE
ALICE-SALOMON -SCHULE Berufsbildende Schule Linz/Rhein Ausbildungsvertrag Zwischen der / dem (genaue Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung / Ausbildungsstelle) und Frau / Herrn, geboren am in, wohnhaft
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrName, Vorname. Straße, Haus-Nr. E-Mail. Straße, Haus-Nr. Bei dieser Umschulungszeit ist die bisherige Ausbildung/Tätigkeit als
HANDWERKSKAMMER NIEDERBAYERN OBERPFALZ Nikolastraße 10 94032 Passau http://www.hwkno.de Umschulungsvertrag Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse eingetragen. am Handwerkskammer
MehrBerufsausbildungsvertrag ( 10,11 Berufsbildungsgesetz, Anlage 2, S. 5)
Berufsausbildungsvertrag ( 10,11 Berufsbildungsgesetz, Anlage 2, S. 5) der ausbildenden Ärztin/ dem ausbildenden Arzt Praxisanschrift: Ausbildungsstätte: Herrn / Frau Anschrift: zwischen Telefon Fax und
MehrWissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten
Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r
MehrPraktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV. Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]...
Mustervertrag 1 Praktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV Vertrag über die Praktische Tätigkeit Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]... - nachstehend
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrBerufsausbildungsvertrag
Berufsausbildungsvertrag Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz Informationen zum Berufsausbildungsvertrag: Lehrlingsrolle Telefon 02 61 /398-361, -362 und -363. Wichtige Hinweise
MehrDer Ausbildungsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag
MehrAusbildungs- und Studienvertrag Studiengang Wirtschaftsinformatik
Ausbildungs- und Studienvertrag Studiengang Wirtschaftsinformatik Zwischen ASW Berufsakademie Saarland e. V. nachfolgend ASW genannt Kohlenstraße 13 66386 St. Ingbert Vertrag in dreifacher Ausfertigung
MehrAusbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste
Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste Sie wollen Berufskraftfahrer ausbilden? Keine Ausbildung möglich Ist der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet? Alle Fertigkeiten und Kenntnisse
MehrStudien- und Ausbildungsvertrag
Studien- und Ausbildungsvertrag Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und geb. am in [nachfolgend Auszubildende(r) genannt] Gesetzlich vertreten durch wird der folgende Studien- und Ausbildungsvertrag
MehrEntwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und
Entwurf Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und geb. am... in... (nachfolgend Studierende genannt) wird folgender
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrWichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn
Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Inhalt: I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden Pflichten des Auszubildenden II. Probezeit Gibt es
Mehr2.5.2 Lerninhalt: Rechtliche Grundlagen und Inhalte des Ausbildungsvertrages
Handlungsfeld 2 Der Berufsausbildungsvertrag 2.5 Den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen 2.5.1 Handlungskompetenz des Ausbilders
MehrVereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen
Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort... Geburtsdatum......... Geburtsort Staatsangehörigkeit Namen, Vorname der
MehrV e r t r a g. über die Ausbildung zur "Altenpflegerin"/zum "Altenpfleger" Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger)
V e r t r a g über die Ausbildung zur "Altenpflegerin"/zum "Altenpfleger" Zwischen dem...... (Name der Einrichtung, Rechtsträger) als Träger der praktischen Ausbildung - im Nachfolgenden "Träger der praktischen
MehrAUSBILDUNGSVERTRAG. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Frau/Herrn. geboren am in
AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer) (Schülerin/Schüler) wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des
Mehr1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?
Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich
MehrAusbildungs- Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang. Bachelor of Arts (B. A.) Mittelstandsmanagement
Ausbildungs- Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang Zwischen (Ausbildungsunternehmen) (Auszubildend/er Studierende/r) und Private Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education
MehrHinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Sehr geehrte Den und Herren, wir freuen uns, dass Sie einen neuen Lehrling einstellen. Sie haben die Möglichkeit den Berufsausbildungsvertrag über
MehrBerufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb
Eingang Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden Firma, Betrieb Hohenzollernstraße 47 49 66117 Saarbrücken Postfach 10 13 31 66013 Saarbrücken 06 81/58 09-1 19/1 20/2 00 www.hwk-saarland.de Nr.
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der / dem Auszubildenden männlich
Mehr