Andrea Lindholz MdB. Brief aus Berlin. Treten Sie mit mir in Kontakt: Liebe Leserinnen und Leser, Brief aus Berlin. Andrea Lindholz MdB
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- Harald Bäcker
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1 Nr. 17 Nr. 01 Andrea Lindholz MdB Liebe Leserinnen und Leser, nach der Landtagswahl am vergangenen Sonntag ging es für mich in Berlin direkt mit einer Sitzungswoche weiter. Dabei ist für mich klar: Das Gesamtergebnis in Bayern ist ehrlich und ein Auftrag an uns, nach einer eingehenden Analyse, auch entsprechende inhaltliche und personelle Konsequenzen zu ziehen. Die Woche in Berlin war für mich wieder vollgepackt mit vielen Terminen. Neben der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch haben wir intern und auf Koalitionsebene viele konstruktive Gespräche zum geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz geführt. Außerdem ging es im Bundestag in dieser Woche um das Gute-Kita-Gesetz, die Brückenteilzeit, bessere Qualifizierung am Arbeitsmarkt und den Bundeswehreinsatz im Irak. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und viel Spaß beim Lesen. Herzliche Grüße Ihre Andrea Lindholz MdB Diese Woche 5,5 Mrd: Gute Betreuung in guten Kitas...2 Plenum: Weg frei für Brückenteilzeit...3 Bundestagspolizei: Neue Uniform...4 Diverses: Rückkehr zur Parität in der GKV /vorläufige Altersrenten für Landwirte bewillligt...5 Besuch: Johannes des la Salle Schule in Berlin...6 Treten Sie mit mir in Kontakt: Seite 1
2 Brief Brief aus aus Berlin Berlin 5,5 Mrd vom Bund für Gute-KiTa-Gesetz Gute Betreuung in guten Kitas Eltern wollen, dass ihre Kinder gut betreut sind. Daher ist ein Herzensanliegen der Fraktion beim Thema Familie der Kita- Ausbau. Wer selbst kleine Kinder hat, weiß, dass Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen und Krippen eine Menge leisten. Dennoch bleibt oft zu wenig Zeit für die individuelle Betreuung der einzelnen Kinder. Das soll sich jetzt ändern. Dank der finanziellen Unterstützung durch den Bund können die Kommunen nun bei der Kinderbetreuung aufsatteln. Nicht nur damit steht diese Legislaturperiode im Zeichen der Familien. Denn nach dem Baukindergeld und der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bringt die Koalition nun mit dem "Gute-Kita-Gesetz" ein weiteres wichtiges Projekt auf den Weg, um das Leben der Familien in Deutschland zu verbessern. Das wurde auch in der Debatte am Donnerstag im Plenum deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund in den nächsten vier Jahren 5,5 Milliarden Euro an die Bundesländer überweisen wird, um die Qualität der Kitas zu verbessern und die Familien bei den Kita-Beiträgen zu entlasten. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, will die Bundesregierung mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge abschließen, in denen konkret und nachprüfbar festgelegt wird, auf welche Weise und in welchem Zeitrahmen die Qualität der Kitas verbessert und die Eltern finanziell entlastet werden. Jeder Euro Bundesgeld, der in die Länder fließt, muss bei den Kindern ankommen, verlangte die stv. Vorsitzende der Unionsfraktion Nadine Schön in der Debatte. Es sei aber auch gut, dass jedes Bundesland das Geld dort investieren kann, wo es am nötigsten ist In dem Gesetz werden vier Bereiche genannt, die bei der Qualitätsverbesserung besondere Priorität haben: ein guter Fachkraft-Kind -Schlüssel, bedarfsgerechte Angebote wie zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie Stärkung der Kita-Leitungen etwa durch Fort- und Weiterbildung. Das Geld kann ebenfalls dafür verwendet werden, Räume kindgerechter zu gestalten, für gesündere und ausgewogenere Ernährung, die Förderung von Bewegung oder auch Gesundheits- und Sprachbildung sowie die Verbesserung der Kindertagespflege. Von einem großen Schritt in die richtige Richtung sprach auch Silke Launert, Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Debatte. Sie verwies auch darauf, dass der Bund seit 2009 bereits mehr als sechs Milliarden Euro für die Betriebskosten der Kitas an die Länder überwiesen hat. Hinzu kamen weitere rund 4,4 Milliarden für Investitionen und seit 2016 zwei Milliarden durch Wegfall des Betreuungsgelds, die nun ebenfalls für die Kinderbetreuung an die Länder gehen Seite 2
3 Brief Brief aus aus Berlin Berlin Aus dem Plenum Weg für Brückenteilzeit frei Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Brückenteilzeit beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB: Der Weg für die Brückenteilzeit ist frei. Ein langer und mühsamer Prozess geht zu Ende, in dem Ideologie auf Lebenswirklichkeit gestoßen ist. Nach zwei Koalitionsverträgen und mehreren erfolglosen Anläufen des SPD-geführten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben wir am Ende ein Gesetz erreichen können, das einen angemessenen Aus-gleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen schafft. Das ist ein großer Verhandlungserfolg für die CSU. Wir stehen für eine familienfreundliche Arbeitswelt, die Eltern Flexibilität, Aufstiegs- und Qualifizierungschancen bietet. Zugleich setzen wir aber darauf, gemeinsam mit der Wirtschaft familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, nicht gegen die Betriebe in unserem Land. Wie wichtig es war, die ursprüngliche Gesetzesvorlage in der letzten Legislaturperiode aufzuhalten, in der neuen Legislaturperiode im Rahmen der Ressortabstimmung zur überarbeiteten Vorlage den Erhalt der Organisationsentscheidung des Arbeitgebers bei der Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. bei der Neubesetzung von unbesetzten Arbeitsplätzen durchzusetzen und nicht auf das parlamentarische Verfahren zu vertrauen, zeigt sich daran, dass die Sozialdemokraten am Ende zu keinerlei gesetzlichen Änderungen mehr bereit waren. Die Zukunft wird zeigen, ob die zahlreichen kritischen Stimmen in der gestrigen Sachverständigenanhörung bei der Umsetzung des Gesetzes in der betrieblichen Praxis Recht behalten und wir gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich nachsteuern müssen. Seite 3
4 Brief Brief aus aus Berlin Berlin Bundestags ABC Polizei des Deutschen Bundestages mit neuer Uniform Maria und Kenny, beide Bundestagspolizeibeamte, führen die neue Dienstkleidung der Bundestagspolizei vor. Dt. Bundestag/A. Melde Die knapp 200 Polizisten beim Deutschen Bundestag bekommen eine neue Dienstkleidung optisch angenähert an die der Kollegen von der Bundespolizei. Das heißt vor allem eins: blau in verschiedenen Schattierungen. Hemd, Krawatte, Hose, Strickjacke, Jackett, Mütze und Anorak gehören dazu. Material und Stoffe sind gleich, doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Das Hoheitsabzeichen auf Mütze und Ärmel der Jacke ist nicht der schwarz-rot-goldene Bundesadler, sondern der silberne Parlamentsadler. Die Polizisten beim Deutschen Bundestag werden die Dienstkleidung von nun an tragen: Seit Beginn der 1950er Jahre hat die Polizei im Haus eine unauffällige Zivilkleidung getragen, die zuletzt durch Westen und Klettschilder ergänzt wurde. In den letzten Jahren wuchs das Bedürfnis nach einer sichtbareren Präsenz und die Stärkung des Sicherheitsgefühls, erklärt der Leiter der zuständigen Abteilung Z im Deutschen Bundestag, Ministerialdirektor Friedhelm Dreyling. Aufgaben der Polizei im Bundestag Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist der kleinste Polizeibezirk der Bundesrepublik. Sie sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Liegenschaften des Bundestages und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes. Alle Gebäude, Räume und Grundstücke, sowie Plenar- und Ausschusssitzungen werden geschützt. Dazu gehören auch Staatsbesuche. Weil die parlamentarische Polizeigewalt in der Verfassung verankert ist, ist der Dienstherr Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Seite 4
5 Bewilligung vorläufiger Altersrenten für Landwirte Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und das Bundesversicherungsamt sind heute übereingekommen, ab September 2018 bis zur einer gesetzlichen Neuregelung der Alterssicherung für Landwirte, vorläufig Rentenleistungen zu gewähren. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB: Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Rund Landwirtinnen und Landwirte warten derzeit auf eine Bewilligung ihrer Rentenanträge. Die nun möglichen vorläufigen Rentenleistungen der SVLFG geben den Betroffenen finanzielle Sicherheit. Damit kann die Politik ein passgenaues und vor allem generationengerechtes Konzept für das landwirtschaftliche Alterssicherungssystem entwickeln und ohne zeitlichen Druck rechtssicher und zielgerichtet auf den Weg bringen. Trotzdem sind wir gefordert, so schnell wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen. Klar ist, dass die bisherige Pflicht zur Hofabgabe kein Bestandteil der landwirtschaftlichen Alterssicherung mehr sein kann. Die CSU setzt sich für einen 'Generationenvertrag. Zukunft. Landwirtschaft.' ein, der Anreize für eine Abgabe des Hofs an die nachfolgende Generation schafft und Junglandwirte mehr unterstützt. GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Rückkehr zur Parität Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2019 wieder die Hälfte der Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten übernehmen. Entlastung für 56 Millionen Versicherte Wir haben in dieser Woche einen weiteren Meilenstein bei der finanziellen Entlastung der Bürger gesetzt. Für 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wird zum Jahreswechsel wieder die paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung eingeführt. Wir haben damit am Donnerstag im Bundestag mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrages beschlossen. Arbeitgeber müssen nun ab 1. Januar 2019 die bisher von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen mitfinanzieren. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir endlich wieder zur Parität gefunden haben, so Erich Irlstorfer (CSU). Es sei wichtig für die Versicherten, dass man eine jahrealte Entscheidung rückgängig mache, vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Zahlen in Deutschland, sagte Irlstorfer weiter. Das sei eine Rückkehr zur sozialpolitischen Normalität, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge künftig wieder teilen. Beiträge für Selbständige mehr als halbiert Damit sparen Arbeitnehmer und Rentner 6,9 Milliarden Euro jährlich. Sie sollen auch auf Dauer geschützt werden, steigende Gesundheitskosten allein zu tragen. Und auch für hauptberuflich Selbständige mit geringem Einkommen, also vor allem Solo- Selbstständige wie Taxifahrer, werden deutlich entlastet. Mit unserem Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag. Er wird mehr als halbiert von 360 Euro auf 156 Euro. Seite 5
6 Zahl der Verkehrstoten sinkt weiter Die Zahl der Verkehrstoten ist auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Verkehrszählung 1950 gesunken. Das geht aus dem Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2016/2017 hervor, den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am Mittwoch, 17. Oktober 2018, in der Regierungsbefragung des Bundestages vorgestellt hat starben demnach Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland 26 oder 0,8 Prozent weniger als Im ersten Halbjahr 2018 sank die Zahl der Verkehrstoten um sogar um weitere 3,3 Prozent und das bei wachsendem Verkehr. Das ist ein ermutigender Trend, sagte Scheuer. Der Bericht belege, dass die Verkehrssicherheitsarbeit im Rahmen des 2011 aufgelegten Verkehrssicherheitsprogramms wirke. So sei unter anderem die Straßenverkehrsordnung geändert, das Handy-Verbot am Steuer modernisiert und um Tablets erweitert worden, sagte Scheuer. Positiv wirkten sich laut Bericht auch strengere Regeln wie die Gurtpflicht, die Helmpflicht und sinkende Promille-Grenzen aus. Trotz der Erfolge gebe es aber noch viel zu tun, räumte Scheuer ein. Ziel des Verkehrssicherheitsprogramms sei es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Zwischen 2011 und 2017 sei die Zahl um 20 Prozent gesunken. Die größten Potenziale für eine weitere Verringerung sieht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bereich der Landstraßenunfälle für Pkw und Motorräder sowie bei Unfällen innerorts bei Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern. Johannes-de-la-Salle-Schule zu Besuch in Berlin Über den Besuch der Johannes-de-la-Salle Schule im Bundestag in Berlin freute sich Andrea Lindholz am Montag. Die zehn Schülerinnen und Schüler werden in diversen Berufen ausgebildet: als Fachpraktiker Hauswirtschaft, zum Fachwerker Garten- und Landschaftsbau oder im Bereich Maler-und Lackierer. Auf der Besuchertribüne des Plenarsaals lauschten sie einem Infovortrag über die Arbeits- und Funktionsweise des Bundestages und sprachen mit der Bundestagsabgeordneten und den Mitarbeitern des Berliner Abgeordnetenbüros über das Tätigkeitsfeld im deutschen Parlament. Abschließend konnte die Gruppe an der Reichstagskuppel einen herrlichen Blick über das herbstliche Berlin genießen. Impressum Herausgeber: Andrea Lindholz MdB Platz der Republik 1, Berlin Telefon: 030 / , andrea.lindholz@bundestag.de Seite 6
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