Oliver Held Sachgebiet 50

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1 Lärmaktionsplan nach 47 d Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImschG) für die Bahnstrecke 5200 ( Aschaffenburg Gemünden am Main - Würzburg), im Bereich der Stadt Gemünden am Main, Landkreis Main - Spessart Bearbeitung: Regierung von Unterfranken Oliver Held Sachgebiet 50

2 Inhaltsangabe Einführung 1. Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation 2. Rechtlicher Hintergrund 2.1 Lärmkarten und Lärmaktionsplan 2.2 Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen 2.3 Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen 3. Lärmbelastung in Gemünden (Ergebnis der Kartierung gemäß 34. BImSchV) 3.1 Isophonenkarten 3.2 Schalltechnische Eingangsdaten für die Lärmkartierung 3.3 Lärmstatistik 3.4 Ausgewählte schalltechnisch kritische Bereiche im Stadtgebiet Gemünden 3.5 Lärmsituation im Stadtteil Wernfeld 3.6 Lärmsituation im Stadtteil Langenprozelten 3.7 Lärmsituation im Stadtteil Schaippach Bahnstrecke Lärmsituation im Stadtteil Wernfeld.- Bahnstrecke 5230 Gemünden - Waigolshausen 3.9 Lärmsituation in den Stadtteilen Harrbach und Kleinwernfeld 4. Lärmminderungsmaßnahmen 4.1 Vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen 4.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen 4.3 Grundsätzlich realisierbare Maßnahmen in Gemünden 4.4 Passiver Schallschutz 5. Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit 5.1 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 5.2 Bewertung der Bürgervorschläge 5.3 Gesamtbewertung der eingegangenen Anregungen und Vorschläge

3 6. Kostenschätzung/ Maßnahmenverwirklichung 6.1 Überschlägige Kosten - / Nutzenschätzung 6.2 Zeitlicher Ablauf und langfristige Strategien Zusammenfassung

4 Einführung Nach 47d Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über Zügen pro Jahr ein Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wird das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation festgelegt. Danach sind unter anderem bestimmte Lärmpegelbereiche darzustellen und es ist die Anzahl der betroffenen Personen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben. Die Bahnstrecke 5200 ist bei der Lärmkartierung des Eisenbahn - Bundesamtes erfasst worden. Es wurde ermittelt, dass im Bereich der Stadt Gemünden eine relevante Zahl von Personen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet ist. Daher ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich. 1. Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation Die Bahnstrecke Nr Aschaffenburg - Gemünden am Main - Würzburg folgt dem Maintal. Über Aschaffenburg besteht außerdem Anschluss in Richtung Frankfurt und das Rhein- Main-Gebiet. Die geschätzte Bewegungshäufigkeit für den immissionsschutzfachlich kritischen Nachtzeitraum liegt gemittelt bei ca. 12 Güterzügen pro Stunde als relevanter Schallquelle. Die Ortsdurchfahrt der B26 verläuft als weitere Hauptlärmquelle durch den Stadtbereich Gemünden. Aus dem Bayerischen Straßeninformationssystem BAYSIS kann für die B26 im Bereich von Gemünden bezogen auf das Jahr 2010 je nach betrachtetem Straßenabschnitt eine Verkehrsstärke zwischen ca Kfz/24 h und Kfz/24h abgeleitet werden. Der Lkw Anteil p beträgt gemittelt ca. 10%. Nach überschlägigen Lärmbetrachtungen ist der Geräuschbeitrag der B26 für unmittelbar an der Bahnlinie befindliche schalltechnisch kritische Bereiche sowohl durch deren Lage bezogen auf die Immissionsorte als auch durch die überschlägig errechneten Mittelungspegel hinsichtlich der Größenordnung relativ zu den Geräuscheinwirkungen der Schienenstrecke vernachlässigbar. Gemünden am Main befindet sich im Maintal am Südrand des Spessarts und dem Zusammenfluss der Flüsse Saale, Wern und Main. Die Stadt Gemünden hat ca Einwohner.

5 Bild 1 : Übersichtsplan Quelle: Bayerisches Fachinformationssystem Natur

6 Bild 2: bauliche Nutzung in Gemünden Stadt Legende: Quelle: Rauminformationssystem Bayern

7 Die im Stadtgebiet Gemünden unmittelbar an der Bahnlinie befindlichen Gebiete sind als gemischte Flächen, die daran nach (Süd)osten anschließenden Gebiete als Wohnflächen ausgewiesen. Bild 3: bauliche Nutzung in Gemünden Stadtteil Wernfeld Legende: Quelle: Rauminformationssystem Bayern

8 Die im Stadtteil Wernfeld unmittelbar an der Schienenstrecke gelegenen Gebiete sind als gemischte Flächen ausgewiesen. Bild 4: bauliche Nutzung in Gemünden Stadtteil Langenprozelten Legende: Quelle: Rauminformationssystem Bayern

9 Die unmittelbar an der Bahnstrecke im Westen des Stadtteils Langenprozelten gelegenen Gebiete sind als gemischte Flächen ausgewiesen. Die (nord)östlich und südöstlich an der Bahnstrecke gelegenen Gebiete sind als Wohnflächen ausgewiesen. Bild 5: bauliche Nutzung in Gemünden Stadtteil Schaippach Legende: Quelle: Rauminformationssystem Bayern Mit Ausnahme der Wohnflächen im Norden und Nordwesten von Schaippach sind die übrigen Flächen als gemischte Flächen ausgewiesen.

10 2. Rechtlicher Hintergrund 2.1 Lärmkarten und Lärmaktionsplan Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (Richtlinie 2002/49/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794) in nationales Recht umgesetzt. Artikel 1 des Gesetzes fügt in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einen sechsten Teil - Lärmminderungsplanung ( 47a 47f) - ein. Nach 47c BImSchG sind bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr und Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Nach 47d BImSchG sind für diese Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrswege mit der Hälfte des Verkehrsaufkommens gelten entsprechende Fristen bis 2012 bzw Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu unterrichten. Die Anforderungen an die Lärmkarten hat die Bundesregierung durch die Verordnung über die Lärmkartierung vom (34. BImSchV, BGBl. I, S. 516) festgelegt. Die bis zur Einführung harmonisierter europäischer Regelungen vorläufigen Berechnungsverfahren für Lärmkarten nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden am bekannt gemacht und im Bundesanzeiger Nr. 154 a veröffentlicht. Im Einzelnen sind folgende Verfahren anzuwenden: VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, VBUSch: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen, VBUF: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen und VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe. Die Ermittlung der Anzahl der durch Umgebungslärm belasteten Personen und die Größe der belasteten Flächen wird durch die vorläufige Berechnungsmethode VBEB vorgenommen. Messungen sind nach der 34.BImSchV nicht vorgesehen. Nach den Berechnungsvorschriften werden für Immissionsorte in ca. 4 m Höhe über dem Boden die äquivalenten Dauerschallpegel für die Zeiträume Tag Abend - Nacht als Index LDEN (Day, Evening, Night) und die Nacht als Index LNight berechnet.

11 Der Dauerschallpegel LDEN wird aus den Kenngrößen LDay für den Zeitraum von Uhr bis Uhr, LEvening für den Zeitraum von Uhr bis Uhr und LNight für den Zeitraum von Uhr bis Uhr ermittelt; die höhere Störwirkung von Geräuschen in den Abend- und Nachtstunden wird dabei durch Zuschläge berücksichtigt. Gemäß 47 e Abs. 3 BImSchG arbeitet das Eisenbahn - Bundesamt die Lärmkarten für Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes aus. Nach Art. 8a des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ist das Landesamt für Umwelt zuständig für die Ausarbeitung der übrigen Lärmkarten. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Bundesautobahnen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen - auch innerhalb der Ballungsräume - wurde den Regierungen übertragen. Bei den Gemeinden verbleibt die Aufgabe der Aktionsplanung an Bundes- und Staatsstraßen und in Ballungsräumen. Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch die Bundesregierung gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu konzentrieren, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als Anhalt die Überschreitung eines 24-Stunden-Wertes L DEN von größer 70 db(a) und eines Nachtwertes L Night von größer 60 db(a) zugrunde zu legen, wenn gleichzeitig mehr als 50 Bürger betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Aktionsplanung in Erwägung gezogen. Den Regierungen wurden diese Anhaltswerte verwaltungsintern vorgegeben. Lärmaktionspläne der Regierung für Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die Maßnahmen mit Einfluss auf den Eisenbahnverkehr vorsehen, bedürfen des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Lärmaktionspläne der Regierung bedürfen ferner des Einvernehmens der betroffenen Gemeinden (Art. 8a Abs. 2 BayImSchG). Die Bahn AG als Betreiberin des Schienennetzes kann im Rahmen der Lärmaktionsplanung ohne Zustimmung nicht zu Schallschutzmaßnahmen verpflichtet werden. Lediglich beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Schienenverkehrswegen ist die Bahn AG verpflichtet, Schallschutzmaßnahmen wie sie sich aus den Bestimmungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) ergeben, durchzuführen. Nach 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes dürfen Betriebsanlagen einer Eisenbahn nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan zuvor durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung festgestellt worden ist. Zu den Eisenbahn-Betriebsanlagen gehören beispielsweise auch Lärmschutzwände als aktive Schallschutzmaßnahmen an Schienenwegen. Gemäß 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes ist die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes.

12 2.2 Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die jeweiligen materiellen Regelungen des nationalen Fachrechts heranzuziehen. Gemäß 41 Abs. 1 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach 41 Abs. 2 BImSchG nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden. Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung wird durch die Immissionsgrenzwerte (sog. Vorsorgegrenzwerte) nach 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung vom (16. BImSchV, BGBl. I S. 1036) konkretisiert. Für die einzelnen Nutzungen sind folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime: tags: 57 db(a) nachts: 47 db(a) Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete: tags : 59 db(a) nachts: 49 db(a) Misch-, Kern- und Dorfgebiete: tags: 64 db(a) nachts: 54 db(a) Gewerbegebiete: tags: 69 db(a) nachts: 59 db(a) Nach 3 der Verkehrslärmschutzverordnung sind die Beurteilungspegel für Straßen nach Anlage 1 und für Schienenwege nach Anlage 2 dieser Verordnung zu berechnen. Treffen die in den Anlagen getroffenen Voraussetzungen nicht zu (einfache geometrische und verkehrliche Verhältnisse), erfolgt die Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990 RLS 90) bzw. der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03 - Ausgabe 1990). Da die Ermittlung der Lärmbelastung durch Schienenfahrzeuge nach nationalem Recht nach der Schall 03 erfolgt, können deren Ergebnisse von denen der VBUSch z. T. erheblich abweichen. Allein wegen des sog. Schienenbonus ergeben sich somit nach nationalem Recht i. d. R. um 5 db(a) niedrigere Immissionspegel als nach VBUSch. 2.3 Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen Nach geltender Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen durch den Baulastträger. Auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen können jedoch im Rahmen der vorhandenen Mittel Zuwendungen für Lärmsanierungsmaßnahmen an vorhandenen Verkehrswegen gewährt werden, wenn die folgenden Immissionsgrenzwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete: tags: 70 db(a) nachts: 60 db(a)

13 Kern-, Dorf- und Mischgebiete: tags: 72 db(a) nachts: 62 db(a) Gewerbegebiete: tags: 75 db(a) nachts: 65 db(a) Als Nacht gilt jeweils der Zeitraum von Uhr bis Uhr. Detailliertere Ausführungen finden sich dazu in der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ( Die Bahn AG führt seit geraumer Zeit auf freiwilliger Basis ein Lärmsanierungsprogramm an Bundesschienenwegen durch. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der aus Bundesmitteln finanzierten Lärmsanierung und der Lärmaktionsplanung ist nicht unmittelbar festgelegt. Für Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen festgelegt sind, gelten 47 d Abs. 6 BImSchG und 47 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 BImSchG entsprechend. 3. Lärmbelastung (Ergebnis der Kartierung gemäß 34. BImSchV) 3.1 Isophonenkarte Die Lärmimmissionen von Schienenwegen wurden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen jährlichen Verkehrsbelastung und weiterer Parameter (Zugarten, Geschwindigkeit, Fahrbahn, Entfernung ) nach der vorläufigen Berechnungsmethode VBUSch (siehe Kap. 2.1) vom berechnet. Das Berechnungsverfahren VBUSch ist angelehnt an die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03, wurde aber an die Erfordernisse der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. Die Berechnung nach VBUSch führt zu A - bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln ohne Beurteilungszu- und abschläge. Der in der Verkehrslärmschutzverordnung und der Schall 03 von 1990 enthaltene Schienenbonus von 5 db entfällt beispielsweise bei der Berechnungsmethode nach VBUSch. Die Darstellung der Lärmpegel (Einheit: db(a)) erfolgt durch Linien gleichen Schalldrucks (Isophonen), die in den Karten durch die Ränder farbiger Flächen in 5-dB-Klassen dargestellt werden. Die Lärmkarten sind im Internet unter der Adresse abrufbar. Für die Stadt Gemünden stellt sich entsprechend dem Ergebnis der Lärmkartierung die Geräuschsituation wie folgt dar:

14 Bild 6. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) Stadtgebiet Gemünden Legende:

15 Bild 7. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) Stadtteil Wernfeld Legende:

16 Bild 8: Isophonenkarte für die Nacht ( L Night ) - Stadtgebiet Gemünden Legende:

17 Bild 9: Isophonenkarte für die Nacht ( L Night ) - Stadtteil Wernfeld Legende: 3.2 Schalltechnische Eingangsdaten für die Lärmkartierung Aus den zur Verfügung gestellten Datensätzen ist für die beiden Schienenteilstrecken Würzburg- Gemünden / Gemünden Würzburg bezogen auf den immissionsschutzfachlich kritischen Nachtzeitraum ein L m,e Wert von gerundet L m,e = 74 db(a) pro Gleisrichtung ableitbar. Nach der VBUSch handelt es sich bei dem Emissionspegel L m,e um den Mittelungspegel in 25m Abstand von der Achse des betrachteten Gleises in 3,5 m Höhe über Schienenoberkante bei freier Schallausbreitung. Er dient als Eingangsgröße für die Berechnung des Mittelungspegels am jeweiligen Immissionsort.

18 In der Summe beträgt der L m,e Wert gerundet L m, E = 77 db(a) für beide Gleisrichtungen. Dieser Wert beinhaltet sowohl die Zugzahlen für unterschiedliche Zuggattungen und sonstige streckenbezogene Zu und Abschläge. Anhaltsweise entspricht der genannte L m,e Wert einer mittleren Bewegungshäufigkeit von ca. 12 Güterzügen pro Stunde mit der gemittelten Länge von 500m, einer Geschwindigkeit v= 90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. 3.3 Lärmstatistik Lärmstatistik: Gemünden a. Main (Bayern) Tabelle 1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Personen (gemäß VBEB) - Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste Zehnerstelle) (Datengrundlage: Eisenbahn-Bundesamt 2009) L DEN Pegelbereich [db] Belastete [Einwohner] L Night Pegelbereich [db] - - (45 <L Night < = 50) <L Night < = <L DEN < = <L Night < = <L DEN < = <L Night < = <L DEN < = <L Night < = <L DEN < = L Night > L DEN > Belastete [Einwohner] Tabelle 2: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Datengrundlage: Eisenbahn-Bundesamt 2009) L DEN Pegelbereich [db] Belastete Flächen [km²] Belastete Wohnungen [-] Belastete Schulen [-] L DEN > L DEN > L DEN > Belastete Krankenhäuser [-] Anmerkung: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser sind alle Einzelgebäude betrachtet worden. Bei Schulkomplexen aus beispielsweise drei Gebäuden sind somit drei Schulgebäude in die Auswertung genommen worden.

19 Die Lärmstatistik für den kartierten Bereich von Gemünden einschließlich des Stadtteils Wernfeld zeigt, dass die geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Personen Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes für den LNight größer als 60 db(a) mit 1430 belasteten Einwohnern angegeben wird. In der Tabelle 2 fehlt laut Angaben der Stadt Gemünden das Kreisseniorenzentrum ( Alten und Pflegeheim). Der L DEN Wert beträgt dort entsprechend der Kartierungsergebnisse um die 63 db(a). Auf eine Anfrage und Bitte der Stadt Gemünden am Main sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung vom Sachgebiet 50 der Regierung von Unterfranken an ausgewählten Immissionspunkten orientierende Schallpegelmessungen durchgeführt worden. Die Kartierungsergebnisse werden durch die Ergebnisse der Schallpegelmessungen als plausibel bestätigt. 3.4 Ausgewählte schalltechnisch kritische Bereiche im Stadtgebiet Gemünden Der Lärmindex nachts beträgt für zahlreiche Anwesen in der Bahnhofstraße und für einzelne Anwesen in der Obertorstraße mehr als 75dB(A). An ausgewählten Anwesen in der Wernfelder Straße beträgt der Lärmindex nachts um die 70 db(a). Ebenfalls erwähnenswert ist der Lärmindex nachts von um die 60 db(a) für ausgewählte Immissionsorte im Baumgartenweg und der Bergstraße. Ein weiterer schalltechnisch kritischer Bereich wird im Bauquartier Friedenstraße / Neuer Weg / Mainblickstraße / Sonnenstraße/ St. Bruno Straße festgestellt. Der Lärmindex nachts liegt hier zwischen 60 db(a ) und 65 db(a). 3.5 Lärmsituation im Stadtteil Wernfeld Für Wohneinheiten innerhalb des Bauquartiers im Heckenweg und der Töpfergasse beträgt der Lärmindex nachts um die 65 db(a). An ausgewählten Immissionspunkten sowohl in der Flößergasse als auch in der Karlstadter Straße beträgt der Nachtindex L night um die 75 db(a). An weiteren Anwesen in der Karlstadter Straße beträgt der Nachtindex L night um die 65dB(A). 3.6 Lärmsituation im Stadtteil Langenprozelten Bei der Auswertung der Kartierungsergebnisse für die Stadt Gemünden am Main fällt auf, dass der westlich an Gemünden anschließende Schienenstreckenabschnitt im Bereich des Stadtteils Langenprozelten bis Nantenbach/ Beginn des Ortsbereiches der Stadt Lohr am Main nicht kartiert ist.

20 Nach eigenen überschlägigen Lärmbetrachtungen sind für unmittelbar an der Bahnlinie gelegene Anwesen im Gemarkungsbereich Langenprozelten mit den hilfsweise für die Kartierung des Stadtgebietes Lohr verwendeten Emissionspegeln von L m,e = gerundet 74 db(a) gesamt für beide Schienenstrecken einschließlich des Zuschlags für die Gleisart 2 db(a) Lärmindices Nachts von etwa 70 db(a) - 75 db(a) zu erwarten Rückfragen beim Eisenbahnbundesamt ergeben folgenden Sachstand: Die von Würzburg kommende Strecke 5200 (Würzburg - Aschaffenburg) weist bis zum Bahnhof Gemünden/Main ein Verkehrsaufkommen von etwa Zügen/Jahr auf. Von dort ab läuft der Hauptverkehr bis zur Saalebrücke in Gemünden auf der Strecke 3825 Flieden - Gemünden weiter (etwa Züge/Jahr). Am Dreieck Saalebrücke kommt es zu einer Verteilung des Verkehres, sodass nunmehr auf keinem der Streckenabschnitte ein Verkehrsaufkommen von über Zügen/Jahr mehr vorliegt. Dies bleibt so, bis in Lohr/Nantenbach die Strecken 5216 (Nantenbach-Rohrbach) und 5200 (Würzburg-Aschaffenburg) zusammentreffen. Ab diesem Punkt ist, nach Westen hin, ein Verkehrsaufkommen von etwa Zugfahrten/Jahr verzeichnet. Daher wird der Streckenabschnitt ab Nantenbach nach Westen bis Lohr hin wieder kartiert. Die Abschnitte der Strecken 5200 und 3825 weisen ab dem Bahnhof Gemünden nicht mindestens zwei gemeinsame Betriebsstellen aus, anhand derer eine so genannte parallele Lage identifiziert werden kann. Zwar verlaufen die Strecken räumlich parallel, automatisiert (über die gemeinsamen Betriebsstellen) lassen sie sich jedoch nicht als parallel identifizieren. Somit wird bei punktgenauer Auslegung der Vorgaben der besagte Abschnitt im Bereich Langenprozelten der Bahnstrecke 5200 bei der Kartierung nicht mit berücksichtigt. 3.7 Lärmsituation im Stadtteil Schaippach Bahnstrecke 3825 Gemünden - Flieden Bei der Auswertung der Kartierungsergebnisse für die Stadt Gemünden am Main fällt auf, dass der nördlich an Gemünden anschließende Schienenstreckenabschnitt der Bahnstrecke 3825 im Bereich des Stadtteils Schaippach nicht kartiert ist. Nach eigenen überschlägigen Lärmbetrachtungen sind für unmittelbar an der Bahnlinie gelegene Anwesen im Gemarkungsbereich Schaippach einschließlich des Zuschlags von 2dB(A) für die Gleisart Schotterbett Betonschwelle Lärmindices Nachts von etwa 60 db(a) - 65dB(A) bezogen auf beide Schienenstrecken gesamt zu erwarten. Die Berechnungen basieren auf einer angesetzten mittleren Zugzahl von 10 Güterzügen pro Stunde nachts insgesamt für beide Gleisrichtungen mit einer mittleren Zuglänge von 400m und einer Geschwindigkeit v = 90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. Rückfragen beim Eisenbahnbundesamt ergeben folgenden Sachstand: Die von Würzburg kommende Strecke 5200 (Würzburg - Aschaffenburg) weist bis zum Bahnhof Gemünden/Main ein Verkehrsaufkommen von etwa Zügen/Jahr auf. Von dort ab läuft der Hauptverkehr bis zur Saalebrücke in Gemünden auf der Strecke 3825 Flieden - Gemünden weiter (etwa Züge/Jahr). Am Dreieck Saalebrücke kommt es zu einer Verteilung des Verkehres, sodass nunmehr auf keinem der Streckenabschnitte ein Verkehrsaufkommen von über Zügen/Jahr mehr vorliegt. Die Kartierungsschwelle von Zügen pro Jahr wird auf der Bahnstrecke 3825 nicht erreicht. Daher wird diese nicht kartiert.

21 3.8 Lärmsituation im Stadtteil Wernfeld Bahnstrecke 5230 Gemünden - Waigolshausen Auf der Strecke 5230 wird die Kartierungsgrenze ebenfalls nicht erreicht. Daher wird die Lärmsituation im Stadtteil Wernfeld ebenfalls wie folgt dargestellt: Nach eigenen überschlägigen Berechnungen sind für unmittelbar an der Bahnlinie gelegene Anwesen beispielsweise im Wernweg und in der Wernleite einschließlich des Zuschlags von 2dB(A) für die Gleisart Schotterbett Betonschwelle Lärmindices Nachts von etwa 70dB(A) - 75dB(A) bezogen auf beide Schienenstrecken gesamt zu erwarten. Die Berechnungen basieren auf einer angesetzten mittleren Zugzahl von 8 Güterzügen pro Stunde nachts insgesamt für beide Gleisrichtungen mit einer mittleren Zuglänge von 400m und einer Geschwindigkeit v = 90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. 3.9 Lärmsituation in den Stadtteilen Harrbach und Kleinwernfeld Anhand der Kartierungsergebnisse betragen die Lärmindizes nachts in diesen Stadtteilen zwischen 60 db(a) und 65 db(a). Bild 10: Ortsplan Gemünden Stadtteil Wernfeld Quelle: Fachinformationssystem Natur Bayern

22 Bild 11: Ortsplan Gemünden Stadtgebiet Gemünden Quelle: Fachinformationssystem Natur Bayern 4. Lärmminderungsmaßnahmen 4.1 Vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen Im Bereich der Bahnlinie werden keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festgestellt. Unter langfassung-liste-der-sanierungsabschnitte-und-bereiche-mit-bezeichnung-der-ortslage.pdf; sind die Streckenabschnitte zwischen Bahn - km 40,0 bis Bahn - km 42,4 der Bahnstrecke 5200 im Bereich Gemünden - Langenprozelten als Bestandteil des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung enthalten. Ebenfalls sind die Streckenabschnitte von Bahn km 31,9 bis Bahn km 34,8 von Gemünden am Main bis Wernfeld und von Bahn - km 36,3 bis Bahn - km 39,1 im Bereich Gemünden in diesem Gesamtkonzept enthalten. Der durch den Stadtteil Schaippach verlaufende Streckenabschnitt von Bahn km 51,4 bis Bahn km 51,9 der Bahnlinie 3825 Gemünden Flieden ist auch im Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten.

23 Bezogen auf die Bahnlinie 5230 Gemünden Waigolshausen ist der Abschnitt von Bahn km 35,9 bis Bahn km 36,4 innerhalb des Stadtteils Wernfeld ebenfalls in besagtem Anhang aufgelistet. Allerdings ist der Zeitpunkt, ab wann konkrete Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, zeitlich nicht festgelegt. 4.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen Folgende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung bieten sich grundsätzlich an: Einsatz lärmarmer Fahrzeuge Reduzierung der Geschwindigkeiten Abstandsvergrößerung Lärmschutzwälle, -wände oder Kombinationen davon Verglasung von Gebäudezwischenräumen Vorgelagerte, nicht schutzwürdige Bebauung Schalltechnische Optimierung der Gleise oder des Gleisbettes, z.b. das besonders überwachte Gleis" mit frühzeitigem Schienenschleifen oder den Bau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen Passiver Schallschutz Einzelne, in die kommunale Planungshoheit fallende Maßnahmen, wie z.b. Bauleitplanung, können von den Gemeinden unmittelbar in einen Lärmaktionsplan eingebracht und umgesetzt werden. 4.3 Grundsätzlich realisierbare Maßnahmen in Gemünden Die Errichtung einer bezogen auf Schienenoberkante ca. 3m hohen und ca. 800m langen absorbierenden Schallschutzwand unmittelbar (süd)östlich der Bahnlinie im Bereich Wernfeld auf Höhe Karlstadter Straße bewirkt prognostizierte Pegelminderungen zwischen 5dB(A) und 10 db(a) bezogen auf die relative Höhe über Gelände z=4m an den nächstgelegenen Immissionsorten im Stadtteil Wernfeld. Weiterhin bewirkt die Errichtung einer bezogen auf Schienenoberkante jeweils ca. 3m hohen und ca. 1400m langen absorbierenden Lärmschutzwand beidseitig unmittelbar an der Schienenstrecke angeordnet im Bereich der Bahn - km 40,0 bis Bahn km 42,2 berechnete Pegelminderungen von mindestens 5 db(a) bezogen auf die relative Höhe über Gelände z = 4m an den nächstgelegenen Immissionsorten im Stadtteil Langenprozelten. 4.4 Passiver Schallschutz Sowohl für die übrigen schalltechnisch kritischen Bereiche als auch bei höher gelegenen Immissionsorten ( sowohl bezogen auf das Geländeniveau als auch bezogen auf das Schienengleis) werden nach unserer Einschätzung die bei aktiven Schallschutzmaßnahmen typischen anzustrebenden Pegelminderungen zum Teil nicht erreicht. In diesen Fällen ist in entsprechender Anwendung der Verkehrswege Schallschutzmaßnahmenverordnung ( 24. BImSchV ) zu prüfen, ob bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume erforderlich sind. Dies betrifft beispielsweise Anwesen in der Bergstraße, Friedenstraße, im Baumgartenweg, am Neuen Weg und am Ostring.

24 5. Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit 5.1 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Gemäß 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Am wurde durch die Regierung von Unterfranken bekanntgegeben, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes ab 15.Dezember 2011 bis einschließlich 03. Februar 2012 bei der Stadt Gemünden am Main im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden kann. Der Entwurf des Lärmaktionsplans war auch auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken und der Stadt Gemünden am Main abrufbar. Diese Bekanntmachung wurde im Regierungsamtsblatt Nr. 20/2011 der Regierung von Unterfranken vom veröffentlicht. Die Bürger waren mit dieser Bekanntmachung zur Mitwirkung im Planungsstadium aufgerufen. Die Bürger hatten vom 15.Dezember 2011 bis 17.Februar 2012 Gelegenheit, eigene Vorschläge einzubringen und so an der Planung mitzuwirken. 5.2 Eingegangene Anregungen und Vorschläge - Bewertung der Bürgervorschläge 1) Stellungnahme der Eigentümer der Anwesen Spessartstraße 22/ Flurstraße 7 Stadtteil Langenprozelten, Stellungnahme des Eigentümers Zeilbaumweg 23 Gemünden Stadt vom Zunächst wird festgestellt, dass gemäß der Zusammenfassung dieses Planes unter Nr.8 eine Lärmsanierung an der Bahnstrecke in Gemünden am Main dringend geboten ist. Weiterhin sei die Lärmkartierung nicht aktuell, da die Belastungen durch Bahnlärm in den Jahren 2010 und 2011 gestiegen sei. Der Stadtteil Langenprozelten sei von der Lärmkartierung nicht erfasst, es werde beantragt, entsprechende Schallpegelmessungen durchzuführen. Die in Bayern vorgegebene Auslöseschwelle für eine Lärmaktionsplanung von L DEN =70dB(A) und L Night = 60 db(a) sei zu hoch angesetzt. Auf die Immissionsgrenzwerte nach der 16.BImSchV wird hingewiesen. Demnach seien nach Einschätzung mehr betroffene Einwohner zu berücksichtigen. In Tabelle 2 der Zusammenfassung fehlt (laut Angaben der Stadt Gemünden im Vorfeld der Planerstellung) die Nennung des Kreisseniorenzentrums. Nach Auffassung des Eigentümers werden Gaststätten, Hotels, Pensionen und Campingplätze durch Lärm und damit in ihrer wirtschaftlichen Grundlage beeinträchtigt.

25 Es wird weiterhin vorgebracht, dass aktive Lärmminderungsmaßnahmen der Bahn als Hauptverursacher des Lärms im Lärmaktionsplan nicht genannt sind. Die Stadt Gemünden am Main und die Regierung von Unterfranken werden aufgefordert, Fördermöglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen durch die Deutsche Bahn wie zum Beispiel RÖFE oder Fördermöglichkeiten mit Bundesmitteln einzufordern. Die Stadt Gemünden am Main und die Regierung von Unterfranken werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die übrigen Lärmkarten für Straßenverkehr und Luftverkehr vom Bayerischen Landesamt für Umwelt gemäß Art. 8 a BayImSchG erstellt werden. Würdigung der Stellungnahme Gemäß 47d, Absatz 5 BImSchG werden die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Aus 47c BImSchG ist ableitbar, dass ebenfalls alle fünf Jahre die Lärmkarten unter anderem für sämtliche Haupteisenbahnstrecken auszuarbeiten sind. Dem vorgebrachten Belang wird durch die gegebene gesetzliche Grundlage Rechnung getragen. Unter Nr. 3.6 dieses Planentwurfs wird die Lärmsituation im Stadtteil Langenprozelten betrachtetet. Der angesetzte Wert für den Emissionspegel L m,e = 74 db(a) für beide Gleisrichtungen beinhaltet sowohl die Zugzahlen für unterschiedliche Zuggattungen und sonstige streckenbezogene Zu und Abschläge. Anhaltsweise entspricht der genannte L m,e Wert einer mittleren Bewegungshäufigkeit von ca. 9 Güterzügen pro Stunde mit der gemittelten Länge von um die 400m, einer Geschwindigkeit v = 90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. Im Bedarfsfall werden orientierende Schallpegelmessungen an ausgewählten Objekten innerhalb eines bestimmten gewünschten Messzeitraumes angeboten. Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch die Bundesregierung gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu konzentrieren, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als Anhalt die Überschreitung eines L DEN von größer als 70 db(a) und eines L Night von größer 60 db(a) zugrunde zu legen, wenn gleichzeitig mehr als 50 Bürger betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Aktionsplanung in Erwägung gezogen. Den Regierungen wurden diese Anhaltswerte verwaltungsintern vorgegeben. In Fachkreisen werden die Schwellenwerte für den Einstieg in die Lärmaktionsplanung kontrovers diskutiert. Ein eindeutiges Ergebnis, welche Schwellenwerte anzusetzen sind, ist nicht bekannt. Unabhängig von der Auslöseschwelle ist die Lärmaktionsplanung für die Stadt Gemünden am Main mit der Erstellung des Lärmaktionsplanentwurfs eingeleitet worden. Ebenso bleibt die Betroffenenzahl in Gemünden am Main unabhängig von der Auslöseschwelle unverändert. Der Anwendungsbereich der 16.BImSchV und deren Immissionsgrenzwerte ist dem Wortlaut nach eindeutig bei dem Neubau oder der wesentlichen Änderung von Schienenwegen einschlägig.

26 Die Nennung des Kreisseniorenzentrums auch in der Tabelle 2 der Zusammenfassung ist aus redaktioneller Sicht unproblematisch. Der Auffassung des Eigentümers, dass Gaststätten, Hotels, Pensionen und Campingplätze durch Lärm und damit in ihrer wirtschaftlichen Grundlage beeinträchtigt werden ist aus lärmschutzfachlicher Sicht nichts hinzuzufügen. Aktive Schallschutzmaßnahmen durch die Bahn direkt an der Schallquelle sind unter Nr. 6.2 langfristige Strategien dieses Planentwurfs genannt. Die Frist für die Lärmkartierung von weiteren Abschnitten der B26 ist aus 47c, Absatz 1, Satz2 BImSchG für 2012 ableitbar. Insofern werden auch in diesem Fall die vorgebrachten Belange gesetzlich gewürdigt. 2) Stellungnahme des Eigentümers Geiersgraben 10 im Ortsteil Schaippach Sinngemäß werden folgende Belange vorgebracht: Hauptverursacher der Lärmbelästigung im Bereich des Stadtteils Schaippach sind die Güterzüge und Personenzüge älterer Bauart. Die Lärmpegel werden als so hoch empfunden, dass bei geöffnetem Fenster Unterhaltungen nicht mehr möglich sind. Nachteilig sind besonders die ortsnahen Brücken mit einer Stahlträgerkonstruktion, die das typische Dröhnen und damit einen Anstieg des Lärmpegels verursachen. Aus Sicht des Eigentümers dürften folgende Maßnahmen eine Reduzierung des Lärmpegels bewirken: Verlagerung der Güterzüge auf die Neubaustrecke Würzburg Hannover, regelmäßiges Schienenschleifen, Geschwindigkeitsreduzierung, Reduzierung der Körperschallabstrahlung der Brücken durch konstruktive Elemente ( Entdröhnung), Ausrüstung der Schienen mit Schienenschalldämpfern; Eine Lärmschutzwand sollte ebenfalls errichtet werden. In Anbetracht der geplanten zwischen der Bahnstrecke Gemünden - Flieden und dem Stadtteil Schaippach verlaufenden Umgehungsstraße im Bereich von Schaippach sollte eine derartige Wand so errichtet werden, dass sowohl die Abstrahlung des Straßenlärms wie auch des Bahnlärms verhindert wird. Würdigung der Stellungnahme Unter Nr. 3.7 dieses Planentwurfs wird die Geräuschsituation für den Stadtteil Schaippach schalltechnisch betrachtet. Die Berechnungen basieren auf einer angesetzten mittleren Zugzahl von 10 Güterzügen pro Stunde nachts insgesamt für beide Gleisrichtungen mit einer mittleren Zuglänge von 400m und einer Geschwindigkeit v = 90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. Für das Bauquartier rund um den Geiersgraben errechnet sich überschlägig mit den angesetzten Randbedingungen ein Wert für den Nachtindex L Night von ca. 55 db(a). Pegel in dieser Größenordnung sind noch deutlich wahrnehmbar, wenngleich kein schalltechnisch kritischer Bereich mit Werten für den Nachtindex von mindestens 60 db(a) gegeben ist.

27 Der Einfluß der Brücke wird durch einen Zuschlag in der überschlägigen Berechnung mitberücksichtigt. Die vorgebrachten Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels werden im Wesentlichen unter Nr. 4.2 dieses Planentwurfs als grundsätzlich mögliche Maßnahmen genannt. Die Errichtung einer bezogen auf Schienenoberkante ca. 3m hohen und ca. 600 m langen Schallschutzwand unmittelbar westlich der Bahnlinie bewirkt an den nächstgelegenen Immissionsorten rechnerische Pegelminderungen von ca. 10 db(a) bezogen auf die relative Höhe h = 4m. 3) Stellungnahme der Stadt Gemünden am Main wörtliche Übernahme aus dem Schreiben vom Wie die Feststellungen im Lärmaktionsplan zeigen, ist die Stadt Gemünden am Main zusammen mit ihren Stadtteilen Langenprozelten und Wernfeld, aber auch den linksmainischen Stadtteilen Harrbach und Kleinwernfeld massiv vom Bahnlärm betroffen. Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastungen unserer Bürgerinnen und Bürger sind unumgänglich. In Ziff. 3.3 Lärmstatistik fehlt in Tabelle 2 das Kreissenionrenzentrum (Alten- und Pflegeheim) in der Friedenstraße, das sich in einem schalltechnisch kritischen Bereich von tags 70dB(A) 75 db(a) und nachts 60dB(A) 65 db(a) befindet. Gleiches gilt in Ziff. 7 der Zusammenstellung (S. 24). Im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes fehlt es nach unserer Auffassung in Ziff. 4.2 und 4.3 an Vorschlägen und Forderungen konkreter Lärmschutz- bzw. sanierungsmaßnahmen. In Ziff. 8 der Zusammenstellung (S. 27) ist dies ansatzweise enthalten. Nach Auffassung der Stadt Gemünden a.main muss hier der Lärmaktionsplan konkrete Forderungen enthalten, die vorab auch kurz- oder mittelfristig, ohne den immensen Kostenaufwand baulicher Maßnahmen, verwirklichbar sind, wie z.b. der Einsatz lärmarmer Fahrzeuge, Reduzierung der Geschwindigkeiten, besonderes überwachtes Gleis. Gemünden a.main und der Stadtteil Wernfeld sind, wie aus der Lärmkartierung unschwer hervorgeht, und auch für den Stadtteil Langenprozelten zu erwarten ist, zweifelsfrei besondere Lärmbrennpunkte. Zwar ist der Bereich der Stadt Gemünden a.main und seiner belasteten Stadtteile bereits in der Anlage 3 (Prioritätenliste) zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten, was jedoch zeitlich absolut nicht eingeordnet werden kann. Diese Prioritätenliste ist zuletzt im August 2002, d.h. vor nahezu 10 Jahren fortgeschrieben worden. Gerade unter dem Aspekt, dass selbst in diesem Gesamtkonzept mit einem Wachstum der Verkehrsnachfrage im Güterverkehr von 103 % bis zum Jahr 2015 prognostiziert wurde, muss nach unserer Auffassung in Ziff. 6.2 des Aktionsplanes die Forderung erhoben werden, dass hier ggf. die Prioritäten zu überprüfen sind und damit eine frühere Durchführung der dringend erforderlichen Maßnahmen erreicht werden könnte (Siehe hierzu auch das in Kopie beigefügte Schreiben der Stadt Gemünden a.main vom an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung). Für den Stadtteil Langenprozelten ist bisher keine Lärmkartierung erfolgt. Dies müsste nach den Vorgaben bis Mitte diesen Jahres erfolgen. Nach unserer Auffassung wird dies die Zahl der vom Lärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger massiv erhöhen. Der Lärmaktionsplan muss daher nach Vorliegen der Kartierung fortgeschrieben werden.

28 Die Stadt Gemünden a.main bittet um Durchführungen von Lärmmessungen im Bereich der Kernstadt (Äußeres Bahnhofsviertel, Bahnhofstraße) und im Stadtteil Langenprozelten, wie sie durch den Mitarbeiter der Regierung, Herrn Oliver Held in der öffentlichen Stadtratsitzung am angeboten wurden. Hierdurch kann festgestellt werden, inwieweit die, bisher nur auf Berechnungen beruhenden Lärmwerte in der Kartierung und im Lärmaktionsplan noch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Um Absprache der Messungen mit der Stadt Gemünden a.main wird gebeten. Würdigung der Stellungnahme Aus fachlicher Sicht ist den Ausführungen der Stadt Gemünden am Main nichts hinzuzufügen. Das Kreis Seniorenzentrum wird ergänzend zu der Tabelle 2 unter Nr. 3.3 dieses Planentwurfs textlich mit dem entsprechenden L DEN - Wert genannt. Wegen der Anhebung der Priorität bei der Lärmsanierung wird die DB bzw. das Eisenbahn Bundesamt um Stellungnahme zu dem Planentwurf gebeten. 4) wörtliche Wiedergabe der Stellungnahme vom des Eigentümers Mainblickstraße 4 im Stadtgebiet Gemünden am Main a) Auf Seite 9 wird im Zusammenhang mit der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Regierungen erläutert, dass die Bahn AG als Betreiberin des Schienennetzes im Rahmen der Lärmaktionsplanung bei bestehenden Gleisanlagen ohne Zustimmung nicht zu Schallschutzmaßnahmen verpflichtet werden kann. Angesichts des bundesweit zu erwartenden Kostenvolumens ist dies verständlich. Allerdings ist mir nicht klar, welche Möglichkeiten den Bürgern oder betroffenen Kommunen stattdessen zu Verfügung stehen. Ist nicht zumindest eine Aussageverpflichtung seitens der Bahn zu erreichen, wie sie auf festgestellte Lärmsanierungsbedarfe in einem konkreten Streckenabschnitt in welchen prognostizierten Zeiträumen umzugehen gedenkt? b) In den Punkten 2.2. und 2.3 werden die Konsequenzen unterschieden zwischen Neubau bzw. Veränderungsmaßnahmen und bei den bestehenden Verkehrswegen. Bei erstgenannten hat der Bauherr sicher zu stellen, dass keine schädlichen Lärmauswirkungen über bestimmten Immissionswerten hervorgerufen werden. Bei bestehenden Verkehrswegen, bei denen keine wesentliche Veränderungen vorgenommen werden wie z. B. dem Streckenabschnitt in Gemünden können im Rahmen vorhandener Mittel Lärmsanierungsmaßnahmen bedient werden, wenn die Immissionswerte überschritten werden. Leider sind die Grenzwerte in diesem Bereich wesentlich höher. So dürfen im ersten Fall z.b. bei Krankenhäusern die Tageswerte von 57 db(a) nicht überschritten werden, während dies bei bestehenden Anlagen erst ab 70 db (A) der Fall ist. Warum werden hier so erhebliche Unterschiede gemacht, sodass bei bestehenden Anlagen eine veränderungsbedürftige Schwelle erst viel später überschritten wird? c) Aus meinem eigenen Empfinden heraus bin ich der Meinung, dass die Lärmbelastungen insbesondere durch den Schienengüterverkehr in den vergangenen beiden Jahren erheblich zugenommen haben. Insoweit ist fraglich, ob die Datengrundlage des Eisenbahn- Bundesamtes mit Stand 2009 in der Lärmstatistik unter Pkt. 3.3 noch aktuell ist. Hier wären dringend weitere aktuelle Messungen erforderlich um zu aktuellen Werten zu gelangen, wie viele der Bewohner Gemündens den einzelnen Pegelbereichen zugeordnet werden können. Die Zahlen über die belasteten Einwohner bei den LDEN und LNight-Werten erscheinen mir deutlich zu niedrig angesetzt.

29 In der Übersicht auf Seite 16 unten wird in belastete Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern unterschieden. In diesem Zusammenhang wird aber das Kreisseniorenzentrum in der Friedenstraße nicht berücksichtigt, für das die selben Grenzwerte wie bei Krankenhäusern und Schulen anzuwenden sind. d) Bei den ausgewählten schalltechnisch kritischen Bereichen, die unter 3.4 mit Straßenangaben näher ausgeführt sind, vermisse ich meine eigene Wohnadresse, nämlich die Mainblickstraße gänzlich. Ich gehe davon aus, dass zumindest die talseitigen Häuser durch die Ausbreitung des Bahnlärms nach oben stark belastet sind. Ich selbst beispielsweise habe mir Kopfhörer für das Fernsehschauen zugelegt, weil bei abendlichen und nächtlichem Güterverkehr eine normale Lautstärke im TV-Gerät bei geschlossenen Lärmschutzfenstern (Standard 10 Jahre alt) schwer möglich ist. Hier rege ich insbesondere Messungen in der Mainblickstraße und dem Neuen Weg an. e) Unter Pkt. 4 werden Lärmminderungsmaßnahmen beschrieben, und dass einige Streckenabschnitte im Bereich der Stadt Gemünden mit Stadtteilen in Lärmsanierungsplänen der Bahn aufgeführt sind. Allerdings wird auch eingeräumt, dass hierzu keinerlei Zeitpläne vorhanden sind, wann einzelne Abschnitte bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden und an welche Maßnahmen dabei überhaupt gedacht sein könnte. Hier könnte der Lärmaktionsplan aufzeigen, wer sich für die Durchsetzung der Bürger- und Kommunalinteressen wem gegenüber einsetzen sollte, sodass die Interessen entsprechendes Gewicht erhalten und in Fördergremien Gehör finden. Ist die Stadt Gemünden hier gefordert sich verstärkt einzusetzen? f) Im weiteren Verlauf werden unter Pkt. 6 die möglichen Kosten von Sanierungsmaßnahmen im betroffenen Streckenabschnitt der Stadt Gemünden geschätzt und einzelne mögliche Maßnahmen beschrieben. Allerdings verstehe ich nicht die auf Seite 24 vorletzter Abschnitt beschriebene Maßnahme bzw. welche unterschiedlichen Standortvarianten für Lärmschutzwände vorhanden wären. Hier würde es sich anbieten auf einer Karte unverbindlich mögliche Standorte für Lärmschutzwände oder andere bauliche Maßnahmen darzustellen. Insgesamt bitte ich um ergänzende und - soweit vorhanden - möglichst konkrete Information, wohin sich die Stadt Gemünden wenden muss um entsprechende Fördermittel des Bundes für Lärmsanierungsmaßnahmen zu erhalten. Soweit meine Ausführungen zum ausgelegten Entwurf eines Lärmaktionsplans für die Stadt Gemünden. Insgesamt bin ich froh darüber, dass sich angesichts des zunehmenden Bahnlärms endlich einmal etwas in unserer Stadt tut. Auch wenn ich selbst großer Befürworter der Beförderung von Gütern auf der Schiene bin und täglicher Bahnfahrer noch dazu, so möchte ich doch auch, dass die gesundheitlichen Gefahren der Lärmbelastungen wahrgenommen werden und die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Gefahrenminimierung auch in meiner Heimat genutzt werden. Würdigung der Stellungnahme des Eigentümers Mainblickstraße 4 c) Die Belastetenzahlen wurden auf unsere Anfrage von der Stadt Gemünden im Vorfeld der Planauslegung nicht beanstandet. Das Kreis Seniorenzentrum wird ergänzend zu der Tabelle 2 unter Nr. 3.3 dieses Planentwurfs textlich mit dem entsprechenden L DEN - Wert genannt. d) Die Mainblickstraße wird ergänzend unter Nr. 3.4 des Planentwurfs als weiterer schalltechnisch kritischer Bereich genannt.

30 f) Die unter Nr. 6.1 genannte Gesamtfläche von ca m 2 der 3m hohen Schallschutzwände bezieht sich auf die beispielhaft aufgezeigten grundsätzlich realisierbaren Maßnahmen unter Nr. 4.3 des Planentwurfs. Die Standorte der (fiktiven) Schallschutzwände beziehen sich auf den Stadtteil Langenprozelten zwischen den Bahn km 40,0 bis 42,2 und auf den Stadtteil Wernfeld / Höhe Karlstadter Straße. Zu den weiteren Punkten a), b), e) ist aus fachlicher Sicht nichts hinzuzufügen. Im Hinblick auf konkrete Aussagen zu der zeitlichen Verwirklichung der Maßnahmen wird die Deutsche Bahn AG in der Eigenschaft als Baulastträger und das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde um Stellungnahme zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes gebeten.

31 5) wörtliche Wiedergabe der Stellungnahme der Eigentümerin Karlstadter Straße 22 im Stadtteil Wernfeld a) Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation Der Schienenverkehr, vor allem der Güterverkehr hat auf der Bahnstrecke Gemünden- Würzburg in den letzten Jahren immens zugenommen. Zudem scheint es, als wenn manche Güterzüge wesentlich lärmintensiver sind als andere und als das bisher der Fall war. Vor allem im Bereich der Eisenbahnbrücke über die Wern wird der Lärmpegel nochmals lauter, als auf der normalen Strecke. Von dieser Eisenbahnbrücke wohnen wir in ca. 150 m Entfernung. Die Lärmbelästigung durch die Bahn ist unerträglich geworden. Man kann nachts nicht mal mehr das Fenster offen lassen, da der Lärm der Bahn einem den Schlaf raubt. Nach der Rasterlärmkarte des Eisenbahnbundesamtes beträgt Lärmpegel im Bereich unseres Grundstücks an der Karlstadter Straße 22 im Durchschnitt db(a). Auf den Bereich der Eisenbahnbrücke über die Wern wird hier nicht besonders eingegangen, obwohl der Lärmpegel in diesem Bereich nochmals deutlich überschritten sein dürfte. b) Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen Nachdem der Schienenverkehr, vor allem der Güterverkehr auf der Bahnstrecke Gemünden- Würzburg in den letzten Jahren immens zugenommen hat, ist nicht nachvollziehbar, weshalb bei bestehenden Verkehrswegen kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen besteht. Nach einer Pressemitteilung in der Main-Post vom erreicht der Güterverkehr auf der Schiene den höchsten Wert seit 19 Jahren. Auch diese Tatsache stellt nach meiner Auffassung eine wesentliche Änderung des bestehenden Verkehrsweges dar. Auch hier müsste gem. 41 Abs. 1 BImSchG sicher gestellt werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. c) Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen Im Bereich der Bahnlinie sind keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorhanden. Bereits im Jahr 2010 habe ich mich wegen eines Lärmschutzes an der Bahnstrecke im Bereich Wernfeld an das BMVBS gewandt. Von dort erhielt ich die Auskunft, dass bereits seit 2005 ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes vorliegt. Im Rahmen dieses Lärmsanierungsprogramms würden zur Zeit bundesweit über Ortsdurchfahrten bearbeitet. Insgesamt sei für über weitere Ortsdurchfahrten ein Lärmsanierung nach den Kriterien der Förderrichtlinie geboten. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung bestehe jedoch nicht, da das Lärmsanierungsprogramm ein freiwilliges Programm des Bundes sei. Die Ortsdurchfahrt Gemünden/Wernfeld ist im Gesamtkonzept der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in der Anlage 3, Sanierungsabschnitt 90 mit einer PKZ von 5,287 enthalten. Im Jahr 2010 teilte man mir mit, dass seinerzeit Ortsdurchfahrten mit einer PKZ deutlich über 8 bearbeitet würden. Somit sei erst mittelfristig eine Realisierung von Lärmsanierungsmaßnahmen in Gemünden/Wernfeld möglich. Das Schreiben des BMVBS habe ich in der Anlage beigelegt.

32 Nach einer aktuellen Veröffentlichung im Internet führt die Deutsche Bahn in der Zeit vom bis an der Bahnstrecke Gemünden - Würzburg umfangreiche Bauarbeiten durch. Nach Auskunft der DB werden im Rahmen der Baumaßnahme turnusmäßig erforderliche Gleiserneuerungen zwischen Retzbach und Gemünden vorgenommen. Die Gleise werden nach dem aktuellen Stand der Technik erneuert und der Oberbau entsprechend wiederhergestellt. Hier stellt sich die Frage, weshalb im Rahmen einer solch großen Baumaßnahme nicht auch der dringend erforderlich Lärmschutz nach dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden kann. Nach Mitteilung der Bahn kann auf die Lärmschutzmaßnahmen bei Instandhaltungsmaßnahmen, wie der o.g. Gleiserneuerung keine Rücksicht genommen werden. Die Maßnahmen aus dem Lärmsanierungsprogramm würden in einem eigenen Zeitplan durchgeführt. d) Grundsätzlich mögliche Maßnahmen Innovative Techniken an Schienenfahrzeugen und am Fahrweg, Errichtung von Schallschutzwänden entlang der Bahnstrecke im Bereich der Ortsdurchfahrt von Wernfeld, Erneuerung der alten Eisenbahn-Stahlbrücke über die Wern mit Schallschutzwand und Lärmschutzmaßnahmen unter der Brücke, Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Verbundstoffbremssohlen,. Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreises, Einbau und Förderung von Schallschutzfenster der betroffenen Anwesen Abschließend bleibt nur zu hoffen, dass der Erstellung des Lärmaktionsplanes im Bereich der Stadt Gemünden / Ortsteil Wernfeld baldmöglichst auch eine tatsächliche Lärmsanierung an der bestehenden Bahnstrecke folgen wird. Würdigung der Stellungnahme der Eigentümerin Karlstadter Straße 22 a) Gemäß Nr. 5.7 der vorläufigen Berechnungsmethode zur Berechungen des Umgebungslärms an Schienenwegen wird der Einfluss von Brücken durch einen Zuschlag D Br = 3 db für die Gleise auf der Brücke berücksichtigt. Vom Eisenbahnbundesamt sind den Regierungen die Datensätze als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt worden, welche die Basis für die Lärmkartierung darstellen. Aus fachlicher Sicht wird nachvollziehbar bestätigt, dass für den Streckenabschnitt auf der Eisenbahnbrücke über die Wern der Zuschlag von 3dB gegeben wurde. d) Die vorgebrachten und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels werden im Wesentlichen unter Nr. 4.2 dieses Planentwurfs als grundsätzlich mögliche Maßnahmen genannt. Im Hinblick auf konkrete Aussagen zu der zeitlichen Verwirklichung der Maßnahmen wurde die Deutsche Bahn AG in der Eigenschaft als Baulastträger und das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde um Stellungnahme zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes gebeten. Im Übrigen ist der Stellungnahme aus fachlicher Sicht nichts hinzuzufügen.

33 5.3 Gesamtbewertung der eingegangenen Anregungen und Vorschläge Die Vorschläge bzw. die Anregungen wurden gewürdigt. Die im Würdigungstext genannten formalen Korrekturen werden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Unter dem Punkt 3.3 Lärmstatistik wird das Ergebnis der orientierenden Schallpegelmessungen als Textbaustein eingefügt. Aus der Bürgerbeteiligung ergibt sich ansonsten keine weitere Änderung des Planentwurfs.

34 6. Maßnahmenverwirklichung 6.1 Überschlägige Kosten - / Nutzenschätzung In Studien zur Kostenverhältnismäßigkeit von Schallschutzmaßnahmen werden die Gesamtkosten von 3m 4m hohen Lärmschutzwänden neben Eisenbahnstrecken mit gemittelt ca. 250 /m2 angegeben. Bei einer Gesamtfläche von gerundet m² der durchschnittlich 3 m hohen Schallschutzwände liegen die Gesamtkosten für die Schallschutzwände bei ca. 2,75 Mio.. Dazu kommen noch Kosten für Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter, die sich gegenwärtig noch nicht genau beziffern lassen. Für eine überschlägige Abschätzung wird angesetzt, dass bei 150 Wohnungen mit angesetzten Kosten von je pro Wohnung für Maßnahmen des passiven Schallschutzes erforderlich sind. Für den angesetzten Lastfall errechnen sich insgesamt Kosten in der Größenordnung von gerundet um die 3,5 Millionen Euro. Die Zahl der durch einen L Night von mehr 60 db(a) belasteten Einwohner wird durch die angesprochenen aktiven Schallschutzmaßnahmen nach groben und konservativen Abschätzungen gegenüber der in Tabelle 1 angegebenen Zahlen in etwa um ein Drittel reduziert. 6.2 zeitlicher Ablauf und langfristige Strategien Nach unserem Sach und Informationsstand ist es nicht ersichtlich, wann eine Lärmsanierung im Raum Gemünden vorgesehen ist. Langfristig ist zu hoffen, dass neben den sogenannten innovativen Schallschutzmaßnahmen an den Schienen (Schienenabsorber, Unterschottermatten, Kleinstlärmschutzwände) auch Lärmschutzmaßnahmen an Güterzügen (Kunststoffbremsen mit K- oder LL-Sohle, Radabsorber, lärmarme Drehgestelle) und höhere Trassenpreise für laute Güterwagen zu einer Verringerung des Bahnlärms führen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie latps) veröffentlicht. Sie ist am 07. November 2012 dem Eisenbahn-Bundesamt bekannt gemacht worden und am 08. November 2012 in Kraft getreten. Der Schienenlärm soll damit deutlich und dauerhaft verringert werden. Das lärmabhängige Trassenpreissystem sieht höhere Entgelte für Züge ohne Flüsterbremsen vor und einen Bonus für Güterwagen, die auf lärmmindernde Technologie umgerüstet werden. Durch die Umrüstung kann die Lärmbelastung mittelfristig um bis zu 10 d(ba) reduziert werden. Der Bonus wird direkt an die Wagenhalter ausgezahlt. Finanziert wird dies acht Jahre lang durch einen Bundeszuschuss. Damit wird das lärmabhängige Trassenpreissystem zu gleichen Teilen durch den Eisenbahnsektor und die öffentliche Hand finanziert. Bei rund umrüstbaren Wagen in Deutschland betragen die Kosten für die Umrüstung über 300 Mio..

35 Allerdings ist wegen der größenordnungsmäßig festgestellten Geräuschbelastung und der dokumentierten Belastetenzahlen ein vordringlicher Bedarf gegeben. Im Zuge der Lärmaktionsplanung für die B26 Ortsdurchfahrt Gemünden ist die Geräuschsituation im Stadtgebiet Gemünden im Bereich der Bahnhof und Wernfelder Straße genauer zu betrachten. Nach eigenen überschlägigen Berechnungen ist bei der Gesamtgeräuschbetrachtung aus Schienen - und Straßenverkehr die Anordnung einer absorbierenden Lärmschutzwand unmittelbar östlich an der Schienenstrecke eine schalltechnisch wirksamere Maßnahme im Vergleich zu einer Anordnung unmittelbar östlich der Ortsdurchfahrt der B26.

36 Zusammenfassung Informationen gemäß 47d Absatz 7 BImSchG 1. Beschreibung der Eisenbahnstrecke Strecke Nr. 5200: Teilstück der Städteverbindung Frankfurt Würzburg Nürnberg, weitere Verbindung zu den Ballungsräumen Rhein-Main und München; geschätzte mittlere Verkehrsbelastung ungefähr 12 Güterzüge pro Stunde (nachts: L me = 74 db(a) pro Gleisrichtung) mit der gemittelten Länge von 500m, einer Geschwindigkeit v= 90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. 2. Umgebung Gemünden liegt im Maintal an der Bundesstraße B 26 am südlichen Spessartrand. Die Bauleitplanung weist insbesondere Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen aus. 3. durchgeführte Lärmschutzprogramme und laufende Lärmschutzmaßnahmen Die Bahnstrecke ist im Lärmsanierungsprogramm der Bahn ohne zeitliche Vorgabe enthalten. 4. Berechnungs- oder Messmethoden Berechnung nach VBUSch, VBEB 5. 24h - Lärmbelastung der Personen Pegelbereich [db] L DEN Belastete [Einwohner] <L DEN < = <L DEN < = <L DEN < = <L DEN < = L DEN >

37 6. nächtliche Lärmbelastung der Personen Pegelbereich [db] L Night Belastete [Einwohner] (45 <L Night < = 50) <L Night < = <L Night < = <L Night < = <L Night < = L Night > Gesamtflächen, geschätzte Gesamtzahl der Wohnungen, geschätzte Gesamtzahl der dort lebenden Personen in Bereichen mit L Den Werten über 55, 65 bzw. 75 db Pegelbereich [db] Belastete Flächen [km²] Belastete Wohnungen [-] Belastete Schulen [-] L DEN Belastete Krankenhäuser [-] L DEN > L DEN > L DEN > Belastete Einwohner nach L DEN - Bereichen Pegelbereich [db] Lärmstatistik: Gemünden a. Main (Bayern) Belastete Einwohner (geschätzt) L DEN > L DEN > L DEN >75 330

38 Isophonenkarte Bild 12. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) Stadtgebiet Gemünden Legende:

39 Bild 13. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) Stadtteil Wernfeld Legende:

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