Oliver Held Sachgebiet 50

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1 Lärmaktionsplan nach 47 d Bundes Immissionschutzgesetz (BImSchG) für die Bahnstrecke 3660 ( Aschaffenburg Hanau ), im Bereich der Gemeinde Mainaschaff, Landkreis Aschaffenburg Bearbeitung: Regierung von Unterfranken Oliver Held Sachgebiet 50

2 Inhaltsangabe Einführung 1. Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation 2. Rechtlicher Hintergrund 2.1 Lärmkarten und Lärmaktionsplan 2.2 Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen 2.3 Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen 3. Lärmbelastung in Mainaschaff (Ergebnis der Kartierung gemäß 34. BImSchV) 3.1 Isophonenkarten 3.2 offizielle Lärmstatistik 3.3 Schalltechnische Eingangsdaten für die Lärmkartierung 3.4 Lärmsituation in Mainaschaff im Bereich der Bahnstrecke 3557 Darmstadt Aschaffenburg Kartierungslücke der Strecke 3660 zwischen Mainaschaff und Aschaffenburg West Bahnstrecke 5227 Mainaschaff Abzweig Steinerts 3.5 Ausgewählte schalltechnisch kritische Bereiche im Gemeindegebiet Mainaschaff nach der ergänzenden Lärmbetrachtung 3.6 Schalltechnische Betrachtung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Mainaschaff West D aus den Jahren 1991 und Lärmminderungsmaßnahmen 4.1 Vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen 4.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen 4.3 Grundsätzlich realisierbare Maßnahmen in Mainaschaff 4.4 Passiver Schallschutz 5. Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit 5.1 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 5.2 Bewertung der Bürgervorschläge

3 5.3 Gesamtbewertung der eingegangenen Vorschläge und Anregungen 6. Maßnahmenverwirklichung 6.1 Überschlägige Kosten - / Nutzenschätzung 6.2 Zeitlicher Ablauf und langfristige Strategien Zusammenfassung

4 Einführung Auf Grundlage des 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie bei Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über Zügen pro Jahr, ein Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wird das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation festgelegt. Danach sind unter anderem bestimmte Lärmpegelbereiche darzustellen und es ist die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben. Die Bahnstrecke 3660 ist bei der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes erfasst worden. Es wurde in ergänzenden Betrachtungen ermittelt, dass im Bereich der Gemeinde Mainaschaff eine relevante Zahl von Personen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet ist. Daher ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich. 1. Beschreibung der Lärmquelle und der örtlichen Situation Die Bahnstrecke Nr Aschaffenburg Hanau verläuft in der Mainebene zum Großteil parallel zum Main und parallel zur Bundesstraße B 8. Die Bewegungshäufigkeit für den immissionsschutzfachlich kritischen Nachtzeitraum liegt gemittelt bei 5 Güterzügen pro Stunde als relevanter Schallquelle. Der Geräuschbeitrag der anderen Zugarten kann relativ dazu vernachlässigt werden. Ebenfalls verlaufen die nicht kartierte Schienenstrecke der Bahnlinie 3557 Darmstadt - Aschaffenburg und die Strecke 5227 Mainaschaff Abzweig Steinerts durch den Ortsbereich von Mainaschaff. Die B8 verläuft als weitere Hauptlärmquelle durch den Bereich der Gemeinde Mainaschaff. Aus dem Bayerischen Straßeninformationssystem BAYSIS kann für die B8 je nach betrachtetem Straßenabschnitt zwischen Kleinostheim und Aschaffenburg eine gemittelte Verkehrsstärke zwischen Kfz/24 h und Kfz/24h abgeleitet werden. Der Lkw Anteil p beträgt ca. 6%. Nach überschlägigen Lärmbetrachtungen ist der Geräuschbeitrag der B8 für die in dem Lärmaktionsplan Schiene genannten schalltechnisch kritischen Bereiche sowohl durch deren Lage bezogen auf die Immissionsorte einerseits als auch durch die überschlägig errechneten Mittelungspegel relativ zu den Geräuscheinwirkungen der Schienenstrecke vernachlässigbar.

5 Ebenso befindet sich die Gemeinde Mainaschaff im Einwirkungsbereich der wahrnehmbaren Verkehrsgeräusche der Bundesautobahnen BAB A3 Würzburg Frankfurt und BAB A45 Aschaffenburg Gießen. Das Ergebnis der Lärmkartierung Straße zeigt auch in diesem Fall, dass der Geräuschbeitrag an den bezüglich Schienenverkehr kritischen Immissionsorten vernachlässigt werden kann. Mainaschaff wird in der weiteren Umgebung vom Ab und Anflugbereich des Flughafens Frankfurt am Main eingeschlossen. Aus dem Hessischen Umweltatlas ist unter dem Verweis auf zu entnehmen, dass zumindest von der Größenordnung der Geräuschbeitrag des Fluglärms gegenüber dem Bahnlärm zu vernachlässigen ist. Mainaschaff liegt ca. 4km westlich von der Stadt Aschaffenburg entfernt. Aschaffenburg hat ca Einwohner, die Gemeinde Mainaschaff ca Einwohner. Bild 1 : Übersichtsplan Quelle: Bayerisches Fachinformationssystem Natur

6 Bild 2: bauliche Nutzung in Mainaschaff Legende: Quelle: Rauminformationssystem Bayern

7 Die Gebiete unmittelbar entlang der Bahnlinie 3557 sind in etwa zu gleichen Teilen als Wohnflächen und als gemischte Flächen ausgewiesen. Die Gebiete unmittelbar an der Bahnlinie 3660 sind im Wesentlichen als gewerbliche Flächen ausgewiesen. 2. Rechtlicher Hintergrund 2.1 Lärmkarten und Lärmaktionsplan Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (Richtlinie 2002/49/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und im Bereich großer Flughäfen zu erfassen und bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne gegen die Lärmbelastung aufzustellen. Die EG-Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794) in nationales Recht umgesetzt. Artikel 1 des Gesetzes fügt in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einen sechsten Teil - Lärmminderungsplanung ( 47a 47f) - ein. Nach 47 c BImSchG sind bis zum für die Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr und Großflughäfen Lärmkarten zu fertigen. Nach 47d BImSchG sind für diese Ballungsräume und Orte in der Nähe dieser Verkehrswege bei problematischen Lärmsituationen Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die kleineren Ballungsräume mit mehr als Einwohnern und Hauptverkehrswege mit der Hälfte des Verkehrsaufkommens gelten entsprechende Fristen bis 2012 bzw Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu unterrichten. Die Anforderungen an die Lärmkarten hat die Bundesregierung durch die Verordnung über die Lärmkartierung vom (34. BImSchV, BGBl. I, S. 516) festgelegt. Die bis zur Einführung harmonisierter europäischer Regelungen vorläufigen Berechnungsverfahren für Lärmkarten nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden am bekannt gemacht und im Bundesanzeiger Nr. 154 a veröffentlicht. Im Einzelnen sind folgende Verfahren anzuwenden: VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen, VBUSch: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen, VBUF: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen und VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe.

8 Die Ermittlung der Anzahl der durch Umgebungslärm belasteten Personen und die Größe der belasteten Flächen wird durch die vorläufige Berechnungsmethode VBEB vorgenommen. Messungen sind nach der 34. BImSchV nicht vorgesehen. Nach den Berechnungsvorschriften werden für Immissionsorte in ca. 4 m Höhe über dem Boden die äquivalenten Dauerschallpegel für die Zeiträume Tag-Abend-Nacht als Index LDEN (Day, Evening, Night) und die Nacht als Index LNight berechnet. Der Dauerschallpegel LDEN wird aus den Kenngrößen LDay für den Zeitraum von Uhr bis Uhr, LEvening für den Zeitraum von Uhr bis Uhr und LNight für den Zeitraum von Uhr bis Uhr ermittelt; die höhere Störwirkung von Geräuschen in den Abend - und Nachtstunden wird dabei durch Zuschläge berücksichtigt. Gemäß 47 e Abs. 3 BImSchG arbeitet das Eisenbahn-Bundesamt die Lärmkarten für Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes aus. Nach Art. 8a des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ist das Landesamt für Umwelt zuständig für die Ausarbeitung der übrigen Lärmkarten. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Bundesautobahnen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen - auch innerhalb der Ballungsräume - wurde den Regierungen übertragen. Bei den Gemeinden verbleibt die Aufgabe der Aktionsplanung an Bundes- und Staatsstraßen und in Ballungsräumen. Auslösewerte für Lärmaktionspläne sind weder durch die EU noch durch die Bundesregierung gesetzlich festgelegt. Um die Lärmaktionsplanung auf die Lärmbrennpunkte zu konzentrieren, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als Anhalt die Überschreitung eines 24-Stunden-Wertes L DEN von größer 70 db(a) und eines Nachtwertes L Night von größer 60 db(a) zugrunde zu legen, wenn gleichzeitig mehr als 50 Bürger betroffen sind. Ab diesen Werten wird eine Aktionsplanung in Erwägung gezogen. Den Regierungen wurden diese Anhaltswerte verwaltungsintern vorgegeben. Lärmaktionspläne für Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, die Maßnahmen mit Einfluss auf den Eisenbahnverkehr vorsehen, bedürfen des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Ferner ist das Einvernehmen der betroffenen Gemeinden erforderlich (Art. 8a Abs. 2 Bay- ImSchG).

9 Die Bahn AG als Betreiberin des Schienennetzes kann im Rahmen der Lärmaktionsplanung ohne Zustimmung nicht zu Schallschutzmaßnahmen verpflichtet werden. Lediglich beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Schienenverkehrswegen ist die Bahn AG verpflichtet, Schallschutzmaßnahmen wie sie sich aus den Bestimmungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) ergeben, durchzuführen. Nach 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes dürfen Betriebsanlagen einer Eisenbahn nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan zuvor durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung festgestellt worden ist. Zu den Eisenbahn-Betriebsanlagen gehören beispielsweise auch Lärmschutzwände als aktive Schallschutzmaßnahmen an Schienenwegen. Gemäß 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes ist die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes. 2.2 Lärmschutz bei neuen und wesentlich geänderten Verkehrswegen Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die jeweiligen materiellen Regelungen des nationalen Fachrechts heranzuziehen. Gemäß 41 Abs. 1 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dies gilt nach 41 Abs. 2 BImSchG nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden. Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung wird durch die Immissionsgrenzwerte (sog. Vorsorgegrenzwerte) nach 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung vom (16. BImSchV, BGBl. I S. 1036) konkretisiert. Für die einzelnen Nutzungen sind folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt: Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime: tags: 57 db(a) nachts: 47 db(a) Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete: tags : 59 db(a) nachts: 49 db(a) Misch-, Kern- und Dorfgebiete: tags: 64 db(a) nachts: 54 db(a) Gewerbegebiete: tags: 69 db(a) nachts: 59 db(a)

10 Nach 3 der Verkehrslärmschutzverordnung sind die Beurteilungspegel für Straßen nach Anlage 1 und für Schienenwege nach Anlage 2 dieser Verordnung zu berechnen. Treffen die in den Anlagen getroffenen Voraussetzungen nicht zu (einfache geometrische und verkehrliche Verhältnisse), erfolgt die Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990 RLS 90) bzw. der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03 - Ausgabe 1990). Da die Ermittlung der Lärmbelastung durch Schienenfahrzeuge nach nationalem Recht nach der Schall 03 erfolgt, können deren Ergebnisse von denen der VBUSch z. T. erheblich abweichen. Allein wegen des sog. Schienenbonus ergeben sich somit nach nationalem Recht i. d. R. um 5 db(a) niedrigere Immissionspegel als nach VBUSch.

11 2.3 Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen Nach geltender Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen durch den Baulastträger. Auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen können jedoch im Rahmen der vorhandenen Mittel Zuwendungen für Lärmsanierungsmaßnahmen an vorhandenen Verkehrswegen gewährt werden, wenn die folgenden Immissionsgrenzwerte außen vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden: Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete: tags: 70 db(a) nachts: 60 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete: tags: 72 db(a) nachts: 62 db(a) Gewerbegebiete: tags: 75 db(a) nachts: 65 db(a) Als Nacht gilt jeweils der Zeitraum von Uhr bis 6.00 Uhr. Detailliertere Ausführungen finden sich dazu in der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ( Die Bahn AG führt seit geraumer Zeit auf freiwilliger Basis ein Lärmsanierungsprogramm an Bundesschienenwegen durch. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der aus Bundesmitteln finanzierten Lärmsanierung und der Lärmaktionsplanung ist nicht festgelegt. Für Maßnahmen, die in Lärmaktionsplänen festgelegt sind, gelten 47 d Absatz 6 BImSchG und 47 Absatz 3 Satz 2 BImSchG bzw. 47 Absatz 6 BImSchG entsprechend.

12 3. Lärmbelastung in Mainaschaff (Ergebnis der Kartierung gemäß 34. BImSchV) 3.1 Isophonenkarte Die Lärmimmissionen von Schienenwegen wurden unter Berücksichtigung der durchschnittlichen jährlichen Verkehrsbelastung und weiterer Parameter (Zugarten, Geschwindigkeit, Fahrbahn, Entfernung ) nach der vorläufigen Berechnungsmethode VBUSch (siehe Kap. 2.1) vom berechnet. Das Berechnungsverfahren VBUSch ist angelehnt an die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03, wurde aber an die Erfordernisse der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. Die Berechnung nach VBUSch führt zu A - bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln ohne Beurteilungszu- und abschläge. Der in der Verkehrslärmschutzverordnung und der Schall 03 von 1990 enthaltene Schienenbonus von 5 db entfällt beispielsweise bei der Berechnungsmethode nach VBUSch. Die Darstellung der Lärmpegel (Einheit: db(a)) erfolgt durch Linien gleichen Schalldrucks (Isophonen), die in den Karten durch die Ränder farbiger Flächen in 5-dB-Klassen dargestellt werden. Die Lärmkarten sind im Internet unter der Adresse abrufbar. Für die Gemeinde Mainaschaff stellt sich entsprechend dem Ergebnis der Lärmkartierung die Geräuschsituation wie folgt dar:

13 Bild 3. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) Legende:

14 Bild 4: Isophonenkarte für die Nacht ( L Night ) Legende:

15 3.2 offizielle Lärmstatistik Tabelle 1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Personen (gemäß VBEB) - Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste Zehnerstelle) (Datengrundlage: Eisenbahn-Bundesamt 2009) L DEN L Night Pegelbereich [db] Belastete [Einwohner] Pegelbereich [db] Belastete [Einwohner] - - (45 <L Night < = 50) <L Night < = <L DEN < = <L Night < = <L DEN < = <L Night < = <L DEN < = <L Night < = <L DEN < = L Night > L DEN > Tabelle 2: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Datengrundlage: Eisenbahn-Bundesamt 2009) L DEN Pegelbereich [db] Belastete Flächen [km²] Belastete Wohnungen [-] Belastete Schulen [-] Belastete Krankenhäuser [-] L DEN > L DEN > L DEN > Anmerkung: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser sind alle Einzelgebäude betrachtet worden. Bei Schulkomplexen aus beispielsweise drei Gebäuden sind somit drei Schulgebäude in die Auswertung genommen worden. Die offizielle Lärmstatistik für den Bereich Mainaschaff zeigt, dass die geschätzte Zahl der von Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes in ihren Wohnungen belasteten Personen für den L Night größer als 60 db(a) mit 60 belasteten Einwohnern angegeben wird.

16 3.3 Schalltechnische Eingangsdaten für die Lärmkartierung Aus den vom Eisenbahnbundesamt zur Verfügung gestellten Datensätzen ist für die beiden Schienenteilstrecken Kleinostheim Mainaschaff/ Mainaschaff Kleinostheim bezogen auf den immissionsschutzfachlich kritischen Nachtzeitraum ein L m,e Wert von gerundet L m,e = 69 db(a) pro Gleisrichtung ableitbar. In der Summe beträgt der L m,e Wert gerundet L m,e = 72 db(a) für beide Gleisrichtungen. Dieser Wert beinhaltet sowohl die Zugzahlen für unterschiedliche Zuggattungen und sonstige streckenbezogene Zu und Abschläge. Nach der VBUSch handelt es sich bei dem Emissionspegel L m,e um den Mittelungspegel in 25m Abstand von der Achse des betrachteten Gleises in 3,5 m Höhe über Schienenoberkante bei freier Schallausbreitung. Er dient als Eingangsgröße für die Berechnung des Mittelungspegels am jeweiligen Immissionsort. Anhaltsweise entspricht der genannte L m,e Wert einer mittleren Bewegungshäufigkeit von 5 Güterzügen pro Stunde mit der gemittelten Länge von 500m, einer Geschwindigkeit v=90km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 10%. Von der Gemeinde Mainaschaff wurden bei der DB Netz AG aktuelle Zugzahlen für den Gemeindebereich erfragt. Die Zugzahlen für die Bahnstrecke 3660 betragen demnach für den Nachtzeitraum gemittelt 4 Güterzüge pro Stunde mit der mittleren Länge von ca. 600m, einer maximalen Geschwindigkeit v = ca. 100km/h und einem Scheibenbremsanteil p = 0%. Der Wert für den Emissionspegel L m,e wird mit diesen Zugzahlen in der Größenordnung bestätigt.

17 3.4 Lärmsituation in Mainaschaff im Bereich der Bahnstrecke 3557 Darmstadt Aschaffenburg Kartierungslücke der Strecke 3660 zwischen Mainaschaff und Aschaffenburg West Bahnstrecke 5227 Mainaschaff Abzweig Steinerts Bei der Auswertung der Kartierungsergebnisse für die Gemeinde Mainaschaff fällt auf, dass einerseits der Schienenstreckenabschnitt der Bahnlinie 3557 im Ortsbereich von Mainaschaff ebenso wie der Streckenabschnitt der Linie 3660 zwischen Mainaschaff und Aschaffenburg West und die Strecke 5227 Mainaschaff Abzweig Steinerts nicht kartiert sind. Eine entsprechende Rückfrage beim Eisenbahnbundesamt wird von dort wie folgt beantwortet: Wegen der Verteilung des Schienenverkehrs im Bereich Mainaschaff auf die Bahnstrecken Nr und Nr wird auf keinem dieser Streckenabschnitte die Kartierungsschwelle von Zügen pro Jahr erreicht. Weiterhin wurde bei der Umsetzung der Stufe I eine Parallellage von Strecken automatisiert über gemeinsame Betriebsstellen ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass die Strecken 3557 und 3660 nur den Bahnhof Aschaffenburg Hbf als gemeinsame Betriebsstelle besitzen, konnte eine Parallellage somit nicht ermittelt werden. Somit werden bei punktgenauer Auslegung der Vorgaben die besagten Abschnitte im Bereich von Mainaschaff bei der Kartierung nicht mit berücksichtigt. Daher wird im Rahmen der Erstellung dieses Planentwurfs überschlägig eine ergänzende Lärmbetrachtung für die betreffenden Bauquartiere durchgeführt. Nach den aktuell von der Gemeinde Mainaschaff erfragten Zugzahlen werden folgende Eingangsdaten für die Schienenteilstrecken angesetzt: 1) Gleisverlängerung der Bahnlinie 3660 innerhalb der Kartierungslücke zwischen Mainaschaff West und Mainaschaff Ost : L m,e = gerundet 72 db(a) einschließlich Streckenzuschlag von 2 db(a); 2) Bahnlinie 3557 Darmstadt - Aschaffenburg über Stockstadt : kritische Schallquelle 6 Güterzüge pro Stunde mit 600m Länge, mittlere Geschwindigkeit v= 80 km/h, p = 0% ; Strekkenzuschlag 2 db(a); 3) Bahnstrecke 5227 Mainaschaff Abzweig Steinerts : 2 Güterzüge pro Stunde mit 600m Länge als ungünstigster Lastfall, v= 60km/h, p= 0%; Streckenzuschlag 2 db(a); Zuschlag für den Kurvenradius 3dB(A); 4) Streckenabschnitt der Bahnlinie 3557 auf der Eisenbahnbrücke über den Main mit einem Zuschlag für die Brücke von 12 db(a) als ungünstigster Ansatz; ansonsten Belegung wie unter 2) ;

18 3.5 Ausgewählte schalltechnisch kritische Bereiche im Gemeindegebiet Mainaschaff aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung Der Lärmindex nachts beträgt für zahlreiche Anwesen in der Frankenstraße und der Radstraße im Mittel um die 65 db(a). Für die Anwesen innerhalb der Bauquartiere Dahlienweg, Fliederweg, Akazienweg errechnet sich ein mittlerer Nachtindex L Night zwischen 60dB(A) und 65 db(a). Die Wohnhäuser im Bereich des Mittelweges werden nach diesen Betrachtungen mit Werten für den Nachtindex von knapp über 60 db(a), für die Behringstraße, Mainparkstraße, Max Bornstraße, Robert Koch Straße, Richard Kuhnstraße, Goethestraße, Am Heidenstock, Bergstraße mit einem gemittelten Index nachts von ca. 55 db(a) bis ca. 60 db(a) belastet. Die offizielle Belastetenstatistik unter Nr. 3.2 ist überschlägig anhand der Einwohnerzahlen für diese Bauquartiere anzugleichen, wenn die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 in die Gesamtbetrachtung einbezogen wird. Bild 5: Ortsplan Mainaschaff Quelle: Fachinformationssystem Natur Bayern

19 3.6 Schalltechnische Betrachtung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Mainaschaff West D aus den Jahren 1991 und 1993 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Mainaschaff West D sind schalltechnische Untersuchungen hinsichtlich der Einwirkung der Schienengeräusche auf das geplante Baugebiet durchgeführt worden. Der besagte Bebauungsplan umfasst das Gebiet im Bereich des Mittelwegs, Richard Kuhn Straße, Carl Bosch Straße. Unter anderem ist die pegelmindernde Wirkung einer Schallschutzwand südlich der Bahnlinie untersucht worden. Unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen Emissionsansätze und der zufälligen Streuungen bei rechnergestützten Schallpegelprognosen werden die von uns angestellten Lärmbetrachtungen als plausibel bestätigt. Im Ergebnis wird die Einschätzung der erwähnten schalltechnischen Betrachtung bestätigt, wonach durch die Anordnung einer Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Bahnlinie nur für einen Teilbereich des Plangebietes eine relevante Pegelminderung festgestellt wird. Der relevante Geräuschbeitrag der vorhandenen Stahlbrücke über den Main kann durch die Anordnung einer Lärmschutzwand nicht wirksam gemindert werden und wirkt seitlich auf das Plangebiet ein.

20 4. Lärmminderungsmaßnahmen 4.1 Vorhandene oder bereits geplante Maßnahmen Im Bereich der Bahnlinien sind keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorhanden. Die Streckenabschnitte zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff sind als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplanten Lärmsanierung enthalten. Unter langfassung-liste-der-sanierungsabschnitte-und-bereiche-mit-bezeichnung-der-ortslage.pdf sind die entsprechenden Streckenabschnitte aufgelistet. Allerdings ist der Zeitpunkt, ab wann konkrete Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, zeitlich nicht festgelegt. Streckenabschnitte der Bahnlinie 3660 sind für den Bereich Mainaschaff in diesem Gesamtkonzept explizit nicht enthalten. 4.2 Grundsätzlich mögliche Maßnahmen Folgende Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung bieten sich grundsätzlich an: Einsatz lärmarmer Fahrzeuge Reduzierung der Geschwindigkeiten Abstandsvergrößerung Lärmschutzwälle, -wände oder Kombinationen davon Verglasung von Gebäudezwischenräumen Vorgelagerte, nicht schutzwürdige Bebauung Schalltechnische Optimierung der Gleise oder des Gleisbettes, das besonders überwachte Gleis" mit frühzeitigem Schienenschleifen, der Bau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen, Passiver Schallschutz Einzelne, in die kommunale Planungshoheit fallende Maßnahmen, wie z.b. Bauleitplanung, können von den Gemeinden unmittelbar in einen Lärmaktionsplan eingebracht und umgesetzt werden.

21 4.3 Grundsätzlich realisierbare Maßnahmen in Mainaschaff Mit der Errichtung einer bezogen auf Schienenoberkante ca. 3m hohen und ca m langen absorbierenden Lärmschutzwand unmittelbar südlich der Schienenstrecke im Bereich der Bahn - km ca. 73,0 bis Bahn km ca. 74,8 können berechnete Pegelminderungen von mindestens 5 db(a) bezogen auf die relative Höhe über Gelände z = 4m an den nächstgelegenen Immissionsorten bewirkt werden. 4.4 Passiver Schallschutz Sowohl für die übrigen schalltechnisch kritischen Bereiche als auch bei höher gelegenen Immissionsorten ( sowohl bezogen auf das Geländeniveau als auch bezogen auf das Schienengleis) werden nach unserer Einschätzung die bei aktiven Schallschutzmaßnahmen typischen anzustrebenden Pegelminderungen zum Teil nicht erreicht. In diesen Fällen ist in entsprechender Anwendung der Verkehrswege - Schallschutzmaßnahmenverordnung ( 24. BImSchV ) zu prüfen, ob bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume erforderlich sind.

22 5. Öffentliche Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit 5.1 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Gemäß 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Am wurde durch die Regierung von Unterfranken bekanntgegeben, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes ab bis einschließlich bei der Gemeinde Mainaschaff während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden kann. Der Entwurf des Lärmaktionsplans war auch auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken und der Gemeinde Mainaschaff abrufbar. Diese Bekanntmachung wurde im Regierungsamtsblatt Nr. 8/ 2012 der Regierung von Unterfranken vom veröffentlicht. Die Bürger waren mit dieser Bekanntmachung zur Mitwirkung im Planungsstadium aufgerufen. Die Bürger hatten vom bis Gelegenheit, eigene Vorschläge einzubringen und so an der Planung mitzuwirken. 5.2 Eingegangene Anregungen und Vorschläge - Bewertung der Bürgervorschläge a) Stellungnahme der Gemeinde Mainaschaff vom Der Gemeinderat Mainaschaff nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke 3660 (Aschaffenburg/Hanau am Main) zur Kenntnis. Der Gemeinderat stellt fest, dass die noch fehlende Kartierung im Bereich der Gemeinde Mainaschaff umgehend erfolgen sollte, da die aktuellen Zugzahlen zum entgegen der Aussage des Eisenbahnbundesamtes - mehr als Zugbewegungen/Jahr betragen. Der Gemeinderat Mainaschaff erkennt weiterhin die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen entlang der genannten Bahnstrecke. Vorgesehene Schallschutzwände bedürfen der planerischen Abstimmung mit der Gemeinde Mainaschaff. Aufgrund der vorliegenden aktuellen Zugzahlen zum sollte gemäß 47d BImSchG möglichst zeitnah auch die Bahnstrecke 3557 Darmstadt/Aschaffenburg - einschließlich des Verbindungsgleises Steinerts - kartiert und ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden, da an dieser Bahnstrecke wesentlich mehr Einwohner der Gemeinde Mainaschaff vom Bahnlärm tangiert sind, als dies an der Bahnstrecke 3660 Hanau Aschaffenburg der Fall ist.

23 Würdigung dieser Anregung Wegen der nicht kartierten Bahnstrecke 3557 sind vor der Erstellung dieses Planentwurfs verschiedene Korrespondenzen mit dem Eisenbahn Bundesamt wegen der Zugzahlen auf der besagten Strecke durchgeführt worden. Nach dortiger Aussage wird wegen der Verteilung des Schienenverkehrs im Bereich Mainaschaff auf die Bahnstrecken Nr und Nr auf keinem dieser Streckenabschnitte die Kartierungsschwelle von Zügen pro Jahr erreicht. Konkrete Zugzahlen werden nach momentanem Stand wegen sinngemäß unter anderem der noch unklaren Vorgehensweise eines einheitlichen Datenabgleichs nicht mitgeteilt. Dies ist eine fernmündliche Aussage des Umweltzentrums der DB Netz AG. Insofern ist aus fachlicher Sicht das Ergebnis der Lärmkartierung aus Stufe 1 mit dem Datenstand aus 2007 bindend. Die von der Gemeinde Mainaschaff erfragten aktuellen Zugzahlen aus dem Jahre 2011 werden aller Voraussicht nach in der Stufe 2 der Lärmkartierung Berücksichtigung finden. Ein eventueller Lärmaktionsplan für die Bahnstrecke 3557 wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Lärmkartierung aus Stufe 2 erstellt werden. b) Stellungnahme der Eigentümer des Anwesens Milanstraße 6c vom sinngemäße Widergabe Es wird vorgebracht, dass die hauptsächliche Lärmbelastung für die Bürger der Gemeinde Mainaschaff durch die Bahnstrecke 3557 entsteht. Diese führt mitten durch die Ortschaft und ist auf beiden Seiten mit Wohnhäusern bebaut. Es wird behauptet, dass sich die Anzahl der Güterzüge in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht hat. In der Stellungnahme wird ebenfalls erwähnt, dass die Bahnstrecke zur Europäischen Hauptgütertransportstrecke erklärt sei. Es werden Maßnahmen zur Lärmreduzierung gefordert. Dies sind Schallschutzwände, Geschwindigkeitsreduzierung, Nachtfahrverbot für Güterzüge analog des Nachtflugverbots, Sonntagsfahrverbot für Güterzüge analog des LKW - Fahrverbots, Anschaffung lärmreduzierter Schienenfahrzeuge, regelmäßiges Schienenschleifen, Gefahrguttransporte nicht durch geschlossene Ortschaften, Überprüfung des ausländischen Streckennutzers nach Sicherheit. Nach Auffassung der Eigentümer seien die Maßnahmen durchaus durch die Einnahmen der Vermietung des Schienennetzes an ausländische Betreiber zu finanzieren. Es könne nicht nachvollzogen werden, dass die DB als Gewerbebetrieb die Voraussetzungen nicht erbringen muss. Die Regierung sei gefordert, etwas für die Bürger zu tun, es werde erwartet, dass die Lärmreduzierungsmaßnahmen schnellstmöglich in Angriff genommen werden.

24 Würdigung dieser Anregung Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 eingegangen worden. Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnbebauung in der Milanstraße an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts von gemittelt 65 db(a) bis 70 db(a). Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen schalltechnisch kritischen Bereich handelt. Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt. Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich realisierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU Umgebungslärmrichtlinie zu erreichen. Unter Nr dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplanten Lärmsanierung enthalten. c) Stellungnahme der Eigentümer des Anwesens Milanstraße 27 vom sinngemäße Widergabe Es wird behauptet, dass sich die Anzahl der Güterzüge in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht hat. Es werden Maßnahmen zur Lärmreduzierung gefordert. Dies sind Schallschutzwände, Geschwindigkeitsreduzierung, Nachtfahrverbot für Güterzüge analog des Nachtflugverbots, Sonntagsfahrverbot für Güterzüge analog des LKW - Fahrverbots, Anschaffung lärmreduzierter Schienenfahrzeuge, regelmäßiges Schienenschleifen, Gefahrguttransporte nicht durch geschlossene Ortschaften, Überprüfung des ausländischen Streckennutzers nach Sicherheit, Verlagerung des Güterzugverkehrs auf andere Schienennetze.

25 Nach Auffassung der Eigentümer seien die Maßnahmen durchaus durch die Einnahmen der Vermietung des Schienennetzes an ausländische Betreiber zu finanzieren. Es könne nicht nachvollzogen werden, dass die DB als Gewerbebetrieb die Voraussetzungen nicht erbringen muss. Würdigung dieser Anregung Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 eingegangen worden. Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnbebauung in der Milanstraße an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts von gemittelt 65 db(a) bis 70 db(a). Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen schalltechnisch kritischen Bereich handelt. Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt. Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich realisierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU Umgebungslärmrichtlinie zu erreichen. Unter Nr dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplanten Lärmsanierung enthalten. d) Stellungnahme verschiedener Eigentümer der Wohnanlage Beringstraße vom vertreten durch die Hausverwaltung - sinngemäße Widergabe Die Geräuschbeschwerden beziehen sich auf die Güterzugfahrten auf der Bahnstrecke 3557 im Bereich der Bahnbrücke bei Stockstadt am Main, insbesondere bei Westwind. Als Geräuschminderungsmaßnahmen werden eine Geschwindigkeitsreduzierung der Güterzüge und dämmende Maßnahmen an der Brücke angesprochen.

26 Würdigung dieser Anregung Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 eingegangen worden. Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnanlage in der Beringstraße an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts zwischen 55 db(a) und 60 db(a). Der Einfluss der Bahnbrücke bei Stockstadt am Main wird nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen mitberücksichtigt. Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen Bereich handelt, in dem die Geräusche zumindest deutlich wahrnehmbar sind. Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt. Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich realisierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU Umgebungslärmrichtlinie zu erreichen. Unter Nr dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplanten Lärmsanierung enthalten e) Stellungnahme der Eigentümer Hermann Müller Straße 7 vom sinngemäße Widergabe Die Geräuschbeschwerden beziehen sich sowohl auf die Güterzugfahrten auf der Bahnstrecke 5227 Mainaschaff - Abzweig Steinerts und auch auf die Bahnstrecke Als besonders lästig wird das Bremsenquietschen genannt. Bemerkt wird in dem Vorbringen der Eigentümer, dass es neuere Beschichtungsmöglichkeiten der Räder gibt. Der Einsatz neuer Technologien bei den Rädern wird unter Nr. 4.2 als grundsätzlich mögliche Maßnahme in Verbindung mit einer langfristigen Strategie nach Nr. 6.2 dieses Planentwurfs genannt.

27 Würdigung dieser Anregung Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung in der Stufe 1 gilt der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecke Um die Gesamtgeräuschsituation innerhalb der Gemeinde Mainaschaff zu würdigen, ist im Rahmen dieses Entwurfs auch auf die nicht kartierte Bahnstrecke 3557 und die nicht kartierte Bahnstrecke 5227 Mainaschaff Abzweig Steinerts eingegangen worden. Aufgrund der ergänzenden Lärmbetrachtung nach Nr. 3.4 und 3.5 errechnen sich für die Wohnbebauung in der Hermann Müller Straße an den schallzugewandten Gebäudeseiten Lärmindizes nachts von im Mittel 60 db(a). Insofern wird die Einschätzung vertreten, dass es sich auch für dieses Bauquartier um einen schalltechnisch kritischen Bereich handelt. Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt. Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich realisierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU Umgebungslärmrichtlinie zu erreichen. Unter Nr dieses Lärmaktionsplanentwurfs wird der Streckenabschnitt zwischen Bahn - km 73,0 bis Bahn - km 74,8 der noch nicht kartierten Bahnstrecke 3557 im Bereich von Mainaschaff genannt. Dieser ist als Bestandteil des Gesamtkonzepts der von der DB geplanten Lärmsanierung enthalten. f) Stellungnahme verschiedener Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Akazienweg 15 vom vertreten durch die Immobilienverwaltungs GmbH - sinngemäße Widergabe Es wird Beschwerde eingelegt, dass die Bahnstrecke 3557 Darmstadt Aschaffenburg nicht kartiert ist. Würdigung dieser Anregung Unter der Nr. 3.4 dieses Planentwurfs werden sowohl die Kartierungslücke als auch betroffene schalltechnisch kritische Bereiche dargestellt. Aus redaktioneller Sicht wird der Akazienweg als schalltechnisch kritischer Bereich zusätzlich mitaufgenommen. Ergänzende Ausführungen sind hierzu nicht mehr veranlasst.

28 g) Stellungnahme der Eigentümer Bergstraße 52 vom sinngemäße Widergabe Im Laufe der Jahre wird festgestellt, dass die Lärmbelästigung von durchfahrenden Zügen, insbesondere Gütertransporte mit wohl veralteter Technik, ein fast nicht mehr erträgliches Maß angenommen hat (tagsüber sowieso, nachts, Wochenende). Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bahnlinie 3557 wegen noch nicht erreichter Zugbewegungen noch gar nicht in diesem Lärmaktionsplan vorhanden sein dürfte. Es wird nach Möglichkeiten gefragt, die Lärmbelästigung festzustellen. Weiterhin wird nach Möglichkeiten gefragt, die Bahn zu lärmmindernden Maßnahmen zu bewegen, z. B. reduzierte Geschwindigkeit. Weiterhin wird die Frage gestellt, ob die Bahn soviel Lärm produzieren darf, wie sie möchte. Die bauliche Situation ist im Bereich der Bergstraße besonders schlecht, da die Bahntrasse auf einem Wall entlangführt und der Lärm somit ungehindert die Häuser und Grundstücke erreicht. Man darf auch konstatieren, dass es sehr wohl Güterzüge gibt, die äußerst geräuscharm die Strecke befahren. Würdigung dieser Anregung Unter der Nr. 3.4 dieses Planentwurfs werden sowohl die Kartierungslücke als auch betroffene schalltechnisch kritische Bereiche dargestellt. Aus redaktioneller Sicht wird die Bergstraße als schalltechnisch kritischer Bereich zusätzlich mitaufgenommen. Ergänzende Ausführungen sind hierzu nicht mehr veranlasst. Die Zuständigkeiten sowohl für die Erstellung dieses Planes als auch für Maßnahmen an den Schienenwegen werden unter der Nr. 2 dieses Planes genannt. Die Regierung von Unterfranken ist demnach gegenüber der DB nicht zur Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen weisungsbefugt. Die unter den Nr. 4.2 und 4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen stellen nur grundsätzlich mögliche und grundsätzlich realisierbare Maßnahmen dar. Diese sind geeignet, die Ziele der Lärmaktionsplanung basierend auf der EU Umgebungslärmrichtlinie zu erreichen. In Nr. 2.2 dieses Planentwurfs wird dargestellt, dass gemäß 41 Abs. 1 BImSchG beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. 5.3 Gesamtbewertung der eingegangenen Anregungen und Vorschläge Die Vorschläge und Anregungen wurden gewürdigt. Aus der Bürgerbeteiligung ergibt sich keine Änderung des Lärmaktionsplans.

29 6. Maßnahmenverwirklichung 6.1 Überschlägige Kosten - / Nutzenschätzung In Studien zur Kostenverhältnismäßigkeit von Schallschutzmaßnahmen werden die Gesamtkosten von 3m 4m hohen Lärmschutzwänden neben Eisenbahnstrecken mit gemittelt ca. 250 /m2 angegeben. Bei einer Gesamtfläche von gerundet 5400 m² der durchschnittlich 3 m hohen Schallschutzwände liegen die Gesamtkosten für die Schallschutzwand gerundet bei ca. 1,4 Mio.. Dazu kommen noch Kosten für Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter, die sich gegenwärtig noch nicht genau beziffern lassen. Für eine überschlägige Abschätzung wird angesetzt, dass bei 25 Wohnungen mit angesetzten Kosten von je pro Wohnung für Maßnahmen des passiven Schallschutzes erforderlich sind. Für den angesetzten Lastfall errechnen sich insgesamt Kosten von gerundet ca. 1,5 Mio.. Wegen fehlender Eingangsdaten ist nach momentanem Kenntnisstand eine Nutzenabschätzung nicht möglich. Dies betrifft beispielsweise die Reduzierung der Belastetenzahlen mit Werten für den Nachtindex von mehr als 60 db(a) durch die angesprochenen aktiven Schallschutzmaßnahmen. 6.2 zeitlicher Ablauf und langfristige Strategien Nach unserem Sach und Informationsstand ist es derzeit nicht ersichtlich, wann mit einer Lärmsanierung im Raum Mainaschaff seitens der Deutschen Bahn AG zu rechnen ist. Langfristig ist zu hoffen, dass neben den sogenannten innovativen Schallschutzmaßnahmen an den Schienen (Schienenabsorber, Unterschottermatten, Kleinstlärmschutzwände) auch Lärmschutzmaßnahmen an Güterzügen (Kunststoffbremsen mit K- oder LL-Sohle, Radabsorber, lärmarme Drehgestelle) und höhere Trassenpreise für laute Güterwagen zu einer Verringerung des Bahnlärms führen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie latps) veröffentlicht. Sie ist am 07. November 2012 dem Eisenbahn-Bundesamt bekannt gemacht worden und am 08. November 2012 in Kraft getreten. Der Schienenlärm soll damit deutlich und dauerhaft verringert werden. Das lärmabhängige Trassenpreissystem sieht höhere Entgelte für Züge ohne Flüsterbremsen vor und einen Bonus für Güterwagen, die auf lärmmindernde Technologie umgerüstet werden. Durch die Umrüstung kann die Lärmbelastung mittelfristig um bis zu 10 d(ba) reduziert werden. Der Bonus wird direkt an die Wagenhalter ausgezahlt. Finanziert wird dies acht Jahre lang durch einen Bundeszuschuss. Damit wird das lärmabhängige Trassenpreissystem zu gleichen Teilen durch den Eisenbahnsektor und die öffentliche Hand finanziert. Bei rund umrüstbaren Wagen in Deutschland betragen die Kosten für die Umrüstung über 300 Mio..

30 Zusammenfassung Informationen gemäß 47d Absatz 7 BImSchG 1. Beschreibung der Eisenbahnstrecke Strecke Nr Aschaffenburg - Hanau: Teilstück der Städteverbindung Frankfurt Würzburg Nürnberg, weitere Verbindung zu den Ballungsräumen Rhein-Main und München; gemittelte Verkehrsbelastung 5 Güterzüge Züge pro Stunde (nachts: L me = 69 db(a) pro Gleisrichtung); 2. Umgebung Mainaschaff liegt in der Mainebene an der Bundesstraße B 8 ca. 4km nordwestlich von Aschaffenburg. Die Bauleitplanung weist insbesondere Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen aus. 3. durchgeführte Lärmschutzprogramme und laufende Lärmschutzmaßnahmen Die Bahnstrecke 3660, die Gegenstand des vorliegenden Lärmaktionsplans ist, ist im Lärmsanierungsprogramm der Bahn für den Bereich um Mainaschaff nicht enthalten. Die noch nicht kartierte Bahnstrecke 3557 innerhalb von Mainaschaff ist im Lärmsanierungsprogramm der Bahn ohne zeitliche Vorgabe enthalten. 4. Berechnungs- oder Messmethoden Berechnung nach VBUSch, VBEB 5. 24h - Lärmbelastung der Personen (offizielle Statistik) Pegelbereich [db] L DEN Belastete [Einwohner] <L DEN < = <L DEN < = <L DEN < = <L DEN < = L DEN > 75 20

31 6. nächtliche Lärmbelastung der Personen (offizielle Statistik) Pegelbereich [db] L Night Belastete [Einwohner] (45 <L Night = 50) <L Night < = <L Night < = <L Night < = <L Night < = L Night > Gesamtflächen, geschätzte Gesamtzahl der Wohnungen, geschätzte Gesamtzahl der dort lebenden Personen in Bereichen mit L den Werten über 55, 65 bzw. 75 db Pegelbereich [db] Belastete Flächen [km²] Belastete Wohnungen [-] Belastete Schulen [-] L DEN Belastete Krankenhäuser [-] L DEN > L DEN > L DEN >

32 Isophonenkarte Bild 6. Isophonenkarte für den ganzen Tag ( L DayEveningNight ) Legende:

33 8. Zusammenfassung des Aktionsplans Die Gemeinde Mainaschaff ist wie andere Gemeinden im Maintal stark durch Verkehrslärm belastet. Nach Art. 8a BayImSchG hat die Regierung von Unterfranken den Lärmaktionsplan für die durch Mainaschaff führende Bahnstrecke 3660 Aschaffenburg - Hanau zu erstellen. Die Regierung stützt sich auf die vom Eisenbahn-Bundesamt veröffentlichte Lärmkartierung, die auf dem Berechnungsverfahren VBUSch basiert. Eine Lärmsanierung an der Bahnstrecke ist für den nicht kartierten Abschnitt der Strecke 3557 geboten. Durch hohe Schallschutzwände an der Bahnstrecke können typischerweise sinnvolle Pegelminderungen erzielt werden. Soweit der erforderliche Schutz nur durch unverhältnismäßige aktive Schallschutzmaßnahmen erreicht werden kann, kommt auch passiver Schallschutz in entsprechender Anwendung der Verkehrswege - Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) in Betracht.

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