III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG. 1. Gegenstand der Prüfung IV. RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN

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1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 des Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts Kiel bdo

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3 INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS I. PRÜFUNGSAUFTRAG 1 II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Versorgungswerks 2 2 III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung 2. Art und Umfang der Prüfung IV. RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN 1. Rechtliche Grundlagen 2. Wirtschaftliche Grundlagen 3. Organisatorische Grundlagen V. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung einschließlich Kostenverteilung und weitere geprüfte Unterlagen b) Anzuwendende Vorschriften für den Jahresabschluss und für den Lagebericht des Versorgungswerks c) Jahresabschluss d) Lagebericht 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss VI. ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS 1. Kennzahlen bdo

4 2. Ertragslage 3. Vermögenslage 4. Finanz- und Liquiditätslage 5. Vermögensanlegung und Vermögensverwahrung 6. Derivate und strukturierte Produkte VII. ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBEMERKUNG UND WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 1. Zusammenfassende Schlussbemerkung 2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks bdo

5 ANLAGEN Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Anlage I Bilanz Seite 1-2 Gewinn- und Verlustrechnung Seite 3 Anhang Seite 4-10 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Anlage II Seite 1-8 Aufgliederung und Erläuterung einzelner Posten des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Anlage III Seite 1-19 Vollständigkeitserklärung Anlage IV Seite 1-9 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Sonderbedingungen Anlage V Seite 1-3 Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. bdo

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7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung AnlV HGB IDW KStG PrüfV RechVersV SGB UStG Versorgungswerk Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung AnlV) Handelsgesetzbuch Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf Körperschaftsteuergesetz Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichteverordnung PrüfV) Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung RechVersV) Sozialgesetzbuch Umsatzsteuergesetz Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, Kiel bdo

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9 PRÜFUNGSAUFTRAG I. PRÜFUNGSAUFTRAG Von der Vertreterversammlung des Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kiel (im Folgenden auch Versorgungswerk genannt) wurden wir am 27. August 2014 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gewählt. Daraufhin beauftragte uns die Geschäftsführung des Versorgungswerks mit Schreiben vom 10. Dezember 2014, den nach der Satzung und des HGB aufgestellten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 in entsprechender Anwendung des 317 HGB zu prüfen. Ergänzend wurden wir entsprechend der Prüfungsberichtsverordnung beauftragt, in diesen Prüfungsbericht weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses abzugeben. Wir verweisen hierzu auf die Aufgliederungen und Erläuterungen in Anlage III zu diesem Bericht. Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Dieser Bericht ist ausschließlich an das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein gerichtet. Wir haben diesen Prüfungsbericht analog der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichtsverordnung PrüfV) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW PS 450) erstellt. Für die Durchführung des Prüfungsauftrags und unsere Verantwortlichkeit sind auch im Verhältnis zu Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 sowie unsere Sonderbedingungen für die Erhöhung der Haftung im Rahmen der Allgemeinen Auftragsbedingungen vom 1. Januar 2002 maßgebend, die diesem Bericht als Anlage V beigefügt sind. Die Erhöhung der Haftung findet keine Anwendung, soweit für eine berufliche Leistung, insbesondere bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung, eine niedrigere Haftungssumme gesetzlich bestimmt ist. Hier muss es bei der gesetzlichen Haftungsregelung bleiben. Seite 1 von 24 bdo

10 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN II. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Versorgungswerks Aus dem vom Vorstand des Versorgungswerks aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungswerks von besonderer Bedeutung sind: Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 1. Der Jahresüberschuss beträgt ,30 (Vorjahr ,61). In dem Jahresergebnis enthalten ist eine pauschale Erhöhung der Deckungsrückstellung um T Die Erhöhung ist im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Absenkung des Rechnungszinses vorgenommen worden. 2. Im Geschäftsjahr wurde überwiegend in Investmentanteilen investiert. 3. Das versicherungsmathematische Gutachten beruht auf zwei Rahmenbedingungen, einer Mindestverzinsung der Kapitalanlagen von 3,5% p. a. und einem Verwaltungskostensatz von 5% der Beiträge. Wir als Abschlussprüfer des Versorgungswerks nehmen zu den einzelnen Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. Ohne Berücksichtigung der pauschalen Erhöhung der Deckungsrückstellung wäre der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr um T höher ausgefallen. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr um T 609 höhere Beitragseinnahmen sowie auf einen im Vergleich zum Vorjahr um T geringeren Zuführungsbedarf zur Deckungsrückstellung zurückzuführen. Ursache für die Erhöhung der Beitragseinnahmen war im Wesentlichen die um 28 Personen = 2,4% gestiegene Anzahl der Beitragszahler sowie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Die Zusammensetzung des Postens Verdiente Beiträge zeigt folgende Aufstellung: 2014 Vorjahr T T Pflichtbeiträge Beiträge aus Höherversicherungen Beiträge aus Überleitungen bdo Seite 2 von 24

11 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Zu 2. Die Kapitalanlagen einschließlich der Bankguthaben für laufende Rechnung haben sich um insgesamt T erhöht. Die Kapitalanlagen setzen sich am Bilanzstichtag im Vergleich zu Vorjahr wie folgt zusammen: Vorjahr Veränderung T % T % T % Investmentanteile , , ,1 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere , , ,5 Namensschuldverschreibungen , , ,8 Schuldscheinforderungen und Darlehen , , ,3 Übrige Ausleihungen, Einlagen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten , , , , , ,2 Den Zugängen von T standen Abgänge in Höhe von T gegenüber. Innerhalb der Zugänge entfiel mit T der größte Anteil auf Investmentanteile. Zu 3. Die Nettorendite wird ermittelt als Quotient aus den Nettoerträgen und dem durchschnittlichen Bestand der Kapitalanlagen unter Einbeziehung der Bankguthaben für laufende Rechnung. Die Nettoerträge der so definierten Kapitalanlagen ergeben sich aus den Gesamterträgen der Kapitalanlagen einschließlich Veräußerungsgewinnen und Zuschreibungen abzüglich Veräußerungsverlusten sowie der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf Kapitalanlagen. Nach dieser Berechnung belief sich die durchschnittliche Verzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2014 auf eine Nettorendite von 3,90% nach 4,25% im Vorjahr. Die Mindestverzinsung konnte damit erreicht werden. Der Verwaltungskostensatz wird ermittelt aus dem Quotienten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Summe der verdienten Beiträge. Die Verwaltungskosten haben mit 2,77% nach 3,04% im Vorjahr der verdienten Beiträge die Vorgabe eingehalten. Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 1. Die am Kapitalmarkt üblichen Risiken (Konjunkturrisiko, Inflationsrisiko, Länderrisiko, Währungsrisiko, Volatilität, Liquiditätsrisiko etc.) werden durch eine vorsichtige Anlagepolitik begrenzt. 2. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 betrug vor Zuführung zur Zinsreserve in der Deckungsrückstellung ,30. Bei einem voraussichtlich anhaltend niedrigen Zinsniveau für Neuanlagen in festverzinsliche Finanzinstrumente sowie Seite 3 von 24 bdo

12 GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN voraussichtlich aufgrund der geldpolitischen Maßnahmen der wesentlichen Zentralbanken weiterhin steigenden Aktienkursen und Immobilienpreisen erwarten wir insgesamt aufgrund der Zusammensetzung des Kapitalanlagenbestands des Versorgungswerks ein weiteres Absinken der Durchschnittsverzinsung für Unter diesen Annahmen wird ein mit dem vorstehend genannten Geschäftsjahresergebnis 2014 vergleichbares Jahresergebnis für 2015 voraussichtlich etwas geringer ausfallen. Wir als Abschlussprüfer des Versorgungswerks nehmen zu den einzelnen Angaben wie folgt Stellung: Zu 1. Das Versorgungswerk hat aufgrund der Vorgaben der Satzung das Vermögen, soweit es nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben bereitzuhalten ist, wie die Bestände des Deckungsstocks gemäß 54 VAG sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnung anzulegen. Im Zusammenhang mit unseren Prüfungshandlungen bei den Kapitalanlagen stellten wir keine Verstöße gegen die Vorschriften zu den Vermögensanlagen fest. Zu 2. Auf Basis der vorhandenen Kapitalanlagen sowie der stillen Reserven in den Gesamtanlagen ergeben sich derzeit keine Hinweise, dass der derzeitige Rechnungszins bei der Deckungsrückstellung in Höhe von 3,5% nicht erwirtschaftet werden kann. Zusammenfassende Beurteilung Wir als Abschlussprüfer des Versorgungswerks halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der künftigen Entwicklung des Versorgungswerks mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Jahresabschluss und im Lagebericht durch den Vorstand für zutreffend. bdo Seite 4 von 24

13 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG III. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 1. Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden branchenspezifischen Vorschriften (Rech- VersV) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellte Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und der Lagebericht des Versorgungswerks. Die Verantwortung für die Rechnungslegung und die uns gemachten Angaben trägt der Vorstand des Versorgungswerks. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. 2. Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgte in entsprechender Anwendung des 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens, das auch internationalen Prüfungsstandards entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Versorgungswerks. Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht haben wir sowohl Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt. Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, und Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung ausreichender Sicherheit nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen durch das Management sowie die Beitragsrealisierung. Auf der Grundlage unserer Risikobeurteilung haben wir die relevanten Prüffelder und Kriterien (Abschlussaussagen) sowie Prüfungsschwerpunkte festgelegt und Prüfprogramme entwickelt. In den Prüfprogrammen wurden Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen festgelegt. Seite 5 von 24 bdo

14 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Kontrolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen). Als Schwerpunkte unserer Prüfung haben wir festgelegt: Aufbau, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in den Prozessen Versicherungsbestand Versorgungsleistungen Kapitalanlagen (Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Erträge und Aufwendungen) Bilanzierung und Bewertung der Deckungsrückstellung Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir zunächst im Rahmen der Aufbauprüfung die angemessene Ausgestaltung und die Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen beurteilt. Entsprechend der im Rahmen der Prüfungsplanung vorgenommenen Schwerpunktsetzung haben wir in einem zweiten Schritt Kontrolltests durchgeführt. Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurden für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen herangezogen. Sowohl die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems durch Kontrolltest als auch die Durchführung von Einzelfallprüfungen erfolgte in Stichproben. Die Bestimmung der Stichproben erfolgte in Abhängigkeit von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen haben wir Saldenbestätigungen bzw. -mitteilungen von den für das Versorgungswerk tätigen Kreditinstituten eingeholt. Zu ggf. anhängigen Rechtsstreitigkeiten haben wir uns eine sogenannte Negativerklärung von der Geschäftsführung geben lassen. Bei der Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnung der Deckungsrückstellung haben wir das versicherungsmathematische Gutachten des versicherungsmathematischen Sachverständigen Johannes Nattermann, Ober-Olm, vom 6. Mai 2015 im Rahmen unserer Prüfung verwertet und die Bewertung der Deckungsrückstellung plausibilisiert. Im Rahmen unserer Prüfung des Lageberichts haben wir geprüft, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versorgungswerks vermittelt. Weiterhin haben wir geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Versorgungswerks zutreffend dargestellt sind. bdo Seite 6 von 24

15 GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Wir haben die Prüfung - mit Unterbrechungen - in den Monaten Mai 2015 bis Juli 2015 bis zum 10. Juli 2015 durchgeführt. Eine Vorprüfung haben wir nicht durchgeführt. Der Vorstand des Versorgungswerks erteilte alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise und bestätigte uns am 10. Juli 2015 deren Vollständigkeit sowie die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht in einer schriftlichen Erklärung, die wir als Anlage IV beigefügt haben. Seite 7 von 24 bdo

16 RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN IV. RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN 1. Rechtliche Grundlagen Das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein (Steuerberaterversorgungswerk) ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBerVG) vom 18. November 1998 wurde die Errichtung des Versorgungswerkes beschlossen. Dem Gründungsvorstand des Versorgungswerkes wurde mit Schreiben vom 29. Januar 1999 des Ministeriums für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein (Jetzt: Finanzministerium) der Erlass über die Errichtung des Versorgungswerkes vom 4. Dezember 1998 übersendet. Die vom Gründungsvorstand des Versorgungswerkes der Aufsichtsbehörde vorgelegte Satzung wurde am 16. Februar 1999 vom Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig- Holstein genehmigt und trat am 2. März 1999 in Kraft. Die Satzung wurde durch Beschluss der Vertreterversammlung zuletzt am 29. August 2012 geändert, die Genehmigung durch das hierfür zuständige Finanzministerium ist am 20. September 2012 erteilt worden. Sitz des Versorgungswerkes ist Kiel. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe des StBerVG und der Satzung zu leisten. Steuerliche Grundlagen Das Versorgungswerk ist gemäß 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG von der grundsätzlich bestehenden Körperschaftsteuerpflicht nach 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG befreit, da das Versorgungswerk eine Versorgungseinrichtung von Berufsgruppen darstellt, deren Angehörige aufgrund einer durch Gesetz angeordneten Verpflichtung Mitglieder dieser Einrichtung sind, und da die Satzung des Versorgungswerks die Zahlung keiner höheren jährlichen Beiträge zulässt als das 12-fache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe der doppelten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Allgemeinen Rentenversicherung ergeben würden. Ebenso ist das Versorgungswerk von der Gewerbesteuer befreit ( 3 Nr. 11 GewStG). Grundsätzlich unterliegt das Versorgungswerk der Umsatzsteuerpflicht. Aufgrund der Befreiungen von der Umsatzsteuerpflicht gemäß 4 Nr. 10 UStG fällt keine Umsatzsteuer an. bdo Seite 8 von 24

17 RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN 2. Wirtschaftliche Grundlagen Mitgliedschaft Pflichtmitglieder des Versorgungswerks sind gemäß 9 Absatz 1 der Satzung alle natürlichen Mitglieder der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Von der Mitgliedschaft ausgenommen ist, wer die Voraussetzungen des 9 Absatz 1 der Satzung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfüllt oder wer vor dem 1. Januar 2007 bereits Mitglied einer Steuerberaterkammer gewesen ist und zu diesem Zeitpunkt das 45. Lebensjahr vollendet hatte, ohne Mitglied eines anderen berufsständischen Versorgungswerks im Bundesgebiet zu sein. Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft sind in der Satzung des Versorgungswerks hinsichtlich der Befreiung von der Mitgliedschaft oder von Beitragszahlungen ( 10), Antragsfrist ( 11), Beendigung und Weiterführung der Mitgliedschaft ( 12) sowie Berufsunfähigkeit bei Eintritt ( 13) enthalten. Leistungen des Versorgungswerks Das Versorgungswerk erbringt auf Antrag seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten nach Erfüllung der Voraussetzungen folgende Leistungen ( 14 der Satzung): Altersrente Berufsunfähigkeitsrente Hinterbliebenenrente Erstattung oder Übertragung von Beiträgen Kapitalabfindung Auf die Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. Darüber hinaus können Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit gemäß 20 der Satzung gewährt werden. Beiträge Gemäß 30 Absatz 1 der Satzung sind die Mitglieder zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, die durch Bescheid festgesetzt werden. Der monatliche Regelpflichtbeitrag für Angestellte entspricht dem jeweils geltenden Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 157 ff. SGB XI. Der monatliche Regelpflichtbeitrag für Selbständige entspricht der Hälfte des jeweils geltenden Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 157 ff. SGB XI. Beitragsfrei bleibt eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des 8 SGB IV während der Mutterschutzleistungen und für Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Seite 9 von 24 bdo

18 RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN Für Mitglieder, bei denen die Summe von Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt im Sinne der 14, 15 SGB IV die Beitragsbemessungsgrenze der Angestelltenversicherung nicht erreicht, tritt auf Antrag für die Bestimmung des persönlichen Pflichtbeitrages an die Stelle der Beitragsbemessungsgrenze nach 159 SGB VI die Summe des jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen ist als Beitrag mindestens 2/10 des jeweiligen Regelpflichtbeitrages zu entrichten. In Bezug auf die Beiträge bestehen ferner weitere satzungsmäßige Sonderregelungen. Verwendung der Mittel und Rechnungslegung Die Mittel des Versorgungswerkes dürfen gemäß 36 Absatz 1 der Satzung nur für satzungsgemäße Leistungen, notwendige Verwaltungskosten und sonstige zur Erfüllung der Aufgaben des Versorgungswerkes erforderliche Aufwendungen sowie zur Bildung erforderlicher Rücklagen und Rückstellungen verwendet werden. Das Vermögen des Versorgungswerkes ist, soweit es nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben bereitzuhalten ist, wie die Bestände des Deckungsstocks gemäß 54 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnung anzulegen. Das Steuerberatungsversorgungswerk hat über seine gesamten Vermögensanlagen, aufgegliedert in Neuanlagen und Bestände, in den von der Aufsichtsbehörde festzulegenden Formen und Fristen zu berichten. Gemäß 37 der Satzung hat der Vorstand nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nebst Lagebericht aufzustellen. Die in den Jahresabschluss einzustellende Deckungsrückstellung ist durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens zu errechnen. Der Jahresabschluss nebst Lagebericht ist durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Für die Auswahl des Abschlussprüfers gilt 319 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches entsprechend. 319 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches ist nicht anzuwenden. Der Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie das versicherungsmathematische Gutachten sind der Aufsichtsbehörde und der Versicherungsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes durch die Vertreterversammlung sind der Aufsichtsbehörde nachzuweisen. Zur Deckung von Fehlbeträgen ist eine Verlustrücklage zu bilden. Dieser Rücklage sind mindestens jeweils 5 von Hundert des sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung zu errechnenden Rohüberschusses zuzuführen, bis sie 7,5 vom Hundert der Deckungsrückstellung erreicht oder nach Inanspruchnahme wieder erreicht hat. Ein sich darüber hinaus ergebender Rohüberschuss ist der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung zuzuführen. Der Rohüberschuss ist das Jahresergebnis zuzüglich der auf einen Beschluss der Vertreterversammlung über die Anhebung des Rentensteigerungsbetrages zurückgehenden Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung. bdo Seite 10 von 24

19 RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN Die Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung ist soweit sie nicht zur Deckung eines Fehlbetrages heranzuziehen ist nur zur Verbesserung der Versorgungsleistungen zu verwenden. Eine Verbesserung der Versorgungsleistungen ist durchzuführen, wenn sie zu nennenswerten Ergebnissen führt. Darüber entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Vertreterversammlung. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde. Ein sich ergebender Fehlbetrag ist aus der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung und - soweit diese nicht ausreicht - aus der Verlustrücklage zu decken. Ein danach verbleibender Bilanzverlust ist durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen. Die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß 6 Satz 4 der Satzung ist unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichts entsprechend der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen von Versicherungsunternehmen (Prüfberichteverordnung - PrüfV) vom 3. Juni 1998 (BGBI. S. 1209) vorzunehmen. 3. Organisatorische Grundlagen Die Organe des Versorgungswerks sind gemäß 2 der Satzung die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung umfasst 10 Mitglieder zuzüglich bis zu 20 Ersatzmitglieder. Die Mitglieder der Vertreterversammlung sowie die Ersatzmitglieder werden im Wege der Briefwahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Sie beschließt über Erlass und Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung und Genehmigung von Überleitungsabkommen Wahl und Abberufung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertreterin bzw. des ersten und zweiten Stellvertreters sowie der Mitglieder des Vorstandes in den in der Satzung vorgesehenen Fällen Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen Grundsätze der Vermögensanlage die Aufwandsentschädigung und Kostenerstattung der Organe und sonstigen Gremien (Ausschüsse usw.) Wahl des Abschlussprüfers Die Beschlüsse der Vertreterversammlung über die Satzung und ihre Änderungen sowie der Wahlordnung und Genehmigung von Überleitungsabkommen und die Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die Be- Seite 11 von 24 bdo

20 RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN schlüsse über die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen und die Grundsätze der Vermögensanlage bedürfen der Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde. Mitglieder der Vertreterversammlung waren im Berichtsjahr: Herr StB Dipl.-Ing. agr. (FH) Nico Godbersen, Kiel, Vorsitzender Frau StB Petra Hoyer, Eckernförde, 1. stellvertretende Vorsitzende Herr StB/WP Dipl.-Volkswirt Harald Jordan, Großkönigsförde, 2. stellvertretender Vorsitzender Herr StB Dipl.-Ing. agr. Dr. Willi Cordts, Heikendorf Frau StB Kathrin Eggert, Bad Segeberg Frau StB Dipl.-Volkswirtin Monika Opitz, Molfsee Herr StB Dipl.-Kaufmann Klaus-Peter Rüther, Schierensee Frau StB Dörte Sauer, Kiel Frau StB Imke Bendixen, Böklund Frau StB Dipl.-Betriebswirtin (BA) Janine Hartz, Kiel Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013, der den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Treurat GmbH, Treuhand- und Beratungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Kiel, vom 9. Juli 2014 trägt, wurde in der Vertreterversammlung am 27. August 2014 festgestellt. Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt. Die Genehmigung gemäß 4 Absatz 4 Satz 1 durch die Aufsichtsbehörde erfolgte am 5. September Des Weiteren wurde beschlossen, die laufenden Rentenansprüche ab dem 1. Januar 2015 um 1,0% zu dynamisieren und den Rentensteigerungsbetrag aus Gründen der Vorsicht unverändert bei 73,00 zu belassen. Dieser Beschluss wurde durch die zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 4. September 2014 genehmigt. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, von denen mindestens drei dem Steuerberaterversorgungswerk angehören müssen; sie dürfen nicht zugleich Mitglied der Vertreterversammlung sein. Die Aufgabe des Vorstands ist die Führung der Geschäfte des Steuerberaterversorgungswerks. Ihm obliegen alle Aufgaben, die nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind oder zur Zuständigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers gehören. Der Vorstand beschließt den Entwurf des Haushaltsplans und den auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zu entwickelnden Geschäftsplan. Die Mitglieder des Vorstands sind im Anhang (Anlage I) aufgeführt. bdo Seite 12 von 24

21 RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE UND ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN Zur Durchführung der Geschäfte hat das Versorgungswerk eine Geschäftsstelle in Kiel eingerichtet, die von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet wird. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind im Anhang (Anlage I) aufgeführt. Buchführung und rechnungslegungsrelevante Systeme Die Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erfolgt in den Geschäftsräumen des Versorgungswerks in einer Client-/Server-Umgebung. Die Finanzbuchhaltung wird unter Verwendung des Programms Kanzleirechnungswesen pro der Firma DATEV eg erstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat letztmals am 20. Februar 2015 eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung ermöglicht. Die Mitgliederverwaltung erfolgt mittels des Programms netpension von der AAC Andreas Consulting GmbH. Eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung ermöglicht, liegt bisher nicht vor. Die Lohnbuchhaltung wird vom Steuerberatungsbüro Bahnsen, Vollers und Friebe, Flensburg, durchgeführt. Rückversicherungsverhältnisse Das Versorgungswerk betreibt kein aktives oder passives Rückversicherungsgeschäft. Seite 13 von 24 bdo

22 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG V. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung einschließlich Kostenverteilung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffes zu gewährleisten. Eine Zuordnung der persönlichen und sächlichen Verwaltungsaufwendungen auf die verschiedenen Funktionsbereiche gemäß 43 RechVersV wurde aufgrund der Größe des Versorgungswerks nicht vorgenommen. b) Anzuwendende Vorschriften für den Jahresabschluss und für den Lagebericht des Versorgungswerks Nach 37 Absatz 1 Satz 1 der Satzung hat der Vorstand des Versorgungswerkes nach Ablauf eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nebst Lagebericht aufzustellen. Die in den Jahresabschluss einzustellende Deckungsrückstellung ist durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens zu errechnen. Das Versorgungswerk bilanziert freiwillig nach den 341a bis 341h HGB unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV). Der Zeitwert der Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie der übrigen Ausleihungen wird in analoger Anwendung der Vereinfachungsregelung nach 62 Abs. 1 Satz 2 RechVersV nicht im Anhang genannt. c) Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den freiwillig angewendeten han- bdo Seite 14 von 24

23 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG delsgesetzlichen Vorschriften für Versicherungsunternehmen einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für Versicherungsunternehmen geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind freiwillig beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. d) Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Er entspricht den freiwillig beachteten gesetzlichen Vorschriften für Versicherungsunternehmen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versorgungswerks. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die Angaben gemäß 289 Abs. 2 HGB sowie 57 RechVersV sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens des Vorstands des Versorgungswerks. Im Folgenden gehen wir gemäß 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein. a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen Hinsichtlich der von dem Versorgungswerk angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf entsprechende Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses (Bestandteil der Anlage I dieses Berichts). Im Einzelnen heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervor: Die sonstigen Kapitalanlagen einschließlich Anteile an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei wurden die für die Bewertung von Anlagevermögen geltenden Vorschriften her- Seite 15 von 24 bdo

24 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG angezogen. Eine Abwertung auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag erfolgte, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Bei den festverzinslichen Wertpapieren wurden planmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit diese über pari erworben wurden. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Nennwert wird linear über die Laufzeit des entsprechenden Papiers verteilt. Die Ermittlung der Deckungsrückstellung erfolgte nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Berufsständischen Richttafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck/ABV aus dem Jahr 2007 zugrunde gelegt. Als Rechnungszinsfuß wurden 3,5% zu Grunde gelegt. Für die Verwaltungskosten wurden 5% der Beitragseinnahmen kalkuliert. Der Rentensteigerungsbetrag beträgt unverändert zum Vorjahr 73,00. Bei der Berechnung wurde kein zukünftiger Neuzugang berücksichtigt. Aufgrund einer möglichen zukünftigen Absenkung des Rechnungszinses wurden der Deckungsrückstellung pauschal T zugeführt. b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versorgungswerks vermittelt. Im Übrigen verweisen wir auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen einzelner Posten des Jahresabschlusses in Anlage III und auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im folgenden Abschnitt VI dieses Berichts. bdo Seite 16 von 24

25 ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS VI. ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS 1. Kennzahlen Mitglieder a. Aktive Mitglieder Veränderung (Anzahl) Veränderung (%) 2,6 2,6 b. Beitragszahler Veränderung (Anzahl) Veränderung (%) + 2,4 + 1,9 2. Versorgungsempfänger a. Altersrenten b. Witwenrenten 4 4 c. Halbwaisenrenten Veränderung (Anzahl) Veränderung (%) + 9,9 + 22,7 3. Beiträge Beitragseinnahmen (T ) Veränderung (T ) Veränderung (%) + 5,8 + 1,6 4. Versicherungsleistungen Aufwendungen für Versicherungsfälle (T ) Veränderung (T ) Veränderung (%) - 10,6 + 32,1 5. Kapitalanlagen Kapitalanlagenbestand einschließlich laufende Bankguthaben (T ) Veränderung (T ) Veränderung (%) + 12,2 + 13,0 6. Kapitalanlagenergebnis Erträge aus Kapitalanlagen (T ) Aufwendungen für Kapitalanlagen (T ) Kapitalanlagenergebnis (T ) Nettoverzinsung (bezogen auf durchschnittlichen Kapitalanlagenbestand; %) 3,90 4,25 Bruttoverzinsung (bezogen auf durchschnittlichen Kapitalanlagenbestand; %) 4,03 4,53 7. Verwaltungskosten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (T ) in % der Beitragseinnahmen 2,77 3,04 Seite 17 von 24 bdo

26 ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS 2. Ertragslage Aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage I Seite 2) haben wir die folgende wirtschaftliche Erfolgsrechnung entwickelt: 2014 Vorjahr Veränderung 1 T % T % T % Beitragseinnahmen , , ,8 Erträge aus Kapitalanlagen , ,2 1 - Sonstige versicherungstechnische Erträge 3 0,0 3 0,0 0 - Erträge , , ,9 Aufwendungen für Versicherungsfälle 930 5, , ,6 Zuführung zur Deckungsrückstellung , , ,0 Aufwendungen für Kapitalanlagen 163 1, , ,7 Übrige Aufwendungen 306 1, ,0 12 3,8 Pauschale Zuführung zur Deckungsrückstellung ,0 0 0, Aufwendungen , , ,3 Jahresüberschuss ,5 Entnahme aus der Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung ,9 Rohüberschuss ,1 Einstellung in die Rücklage für Verluste ,1 Leistungssicherung und -verbesserung ,0 Bilanzgewinn Die Beitragseinnahmen erhöhten sich um T 608 = 5,8%. Ursache hierfür war im Wesentlichen die um 2,4% gestiegene Anzahl der Beitragszahler sowie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Das Kapitalanlagenergebnis stellt sich wie folgt dar: 2014 Vorjahr T T Erträge aus Kapitalanlagen Aufwendungen für Kapitalanlagen Nettorendite Nettoverzinsung 3,90% 4,25% Bruttoverzinsung 4,03% 4,53% 1 Ergebnisbezogen. bdo Seite 18 von 24

27 ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS Die laufenden Buchwertrenditen des Geschäftsjahres ergeben sich wie folgt: Durch- Laufende Laufende schnitts- Erträge Durchschnittsbestand verzinsung Vorjahr T T % % Aktien, Investmentanteile ,99 2,79 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ,31 4,61 Namensschuldverschreibungen ,60 4,69 Schuldscheinforderungen und Darlehen ,97 4,65 Übrige Ausleihungen, Einlagen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten ,17 0, ,97 4,64 Die Erträge aus Kapitalanlagen enthalten im Berichtsjahr Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von TZ 71; sie enthielten im Vorjahr Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von T 513. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle sind um T 110 = 10,6% gestiegen; diese Entwicklung ist eine Folge der Anhebung der laufenden Renten um 1,0% mit Wirkung zum 1. Januar 2014 und die um 9,9% gestiegene Anzahl an Versorgungsempfängern bei gleichzeitigem Rückgang der Übertragung von Beiträgen an andere Versorgungswerke um T 223. Die Zuführung zur Deckungsrückstellung in Höhe von T wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten des Diplom-Mathematikers und Aktuar (DAV) Johannes Nattermann, Ober-Olm, vom 6. Mai 2015 ermittelt. Daneben wurden T als zusätzlicher Pauschalbetrag zur Abfederung der wahrscheinlich zukünftig notwendigen Absenkung des Rechnungszinses in die Deckungsrückstellung eingestellt. Der Rückgang der Aufwendungen für Kapitalanlagen resultiert aus den um T 191 gesunkenen Abschreibungen auf Kapitalanlagen. Seite 19 von 24 bdo

28 ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS 3. Vermögenslage Nachfolgend erläutern wir den Vermögens- und Kapitalaufbau des Versorgungswerkes anhand der nach Liquiditätsgesichtspunkten zusammengefassten Bilanzzahlen. VERMÖGEN Vorjahr Veränderung T % T % T Immaterielle Vermögensgegenstände 21 0,0 15 0,0 6 Sonstige Kapitalanlagen , , , , Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 726 0, ,6 47 Abgegrenzte Zinsen , ,6-81 Flüssige Mittel , , Sonstige 11 0,0 9 0, , , , , KAPITAL Verlustrücklage , ,5 395 Rücklage für Leistungssicherung und -verbesserung , , , ,2 282 Deckungsrückstellung , , Sonstige Rückstellungen 27 0,0 21 0,0 6 Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft 72 0,1 97 0,1-25 Sonstige Verbindlichkeiten 12 0,0 19 0, , , , , bdo Seite 20 von 24

29 ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES VERSORGUNGSWERKS Die Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Vorjahr Veränderung T % T % T T Investmentanteile , , ,1 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere , , ,5 Namensschuldverschreibungen , , ,8 Schuldscheinforderungen und Darlehen , , ,3 Übrige Ausleihungen 214 0,2 97 0,1 117 >100, , , ,6 Der Anstieg der Kapitalanlagen resultiert hauptsächlich aus Zugängen bei den Investmentanteilen. Hinsichtlich der weiteren Zusammensetzung und Entwicklung der Kapitalanlagen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Anlage III. 4. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Die Bankguthaben für laufende Rechnung in Höhe von T reichen aus, die voraussichtlichen laufenden Ausgaben des Jahres 2015 abzudecken. 5. Vermögensanlegung und Vermögensverwahrung Im Zusammenhang mit unseren Prüfungshandlungen bei den Kapitalanlagen stellten wir keine Verstöße gegen die Vorschriften zu den Vermögensanlagen fest. 6. Derivate und strukturierte Produkte Der Bestand der strukturierten Produkte beträgt im Bereich der Inhaberschuldverschreibungen T und bei den Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen T Es handelt sich um einfach strukturierte Produkte im Sinne des BAV-Schreibens R 3/1999. Seite 21 von 24 bdo

30 ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBEMERKUNG UND WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS VII. ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBEMERKUNG UND WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 1. Zusammenfassende Schlussbemerkung Geschäftliche Entwicklung Die Beitragseinnahmen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5,8% auf T Die Aufwendungen für Versicherungsfälle sanken um 10,6% auf T 930. Das Gesamtergebnis aus Kapitalanlagen erhöhte sich 3,3% auf T Die Nettoverzinsung beträgt 3,90% nach 4,25% im Vorjahr. Vermögens- und Liquiditätslage Die Vermögensseite wird von den Kapitalanlagen in Höhe von T (Vorjahr T ) und die Kapitalseite von der Deckungsrückstellung in Höhe von T (Vorjahr T ) geprägt. Dem Versorgungswerk fließen durch laufende Beitragseinnahmen, durch die Kapitalerträge und durch den Rückfluss von Kapitalanlagen laufend liquide Mittel zu. Die flüssigen Mittel zum Bilanzstichtag betragen T (Vorjahr T 7.649). Ertragslage In der Erfolgsrechnung ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von T 282 nach T im Vorjahr. Der Rückgang ist eine Folge der im Vergleich zum Vorjahr um T höheren Zuführung zur Deckungsrückstellung. Ursache hierfür war ein pauschaler Zuführungsbetrag von T zur Abfederung einer zukünftigen Absenkung des Rechnungszinses. Sonstige Schlussbemerkungen Von der Ordnungsmäßigkeit der angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden insbesondere im Hinblick auf die gebildeten Rückstellungen haben wir uns überzeugt. Beanstandungen, die sich auf den Bestätigungsvermerk nicht ausgewirkt haben, deren Kenntnis für den Berichtsempfänger aber von Bedeutung sein kann, haben sich nicht ergeben. bdo Seite 22 von 24

31 ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBEMERKUNG UND WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kiel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 10. Juli 2015 in Kiel unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kiel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Versorgungswerks. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Versorgungswerks sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versorgungswerks. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versorgungswerks und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Seite 23 von 24 bdo

32 ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBEMERKUNG UND WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 des Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kiel, haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Kiel, 10. Juli 2015 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Schäfer Wirtschaftsprüferin gez. Mohr Wirtschaftsprüfer bdo Seite 24 von 24

33 ANLAGEN

34

35 Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater im Land Schleswig-Holstein Kiel B I L A N Z zum 31. Dezember 2014 A K T I V A Stand 31. Dezember 2014 Stand 31. Dezember 2013 A. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten , ,00 B. Kapitalanlagen S o n s t i g e K a p i t a l a n l a g e n 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere , ,95 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere , ,00 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen , ,00 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen , ,00 c) Übrige Ausleihungen , , , ,46 C. Forderungen I. F o r d e r u n g e n a u s d e m s e l b s t a b g e s c h l o s s e n e n V e r s i c h e r u n g s g e s c h ä f t 1. an Versicherungsnehmer , ,27 2. an andere Versorgungseinrichtungen 4.298,36 0,00 II. S o n s t i g e F o r d e r u n g e n 385, ,82 164, ,28 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. S a c h a n l a g e n u n d V o r r ä t e 3.053, ,00 II. L a u f e n d e G u t h a b e n b e i K r e d i t i n s t i t u t e n, S c h e c k s u n d K a s s e n b e s t a n d , , , ,73 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. A b g e g r e n z t e M i e t e n u n d Z i n s e n , ,92 II. S o n s t i g e R e c h n u n g s - a b g r e n z u n g s p o s t e n 6.691, , , ,92 BILANZSUMME , ,39 Anlage I Seite 1

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