Windenergie- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Windenergie- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz"

Transkript

1 Gesetzesänderungen Windenergie- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG UVPG (des Bundes) wurde im Juni 2005 zweimal geändert und anschließend neu gefasst: Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom (BGBl. I S. 1687) Gesetz zur Einführung der strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/ EG (SUPG) vom (BGBl. I S. 1746) Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom (BGBl. I S. 1757)

3 Verordnung vom Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - BImSchV- > Genehmigungspflicht nach BImSchG für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m (bisher: Windfarmen mit 6 oder mehr Windkraftanlagen) Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung > UVP-Pflicht für Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m (bisher: Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen in einer Höhe von 35 m oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 KW)

4 Änderung des UVPG vom Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung > neben der bisher bereits im UVPG geregelten Umweltverträglichkeitsprüfung werden nunmehr Regelungen über die strategische Umweltprüfung getroffen

5 Begriffe des UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung ( 2 Abs. 1) = unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen Strategische Umweltprüfung ( 2 Abs. 4) = unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen, die von einer Behörde, einer Regierung oder im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden Pläne und Programme ( 2 Abs. 5) = bundesrechtlich vorgesehene Pläne und Programme, zu deren Ausarbeitung, Annahme oder Änderung eine Behörde durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist. Ausnahme: Pläne und Programme, für Verteidigung, Katastrophenschutz + Finanz- und Haushaltspläne und programme

6 2 Abs. 6 - definiert den Begriff Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes - dazu gehören auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes 3 c Abs. 1 Satz 5 stellt klar, dass UVP-Pflicht für das erstmalige Erreichen oder Überschreiten und für jedes weitere Überschreiten der Prüfwerte für Größe und Leistung eines in Anlage 1 (Liste UVP-pflichtige Vorhaben ) aufgeführten Vorhabens besteht

7 Teil 3 des UVPG ( 14 a bis o) regelt die strategische Umweltprüfung 14 a - verlangt, dass die zuständige Behörde frühzeitig feststellt, ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung besteht - Feststellung ist bekannt zu geben und ist nicht selbständig anfechtbar 14 b - definiert durch Verweis auf Anlage 3 die Pläne und Programme, bei denen eine SUP durchzuführen ist - stellt klar, dass 34 Abs. 4 und 35 Abs. 6 BauGB unberührt bleiben - bestimmt unter Verweis auf Anlage 4 die Kriterien für die Vorprüfung im Einzelfall

8 Anlage 3 Nr Plan oder Programm Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach 14b Abs. 1 Nr. 1 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes Ausbaupläne nach 12 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach 8 Abs. 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen Hochwasserschutzpläne nach 31d des Wasserhaushaltsgesetzes Maßnahmenprogramme nach 36 des Wasserhaushaltsgesetzes Raumordnungsplanungen nach den 8 und 9 des Raumordnungsgesetzes Raumordnung des Bundes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone nach 18a des Raumordnungsgesetzes Festlegung der besonderen Eignungsgebiete nach 3a der Seeanlagenverordnung Bauleitplanungen nach den 6 und 10 des Baugesetzbuchs Landschaftsplanungen nach den 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach 14b Abs. 1 Nr. 2 Lärmminderungspläne nach den 47d und 47e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmaktionspläne nach 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Luftreinhaltepläne nach 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Abfallwirtschaftskonzepte nach 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach 16 Abs. 3 Satz 4, Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Abfallwirtschaftspläne nach 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen

9 14 c - strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach 35 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen (FFH-Verträglichkeitsprüfung) 14 d - regelt Ausnahmen von der SUP-Pflicht bei geringfügigen Änderungen oder Nutzungsfestlegungen kleiner Gebiete auf lokaler Ebene mit voraussichtlich nur unerheblichen Umweltauswirkungen - stellt klar, dass 13 BauGB unberührt bleibt 14 e - o - regeln die Verfahrensschritte der SUP

10 Konsequenz für Bauleitplanverfahren: keine: UP nach BauGB entspricht Anforderungen einer SUP nach UVPG 17 Abs. 2 UVPG gilt unverändert: Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschl. der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.

11 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe, sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne des 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO Planungsrechtliche Beurteilung 30 BauGB B-Plan vorhanden, Vorhaben entspricht den Festsetzungen Bauleitplanung 30 BauGB Bauleitplan wird aufgestellt, B-Plan vorhanden, geändert, ergänzt oder Vorhaben entspricht nicht aufgehoben den Festsetzungen 34 Abs. 1 oder 34 Abs. 2 BauGB 34 BauGB Vorhaben fügt sich nicht ein 35 BauGB Außenbereich 35 BauGB Außenbereich Bauleitplan wird aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben Bauleitplan wird aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben Plan- UP Plan-UP 2) + weiter Zeile Plan-UP 2) + weiter 30 Plan-UP 2) + weiter 30 Vorlagepflicht nach Ziffer 6 EH- Erlass Projekt- UVP 1) nur, wenn keine allgemeine Vorprüfung erforderlich bei Projekt- UVP 1) Zulassung gem. betrieblicher Änderung ohne Änderung der Baugenehmigungsbehörde hat zu prüfen, ob noch 31, 33 oder Beschaffenheit, d. h. keine bauliche Erweiterung eine Projekt-UVP durchzuführen ist BauNVO 1962/'68 (Definition der Vorhaben: 2 Abs. 2 Nr. 2 b Bundes-UVPG) ja ja Neubau Nutzungsänderung Erweiterung UVPG NW 3) UVPG NW 3) keine allgemeine Vorprüfung erforderlich bei ab 1200 m² Geschossfläche ist eine allgemeine betrieblicher Änderung ohne Änderung der Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 1 Nr. 27 Beschaffenheit, d. h. keine bauliche Erweiterung UVPG NW erforderlich (Verweis auf die Prüfwerte (Definition der Vorhaben: 2 Abs. 2 Nr. 2 b der Anlage 1 des Bundes-UVPG) Bundes-UVPG) UVPG NW 3) UVPG NW 3) keine allgemeine Vorprüfung erforderlich bei ab 1200 m² Geschossfläche ist eine allgemeine betrieblicher Änderung ohne Änderung der Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 1 Nr. 27 Beschaffenheit, d. h. keine bauliche Erweiterung UVPG NW erforderlich (Verweis auf die Prüfwerte (Definition der Vorhaben: 2 Abs. 2 Nr. 2 b der Anlage 1 des Bundes-UVPG) Bundes-UVPG) Projekt- UVP 1) ab 1200 m² Geschossfläche (Bestand u. Erweiterung zusammen) wie unter Neubau > Bestand ist nicht anzurechnen, wenn er vor dem errichtet worden ist ( 3 b Abs. 3 Bundes- UVPG) UVPG NW 3) ab 1200 m² Geschossfläche (Bestand u. Erweiterung zusammen) wie unter Neubau > Bestand ist nicht anzurechnen, wenn er vor dem errichtet worden ist ( 3 b Abs. 3 Bundes- UVPG) UVPG NW 3) ab 1200 m² Geschossfläche (Bestand u. Erweiterung zusammen) wie unter Neubau > Bestand ist nicht anzurechnen, wenn er vor dem errichtet worden ist ( 3 b Abs. 3 Bundes- UVPG) 1) nach 17 UVPG entfällt die Projekt-UVP, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, die zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht, durchgeführt wird die Projekt-UVP ist zu prüfen nach dem (Bundes-) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), anhand der Prüfwerte in der Anlage 1 Nr und 18.8 eine allgemeine Vorprüfung (A) (bei GF >= 200 qm und <= 000 qm) oder eine Pflicht-UVP (X) (bei GF >= 000 qm) 2) die Plan-Umweltprüfungs-Richtlinie (Plan-UP-Richtlinie) ist anzuwenden, umgesetzt im BauGB n. F., in Kraft getreten am , ; nach 2 Abs. 4 BauGB n. F. ist eine UP (Umweltprüfung) durchzuführen, 2 a BauGB n. F. behandelt den Umweltbericht, 3-4 a BauGB n. F. behandelt die Beteiligung 3) die Projekt-Umweltverträglickeitsprüfungs-Richtlinie (Projekt-UVP-Richtlinie) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land NRW (UVPG NW), Anlage 1 Nr. 27 Buchstabe A (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) ist anzuwenden

12 Hinweise: > stellt eine allgemeine Vorprüfung bei der Projekt-UVP erhebliche (d. h. bezüglich des Ausmaßes, des grenzüberschreitenden Charakters, der Schwere, der Komplexität, der Dauer, der Häufigkeit oder der Irreversibilität) und nachteilige (d. h. bezüglich der negativen Veränderung der menschlichen Gesundheit der physikalisch / chemischen / biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile oder der gesamten Umwelt) Umweltauswirkungen (d. h. keine nicht- umweltbezogenen Anforderungen des Fachrechts) fest, dann ist (ohne Abwägung) eine "komplette" UVP durchzuführen > das Ergebnis einer Vorprüfung ist eine Einschätzung der Genehmigungsbehörde (d.h. kein Scoping, keine Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung); das Ergebnis muss nicht öffentlich bekanntgemacht werden, aber es besteht eine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung (gem. 3 a, Satz 2, Halbsatz UVPG), d. h. Amtstafel/ Amtsblatt/ Tageszeitung) und es muss auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden und ggf. auf besonderen Antrag gem. Umweltinformationsgesetz veröffentlicht werden Links: UVPG (Bundesrecht) > UVPG NW > BauGB >

Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)*)

Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)*) 1746 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2005 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)*) Vom

Mehr

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017 BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August 2017 Arbeitshilfe Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/ Die nachfolgende Übersicht stellt den Regelungen des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)

Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Prof. Dr. Thomas Bunge, Dessau / Berlin Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Referat auf der Tagung SUP-Richtlinie Herausforderung

Mehr

Gesetz. zurwirksamenumweltvorsorgenacheinheitlichengrundsätzendieauswirkungenaufdieumweltimrahmenvonumweltprüfungen

Gesetz. zurwirksamenumweltvorsorgenacheinheitlichengrundsätzendieauswirkungenaufdieumweltimrahmenvonumweltprüfungen Gesetz 2127 10 über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Berlin (Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG-Bln)* Vom 7. Juni 2007*

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Die UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin

Die UVPG-Novelle Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Die UVPG-Novelle 2017 Dr. Jochen Ritter, BMU Berlin Allgemeines I Die UVPG-Novelle 2017 diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (vom 16. April 2014, Abl. L 124 vom 25.04.2014, S. 1) Zusätzlich:

Mehr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115 Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten

Mehr

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 25. Juni 2014 Nr. 29 / S. 1 Inhaltsübersicht: 98/2014 Öffentliche Bekanntmachung des A.V.E. Eigenbetrieb über den Jahresabschluss

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde Re Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax: 0251/411-81755 E-Mail: geschaeftsstelle@brms.nrw.de Sitzungsvorlage 21/2009 Novellierung des

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt

Mehr

Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland

Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Thomas Bunge, Dessau/Berlin Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Referat auf der Abschlusstagung zum Forschungsprojekt Transnationale strategische Umweltprüfung

Mehr

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen

Mehr

EU-Recht in der Stadtplanung

EU-Recht in der Stadtplanung Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung GeoForum Leipzig 13.06.2006 EU-Recht in der Stadtplanung Dr. iur. Gerold Janssen Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v., Dresden Gliederung

Mehr

Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick

Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat 51- Sachgebiet Rechtsangelegenheiten, Umweltprüfung (UVP/SUP) - Andrea Sander - Land Brandenburg

Mehr

Entwurf. Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) * )

Entwurf. Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) * ) 1 Entwurf Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) * ) 1 Regelungsgegenstand Dieses Gesetz trifft 1. Regelungen über die Durchführung von Umweltprüfungen und Vorprüfungen

Mehr

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:

Mehr

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014

Mehr

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Datum: 12. Februar 1990 Fundstelle: BGBl I 1990, 205 Textnachweis ab: 21. 2.1990 Zur Anwendung vgl. G v.

Mehr

Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill)

Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill) Novellen von BauGB, UmwRG und UVPG 2017 Dr. Christian Giesecke, LL.M (McGill) Novelle BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick UVP im BauGB: Beibehaltung der Integrationslösung

Mehr

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2 1. Jahrgang 02.02.2012 Nr. 2 Inhalt: 1. Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes...2 2. Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung...3 3. Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße...5 Herausgeberin:

Mehr

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775

Mehr

2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim

2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim 2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim Thema Umweltbericht Strategische Umweltprüfung (SUP) Eingriffsregelung Landschaftsplanung

Mehr

RECHTSLAGE ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP) IN DER BAULEITPLANUNG SEIT AUGUST 2001

RECHTSLAGE ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP) IN DER BAULEITPLANUNG SEIT AUGUST 2001 RECHTSLAGE ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP) IN DER BAULEITPLANUNG SEIT AUGUST 2001 GESETZ ZUR UMSETZUNG DER UVP-ÄNDERUNGSRICHTLINIE Am 03.08.2001 trat das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,

Mehr

Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder

Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder Andreas Schreiber SUP der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder Inhalt Rechtsgrundlagen Planungsebenen Abläufe und Zeitpläne

Mehr

Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland

Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Vortrag im Rahmen der Workshopreihe Urban Planning Laboratory

Mehr

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Zum 26.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat bestimmt: 1 Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

Mehr

Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)*)

Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)*) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2006 2819 Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)*)

Mehr

Fachdialog Bauleitplanung 2005

Fachdialog Bauleitplanung 2005 Fachdialog Bauleitplanung 2005 Hochwasserschutz und Bauleitplanung Umweltprüfung in der Praxis Einzelhandelskonzepte Gesetzesänderungen Sonstiges Anmerkungen zu den nachfolgenden Praxisbeispielen Die folgenden

Mehr

vom 15. März 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Zweck

vom 15. März 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Zweck 814.04 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 106 ausgegeben am 9. Mai 2007 Gesetz vom 15. März 2007 über die Strategische Umweltprüfung (SUPG) Dem nachstehenden vom Landtag gefassten

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Mehr

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

Dr. Anja Hentschel

Dr. Anja Hentschel Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von

Mehr

Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen

Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen Expertenworkshop Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Zwischen Flexibilität, Beschleunigung und Rechtssicherheit Würzburg

Mehr

Erfasste Gefahren der bergrechtlichen Schadenshaftung und Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung

Erfasste Gefahren der bergrechtlichen Schadenshaftung und Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung Erfasste Gefahren der bergrechtlichen Schadenshaftung und Voraussetzungen für die obligatorische Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Erfasste Gefahren der bergrechtlichen

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

DIE NOVELLE DES UVPG

DIE NOVELLE DES UVPG DIE NOVELLE DES UVPG Die wichtigsten Änderungen für die Windenergie Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Mainz, den 18. Januar 2018 INHALT 1. Grundlegendes 2. Die UVPG-Novelle 2017 a. Prüfung

Mehr

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges: 1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Stadt Wernigerode Landkreis Harz 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Behörden

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz

Mehr

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) UVPG Ausfertigungsdatum: 12.02.1990 Vollzitat: "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl.

Mehr

Aufhebung einer Baugenehmigung für Einzelhandel im Nachbarrechtsstreit wegen Verfahrensmangel. Inhouse-Seminar am Dr.

Aufhebung einer Baugenehmigung für Einzelhandel im Nachbarrechtsstreit wegen Verfahrensmangel. Inhouse-Seminar am Dr. Aufhebung einer Baugenehmigung für Einzelhandel im Nachbarrechtsstreit wegen Verfahrensmangel Inhouse-Seminar am 12.03.2015 Dr. Michael Oerder Zunahme bei Nachbarklagen gegen Einzelhandelsbaugenehmigung

Mehr

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes

Mehr

Neuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I

Neuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I Neuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Umweltmediation Scoping Dr. Mirja Feldmann Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 2 UVwG Tatbestand UVP-pflichtige Vorhaben (nicht

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren Aktuelle Genehmigungspraxis von Windenergieanlagen Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 30. November 2015 Bürgerzentrum Groß-Bieberau Genehmigungserfordernis

Mehr

Nr. 4 Brilon, Jahrgang 47

Nr. 4 Brilon, Jahrgang 47 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Berlin, 30. Juni Vorblatt

Berlin, 30. Juni Vorblatt Berlin, 30. Juni 2005 Vorblatt Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG- Richtlinie 2003/35/EG A. Problem und Ziel

Mehr

Kreis Mettmann Amtsblatt

Kreis Mettmann Amtsblatt Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann, des Naherholungszweckverbandes Ittertal, der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost Gemeinde Uetze Region Hannover 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB

Mehr

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren

Mehr

Nr Pfarrkirchen, I n h a l t

Nr Pfarrkirchen, I n h a l t Amtsblatt des Landkreises Rottal-Inn Nr. 22+23 Pfarrkirchen, 09.11.2017 I n h a l t Seite Wesentliche Änderung zur Erweiterung der Biogasanlage der Unertl Max Biogas, Steinberg 7, 94137 Bayerbach 97 Vollzug

Mehr

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Frankfurt, 28. März 2015 - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 26. Februar 2014 Nr. 8 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 26. Februar 2014 Nr. 8 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 26. Februar 2014 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: 32/2014 Öffentliche Bekanntmachung des Wasserverbandes Obere Lippe über die

Mehr

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 397 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 196. Jahrgang Düsseldorf, den 4. September 2014 Nummer 36 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 300 Anerkennung

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017 Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht 5 praxisrelevante Änderungen 1. Bekanntmachung im Internet 2. Beteiligungsfristen 3. Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Bekanntmachung. B 1179 Amtsblatt. 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016

Bekanntmachung. B 1179 Amtsblatt. 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016 B 1179 Amtsblatt Nummer 49 72. Jahrgang Montag, 05. Dezember 2016 Bekanntmachung Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Wesentliche Änderung der Energiezentrale für die Universität

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1

Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1 Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG) 1 vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816) 1 Anwendungsbereich

Mehr

Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration -

Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration - R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Körperschaft des öffentlichen Rechts 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz 2.9.3 Agglomeration - März 2012 Inhaltsverzeichnis 3. Änderung

Mehr

Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)

Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) UmwRG Ausfertigungsdatum: 07.12.2006 Vollzitat: "Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht

Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht Prof. Dr. Ute Mager Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Universität Heidelberg I. Die EuGH-Entscheidung

Mehr

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Fachdialog Bauleitplanung 2006 Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -

Mehr

Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom

Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.06.2001 zum Kooperationsprogramm (Interreg V-A) DE-AT-CH-LI - Germany-Austria-Switzerland-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein)

Mehr

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Einführung in die Raum- und Umweltplanung

Einführung in die Raum- und Umweltplanung Ulrike Weiland / Sandra Wohlleber-Feller Einführung in die Raum- und Umweltplanung Mit Beiträgen von Thomas Gawron und Henning Nuissl Ferdinand Schöningh 1 EINFÜHRUNG 19 1.1 Zielstellung, Zielgruppe und

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 2. Jahrgang Leuna, den 15. April 2011 Nummer 23 I N H A L T 1. Erschließungsplanes Günthersdorf, Wohnbaugebiet Hauspläne in der Gemarkung Günthersdorf, Stadt Leuna 2 2. Öffentliche

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 1 Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Das Bayerische Straßen-

Mehr

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Anhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP)

Anhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) Anhang 7: Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ANHÖRUNGSENTWURF Stand 31.01.13 Seite 1/5 Prüfung der Erforderlichkeit einer Strategische Umweltprüfung (SUP) für den Nahverkehrsplan

Mehr

ARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße. Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung

ARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße. Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung ARBEITSHILFE Informationen für Kommunen im Kreis Bergstraße Arbeitsschritte für kommunale Entwicklungsplanung Vorbereitungsphase In einem kurzen Überblick werden der Bebauungsplan sowie die verschiedenen

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben. Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg

Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben. Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg I. UVP-pflichtige Bergbauvorhaben Gewinnung von Kohle, bituminösen Gesteinen, Erzen und sonstigen nichtenergetischen

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:

Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen: Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der

Mehr

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 Erweiterung Flachsland - mit örtlicher Bauvorschrift - Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße

Mehr