AKADEMIE FÜR LEHRERFORTBILDUNG UND PERSONALFÜHRUNG DILLINGEN. Teil 01

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AKADEMIE FÜR LEHRERFORTBILDUNG UND PERSONALFÜHRUNG DILLINGEN. Teil 01"

Transkript

1 AKADEMIE FÜR LEHRERFORTBILDUNG UND PERSONALFÜHRUNG DILLINGEN Teil 01 Qualifizierung von Lehrkräften für Arbeiten an Hochvoltsystemen in der Fahrzeugtechnik Version 2.2 (cc) April 2015

2 INHALT 1. Hintergrund Fortbildungsbedarf Qualifikationskonzept für Lehrkräfte Basisqualifikation Umsetzung für Lehrer Erweiterte Qualifikation Umsetzung für Lehrer IMPRESSUM Herausgeber: Autoren: Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Kardinal von Waldburg Str Dillingen Michael Lotter, Referat 5.5.4, ALP Dillingen Peter Hoffmann, Referat 2.1, ALP Dillingen Edmund Weiß, Fachkraft für Arbeitssicherheit, staatl. Berufsschule Kaufbeuren Unterstützung: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat VII.3, Ltd. MR Werner Lucha URL: Mail: m.lotter@alp.dillingen.de Stand: April

3 1. HINTERGRUND Der neue Lehrplan für Kraftfahrzeugmechatroniker (Berufsschule) und der Lehrplan für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität (Fachschule) stellen im Bereich Hochvolttechnik Herausforderungen an die Lehrkräfte. Als Beitrag zur Weiterqualifizierung der Lehrkräfte und als Beitrag zur Unterrichtsentwicklung hat die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Zusammenarbeit mit den FZT- Multiplikatoren der sieben Regierungsbezirke ein vernetztes Fortbildungskonzept entwickelt. Die ALP Dillingen stellt innerhalb der Organisation des bundesweiten Multiplikatoren-Modells für Fahrzeugtechnik den Landeskoordinator für die Lehrerfortbildung in Bayern. Um den beschleunigten Innovationszyklen im Berufsfeld Fahrzeugtechnik und damit den zahlreichen Fortbildungsinhalten gerecht zu werden, ohne gleichzeitig die hohe Effizienz des bestehenden Multiplikatoren-Konzepts zu verringern, sind methodisch/didaktische Anpassungen erforderlich. Dabei wird der Landeskoordinator durch den Vertreter für berufliche Schulen des Referats E- Learning der ALP unterstützt. Hochvoltsysteme in Kraftfahrzeugen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften fordern für die Ausführung von Arbeiten am Fahrzeug mit HV- Systemen, dass diese Arbeiten nur von Mitarbeitern durchgeführt werden, die eine ausreichende Fachkunde für diese Arbeiten besitzen. 1 Daneben dürfen selbst einfache Tätigkeiten, wie z.b. Öl- oder Radwechsel und der Kundendienst an Hochvolt-Fahrzeugen nur von Personen durchgeführt werden, die von zertifizierten Hochvolt- Fachkundigen unterwiesen wurden. Bezogen auf Lehrer beruflicher Schulen, die im Berufsfeld Fahrzeugtechnik unterrichten, hat diese Regelung die Folge, dass je nach vorhandener Qualifikation eine Zusatzqualifizierung notwendig ist, um einer aktiven, kontinuierlichen und präventiven Erfüllung der Sorgfaltspflicht nachzukommen, dieser im angemessenen Umfang Rechnung zu tragen und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten. Dies erscheint umso notwendiger, als die nächste Fahrzeuggeneration also auch die Schulungsfahrzeuge wohl durchgehend mit Hochvolt-Technologie bestückt sein wird, sei es als Hybrid- oder auch als Elektrofahrzeug. Darüber hinaus gelten weitere Vorschriften und Bestimmungen, die fachliche Anforderungen an Personen stellen, die elektrotechnische Arbeiten am Kraftfahrzeug ausführen. 2 Die erforderlichen Zusatzqualifikationen für Lehrer beruflicher Schulen können zum Teil aus den Forderungen der Berufsgenossenschaft, wie sie in der Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Information formuliert sind, abgeleitet werden. In der DGUV Information werden zwei Qualifizierungspfade unterschieden. Zum einen die Qualifizierung für Arbeiten in Entwicklung und Fertigung und zum anderen die Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen. Die Qualifizierung der Lehrer für berufliche Schulen orientiert sich an der Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen, da dies den Gegebenheiten in der Schulwerkstatt entspricht. Die Einordnung der Lehrerqualifizierung in die Qualifizierungswege der DGUV Information ist im Teil 2 (Anhang und Service) dargestellt. 1 siehe Teil 2, Literaturverzeichnis, BGV 2 siehe Teil 2, Literaturverzeichnis, weitere Regelungen, Normen 3

4 2. FORTBILDUNGSBEDARF Der quantitative Fortbildungsbedarf leitet sich aus der Anzahl der bayerischen Lehrkräfte ab, die aktuell in der Berufsschule im Berufsfeld Fahrzeugtechnik (ca. 350 Lehrkräfte an 70 Standorten) und in den Fachschulen für Elektromobilität (ca. 20 Lehrkräfte) unterrichten. Qualitativ bestimmt der Sicherheitsaspekt im Umgang mit HV-Schulungsfahrzeugen in den schuleigenen Kfz-Werkstätten die Notwendigkeit einer Weiterqualifizierung. 4

5 3. QUALIFIKATIONSKONZEPT FÜR LEHRKRÄFTE Das Qualifikationskonzept für Lehrkräfte sieht je nach Zielgruppe folgende Qualifikationsstufen vor: Bezeichnung Q1 - Basisqualifikation Q2 - Erweiterte Qualifikation Vergleichbar mit der Qualifikation in DGUV Information , ehem. BGI/GUV I 8686 Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeuge insbesondere Personenkraftwagen Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für nicht HVeigensichere Fahrzeuge insbesondere Nutzfahrzeuge Elektrotechnische Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und an Prüfplätzen - kann derzeit wegen fehlender Freigabe durch die Hersteller nicht stattfinden. - stattdessen erfolgt Messen an unter Spannung stehenden Komponenten und eine Einweisung an spannungsfreien Demonstrationsmodellen Zielgruppen Fachlich unterrichtende Lehrkräfte, - die in der Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität und/oder - die in Berufsschulen im Berufsfeld Fahrzeugtechnik unterrichten. Fachlich unterrichtende Lehrkräfte, - die in Fachschulen für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität und/oder - die in Berufsschulen im Berufsfeld Fahrzeugtechnik den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik oder den Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik unterrichten. 3.1 Verantwortung des Schulleiters Gemäß DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer ( der Schulleiter ) die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Aus Gründen der Schul- und Unterrichtsorganisation sowie in der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist anzustreben, dass alle im Bereich Fahrzeugtechnik eingesetzten Lehrer jeden Baustein der Basisqualifikation (siehe Portfolio zur Basisqualifikation ) absolvieren. 5

6 3.2 Besonderheit der Lehrerqualifikation Im Gegensatz zu einschlägigen herstellerunabhängigen Schulungsangeboten wie z. B. der TAK (Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe), deren primäre Zielgruppen z. B. Mitarbeiter in Kfz- Werkstätten sind, unterliegt ein Fortbildungsangebot für Lehrer beruflicher Schulen im Bereich Fahrzeugtechnik anderen Herausforderungen und setzt daher andere Schwerpunkte. Die Schulungsinhalte z. B. der TAK beinhalten zu einem sehr großen Anteil elektrotechnische Grundlagen und sind daher redundant zu den Inhalten der Lehrerqualifikation. 3.3 Zielgruppen a) Fachlehrer, Fachoberlehrer und Lehrer beruflicher Schulen im höheren Dienst, die in der Berufsschule im Berufsfeld Fahrzeugtechnik unterrichten (ca. 370 Lehrkräfte) b) Fachlehrer, Fachoberlehrer und Lehrer beruflicher Schulen im höheren Dienst, o die in Fachschulen für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität o die in Berufsschulen im Berufsfeld Fahrzeugtechnik den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik oder den Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik unterrichten. c) Multiplikatoren im Berufsfeld Fahrzeugtechnik, die den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik multiplizieren. 3.4 Ziele Anforderungsspezifische Qualifizierung der Zielgruppe 3.3 a) in Anlehnung an DGUV Information , Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen, o Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeuge insbesondere Personenkraftwagen Anforderungsspezifische Qualifizierung der Zielgruppe 3.3 b) in Anlehnung an DGUV Information , Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen, o Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeuge insbesondere Personenkraftwagen o Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für nicht HV-eigensichere Fahrzeuge insbesondere Nutzfahrzeuge o Elektrotechnische Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und an Prüfplätzen 3 Anforderungsspezifische Qualifizierung der Zielgruppe 3.3 c) in Anlehnung an DGUV Information , Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen, o Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeuge insbesondere Personenkraftwagen o Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für nicht HV-eigensichere Fahrzeuge insbesondere Nutzfahrzeuge o Elektrotechnische Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und an Prüfplätze (Fußnote 3) 3 - kann derzeit wegen fehlender Freigabe durch die Hersteller nicht stattfinden, stattdessen erfolgt Messen an unter Spannung stehenden Komponenten und eine Einweisung an spannungsfreien Demonstrationsmodellen. 6

7 4. BASISQUALIFIKATION UMSETZUNG FÜR LEHRER 4.1 Zielgruppen a) Fachlehrer, Fachoberlehrer und Lehrer beruflicher Schulen im höheren Dienst die in der Berufsschule im Berufsfeld Fahrzeugtechnik unterrichten (ca. 370 Lehrkräfte) b) Fachlehrer, Fachoberlehrer und Lehrer beruflicher Schulen im höheren Dienst, die in o Fachschulen für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität o Berufsschulen im Berufsfeld Fahrzeugtechnik den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik oder den Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik unterrichten. c) Multiplikatoren im Berufsfeld Fahrzeugtechnik, 4.2 Qualifizierungsziele Die erfolgreiche Qualifizierung befähigt die ausbildenden Lehrkräfte an HV-eigensicheren Fahrzeugen selbstständig und sicher zu arbeiten. Zu diesen Arbeiten zählen u. a. Anwenden der fünf Sicherheitsregeln, Wechsel von HV-Komponenten wie Klimaanlagen und Ölpumpen im spannungslosen Zustand, Fehlersuche an berührungssicher ausgeführten HV-Komponenten. Die ausbildenden Lehrkräfte müssen in der Lage sein, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen, mögliche Gefahren zu erkennen und die für das HV-System notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen zu können (nach DGUV Information ). Eine herstellerspezifische Einweisung am Schulfahrzeug schließt die Qualifizierung ab. Die Lehrerqualifikation Q1 ( Basisqualifikation ) berechtigt ausschließlich für Arbeiten an HVeigensicheren Kraftfahrzeugen in Service- und Schulwerkstätten. Sie beinhaltet nicht eine Qualifizierung für Arbeiten in Entwicklung und Fertigung sowie an konventionellen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, insbesondere an externen Ladeeinrichtungen und - zubehör für Fahrzeuge. Die Basisqualifikation berechtigt nicht zu Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvoltkomponenten. 4.3 Inhalte Angelehnt an den Qualifizierungsweg der DGUV Information für Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeug insbesondere Personenkraftwagen und einer Anpassung an berufsschul- und zielgruppenspezifische Anforderungen, sind folgende Fortbildungsbausteine (Tabelle: Basisqualifikation in der Lehrerfortbildung) und Voraussetzungen aufgenommen. 7

8 Tabelle: Basisqualifikation in der Lehrerfortbildung Fortbildungsbaustein/ Voraussetzung Ziel Inhalte Geschätzter zeitlicher Umfang Verfügbar ab/seit 1 Online Vortest Elektrotechnischer Vorkenntnisse bestätigen angelehnt an BGV A2 2 UE/1,5 Std Januar Selbstlernkurs mit Abschlusstest Theoretische Vorbereitung auf Präsenz und Unterrichtsbegleitung Einsatz von HV Systemen Fahrzeugen (Theorie) Beiträge zur Unterrichtsentwicklung 16 UE/ 12 Std. Januar Präsenz (regionale Multiplikation) Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Unterrichtspraxis Einsatz von HV Systemen (Praxis) Beiträge zu Unterrichtsentwicklung 8 UE/ 6Std. (16 UE/12 Std.) 4 Präsenz (fahrzeugspezifische Einweisung) Sicherer Umgang mit den jeweiligen HV Systemen nach Vorgaben des Herstellers Einweisung für das beschaffte E Fahrzeug in der Schule 4 8 UE 3 6 Std. 5 Akademiebericht 489 mit DVD Verfügbarkeit von Lehrund Lernmaterial Juni Empfohlene Fachbücher und Medien Verfügbarkeit von Lehrund Lernmaterial 7 Erste Hilfe Ausbildung Erste Hilfe Ausbildung 9 UE (ab 1. April 2015) Erste Hilfe Fortbildung (alle zwei Jahre) 9 UE (ab 1. April 2015) 4.4 Durchführung Erste Fortbildungsstaffel (Basisqualifikation) Für eine flächendeckende Qualifizierung und Sicherstellung des Unterrichts werden die 14 Kfz- Multiplikatoren von Dezember 2013 bis Juli 2014 regionale Präsenzveranstaltungen durchführen. Die Teilnehmerzahl wird durch den Präsenztag und zu Gunsten einer praxisorientierten Veranstaltung auf 16 begrenzt. Die 16 TN werden von 2 Trainern (z. B. Multiplikatoren) geschult. Bei einer Präsenzveranstaltung pro Regierungsbezirk sind bis Juli 2014 ca. 112 (112/370, 30 %) Lehrkräfte in diesem Fortbildungsbaustein geschult. 8

9 Die Onlinephasen (Online-Vortest und Selbstlernkurs mit Abschlusstest) finden arbeitsbegleitend über eine Lernplattform statt und können zeitlich flexibel innerhalb von 3-4 Monaten bearbeitet werden. Verteilt auf diesen Zeitraum beträgt der Zeitaufwand pro Teilnehmer in der Onlinephase etwa 1,5-2 Stunden pro Woche. Damit die Teilnehmer alle Kriterien für den Fachkundenachweis für Hochvoltsysteme in Kraftfahrzeugen für Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen in Service- und Schulwerkstätten erfüllen können, werden ab Januar 2014 die ergänzenden Online-Anteile angeboten. Vortest Auf Grundlage der definierten Zielgruppen geht das Fortbildungskonzept davon aus, dass elektrotechnische Grundkenntnisse mindestens über folgende Qualifikationen erworben wurden: Berufliche Erstausbildung in einschlägigen Ausbildungsberufen nach Abgeschlossenes Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen oder einschlägige Diplombzw. Bachelor-/Masterstudiengänge mit der berufspädagogischen Fachrichtung Fahrzeugtechnik. Abgeschlossene Ausbildung für das Lehramt als Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe Aufgrund der vorhandenen Vorqualifikation der Lehrkräfte wird auf die Vermittlung elektrotechnischer Grundlagen verzichtet. Der Online-Vortest dient zum einen der individuellen Selbstevaluation und zum anderen der aktiven, präventiven und kontinuierlichen Erfüllung der Sorgfaltspflicht und weist u. a. theoretische Grundkenntnisse in der Elektrotechnik nach. Als Nachweis gilt ein Vortest-Ergebnis von mindestens 80 %. Selbstlernkurs Der Selbstlernkurs findet auf einer Lernplattform statt, auf der die Teilnehmer zusätzlich Unterrichtsmaterial vorfinden, das im entsprechenden Lernfeld/Fach Verwendung findet. Die erfolgreiche Teilnahme am Selbstlernkurs wird bescheinigt, wenn im Abschlusstest des Kurses mindestens 80 % erreicht wurden. Präsenz (regionale Multiplikation) In jedem Regierungsbezirk werden die im Selbstlernkurs erworbenen theoretischen Kenntnisse vertieft und in der Praxis angewendet. Der wesentliche Bestandteil dieser Fortbildungsveranstaltung besteht in der Freischaltung eines HV-Fahrzeuges, die von jedem Teilnehmer zur Erlangung der Q1 Basisqualifikation durchlaufen werden sollte. SchiLF Die Einweisung zum beschafften E-Fahrzeug für die Schulwerkstatt ist von der Schule oder der Fachschaft als schulinterne Lehrerfortbildung selbst zu organisieren. (siehe Anhang: Anforderungskatalog für die Beschaffung eines E-Fahrzeugs). Die Einweisung erfolgt z. B. durch die Vertragswerkstatt vor Ort bei der Fahrzeugübergabe. Ist das beschaffte Fahrzeug das gleiche Fahrzeug, an dem in der regionalen Multiplikation geschult wurde, muss keine zusätzliche Einweisung erfolgen. Eine Bescheinigung (Unterschrift) z. B. durch die Vertragswerkstatt muss dennoch eingeholt werden. Erste-Hilfe-Ausbildung Eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) wird im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung regelmäßig durchgeführt oder ist in Eigeninitiative durch die Lehrkraft zu absolvieren. Akademiebericht Der Akademiebericht 489 mit DVD steht jedem Lehrer in seiner Schule zur Verfügung. Er kann entweder unter oder über das Bestellformular für Publikationen der ALP 9

10 bestellt werden. Die Verfügbarkeit relevanter und aktueller Lehr- und Lernmaterialien und der einschlägigen Vorschriften (siehe Anhang: Literaturverzeichnis) ist sicherzustellen. Der Zugriff auf das Lehr- und Lernmaterial wird durch die Lehrkraft im Portfolio bestätigt. Portfolio Sämtliche Einzelnachweise über erworbene Qualifikationsschritte (z. B. Bestätigung des erfolgreichen Online-Pretests, Teilnahmebescheinigung des Selbstlernkurses, Teilnahmebescheinigung der Präsenzveranstaltung ) oder gegebene Voraussetzungen (Verfügbarkeit von Lehr- und Lernmaterial) sollten von der Lehrkraft dokumentiert werden, bzw. sind im Portfolio aufgeführt. Das Portfolio (siehe Anhang) dient der Lehrkraft als Übersicht für die einzelnen Qualifikationsbausteine und Anforderungen. Zusammen mit den Einzelnachweisen der Qualifikationsbausteine (Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen und Testbestätigungen) dient das Portfolio der Lehrkraft der Dokumentation und als Nachweis für einen Beitrag zur aktiven, präventiven und kontinuierlichen Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Übersicht zum möglichen Fortbildungsverlauf für den Teilnehmer Tabelle: Möglicher Verlauf in der Basisqualifikation Ablauf Dauer Teilnehmerzahl Zeitl. Aufwand für TN pro Woche Fortbildner Online-Pretest Online- Selbstlernkurs Freie Zeiteinteilung über 3-4 Monate unbegrenzt 1,5 Std. ALP 12 Std. 1,5-2 Std./Woche ALP Präsenz 1 Tag max Std. --- RLFB Präsenz Einweisung für das beschaffte E-Fahrzeug in der Schule Externer Anbieter Präsenz Erste-Hilfe-Ausbildung (einschl. Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einweisung Defibrillator Umfang 9 UE, Auffrischungskurse alle 2 Jahre 9 UE) SchiLf/Externer Anbieter 10

11 Übersicht zur quantitativen Bedarfsabdeckung Tabelle: Präsenzangebote (Multiplikation) bis zur Bedarfsabdeckung TN pro Fortbildung Anzahl der mögl. TN Anzahl der Fortbildungen um Bedarf abzudecken Anzahl der Veranstaltungen pro Jahr bei 4 Jahren Projektlaufzeit Unterstützende Bedarfsabdeckung durch ALP Innerhalb einer Projektlauflaufzeit von 4 Jahren (Januar 2014 Januar 2018) kann die ALP acht Präsenzveranstaltungen durchführen. Damit können sich zusätzlich 128 Berufsschullehrer in zentralen Präsenzveranstaltungen nachqualifizieren, d. h. 35 % (128/370) des maximalen Bedarfs wären innerhalb einer Projektlaufzeit von 4 Jahren über ausschließlich zentrale Mittel abgedeckt. Zusätzlicher Bedarf Besteht innerhalb der Projektlaufzeit der Anspruch einer 100-prozentigen Bedarfsabdeckung, müssten zusätzliche Präsenzveranstaltungen z. B. von regionalen Fortbildnern getragen werden (zusätzlich eine Präsenzveranstaltung pro Regierungsbezirk). Der Online-Anteil der Fortbildungssequenz findet stets zentral statt und kann eine unbegrenzte Anzahl von Teilnehmern aufnehmen. 11

12 5. ERWEITERTE QUALIFIKATION UMSETZUNG FÜR LEHRER 5.1 Zielgruppen a) Fachlehrer, Fachoberlehrer und Lehrer beruflicher Schulen im höheren Dienst, die in Fachschulen für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Berufsschulen im Berufsfeld Fahrzeugtechnik den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik oder den Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik unterrichten. b) Multiplikatoren im Berufsfeld Fahrzeugtechnik 5.2 Qualifizierungsziele Im Unterschied zur Basisqualifikation Q1 dürfen erfolgreich qualifizierte Lehrkräfte an nicht HVeigensicheren Fahrzeugen selbstständig und sicher arbeiten. Zu diesen Arbeiten zählen unter anderem Anwenden der fünf Sicherheitsregeln, Wechseln von HV- Komponenten wie Fahrmotoren, Energiespeicher im spannungslosen Zustand. Dazu zählt auch die Fehlersuche an nicht zwangsläufig berührungssicher ausgeführten HV-Komponenten mit berührungssicheren Prüfadaptern. Die so qualifizierte Lehrkraft muss in der Lage sein, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen, mögliche Gefahren zu erkennen und die für das HV-System notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen zu können (nach DGUV Information ). Eine herstellerspezifische Einweisung am Schulfahrzeug schließt die Qualifizierung ab. Die Lehrerqualifikation Q2 ( Erweiterte Qualifikation ) berechtigt Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen und Messen an unter Spannung stehenden Energiespeichern in Service- und Schulwerkstätten durchzuführen. Sie beinhaltet nicht eine Qualifizierung für Arbeiten in Entwicklung und Fertigung sowie an konventionellen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, insbesondere an externen Ladeeinrichtungen und - zubehör für Fahrzeuge. 5.3 Inhalte Angelehnt an den Qualifizierungsweg der DGUV Information (V 3.2, V 3.3) für Elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für nicht HV-eigensichere Fahrzeug insbesondere Nutzfahrzeuge bzw. Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und an Prüfplätzen (Fußnote 3) und einer Anpassung an berufsschul- und zielgruppenspezifische Anforderungen, sind folgende Fortbildungsbausteine (Tabelle: Erweiterte Qualifikation in der Lehrerfortbildung) und Voraussetzungen aufgenommen. 12

13 Tabelle: Erweiterte Qualifikation Q2 in der Lehrerfortbildung Fortbildungsbaustein/ Voraussetzung Ziel Inhalte Geschätzter zeitlicher Umfang Verfügbar ab/seit 1 Online Vortest Nachweis über theoretische Inhalte der Basisqualifikation, falls Basisqualifikation länger als 3 Jahre zurückliegt Theoretische Inhalte der Basisqualifikation 2 UE/1,5 Std Mai Selbstlernkurs mit Abschlusstest Theoretische Vorbereitung auf Präsenz und Unterrichtsbegleitung Technologie Beiträge zur Unterrichtsentwicklung 16 UE/ 12 Std. Mai Präsenz (regionale Multiplikation) Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Unterrichtspraxis Technologie (Praxis) Beiträge zu Unterrichtsentwicklung 16 UE/12 Std. Juli Präsenz (fahrzeugspezifische Einweisung) Sicherer Umgang mit den jeweiligen HV Systemen nach Vorgaben des Herstellers Einweisung für das beschaffte E Fahrzeug in der Schule ca. 4 8 UE (3 6 Std.) 5 Akademiebericht 495 mit DVD Verfügbarkeit von Lehrund Lernmaterial Juni Empfohlene Fachbücher und Medien Verfügbarkeit von Lehrund Lernmaterial 7 Erste Hilfe Ausbildung Erste Hilfe Ausbildung 9 UE (ab 1. April 2015) Erste Hilfe Fortbildung (alle zwei Jahre) 9 UE (ab 1. April 2015) 5.4 Durchführung Erste Fortbildungsstaffel (Erweiterte Qualifikation) Die 14 Multiplikatoren für Fahrzeugtechnik qualifizieren sich und bereiten die Schulungsinhalte als Akademiebericht und Selbstlernkurs auf. Die Multiplikation bildet die restlichen Lehrkräfte der betroffenen Zielgruppe (ca. 30+x Lehrkräfte) von Mai 2014 bis Juli 2014 in regionalen Veranstaltungen und über das zentrale Online-Angebot fort. 13

14 Vortest Der Online-Vortest in der Q2-Qualifikation dient der Auffrischung und sollte in Anspruch genommen werden, wenn die Basisqualifikation vor mehr als 3 Jahren abgelegt wurde. Selbstlernkurs Der Selbstlernkurs findet auf einer Lernplattform statt, auf der die Teilnehmer zusätzlich Unterrichtsmaterial vorfinden, das im entsprechenden Lernfeld/Fach Verwendung findet. Die erfolgreiche Teilnahme am Selbstlernkurs wird bescheinigt, wenn im Abschlusstest des Kurses mindestens 80 % erreicht wurden. Präsenz (regionale Multiplikation) In jedem Regierungsbezirk werden die im Selbstlernkurs erworbenen theoretischen Kenntnisse vertieft und in der Praxis angewendet. Der wesentliche Bestandteil dieser Fortbildungsveranstaltung besteht in der Freischaltung eines HV-Fahrzeuges und dem Kennenlernen der Schutz-, Prüf- und Hilfsmittel. Außerdem sollten der Aufbau und die Messungen am Energiespeicher von jedem Teilnehmer zur Erlangung der Q2 Erweiterte Qualifikation durchlaufen werden. SchiLF Die Einweisung zum beschafften E-Fahrzeug für die Schulwerkstatt ist von der Schule oder der Fachschaft als schulinterne Lehrerfortbildung selbst zu organisieren. (siehe Anhang: Anforderungskatalog für die Beschaffung eines E-Fahrzeugs). Die Einweisung erfolgt z. B. durch die Vertragswerkstatt vor Ort bei der Fahrzeugübergabe. Ist das beschaffte Fahrzeug das gleiche Fahrzeug, an dem in der regionalen Multiplikation geschult wurde, muss keine zusätzliche Einweisung erfolgen. Eine Bescheinigung (Unterschrift) des Herstellers muss vorliegen. Erste-Hilfe-Ausbildung Eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einweisung Defibrillator) wird im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung regelmäßig durchgeführt (Auffrischungskurse alle zwei Jahre 8 UE) oder ist in Eigeninitiative durch die Lehrkraft zu absolvieren. Akademiebericht Der Akademiebericht 495 mit DVD steht jedem Lehrer in seiner Schule zur Verfügung. Er kann entweder unter oder über das Bestellformular für Publikationen der ALP bestellt werden. Die Verfügbarkeit relevanter und aktueller Lehr- und Lernmaterialien und der einschlägigen Vorschriften (siehe Anhang: Literaturverzeichnis) ist sicherzustellen. Der Zugriff auf das Lehr- und Lernmaterial wird durch die Lehrkraft im Portfolio bestätigt. Portfolio Sämtliche Einzelnachweise über erworbene Qualifikationsschritte oder gegebene Voraussetzungen sollten von der Lehrkraft dokumentiert werden bzw. sind im Portfolio aufgeführt. Das Portfolio (siehe Anhang) dient der Lehrkraft als Übersicht für die einzelnen Qualifikationsbausteine und Anforderungen. Zusammen mit den Einzelnachweisen der Qualifikationsbausteine (Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen und Testbestätigungen) dient das Portfolio der Lehrkraft der Dokumentation und als Nachweis für einen Beitrag zur aktiven, präventiven und kontinuierlichen Erfüllung der Sorgfaltspflicht. 14

15 Übersicht zum möglichen Fortbildungsverlauf für den Teilnehmer Tabelle: Möglicher Verlauf in der Erweiterten Qualifikation Ablauf Dauer Teilnehmerzahl Zeitl. Aufwand für TN pro Woche Fortbildner Online-Pretest (nur bei Bedarf) Online- Selbstlernkurs Freie Zeiteinteilung über 3-4 Monate unbegrenzt 1,5 Std. ALP 12 Std. 1,5-2 Std./Woche ALP Präsenz 2 Tage max. 16 ca. 12 Std. --- RLFB Präsenz Einweisung für das beschaffte E-Fahrzeug in der Schule Externer Anbieter Präsenz Erste-Hilfe-Ausbildung (einschl. Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einweisung Defibrillator Umfang 9 UE, Auffrischungskurse alle 2 Jahre 9 UE) SchiLf/Externer Anbieter 15

16 16

Berufs- und Wirtschaftspädagogik - online. www.bwpat.de

Berufs- und Wirtschaftspädagogik - online. www.bwpat.de bwp@ Spezial 8 Februar 2015 BAG ElektroMetall 24. Fachtagung: Arbeitsprozesse, Lernwege und berufliche Neuordnung Hrsg. v. Ulrich Schwenger, Reinhard Geffert, Thomas Vollmer & Uli Neustock Peter HOFMANN

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Fragebogen mit prozentualer Ergebnisdarstellung: Teil A IT-Berufe Anlage 5 Teil A: Fragen zum Erprobungslehrplan

Fragebogen mit prozentualer Ergebnisdarstellung: Teil A IT-Berufe Anlage 5 Teil A: Fragen zum Erprobungslehrplan Ich unterrichte in folgendem Ausbildungsberuf: (bitte eintragen) IT-Berufe 1. In welchen Handlungsbereichen unterrichten Sie in o. g. Ausbildungsrichtung? in allen Handlungsbereichen des fachtheoretischen

Mehr

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich! Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Mehr

Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen

Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,

Mehr

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) 2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Lehrgangsort: Bielefeld

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Lehrgangsort: Bielefeld Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Lehrgangsort: Bielefeld Ansprechpartner: IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Ina Konstanty Uwe Lammersmann Telefon: 0521

Mehr

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten.

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten. Sperrfrist: 23. November 2015, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, bei der

Mehr

Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03.

Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03. Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der am 27.03.2010 in Karlstadt Verwirrung Folie 2 Historie Bis in die 80er Jahre: Unterführer, Führer I, Führer II

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

IT an Schulen. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Lehrern in Deutschland. Auswertung Bayern. 6. November 2014 q4415/30830 Le

IT an Schulen. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Lehrern in Deutschland. Auswertung Bayern. 6. November 2014 q4415/30830 Le IT an Schulen Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Lehrern in Deutschland Auswertung Bayern 6. November 2014 q4415/30830 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Max-Beer-Str. 2/4

Mehr

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand 26.05.2003 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 2 1.2. Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst 3-5

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

RWE Netzservice SCHALTBERECHTIGUNG

RWE Netzservice SCHALTBERECHTIGUNG RWE Netzservice SCHALTBERECHTIGUNG 2 SEMINAR SCHALTBERECHTIGUNG DAS TRAININGSKONZEPT FÜR SICHERES SCHALTEN! Sichere und zuverlässige Schalthandlungen in Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetzen sind Voraussetzung

Mehr

Elektromobilität: Chancen und Herausforderungen für das Handwerk

Elektromobilität: Chancen und Herausforderungen für das Handwerk Elektromobilität: Chancen und Herausforderungen für das Handwerk Dipl.-Ing. Myriam Gräser-Lang Beauftragte für Innovation und Technologie Handwerkskammer Trier 21. September 2011 1. Elektromobilitätstagung

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen. Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Qualität und Effizienz der Weiterbildung stellen hohe Anforderungen an

Qualität und Effizienz der Weiterbildung stellen hohe Anforderungen an Wer fragt, gewinnt! Checkliste elearning IHK-Tipps zum Erfolg von elearning Qualität und Effizienz der Weiterbildung stellen hohe Anforderungen an Unternehmen Teilnehmer Veranstalter Dozenten und Trainer

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie

Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

bit Bildungskarenz Plus +

bit Bildungskarenz Plus + bit Bildungskarenz Plus + für IT Professionals 1. Grundkonzept + + + 1.1. Zielgruppe Das Angebot bit Bildungskarenz+ für IT Professionals richtet sich an: MitarbeiterInnen von IT-Abteilungen und MitarbeiterInnen

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

IT Fachwirt IT Fachwirtin

IT Fachwirt IT Fachwirtin IT Fachwirt IT Fachwirtin - 1-1. Die Weiterbildung zum IT Fachwirt erweitert Ihre Perspektiven Die IT Anwendungen nehmen überproportional zu, demzufolge wachsten die IT-Systeme und IT Strukturen seit Jahren.

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2016

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2016 1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2016 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau)

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau) Ausbildung Thomas Sabel Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Unterweisung im Rahmen der

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Technik und Sicherheit - Stand 10.09.2005 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Technik und Sicherheit 2 2. Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit

Mehr

Lizenzierung von System Center 2012

Lizenzierung von System Center 2012 Lizenzierung von System Center 2012 Mit den Microsoft System Center-Produkten lassen sich Endgeräte wie Server, Clients und mobile Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen verwalten. Verwalten im

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)

- 1 - Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) - 1 - ABDRUCK IV.9 BS4305.4 6a. 143 649 Neubesetzung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung) Aktenvermerk: In das Beiblatt zum Amtsblatt

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1

Die neue DGUV Vorschrift 1 Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011 über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMWFK\Abteilungen\Abteilung E\Projektgruppe\Arbeitsgruppe Vorkurse\Empfehlungsformulierungen\Qualitätskriterien_Vorkurse_Anbieter.doc

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar

Mehr

Abiturprüfung ab dem Jahr 2014

Abiturprüfung ab dem Jahr 2014 STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Abteilung Gymnasium Referat Mathematik Mathematik am Gymnasium Abiturprüfung ab dem Jahr 2014 Wesentliche Rahmenbedingungen Die Länder Bayern,

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Flexibel studieren mit reduzierter Präsenz

Flexibel studieren mit reduzierter Präsenz Flexibel studieren mit reduzierter Präsenz Lehrer oder Lehrerin werden neben Beruf oder Familie Möchten Sie Lehrperson auf der Primarstufe werden und brauchen Sie zeitliche Flexibilität, weil Sie sich

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Software-Validierung im Testsystem

Software-Validierung im Testsystem Software-Validierung im Testsystem Version 1.3 Einleitung Produktionsabläufe sind in einem Fertigungsbetrieb ohne IT unvorstellbar geworden. Um eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6 Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.

Mehr

Dokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen

Dokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen Dokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen Anlage zur: Fachlichen Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für Fort- und Weiterbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb Das deutsche Ausbildungssystem zeichnet sich durch eine enge Verbindung mit der betrieblichen Praxis aus. Sie ist Voraussetzung für den Erwerb erster Berufserfahrungen, wie ihn das Berufsbildungsgesetz

Mehr

Änderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung

Änderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung Änderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung Seit dem 1. Februar 2010 steht das neue Portal zur Abrechnung der MesseCard zur Verfügung. Dieses neue Portal hält viele Neuerungen für Sie bereit: Das Portal

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Zoom-Mikroskop ZM. Das universell einsetzbare Zoom-Mikroskop

Zoom-Mikroskop ZM. Das universell einsetzbare Zoom-Mikroskop Zoom-Mikroskop ZM Das universell einsetzbare Zoom-Mikroskop Die Vorteile im Überblick Zoom-Mikroskop ZM Mikroskopkörper Kernstück des ZM ist ein Mikroskopkörper mit dem Zoom-Faktor 5 : 1 bei einem Abbildungsmaßstab

Mehr

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation DUALES ARBEITSSCHUTZSYSTEM - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Aufgrund

Mehr

BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015

BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015 1 BSV Software Support Mobile Portal (SMP) Stand 1.0 20.03.2015 Installation Um den Support der BSV zu nutzen benötigen Sie die SMP-Software. Diese können Sie direkt unter der URL http://62.153.93.110/smp/smp.publish.html

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit

Mehr

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,

Mehr

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Anlage: Vorlage für ein Informationsblatt zur Fortbildungskampagne

Anlage: Vorlage für ein Informationsblatt zur Fortbildungskampagne für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für Unterricht und Kultus für Unterricht und Kultus, 80327 München An alle Regierungen Bereich 1 und Bereich 4 Jugendämter und Schulämter nachrichtlich:

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

GeoPilot (Android) die App

GeoPilot (Android) die App GeoPilot (Android) die App Mit der neuen Rademacher GeoPilot App machen Sie Ihr Android Smartphone zum Sensor und steuern beliebige Szenen über den HomePilot. Die App beinhaltet zwei Funktionen, zum einen

Mehr

Windows 8 Lizenzierung in Szenarien

Windows 8 Lizenzierung in Szenarien Windows 8 Lizenzierung in Szenarien Windows Desktop-Betriebssysteme kommen in unterschiedlichen Szenarien im Unternehmen zum Einsatz. Die Mitarbeiter arbeiten an Unternehmensgeräten oder bringen eigene

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

zdi-bso-mint 2014/2015

zdi-bso-mint 2014/2015 Die große Gemeinschaftsoffensive zur Förderung des naturwissenschaftlichen und technischen Nachwuchses zdi-bso-mint 2014/2015 1 zdi-bso-mint 2014/2015 Basis-Informationen Gegenstand des Programmes Schülerinnen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater über eine Prüfung Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Ausbilderinformation 1-2009

Ausbilderinformation 1-2009 Ausbilderinformation 1-2009 Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, Mit den folgenden Inhalten möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildung informieren. 1.

Mehr

AMS Alarm Management System

AMS Alarm Management System AMS Alarm Management System AMS ist das Alarm Management System für Mobotix Kamerasysteme. AMS ist speziell für die Verwendung in Einsatzzentralen bei Sicherheitsdiensten oder Werkschutzzentralen vorgesehen.

Mehr