Kennzahlenvergleich SGB XII 2015 Benchmarking-Schwerpunkte Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe

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1 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte in Nordrhein-Westfalen Kennzahlenvergleich SGB XII 2015 Benchmarking-Schwerpunkte Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe

2 in NRW B I E L E F E L D B U N D E S S T A D T BO N N B O T T ROP Impre Impressum G E L S E NK I R C H E N H A M M H E R N E K R E F E L D M Ö N C H E N G L A DBACH M Ü L HE I M A N D E R R U H R R E M S C H E I D S O L I N GE N W U P P E R T AL Erstellt für: Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte in Nordrhein-Westfalen Das con_sens-projektteam: Matthias Klöppner Elisabeth Daniel Kristina König-Freudenreich Titelbild: Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchausseee 11 D Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 eichnis InhaltsverzeInh haltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Zielsetzung des Benchmarkings Methodik Übergreifende Ergebnisse Entwicklung der Einwohnerzahlen Staatliche Transferleistungen insgesamt Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches zu den Kosten der Unterkunft in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Leistungsart und Zielgruppe in der HLU Kommunale Steuerungsansätze in der HLU Ausgaben für die HLU Leistungsbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Leistungsart und Zielgruppe in der GSiAE Kommunale Steuerungsansätze in der GSiAE Ausgaben für die GSiAE Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Hilfe zur Pflege Leistungsart Hilfe zur Pflege (HzP) Zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen Gesetzliche Entwicklungen Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Strategische Zielee in der Hilfe zur Pflege in den Vergleichsstädten Trends und Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen Leistungsberechtigte in der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflegee Leistungsberechtigte in der stationären Hilfe zur Pflege Leistungsberechtigte in der ambulanten Hilfe zur Pflege Leistungsberechtigte in der ambulanten Hilfe zur Pflege nach Pflegestufen Ausgaben in der ambulanten Hilfe zur Pflege Ausgaben in der stationären Hilfe zur Pflege und für Pflegewohngeld Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem 6. Kapitel SGB XII Leistungsarten Heilpädagogische Frühförderung Integrationshelfer in Regel- und Förderschulen Ausblick: Zukünftige bzw. angekündigte gesetzliche Entwicklungen Ausblick

4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Entwicklung der Einwohnerzahlen gesamt und in Altersgruppen... 9 Abb. 2: Gesamtzahl der Einwohner: Prozentuale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr Abb. 3: Transferleistungssystem Abb. 4: Dichte der Empfänger von Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen (KeZa 23).. 12 Abb. 5: Dichte der Empfänger von Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen (KeZa 23) - Zeitreihe Abb. 6: Veränderungsraten der Transferleistungsdichte gegenüber dem Vorjahr Abb. 7: Anerkannter Bedarf an Kosten der Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e. pro Leistungsberechtigten (KeZa 14.1) Abb. 8: Anerkannte Bruttokaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten pro LB HLU a.v.e. in der Zeitreihe Abb. 9: Anerkannter Bedarf an KdU und Heizung pro LB GSiAE a.v.e. (KeZa 27) Zeitreihe Abb. 10: Schema der Zugänge zur Hilfe zur Pflege im SGB XII Abb. 11: Geplante Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes II im Überblick Abb. 12: Dichte der Leistungsberechtigten HzP insgesamt und anteilig a.v.e. (KeZa 30, 30.1) - Zeitreihe Abb. 13: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.e. unter 65 Jahre (KeZa ) - Zeitreihe Abb. 14: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.e. 65 Jahre und älter (KeZa ) - Zeitreihe 34 Abb. 15: Anteil der Empfänger von HzP a.v.e. an allen Empfängern von HzP in örtlicher Trägerschaft (KeZa 31) - Zeitreihe Abb. 16: Dichte der Empfänger von HzP a.v.e. pro EW - Zeitreihe Abb. 17: Dichte der Leistungsberechtigten von anderen Leistungen nach 65 SGB XII in Pflegestufen Abb. 18: Kommunale Bruttoausgaben für die HzP pro Leistungsberechtigten Abb. 19: Ausgaben in der stationären Hilfe zur Pflege Abb. 20: Angerechnetes durchschnittliches Alterseinkommen und Rentenniveau (KeZa 49 und 50) Abb. 21: Pflegewohngeld je Leistungsbezieher (KeZa 47) Abb. 22: Dichte der Leistungsberechtigten mit heilpädagogischer Frühförderung Abb. 23: Ausgaben für Leistungsberechtigten mit heilpädagogischer Frühförderung pro Leistungsberechtigtem Abb. 24: Dichte der Leistungsberechtigten mit Integrationshelfer Abb. 25: Anteile der Leistungsberechtigten mit Integrationshelfer unterschiedenn nach Schulform (Regel- und Förderschulen) Abb. 26: Bruttoausgaben für Integrationshelfer pro altersgleichem Einwohner Abb. 27: Bruttoausgaben für Integrationshelfer pro Leistungsberechtigten Abb. 28: Ablaufschema der Bedarfsfeststellung für Integrationshilfen in Wuppertal Abb. 29: Ablaufschema der Bedarfsfeststellung für Integrationshilfen in Krefeld, sofern der Bedarf im Pool sichergestellt werden kann Abb. 30: Anteile der Integrationshelfer mit und ohne Qualifikation

5 Abkürzungen Abkürzungen Bezeichnung außerhalb von Einrichtungen wohnend Bedarfsgemeinschaft Bundesteilhabegesetz Deutsche Rentenversicherung Einwohnerinnen und Einwohner Eingliederungshilfe Familienunterstützendee Dienste/Familienersetzende Dienste Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Haushaltssicherungskommune Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wohnend Kennzahl Kosten der Unterkunft Krankenkasse Leistungsberechtigte Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landschaftsverband Rheinland Zahl nicht verfügbar Pflegeneuausrichtungsgesetz Pflegestärkungsgesetz örtlicher Träger der Sozialhilfe Sozialgesetzbuch überörtlicher Träger der Sozialhilfe Kurzbezeichnung a.v..e. BG BTHG DRV EW EGH FUD/FED GSiAE HSK HLU HzP i.e. KeZa KdU KK LB LWL LVR n.v.. PNG PSG ötr oder ösht SGB üötr 5

6 1. Vorbemerkungen Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Daten des Jahres Durch die langjährige Arbeit des Benchmarkingkreises der mittelgroßen Großstädte in Nordrhein- denen für Westfalen steht mittlerweile eine Vielzahl an Kennzahlen zur Verfügung, aus diesen Bericht im Hinblick auf die Transparenz der Finanz- und Leistungsentwicklung sowie für kommunale Steuerungsziele besonders aussagekräftige Kennzahlenn ausgewählt und grafisch aufbereitet wurden. Darüber hinaus erhobene Daten und gebildete Kennzahlen können im Interesse eines möglichst fokussierten Berichts hier nicht abgebildet werden, stehen den Projektleiterinnen und Projektleitern in den Städten aber zur Verfügung. Es werden Leistungsarten analysiert, in denen große kommunale Finanzvolumina gebunden sind oder die zentrale Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beinhalten, um Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Hilfebedarf zu lösen oder diesen zu vermeiden. Gegenstand des vorliegenden Berichts sind somit die kommunalen Leistungs- und Finanzdaten der Hilfe zum Lebensunterhalt t (HLU) nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem Siebten Kapitel des SGB XII, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (EGH) nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII, hiervon Heilpädagogische Frühförderung, Integrationshelfer in Regel- und Förderschulen. Der diesjährige Bericht hat den Anspruch, verstärkt auf qualitative Aspekte des Austauschs der Städte einzugehen. Die Schilderung und Erklärung von quantitativen Veränderungen und Verschiebungen im Leistungsgeschehen wird daher im Vergleich zu den Vorjahren kürzer ausfallen und an geeigneter Stelle immer wieder Platz machen für die Ergebnisse und Erkenntnisse des qualitativen Austauschs. Reduzierte quantitative Analysen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden in diesem Bericht entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder die männliche Sprachform verwendet. Diese beziehen immer alle Geschlechter mit ein Zielsetzung des Benchmarkings Das Benchmarking zielt darauf ab, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen beobachteten Ergebnisse in den beteiligten Städten transparent zu machen und die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen zu erkennen sowie effektiver zu gestalten. 6

7 Das Leistungsgeschehen in den verschiedenen Leistungsarten ist dabei abhängig von Einflussfaktoren, die nur zum Teil von der Verwaltung beeinflussbar sind. Rahmenbedingungen, wie z.b.. Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage, sind nicht durch den Träger der Sozialhilfe veränderbar. Das Benchmarking ist somit darauf ausgerichtet, die beeinflussbaren Faktoren herauszuarbeiten, also die Erfolgsgrößen der besseren Lösungen zu identifizieren und den Teilnehmenden erfolgversprechende Ansätze untereinander zugänglich zu machen. Das Vorgehen beim Benchmarking ist mehr als eine Einzelbetrachtung von Kennzahlen, die Zahlen unkommentiert nebeneinander stellt. Es bietet vielmehr Raum, flexibel auf aktuelle Erkenntnis- und Diskussionsbedarfe sowie geänderte Schwerpunktsetzungen einzugehen. Der an den Zielen des SGB XII ausgerichtete Kennzahlenkatalog stellt dafür die erforderliche Basis bereit und ist die Grundlage für die Fachdiskussion der Teilnehmenden Methodik Kernstück des Benchmarking ist ein Gerüst von Kennzahlen, das zusammen mit qualitativen Informationen fundierte Aussagen zur Situation der einzelnenn Städte im interkommunalen Vergleich liefern kann. Durch einen intensiven Austausch über Erhebungsmethoden und Analyseverfahren wird eine fortwährend hohe Qualität der Daten und der aus ihnen resultierendenn Ergebnisse gewährleistet. Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist zudem die Verstetigung der Erhebungen; so werden längerfristige Veränderungen sichtbar und Steuerungsmaßnahmen könnenn auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Qualität durch Austausch und Verstetigung Die für die Bildung von Kennzahlen benötigten Basiszahlen werden im Vorfeld eindeutig definiert und vorrangig durch die Städte erhoben. Bei der Ermittlung der Basiszahlen können zwischen den Teilnehmern aufgrund der Anwendung unterschiedlicher EDVauch mithilfe Verfahren geringfügige Unterschiede vorhanden sein, die schrittweise eines im Rahmen des Benchmarkings durchgeführten Fachtages der IT-Anwender minimiert werden. Die Datengrundlage im Leistungsbereich SGB II, im Wesentlichen genutzt für die Ermittlung der Transferleistungsdichte (siehe Kapitel 2.2), bezieht sich auf Daten vor der Revision der Grundsicherungsstatistik durch die Bundesagentur und wird somit letztmalig in der bisherigen Struktur verwendet. Hierdurch wird die Transferleistungsdichte gegenüber den Vorjahreswerten abweichen, da sich die Datengrundlage und damit die bisherige Datenstruktur verändern wird. Veränderung der Datenstruktur SGB II Im Benchmarking zum SGB XIII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypenn gearbeitet: mit Dichten, Anteilen und mit Ausgaben pro Leistungsberechtigtem. Dichtewerte werden in diesem Bericht zu allen Leistungsarten ausgewiesen, um die Inanspruchnahme 7

8 von Leistungen in den unterschiedlich großen Städten vergleichbar zu machen. Vor allem bei der Betrachtung von Dichtewerten ist die Entwicklung der Einwohnerzahlen von Bedeutung, da diese einen direkten Einfluss auf die Dichtewerte hat. Auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen geht daher das nächste Kapitel näher ein. 8

9 2. Übergreifendee Ergebnisse 2.1. Entwicklung der Einwohnerzahlen Die in diesem Bericht verwendeten Einwohnerdaten entstammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag 31. Dezember Somit werden Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte gezählt. Sie können daher von anderen veröffentlichten Daten (z.b. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Volkszählung) abweichen. ABB. 1: ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN GESAMT UND IN ALTERSGRUPPEN Stadt Jahr Abk. Gesamtzahl der Veränderung Einwohner mit der Hauptwohnsitz Gesamtzahl in der der EW geg. Kommune am Vj in Prozent des Berichtsjahres Einwohner 0 bis unter 15 Jahre Veränderung der Zahl der EW 0 - unter 15 Jahre geg. Vj in Prozent Einwohner 15- unter 65 Jahre Veränderung der Zahl der EW 15 bis unter 65 Jahre geg. Vj in Prozent Einwohner 65 Jahre und älter Veränderung der Zahl der EW 65 Jahre und älter geg. Vj in Prozent Bielefeld 2015 BI ,42% ,11% ,60% ,34% Bonn 2015 BN ,66% ,18% ,10% ,36% Bottrop 2015 BOT ,62% ,98% ,40% ,11% Gelsenkirchen 2015 GE ,48% ,26% ,43% ,19% Hamm 2015 HAM ,84% ,21% ,98% ,81% Herne 2015 HER ,93% ,57% ,06% ,17% Krefeld 2015 KR ,26% ,01% ,34% ,55% Mönchengladbach 2015 MG ,32% ,93% ,34% ,87% Mülheim 2015 MH ,31% ,95% ,36% ,32% Remscheid 2015 RS ,42% ,68% ,61% ,30% Solingen 2015 SG ,14% ,44% ,23% ,08% Wuppertal 2015 W ,19% ,96% ,16% ,19% ,95% ,96% ,93% ,35% Mittelwert ,44% ,65% ,31% ,73% ,11% ,50% ,22% ,18% Die Entwicklung der Einwohnerzahlen ist gegenüber den Vorjahren teilnehmenden Städte wachsen weiterhin um im Durchschnitt knapp 1 %. stabil, die Auffällig ist der Wert der Bundesstadt Bonn (-0,66 %), dieser lässt sich auf einen statistischen Effekt zurückführen: Zum Stichtag veränderte sich der der Bevölkerungsstatistik zugrunde liegende Bevölkerungsbegriff. Bislang war die sogenannte wohnberechtigte Bevölkerung auswertungsrelevant. Dies umfasste sowohl Personen mit einzigem oder Hauptwohnsitz in Bonn als auch Personen, die in Bonn mit Nebenwohnsitz gemeldet waren. Seit dem Stichtag wird ausschließlich die Bevölkerung mit einzigem bzw. Hauptwohnsitz in der Stadt Bonn als Grundlage für die Auswertung zur Bevölkerungsstatistik herangezogen. Dies hat einen Rückgang der Einwohnerzahl um 0,66 % im Vergleich zum Vorjahr zur Folge, wie in der folgenden Abbildung verdeutlicht: 9

10 ABB. 2: GESAMTZAHL DER EINWOHNER: PROZENTUALE VERÄNDERUNG IM VERGLEICH ZUM VORJAHR Prozent 2 Kennzahl SGB XII Einwohner Gesamtzahl der Einwohner Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Prozent con_sens 1,5 1,42 1,48 1,26 1,32 1,31 1,14 1,19 1 0,84 0,93 0,95 0,62 0,5 0,42 0-0,5-0,66-1 BI BN BOT GE HAM HER KR MG MH RS SG W MW 2.2. Staatliche Transferleistungen insgesamt Die existenzsichernden Leistungen, geregelt im SGB XII und im SGB II, bilden ein Auffangnetz der sozialen Sicherung, um den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Das Leistungsgeflecht, das sich aus den Leistungen des SGB II sowie des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII ergibt, ist in folgender Grafik veranschaulicht: 10

11 ABB. 3: TRANSFERLEISTUNGSSYSTEM Arbeitsmarkt Transferleistungssystem Dauerhaft volle Erwerbsminderung oder über 65 Jahre Leistungsbezug SGB XII, 4. Kapitel: GSiAE Integration in Arbeit Erwerbsfähige mit Leistungsbezug SGB II Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Über 65 Jahre oder dauerhaft volle Erwerbsminderung Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit oder Renten Volle Erwerbsminderung u. unter 65 Jahre Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit Integration in Arbeit Weniger als 3 Stunden arbeitsfähig Leistungsbezug SGB XII, 3. Kapitel: HLU Das auf der nächsten Seite abgebildete Diagramm weist die sogenannte Transferleistungsdichte als Dichte aller Empfänger von existenzsicherndenn Leistungen aus. Diese setzt sich zusammen aus der Dichte der SGB II-Empfänger und der Dichte der Empfänger von Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII (HLU und GSiAE). Definition der Kennzahl Transferleistungsdichte KeZa 23. Zahl der Empfänger von Transferleistungen (Alg II, Sozialgeld, HLU a.v.e. und GSiAE a.v.e.) je Einwohner zum Stichtag Wirkungsfaktoren Anstieg der Transferleistungsdichte entsteht durch Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger oder Abnahme der Einwohnerzahl. Sinken der Transferleistungsdichte entsteht durch Abnahme der Zahl der Leistungsempfänger oder Zunahme der Einwohnerzahl. Auch wenn der vorliegende Bericht ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB XII eingeht, wird die Dichte der Empfänger von SGB II-Leistungen an dieser Stelle in die Betrachtung einbezogen, da dadurch ein Überblick über die gesamte, in einer Kommune bestehende Hilfebedürftigkeit entsteht. Darüber hinaus trägt die Kommune die in den SGB II-Leistungen enthaltenen Kosten der Unterkunft, die einen bedeutenden Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben nach sich ziehen. In der Grafik abgebildet sind alle Personen in einer Kommune, die in eigenem Wohnraum leben und staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, je Einwohner. Welche Leistungsart dem jeweiligen Leistungsberechtigten zusteht, hängt von Alter und Erwerbsstatus der Person ab. 11

12 ABB. 4: DICHTE DER EMPFÄNGER VON TRANSFERLEISTUNGEN AUßERHALB VON EINRICHTUNGEN (KEZA 23) Kennzahl SGB XII 23 "Transferleistungsdichte" a.v.e. pro Einwohner am des Berichtsjahres con_sens ,9 17,2 2,0 Dichte LB GSiAE a.v.e ,6 15,6 2,5 110,5 111,5 112,6 14,9 10,9 2,7 2,8 93,8 99,0 183,7 138,3 11,7 0,8 125,7 153,0 14,2 2,5 136,3 141,1 16,9 1,5 122,6 163,7 17,3 2,8 143,6 133,6 15,2 2,8 115,6 119,6 109,9 11,6 2,9 12,0 2,8 105,1 95,2 151,9 17,5 3,4 130,9 138,9 14,6 2,5 121,8 Dichte LB HLU a.v.e. Dichte Bezieher Alg2/Sozialgeld (SGB II) "Transferleistun gsdichte" a.v.e 0 BI BN BOT GE HAM HER KR MG MH RS SG W MW Die Darstellung der proportionalen Verteilung der jeweiligen Leistungsbezügee zeigt, dass der Bezug von SGB II-Leistungen den weitaus größten Anteil an den Transferleistungen ausmacht. Im Mittelwert erhalten 121,8 von Einwohnern Leistungen nach dem SGB II, bei den Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII sind es hingegen 2,5 bzw. 14,6 Personen pro Einwohner. Darüber hinaus verdeutlicht die Grafik die interkommunalen Unterschiede in der Dichte der Transferleistungen. Während Solingen eine Dichte von 109,9 aufweist, ist sie in Gelsenkirchen mit 202,9 deutlich höher. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklungen der gesamten Transferleistungsdichte im Zeitverlauf über drei Jahre. 12

13 ABB. 5: DICHTE DER EMPFÄNGER VON TRANSFERLEISTUNGEN AUßERHALB VON EINRICHTUNGEN (KEZA 23) - ZEITREIHE Kennzahl SGB XII 23 "Transferleistungsdichte" a.v.e. pro Einwohner am in der Zeitreihe con_sens Mittelwert , ,6 111,5 112,6 138,3 153,0 141,1 163,7 133,6 119,6 1119,6 138,9 109,9 151, BI BN BOT GE HAM HER KR MG MH RS SG W In fast allen Städten ist eine kontinuierliche Steigerung der Transferleistungsdichte feststellbar. Nur in Bottrop, Hamm und Remscheid ist die Dichte gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben bzw. geringfügig gesunken. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Veränderungsraten der Transferleistungsdichte gegenüber dem Vorjahr. ABB. 6: VERÄNDERUNGSRATEN DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE GEGENÜBER DEM VORJAHR Veränderung der Transferleistungsdichte 2014 / 2015 in Prozent BI BN BOT GE HAM HER KR MG MH RS SG W MW "Transferleistungsdichte" a.v.e 0,9 7,0-0,2 3,2-1,4 2,9 1,1 1,1 3,9-0,3 2,0 1,4 1,8 Dichte Bezieher Alg2/Sozialgeld (SGB II) 0,4 7,1 0,5 3,1-1,7 2,4 0,9 1,2 4,3 0,4 1,4 0,8 1,8 Dichte LB GSiAE a.v.e. 5,8 8,6-10,6 4,3 2,9 5,0 2,2 1,5 0,1-8,5 3,0 4,2 1,5 Dichte LB HLU a.v.e. -8,2-3,9 21,8 7,2-11,9 19,5 5,6-4,7 7,4 10,8 20,0 14,0 6,5 Die Tabelle verdeutlicht, dasss die Dichten aller drei Leistungsbereiche im Mittelwert gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, am deutlichsten im Bereich der HLU a.v.e.. Allerdings ist die HLU-Dichte auch in vier von zwölf teilnehmenden Städten gesunken. Aufgrund der eher kleinen Personengruppe der Leistungsberechtigten und der hohen Fluktuation in diesem Bereich sind hier deutliche Schwankungen in den Veränderungsraten der einzelnen Städte zu beobachten. Im Bereich der GSiAE a.v.e., bei der sich die Dichte in nur zwei Städten verringert hat, sind die Unterschiede etwas geringer. Am geringsten sind die Veränderungsraten im Bereich SGB II. Die größte Steigerung fand in Bonn mit 7,1 % statt, zu einer Reduzierung ist es nur in Hamm (-1,7 %) gekommen. 13

14 Nicht nur die Entwicklung im SGB II, sondern auch andere bedeutende Sozialleistungsbereiche, wie z.b. das SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung), beeinflussen das Leistungssystem der HLU und GSiAE. Darüber hinaus sind die Leistungen der GSiAE abhängig von den ökonomischen Voraussetzungen der Antragsteller: Aufgrund des Wegfalls der Rentenversicherungspflicht von SGB II- eine Empfängern haben weniger Menschen Rentenansprüche bzw. mehr Menschen geringe Rente. Einflüsse anderer Sozialleistungsbereiche Selbst wenn durch den Bezug von SGB II-Leistungen geringe Rentenansprüche erworben werden, entfällt der Rentenbezug für Personen, die die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben. Personen im SGB II-Leistungsbezug ohne ausreichende Rentenansprüche wechseln mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Leistungsbezug der GSiAE. Personen unter der Regelaltersgrenze, die per Definition erwerbsgemindert sind, wechseln entweder in den Leistungsbereich der HLU oder im Falle einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung in die GSiAE. Die beiden existenzsicherndenn Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem Dritten Kapitel SGB XII und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem Vierten Kapitel SGB XII werden in dem vorliegenden Bericht aufgrund der geringeren Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten durch die Kommunen lediglich in kürzerer Form dargestellt. Dennoch sind diese Leistungsarten von hoher sozialpolitischer Bedeutung und Gegenstand der Untersuchungen im Benchmarkingkreis. Ein umfangreiches Kennzahlenset liegt vor, welches sich auf die Leistungen außerhalb von Einrichtungen bezieht. Die in Einrichtungen gewährten Leistungen der HLU und GSiAE werden ergänzend zur Primärleistung Hilfe zur Pflege erbracht und sind damit nicht kommunal steuerbar. 14

15 3. Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches zu den Kosten der Unterkunft in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Das folgende Kapitel stellt die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs der zwölf teilnehmenden Städte zu den Bedarfen der Kosten der Unterkunft in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Leistungsart und Zielgruppe in der HLU Die Hilfe zum Lebensunterhaltt ist im Dritten Kapitel SGB XII verankert. Zielsetzung des gesetzlichen Auftrages ist es, die Existenzsicherung im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Im Gegensatz zu den beiden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) werden Leistungen der HLU nur von einem relativ kleinen Personenkreis in Anspruch genommen. Die geringe Grundgesamtheit führt auch dazu, dass sich Veränderungen in der Anzahl der Leistungsberechtigten prozentual stärker auswirken können. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Personengruppen: Personen, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung unter der Altersgrenzee von derzeit 65 Jahren und vier Monaten liegen und die eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten, weil sie zeitweise erwerbsgemindert und/oder alleinstehend sind bzw. in deren Haushalt keine erwerbsfähigen Berechtigten in der Bedarfsgemeinschaft wohnen, die vorübergehend weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, über deren dauerhaftee Erwerbsminderung (GSiAE nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder Erwerbsfähigkeit von über drei Stunden pro Tag (SGB II) noch nicht entschieden ist, die eine vorgezogene Altersrente erhalten. Ausländern, die sich nach den Bestimmungen des 23 SGB XII im Bundesgebiet tatsächlich aufhalten, soweit sie nicht den Rechtskreisen SGB II oder AsylbLG zugeordnet werden, Kindern unter 15 Jahren, die bei anderen Verwandten oder anderen Personen als ihren Eltern leben, Personen ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Leistungsberechtigte in der HLU 15

16 Für alle aufgeführten Personengruppen gilt, dass sie nur dann leistungsberechtigt sind, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht über eigenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann und sie die erforderlichen Leistungen nicht von anderen Personen erhalten. HLU a.v.e Kommunale Steuerungsansätze in der HLU Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Bericht bezieht sich in seinen Ausführungen zu den Kosten der Unterkunft nur auf die Personengruppe, die HLU- Leistungen außerhalb von Einrichtungen erhält. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sind die Ziele der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt: den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen zu sichern, deren Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern und deren Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen sowie den Übergang ins SGB II bzw. die GSiAE zu gestalten. Die Inanspruchnahme von HLU-Leistungen stellt in der Praxis primär eine Übergangssituation zwischen SGB II- und GSiAE-Bezug dar. Folglich ist die Fluktuation in diesem Leistungsbereich besonders hoch bei zugleich verhältnismäßig geringen Fallzahlen. Die Träger der Sozialhilfe haben die Aufgabe, für die Leistungsberechtigten vor allem Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Wo es möglich ist, sollen die Leistungsbeziehenden aktiviert werden, sodass sie im günstigsten Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. In diesem Zusammenhang können auch Angebote zur psychosozialen Stabilisierung von kommunalem Interesse sein. In der Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen kleinen Personenkreis tatsächlich erreichen können. Dementsprechend ist der zu leistende Aufwand mit dem aus Sicht des Sozialhilfeträgers zu erwartenden Nutzen abzugleichen. Aktivierung durch Einzelmaßnahmen Konkrete kommunale Steuerungsmöglichkeiten bestehen insbesondere durch eine klare Schnittstellengestaltung zum SGB II-Träger und in der Optimierung der internen Prozesse in Hinblick auf die Gewährung der Leistungsarten HLU und GSiAE. Die Abgrenzung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt durch Beobachtung und Steuerung der Zu- und Abgänge vom und in das SGB II und die GSiAE. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Zusammenarbeit mit dem Rentenversicherungsträger und der Zeitpunkt der Begutachtung von Personen, die vorübergehend erwerbsgemindert sind, durch den Rentenversicherungsträger. Schnittstellengestaltung zu SGB II und GSiAE 16

17 Demzufolge bestehen Steuerungsmöglichkeiten unter anderem durch: verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II und GSiAE, zeitnahes Veranlassen der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Überführung in die GSiAE bei dauerhafter voller Erwerbsminderung, Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung in das SGB II. Steuerungsmöglichkeiten Ausgaben für die HLU Das Ausgabenvolumen, das in der HLU a.v.e. aufgewendet wird, richtet sich nach dem, was im Einzelfall erforderlich ist. Der Bedarf setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten zusammen: maßgebender Regelsatz, Kosten der Unterkunft (inkl. Nebenkosten), Heizung und Warmwasser, Mehrbedarfe (z.b. für Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte, Kranke), Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, einmalige Leistungen (z.b. Erstausstattung für die Wohnung, Bekleidung), Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten, Bildungs- und Teilhabeleistungen. Bestandteile HLU-Ausgaben Im Folgenden werden nur die Kosten der Unterkunft (inkl. Nebenkosten), Heizung und Warmwasser betrachtet, da die finanzielle Beanspruchung der Kommunenn im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt insbesondere durch den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) verursacht wird. Sie haben einerseits einen großen Anteil an den Gesamtausgaben der Hilfen zum Lebensunterhalt a.v.e., andererseits sind sie aus kommunaler Sicht der Anteil mit dem höchsten Steuerungspotential. Im Rahmen einer Abfrage unter den teilnehmenden Städten wurden konkrete Maßnahmen und Instrumentee erfragt, mit denen die Kommunen Einfluss auf die Entwicklung der KdU nehmen. Hierzu wurden unter anderem die folgenden unterschiedlichen Maßnahmen benannt: Verbesserung der Rahmenbedingungen für geförderten Wohnungsbau, Festlegung von Mietobergrenzen im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes, Prüfung der Einhaltung der Mietobergrenzen; bei Überschreitung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Umzug in eine angemessene Wohnung erfolgen, Arbeitshinweise bzw. Dienstanweisungen in Bezug auf angemessene Heiz- und Warmwasserkosten, angemessenen Wasserverbrauch, Energieausweis, Wohnungsvermittlung für zu teuer wohnende Leistungsempfänger, Energieberatungen, Intensive Prüfung von Abrechnungen bei Immobilien in Eigennutzung. Steuerung KdU- Ausgaben 17

18 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ausgaben für die KdU pro Leistungsberechtigten vor allem von dem verfügbarenen anzurechnenden Einkommen des Leistungsberechtigten und der spezifischen Fallkonstellation im Einzelfall abhängen. Der anerkannte Bedarf an Kosten der Unterkunft und Heizung pro Leistungsberechtigten von HLU a.v.e. ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ABB. 7: ANERKANNTER BEDARF AN KOSTEN DER UNTERKUNFT UND HEIZUNG IN DER HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN (KEZA 14.1) Euro Kennzahl SGB XII Anerkannter Bedarf an Kosten der Unterkunft und Heizung pro LB HLU a.v.e. in Euro im Berichtsjahr Mittelwert 2015 con_sens BI BN BOT GE HAM HER KR MG MH RS SG W Hinweis: Der anerkannte Bedarf für Kosten der Unterkunft entspricht nicht in jedem Fall den Ist-Ausgaben der jeweiligen Kommune, weil unter Umständen zusätzliche Einkommen der Leistungsberechtigten auf den Bedarf angerechnet wurden. Definition der Kennzahl Gesamtausgaben für Kosten der Unterkunft HLU a.v.e. (KeZa SGB XII 14.1) Gesamtausgaben für den anerkannten Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung pro LB am Stichtag Generell sind die anerkannten KdU zum einen durch örtliche Gegebenheiten und Möglichkeiten bedingt. So variieren das Angebot an (angemessenem) Wohnraum und das regionale Mietniveau zwischen den Städten, was zu Unterschieden in den Ergebnissenn führt. Von Relevanz ist zudem die Anzahl der Haushaltsmitglieder in den Bedarfsgemeinschaften bzw. der Anteil der alleinstehenden Leistungsberechtigten, die einen unterschiedlichen Bedarf an Wohnraum und damit einen unterschiedlichenn Bedarf an Miet- und Heizkosten haben. Generelle Einflussfaktoren Demzufolge ergeben sich be interkommunalen Vergleich ei den Ausgaben für die KdU in der HLU deutliche Unterschiede. Die Spannweite U a.v.e. im reicht von Euro pro Leistungsberechtigten in Solingen bis zu Euro in Mülheim a.d.r.. Im Mittelwert der Städte liegen die Ausgaben bei Euro pro Leistungsberechtigten. 18

19 Benchmarking der SGB XII-Leistungen n der mittelgroßen Großstädte Auch der Vergleich der Ausgabenhöhe mit dem Vorjahresniveau zeigt eine unterschiedliche Entwicklung der KdU. In neun von zwölf teilnehmenden Städten sind die Ausgaben gestiegen; lediglich in Bottrop, Solingen und Wuppertal ist ein Rückgang zu verzeichnen. In Wuppertal zeigen sich hier die Auswirkungen der rückwirkenden statistischen Umstellung auf die Bruttokaltmiete. Ab 2016 werden die absoluten Zahlen dargestellt. Durchschnittlich haben sich die anerkannten KdU im Vergleich zum Vorjahr um 2,89 % erhöht. Der Anstieg der anerkannten KdU resultiert u.a. aus einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt derzeit verschärft durch die notwendige Bereitstellung von Wohnraum für Asylsuchende sowie aus dem Rückgang öffentlich geförderten Wohnraums durch auslaufende Bindungsfristen. Wie schon im Vorjahr sind die anerkannten KdU in Gelsenkirchen und Herne aufgrund eines weniger angespannten Wohnungsmarktes vergleichsweise niedrig wenngleich auch in diesen Städten ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Ein gegensätzliches Bild zeigt sich in Solingen,, wo die Ausgaben für den anerkannten Bedarf um mehr als 20 % gesunken sind, sodass sie im Vergleich mit den anderen Städten inzwischen die niedrigsten sind. Die differenzierte Betrachtung der KdU zeigt, dass in den teilnehmenden Städten insbesondere die anerkannten Nebenkosten pro Leistungsberechtigten angestiegen sind, im Mittelwert um 6,23 %. Die durchschnittlichen anerkannten n Heizkosten haben sich um 0,18 % gesteigert, wohingegen die anerkannte Bruttokaltmiete um 2,21 % gesunken ist. Die nachfolgende Tabellee gibt einen Überblick über die Höhe der anerkannten Bruttokaltmiete, die anerkannten Nebenkosten sowie die anerkannten Heizkosten pro Leistungsberechtigten in Euro über die vergangenen vier Jahre. ABB. 8: ANERKANNTE BRUTTOKALTMIETE, NEBENKOSTEN UND HEIZKOSTEN PRO LB HLU A.V.E. IN DER ZEITREIHE anerkannte Bruttokaltmiete pro LB anerkannte Nebenkosten pro LB anerkannte Heizkosten pro LB Jahr BI BN BOT n.v n.v n.v n.v n.v n.v n.v n.v n.v n.v n.v n.v. Anerkannte Kosten/Bedarfe für KdU in der HLU a.v.e. (in Euro) GE HAM HER KR MG MH RS SG n.v n.v n.v n.v n.v n.v. W MW n.v Den größten Bestandteil der KdU bildet die anerkannte Bruttokaltmiete, sodass die Höhe des Bedarfs für KdU insbesondere auch durch das Mietniveau beeinflusst wird. Die (abstrakten) Mietobergrenzen sind laut diesbezüglicher er Rechtsprechung anhand eines schlüssigen Konzeptes durch die Kommunen festzulegen. 19

20 Definition der Kennzahl Durchschnittliche anerkannte Bruttokaltmiete, anerkannte Nebenkosten und anerkannte Heizkosten pro Leistungsberechtigten (KeZa SGB XII 15.2) Durchschnittliche anerkannte Bruttokaltmiete, anerkannte Nebenkosten und anerkannte Heizkosten in Euro am Stichtag des Berichtsjahres im Zeitreihenverlauf. So wie auf Bundesebene unterliegen bei einem Großteil der teilnehmenden Städte die reinen Mieten sowie die anerkannten Heiz- und Nebenkosten einer kontinuierlichen Steigerung. Dementsprechend ist die anerkannte Bruttokaltmiete gegenüber dem Vorjahr mehrheitlich angestiegen; ein Rückgangg ist nur in Remscheid und Solingen zu verzeichnen. Insbesondere in Solingen ist die Verringerung der anerkannten Bruttokaltmiete pro Leistungsberechtigten um 48,3 % darauf zurückzuführen, dass in den Vorjahren auch die Nebenkosten enthalten waren, die im aktuellen Berichtsjahr aber herausgerechnet werden konnten. Dies führt zu dem oben beschriebenen deutlichen Rückgang der Gesamtausgaben für die anerkannten KdU pro Leistungsberechtigten. Anerkannte Bruttokaltmiete, Neben- u. Heizkosten Die anerkannten Neben- sowie Heizkosten pro Leistungsberechtigten sind in beinahe allen teilnehmenden Städten gestiegen. Lediglich in Remscheid sind diese Kosten zurückgegangen. Hier hatte es allerdings im Vorjahr einen Anstieg gegeben, sodass die Werte sich jetzt wieder im Bereich des Niveaus des Vorvorjahres bewegen. In der nachfolgenden Betrachtung der Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII werden die KdU-Bedarfe ebenfalls untersucht. Allerdings wird die Zusammensetzung der KdU nicht gesondert ausgewiesen, sodass die Ergebnisse aus der HLU auch für den Leistungsbereich GSiAE gelten Leistungsbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Leistungsart und Zielgruppe in der GSiAE Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach dem Vierten Kapitel SGB XII gewährt. Leistungsberechtigt sind entsprechend 41 SGB XII grundsätzlich die folgenden zwei Personenkreise, bei denen das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um eigenständig für den notwendigen Lebensunterhalt aufzukommen: Personen, die die in 41 Abs. 2 SGB XII genannte Rentenaltersgrenze (65 Jahre plus Steigerung) erreicht haben, Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zielgruppen Zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen zählen diejenigen, die auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch 20

21 den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfallprüfung. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können in und außerhalb von Einrichtungen gewährt werden. Im Rahmen des Kennzahlenvergleichs werden für beide Bereiche Daten erhoben, der Schwerpunkt liegt jedoch auf den Leistungen außerhalb von Einrichtungen. Grundsicherung in Einrichtungen wird in der Regel als ergänzende Leistung zur Hilfe zur Pflege oder zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Schwerpunkt GSiAE a.v.e Kommunale Steuerungsansätze in der GSiAE Wesentliche Einflussfaktoren in Bezug auf die Anzahl der Leistungsberechtigten der GSiAE sind die demografischee Entwicklung in der Bundesrepublik sowie die Höhe der Renteneinkünfte und das vorhandene Vermögen der Leistungsberechtigten. Die Höhe der Ausgaben wird zum einen von dem anrechenbaren Einkommen und zum anderen durch das regionale Mietniveau sowie die Ausgaben für Heiz- und Nebenkosten bestimmt. Für den Träger der Sozialhilfe sind diese Einflussfaktoren nicht direkt steuerbar. Die Einkünfte der Leistungsberechtigten werden durch das Rentenniveau beeinflusst, welches wiederum von den individuellen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzlichen Regelungen abhängig ist. Die Höhe der Mieten und der Heiz- und Nebenkosten unterliegt den Gesetzen der Wohnungs- und Energiemärkte. Preisanstiege in diesen Bereichen wirken sich auf die Höhe der Ansprüche auf Leistungen der GSiAE aus. Einflussfaktoren Rentenniveau u. Mietniveau In der Zukunft ist mit einer Steigerung der Anzahl von Leistungsberechtigten und den damit verbundenen Ausgaben zu rechnen, da Rentenansprüche in zunehmendem Maße nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen und zusätzliche Hilfen benötigt werden. Diese Entwicklung wird verstärkt durch eine steigende Anzahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen und oftmals unterbrochene Erwerbsbiografien. Steigende Fallzahlen u. Ausgaben Aufgrund des Übergangs der fiskalischen Zuständigkeit an den Bund schwächt sich die Belastung der kommunalen Haushalte für die Finanzierung der GSiAE-Leistungen ab. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Ziel der dauerhaften finanziellen Entspannung der kommunalen Haushalte. Nach einem teilweisen Übergang seit 2011 übernimmt der Bund ab dem Jahr 2014 nunn 100 % der Netto-Ausgaben für GSiAE-Leistungen. Die Übernahme der Kosten beinhaltet allerdings nicht die Ausgaben der Kommunen für den Prozess der Leistungsgewährung, wie bspw. für eingesetztes Personal. Übergang der finanziellen Verantwortung an den Bund Auf der Ebene der Sachbearbeitung sind keine großen Veränderungen festzustellen. Allerdings erfolgt naturgemäß eine verstärkte Kontrolle durch den Bundesrechnungshof und die Länderaufsicht bezüglich der Mittelverwendung. Zudem wird ein höherer 21

22 Aufwand für umfangreichere statistische Angaben beschrieben. Diese Aspekte sind bei der zukünftigen Personalplanung einzubeziehen. Für die am Benchmarking teilnehmenden Städte ist daher die Betrachtung der Ausgabenentwicklung in der GSiAE in Bezug auf die kommunalen Haushalte derzeit weniger steuerungsrelevant Ausgaben für die GSiAE Die Ausgaben für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten: Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Kosten der Unterkunft und Heizung, Sicherstellung der Kranken- und Pflegeversicherung, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen (z.b. Erstausstattung für die Wohnung, Bekleidung), Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten, Bildungsleistungen (aus dem Bildungs- und Teilhabepaket). Zusammensetzung der Ausgaben Die oben bereits erwähnten Steigerungen der Fallzahlen zeigen sich auch in dem stetigen Anstieg der Dichten sowie der Ausgaben in der GSiAE a.v.e.. Die steigende Tendenz wird auch im aktuellen Berichtsjahr deutlich: In zehn von zwölf Städten sind die Dichten gestiegen, eine Erhöhung der Fallkosten war in elf von zwölf Städten zu verzeichnen. Steigende Dichten und Ausgaben Aufgrund dieser Steigerungen hat sich das Gesamtausgabenvolumen in der GSiAE erhöht. Dies steht jedoch auch im Zusammenhang mit dem bundesweit einheitlichen Regelsatz, der sich kontinuierlich erhöht. Auch bei den Ausgaben für die Unterkunft und Heizung zeigt sich eine steigende Tendenz. Letztere machen den größten Anteil an den Gesamtausgaben aus. Die nachfolgende Grafik weist den Bedarf an Kosten der Unterkunft und Heizung pro Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.e. aus. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben können allerdings abweichen bzw. niedriger sein, wenn beim Leistungsberechtigten anrechenbares Einkommen vorhanden ist. Bedarf KdU Differenzen im Städtevergleich lassen sich im Wesentlichen durch die unterschiedlich hohen Mietniveaus und Veränderungen der Mietobergrenzen erklären. In der Grafik ist dies insbesondere bei den Städten zu beobachten, deren Kosten der Unterkunft über dem ausgewiesenen Mittelwert liegen. 22

23 ABB. 9: ANERKANNTER BEDARF AN KDU UND HEIZUNG PRO LB GSIAE A.V.E. (KEZA 27) ZEITREIHE Euro Kennzahl SGB XII 27. Anerkannter Bedarf an Kosten der Unterkunft und Heizung pro LB GSiAE a.v.e. am in Euro in der Zeitreihe Mittelwert 2015 con_sens BI BN BOT GE HAM HER KR MG MH RS SG W Wie in den Vorjahren, zeigt sich in Bonn, Mülheim a.d.r. und Wuppertal ein hohes Niveau des gewährten Bedarfes an KdU. Aber auch die Städte Bottrop und Remscheid liegen leicht über dem Mittelwert. Im Mittelwert ist der Bedarf an KdU gegenüber dem Vorjahr von Euro auf Euro um 1,8 % angestiegen. Bei der Betrachtung der Veränderungsraten der einzelnen Städte zeigt sich jedoch ein uneinheitliches Bild. Waren die Kosten der Unterkunft im vergangenen Jahr noch in fast allen Städten angestiegen, sind sie im aktuellen Berichtsjahr in fünf Städten gesunken. Der stärkste Rückgang von 7,5 % fand in Solingen statt. Die übrigen Städte verzeichnen einen Anstieg, der mit 13,7 % in Bottrop besonders deutlich ausfällt. 23

24 4. Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Hilfe zur Pflege Der Leistungsbereich Hilfe zur Pflege bildet einen Schwerpunkt des Kennzahlenvergleichs der mittelgroßen Großstädte in NRW. Im Folgenden werden u.a. Steuerungsansätze, aktuelle Entwicklungen sowie die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs in Hinblick auf Leistungsberechtigte und Ausgaben beleuchtet Leistungsart Hilfe zur Pflege (HzP) Die gesetzliche Grundlage der Hilfe zur Pflege bilden die 61 bis 66 im Siebten Kapitel des SGB XII. Die Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Personen in Anspruch genommen werden, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des Alltags erheblich eingeschränkt sind und der Hilfe bedürfen. Vorrangig sind dabei die Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI. Diese sind Versicherungsleistungen, die der Höhe nach begrenzt sind und sich nicht nach dem individuellen Bedarf der Versicherten richten, d.h. die festgelegten Leistungssätze können nicht überschritten werden. Sofern die von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht ausreichen, prüft der Sozialhilfeträger, ob ein ergänzender Leistungsanspruch besteht, da er anders als die Pflegekasse an das Bedarfsdeckungsprinzip gebunden ist. Vorrang des SGB XI Folglich wird Hilfe zur Pflege überwiegend als ergänzende Leistung zu Leistungen der Pflegeversicherung gewährt, wenn die mit der Pflege verbundenen Kosten nicht von Pflegekassen oder aus eigenenn finanziellen Mitteln gezahlt werden können. Bei nicht pflegeversicherten Anspruchsberechtigten wird die Versorgung im vollen Umfang vom Sozialhilfeträger sichergestellt bzw. bezahlt. Das folgende Schema veranschaulicht die Zugänge zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege im SGB XII: 24

25 ABB. 10: SCHEMA DER ZUGÄNGE ZUR HILFE ZUR PFLEGE IM SGB XII Personenkreise : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberecht tigte n. SGB XII Pflegeversicherte mit Ansprüchen mit Bedarf / mit Leistungen n. SGB XI Leistungsbezug SGB XI + Selbstzahler O D E R Pflegeversicherte ohne Ansprüche wegen fehlender Leistungsvoraussetzungen n mit pflegerischem Bedarf Selbstzahler O D E R Leistungsbezug SGB XII 7. Kap Nicht Pflegeversicherte mit pflegerischem Bedarf Selbstzahler O D E R Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren. Die Leistungen der Hilfe zur Grundlagen: Pflege basieren im Wesentlichen auf drei gesetzlichen Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß 64 SGB XII, Andere Leistungen nach 65 SGB XII zur Sicherung der häuslichen Pflege, bspw. Sachleistungen, notwendige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen oder Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung, wenn es nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere wenn ambulante oder teilstationäre Leistungenn nicht zumutbar sind oder nicht ausreichen ( 61 Abs. 1 und 2 SGB XII). Im Rahmen der ambulantenn Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber verschiedene Leistungsarten vor. Bei der Gewährung von Pflegegeld werden die Pflegebedürftigen überwiegend von Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt. Für nicht pflegeversicherte Personen gewährt der Träger der Sozialhilfe das Pflegegeld analog zu den Leistungen nach dem SGB XI. Eine weitere Leistungsart im SGB XI sowie im SGB XII ist die professionelle Pflege durch Pflegedienste. Hierbei wird die ambulante Pflege der Leistungsbeziehenden durch einen professionellen Anbieter wahrgenommen, wenn eine Pflege durch private Personen nicht ausreichend bzw. möglich ist. Je nachdem, welche Ansprüche aus den Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI abgedeckt werden können, verbleibt ein bestimmter Bedarf, der durch den Sozialhilfeträger abgedeckt werden muss, wenn der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist, diesen selbst zu erbringen. Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungen der Hilfe zur Pflege Pflegegeld Professionelle Pflege Leistungsbezug durch niedrige Alterseinkommen 25

26 Leistungsberechtigten in der ambulanten und stationären Pflege auch davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten, ob ggf. eine private Zusatzversicherung besteht oder Pflegeleistungen aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst gezahlt werden können Zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen Das Statistische Bundesamt hat bereits vor Jahren ermittelt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen analog zum demografischen Wandel in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten erheblich ansteigen wird. Waren es im Jahr 2007 noch 2,2 Millionen Pflegebedürftige, lag die Zahl im Jahr 2013 bereits bei 2,6 Millionen. In der Prognose für das Jahr 2020 steigt die Anzahl auf 2,9 Millionen Menschen an. Im Jahr 2030 wird die Personenzahl schon bei 3,4 Millionen liegen und sich bis 2050 auf 4,5 Millionen erhöhen. Mittels regionalspezifischer Analysen konnte jedoch herausgestellt werden, dass die Intensität und Geschwindigkeit des Einsetzens bzw. Fortschreitens dieser Entwicklung in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ist. Steigende Anzahl Pflegebedürftiger Neben der demografischen Entwicklung spielen auch Veränderungen der Familienstrukturen, eine zunehmende Individualisierung und einee steigende Erwerbstätigkeit von Frauen eine wichtige Rolle. Die immer stärkere Mobilität von Arbeitnehmern bringt es mit sich, dass Berufstätige oft an anderen Orten leben als ihre Eltern und somit nicht für deren Unterstützung oder Pflege zur Verfügung stehen. Neben der insgesamt steigenden Zahl an Pflegebedürftigen zeigt sich auch ein Trend der Zunahme der an Demenz erkrankten Personen. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Kommunen erfordern es die beschriebenen Entwicklungen, neue Wege zu gehen und strukturelle Rahmenbedingungen anzupassen. Bevor auf die Ziele und Steuerungsansätze in den Kommunen eingegangen wird, werden relevante gesetzliche Entwicklungen zusammengefasst Gesetzliche Entwicklungen Pflegeneuausrichtungsgesetz Ein wichtiger Baustein, der seit 2013 die Leistungsgewährung in der Hilfe zur Pflege beeinflusst, ist das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz. Eine Zusammenfassung der Inhalte des Gesetzes findet sich im Benchmarking-Bericht aus dem Vorjahr. 1 1 Siehe Bericht zum Kennzahlenvergleich SGB XII 2014, Benchmarking der mittelgroßen Großstädte in Nordrhein-Westfalen, S

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