Kennzahlenvergleich SGB XII 2011

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1 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte in Nordrhein-Westfalen Kennzahlenvergleich SGB XII 2011 Benchmarking Schwerpunkte Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Pflege Stand:

2 B I E L E F E L D B U N D E S S T A D T B O N N Impressum B O T T R O P G E L S E N K I R C H E N H A M M H E R N E K R E F E L D L E V E R K U S E N M Ö N C H E N G L A D B A C H M Ü L H E I M A N D E R R UHR M Ü N S T E R R E M S C H E I D S O L I N G E N (WUPPE R T A L ) Erstellt für: Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte in Nordrhein-Westfalen Das con_sens-projektteam: Michael Klein Anja Nowotnick Jutta Hollenrieder Titelbild: Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 D Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Methodik Staatliche Transferleistungen insgesamt Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Personen in der Hilfe zum Lebensunterhalt Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Personen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Hilfe zur Pflege (HzP) Trends und Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen Personen in der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege Ambulant betreute Leistungsberechtigte HzP Ausgaben in der ambulanten Hilfe zur Pflege Ausgaben in der stationären Hilfe zur Pflege und für Pflegewohngeld Zusammenfassung und Ausblick

4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Entwicklung der Einwohnerzahlen... 6 Abb. 2: Veränderungsraten der Einwohnerzahlen gegenüber dem Vorjahr... 7 Abb. 3: Dichte der Empfänger von Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen (KeZa 23) Abb. 4: Dichte der Empfänger von Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen (KeZa 23) Zeitreihe Abb. 5: Dichte der Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e.) Abb. 6: Anteil der LB von HLU a.v.e. nach Altersgruppen (KeZa 1.1 bis 1.4) Abb. 7: Zugangsquote in den Leistungsbereich HLU a.v.e Abb. 8: Anteil der HLU-Leistungsbezieher im Betreuten Wohnen an allen LB HLU Abb. 9: Abb. 10: Gesamtausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e. und Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung pro Leistungsberechtigten (KeZa 14 und 14.1) Anerkannte Bruttokaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten pro LB HLU a.v.e. in der Zeitreihe Abb. 11: Dichte der Empfänger von GSiAE a.v.e. und i.e. (KeZa 20, 21, 22) - Zeitreihe Abb. 12: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.e. 18 bis unter 65 Jahre (KeZa 21.1) - Zeitreihe Abb. 13: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.e. 65 Jahre und älter (KeZa 21.2) - Zeitreihe Abb. 14: Tabelle Veränderung der Zahl der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.e 18 bis unter 65 Jahre Abb. 15: Dichte der deutschen und nicht-deutschen Empfänger von GSiAE (KeZa 21.3/21.4). 28 Abb. 16: Durchschnittliches Rentenniveau (KeZa 28) Abb. 17: Ausgaben für die GSiAE a.v.e. pro Leistungsberechtigten (KeZa 24) - Zeitreihe Abb. 18: Ausgaben für die GSiAE i.e. pro Leistungsberechtigten (KeZa 26) - Zeitreihe Abb. 19: Bedarf an KdU und Heizung pro LB a.v.e. (KeZa 27) Abb. 20: Dichte der Leistungsberechtigten HzP insgesamt und anteilig a.v.e. (KeZa 30, 30.1) 37 Abb. 21: Tabelle zur Zuordnung der Haushaltshilfen Abb. 22: Abb. 23: Anteil der Empfänger von HzP a.v.e. an allen Empfängern von HzP in örtlicher Trägerschaft (KeZa 31) - Zeitreihe Dichte der Empfänger von HzP a.v.e. an allen Empfängern von HzP in örtlicher Trägerschaft (KeZa 30.1) - zeitreihe Abb. 24: Kommunale Bruttoausgaben für die HzP pro Leistungsberechtigten Abb. 25: Teure Fälle in der ambulanten HzP Abb. 26: Ausgaben in der stationären Hilfe zur Pflege Abb. 27: Übersicht der Entgelte der Landschaftsverbände Abb. 28: Angerechnetes durchschn. Alterseinkommen und Rentenniveau (KeZa 49 und 28).. 48 Abb. 29: Pflegewohngeld je Leistungsbezieher (KeZa 47)

5 Abkürzungen Bezeichnung außerhalb von Einrichtungen wohnend Bedarfsgemeinschaft Deutsche Rentenversicherung Einwohnerinnen und Einwohner Eingliederungshilfe Familienunterstützende Dienste / Familienersetzende Dienste Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Haushaltssicherungskommune Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wohnend Kennzahl Kosten der Unterkunft Krankenkasse Leistungsberechtigte Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landschaftsverband Rheinland Zahl nicht verfügbar örtlicher Träger der Sozialhilfe Sozialgesetzbuch überörtlicher Träger der Sozialhilfe Kurzbezeichnung a.v.e. BG DRV EW EGH FUD / FED GSiAE HSK HLU HzP i.e. KeZa KdU KK LB LWL LVR n.v. ö Träger oder ö SHT SGB üö Träger 5

6 1. Vorbemerkungen Gegenstand des Kennzahlenvergleichs der (in diesem Jahr) 13 am Benchmarking teilnehmenden mittelgroßen Großstädte Nordrhein-Westfalens im Berichtsjahr 2011 sind die Leistungs- und Finanzdaten der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. Gegenstand des Benchmarking Die in diesem Bericht verwendeten Einwohnerdaten, die in der nachfolgenden Tabelle abgebildet sind, entstammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag und können möglicherweise von anderen in amtlichen Statistiken verwendeten Daten abweichen. Der Stadt Wuppertal war es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sich im Jahr 2011 an dem Projekt zu beteiligen. Im nächsten Jahr ist ein Wiedereinstieg geplant. In der Berechnung der Mittelwerte wurde Wuppertal bei allen dargestellten Werten in diesen Jahr nicht berücksichtigt. Zur Information wurden die Vorjahresdaten der Stadt Wuppertal jedoch in den Grafiken belassen. Teilnahme ABB. 1: ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN Stadt Jahr Gesamtzahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Kommune am des Berichtsjahres Veränderung der Gesamtzahl der EW geg. Vj in Prozent Anteil der EW 0 - unter 15 Jährigen an allen EW Veränderung der Zahl der EW 0 - unter 15 Jahre geg. Vj in Prozent Veränderung der Zahl der EW 15 bis unter 65 Jahre geg. Vj in Prozent Anteil der EW 65 Jahre und älter an allen Einwohnern Veränderung der Zahl der EW 65 Jahre und älter geg. Vj in Prozent Bielefeld* n.v. 14,1% n.v. n.v. 20,4% 0,00% Bonn ,39% 14,0% 0,98% 0,23% 17,8% 0,23% Bottrop ,35% 12,8% -1,84% -0,13% 21,0% 0,11% Gelsenkirchen ,48% 13,3% -1,19% -0,18% 20,9% -0,64% Hamm ,15% 14,3% -1,86% 0,64% 20,0% -0,09% Herne ,41% 12,9% -1,62% -0,01% 21,8% -0,61% Krefeld ,39% 13,0% -1,48% -0,21% 21,0% -0,05% Leverkusen ,29% 13,6% -0,80% 0,52% 21,9% 0,13% Mönchengladbach ,35% 13,2% -1,90% -0,08% 20,5% 0,04% Mülheim ,11% 12,3% -1,00% 0,04% 23,6% 0,00% Münster ,31% 12,6% -3,79% 6,02% 17,3% 0,62% Remscheid ,87% 13,4% -1,30% -0,68% 21,6% -0,63% Solingen ,09% 13,6% -1,29% 0,23% 21,7% -0,22% Wuppertal 2011 n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v ,31% 13,3% -0,92% 0,67% 20,38% -0,06% Mittelwert ,04% 13,5% -0,71% 0,32% 20,45% -0,77% ,36% 13,6% -1,07% -0,35% 20,60% 0,08% *Bielefeld: Wert aus 2010 Insgesamt rückläufig haben sich die Einwohnerzahlen in Bottrop, Gelsenkirchen, Herne, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Remscheid und Solingen entwickelt. Eine deutliche Zunahme gab es in Münster. In Bonn, Hamm und Leverkusen stiegen die Einwohnerzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Die Entwicklung geht aus der nachfolgend abgebildeten Grafik deutlich hervor. Der sehr starke Anstieg in Münster hat auch einen administrativen Grund: zum 1. Mai 2011 wurde in Münster die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Das hat bei vielen Personen vor allem Studenten - bewirkt, dass sie (den Studienort) Münster als Erstwohnsitz gewählt haben. 6

7 ABB. 2: Prozent 5 VERÄNDERUNGSRATEN DER EINWOHNERZAHLEN GEGENÜBER DEM VORJAHR Kennzahl SGB XII Einwohner Gesamtzahl der Einwohner Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Prozent 4, n.v. 0,39-0,35-0,48 0,15-0,41-0,39 0,29-0,35-0,11-0,87-0,09 n.v. 0,31-2 BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW MW ohne W BI: EW 2011 = EW 2010 BN: EW 2010 = EW 2009 Die Entwicklung der Einwohnerzahlen bringt zum Ausdruck, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse und die damit verbundenen Zukunftsaussichten zwischen den am Kennzahlenvergleich beteiligten Städten deutlich unterscheiden. Das erweiterte Ruhrgebiet ist eine der Regionen Deutschlands mit wirtschaftlich schwierigen Entwicklungen. Einwohnerentwicklung Diese kommen noch deutlicher als in den kommunalen Leistungen der Sozialhilfe, die im vorliegenden Bericht betrachtet werden, in den kommunalen Belastungen für die Jugendhilfe (vergleiche dazu den Benchmarkingbericht Hilfen zur Erziehung 1 ) und den kommunalen Leistungen nach dem SGB II zum Ausdruck (vergleiche hierzu die folgende Kennzahl zur Transferleistungsdichte im nächsten Kapitel). 1 Siehe 7

8 2. Methodik Zielsetzung und Vorgehensweise Das Benchmarking-Projekt zielt darauf ab, die von den Sozialämtern erbrachten Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Effektivität und Qualität zu vergleichen. Die Ergebnisse zur Struktur der Gruppe der Leistungsberechtigten und der Kostenarten sind der Ausgangspunkt für den fachlichen Austausch darüber, wie bzw. in welcher Weise das Ergebnis erreicht wurde. Wie sind Prozesse zu organisieren, um günstige Entwicklungen im Sinne der Zielsetzungen zu realisieren? Welche Hindernisse können auftreten und wie sind diese zu lösen? Zielsetzung des Benchmarking So werden Teilleistungsprozesse verglichen und im Erfahrungsaustausch Know-how für gute Praxis transferiert. Das Benchmarking ist damit ein Prozess, um die soziale Dienstleistung der Sozialhilfe in den beteiligten Städten darzustellen und effektiver bzw. erfolgreicher zu machen. Das Benchmarking bietet eine Grundlage, die Erfolgsfaktoren der im Vergleich besten Lösungen zu identifizieren und herauszuarbeiten, welche Einflussfaktoren auf das Leistungsgeschehen im Rahmen des SGB XII wirken und wie durch kommunale Steuerungsmaßnahmen darauf reagiert werden kann. Auf der Suche nach guter Praxis Es ist nach wie vor wichtig darauf hinzuweisen, dass es bei der Bewertung notwendig ist, verschiedene Kennzahlen (die Entwicklung mehrerer Faktoren) im Zusammenhang zu betrachten. Nur so werden Wechselwirkungen des Gesamtgeschehens abgebildet. Wesentliche Entstehungsfaktoren einer Kennzahl müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Kennzahlen im Zusammenhang betrachten Benchmarking setzt eine systematische Vorgehensweise voraus. Auf der Grundlage von eindeutig definierten Basiszahlen werden nach vereinbarten Regeln Kennzahlen berechnet die Definition der Kennzahl muss klar nachvollziehbar und eindeutig sein. Um zu einem qualitativ guten und zielbezogenen Katalog von Kennzahlen zu gelangen, ist das entscheidende erste Kriterium die Steuerungsrelevanz. Systematische Vorgehensweise Die für das Benchmarking genutzten Basiszahlen fußen auf Daten, die bei der Nutzung von EDV-gestützten Fachverfahren oder bei der Erstellung gesetzlich geforderter Statistiken anfallen. Sie sind überwiegend nicht eigens für das Benchmarking erhoben worden. Bei der Ermittlung der Basiszahlen können zwischen den teilnehmenden Kommunen meist geringfügige Unterschiede vorhanden sein, die durch die Verwendung unterschiedlicher EDV-Verfahren nur schrittweise zu vereinheitlichen sind. Bei der Erhebung der Basiszahlen wird immer wieder auf einheitliche Verarbeitung und Zuverlässigkeit hinzuarbeiten sein. Abweichungen sind auszuweisen und abzuschätzen, in wie weit die Ergebnisse durch diese beeinträchtigt werden. Datenbasis 8

9 Insgesamt wird kontinuierlich darauf hingearbeitet, die Qualität der gelieferten Daten und damit der Ergebnisse durch intensiven Austausch über die Erhebungsmethoden mit ausreichender Datengenauigkeit auf einem möglichst hohen Niveau zu gewährleisten. Kontinuierliche Verbesserung Im Benchmarkingprozess werden die definierten Kennzahlen kontinuierlich erhoben. So werden längerfristige Veränderungen sichtbar und Steuerungsmaßnahmen können auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Eine Verstetigung der Erhebungen sichert darüber hinaus ganz wesentlich die Qualität der Daten und sichert das Know-how für exakte Auswertungen. Kennzahlentypen Im Benchmarking zum SGB XII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen gearbeitet, den Dichten, den Anteilen und den Ausgaben pro Leistungsbezieher. Eine Dichte-Kennzahl bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Vorhandensein einer bestimmten Merkmalsausprägung und einer definierten Bezugsgröße. Es werden also zwei Größenordnungen benötigt, zwischen denen ein sinnvoller Zusammenhang besteht und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Beispielsweise wird für die Dichte der Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, die Anzahl der Leistungsberechtigten am eines Jahres ins Verhältnis zu Einwohnern einer Stadt gesetzt. Dichten Wenn Anteile abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. auf wie viele Angehörige treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu? Ein Beispiel wäre die Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe: Wie hoch ist der Anteil von Männern an Leistungsberechtigten der HLU? Anteile Bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten handelt es sich um eine spezielle Form einer Kennzahl. Es werden Fallkosten berechnet, indem die Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die Anzahl der Leistungsberechtigten (Stichtagszählung) dividiert werden. Hierbei muss in Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht mehr zutrifft, quantitativ nicht abgebildet werden. Ausgaben pro Leistungsbezieher Da die zur Verfügung stehenden Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden Städte die Darstellung kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten Teil nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten gleichermaßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle Daten, die im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert werden, finden die Bewegungen im Fallbestand zumindest auf qualitativem Weg Einzug in die Analyse der Daten. Kumulierte Jah- resausgaben- Stichtagssummen der Leistungsbezieher 9

10 In den Grafiken wird ein Mittelwert ausgewiesen. Falls Daten in einzelnen Städten nicht verfügbar waren, bleiben sie auch bei der Berechnung des Mittelwerts außen vor. Sollten jedoch Leistungen nicht erbracht worden sein - in den Grafiken ist dies durch die Ausweisung 0,0 gekennzeichnet - fließt dieser Wert in die Berechnung des Mittelwertes ein. Falls einzelne Werte nicht zur Verfügung stehen, ist dies durch den Vermerk n.v. kenntlich gemacht. Mittelwert 10

11 3. Staatliche Transferleistungen insgesamt Definition der Kennzahl Transferleistungsdichte (KeZa SGB XII 23.) Zahl der Empfänger von Transferleistungen (Alg II, Sozialgeld, HLU a.v.e. und GSiAE a.v.e.) je Einwohner zum Stichtag Wirkungsfaktoren In der folgenden Abbildung, Kennzahl 23, ist die Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen dargestellt. Diese umfasst die Dichte der SGB II-Empfänger und die Dichte der Empfänger von Leistungen außerhalb von Einrichtungen im Rahmen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Dichte Tranferleistungsbezieher Anstieg der Transferleistungsdichte entsteht durch Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger oder Abnahme der Einwohnerzahl Sinken der Transferleistungsdichte entsteht durch Abnahme der Zahl der Leistungsempfänger oder Zunahme der Einwohnerzahl Die Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungsberechtigter hängt dabei von Alter oder Erwerbsstatus der Betroffenen ab, die je nach Rechtsgrundlage in andere Leistungsarten wechseln können. Personen mit SGB II- Leistungen ohne ausreichende Rentenansprüche werden (derzeit) mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Leistungsbezug der GSiAE wechseln. SGB II-Empfänger, die definitionsgemäß nicht erwerbsfähig sind, wechseln in den Leistungsbezug der HLU oder der GSiAE. ABB. 3: DICHTE DER EMPFÄNGER VON TRANSFERLEISTUNGEN AUßERHALB VON EINRICHTUNGEN (KEZA 23) 200 Kennzahl SGB XII 23 "Transferleistungsdichte" a.v.e. pro Einwohner am des Berichtsjahres ,7 12,4 2,2 110,1 95,0 10,2 3,4 81,5 110,8 9,5 1,8 99,6 183,7 13,8 1,3 168,5 130,2 9,5 0,7 120,0 144,9 10,8 1,1 133,1 132,5 13,0 1,6 117,9 103,9 10,0 2,8 91,1 BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW MW ohne W BI: EW 2011 = EW ,8 14,1 2,3 138,4 120,0 13,0 2,3 104,7 78,6 9,9 1,8 67,0 111,1 10,7 1,9 98,5 97,9 9,5 1,7 86,7 0,0 n.v. 0,0 122,2 11,3 1,9 109,0 "Transferleistungsdichte" a.v.e Dichte LB GSiAE a.v.e. Dichte LB HLU a.v.e. Dichte Bezieher Alg2/Sozialgeld (SGB II) 11

12 78,6 95,0 110,8 103,9 97,9 111,1 124,7 130,2 132,5 120,0 144,9 154,8 183,7 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in NRW Bericht 2011 ABB. 4: 200 DICHTE DER EMPFÄNGER VON TRANSFERLEISTUNGEN AUßERHALB VON EINRICHTUNGEN (KEZA 23) ZEITREIHE Kennzahl SGB XII 23 "Transferleistungsdichte" a.v.e. pro Einwohner am in der Zeitreihe Mittelwert , BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW ohne W BI: EW 2011 = EW 2010 BN: EW 2010 = EW 2009 n.v. Aus den beiden obigen Abbildungen geht hervor, dass der Leistungsbezug nach dem SGB II den größten Anteil an der Transferleistungsdichte ausmacht und wie sich jene Entwicklungen im Zeitverlauf darstellen. Es gibt deutliche Niveauunterschiede zwischen den Städten. In Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Herne, Krefeld und Hamm ist die Dichte überdurchschnittlich, in Bonn, Bottrop, Leverkusen, Münster, Remscheid und Solingen deutlich unterdurchschnittlich. In Bielefeld und Mülheim weicht die Dichte kaum vom Mittelwert ab. Die Niveauunterschiede sind im Zeitverlauf stabil und es wird deutlich, dass die Kommunen unterschiedlich von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt seit 2009 profitieren. Niveauunterschiede Zusammenfassend kann festgehalten werden: Das Leistungssystem der HLU ist abhängig von der Entwicklung anderer vorrangiger Sozialleistungssysteme (SGB II, SGB VI). Das Leistungssystem der GSiAE ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsteller/innen und insbesondere von der Entwicklung anderer vorrangiger Sozialleistungssysteme (SGB II und insbesondere dem SGB VI - Rentenversicherung). Durch den Wegfall der Rentenversicherungspflicht beim ALG II-Bezug haben weniger Personen Anspruch auf Rente. Auch wenn durch ALG II keine hohen Rentenansprüche erlangt werden können, fallen einige Personen wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aus dem möglichen Renten-Bezug. Im Bereich des SGB XII gibt es aus den genannten Gründen zum Teil starke Schwankungen. Auf diese wird in den folgenden Kapiteln des Berichtes näher eingegangen. 12

13 4. Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe zur Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet sie, neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung. Da für leistungsberechtigte erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren sowie für deren mit in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, sofern diese keinen Anspruch auf GSiAE haben, seit dem Jahr 2005 in der Regel das SGB II maßgeblich ist, bleibt nur ein kleiner Personenkreis, der Anspruch auf HLU haben kann. Leistungen der HLU werden folgenden Personen gewährt: Zielsetzung Personen unter 65 Jahren, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit erhalten, weil sie zeitweise erwerbsunfähig sind, die vorübergehend (nicht dauerhaft) weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und keine Rente beziehen, über deren dauerhafte Erwerbsminderung oder Erwerbsfähigkeit von über drei Stunden pro Tag noch nicht entschieden ist (SGB II oder Grundsicherung 4. Kapitel SGB XII), die vorgezogene Altersrente erhalten und über kein ausreichendes Einkommen verfügen, Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Verwandten als ihren Eltern leben, Personen ab 65 Jahren ohne Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wegen fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit. Personengruppen in der HLU Für alle drei Personengruppen gilt, dass diese leistungsberechtigt sind, wenn sie über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die erforderlichen Leistungen nicht von Anderen erhalten. Kommunale Ziele und Steuerungsansätze HLU Ziele in Bezug auf die HLU - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag - sind: den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen zu sichern, deren Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern und deren Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, den Übergang ins SGB II bzw. die GSiAE zu gestalten. In der Praxis stellt der HLU-Bezug vor allem eine Übergangssituation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Fluktuation in diesem Leistungsbereich besonders hoch ist. Steuerungsansätze bestehen hier in 13

14 0,74 1,06 1,31 1,59 1,80 1,78 1,69 1,87 2,20 2,28 2,27 2,83 3,39 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in NRW Bericht 2011 der Schnittstellengestaltung zum SGB II-Träger und in der Optimierung der internen Prozesse, was die Gewährung der Leistungsarten HLU und GSiAE angeht. Wo es möglich ist, sollen die Leistungsbeziehenden 'aktiviert' werden, so dass sie im günstigen Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen sind. Zudem ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im Leistungsbezug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung zu machen. In der Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen kleinen Personenkreis erreichen können und dementsprechend der zu leistende Aufwand mit den erwarteten Nutzeneffekten aus Sicht des Trägers der Sozialhilfe abzugleichen ist. Gleichwohl werden in einigen Kommunen derartige zielgerichtete Maßnahmen durchgeführt. Aktivierung durch gezielte Einzelmaßnahmen 4.1. Personen in der Hilfe zum Lebensunterhalt Die folgende Abbildung zeigt die Veränderung der Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.e bezogen auf Einwohner in einer Zeitreihe. ABB. 5: 3,5 DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN DER HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT A.V.E.) Kennzahl SGB XII 3. Dichte der Leistungsberechtigten HLU a.v.e. pro Einwohner am in der Zeitreihe Mittelwert ,0 2,5 2,0 1,91 1,5 1,0 0,5 n.v. 0,0 BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W BI '11: Einwohnerdaten aus 2010 MW ohne W Die Dichte der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt wird ermittelt, indem die Anzahl der Leistungsberechtigten in den Städten ins Verhältnis zu je Einwohnern gesetzt wird. Mit der obigen Abbildung der Kennzahl 3 wird deutlich, dass seit 2007 die Dichte nur in Hamm (einer der beiden teilnehmenden Optionskommunen) kontinuierlich zurückgegangen ist. Im Vorjahresvergleich ist die Dichte in allen Städten außer Hamm und Bonn, wo sie rückläufig ist, insgesamt angestiegen. Die Niveauunterschiede zwischen den Städten in der oben dargestellten Kennzahl sind deutlich. 14

15 Definition der Kennzahl Dichte der Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) (KeZa SGB XII 3.) Zahl der Leistungsberechtigten in der HLU außerhalb von Einrichtungen je Einwohner zum Stichtag Aufgrund der geringen absoluten Zahlen von Leistungsberechtigten reagieren die Werte sehr sensibel auf Schwankungen, weshalb sich ein Blick auf die langfristigen und weniger auf die kurzfristigen Entwicklungen anbietet. Mindestens der Sprung in Leverkusen, der ähnlich deutlich ist wie bereits von 2009 auf 2010, ist dennoch erläuterungsbedürftig. Der Anstieg kann auf die Bemühungen des Job-Centers zurückgeführt werden, viele Leistungsbezieher auf ihre Arbeitsfähigkeit hin untersuchen zu lassen und zur Rentenantragstellung aufzufordern. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass vermehrt zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrenten zum Anstieg der Zahl der Leistungsbeziehenden in Leverkusen führen. HLU a.v.e. Die Kennzahl in der folgenden Grafik beschreibt den Anteil der Leistungsberechtigten von HLU a.v.e. nach Altersgruppen am des Berichtsjahres in Prozent. ABB. 6: ANTEIL DER LB VON HLU A.V.E. NACH ALTERSGRUPPEN (KEZA 1.1 BIS 1.4) Prozent 100 2,2 2,9 2,4 1,2 Kennzahl SGB XII 1.1. bis 1.4. Anteil der Leistungsberechtigten von HLU a.v.e. nach Altersgruppen am des Berichtsjahres in Prozent 4,5 2,4 3,8 3,9 0,8 2,4 0,8 0,0 1,1 2, Jahre und älter 60 80,4 84,5 73,8 75,4 77,3 85,7 77,6 87,7 73,9 82,7 85,6 85,3 76,5 80,5 25 bis unter 65 Jahre bis unter 25 Jahre ,5 0,3 12,6 15,7 2,7 1,0 0,0 8,9 8,1 3,0 1,2 19,3 7,6 3,0 0,0 0,6 10,6 8,3 3,8 1,3 13,5 1,3 0,2 6,8 4,7 0,8 19,7 2,4 2,1 1,0 0,4 11,5 11,1 7,1 0,5 7,1 2,6 0,4 19,4 4,6 0,0 0,0 0,7 BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW BI '11: Einwohnerdaten aus 2010 MW ohne W n.v. 0,0 12,1 15 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 15 Jahre Definition der Kennzahl Anteile verschiedener Altersgruppen von HLU-Leistungsberechtigten (KeZa SGB XII 1.1 bis 1.4) Anteile der HLU-LB in den Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre, 15 bis unter 18 Jahre, 18 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 65 Jahre und ab 65 Jahren an allen Empfängern von HLU außerhalb von Einrichtungen am Stichtag in Prozent. Am Mittelwert sowie auch in jeder einzelnen Stadt lässt sich leicht erkennen, dass der mit Abstand größte Anteil der Leistungsbezieher durch die 25- bis unter 65-Jährigen vertreten wird. Es folgt die Gruppe der 0- bis unter 15-Jährigen. Die 15

16 Niveauunterschiede beim Anteil der 0 bis 15-jährigen Leistungsbezieher lassen sich erklären. Grundsätzlich wird zu Beginn des Leistungsfalles geprüft, ob für die bei Verwandten lebenden Kinder bzw. Jugendlichen erzieherische Hilfen erforderlich sind. Sofern diese erforderlich sind, wird für die Kinder bzw. Jugendlichen Pflegegeld im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt. Andernfalls wird Sozialhilfe gezahlt. Im Anteil der 0- bis unter 15-jährigen Leistungsbezieher, die bei Verwandten leben, bestehen Unterschiede zwischen den Städten, die auf die Gewährungspraxis zurückzuführen sind. In Münster, Gelsenkirchen, Herne und Bottrop erhält diese Personengruppe Leistungen des Jugendamtes bzw. über das Jugendamt und ist insofern nicht im Datenmaterial enthalten. In Bonn, Leverkusen, Solingen, Krefeld, Bielefeld und Remscheid werden die Leistungen über das Sozialamt gewährt, so dass die entsprechenden Leistungsberechtigten für die obige Kennzahl gemeldet wurden. Gewährungspraxis unterschiedlich Definition der Kennzahl Zugangsquote in den Leistungsbereich HLU a.v.e. (KeZa SGB XII 10) Anzahl der Personen mit im Berichtsjahr erstmaligem Bezug von HLU. Anzahl der Personen zum des Berichtsjahres Die nachfolgende Grafik gibt Auskunft über die Zugangsquote in den Leistungsbereich HLU a.v.e. Die Schnittstellengestaltung zwischen dem Jobcenter und dem kommunalen Sozialamt ist für die unterschiedlichen Ausprägungen der Kennzahl besonders relevant, da ein Großteil der Zugänge aus dem SGB II- Leistungsbezug stammt. Fluktuation in der HLU Unterschiedlich hohe Zugangsquoten geben hauptsächlich Auskunft über Fluktuationsbewegungen in der HLU, bei niedrigen Zu- und entsprechenden niedrigen Abgangsquoten sollten Kommunen prüfen, durch welche Maßnahmen sich verfestigter Leistungsbezug in dieser Hilfeart vermeiden lässt. 16

17 ABB. 7: ZUGANGSQUOTE IN DEN LEISTUNGSBEREICH HLU A.V.E. Kennzahl SGB XII 10. Zugangsquote in den Leistungsbereich HLU a.v.e. an allen LB HLU a.v.e. im Berichtsjahr in Prozent Mittelwert 2011 Prozent , ,9 62,9 58, ,5 41,0 46,6 49,4 49,2 46,9 51,0 49, ,5 28, BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W n.v. MW ohne W Deutlich erkennbar gibt es bei der Zugangsquote in den Leistungsbereich HLU der einzelnen Städte kein einheitliches Bild. Die Gründe, die in der Schnittstellengestaltung zum Jobcenter zu suchen sind und in unterschiedlichen Aktivierungsansätzen, wurden weiter oben bereits beschrieben. Außerdem ist teilweise zu beobachten, dass SGB II- Wechsler mittlerweile auch direkt in die Grundsicherung wechseln (aufgrund von Gutachten der DRV bzw. aufgrund von erworbenen Rentenansprüchen). Zugangsquote HLU Um die Unterschiede im Leistungsgeschehen auch in Bezug auf die Arbeitsbelastung im Leistungsbereich SGB XII insgesamt zu analysieren, hatte sich der Benchmarkingkreis entschlossen, auch die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, die an Personen im ambulanten betreuten Wohnen geleistet werden, einmal vertieft in die Betrachtung einzubeziehen. Diese sind im nachfolgenden Exkurs dargestellt. Kostenträger für diese HLU-Leistungen sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe (die Landschaftsverbände LWL und LVR). 17

18 Exkurs: Hilfe zum Lebensunterhalt als Leistung im Betreuten Wohnen Betrachtet man die Größenordnung der Gruppe der Leistungsbezieher, die die Leistung ambulantes betreutes Wohnen des überörtlichen Sozialhilfeträgers erhalten, bzw. deren Anteil im Verhältnis zu allen Leistungsbeziehern von HLU, zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Städten. Die Ergebnisse der qualitativen Befragung zu der Thematik sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. ABB. 8: ANTEIL DER HLU-LEISTUNGSBEZIEHER IM BETREUTEN WOHNEN AN ALLEN LB HLU Anteil der HLU-Leistungsbezieher im Betreuten Wohnen an allen LB HLU (örtl./überörtl. /Stichtag ) Bielefeld 25% Bonn 15% Bottrop 13% Gelsenkirchen 18% Hamm 6% Herne 5% Krefeld 19% Leverkusen 13% Mönchengladbach 12% Mülheim a. d. Ruhr 22% Münster 20% Remscheid 17% Solingen 12% Die Anzahl der HLU-Leistungsbezieher im ambulanten betreuten Wohnen (in Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers) wurde zu Vergleichszwecken ins Verhältnis zur Gesamtzahl aller HLU Bezieher (d.h. Fälle beim örtlichen und jene beim überörtlichen SHT wurden aufaddiert) gesetzt. Der so ermittelte Anteil des hier skizzierten Personenkreises an allen Leistungsbeziehern der HLU (sowohl beim örtlichen als auch überörtlichen Träger) weist eine deutliche Spanne auf. Diese reicht von nur 5 % bzw. 6 % in Herne bzw. Hamm bis zu 25% in Bielefeld. Im Wesentlichen werden Bedarfe auf Hilfeplankonferenzen unter Federführung des überörtlichen Sozialhilfeträgers abgeklärt und Leistungen bewilligt. Leistungen der HLU werden dann vom örtlichen Sozialhilfeträger zu Lasten des überörtlichen Sozialhilfeträgers gewährt. Exkurs: HLU im amb. betreuten Wohnen Es ist anzumerken, dass die Inanspruchnahme der Wohnform ambulantes betreutes Wohnen auch von der örtlich gegebenen Infrastruktur abhängig ist. Wenn eine solche Wohnform im Einzelfall nicht realisierbar ist, werden statt dessen andere Leistungen genutzt, um den Bedarf zu decken so werden dann gegebenenfalls Haushaltshilfen gewährt, um dem Leistungsbezieher (zum Beispiel Personen mit 18

19 Suchtproblematik) weiterhin das Leben in selbst gemieteten Wohnraum zu ermöglichen. Die Beteiligung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe, also der Stadt, im Bewilligungsverfahren ist bei dem jeweiligen Landschaftsverband im Grundsatz gleich, wobei die konkrete Einbindung der Mitarbeiter der Kommunen unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Exkurs: HLU im amb. betreuten Wohnen Es bleibt festzuhalten, dass die Anzahl der Leistungsbezieher von HLU im ambulanten betreuten Wohnen nicht die Kostenunterschiede bei den örtlichen Trägern erklärt. 19

20 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in NRW Bericht Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt Die kommunalen Belastungen für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden durch die Gesamtausgaben pro Leistungsberechtigten (Kennzahl 14) dargestellt. Zusammen mit diesen Ausgaben ist auch der Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung pro Leistungsberechtigten (Kennzahl 14.1) abgebildet. ABB. 9: GESAMTAUSGABEN FÜR HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT A.V.E. SOWIE BEDARF FÜR KOSTEN DER UNTERKUNFT UND HEIZUNG PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN (KEZA 14 UND 14.1) Kennzahl SGB XII 14. sowie Gesamtausgaben sowie Bedarf für Kosten der Unterkunft HLU a.v.e. pro LB HLU a.v.e. in Euro im Berichtsjahr Euro Gesamtausgaben HLU pro LB - Stichtag Anerkannter Bedarf KdU pro LB BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W n.v. MW ohne W (Die Werte dürfen nicht addiert werden. Der ausgewiesene Betrag für die Kosten der Unterkunft ist in den Gesamtkosten bereits enthalten. Dieser Betrag kann aus organisatorischen Gründen nur als anerkannter Bedarf ausgewiesen werden und stellt daher nicht in jedem Fall in voller Höhe Kosten für die Kommunen dar.) Definition der Kennzahl Gesamtausgaben für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und anerkannter Bedarf für Kosten der Unterkunft pro Leistungsberechtigtem (KeZa SGB XII 14 und 14.1) Gesamtausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und anerkannter Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung pro LB am Stichtag Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten werden wesentlich von der Höhe des anzurechnenden Einkommens pro Fall und der spezifischen Fallkonstellation sowie den damit verbundenen Leistungen beeinflusst. Dabei sollte immer berücksichtigt werden, dass es in der Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der niedrigen Grundgesamtheit schnell zu Verschiebungen kommen kann. Dazu kommt, dass sich die Fallkonstellationen zwischen den Städten stark unterscheiden können: Städte mit vielen allein lebenden Erwachsenen unter 65 Jahren in Single-Haushalten werden höhere Ausgaben pro Fall aufweisen als Städte, in denen andere Fallkonstellati- Unterschiedliche Fallkonstellationen 20

21 onen die Zusammensetzung der Leistungsberechtigten bestimmen. Die Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr sind daher auch uneinheitlich. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Höhe der anerkannten Bruttokaltmiete, die anerkannten Nebenkosten sowie die anerkannten Heizkosten pro Leistungsberechtigten in Euro. ABB. 10: ANERKANNTE BRUTTOKALTMIETE, NEBENKOSTEN UND HEIZKOSTEN PRO LB HLU A.V.E. IN DER ZEITREIHE anerkannte Bruttokaltmiete pro LB anerkannte Nebenkosten pro LB anerkannte Heizkosten pro LB Anerkannte Kosten/Bedarfe für KdU in der HLU a.v.e. (in Euro) Jahr BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG MW Definition der Kennzahl Durchschnittliche anerkannte Bruttokaltmiete, anerkannte Nebenkosten und anerkannte Heizkosten pro Leistungsberechtigten (KeZa SGB XII 15.2) Durchschnittliche anerkannte Bruttokaltmiete, anerkannte Nebenkosten und anerkannte Heizkosten in Euro am Stichtag des Berichtsjahres im Zeitreihenverlauf. Den größten Bestandteil der KdU bildet die anerkannte Bruttokaltmiete, so dass die Höhe des Bedarfs für KdU auch durch das Mietniveau beeinflusst wird. Die (abstrakten) Mietobergrenzen sind laut diesbezüglicher Rechtsprechung anhand eines schlüssigen Konzeptes durch die Kommunen festzulegen. In allen Städten, in denen die Ausgaben gestiegen sind, ist dies auf höhere Kosten der Unterkunft und Änderungen in den Regelsätzen zurückzuführen. Für die Kosten der Unterkunft sind Steigerungen der Nebenkosten, der Heizkosten und teilweise auch der Mieten zu beobachten. Anerkannte Bruttokaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten Im Zeitreihenverlauf wird deutlich sichtbar, dass sich die reine Miete in den letzten Jahren städteübergreifend uneinheitlich entwickelt hat. Im Gegensatz dazu sind wie bundesweit beobachtet wird die Heiz- und Nebenkosten deutlich und einheitlich gestiegen. Dies liegt auch an dem seit Beginn 2011 in der Sozialhilfe zu berücksichtigendem Warmwasseranteil. Bei den Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII, die nachfolgend untersucht werden, fallen auch Kosten der Unterkunft an. Die Höhe und die Zusammensetzung der KdU werden dort nicht gesondert ausgewiesen. Insofern gelten die Ergebnisse aus der Hilfe zum Lebensunterhalt auch für den Leistungsbereich GSiAE. 21

22 5. Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII erhalten hilfebedürftige Personen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben oder über 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Bei beiden Personenkreisen reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Zielsetzung Leistungsberechtigt sind: Personen ohne Rente (65 Jahre und älter), Aufstocker mit niedriger Rente (65 Jahre und älter), Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (18- bis unter 65-Jährige). Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt durch den Leistungsträger gehört aufgrund der Zusammensetzung der Zielgruppe nicht zu den verfolgten Zielen bei der Gewährung von GSiAE. Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus einem Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung. Einflussfaktoren Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE wird im Wesentlichen beeinflusst durch die demografische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des vorhandenen Vermögens. Die Ausgabenhöhe wird neben dem anrechenbaren Einkommen maßgeblich durch das regionale Mietniveau sowie die Höhe der Heiz- und Nebenkosten bestimmt. Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzlichen Regelungen abhängig ist. Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den Gesetzen der Wohnungs- und Energiemärkte, die von den Kommunen lediglich durch bspw. Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus, beeinflusst werden können. Entwicklungsprognosen für dieses Leistungssegment sind daher problematisch. Langfristig ist jedoch von einem Zuwachs der Leistungsberechtigten der GSiAE und den damit verbundenen Ausgaben auszugehen, da Rentenansprüche zunehmend nicht den notwendigen Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Hilfen benötigt werden. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für Personen in und außerhalb von Einrichtungen gewährt. Der vorliegende Bericht bezieht sich in seinen Ausführungen überwiegend auf das Leistungsgeschehen der GSiAE außerhalb von Einrichtungen. Leistungen a.v.e. im Fokus 22

23 Exkurs: Übergang der Leistungen in die finanzielle Verantwortung des Bundes Die finanzielle Belastung der Kommunen, nicht zuletzt verursacht durch hohe Aufwendungen für soziale Leistungen, war in den letzten Jahren Gegenstand der Gemeindefinanzkommission auf der Bundesebene 2 : Bund, Länder und Vertreter kommunaler Spitzenverbände erörtern Möglichkeiten der finanziellen Entlastung von Kommunen. Die Kommunen verweisen darauf, dass die Ausgaben für soziale Leistungen so rasch wie kein anderer Ausgabenblock gewachsen seien. Dabei wird insbesondere auf die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung, für die Kindertagesbetreuung und den Ausbau der U3-Betreuung, die Kosten der Hilfen zur Erziehung, die Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hingewiesen. Zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heißt es im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Standards vom 25. Juni 2010 (Seite 13): Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Brüche in den Erwerbsbiografien und der steigenden Bedeutung des Niedriglohnbereichs ist langfristig von einem weiteren deutlichen Aufwuchs der kommunalen Lasten und einem höheren Gewicht der Ausgaben in diesem Bereich an den sozialen Leistungen auszugehen. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Standards vom 3. November 2010 (Seite 12) wurde herausgestellt, dass eine Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zu einer Entlastung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II breiter wirken würde, nachhaltig sei und zudem Kommunen mit sehr großen Finanzproblemen in besonderem Maße zugutekommen würde. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung anknüpfend an die Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission im Oktober 2011 eine Gesetzesinitiative zur schrittweisen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestartet. Danach wird die Bundesbeteiligung von derzeit 15 % auf 45 % im Jahr 2012 und 75 % im Jahr 2013 schrittweise angehoben werden. Ab dem Jahr 2014 soll der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstatten (100 %). Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das die erste Stufe der Bundesbeteiligung regelt, trat am 6. Dezember 2011 in Kraft. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen regelt die erste Stufe der Bundesbeteiligung (vgl. BGBL I, S vom ), die weiteren Stufen sollen noch im Jahr 2012 gesetzlich geregelt werden. Übergang Kosten GSiAE in Bund Nach derzeitigem Stand fußt die zukünftige Bundesfinanzierung jedoch jeweils auf den Ausgaben der Kommune für GSiAE aus dem Vorvorjahr. Damit bleibt, bei Anstieg der Ausgaben, ein gewisser Finanzierungsaufwand bei den Kommunen. Die Diskussion zur 2 Bundesministerium für Finanzen: Weiterzuverfolgende Vorschläge für Standardänderungen, Bericht, Berlin 30. Juni (Bundesministerium für Finanzen, 2011) 23

24 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in NRW Bericht 2011 genauen Ausgestaltung der Gesetzesgrundlage ist diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Es sei darüber hinaus darauf hingewiesen, dass es der formulierten Zielsetzung des Bundes entspricht, dass das in den Kommunen ersparte Finanzvolumen für GSiAE von den Kommunen für bestimmte andere Aufgaben, unter anderem für Schulsozialarbeit, eingesetzt wird Personen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung In der folgenden Abbildung ist die Zahl der Empfänger von GSiAE außerhalb und in Einrichtungen, jeweils bezogen auf Einwohner, dargestellt. ABB. 11: DICHTE DER EMPFÄNGER VON GSIAE A.V.E. UND I.E. (KEZA 20, 21, 22) - ZEITREIHE 20,0 Kennzahl SGB XII 20., 21. und 22. Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE innerhalb und außerhalb von Einrichtungen pro Einwohner am in der Zeitreihe 18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 13,3 11,4 10,4 14,9 10,6 12,0 14,0 10,7 15,6 13,8 11,1 11,7 10,5 12,3 Dichte der GSiAE- Empfänger insgesamt Dichte der GSiAE- Empfänger i.e. 6,0 4,0 2,0 0,0 n.v. Dichte der GSiAE- Empfänger a.v.e. BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW BI '11: Einwohnerdaten aus 2010 MW ohne W Definition der Kennzahl Dichte der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) (KeZa SGB XII 20, 21, und 22) Zahl der Empfänger von GSiAE insgesamt, in Einrichtungen und außerhalb von Einrichtungen je Einwohner zum Stichtag Im Vergleich zu den Vorjahreswerten kam es zum überwiegenden Teil nur geringfügig zu Veränderungen. Die Dichtewerte des Leistungsbereiches GSiAE i.e. sind deutlich geringer und haben sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls kaum verändert. Generell ist überall eine leichte Steigerung zu erkennen. In der Grafik ist erkennbar, dass der Mittelwert der Dichten stetig ansteigt. Im Gegensatz zum Vorjahr steigt in allen abgebildeten Städten die Dichte an. Dichte steigt kontinuierlich an 24

25 4,6 5,8 6,1 6,7 6,6 6,5 6,4 7,0 7,5 7,8 8,1 8,4 9,3 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in NRW Bericht 2011 Grundsätzlich besteht bei der Entwicklung dieser Kennzahl ein Zusammenhang zu Veränderungen der Einwohnerzahlen. Es ist plausibel anzunehmen, dass die Personen mit Leistungsbezug nach dem vierten Kapitel oftmals nicht mobil sind und langfristig in den Städten wohnen bleiben. Bei einem allgemeinen Rückgang der Bevölkerung führt dieser Verweil -Effekt rein rechnerisch zu einer Zunahme der Dichte. GSiAE Dichte Die Personengruppen, die Leistungen der GSiAE außerhalb von Einrichtungen erhalten, werden mit den Kennzahlen 21.1 und 21.2 (zur Altersverteilung) und 21.3 sowie 21.4 (zur Aufschlüsselung der Bezieher nach Staatsangehörigkeit) differenzierter dargestellt. Nachfolgend sind zwei Kennzahlen abgebildet, die für eine inhaltliche Analyse gemeinsam betrachtet werden sollten - die Entwicklung der Dichten der beiden Altersgruppen, die zum Leistungsbezug berechtigt sind, im Zeitverlauf. Die Dichten sind beide bezogen auf die altersgleichen Einwohnergruppen in der Bevölkerung. ABB. 12: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. 18 BIS UNTER 65 JAHRE (KEZA 21.1) - ZEITREIHE Euro 10 Kennzahl SGB XII 21.1 Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.e. von 18 bis unter 65 Jahren pro altersgleiche Einwohner am in der Zeitreihe Mittelwert , n.v. 0 BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW ohne W BI: EW 2011 = EW 2010 BN: EW 2010 = EW

26 25,0 25,8 26,1 25,6 25,6 29,3 32,2 31,9 38,0 40,3 43,0 43,5 45,8 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in NRW Bericht 2011 ABB. 13: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. 65 JAHRE UND ÄLTER (KEZA 21.2) - ZEITREIHE Euro 50 Kennzahl SGB XII 21.2 Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.e. 65 Jahre und älter pro altersgleiche Einwohner am in der Zeitreihe Mittelwert , n.v. 0 BI BN BOT GE HAM HER KR LEV MG MH MS RS SG W MW ohne W BI: EW 2011 = EW 2010 BN: EW 2010 = EW 2009 Bei der Interpretation der obigen Grafiken sollte beachtet werden, dass sich hier Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur stärker auswirken als bei der Betrachtung der Gesamtdichte, da die Anzahl der Leistungsberechtigten jeweils auf die altersgleichen Bevölkerungsgruppen bezogen wird. Deutlich wird erstens, dass die Zahl der unter 65- Jährigen im Leistungsbezug stärker steigt als die Gruppe der über 65-Jährigen. Zweitens fällt auf, dass die Dichte der unter 65-Jährigen in fast allen Städten im Vergleich zum Vorjahr relativ stark gestiegen ist. Die Einflussfaktoren sind vielfältig. Es wird zum Beispiel in Bonn - dies gilt vermutlich auch für andere Städte - beobachtet, dass ehemalige Selbständige vermehrt Grundsicherung benötigen. Die Behindertenwerkstätten beraten ihre Besucher verstärkt dahingehend, dass ab 18 Jahren ein eigener Grundsicherungsanspruch besteht. Selbstständige in der GSiAE Ein Einflussfaktor für das Leistungsgeschehen in der GSiAE vor allem auch in der Altersgruppe der unter 65-Jährigen, also derer im eigentlich erwerbsfähigen Alter, ist das Agieren der Jobcenter bzw. der Kommunen für Personen, deren Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt ist (zum Beispiel durch psychische Erkrankungen oder eine Suchtproblematik), so dass sie an der Grenze zur Erwerbsunfähigkeit stehen. Für den betroffenen Personenkreis bietet das Instrumentarium des SGB II faktisch einen größeren Handlungsspielraum, um Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation einzuleiten und durchzuführen. 26

27 Die Entwicklung der Altersgruppe 18 bis unter 65 Jahren ist in absoluten Zahlen noch einmal in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: ABB. 14: TABELLE VERÄNDERUNG DER ZAHL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E 18 BIS UNTER 65 JAHRE Veränderungen der Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Altersgruppen 18 bis unter 65 Jahren und 65 Jahre und älter Stadt 18 - u. 65 Jahre 65 Jahre u. älter Werte u. 65 Jahre 65 Jahre u. älter Veränderung absolut 18 - u. 65 Jahre 65 Jahre u. älter Veränderung in Prozent 18 - u. 65 Jahre 65 Jahre u. älter Anteile 2011 Anteil 18- u.65 J. an allen LB GSiAE Anteil 65 J. u. älter an allen LB GSiAE Bielefeld ,8 + 7,3 47% 53% Bonn ,3 + 4,4 29% 71% Bottrop ,2 + 6,8 45% 55% Gelsenkirchen ,9 + 6,9 35% 65% Hamm ,7 + 9,7 46% 54% Herne ,5 + 6,9 47% 53% Krefeld ,4 + 8,2 29% 71% Leverkusen ,0 + 5,6 35% 65% Mönchengladb ,0 + 5,8 34% 66% Mülheim ,7 + 8,4 31% 69% Münster ,3 + 4,7 44% 56% Remscheid ,6 + 8,6 48% 52% Solingen ,5 + 8,5 42% 58% Wuppertal n.v. n.v n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. MW ,5 + 7,0 38% 62% Der Anteil der Leistungsbezieher im erwerbsfähigen Alter, die aufgrund von Erwerbsunfähigkeit Grundsicherungsleistungen beziehen, ist in den teilnehmenden Großstädten recht unterschiedlich. Dabei zeigt sich eine erhebliche Spanne des Anteils der 18- bis unter 65-Jährigen von 29 % bis 48%. Anteil der 18- bis unter 65-Jährigen LB in der GSiAE a.v.e. Das generell hohe und steigende Niveau der Erwerbsunfähigen im erwerbsfähigen Alter in der GSiAE liegt auch begründet in einer generellen Zunahme behandlungsbedürftiger seelischer Erkrankungen (psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen), wie sie unter anderem durch die Daten der Gesundheitsberichterstattung des Bundes belegt sind 3. Die folgende Abbildung zeigt die Verteilung der Dichte der Leistungsberechtigten mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft. 3 Zu nennen wären hier beispielsweise die Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000, welche unter abrufbar sind. 27

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