Heimreglement. Inhalt
|
|
- Agnes Beyer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verfasserin: M. Voneschen / Heimreglement Inhalt Grundsatz... 2 Einstufung der Pflegebedürftigkeit... 2 Grundtaxe... 2 Längerfristige Abwesenheit... 3 Rechnungsstellung... 3 Haftung für Wertgegenstände und Bargeld... 3 Ärztliche Betreuung... 3 Freiheitsbeschränkende Massnahmen... 3 Entlaufgefährdete BewohnerInnen... 4 Austritt... 4 Regelung betreffend Beihilfe zur Selbsttötung... 4 Umgang mit Daten... 5 Finanzielle Beratung... 5 Beschwerden... 5 Gerichtsstand... 5 Inkraftsetzung Heimreglement Genehmigt: P. Nebel / Seite 1 / 5
2 Grundsatz Im Mittelpunkt aller Tätigkeiten stehen die betagten oder pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen. Wer in unserem Heim wohnt, hat Anspruch auf Wahrung seiner Persönlichkeitssphäre. BewohnerInnen, Heimleiterin und Angestellte bemühen sich um gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Die BewohnerInnen sollen sich im Heim wohlfühlen und grösstmögliche Freiheit geniessen. Sie werden solange wie möglich in der gewohnten Umgebung gepflegt. Die BewohnerInnen haben die Möglichkeit ihr Zimmer mit eigenen Möbeln zu gestalten. Von den BewohnerInnen werden gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sowie Einordnung in den Betrieb und die Gemeinschaft des Heimes erwartet. Alle BewohnerInnen haben ein Mitspracherecht. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden jederzeit von der Heimleiterin entgegengenommen. Angehörige, Freunde und Bekannte sind jederzeit im Heim willkommen. Es sind keine Besuchszeiten angesetzt. Die Institution wird politisch und konfessionell neutral geführt. Die religiöse Betreuung ist den Seelsorgern der örtlichen Kirchgemeinde anvertraut. Die BewohnerInnen können jedoch auch jederzeit einen Seelsorger nach eigener Wahl beiziehen. Der konfessionelle Friede darf nicht gestört werden. Einstufung der Pflegebedürftigkeit Die Pflegebedürftigkeit einer BewohnerIn wird nach dem Eintritt mittels Instrument BESA erhoben. Dieses Formular wird im Heim aufbewahrt und Berechtigten auf Verlangen vorgelegt. Gültigkeit hat es nur, wenn es von der Heimleiterin visiert und mit Datum versehen ist. Grundtaxe In der Grundtaxe sind folgende Leistungen inbegriffen: - Elektrisches Pflegebett - Miete für das Zimmer mit Lavabo/Dusche/WC, sowie einem Schrank mit Schliessfach - Haus- und Zimmerschlüssel - Frühstück, Mittagessen (mit Tee oder Wasser als Getränk, übrige Getränke gegen Verrechnung) und Abendessen - Bett- und Toilettenwäsche - Besorgung der persönlichen Wäsche nur wenn mit Namen versehen - Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser - Benützung aller Gemeinschaftsräume und Einrichtungen - Notrufanlage - Krankenpflege bei kurzer Erkrankung (ohne Tarifzuschlag max. 14 Tage) - Abfallentsorgung In der Grundtaxe nicht inbegriffen sind: - Individuelle Möblierung des Zimmers - Medikamente und Pflegematerial - Grund- und Behandlungspflege (Pflegezuschlag) - Gebühren für Radio, TV und Telefon - Zeichnen der persönlichen Kleider Heimreglement Seite 2 / 5
3 - Chemische Reinigung der Kleider - Fahrt zum Arzt oder Coiffure (Fr pro Stunde + Fr pro Fahrkilometer) - Ausserordentliche Reinigungen. Dieselben werden zu einem Stundenansatz von Fr verrechnet - Sperrgut bei Zimmerräumung nach Aufwand - Zimmerservice aus Komfortgründen (Fr pro Mahlzeit) Längerfristige Abwesenheit Ist die HeimbewohnerIn längerfristig vom Heim abwesend und hat sie dies der Heimleiterin zum Voraus gemeldet, wird ihr für die ganze Zeit ihrer Abwesenheit eine Entschädigung von Fr pro Tag für nicht eingenommene Verpflegung zurückerstattet. Für einzelne, nicht eingenommene Mahlzeiten wird nichts vergütet. Bei Urlaub oder Spitalaufenthalt wird die Grundtaxe belastet. Für den Pflegezuschlag wird eine Reservationstaxe berechnet. Diese deckt ⅔ der Pflegekosten ab. Die Institution verpflichtet sich, Bewohner und Bewohnerinnen nach einem vorübergehenden Spitalaufenthalt wieder aufzunehmen. Rechnungsstellung Die Heimtaxen mit allfälligen Sonderleistungen werden bei längerem Heimaufenthalt monatlich, oder bei kürzerem Aufenthalt nach Austritt, verrechnet. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Haftung für Wertgegenstände und Bargeld Für die Aufbewahrung von Geldbeträgen und Wertgegenständen in den Zimmern wird jede Haftung in Sinne von Art. 448, Abs. 1 des OR abgelehnt. Für den Verlust oder Defekt von Sehhilfen, Prothesen aller Art sowie Hörgeräten usw. kann keine Haftung übernommen werden. Ebenfalls wird die Haftung für persönliches Mobiliar abgelehnt. Der BewohnerIn steht für Wertgegenstände und Bargeld in ihrem Zimmer ein abschliessbares Fach zur Verfügung. Das Heim schliesst bei Eintritt für die BewohnerInnen eine kostengünstige Kollektivversicherung für Hausratund Privathaftpflicht ab. Ärztliche Betreuung Die freie Arztwahl ist gewährleistet. Das Pflegepersonal übernimmt die ärztlich angeordneten Verordnungen. Die persönliche Kranken - und Unfallversicherung muss von der BewohnerIn selbst abgeschlossen und bezahlt werden. Alle Mitarbeitenden sind an die Schweigepflicht gebunden. Freiheitsbeschränkende Massnahmen Die Institution verpflichtet sich, die Bewegungsfreiheit der urteilsunfähigen BewohnerInnen nur einzuschränken, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen oder von vornherein als Heimreglement Seite 3 / 5
4 ungenügend erscheinen und diese Massnahmen dazu dienen, eine ersthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität der BewohnerInnen oder Dritter abzuwenden oder eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens der Institution zu beseitigen. Vor der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird der BewohnerIn sowie der massgeblichen Vertretungsperson die Massnahme erklärt und protokolliert. Im Protokoll werden Zweck, Art und Dauer der eingeschränkten Bewegungsfreiheit aufgeführt. Die Personen, die die BewohnerIn vertritt, kann jederzeit gegen diese Massnahme schriftlich bei der Erwachsenenschutzbehörde ohne Wahrung einer Frist, Beschwerde einreichen. Die Institution verpflichtet sich, die Persönlichkeit der urteilsunfähigen Person zu schützen, und fördert so weit als möglich auch Kontakte ausserhalb der Institution. Die Institution ist verpflichtet, bei fehlender Betreuung die Erwachsenenschutzbehörde zu benachrichtigen. Entlaufgefährdete BewohnerInnen Das Wohn- und Pflegeheim bietet auch Platz für demenzkranke BewohnerInnen an. Die Heimleiterin weist jedoch speziell darauf hin, dass wir ein offenes Haus sind, und für entlaufgefährdete BewohnerInnen keine Haftung übernehmen. Die Angehörigen resp. deren Vertreter tragen demzufolge beim Entlaufen des Kranken die volle Verantwortung. Austritt Die BewohnerIn kann den Pensionsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf Ende des Monats kündigen. Auf den Zeitpunkt des Austritts sind die persönlichen Möbel und Effekten aus dem Heim durch die BewohnerIn oder seinen Angehörigen zu entfernen. Sie haftet für ausserordentliche Abnützung oder verursachte Schäden gegenüber dem Heim oder Dritten. Für allenfalls entstandene Kosten hat die BewohnerIn aufzukommen. Bei vorzeitigem Austritt ist die reduzierte Pensionstaxe, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder Neubelegung des Zimmers zu entrichten. Bei Austritt aus dem Heim wird für die gründliche Schlussreinigung bei der Zimmerabgabe eine Pauschale von Fr verrechnet. Sperrgut, das vom Wohnheim entsorgt werden muss, wird separat belastet. Bei Todesfall wird für die restliche Vertragszeit die halbe Grundtaxe in Rechnung gestellt, sofern das Zimmer nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist belegt werden kann. Regelung betreffend Beihilfe zur Selbsttötung Es wird der zukünftigen BewohnerIn des Wohn- und Pflegeheimes Am Weiher empfohlen, vor oder bei Eintritt ins Heim eine Patientenverfügung zu erstellen. Eine Beihilfe zur Selbsttötung wird nur von anerkannten Organisationen gestattet, nach vorheriger Information der Heimleiterin. Die Begleitung wird nur gestattet, wenn ein ärztliches unabhängiges Gutachten erstellt wurde und die Unheilbarkeit des Leidens oder der Krankheit festgestellt wurde. Auch muss der Sterbewille mehrmals ohne Druck vor Dritten geäussert worden sein. Dem Pflegepersonal und den Mitarbeitenden des Wohn-und Pflegeheimes Am Weiher ist es verboten, der BewohnerIn Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. (Strafrecht: Art. 111/112 /113 /114 /115) Heimreglement Seite 4 / 5
5 Umgang mit Daten Mit der Unterschrift gibt die BewohnerIn das Einverständnis, dass die persönlichen Daten über den Gesundheitszustand im Rahmen der Bedarfsklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Die BewohnerIn nimmt zur Kenntnis, dass die Institution sicherstellt, dass persönliche Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Durch die Unterschrift nimmt die BewohnerIn Kenntnis davon und erteilt gleichzeitig ihr Einverständnis dafür, dass die Institution in Einzelfällen und auf ein entsprechendes Begehren des Versicherers hin verpflichtet ist, dem Versicherer Akteneinsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht dient zur Überprüfung der Rechnungsstellung, des Controllings und/oder der Feststellung des Leistungsanspruchs. Die BewohnerIn hat das Recht, diese Akteneinsicht auf den Vertrauensarzt des Versicherers zu beschränken. Nimmt sie dieses Recht nicht wahr, kann die Institution der Administration des Versicherers die erforderliche Akteneinsicht gewähren. In diesem Fall entbindet die BewohnerIn die Institution vom Arztgeheimnis und von der Schweigepflicht. Die BewohnerIn ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, der Institution mitzuteilen, dass ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung errichtet wurde. Die sich durch einen Vorsorgeauftrag legitimierte Person muss der Institution eine Kopie der Urkunde der Erwachsenenschutzbehörde aushändigen. In diesem Dokument sind die Befugnisse der bezeichneten Person aufgelistet. Das Vorhandensein eines Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt oder die Kopie davon genügt allein noch nicht für die Legitimation der mit einem Vorsorgeauftrag betrauten Person gegenüber der Institution. Finanzielle Beratung Die Institution unterstützt und berät die BewohnerIn und/oder seine Angehörigen in Fragen der Finanzierung des Heimaufenthaltes. Beschwerden Klagen über Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sind der Heimleiterin vorzubringen. Klagen und Beschwerden von Bewohnenden und Mitarbeitenden gegen die Heimleiterin können dem Präsidenten des Stiftungsrates vorgebracht werden. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bubendorf. Inkraftsetzung Mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien tritt der Pensionsvertrag in Kraft. Dieses Reglement tritt auf den 01. März 2014 in Kraft und ersetzt das Reglement vom vom Stiftungsrat genehmigt Heimreglement Seite 5 / 5
Das Alters- und Pflegeheim ROSENGARTEN steht Betagten und pflegeabhängigen Personen (nachstehend Bewohner genannt) offen.
Heimreglement Die Kurt di Gallo AG in Grüningen erlässt folgendes Reglement: 1. Zweck Art. 1 Art. 2 2. Aufnahme Art. 3 Art. 4 Das Alters- und Pflegeheim ROSENGARTEN steht Betagten und pflegeabhängigen
Mehr1.3.1 PENSIONSVERTRAG
1.3.1 PENSIONSVERTRAG zwischen Kurhaus Seeblick AG, Baumenweg 20, 6353 Weggis (nachfolgend Kurhaus Seeblick AG genannt) und 1. Bewohner/Bewohnerin Name, Vorname: Geboren am: 2. Bewohner/Bewohnerin (bei
MehrPensionsvertrag 1. zwischen. und
Pensionsvertrag 1 zwischen Wohn- und Pflegezentrum Lippenrüti in 6206 Neuenkirch (nachfolgend Institution genannt) 1. Bewohner/Bewohnerin Geboren am: und 2. Ehegatte/Ehegattin, Partner/Partnerin Geboren
MehrBetreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx
gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen
Mehr2. Unterkunft im Pflege-Wohn-Heim ein Zimmer in folgender Kategorie bezogen: Einerzimmer mit Lavabo Zweierzimmer mit Lavabo
Betreuungsvertrag Zwischen dem Pflege-Wohn-Heim Smaily Obere Bachstrasse 7 a 8952 Schlieren und 1. Bewohner/-in Name Geburtsdatum Vorname (nachfolgend Bewohnerin genannt) Für den Fall, dass die Bewohnerin
MehrReglement. Gemeinnütziger Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten, Bergstrasse 1a, 8816 Hirzel, Tel
Reglement Inhaltsverzeichnis 1. ZIEL... 3 2. ORGANISATION... 3 3. LEITUNG... 3 4. AUFNAHME... 3 5. AUSTRITT... 3 6. PENSIONSTAXEN... 3 7. ZAHLUNG... 3 8. PATIENTENVERFÜGUNG... 3 9. NACHT... 4 10. MAHLZEITEN...
MehrHeimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus
Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus I. Heimleistungen Wohnen 1. Alle Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Nutzung bereit. 2. Die Zimmerzuteilung bzw. ein allfälliger späterer Zimmerwechsel
MehrPENSIONSVERTRAG (BEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013
PENSIONSVERTRAG (BEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013 Information: Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wurde bewusst nur die männliche Schreibweise berücksichtigt 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag
MehrMuster-Pensionsvertrag Pflegeinstitutionen Kanton Aargau. gültig ab 1. Januar 2013
Muster-Pensionsvertrag Pflegeinstitutionen Kanton Aargau gültig ab 1. Januar 2013 Der nachfolgende Vertrag enthält ausschliesslich Empfehlungen der VAKA an ihre Mitglieder zum Abschluss eines Pensionsvertrags.
MehrTAXORDNUNG (AB 1.1.2014) Die vorliegende Taxordnung entspricht den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien sowie dem Pflegegesetz des Kantons Zürich. Die Kosten für den Aufenthalt
MehrPensionsvertrag Kurzzeitpflege
zwischen der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK), nachfolgend LAK genannt, vertreten durch Vorsitzender der Geschäftsleitung: Thomas Riegger Leitung Haus St. und der Bewohnerin/des Bewohners
MehrLeistungen und Regelungen 2019
Leistungen und Regelungen 2019 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Leistungen und Regelungen 1. Allgemeines Die Regionales Pflegezentrum Baden AG, nachfolgend RPB genannt, achtet darauf, die Privatsphäre
MehrHeimreglement. I. Heimleistungen. Wohnen
Heimreglement I. Heimleistungen Wohnen 1. Alle Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Nutzung bereit. 2. Die Zimmerzuteilung bzw. ein allfälliger späterer Zimmerwechsel erfolgen nach pflegerischen, medizinischen,
MehrPENSIONSVERTRAG (UNBEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013
PENSIONSVERTRAG (UNBEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013 Information: Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wurde bewusst nur die männliche Schreibweise berücksichtigt 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag
MehrTaxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)
Taxordnung APF In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019) Taxordnung (Die männliche Form bezieht sich auch auf weibliche Personen) 6) 7) 8) 9) 10) Gültigkeit Die vorliegende Taxordnung
MehrHeimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus
Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus I. Heimleistungen Wohnen 1. Alle Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Nutzung bereit. 2. Die Zimmerzuteilung bzw. ein allfälliger späterer Zimmerwechsel
MehrHeimreglement. der Gemeinde Waldkirch. für das Alters- und Pflegeheim Wiborada, Bernhardzell. vom 8. Februar 2011
Heimreglement der Gemeinde Waldkirch für das Alters- und Pflegeheim Wiborada, Bernhardzell vom 8. Februar 2011 G:\Kanzlei\GP-Sekretariat\Reglemente\Heimreglement-08-02-2011.docm - 2 - Der Gemeinderat Waldkirch
MehrTarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:
Tarifordnung 2018 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrTaxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5
Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt
MehrTARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5
TARIFLISTE 2016 Grundtaxe Die Grundtaxe enthält folgende Leistungen: - Zimmer mit Pflegebett, inkl. Notrufanlage im Zimmer und in Nasszelle - Zimmerreinigung (inkl. Nasszelle) - Heizung, Strom, Kalt-/Warmwasser
MehrTaxordnung. Bürgerhof Bischofszell
Taxordnung Bürgerhof Bischofszell gültig ab 1. Januar 2011 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tagestaxe... 3 2.1 Pensionstaxe... 3 2.2
MehrSenioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2018 Seniorenzentrum Verahus QA 1191
Senioren- und Spitexzentrum Verahus Taxordnung 2018 Seniorenzentrum Verahus QA 1191 vom Gemeinderat genehmigt am 25. September 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliches... 3 1.1 Gemeinderat 3 1.2
MehrAlters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach. Taxordnung
Alters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach Taxordnung 2011 Inhalt 1 Geltungsbereich...3 2 Abkürzungen und Definitionen...3 3 Grundtaxen/ Hoteltaxen...3 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen...4
MehrLeistungen und Regelungen (hier Name der Institution eintragen)
Leistungen und Regelungen (hier Name der Institution eintragen) Gültig ab: 1 Allgemeines Die Institution achtet darauf, die Privatsphäre des Bewohners zu respektieren und zu wahren. Zur Sicherstellung
MehrPensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag
Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag zwischen: und Frau xy (nachfolgend Bewohnerin genannt) alte Wohnadresse PLZ Ort geboren am xxxxxx Privates Seniorenzentrum SUNNMATT der Julius und Maria Hausammann-Schmidt
Mehr1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:
Stationäre Pflege Taxordnung 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 Die Taxordnung setzt sich zusammen aus: - Hotellerie-Taxen - Pflege- und Betreuungstaxen - Zusatztaxen für individuelle Leistungen 1. Hotellerie-Taxen
MehrT A X O R D N U N G 2019
Alters- und Pflegeheim "Altershaamet" Wilchingen T A X O R D N U N G 2019 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 6 Heimreglement: "Der Pensionspreis wird vom Stiftungsrat in einer Taxordnung festgelegt."
MehrWohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt
Wohnen im Alter Informationen für Kurzaufenthalt Gültig ab: 1. Januar 2019 Ihr Eintritt Wir bitten Sie sich am Eintrittstag um 14.00 Uhr beim Empfang zu melden. Damit sich unser Personal die nötige Zeit
MehrAlterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax
Alterswohnheim Almendsberg 613 9428 Walzenhausen Tel. 071 886 49 90 Fax 071 886 49 99 alterswohnheim@walzenhausen.ar.ch Taxordnung 2014 Anmerkung: Wenn im Text die männliche Form verwendet wird (zum Beispiel
MehrTarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung:
Tarifordnung 2017 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrPensionsvertrag. Name / Vorname Nachfolgend "Vertreter" genannt Adresse PLZ / Ort
1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag wird abgeschlossen zwischen Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung Pfauengasse 2, 5330 Bad Zurzach nachfolgend "Institution" genannt und
Mehrals Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 und als Bewohner
Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen als Hospiz St. Gallen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 9008 St. Gallen und als Bewohner Inhalt Vertretung bei Urteilsunfähigkeit... 2
Mehr1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:
Stationäre Pflege Taxordnung 2019 Gültig ab 1. Januar 2019 Die Taxordnung setzt sich zusammen aus: - Hotellerie-Taxen - Pflege- und Betreuungstaxen - Zusatztaxen für individuelle Leistungen 1. Hotellerie-Taxen
Mehr1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.
Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare Leitung
MehrHeimreglement der Politischen Gemeinde Schänis für das Alters- und Pflegezentrum Kreuzstift
Heimreglement der Politischen Gemeinde Schänis für das Alters- und Pflegezentrum Kreuzstift Ingress Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Schänis erlässt gestützt auf Art. 28 des Sozialhilfegesetzes
MehrSenioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Verahus QA 1191
Senioren- und Spitexzentrum Verahus Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Verahus QA 1191 vom Gemeinderat genehmigt am 24. September 2018 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliches... 3 1.1 Gemeinderat 3 1.2
MehrLeistungen und Regelungen 2018 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung... 2 3 Pflegeleistungen... 2 4 Nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen... 2 5 Hotellerieleistungen... 3 6 Medizinische
MehrPENSIONS-HEIMVERTRAG
PENSIONS-HEIMVERTRAG Ausgabe 2016 Seite: 1 (6) Pensions-Heimvertrag Parteien Alterszentrum Birsfelden, Stiftung mit Sitz in 4127 Birsfelden, vertreten durch die Geschäftsleitung (nachfolgend Institution
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums
Mehr1 Wohnobjekt 1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Zimmer Nr. 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung:
PENSIONS- UND PFLEGEVERTRAG Zwischen: Stiftung Alterszentrum Ins Im Gostel 2+5 3232 Ins (nachfolgend Institution genannt) und Hans Muster, geboren am 01.01.1923 Für den Fall, dass der/die Bewohnende urteilsunfähig
MehrTaxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell
Taxordnung Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell gültig ab 1. Oktober 2016 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tageskosten... 3 2.1
MehrDas Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.
Grundsatz Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Die Aufenthaltskosten setzen sich zusammen aus der
MehrPreisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.
Preisliste Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 01.01.2019 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 : Fr. 162.60 2. Zusammenfassung Tarif für nen Tarif Hotellerie/ Betreuung
MehrEinerzimmer mit/ohne Lavabo Budget CHF Standard CHF Zweierzimmer mit Lavabo Budget CHF Standard CHF 130.-
Stadt Zürich Pflegezentren Walchestrasse 31 Postfach 3251, 8021 Zürich Tel. 044 412 11 11 Fax 044 364 12 63 www.stadt-zuerich.ch/pflegezentren Betreuungsvertrag zwischen dem Pflegezentrum bitte auswählen,
MehrTarifliste IV-Bereich
Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00
Mehr1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Einzelzimmer Nr. im Heim, Wohngruppe Tiefparterre:
Pensions- und Pflegevertrag Zwischen: Stiftung aarvital, Lyssstrasse 2, 3270 Aarberg (nachfolgend Institution genannt) und Herr Hans Muster, Musterstrasse 5, 3000 Musterhausen geboren am Klicken Sie hier,
MehrTaxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014
Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine
Mehr1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.
Altersheim Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare
MehrTarifliste IV-Bereich
Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.90 9.00
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs
MehrTarifliste Altersbereich
Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in*
MehrTarifliste Altersbereich
Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1
MehrTarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz
Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt
MehrBetreuungsvertrag betreffend Wohnen, Betreuung und Pflege
Betreuungsvertrag betreffend Wohnen, Betreuung und Pflege (Gültig ab 01.01.2018) Zwischen und dem Pflegezentrum Nidelbad, Eggrainweg 3, 8803 Rüschlikon (nachfolgend Pflegezentrum genannt) Vorname, Name
MehrHeimreglement Heimreglement gültig ab
Heimreglement gültig ab 1.1.2013 Heimreglement Seniorenzentrum Horn 2017 Version: 01.01.17 Freigabe: 01.01.2017 / GL Seite: 1 / 7 Heimreglement 1 Allgemein... 3 1.1 Trägerschaft... 3 1.2 Zweck... 3 2 Organisation...
MehrTaxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs
Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs 1. Januar 2019 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. 7 Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden.
MehrGemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen
Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2018 und Informationen Geltungsbereich Diese Taxverordnung gilt für alle BewohnerInnen des Altersheim Büren a. A. / Villa Pfister / Schelker-Heim Heimtaxe
MehrAlters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015
Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim
MehrPensionsvertrag zwischen
Pensionsvertrag zwischen Alterswohnheim Bodenmatt, Hellbühlstrasse 16, 6102 Malters und Bewohner/Bewohnerin Vorname, Name:... Geboren am:... Bewohner/Bewohnerin (bei Paaren im selben Zimmer/in derselben
MehrTaxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz
Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in
MehrTAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2018 TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig für: Alterszentrum Jurablick, 4704 Niederbipp Seniorenresidenz am Steg 3380 Walliswil bei Niederbipp Deckergasse 6 4704 Niederbipp 032 633 66
MehrTaxordnung 2011 (gültig vom )
Taxordnung 2011 (gültig vom 01.01.2011 31.12.2011) 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheimes St. Raphael. Sie richtet sich nach der Leistungsvereinbarung zwischen
MehrReglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime)
Stadt Aarau 8.8- Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime) Vom. Mai 05 (Stand 6. Juni 05) Der Einwohnerrat Aarau, gestützt auf 0 Abs. lit. i i.v.m. 55 des
MehrLeistungen und Regelungen
Eine aktuelle Fassung ist auch auf www.wirnavita.ch aufgeschaltet. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung... 2 3 Pflegeleistungen... 2 4 Nicht KVG-pflichtige Pflege-
MehrDie Hausordnung regelt die Gepflogenheiten im Seniorenzentrum Jurablick. Sie ist ein integrierender Bestandteil des Pension- und Pflegevertrages.
Hausordnung Die Hausordnung regelt die Gepflogenheiten im Seniorenzentrum Jurablick. Sie ist ein integrierender Bestandteil des Pension- und Pflegevertrages. Allgemeine Organisation Trägerschaft Das Seniorenzentrum
MehrBetriebsreglement und Hausordnung
Betriebsreglement und Hausordnung Wir heissen Sie in unserer Wohngemeinschaft herzlich willkommen. Uns liegt es sehr am Herzen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und bei uns ein neues Zuhause finden. Wir
MehrGemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen
Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2019 und Informationen Lindenweg 15, 3294 Büren a. A. Tel..032 352 16 16 Fax: 032 352 16 00 info@altersheimbueren.ch www.altersheimbueren.ch Geltungsbereich
MehrTaxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)
Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen
MehrTAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016
TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016 Art. 1 Geltungsbereich 1) Dieses Taxregulativ gilt für alle Bewohnerinnen / Bewohner und Kurzaufenthalter des Forst Demenz-Pflegezentrum. 2) Die Gesamttaxe (unten
MehrTAXORDNUNG 1. Juli 2018
TAXORDNUNG 1. Juli 2018 Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Gliederung und Definition der Taxen und Leistungen... 2 2.1 Langzeitaufenthalt... 2 2.2 Erholungsaufenthalt... 2 2.3 Depot Zahlung... 2 2.4 Betreuungspauschale...
MehrGemeinde Walenstadt. Heimreglement. vom 1. Oktober gültig ab 1. Januar Gemeinderatsbeschluss, Geschäft Nr.
vom 1. Oktober 2018 1 gültig ab 1. Januar 2019 1 Gemeinderatsbeschluss, Geschäft Nr. 307/22-2018 Der Gemeinderat Walenstadt erlässt gestützt auf Art. 28 des Sozialhilfegesetzes (sgs 381.1), Art. 3 des
MehrTages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018
Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Gäste des Tages- & Nachtzentrums der Regionales
MehrTaxordnung Es stehen bei Hand in Hand 3- Einzelzimmer uns 3-Appartments zur Verfügung. Appartement 1 Einzelbelegung CHF 160,00 pro Tag
Hand in Hand Alters- und Pflegeheim Heimleitung Claus Heuscher Pflegedienstleitung Evelyn Spira Bruggwiesen 13, 8231 Hemmental ZSR-Nr. K025914 u. Q028714 Telefon 052 508 11 08 Mobil 079 857 84 80 handinhand.spira@bluewin.ch
MehrPreisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen
Preisliste 2018 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich
MehrBezeichnung Pflegestufen Basispreis 1
Taxordnung 2019 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Mauritiusheim Schötz AG. Sie tritt ab 01.01.2019 auf Beschluss des Verwaltungsrates in Kraft. 2. Gliederung 2.1.
MehrTaxordnung. Wohnbereich III / IV. Stand: 1. Januar 2018
141414 Taxordnung Wohnbereich III / IV Stand: 1. Januar 2018 Taxordnung_Wohnbereich_III_IV_01012018 1/7 Inhaltsverzeichnis Seite Übersicht 3 Pensionstaxe 3 Betreuungsdienstleistungstaxe 4 Pflegetaxen 4
MehrInformationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte
Informationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte Seite 1 von 5 30.11.2017 / BJ Inhalt 1 Eintritt / Austritt... 3 2 Abwesenheiten... 3 3 Alkohol... 3 4 Anregungen, Wünsche, Beschwerden, Rekurs... 3 5 Arzt...
MehrPreisliste ab 1. Juli 2015
Preisliste ab 1. Juli 2015 Pensionspauschalen Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2015 1. Allgemeines: 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.
MehrPreisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen
Preisliste 2016 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich
MehrDienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019
Anhang 4 Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019 Tarif pro Person Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben, pro Betreuungs- oder Aufenthaltstag. Einzelzimmer 125.00 Einzelzimmer
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs
MehrTaxordnung Ferienbetten
gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich
MehrTAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2014 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.
MehrTaxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz
Taxtabelle 2018 (Stand 01.01.2018) Abteilung für Menschen mit Demenz Alle Taxen richten sich nach den Betriebskosten des Alterszentrums Haus Tabea. Die Taxtabelle wird periodisch überprüft und bei Bedarf
Mehrgültig ab Das Departement für Justiz-, Sicherheit und Gesundheit Graubünden setzt die Maximaltarife fest.
TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2013 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle innen und, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden. 1.2 Grundlage
MehrAufenthaltstaxe Pflegewohngruppe Sonnenrain Einzelzimmer CHF Zuschläge Zuschlag für Kurzzeitaufenthalt (bis 30 Tage) CHF 50.
Taxen 2019 Geltungsbereich Die vorliegenden Taxen sind gültig vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019. Sie gelten für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegewohngruppe Sonnenrain. Anpassungen erfolgen
MehrTarifordnung. gültig ab 1. Juli Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags.
Tarifordnung gültig ab 1. Juli 2018 Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument für Personen- und Funktionsbezeichnungen
Mehr