Heimreglement. Inhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Heimreglement. Inhalt"

Transkript

1 Verfasserin: M. Voneschen / Heimreglement Inhalt Grundsatz... 2 Einstufung der Pflegebedürftigkeit... 2 Grundtaxe... 2 Längerfristige Abwesenheit... 3 Rechnungsstellung... 3 Haftung für Wertgegenstände und Bargeld... 3 Ärztliche Betreuung... 3 Freiheitsbeschränkende Massnahmen... 3 Entlaufgefährdete BewohnerInnen... 4 Austritt... 4 Regelung betreffend Beihilfe zur Selbsttötung... 4 Umgang mit Daten... 5 Finanzielle Beratung... 5 Beschwerden... 5 Gerichtsstand... 5 Inkraftsetzung Heimreglement Genehmigt: P. Nebel / Seite 1 / 5

2 Grundsatz Im Mittelpunkt aller Tätigkeiten stehen die betagten oder pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen. Wer in unserem Heim wohnt, hat Anspruch auf Wahrung seiner Persönlichkeitssphäre. BewohnerInnen, Heimleiterin und Angestellte bemühen sich um gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Die BewohnerInnen sollen sich im Heim wohlfühlen und grösstmögliche Freiheit geniessen. Sie werden solange wie möglich in der gewohnten Umgebung gepflegt. Die BewohnerInnen haben die Möglichkeit ihr Zimmer mit eigenen Möbeln zu gestalten. Von den BewohnerInnen werden gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sowie Einordnung in den Betrieb und die Gemeinschaft des Heimes erwartet. Alle BewohnerInnen haben ein Mitspracherecht. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden jederzeit von der Heimleiterin entgegengenommen. Angehörige, Freunde und Bekannte sind jederzeit im Heim willkommen. Es sind keine Besuchszeiten angesetzt. Die Institution wird politisch und konfessionell neutral geführt. Die religiöse Betreuung ist den Seelsorgern der örtlichen Kirchgemeinde anvertraut. Die BewohnerInnen können jedoch auch jederzeit einen Seelsorger nach eigener Wahl beiziehen. Der konfessionelle Friede darf nicht gestört werden. Einstufung der Pflegebedürftigkeit Die Pflegebedürftigkeit einer BewohnerIn wird nach dem Eintritt mittels Instrument BESA erhoben. Dieses Formular wird im Heim aufbewahrt und Berechtigten auf Verlangen vorgelegt. Gültigkeit hat es nur, wenn es von der Heimleiterin visiert und mit Datum versehen ist. Grundtaxe In der Grundtaxe sind folgende Leistungen inbegriffen: - Elektrisches Pflegebett - Miete für das Zimmer mit Lavabo/Dusche/WC, sowie einem Schrank mit Schliessfach - Haus- und Zimmerschlüssel - Frühstück, Mittagessen (mit Tee oder Wasser als Getränk, übrige Getränke gegen Verrechnung) und Abendessen - Bett- und Toilettenwäsche - Besorgung der persönlichen Wäsche nur wenn mit Namen versehen - Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser - Benützung aller Gemeinschaftsräume und Einrichtungen - Notrufanlage - Krankenpflege bei kurzer Erkrankung (ohne Tarifzuschlag max. 14 Tage) - Abfallentsorgung In der Grundtaxe nicht inbegriffen sind: - Individuelle Möblierung des Zimmers - Medikamente und Pflegematerial - Grund- und Behandlungspflege (Pflegezuschlag) - Gebühren für Radio, TV und Telefon - Zeichnen der persönlichen Kleider Heimreglement Seite 2 / 5

3 - Chemische Reinigung der Kleider - Fahrt zum Arzt oder Coiffure (Fr pro Stunde + Fr pro Fahrkilometer) - Ausserordentliche Reinigungen. Dieselben werden zu einem Stundenansatz von Fr verrechnet - Sperrgut bei Zimmerräumung nach Aufwand - Zimmerservice aus Komfortgründen (Fr pro Mahlzeit) Längerfristige Abwesenheit Ist die HeimbewohnerIn längerfristig vom Heim abwesend und hat sie dies der Heimleiterin zum Voraus gemeldet, wird ihr für die ganze Zeit ihrer Abwesenheit eine Entschädigung von Fr pro Tag für nicht eingenommene Verpflegung zurückerstattet. Für einzelne, nicht eingenommene Mahlzeiten wird nichts vergütet. Bei Urlaub oder Spitalaufenthalt wird die Grundtaxe belastet. Für den Pflegezuschlag wird eine Reservationstaxe berechnet. Diese deckt ⅔ der Pflegekosten ab. Die Institution verpflichtet sich, Bewohner und Bewohnerinnen nach einem vorübergehenden Spitalaufenthalt wieder aufzunehmen. Rechnungsstellung Die Heimtaxen mit allfälligen Sonderleistungen werden bei längerem Heimaufenthalt monatlich, oder bei kürzerem Aufenthalt nach Austritt, verrechnet. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Haftung für Wertgegenstände und Bargeld Für die Aufbewahrung von Geldbeträgen und Wertgegenständen in den Zimmern wird jede Haftung in Sinne von Art. 448, Abs. 1 des OR abgelehnt. Für den Verlust oder Defekt von Sehhilfen, Prothesen aller Art sowie Hörgeräten usw. kann keine Haftung übernommen werden. Ebenfalls wird die Haftung für persönliches Mobiliar abgelehnt. Der BewohnerIn steht für Wertgegenstände und Bargeld in ihrem Zimmer ein abschliessbares Fach zur Verfügung. Das Heim schliesst bei Eintritt für die BewohnerInnen eine kostengünstige Kollektivversicherung für Hausratund Privathaftpflicht ab. Ärztliche Betreuung Die freie Arztwahl ist gewährleistet. Das Pflegepersonal übernimmt die ärztlich angeordneten Verordnungen. Die persönliche Kranken - und Unfallversicherung muss von der BewohnerIn selbst abgeschlossen und bezahlt werden. Alle Mitarbeitenden sind an die Schweigepflicht gebunden. Freiheitsbeschränkende Massnahmen Die Institution verpflichtet sich, die Bewegungsfreiheit der urteilsunfähigen BewohnerInnen nur einzuschränken, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen oder von vornherein als Heimreglement Seite 3 / 5

4 ungenügend erscheinen und diese Massnahmen dazu dienen, eine ersthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität der BewohnerInnen oder Dritter abzuwenden oder eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens der Institution zu beseitigen. Vor der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird der BewohnerIn sowie der massgeblichen Vertretungsperson die Massnahme erklärt und protokolliert. Im Protokoll werden Zweck, Art und Dauer der eingeschränkten Bewegungsfreiheit aufgeführt. Die Personen, die die BewohnerIn vertritt, kann jederzeit gegen diese Massnahme schriftlich bei der Erwachsenenschutzbehörde ohne Wahrung einer Frist, Beschwerde einreichen. Die Institution verpflichtet sich, die Persönlichkeit der urteilsunfähigen Person zu schützen, und fördert so weit als möglich auch Kontakte ausserhalb der Institution. Die Institution ist verpflichtet, bei fehlender Betreuung die Erwachsenenschutzbehörde zu benachrichtigen. Entlaufgefährdete BewohnerInnen Das Wohn- und Pflegeheim bietet auch Platz für demenzkranke BewohnerInnen an. Die Heimleiterin weist jedoch speziell darauf hin, dass wir ein offenes Haus sind, und für entlaufgefährdete BewohnerInnen keine Haftung übernehmen. Die Angehörigen resp. deren Vertreter tragen demzufolge beim Entlaufen des Kranken die volle Verantwortung. Austritt Die BewohnerIn kann den Pensionsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf Ende des Monats kündigen. Auf den Zeitpunkt des Austritts sind die persönlichen Möbel und Effekten aus dem Heim durch die BewohnerIn oder seinen Angehörigen zu entfernen. Sie haftet für ausserordentliche Abnützung oder verursachte Schäden gegenüber dem Heim oder Dritten. Für allenfalls entstandene Kosten hat die BewohnerIn aufzukommen. Bei vorzeitigem Austritt ist die reduzierte Pensionstaxe, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder Neubelegung des Zimmers zu entrichten. Bei Austritt aus dem Heim wird für die gründliche Schlussreinigung bei der Zimmerabgabe eine Pauschale von Fr verrechnet. Sperrgut, das vom Wohnheim entsorgt werden muss, wird separat belastet. Bei Todesfall wird für die restliche Vertragszeit die halbe Grundtaxe in Rechnung gestellt, sofern das Zimmer nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist belegt werden kann. Regelung betreffend Beihilfe zur Selbsttötung Es wird der zukünftigen BewohnerIn des Wohn- und Pflegeheimes Am Weiher empfohlen, vor oder bei Eintritt ins Heim eine Patientenverfügung zu erstellen. Eine Beihilfe zur Selbsttötung wird nur von anerkannten Organisationen gestattet, nach vorheriger Information der Heimleiterin. Die Begleitung wird nur gestattet, wenn ein ärztliches unabhängiges Gutachten erstellt wurde und die Unheilbarkeit des Leidens oder der Krankheit festgestellt wurde. Auch muss der Sterbewille mehrmals ohne Druck vor Dritten geäussert worden sein. Dem Pflegepersonal und den Mitarbeitenden des Wohn-und Pflegeheimes Am Weiher ist es verboten, der BewohnerIn Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. (Strafrecht: Art. 111/112 /113 /114 /115) Heimreglement Seite 4 / 5

5 Umgang mit Daten Mit der Unterschrift gibt die BewohnerIn das Einverständnis, dass die persönlichen Daten über den Gesundheitszustand im Rahmen der Bedarfsklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Die BewohnerIn nimmt zur Kenntnis, dass die Institution sicherstellt, dass persönliche Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Durch die Unterschrift nimmt die BewohnerIn Kenntnis davon und erteilt gleichzeitig ihr Einverständnis dafür, dass die Institution in Einzelfällen und auf ein entsprechendes Begehren des Versicherers hin verpflichtet ist, dem Versicherer Akteneinsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht dient zur Überprüfung der Rechnungsstellung, des Controllings und/oder der Feststellung des Leistungsanspruchs. Die BewohnerIn hat das Recht, diese Akteneinsicht auf den Vertrauensarzt des Versicherers zu beschränken. Nimmt sie dieses Recht nicht wahr, kann die Institution der Administration des Versicherers die erforderliche Akteneinsicht gewähren. In diesem Fall entbindet die BewohnerIn die Institution vom Arztgeheimnis und von der Schweigepflicht. Die BewohnerIn ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, der Institution mitzuteilen, dass ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung errichtet wurde. Die sich durch einen Vorsorgeauftrag legitimierte Person muss der Institution eine Kopie der Urkunde der Erwachsenenschutzbehörde aushändigen. In diesem Dokument sind die Befugnisse der bezeichneten Person aufgelistet. Das Vorhandensein eines Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt oder die Kopie davon genügt allein noch nicht für die Legitimation der mit einem Vorsorgeauftrag betrauten Person gegenüber der Institution. Finanzielle Beratung Die Institution unterstützt und berät die BewohnerIn und/oder seine Angehörigen in Fragen der Finanzierung des Heimaufenthaltes. Beschwerden Klagen über Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sind der Heimleiterin vorzubringen. Klagen und Beschwerden von Bewohnenden und Mitarbeitenden gegen die Heimleiterin können dem Präsidenten des Stiftungsrates vorgebracht werden. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bubendorf. Inkraftsetzung Mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien tritt der Pensionsvertrag in Kraft. Dieses Reglement tritt auf den 01. März 2014 in Kraft und ersetzt das Reglement vom vom Stiftungsrat genehmigt Heimreglement Seite 5 / 5

Das Alters- und Pflegeheim ROSENGARTEN steht Betagten und pflegeabhängigen Personen (nachstehend Bewohner genannt) offen.

Das Alters- und Pflegeheim ROSENGARTEN steht Betagten und pflegeabhängigen Personen (nachstehend Bewohner genannt) offen. Heimreglement Die Kurt di Gallo AG in Grüningen erlässt folgendes Reglement: 1. Zweck Art. 1 Art. 2 2. Aufnahme Art. 3 Art. 4 Das Alters- und Pflegeheim ROSENGARTEN steht Betagten und pflegeabhängigen

Mehr

1.3.1 PENSIONSVERTRAG

1.3.1 PENSIONSVERTRAG 1.3.1 PENSIONSVERTRAG zwischen Kurhaus Seeblick AG, Baumenweg 20, 6353 Weggis (nachfolgend Kurhaus Seeblick AG genannt) und 1. Bewohner/Bewohnerin Name, Vorname: Geboren am: 2. Bewohner/Bewohnerin (bei

Mehr

Pensionsvertrag 1. zwischen. und

Pensionsvertrag 1. zwischen. und Pensionsvertrag 1 zwischen Wohn- und Pflegezentrum Lippenrüti in 6206 Neuenkirch (nachfolgend Institution genannt) 1. Bewohner/Bewohnerin Geboren am: und 2. Ehegatte/Ehegattin, Partner/Partnerin Geboren

Mehr

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen

Mehr

2. Unterkunft im Pflege-Wohn-Heim ein Zimmer in folgender Kategorie bezogen: Einerzimmer mit Lavabo Zweierzimmer mit Lavabo

2. Unterkunft im Pflege-Wohn-Heim ein Zimmer in folgender Kategorie bezogen: Einerzimmer mit Lavabo Zweierzimmer mit Lavabo Betreuungsvertrag Zwischen dem Pflege-Wohn-Heim Smaily Obere Bachstrasse 7 a 8952 Schlieren und 1. Bewohner/-in Name Geburtsdatum Vorname (nachfolgend Bewohnerin genannt) Für den Fall, dass die Bewohnerin

Mehr

Reglement. Gemeinnütziger Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten, Bergstrasse 1a, 8816 Hirzel, Tel

Reglement. Gemeinnütziger Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten, Bergstrasse 1a, 8816 Hirzel, Tel Reglement Inhaltsverzeichnis 1. ZIEL... 3 2. ORGANISATION... 3 3. LEITUNG... 3 4. AUFNAHME... 3 5. AUSTRITT... 3 6. PENSIONSTAXEN... 3 7. ZAHLUNG... 3 8. PATIENTENVERFÜGUNG... 3 9. NACHT... 4 10. MAHLZEITEN...

Mehr

Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus

Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus I. Heimleistungen Wohnen 1. Alle Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Nutzung bereit. 2. Die Zimmerzuteilung bzw. ein allfälliger späterer Zimmerwechsel

Mehr

PENSIONSVERTRAG (BEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013

PENSIONSVERTRAG (BEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013 PENSIONSVERTRAG (BEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013 Information: Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wurde bewusst nur die männliche Schreibweise berücksichtigt 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag

Mehr

Muster-Pensionsvertrag Pflegeinstitutionen Kanton Aargau. gültig ab 1. Januar 2013

Muster-Pensionsvertrag Pflegeinstitutionen Kanton Aargau. gültig ab 1. Januar 2013 Muster-Pensionsvertrag Pflegeinstitutionen Kanton Aargau gültig ab 1. Januar 2013 Der nachfolgende Vertrag enthält ausschliesslich Empfehlungen der VAKA an ihre Mitglieder zum Abschluss eines Pensionsvertrags.

Mehr

TAXORDNUNG (AB 1.1.2014) Die vorliegende Taxordnung entspricht den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien sowie dem Pflegegesetz des Kantons Zürich. Die Kosten für den Aufenthalt

Mehr

Pensionsvertrag Kurzzeitpflege

Pensionsvertrag Kurzzeitpflege zwischen der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK), nachfolgend LAK genannt, vertreten durch Vorsitzender der Geschäftsleitung: Thomas Riegger Leitung Haus St. und der Bewohnerin/des Bewohners

Mehr

Leistungen und Regelungen 2019

Leistungen und Regelungen 2019 Leistungen und Regelungen 2019 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Leistungen und Regelungen 1. Allgemeines Die Regionales Pflegezentrum Baden AG, nachfolgend RPB genannt, achtet darauf, die Privatsphäre

Mehr

Heimreglement. I. Heimleistungen. Wohnen

Heimreglement. I. Heimleistungen. Wohnen Heimreglement I. Heimleistungen Wohnen 1. Alle Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Nutzung bereit. 2. Die Zimmerzuteilung bzw. ein allfälliger späterer Zimmerwechsel erfolgen nach pflegerischen, medizinischen,

Mehr

PENSIONSVERTRAG (UNBEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013

PENSIONSVERTRAG (UNBEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013 PENSIONSVERTRAG (UNBEFRISTET) Gültig ab 01. Januar 2013 Information: Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wurde bewusst nur die männliche Schreibweise berücksichtigt 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag

Mehr

Taxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019)

Taxordnung APF. In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019) Taxordnung APF In Kraft seit: 1. April 2008 (nachgeführt bis 1. Januar 2019) Taxordnung (Die männliche Form bezieht sich auch auf weibliche Personen) 6) 7) 8) 9) 10) Gültigkeit Die vorliegende Taxordnung

Mehr

Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus

Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus I. Heimleistungen Wohnen 1. Alle Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Nutzung bereit. 2. Die Zimmerzuteilung bzw. ein allfälliger späterer Zimmerwechsel

Mehr

Heimreglement. der Gemeinde Waldkirch. für das Alters- und Pflegeheim Wiborada, Bernhardzell. vom 8. Februar 2011

Heimreglement. der Gemeinde Waldkirch. für das Alters- und Pflegeheim Wiborada, Bernhardzell. vom 8. Februar 2011 Heimreglement der Gemeinde Waldkirch für das Alters- und Pflegeheim Wiborada, Bernhardzell vom 8. Februar 2011 G:\Kanzlei\GP-Sekretariat\Reglemente\Heimreglement-08-02-2011.docm - 2 - Der Gemeinderat Waldkirch

Mehr

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: Tarifordnung 2018 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5 Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt

Mehr

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5 TARIFLISTE 2016 Grundtaxe Die Grundtaxe enthält folgende Leistungen: - Zimmer mit Pflegebett, inkl. Notrufanlage im Zimmer und in Nasszelle - Zimmerreinigung (inkl. Nasszelle) - Heizung, Strom, Kalt-/Warmwasser

Mehr

Taxordnung. Bürgerhof Bischofszell

Taxordnung. Bürgerhof Bischofszell Taxordnung Bürgerhof Bischofszell gültig ab 1. Januar 2011 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tagestaxe... 3 2.1 Pensionstaxe... 3 2.2

Mehr

Senioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2018 Seniorenzentrum Verahus QA 1191

Senioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2018 Seniorenzentrum Verahus QA 1191 Senioren- und Spitexzentrum Verahus Taxordnung 2018 Seniorenzentrum Verahus QA 1191 vom Gemeinderat genehmigt am 25. September 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliches... 3 1.1 Gemeinderat 3 1.2

Mehr

Alters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach. Taxordnung

Alters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach. Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach Taxordnung 2011 Inhalt 1 Geltungsbereich...3 2 Abkürzungen und Definitionen...3 3 Grundtaxen/ Hoteltaxen...3 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen...4

Mehr

Leistungen und Regelungen (hier Name der Institution eintragen)

Leistungen und Regelungen (hier Name der Institution eintragen) Leistungen und Regelungen (hier Name der Institution eintragen) Gültig ab: 1 Allgemeines Die Institution achtet darauf, die Privatsphäre des Bewohners zu respektieren und zu wahren. Zur Sicherstellung

Mehr

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag zwischen: und Frau xy (nachfolgend Bewohnerin genannt) alte Wohnadresse PLZ Ort geboren am xxxxxx Privates Seniorenzentrum SUNNMATT der Julius und Maria Hausammann-Schmidt

Mehr

1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:

1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten: Stationäre Pflege Taxordnung 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 Die Taxordnung setzt sich zusammen aus: - Hotellerie-Taxen - Pflege- und Betreuungstaxen - Zusatztaxen für individuelle Leistungen 1. Hotellerie-Taxen

Mehr

T A X O R D N U N G 2019

T A X O R D N U N G 2019 Alters- und Pflegeheim "Altershaamet" Wilchingen T A X O R D N U N G 2019 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 6 Heimreglement: "Der Pensionspreis wird vom Stiftungsrat in einer Taxordnung festgelegt."

Mehr

Wohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt

Wohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt Wohnen im Alter Informationen für Kurzaufenthalt Gültig ab: 1. Januar 2019 Ihr Eintritt Wir bitten Sie sich am Eintrittstag um 14.00 Uhr beim Empfang zu melden. Damit sich unser Personal die nötige Zeit

Mehr

Alterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax

Alterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax Alterswohnheim Almendsberg 613 9428 Walzenhausen Tel. 071 886 49 90 Fax 071 886 49 99 alterswohnheim@walzenhausen.ar.ch Taxordnung 2014 Anmerkung: Wenn im Text die männliche Form verwendet wird (zum Beispiel

Mehr

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung:

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung: Tarifordnung 2017 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Pensionsvertrag. Name / Vorname Nachfolgend "Vertreter" genannt Adresse PLZ / Ort

Pensionsvertrag. Name / Vorname Nachfolgend Vertreter genannt Adresse PLZ / Ort 1. Vertragsparteien Der vorliegende Pensionsvertrag wird abgeschlossen zwischen Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung Pfauengasse 2, 5330 Bad Zurzach nachfolgend "Institution" genannt und

Mehr

als Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 und als Bewohner

als Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 und als Bewohner Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen als Hospiz St. Gallen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 9008 St. Gallen und als Bewohner Inhalt Vertretung bei Urteilsunfähigkeit... 2

Mehr

1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:

1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten: Stationäre Pflege Taxordnung 2019 Gültig ab 1. Januar 2019 Die Taxordnung setzt sich zusammen aus: - Hotellerie-Taxen - Pflege- und Betreuungstaxen - Zusatztaxen für individuelle Leistungen 1. Hotellerie-Taxen

Mehr

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare Leitung

Mehr

Heimreglement der Politischen Gemeinde Schänis für das Alters- und Pflegezentrum Kreuzstift

Heimreglement der Politischen Gemeinde Schänis für das Alters- und Pflegezentrum Kreuzstift Heimreglement der Politischen Gemeinde Schänis für das Alters- und Pflegezentrum Kreuzstift Ingress Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Schänis erlässt gestützt auf Art. 28 des Sozialhilfegesetzes

Mehr

Senioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Verahus QA 1191

Senioren- und Spitexzentrum Verahus. Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Verahus QA 1191 Senioren- und Spitexzentrum Verahus Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Verahus QA 1191 vom Gemeinderat genehmigt am 24. September 2018 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliches... 3 1.1 Gemeinderat 3 1.2

Mehr

Leistungen und Regelungen 2018 Inhaltsverzeichnis

Leistungen und Regelungen 2018 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung... 2 3 Pflegeleistungen... 2 4 Nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen... 2 5 Hotellerieleistungen... 3 6 Medizinische

Mehr

PENSIONS-HEIMVERTRAG

PENSIONS-HEIMVERTRAG PENSIONS-HEIMVERTRAG Ausgabe 2016 Seite: 1 (6) Pensions-Heimvertrag Parteien Alterszentrum Birsfelden, Stiftung mit Sitz in 4127 Birsfelden, vertreten durch die Geschäftsleitung (nachfolgend Institution

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

1 Wohnobjekt 1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Zimmer Nr. 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung:

1 Wohnobjekt 1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Zimmer Nr. 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung: PENSIONS- UND PFLEGEVERTRAG Zwischen: Stiftung Alterszentrum Ins Im Gostel 2+5 3232 Ins (nachfolgend Institution genannt) und Hans Muster, geboren am 01.01.1923 Für den Fall, dass der/die Bewohnende urteilsunfähig

Mehr

Taxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell

Taxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell Taxordnung Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell gültig ab 1. Oktober 2016 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tageskosten... 3 2.1

Mehr

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt.

Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Grundsatz Das Pflegeheim Rosengarten steht grundsätzlich jeder Person offen. Der Entscheid über die Aufnahme wird durch die Geschäftsleitung bestimmt. Die Aufenthaltskosten setzen sich zusammen aus der

Mehr

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162. Preisliste Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 01.01.2019 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 : Fr. 162.60 2. Zusammenfassung Tarif für nen Tarif Hotellerie/ Betreuung

Mehr

Einerzimmer mit/ohne Lavabo Budget CHF Standard CHF Zweierzimmer mit Lavabo Budget CHF Standard CHF 130.-

Einerzimmer mit/ohne Lavabo Budget CHF Standard CHF Zweierzimmer mit Lavabo Budget CHF Standard CHF 130.- Stadt Zürich Pflegezentren Walchestrasse 31 Postfach 3251, 8021 Zürich Tel. 044 412 11 11 Fax 044 364 12 63 www.stadt-zuerich.ch/pflegezentren Betreuungsvertrag zwischen dem Pflegezentrum bitte auswählen,

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00

Mehr

1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Einzelzimmer Nr. im Heim, Wohngruppe Tiefparterre:

1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Einzelzimmer Nr. im Heim, Wohngruppe Tiefparterre: Pensions- und Pflegevertrag Zwischen: Stiftung aarvital, Lyssstrasse 2, 3270 Aarberg (nachfolgend Institution genannt) und Herr Hans Muster, Musterstrasse 5, 3000 Musterhausen geboren am Klicken Sie hier,

Mehr

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine

Mehr

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. Altersheim Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.90 9.00

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs

Mehr

Tarifliste Altersbereich

Tarifliste Altersbereich Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in*

Mehr

Tarifliste Altersbereich

Tarifliste Altersbereich Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1

Mehr

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt

Mehr

Betreuungsvertrag betreffend Wohnen, Betreuung und Pflege

Betreuungsvertrag betreffend Wohnen, Betreuung und Pflege Betreuungsvertrag betreffend Wohnen, Betreuung und Pflege (Gültig ab 01.01.2018) Zwischen und dem Pflegezentrum Nidelbad, Eggrainweg 3, 8803 Rüschlikon (nachfolgend Pflegezentrum genannt) Vorname, Name

Mehr

Heimreglement Heimreglement gültig ab

Heimreglement Heimreglement gültig ab Heimreglement gültig ab 1.1.2013 Heimreglement Seniorenzentrum Horn 2017 Version: 01.01.17 Freigabe: 01.01.2017 / GL Seite: 1 / 7 Heimreglement 1 Allgemein... 3 1.1 Trägerschaft... 3 1.2 Zweck... 3 2 Organisation...

Mehr

Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs

Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs 1. Januar 2019 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. 7 Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden.

Mehr

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2018 und Informationen Geltungsbereich Diese Taxverordnung gilt für alle BewohnerInnen des Altersheim Büren a. A. / Villa Pfister / Schelker-Heim Heimtaxe

Mehr

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015 Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim

Mehr

Pensionsvertrag zwischen

Pensionsvertrag zwischen Pensionsvertrag zwischen Alterswohnheim Bodenmatt, Hellbühlstrasse 16, 6102 Malters und Bewohner/Bewohnerin Vorname, Name:... Geboren am:... Bewohner/Bewohnerin (bei Paaren im selben Zimmer/in derselben

Mehr

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in

Mehr

TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2018 TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig für: Alterszentrum Jurablick, 4704 Niederbipp Seniorenresidenz am Steg 3380 Walliswil bei Niederbipp Deckergasse 6 4704 Niederbipp 032 633 66

Mehr

Taxordnung 2011 (gültig vom )

Taxordnung 2011 (gültig vom ) Taxordnung 2011 (gültig vom 01.01.2011 31.12.2011) 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheimes St. Raphael. Sie richtet sich nach der Leistungsvereinbarung zwischen

Mehr

Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime)

Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime) Stadt Aarau 8.8- Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime) Vom. Mai 05 (Stand 6. Juni 05) Der Einwohnerrat Aarau, gestützt auf 0 Abs. lit. i i.v.m. 55 des

Mehr

Leistungen und Regelungen

Leistungen und Regelungen Eine aktuelle Fassung ist auch auf www.wirnavita.ch aufgeschaltet. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung... 2 3 Pflegeleistungen... 2 4 Nicht KVG-pflichtige Pflege-

Mehr

Die Hausordnung regelt die Gepflogenheiten im Seniorenzentrum Jurablick. Sie ist ein integrierender Bestandteil des Pension- und Pflegevertrages.

Die Hausordnung regelt die Gepflogenheiten im Seniorenzentrum Jurablick. Sie ist ein integrierender Bestandteil des Pension- und Pflegevertrages. Hausordnung Die Hausordnung regelt die Gepflogenheiten im Seniorenzentrum Jurablick. Sie ist ein integrierender Bestandteil des Pension- und Pflegevertrages. Allgemeine Organisation Trägerschaft Das Seniorenzentrum

Mehr

Betriebsreglement und Hausordnung

Betriebsreglement und Hausordnung Betriebsreglement und Hausordnung Wir heissen Sie in unserer Wohngemeinschaft herzlich willkommen. Uns liegt es sehr am Herzen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und bei uns ein neues Zuhause finden. Wir

Mehr

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2019 und Informationen Lindenweg 15, 3294 Büren a. A. Tel..032 352 16 16 Fax: 032 352 16 00 info@altersheimbueren.ch www.altersheimbueren.ch Geltungsbereich

Mehr

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen

Mehr

TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016

TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016 TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016 Art. 1 Geltungsbereich 1) Dieses Taxregulativ gilt für alle Bewohnerinnen / Bewohner und Kurzaufenthalter des Forst Demenz-Pflegezentrum. 2) Die Gesamttaxe (unten

Mehr

TAXORDNUNG 1. Juli 2018

TAXORDNUNG 1. Juli 2018 TAXORDNUNG 1. Juli 2018 Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Gliederung und Definition der Taxen und Leistungen... 2 2.1 Langzeitaufenthalt... 2 2.2 Erholungsaufenthalt... 2 2.3 Depot Zahlung... 2 2.4 Betreuungspauschale...

Mehr

Gemeinde Walenstadt. Heimreglement. vom 1. Oktober gültig ab 1. Januar Gemeinderatsbeschluss, Geschäft Nr.

Gemeinde Walenstadt. Heimreglement. vom 1. Oktober gültig ab 1. Januar Gemeinderatsbeschluss, Geschäft Nr. vom 1. Oktober 2018 1 gültig ab 1. Januar 2019 1 Gemeinderatsbeschluss, Geschäft Nr. 307/22-2018 Der Gemeinderat Walenstadt erlässt gestützt auf Art. 28 des Sozialhilfegesetzes (sgs 381.1), Art. 3 des

Mehr

Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018

Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018 Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Gäste des Tages- & Nachtzentrums der Regionales

Mehr

Taxordnung Es stehen bei Hand in Hand 3- Einzelzimmer uns 3-Appartments zur Verfügung. Appartement 1 Einzelbelegung CHF 160,00 pro Tag

Taxordnung Es stehen bei Hand in Hand 3- Einzelzimmer uns 3-Appartments zur Verfügung. Appartement 1 Einzelbelegung CHF 160,00 pro Tag Hand in Hand Alters- und Pflegeheim Heimleitung Claus Heuscher Pflegedienstleitung Evelyn Spira Bruggwiesen 13, 8231 Hemmental ZSR-Nr. K025914 u. Q028714 Telefon 052 508 11 08 Mobil 079 857 84 80 handinhand.spira@bluewin.ch

Mehr

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen Preisliste 2018 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich

Mehr

Bezeichnung Pflegestufen Basispreis 1

Bezeichnung Pflegestufen Basispreis 1 Taxordnung 2019 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Mauritiusheim Schötz AG. Sie tritt ab 01.01.2019 auf Beschluss des Verwaltungsrates in Kraft. 2. Gliederung 2.1.

Mehr

Taxordnung. Wohnbereich III / IV. Stand: 1. Januar 2018

Taxordnung. Wohnbereich III / IV. Stand: 1. Januar 2018 141414 Taxordnung Wohnbereich III / IV Stand: 1. Januar 2018 Taxordnung_Wohnbereich_III_IV_01012018 1/7 Inhaltsverzeichnis Seite Übersicht 3 Pensionstaxe 3 Betreuungsdienstleistungstaxe 4 Pflegetaxen 4

Mehr

Informationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte

Informationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte Informationsmappe Wohngruppe Kurzzeitaufenthalte Seite 1 von 5 30.11.2017 / BJ Inhalt 1 Eintritt / Austritt... 3 2 Abwesenheiten... 3 3 Alkohol... 3 4 Anregungen, Wünsche, Beschwerden, Rekurs... 3 5 Arzt...

Mehr

Preisliste ab 1. Juli 2015

Preisliste ab 1. Juli 2015 Preisliste ab 1. Juli 2015 Pensionspauschalen Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz

Mehr

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2015 1. Allgemeines: 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.

Mehr

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen Preisliste 2016 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich

Mehr

Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019

Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019 Anhang 4 Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019 Tarif pro Person Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben, pro Betreuungs- oder Aufenthaltstag. Einzelzimmer 125.00 Einzelzimmer

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs

Mehr

Taxordnung Ferienbetten

Taxordnung Ferienbetten gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich

Mehr

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2014 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.

Mehr

Taxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz Taxtabelle 2018 (Stand 01.01.2018) Abteilung für Menschen mit Demenz Alle Taxen richten sich nach den Betriebskosten des Alterszentrums Haus Tabea. Die Taxtabelle wird periodisch überprüft und bei Bedarf

Mehr

gültig ab Das Departement für Justiz-, Sicherheit und Gesundheit Graubünden setzt die Maximaltarife fest.

gültig ab Das Departement für Justiz-, Sicherheit und Gesundheit Graubünden setzt die Maximaltarife fest. TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2013 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle innen und, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden. 1.2 Grundlage

Mehr

Aufenthaltstaxe Pflegewohngruppe Sonnenrain Einzelzimmer CHF Zuschläge Zuschlag für Kurzzeitaufenthalt (bis 30 Tage) CHF 50.

Aufenthaltstaxe Pflegewohngruppe Sonnenrain Einzelzimmer CHF Zuschläge Zuschlag für Kurzzeitaufenthalt (bis 30 Tage) CHF 50. Taxen 2019 Geltungsbereich Die vorliegenden Taxen sind gültig vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019. Sie gelten für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegewohngruppe Sonnenrain. Anpassungen erfolgen

Mehr

Tarifordnung. gültig ab 1. Juli Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags.

Tarifordnung. gültig ab 1. Juli Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags. Tarifordnung gültig ab 1. Juli 2018 Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument für Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr