Fangquoten: Um 2004 keine Fischereien schließen zu müssen, schlägt die Kommission Maßnahmen zum stärkeren Schutz der Fischbestände vor

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1 IP/03/1656 Bruxelles, den 4. Dezember 2003 Fangquoten: Um 2004 keine Fischereien schließen zu müssen, schlägt die Kommission Maßnahmen zum stärkeren Schutz der Fischbestände vor Damit keine Fischereien geschlossen werden müssen, hat die Europäische Kommission heute vorgeschlagen, 1. die bereits existierenden Maßnahmen für bestimmte Kabeljaubestände zu stärken, 2. sie auf andere gefährdete Bestände auszudehnen und 3. die Fangmöglichkeiten für inzwischen ebenfalls als gefährdet eingestufte Bestände deutlich zu reduzieren. Auf diese Weise könnte die Fortsetzung des betreffenden Fischfangs gewährleistet werden, während dezimierte Fischbestände gleichzeitig eine Chance zur Erholung hätten und Bestände in weniger kritischer Lage besser geschützt würden. Bis langfristige Wiederauffüllungspläne verabschiedet sind, müssen kurzfristige Maßnahmen wie niedrige zulässige Gesamtfangmengen (TAC), eine direkte Beschränkung des Fischfangs (Seetage) und Kontrollmaßnahmen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Quoten sicherzustellen, getroffen werden. Die Kommission wird in den kommenden Monaten neue Kontrollmaßnahmen vorschlagen. Für Bestände, für die der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) eine Nullrunde empfiehlt, schlägt die Kommission drastische Kürzungen der TAC und des Fischereiaufwands um 50 bis 65 % vor, unter anderem eine 50%ige Kürzung für den südlichen Seehechtbestand und im westlichen Ärmelkanal. Für Bestände wie Kabeljau in der Nordsee, die bereits deutliche TAC- Kürzungen hinnehmen mussten, schlägt die Kommission die Übernahme der letztjährigen Quoten vor. Gut sind dagegen sind die Nachrichten bei Seelachs und einigen Flügelbutt- und Seeteufelbeständen: Hier schlägt die Kommission eine Anhebung um rund 15 % vor. "Was eine unzureichende Durchsetzung der Bestandserhaltungs- und Wiederauffüllungsmaßnahmen bewirkt, haben wir alle vor Augen: wichtige Grundbestände sind nach wie vor äußerst fragil und die gesamte Fischwirtschaft zahlt den Preis. Es gibt nur zwei Optionen: entweder müssen die TAC - bei jährlicher Festsetzung - drastisch gekürzt und Beschränkungen des Fischereiaufwands beschlossen werden oder wir müssen langfristige Wiederauffüllungspläne verabschieden, die es uns erlauben, weniger drastische und kohärente Maßnahmen zu treffen. Ich bevorzuge Letzteres", erklärte Franz Fischler, zuständiger EU- Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei. Wiederauffüllungspläne beruhen auf einer langfristigen Strategie mit genauen Zielvorgaben, nach denen Bestände über eine Reihe von Jahren wieder auf biologisch sichere Größen aufgefüllt werden. Die TAC werden in diesem Rahmen nach einer vereinbarten Formel festgesetzt, die einen weniger restriktiven Ansatz ermöglicht als bei jährlichen Entscheidungen. siehe beigefügte Graphiken

2 Die Beschränkung des Fischereiaufwands ist ein entscheidendes Instrument der Wiederauffüllungspläne. Bis zur Verabschiedung solcher Pläne müssen die Fangmöglichkeiten niedrig angesetzt und vorläufige Regelungen zur Steuerung des Fischereiaufwands getroffen werden, um die gefährdeten Bestände zu schützen. Lage der wichtigsten Bestände Zu den am stärksten dezimierten Beständen, für die eine Einstellung des Fischfangs empfohlen wird, gehören sämtliche Kabeljaubestände, ausgenommen Dorsch in der Ostsee und der Bestand in der Keltischen See, für den sehr niedrige Fangmengen festgesetzt werden sollten. Fangverbote hält der ICES außerdem bei Wittling in der Irischen See, im westlichen Ärmelkanal, Seehecht vor der Iberischen Halbinsel und Kaisergranat vor der Iberischen Halbinsel für erforderlich. Äußerst niedrige Fangmengen oder aber ein Wiederauffüllungsplan empfehlen Wissenschaftler für Scholle in der Nordsee, den nördlichen Seehechtbestand, Kabeljau und Scholle in der Keltischen See, in der Biskaya und Seeteufel vor der Iberischen Halbinsel. Zu den Beständen außerhalb sicherer biologischer Grenzen, deren Befischung deutlich reduziert werden sollte, zählen Sardelle und Kaisergranat in der Biskaya sowie Seeteufel westlich von Schottland. Beschränkung des Fischereiaufwands Zur Senkung des fischereilichen Drucks auf stark dezimierte Bestände muss in gemischten Fischereien auch die Befischung der übrigen Bestände deutlich reduziert werden. Kabeljau und Seehecht zum Beispiel leben mit zahlreichen anderen Arten vergesellschaftet und werden daher in gemischten Fischereien mit diesen Arten als Zielarten mitgefangen. Wenn Kabeljau und Seehecht wirksam geschützt und Rückwürfe möglichst verhindert werden sollen, müssen auch alle Fischereien eingeschränkt werden, in denen sie als Beifang anfallen können. Wissenschaftler plädieren seit langem für eine Steuerung des Fischereiaufwands als Bewirtschaftungsinstrument in gemischten Fischereien. Die Interimsmaßnahmen, die der Rat im vergangenen Dezember für bestimmte Kabeljaubestände angenommen hat, schließen Aufwandsbeschränkungen ein. Die Kommission schlägt daher vor, diese Maßnahmen zu überarbeiten und auf sämtliche Bestände anzuwenden, für die der ICES eine "Nullrunde" empfiehlt. Da die für diese Bestände vorgeschlagenen TAC bereits von den wissenschaftlichen Gutachten abweichen, ist ihre Einhaltung umso dringlicher. Dies lässt sich am besten über Beschränkungen des Fischereiaufwands erreichen. TAC-Vorschläge der Kommission für die wichtigsten Bestände 2004 (siehe beigefügte Tabelle) Bestände, für die Wissenschaftler die Einstellung des Fischfangs empfohlen haben Für die Kabeljaubestände, für die der ICES im vergangenen Jahr ein Fangverbot empfohlen hatte, verabschiedete der Rat auf Vorschlag der Kommission für 2003 spezifische Maßnahmen, die eine gewisse Fortsetzung des Fischfangs erlaubten. Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) wurden in einem Umfang gesenkt, der einer Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit um 65% gleichkam. 2

3 Um eine Überfischung dieser Quoten zu verhindern, wurden gleichzeitig vorübergehende Maßnahmen zur Beschränkung des Fischereiaufwands - ausgedrückt als zulässige Anzahl Seetage - und spezifische Kontrollmaßnahmen für die betreffenden Fischereien erlassen. Für 2004 schlägt die Kommission die Fortführung dieser befristeten Maßnahmen für Kabeljau vor, empfiehlt jedoch im Interesse einer hundertprozentigen Wirksamkeit, sie zu überarbeiten. Neu ist die Verpflichtung, im Hafen zu bleiben oder zumindest außerhalb des betroffenen Fanggebiets, nachdem eine zugeteilte Anzahl von Tagen außerhalb des Hafens aufgebraucht ist; außerdem werden die früheren Seetage, auf denen die neue Zuteilung beruht, genauer veranschlagt und die Ein-Netz-Regel pro Fangreise wird strikter angewandt. Die Kommission wird darüber hinaus Überwachungsmaßnahmen verabschieden, um die Durchsetzung der Vorschriften für Kabeljau zu stärken. Bei der Festsetzung der TAC für Kabeljau hat sich die Kommission an die vom Rat im letzten Dezember beschlossene Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit gehalten, solange jüngere Angaben keine neuen Möglichkeiten eröffneten. So wird für Nordseekabeljau die Beibehaltung der TAC in Höhe von Tonnen vorgeschlagen. Die Vorschläge für Kabeljau westlich Schottlands fordern aufgrund des Rückgangs der Bestandsgröße für 2004 eine Reduzierung um 53% und für Kabeljau im Kattegatt um 41%. Für die anderen Bestände dieser Gruppe - im westlichen Ärmelkanal, Seehecht und Kaisergranat vor der iberischen Halbinsel - schlägt die Kommission deutliche Kürzungen der TAC vor, die eine Senkung der fischereilichen Sterblichkeit um 50% oder mehr bedeuten. Sie beabsichtigt, Wittling in der Irischen See in einen ihrer Vorschläge für Wiederauffüllungspläne aufzunehmen. Bestände, für die eine möglichst geringe Befischung oder ein Wiederauffüllungsplan empfohlen werden Für diese Bestände schlägt die Kommission TAC im Einklang mit einer geringen fischereilichen Sterblichkeit vor. Dies bedeutet bei Scholle in der Nordsee eine Reduzierung um 40%. Bei Wittling in der Keltischen See entspricht die vorgeschlagene TAC der für Kabeljau im selben Gebiet vorgeschlagenen Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit. Die Kommission wird Kabeljau und Scholle in der Keltischen See, Scholle in der Nordsee sowie Seeteufel vor der Iberischen Halbinsel in bestehende Wiederauffüllungspläne aufnehmen oder 2004 Vorschläge für solche Pläne unterbreiten. Die Kommission hofft auf die Annahme ihres Vorschlags vom Mai 2003 über einen Wiederauffüllungsplan für Kabeljaubestände auf der Ratstagung Mitte Dezember. Auch wenn eine Entscheidung über die vorgeschlagenen Wiederauffüllungsmaßnahmen für den nördlichen Seehechtbestand erst nach Eingang der Stellungnahme des Europäischen Parlaments im nächsten Februar fallen kann, hofft die Kommission doch auf möglichst große Fortschritte bis dahin. Sie wird in Kürze Vorschläge über zwei weitere Wiederauffüllungspläne vorlegen, einen für im westlichen Ärmelkanal und in der Biskaya und den zweiten für Kaisergranat und den südlichen Seehechtbestand vor der Iberischen Halbinsel. 3

4 Vergesellschaftete Bestände mit einem Bestand, für den die Einstellung des Fischfangs oder eine Reduzierung auf ein möglichst niedriges Niveau empfohlen wird Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten über gemischte Fischereien mit Kabeljau schlägt die Kommission für die vergesellschafteten Arten, wie Schellfisch und Wittling, TAC vor, die eine Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit in angemessenem Verhältnis zum Grad der Vergesellschaftung der betroffenen Arten bedeuten. Außerhalb der Nordsee schlägt die Kommission für vergesellschaftete Bestände (wie Flügelbutt, Seeteufel, und Wittling) eine Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit vor, um zur Wiederauffüllung der Bestände, mit denen sie vergesellschaftet sind (nämlich Kabeljau, Seehecht und ) beizutragen. Diese Reduzierung wird ferner eine Wiederauffüllung der vergesellschafteten Bestände selbst begünstigen, die in vielen Fällen ebenfalls überfischt sind. Bestände, für die keine Bestandsabschätzungen vorliegen Für Bestände, für die Gutachten fehlen, schlägt die Kommission im allgemeinen dieselben TAC vor wie im Vorjahr, wenn die festgestellten Anlandungen belegen, dass die Fangmenge ausgeschöpft wurde. Bei unvollständiger Ausschöpfung der TAC schlägt die Kommission eine 20%-ige Kürzung vor, um so genannten "Papierfisch" zu beseitigen. Wenn Gutachten des ICES oder STECF existieren, empfiehlt die Kommission im allgemeinen die hierin vorgeschlagenen Mengen. Bestände, für die Abkommen mit Drittländern existieren Kabeljau, Schellfisch, Wittling, Seelachs, Scholle, Hering und Makrele in der Nordsee sowie Kabeljau, Schellfisch, Wittling, Scholle, Hering, Sprotten und Garnelen im Skagerrak werden von der EU und Norwegen gemeinsam bewirtschaftet. Jedes Jahr kommen die Europäische Kommission im Namen der EU und Norwegen ab November zusammen, um die TAC für diese gemeinsamen Bestände für das folgende Jahr zu vereinbaren. Bis zum Abschluss dieser bilateralen Verhandlungen sind im Vorschlag für 2004 vorläufige Zahlen genannt. Einige Bestände, die von EU-Schiffen befischt werden, fallen in die Zuständigkeit regionaler Fischereiorganisationen. Die Kommissionsvorschläge für diese Bestände spiegeln die Entscheidungen wider, die in diesen Gremien getroffen wurden. So hat die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) unlängst einen Wiederauffüllungsplan für Schwarzen Heilbutt beschlossen, der TAC-Kürzungen beinhaltet. Fangquoten für Beitrittsländer In Anbetracht der Erweiterung der EU im Jahr 2004 schlägt die Kommission vor, die Beitrittsländer bei der Aufteilung der Fangmengen für alle Bestände zu berücksichtigen, für die diese Länder Fangrechte beanspruchen können. Die TAC und ihre Aufteilung werden nach dem im Beitrittsvertrag festgesetzten Schlüssel vorgeschlagen (relative Stabilität). In der Ostsee sind das die Dorsch-, Herings-, Lachs- und Sprottenbestände. 4

5 Hintergrund Die Kommission gründet ihre Vorschläge auf die jüngsten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten. Diese Gutachten stammen vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES), zu dessen Mitgliedern viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie alle Nordatlantikanrainer einschließlich USA, Kanada, Norwegen, Island und Russland zählen. Das Gutachten des ICES wird vom Wissenschaftlich-Technischen und Wirtschaftlichen Fischereiausschuss (STECF) ergänzt, der die Kommission berät und dessen Sachverständige aus verschiedenen Mitgliedstaaten und verschiedenen Fachgebieten stammen. Im vergangenen Mai und Juni legte die Kommission einen überarbeiteten Vorschlag für langfristige Wiederauffüllungsmaßnahmen für Kabeljaubestände einerseits und den nördlichen Seehechtbestand andererseits vor. Ihre ursprünglichen Vorschläge für solche Maßnahmen hatte sie vor 2 Jahren unterbreitet. Neben einer deutlichen Kürzung der Fangmengen sieht der Plan auch eine Regelung zur Beschränkung des Fischereiaufwands, verstärkte Kontrollmaßnahmen und Sanktionen sowie verbesserte technische Maßnahmen vor. Aus verschiedener Quelle ist inzwischen belegt, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften über TAC, Aufwandsbeschränkungen und Fangmeldungen nicht immer zufrieden stellend durchsetzen. Diese mangelnde Kontrolle begünstigt Überfischung, nicht gemeldete Anlandungen, einen Rückgang der Fischpreise, größere Mengen an unverkauftem Fisch und unfairen Wettbewerb. Es muss dringend gehandelt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Kommission wird in Kürze Überwachungsmaßnahmen verabschieden, um die Durchsetzung der Vorschriften zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände zu garantieren. Ähnliche Maßnahmen werden 2004 auch für andere Fischereien vorgeschlagen, für die der ICES Wiederauffüllungspläne empfohlen hat. 5

6 Anhang: TAC 2003 und Kommissionsvorschläge für 2004 Art Art (wissenschaftliche Bezeichnung) ICES-Gebiete TAC 2003 Final 1 Kommissionsv orschläge für TAC Differenz gegenüber TAC 2003 (in %) Sandaale Ammodytidae IV (Norwegische % Sandaale Ammodytidae IIa, Skagerrak, Kattegat, ,27% Nordsee Gestreifter Anarhichas lupus V, XIV (Grönländische % Katfisch Gestreifter Anarhichas lupus NAFO 0, 1 (Grönländische % Katfisch Riesenhai Cetorhinus maximus Gemeinschaftsgewässer der 0 Bereiche IV, VI und VII Hering Clupea harengus Ostsee (Management-Gebiet 3) ,00% Hering Clupea harengus Norwegische Gewässer südlich % von 62 N Hering Clupea harengus Skagerrak und Kattegat ,59% Hering Clupea harengus I, II (EG-Gewässer, ,53% Norwegische Gewässer, internationale Hering Clupea harengus IIIb,c,d (EG-, * 5,35% ausgenommen Management- Gebiet 3 Hering Clupea harengus IIId (Estnische 0 Herring Clupea harengus IIId (Lettische 0 Hering Clupea harengus IIId (Litauische Hering Clupea harengus Nordsee nördlich von 53 30' N ,06% Hering Clupea harengus IVc, VIId ,01% Hering Clupea harengus Vb, VIaN, Vib % Hering Clupea harengus VIaS, VIIb,c % Hering Clupea harengus VIa Clyde % Hering Clupea harengus VIIa % Hering Clupea harengus VIIe,f % Hering Clupea harengus VIIg,h,j,k ,38% Grenadierfisch Coryphaenoides V, XIV (Grönländische % rupestris Grenadierfisch Coryphaenoides rupestris NAFO 0, 1 (Grönländische % Sardelle Engraulis encrasicolus VIII ,67% Sardelle Engraulis encrasicolus IX, X, CECAF (EG ,25% Kabeljau Gadus morhua I, II (Norwegische ,04% Kabeljau Gadus morhua Skagerrak % Kabeljau Gadus morhua Kattegat ,33% 6

7 Kabeljau Gadus morhua Ostsee (Untergebiete , * EG- Kabeljau Gadus morhua Ostsee (Untergebiete * EG- Kabeljau Gadus morhua I, IIb ,04% Kabeljau Gadus morhua IIa (EG-, Nordsee % Kabeljau Gadus morhua Grönländische Gewässer % Kabeljau Gadus morhua IIIb,c,d (EG Kabeljau Gadus morhua IIId (Estnische 650 Kabeljau Gadus morhua IIId (Lettische 950 Kabeljau Gadus morhua IIId (Litauische Kabeljau Gadus morhua Norwegische Gewässer südlich % von 62 N Kabeljau Gadus morhua Vb (EG-, VI, XII, XIV ,10% Kabeljau Gadus morhua VIIa ,26% Kabeljau Gadus morhua VIIb-k, VIII, IX, X, CECAF ,49% (EG- Kabeljau Gadus morhua NAFO 2J3KL 0 0 0% Kabeljau Gadus morhua NAFO 3NO 0 0 0% Kabeljau Gadus morhua NAFO 3M 0 0 0% Kabeljau und Schellfisch Gadus morhua und Melanogrammus Vb (Färöische % Nördlicher Weißer Germo alalunga Atlantik (nördlich von 5 N) , ,5 6,45% Thun Südlicher Weißer Germo alalunga Atlantik (südlich von 5 N) 2 962, ,7-35,37% Thun Rotzunge Glyptocephalus NAFO 2J3KL 0 0 0% cynoglossus Rotzunge Glyptocephalus NAFO 3NO 0 0 0% cynoglossus Heilbutt Hippoglossus V, XIV (Grönländische % hippoglossus Heilbutt Hippoglossus NAFO 0, 1 (Grönländische % hippoglossus Rauhe Scharbe Hippoglossoides NAFO 3M 0 0 0% platessoides Rauhe Scharbe Hippoglossoides NAFO 3LNO 0 0 0% Kurzflossen- Kalmar platessoides Illex illecebrosus NAFO-Gebiete 3 und 4 Gemeinschaftsanteil nicht spezifiziert Heringshai Lamna nasus EG-Gewässer der Bereiche IV, VI und VII keiner Begrenzung unterworfen Gemeinschaftsanteil nicht spezifiziert keiner Begrenzung unterworfen Butte Lepidorhombus spp. IIa (EG-, Nordsee % (EG- Butte Lepidorhombus spp. Vb (EG-, VI, XII, XIV ,43% Butte Lepidorhombus spp. VII ,37% Butte Lepidorhombus spp. VIIIa,b,d,e ,36% Butte Lepidorhombus spp. VIIIc, IX, X, CECAF (EG ,88% 7

8 Gelbschwanzflunder Kliesche und Flunder Limanda ferruginea NAFO 3L,N,O % Limanda limanda und Platichthys flesus IIa (EG-, Nordsee (EG % Seeteufel Lophiidae IIa(EG-, Nordsee ,56% (EG- Seeteufel Lophiidae Vb (EG-, VI, XII, XIV ,55% Seeteufel Lophiidae VII ,67% Seeteufel Lophiidae VIIIa,b,d,e ,70% Seeteufel Lophiidae VIIIc, IX, X, CECAF (EG ,25% Blauer Marlin Makaira nigricans Atlantik % Lodde Mallotus villosus V, XIV (Grönländische % Lodde Mallotus villosus IIb 0 0 Lodde Mallotus villosus NAFO 0, % Lodde Mallotus villosus NAFO 3NO 0 0 0% Schellfisch Melanogrammus I, II (Norwegische % Schellfisch Melanogrammus Norwegische Gewässer südlich % von 62 N Schellfisch Melanogrammus Skagerrak und Kattegat, IIIb,c,d % (EG- Schellfisch Melanogrammus IIa (EG-, Nordsee ,87% Schellfisch Melanogrammus VIb, XII, XIV 702 Schellfisch Melanogrammus Vb, VIa (EG Schellfisch Melanogrammus Vb (EG-, VI, XII, XIV Schellfisch Melanogrammus VII, VIII, IX, X, CECAF ,27% (EG- Schellfisch Melanogrammus VII a 585 Wittling Merlangius merlangus Skagerrak und Kattegat % Wittling Merlangius merlangus IIa (EG-, Nordsee % Wittling Merlangius merlangus Vb (EG-, VI, XII, XIV % Wittling Merlangius merlangus VIIa ,80% Wittling Merlangius merlangus VIIb-k ,49% Wittling Merlangius merlangus VIII ,96% Wittling Wittling und Pollack Seehecht Merlangius merlangus IX, X, CECAF (EG- Merlangius merlangus Norwegische Gewässer südlich und Pollachius von 62 N pollachius Merluccius merluccius Skagerrak und Kattegat, IIIb,c,d (EG ,00% % ,31% 8

9 Seehecht Merluccius merluccius IIa (EG-, Nordsee ,27% (EG- Seehecht Merluccius merluccius Vb (EG-, VI, VII, XII, ,34% XIV Seehecht Merluccius merluccius VIIIa,b,d,e ,34% Seehecht Limande und Rotzunge Merluccius merluccius VIIIc, IX, X, CECAF (EG ,80% Micromesistius I-XIV (EU und internationale Micromesistius I, II (Norwegische % Micromesistius I, II (NEAFC-Regelungsbereich) 0 Micromesistius V, VI, VII, XII und XIV Micromesistius IIa (EG-, Nordsee (EG- Micromesistius IV (Norwegische % Micromesistius VIIIa,b,d,e Micromesistius VIIIc, IX, X, CECAF (EG Micromesistius Vb (Färöische % Micromesistius V, XIV (Grönländische % Microstomus kitt und IIa (EG-, Nordsee % Glyptocephalus (EG- cynoglossus Molva molva und Vb (Färöische % Leng und Blauleng Molva dypterigia Kaisergranat Nephrops norvegicus Skagerrak und Kattegat (EG-, IIIb,c,d (EG ,22% Kaisergranat Nephrops norvegicus IIa (EG-, Nordsee ,22% (EG- Kaisergranat Nephrops norvegicus Vb (EG-, VI ,35% Kaisergranat Nephrops norvegicus VII ,91% Kaisergranat Nephrops norvegicus VIIIa,b,d,e ,00% Kaisergranat Nephrops norvegicus VIIIc % Kaisergranat Nephrops norvegicus IX, X, CECAF (EG ,83% Tiefseegarnelen Pandalus borealis Skagerrak und Kattegat ,52% Tiefseegarnelen Pandalus borealis Ila (EG-, Nordsee % (EG- Tiefseegarnelen Pandalus borealis Norwegische Gewässer südlich % von N Tiefseegarnelen Pandalus borealis V, XIV (Grönländische % Tiefseegarnelen Pandalus borealis NAFO 3L 0 145* 9

10 Geißelgarnele Penaeus spp. Französisch-Guayana % Scholle Pleuronectes platessa Skagerrak ,46% Scholle Pleuronectes platessa Kattegat ,14% Scholle Pleuronectes platessa IIIb,c,d (EG * 0% Scholle Pleuronectes platessa IIa (EG-, Nordsee ,00% Scholle Pleuronectes platessa Vb (EG-, VI, XII, XIV ,01% Scholle Pleuronectes platessa VIIa ,51% Scholle Pleuronectes platessa VIIb,c ,75% Scholle Pleuronectes platessa VIId,e ,51% Scholle Pleuronectes platessa VIIf, g ,79% Scholle Pleuronectes platessa VIIh,j,k ,03% Scholle Pleuronectes platessa VIII, IX, X, CECAF (EG % Pollack Pollachius pollachius Vb (EG-, VI, XII, XIV % Pollack Pollachius pollachius VII % Pollack Pollachius pollachius VIIIa,b,d,e % Pollack Pollachius pollachius VIIIc ,92% Pollack Pollachius pollachius IX, X, CECAF (EG % Seelachs Pollachius virens I, II (Norwegische % Seelachs Pollachius virens I, II (Internationale 0 0 0% Seelachs Pollachius virens IIa (EG-, Skagerrak ,15% und Kattegat, IIIb,c,d (EG-, Nordsee Seelachs Pollachius virens Norwegische Gewässer südlich % von 62 N Seelachs Pollachius virens Vb (Färöische % Seelachs Pollachius virens Vb (EG-, VI, XII, XIV ,15% Seelachs Pollachius virens VII, VIII, IX, X, CECAF % Steinbutt und Glattbutt Psetta maxima und Scophthalmus rhombus (EG- IIa (EG-, Nordsee (EG % Rochen Rajidae IIa(EG-, Nordsee ,99% (EG- Schwarzer Reinhardtius I, II (Norwegische % Heilbutt hippoglossoides Schwarzer Reinhardtius I, II (Internationale 0 0 0% Heilbutt hippoglossoides Schwarzer Heilbutt Reinhardtius hippoglossoides IIa (EG-, VI keiner Begrenzung unterworfen keiner Begrenzung unterworfen 10

11 Schwarzer Reinhardtius V, XIV (Grönländische % Heilbutt hippoglossoides Schwarzer Reinhardtius NAFO 0,1 (Grönländische % Heilbutt hippoglossoides Schwarzer Reinhardtius NAFO 3LMNO ,38% Heilbutt hippoglossoides Lachs Salmo salar IIIb,c,d (EG * 0% ausgenommen Untergebiet 32 Lachs Salmo salar IIId (Estnische 2000 Lachs Salmo salar IIId (Lettische Lachs Salmo salar IIId (Litauische Lachs Salmo salar Unterbereich 32 von IBSFC * -30% (EG- Makrele Scomber scombrus IIa (Norwegische % Makrele Scomber scombrus IIa (EG-, Skagerrak ,18% und Kattegat, IIIb,c,d (EG-, Nordsee Makrele Scomber scombrus IIa (Nicht-EG-, Vb ,65% (EG-, VI, VII, VIIIa,b,d,e, XII, XIV Makrele Scomber scombrus Vb (Färöische ,81% Makrele Scomber scombrus VIIIc, IX, X, CECAF (EG ,70% Rotbarsch Sebastes spp. V, XII, XIV ,67% Rotbarsch Sebastes spp. I, II (Norwegische % Rotbarsch Sebastes spp. V, XIV (Grönländische % Rotbarsch Sebastes spp. NAFO 0, 1 (Grönländische % Rotbarsch Sebastes spp. Va (Isländische % Rotbarsch Sebastes spp. Vb (Färöische % Rotbarsch Sebastes spp. NAFO 3M * 0% Rotbarsch Sebastes spp. NAFO 3LN 0 0 0% Rotbarsch Sebastes spp. NAFO IF Gemeine Solea solea Skagerrak und Kattegat, IIIb,c,d ,80% (EG- Gemeine Solea solea II, Nordsee ,83% Gemeine Solea solea Vb (EG-, VI, XII, XIV ,81% Gemeine Solea solea VIIa ,26% Gemeine Solea solea VIIb,c ,75% Gemeine Solea solea VIId ,20% Gemeine Solea solea VIIe % Gemeine Solea solea VIIf,g ,06% Gemeine Solea solea VIIh,j,k ,69% Gemeine Solea solea VIIIa,b ,32% 11

12 Solea spp. VIIIc,d,e, IX, X, CECAF % (EG- Sprotte Sprattus sprattus Skagerrak und Kattegat % Sprotte Sprattus sprattus IIIb,c,d (EG * 24,42% Sprotte Sprattus sprattus IIId (Estnische 0 Sprotte Sprattus sprattus IIId (Lettische Sprotte Sprattus sprattus IIId (Litauische Sprotte Sprattus sprattus IIa (EG-, Nordsee ,83% (EG- Sprotte Sprattus sprattus VIId,e % Dornhai/Grundhai Squalus acanthias IIa (EG-, Nordsee (EG ,71% Weißer Marlin Tetrapturus alba Atlantik 46,5 46,5 0% Stöcker Trachurus spp. IIa (EG-, Nordsee ,01% (EG- Stöcker Trachurus spp. Vb (EG-, VI, VII, ,65% VIIIa,b,d,e, XII, XIV Stöcker Trachurus spp. VIIIc, IX ,09% Stöcker Trachurus spp. X, CECAF Azoren % Stöcker Trachurus spp. X, CECAF Madeira % Stöcker Trachurus spp. X, CECAF Kanarische Inseln % Stintdorsch Trisopterus esmarki IIa (EG-, Skagerrak % und Kattegat, Nordsee (EG- Stintdorsch Trisopterus esmarki IV (Norwegische % Roter Thun Thunnus thynnus Atlantik (östlich von 45 W) und , ,06% Mittelmeer Großaugenthun Thunnus obesus Atlantik ,2-2,45% Schwertfisch Xiphias gladius Atlantik (nördlich von 5 N) 6 745, ,3 1,42% Schwertfisch Xiphias gladius Atlantik (südlich von 5 N) ,3-0,63% Plattfische Vb (Färöische % 1 Verordnung (EG) Nr. 2341/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002, Anhänge IA, IB, IC, ID, IE, IF. 2 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und Fangquoten für 2004, Anhänge IA, IB, IC, IE. *Ausgenommen derjenigen Mitgliedstaaten, die im Mai 2004 der Europäischen Union beitreten werden. 12

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