SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 04 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Das Schiedsamt im Spiegel der Presse

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1 Das Schiedsamt im Spiegel der Presse verantwortlich Pressereferent Helmut Stutzmann (Tel. und Fax / ) schaft«sehr instruktiv die Arbeit der Nach 20-jähriger Tätigkeit als Schiedsmann im Bezirk Wengern, LGBez. führlich zu Wort kommen, nicht ohne Schiedsperson, und lässt einige aus- Hagen, wurde Kollege Hans-Heinrich aber auch andere Schlichtungsstellen Steger von DirAG Kaiser und Beigeordnetem Stich verabschiedet. Über der Bericht gibt, sollen hier nur ge- zu zitieren. Von den Ratschlägen, die 100 Fälle stünden, so die nannt werden:»nicht gleich die Polizei rufen«,»mit einer Schiedsperson sprechen«,»gericht als letzter Ausweg«. Westfälische Rundschau, Die Beschreibung der verschiedenen Fälle, die meist aus dem Nachbarrecht stammen macht den Lesern deutlich, dass es durchaus günstig ist, die Schp. aufzusuchen, zumal die Verhandlung preisgünstig und nicht öffentlich ist und zu einem vollstreckbaren Vergleich führen kann, ganz abgesehen davon, dass nach einer Verhandlung vor dem Schiedsamt die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der dort geschlossene Frieden von Dauer ist. in dem Protokollbuch des verabschiedeten Schiedsmannes, wobei die Zahl der so genannten»tür- und Angelfälle«sich gar nicht erfassen ließe. Die Zeitung nimmt diesen kurzen Bericht über die Ehrung auch zum Anlass, einiges zu den Aufgaben der Schiedspersonen zu sagen. Gleichzeitig erfahren die Leser, dass die Bezirke des ausgeschiedenen Koll. und seines Nachbarn zusammengelegt wurden, in den letzten Jahren sei»die Arbeit etwas ruhiger geworden«,»in Zukunft wird es aber wohl etwas mehr zu tun geben«, weil ja die Schiedsleute obligatorisch bei Zivilstreitigkeiten unter 1200 DM Streitwert tätig werden müssten. Die monatlich erscheinende Zeitschrift Readers Digest Das Beste beschreibt in ihrem Dezember-Heft unter dem Titel»Auf gute Nachbar Aus einem Fortbildungslehrgang für Zivilrecht in Leipzig, den BdsVors. DirAG Väth durchführte, berichtet B I L D über den Besuch von Justizminister Kolbe (s. SchAZtg Heft 3/2001), der»die Schiedsstellen stärken und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen«wolle. Da es bei einem Prozess meist nur Gewinner und Verlierer gäbe, so der Minister, sei das nicht die beste Voraussetzung für den Rechts- Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/6

2 frieden. In Sachsen seien derzeit 500 Friedensrichterinnen und Friedensrichter tätig, die, so wird BdsVors. Väth zitiert, sich als»sehr guter Filter«bewährt hätten und auch einen»noch höher zu bewertenden Beitrag zur Verbesserung der der Streitkultur«leisten würden. Der Reporter zählt dann die in allen Schiedsamtsländern einer obligatorischen Streitschlichtung unterworfenen Privatdelikte auf und nennt auch die vom BDS errechnete Erfolgsquote von 50 %. Danach kommt er auf die Gesetzgebung betr. die Vorschaltung in Zivilstreitigkeiten sprechen und erläutert, dass bisher NRW und Brandenburg entsprechende Gesetze verabschiedet hätten, in Sachsen»die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen«, so der Minister, man strebe»eine Lösung an, die dem Bürger die Wahlfreiheit lässt«. Streitwert zuerst eine Schiedsstelle anzurufen«. Der Berichterstatter lässt den Koll. Pöthen zu Wort kommen,»der ein Lied davon singen kann, wie oft sich Zeitgenossen wegen Kleinigkeiten in die Haare kriegen«. Der Bericht bringt dann auch eindrucksvolle Zahlen: Die 486 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Brandenburg hätten im Vorjahr 358 zivilrechtliche Streitfälle erfolgreich beilegen können, das seien immerhin über 58 der ihnen angetragenen Fälle. Weiter heißt es in dem Bericht, dass nach dem brandenburgischen Gesetz auch Anwälte in der vor-gerichtlichen Streitschlichtung tätig sein können,»ob sich unter diesen tatsächlich einige finden, die sich dieser mühseligen und kaum einträglichen Mission annehmen, das bleibt abzuwarten«. Aus dem Land Brandenburg liegt nun auch erster Zeitungsausriss über das Thema»vorgerichtliche Streitschlichtung«vor, der über das zum in Kraft getretene Landesschlichtungsgesetz berichtet.»vor dem Schlichter gibt es keine und keine Besiegten«heißt es in der Märkischen Allgemeinen Zeitung und weiter»im Land Brandenburg sind Bürger vom neuen Jahr an verpflichtet, bei Zwistigkeiten bis zu Mark Zum Beweis dafür, dass eine Verhandlung vor der Schiedsstelle allemal weniger zeitaufwendig und preiswerter ist als vor Gericht, zitiert der Verfasser BdsVors. Väth, der aus seiner Tätigkeit als DirAG berichtet habe, dass in seinem Bezirk durch eine Schiedsfrau ein Vergleich über DM geschlossen wurde und das zu den niedrigen Gebühren des Schiedsamtes! Am»Tag des Ehrenamtes«stellten sich die Solinger Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Amtsgericht einer breiten Öffentlichkeit. Dem Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/6

3 Solinger Tageblatt erklärte deren Sprecher, man wolle das für die Menschen so wichtige Amt näher an die Bevölkerung heranbringen, immerhin würden über 250 Streitfälle jährlich außer-gerichtlich beigelegt. Zu ihrer Motivation führt eine Kollegin aus, es sei doch einfach schön und tue gut, wenn man Mitbürgern in verfahrenen Situationen helfen könne. Einer der Kollegen nennt»idealismus«als seine Motivation, die Aufwandsentschädigung, die sich bei manch schwierigeren Fällen auf etwa 10 DM für 3 Stunden intensiver Arbeit beläuft, könne man ja wohl nicht rechnen. Es gehöre eben»sehr viel soziales Engagement«zur Ausübung dieses Ehrenamtes, meint der Berichterstatter, aber ohne»solche Ehrenämter sei das gesellschaftliche Zusammenleben heute kaum zu organisieren«. Der Bericht schließt mit der Feststellung, dass es leider immer weniger Menschen gäbe, die bereit seien, sich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.»115 Schiedsleute kamen zur Weiterbildung nach Wetzlar«schreibt die Wetzlarer Neue Zeitung und berichtet über die Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung des BDS, in welcher LVors. Schneider die erschienenen Koll 'innen und Koll. über zivilrechtliche Fragen informierte, die nun, nachdem auch in Hessen das Gesetz zur obligatorischen vorgerichtlichen Streitschlichtung bei Zivilstreitigkeiten bald in Kraft tritt, in verstärktem Maße auf die Schiedspersonen zukommen werden. Ein weiteres Thema der Fortbildungsveranstaltung war der Täter-Opfer- Ausgleich, bei dem, nach LVors. Schneider, die Schiedsmänner und Schiedsfrauen ebenfalls die geeigneten Ansprechpartner seien. In gleich zwei Artikeln geht die Neue Westfälische Ausgabe Höxter auf das neue Schlichtungsgesetz zur Ausführung des 15 a EG ZPO ein. Einmal heißt die Überschrift»Geld sparen«, und dann folgt eine umfassende und sachliche Erläuterung der neuen Bestimmungen. Der zweite Bericht behandelt die Schulungsveranstaltung der BzVgg. Paderborn und heißt einfach nur»schlichten statt richtengesetzliche Neuregelungen ist sehr hilfreich im Nachbarschaftsstreit«. Bisher seien, so der Berichterstatter, Streitigkeiten über herabfallende Äpfel und überhängende Äste sehr oft sofort beim Gericht gelandet, doch jetzt seien Streithähne durch die Gesetzesneuregelung gehalten, Geld und Nerven zu sparen und eine vorgerichtliche Streitschlichtung zu suchen. Ein Kollege wird zitiert, der Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/6

4 meint, die Bürger seien schlecht beraten, wenn sie das neue Gesetz nicht nutzen«. Eine neue»streitkultur«könne im Lande entstehen, Streitigkeiten müssten nicht zu Feindschaften auswachsen und Nachbarn könnten nach einer Schlichtung durchaus wieder friedlich zusammen leben. Koll. Mlody, stellv. BdsVors.und Vors. der BzVgg. meint,»wir sind für Bürger da, um ihre Probleme zu lösen«, und darum freue er sich besonders, dass das Ehrenamt durch das Gesetz einen höheren Stellenwert erhalte und an Bedeutung gewinne. Als Referent der Schulungsveranstaltung habe Ri Becker, Ltr. der Justiz-Ausbildungsstätte Brakel, gemeint, auf die Schp. könnten nun auch Fälle mit Kommunen und Körperschaften zukommen, aber»davor brauchen Sie nicht zu erschrecken«. A und 0 bleibe aber der Nachbarschaftszwist, da seien die Schiedspersonen jetzt als Moderator gefragt,»hier könnten sie in besonderer Weise hilfreich eingreifen«. Auch im Saarland wird heftig um das Ausführungsgesetz zum 15 a EG ZPO diskutiert. So berichtet die Saarbrücker Zeitung unter der Überschrift»Zunächst sollen Bürger zum Schiedsamt Erst dann dürfen sie zum Gericht«, und dann heißt es weiter»spd kritisiert Entwurf zum Schlichtungsgesetz: Ehrenamtliche Schiedsleute nicht als billige Arbeitskräfte der Justiz missbrauchen.«nach kurzer Einleitung, die erläutert, um was es bei diesem Gesetzentwurf eigentlich geht, meint die Zeitung, Justizministerin Spoerhase-Eisel (von Beruf Richterin) ginge es nach dem Motto»Schlichten ist besser als Richten!«darum, die Gerichte zu entlasten, die Sprecherin der Opposition (von Beruf Anwältin) lehne den Entwurf mit der Begründung,»den Bürgern würden neue Hürden auferlegt, um zu ihrem Recht zu kommen«. Wie bei jedem juristischen Thema, so meint die Zeitung, hätten beide Politikerinnen ein bisschen Recht: die Ministerin meine, bei den 7000 Fällen (Streitwert unter 1500 DM) pro Jahr, die im Saarland bei den Amtsgerichten anfielen, ginge es oft mehr um ganz persönliche als um rechtliche Streitigkeiten. Andererseits aber würden die vorhandenen Einrichtungen für außergerichtliche Streitschlichtung nur sehr wenig genutzt, die rund 200 Schiedspersonen hätten jeweils nur 1 2 Fälle»auf dem Tisch«. Hier wären also freie Kapazitäten, die ja auch in dem entspr. Gesetz des Bundes angesprochen würden, und die in der Lage seien, die Gerichte zu entlasten. Das setze allerdings einen Bewusstseinswandel bei der Bevölkerung voraus, damit auch eine Akzeptanz dieser Schlichtungsstellen hergestellt würde. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/6

5 Die Sprecherin der Opposition dagegen meint, die Kommunen würden durch die Übertragung staatlicher Aufgaben mit Kosten belastet, die sie eigentlich nicht zu tragen brauchten. Kommunale Einrichtungen würden zu einer vorgerichtlichen Instanz und das ehrenamtliche Schiedswesen wäre überfordert.»die kommunalen Schiedsämter dürfen keine Zweigstelle des Amtsgerichts werden und die ehrenamtlichen Schiedsleute nicht als billige Arbeitskräfte der Justiz missbraucht werden«. Der Schlusssatz der Sprecherin der Opposition aber lässt aufhorchen: Laut Saarbrücker Zeitung hat sie ausgeführt, dass die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf in Vorbereitung hätten, nach dein eine obligatorische Streitschlichtung in jedem Zivilprozess vor Gericht durchzuführen wäre.»also genau dort, wo sie auch hingehöre«meint die Politikerin, und damit schließt dann auch die Zeitung ihren Bericht. In einem wohlfundierten Artikel erläutert die Zeitschrift FINANZtest ihren Leserinnen und Lesern einmal den Unterschied zwischen dem»schieds-gericht«(wobei die Sendung mit Richterin Barbara Salesch als Beispiel dient) und dem»schiedsamt«(wobei aber hier auch die anderen Schlichtungsstellen, z. B. in Baden-Württemberg und Bayern, genannt werden). Ganz deutlich wird festgestellt:»so ähnlich der Name ist, so groß ist der Unterschied: Schiedsrichter fällen ein Urteil, das gilt. Vor ein richtiges Gericht können die Streitenden dann nicht mehr. Schiedsleute oder Schlichter versuchen dagegen, eine Einigung der Parteien herbeizuführen, gelingt das nicht, können die beiden vor Gericht weiter streiten.«danach werden dann die einzelnen dem obligatorischen Schlichtungsversuch unterworfenen Streitigkeiten aufgezählt, wobei auch nicht vergessen wird, dass die Parteien im gleichen LG- Bez wohnen müssen. Ein Fehler fällt dem»insider«auf und lässt ihn denken:»ach, wär's doch nur wahr!«: Der Bericht spricht von bis zu DM 150 Ordnungsgeld fürs Nichterscheinen! Bei der Behandlung der Kostenfrage fällt auf, dass in Bayern für den Schlichtungsversuch maximal 240 DM zu zahlen sind, in Baden-Württemberg 160 bis 260 DM, in NRW heißt es dagegen 20 bis 75 Mark, in Hessen seien 25 bis 100 DM und in Schleswig-Holstein 40 bis 150 DM geplant. Schlussendlich meint die Zeitung dann, dass die Regelung der obligatorischen Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/6

6 Streitschlichtung zum Teil sehr umstritten sei und darum einige Länder zunächst darauf verzichten werden, andere das entspr. Gesetz zur Probe einführen. Eine Liste der Länder und der Stand ihrer Gesetzgebung ist beigefügt; es überwiegen leider die Sätze»Termin offen«,»keine Pflicht«,»In der Diskussion«, etc. In einer Extra-Spalte wird dann noch einmal zusammengefasst unter dem Titel»Richter, Schlichter, Schiedspersonen«, wobei uns Schiedspersonen wieder ein»schiedsspruch«zugemutet wird, ansonsten aber wirklich ein ausführlicher und gut recherchierter Artikel. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 6/6

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