Staatsanwaltschaft Wiesbaden - Presseerklärung - Wiesbaden,

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1 Staatsanwaltschaft Wiesbaden - Presseerklärung - Wiesbaden, Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Ermittlungen gegen den 21-jährigen irakischen Staatsangehörigen abgeschloßen und insgesamt drei Anklagen vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben. a) Im Fall der getöteten Susanna F. legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last: In den frühen Morgenstunden des soll der Angeschuldigte die zum Tatzeitpunkt 14-jährige Susanna gegen Uhr in eine Feldgemarkung nahe der von ihm zu diesem Zeitpunkt bewohnten Asylunterkunft in Erbenheim geführt, dort gegen ihren Willen berührt und Geschlechtsverkehr von ihr verlangt haben. Nachdem Susanna dies abgelehnt habe, soll der Angeschuldigte einen Ast genommen und Susanna hiermit entweder am Hals gewürgt oder ins Gesicht geschlagen haben, um sie gefügig zu machen. Aus Angst vor dem Angeschuldigten und vor weiteren Übergriffen soll Susanna sodann gegen ihren Willen den vom Angeschuldigten geforderten Geschlechtsverkehr geduldet haben. Nachdem Susanna geäußert habe, zur Polizei gehen zu wollen, habe der Angeschuldigte zunächst mehrfach verbal versucht, sie von diesem Vorhaben abzubringen. Als Susanna gleichwohl bekräftigte, die Polizei zu informieren, habe der Angeschuldigte befürchtet, daß die Polizei Kenntnis von dem sexuellen Übergriff erlangen könnte, und deshalb beschloßen, Susanna zu töten. 1 / 5

2 In Ausführung dieses Tatentschlußes habe er die vor ihm sitzende Susanna von hinten mehrere Minuten mit seinem Arm gewürgt, bis diese kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe und letztlich aufgrund der von dem Angeschuldigten vorgenommenen Strangulation verstorben sei. Zur Vertuschung der Tat habe der Angeschuldigte sodann mit Hilfe zumindest einer weiteren unbekannten Person ein ca. 35 cm tiefes, 1 Meter breites und ca. 1,80 Meter langes Erdloch ausgehoben. Er habe sodann Susannas Leichnam hineingelegt und mit Erde und Ästen bedeckt. Der Leichnam konnte erst am im Zuge umfangreicher polizeilicher Suchmaßnahmen in der Feldgemarkung in Erbenheim zwischen der B 455 und der A 66 in der Nähe der dortigen Bahngleise aufgefunden werden. Aufgrund dieses Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen den Angeschuldigten Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Wiesbaden wegen Vergewaltigung und Mordes erhoben. Als Mordmerkmale werden Heimtücke und die Absicht angenommen, die Tötung zur Verdeckung einer Straftat, nämlich der zuvor begangenen Vergewaltigung, vorgenommen zu haben. b) In einer gesonderten Anklage legt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden dem Angeschuldigten in zwei Fällen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Mißbrauch von Kindern zur Last. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, daß der Angeschuldigte am gegen 14:00 Uhr eine 11-jährige Geschädigte mittels wahrheitswidriger Angaben in sein Zimmer in der Asylunterkunft in Erbenheim gelockt, dort eingeschloßen und begonnen haben soll, diese gegen ihren Willen zu berühren. Trotz mehrfacher Äußerungen nach Hause zu wollen, habe der Angeschuldigte die Geschädigte nicht gehen laßen. Vielmehr soll der Angeschuldigte die Geschädigte auf das Bett geworfen und unter Androhung von Schlägen den Geschlechtsverkehr gegen deren Willen erzwungen haben. Im Mai 2018, entweder am oder , hielt sich die 11-jährige Geschädigte nachmittags auf einem Supermarkt-Gelände in der Nähe der Asylunterkunft in Erbenheim auf. Diese soll dort zunächst auf eine weitere Person, den mit ihr befreundeten mindestens 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, ebenfalls ein Freund des Angeschuldigten, getroffen 2 / 5

3 sein. Dieser soll die Geschädigte in die dort angrenzende Grünfläche gezogen und sie gegen ihren Willen im Intimbereich berührt haben. Die Geschädigte habe daraufhin zu schreien begonnen, worauf der Geschädigten u.a. die als Jacke getragene Bluse abgenommen und sich entfernt haben soll. Kurz darauf soll der Angeschuldigte erschienen sein und der Geschädigten die Bluse zurückgegeben haben. Um eine Strafverfolgung für die Tat vom zu verhindern, habe der Angeschuldigte die Geschädigte aufgefordert zu sagen, daß sein aufgrund seines Alters noch strafunmündiger Bruder mit ihr den Geschlechtsverkehr ausgeübt habe. Sodann habe der Angeschuldigte wiederum begonnen, die Geschädigte gegen ihren Willen anzufaßen, woraufhin diese weglief. Nachdem die Geschädigte zu Boden gefallen sei und der Angeschuldigte sie eingeholt hatte, soll er diese im Unterkörperbereich unter körperlichem Zwang entkleidet und sodann gegen ihren Willen wiederum den Geschlechtsverkehr ausgeführt haben. Hierbei soll anwesend gewesen sein und im Anschluß ebenfalls unter Zwang und gegen den Willen der Geschädigten mit dieser den Geschlechtsverkehr ausgeübt haben, wobei auch der Angeschuldigte sich hierbei in Sichtweite aufgehalten habe. Die Staatsanwaltschaft hat wegen dieser Taten sowohl gegen als auch gesondert gegen Anklage vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Wiesbaden erhoben. c) In einer dritten Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten zur Last, ebenfalls am gegen 23:00 Uhr im Kurpark in Wiesbaden gemeinsam mit einer weiteren bislang nicht näher identifizierten Person einen männlichen Geschädigten unter Vorhalt eines Messers in ein Gebüsch gezogen, diesen dort mehrfach geschlagen und gewürgt und sodann Wertgegenstände, nämlich eine Uhr und eine Umhängetasche, in welcher sich u.a. eine Bankkarte und der Personalausweis des Geschädigten befunden haben, sowie ein Smartphone entwendet zu haben. Im Anschluß soll der Angeschuldigte dem Geschädigten auch noch die Hose ausgezogen 3 / 5

4 haben. Diesem sei es allerdings sodann gelungen, den Angeschuldigten wegzutreten und zu flüchten. Der Geschädigte erlitt durch den Vorfall mehrere Verletzungen im Gesicht- und Halsbereich. Gegen den Angeschuldigten wurde aufgrund dieses Vorfalls Anklage beim Landgericht Wiesbaden wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Nötigung erhoben. 2. Gegen den mindestens 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gesondert Anklage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben. Hierin legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten neben dem oben genannten Vorfall vom 20. oder zur Last, die mit ihm befreundete 11-jährige Geschädigte bereits an einem bislang nicht näher bestimmbaren Tag zwischen dem und gemeinsam mit dem aufgrund seines Alters noch strafunmündigen Bruder des Angeschuldigten in einem Waldstück in Medenbach in zwei Fällen vergewaltigt zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll zunächst der strafunmündige Bruder des Angeschuldigten die 11-jährige Geschädigte unter dem Vorwand, er regele den sexuellen Übergriff seines Bruders auf sie, in den Wald gelockt und als Gegenleistung den Geschlechtsverkehr mit ihr verlangt haben. Nachdem die Geschädigte dies abgelehnt habe, habe dieser die Geschädigte gewürgt und gedroht, sie umzubringen. Gleichzeitig sei der Angeschuldigte hinzugekommen und habe der Geschädigten Handy und Ohrringe weggenommen. Nachdem die Geschädigte angefangen habe zu schreien, soll der Angeschuldigte dieser mit der Hand den Mund zugehalten haben. Der Bruder des Angeschuldigten habe die Geschädigte im Unterkörperbereich entkleidet und den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen ausgeführt, während der Angeschuldigte diese festgehalten habe. Im Anschluß habe dieser sodann den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Geschädigten 4 / 5

5 ausgeführt, während der Bruder des Angeschuldigten die Geschädigte festgehalten habe. Am soll der Angeschuldigte der 11-jährigen Geschädigten und deren Schwester zudem gedroht haben, daß diese genauso tot seien wie dieses Mädchen, wenn sie im Fall der getöteten Susanna F. etwas sagen würden. Wegen dieser Vorfälle hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen den Angeschuldigten Anklage wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Mißbrauch von Kindern in zwei Fällen sowie wegen Bedrohung erhoben. Das Landgericht Wiesbaden wird nunmehr zunächst über die Eröffnung der Hauptverfahren entscheiden. 5 / 5

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