Hauptverhandlungsübersicht für die Presse

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1 Landgericht Hanau Die Präsidentin Nr. 2/2018 Hanau, 2. März 2018 Hauptverhandlungsübersicht für die Presse Ausgewählte Verfahren vor den Strafkammern (Prozessbeginn) 5. bis 9. März 2018 Erzwungener Weinkauf in Hanau Schläge mit der Handaxt in Gelnhausen 1. Erzwungener Weinkauf in Hanau Datum Uhrzeit Geb./ Saal Kammer Tatvorwurf Dienstag, :00 A große Strafkammer räuberische Erpressung Die beiden heute 46 und 60 Jahre alten Angeklagten sollen im Juli 2012 den Auftrag erhalten haben, den Betreiber eines italienischen Restaurants in Hanau aufzusuchen und ihn zu veranlassen, jeweils 20 bis 40 Kartons Wein für 200 bis 400 kaufen. Bei einem Treffen am 1. August Landgericht Hanau Die Präsidentin Pressesprecher: Nussallee 17, Hanau Vizepräsident des Landgerichts Andreas Weiß Telefon (06181) Telefon (06181) Telefax (06181) Telefax (06181) verwaltung@lghanau.justiz.hessen.de pressestelle@lghanau.justiz.hessen.de

2 soll der geschädigte Restaurant-Betreiber unter Bedrohung mit dem Tode und durch Schläge gezwungen worden sein, regelmäßig Weinlieferungen abzunehmen und zu bezahlen, ohne Einfluss auf Zeitpunkt und Menge der ihm jeweils zur erzwungenen Abnahme angelieferten Kontingente zu haben. In der Folgezeit soll der Geschädigte in mindestens drei Fällen mit jeweils 20 bis 40 Kartons Wein beliefert worden sein, unter anderem am 14. Oktober Der Auftraggeber der Angeklagten soll Mitglied der kalabresischen N drgangheta gewesen sein. Das Landgericht Hanau hat die beiden von ursprünglich vier Angeklagten mit Urteil vom 19. Dezember 2014 wegen räuberischer Erpressung zu jeweils zweijährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückgewiesen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht einen für die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung notwendigen Vermögensnachteil nicht hinreichend dargelegt. So spreche nach der Lebenserfahrung Einiges dafür, dass das Opfer den ihm aufgezwungenen Wein im Rahmen seines Restaurants weiterveräußert und dadurch Einnahmen erzielt habe; Betrug schütze nicht die Dispositionsfreiheit, sondern das Vermögen. Es komme aber die Annahme einer Nötigung in Betracht. Das Verfahren wird am 6. März 2018 um 09:00 Uhr in Saal A 215, Gerichtsgebäude A, vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Hanau verhandelt 2. Schläge mit der Handaxt in Gelnhausen Datum Uhrzeit Geb./ Saal Dienstag, :00 A 215 Kammer 1. große Strafkammer - als Schwurgerichtskammer - Tatvorwurf versuchter Totschlag; gefährliche Körperverletzung Der heute 44 Jahre alte Angeklagte soll am 21. Mai 2016 gegen 18:20 Uhr in Gelnhausen den Geschädigten in der gemeinsam bewohnten Liegenschaft tätlich angegriffen und ihm mit einem Faustschlag die Nase gebrochen haben. Als der Geschädigte sich im Zuge einer Rangelei zur

3 - 3 - Flucht gewandt haben soll, soll der Angeklagte mehrfach mit einer Handaxt nach dem Geschädigten geschlagen haben. Dem Geschädigten soll es gleichwohl gelungen sein, durch ein Fenster des Wohnhauses zu fliehen. Der Geschädigte soll neben der Fraktur des Nasenbeins unter anderem mehrere Schnittwunden erlitten haben. Das Verfahren wird ab dem 6. März 2018 vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hanau verhandelt. Hauptverhandlungstermine sind bestimmt auf Dienstag, , 10:00 Uhr, Donnerstag, , 09:00 Uhr, Dienstag, , 09:00 Uhr und Donnerstag, , 09:00 Uhr, jeweils um im Gerichtsgebäude A, Saal A 215. i. V. Weiß Vizepräsident des Landgerichts - Pressesprecher -

4 Betreff: Nachtrag zu Presseinformation Nr. 2/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf die Ihnen zugegangene Pressemitteilung Nr. 2/2018 vom und teile Ihnen mit, dass der dort genannt Hauptverhandlungstermin in dem Verfahren Erzwungener Weinkauf in Hanau am vor der 1. Großen Strafkammer aufgehoben wurde. Ein neuer Termin wird Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Sascha Rüppel. - stellvertretender Pressesprecher - Richter am Landgericht 2. Große Strafkammer / 1. Zivilkammer Nussallee Hanau Mail to: Sascha.Rueppel@lg-hanau.justiz.hessen.de Telefon: /

5 Betreff: weiterer Nachtrag zu Presseinformation Nr. 2/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme nochmals Bezug auf die Ihnen zugegangene Pressemitteilung Nr. 2/2018 vom und teile Ihnen mit, dass der dort genannte Hauptverhandlungstermin in dem Verfahren Schläge mit der Handaxt in Gelnhausen am vor der 1. Großen Strafkammer ebenfalls aufgehoben wurde. Neuer Termin zur Beginn der Hauptverhandlung wurde seitens der Kammer auf Dienstag, den bestimmt. Etwaige Fortsetzungstermine werden sodann in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Sascha Rüppel. - stellvertretender Pressesprecher - Richter am Landgericht 2. Große Strafkammer / 1. Zivilkammer Nussallee Hanau Mail to: Sascha.Rueppel@lg-hanau.justiz.hessen.de Telefon: /

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