Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Dezember 2016 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine

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1 1 Landgericht Gera Pressestelle - Rudolf-Diener-Straße 2, Gera Tel: 0365/ ; Fax: 0365/ Mail: Pressestelle@lgg.thueringen.de Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Dezember 2016 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine 2. Strafkammer (330 Js 19157/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung u.a. Gera Tatzeit: bis Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Weitere Fortsetzungstermine wurden anberaumt. Die drei Angeklagten sind 19 und 20 Jahre alt und syrische Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen nachfolgende Sachverhalte zur Last. Am sollen die Angeklagten Ab. und S. gemeinschaftlich in der Heinrichstraße in Gera zusammen mit einem unbekannten Dritten einen Geschädigten beleidigt und geschlagen haben. Am kurz nach 17:00 Uhr soll der Angeklagte S. in der Heinrichstraße in Gera einen anderen Geschädigten mit der rechten Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen haben und ihm im Gesicht gekratzt sowie vor das Schienbein getreten. Am gleichen Tag soll der Angeklagte S. in einem Geschäft in den Gera-Arcaden Parfüm im Wert von 17,98 gestohlen haben. Am kurz nach 17:00 Uhr sollen die Angeklagten Ab. und S. wiederum in der Heinrichstraße in Gera einen anderen Geschädigten einen Faustschlag auf das rechte Auge versetzt haben sowie einen Faustschlag auf den linken Wangenknochen. Danach sollen sie den Geschädigten mit einem Gürtelende mit schnalle verprügelt haben. Außerdem soll der Angeklagte S. den Geschädigten in die linke Hand gebissen haben. Am gegen 20:25 Uhr soll der Angeklagte Ab., der sich in einer Personengruppe von ca Personen befand, die sich gegenseitig schlugen und traten in der Lauensteinstraße/Ecke Kaiserstraße in Gera einen Geschädigten mit einem Messer angegriffen haben, und zwar mit einer Schnittführung über den Kopf. Als der angegriffene

2 2 zum Schutz seinen Arm hob, verletzte der Angeklagte Ab. ihn mit einer Schnittwunde am linken Oberarm, die zu einer Verletzung des Trizepsmuskels führte. Unmittelbar danach griffen die Angeklagten Ab. und S. eine weitere Person mit einem Stock an, anschließend soll der Angeklagte Ab. den Geschädigten mit einem Messer die Unterlippe aufgeschlitzt haben, beim Versuch sich zu wehren verletzte sich der Geschädigte auch an der Hand. Am gegen 20:43 Uhr sollen die Angeklagten Ab. und Al. in der Talstraße/Christian-Schmidt-Str. in Gera den erheblich alkoholisierten Geschädigten V. getroffen haben. Der Angeklagte Al. versetzte dem Geschädigten zwei Faustschläge gegen die linke Seite des Kopfes. Der Angeklagte Ab. rannte mit seinem Messer herbei und fügte dem bereits durch Schläge verletzten Geschädigten V. mit dem Messer weitere schwere Verletzungen zu. Er durchtrennte im linken Stirn-Schläfen-Bereich mit dem Messer die Kopfschwarte, so dass das Schädeldach sichtbar wurde und soll dem Geschädigten einen 11 cm langen Messerschnitt in den linken Halsbereich zugefügt haben. Der Angeklagte Ab. hat einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Angeklagte S. ist wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorbestraft. Der Angeklagte Al. hat keine Eintragungen im Bundeszentralregister. 2. Strafkammer (460 Js 23801/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Saalfeld und Rudolstadt Tatzeit: bis Donnerstag, den Uhr Haus 2 Raum 103 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt. Der Angeklagte ist 46 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe in drei Nächten zwischen dem und dem dem Geschädigten C. der zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt war pornographische Filme vorgeführt. Anschließend soll er den Geschädigten aufgefordert haben, sich selbst zu befriedigen. Der Geschädigte folgte dieser Aufforderung, wenn auch unwillig. Anschließend soll sich der Angeklagte vor den Augen des Geschädigten ebenfalls befriedigt haben, was dem Geschädigten sehr unangenehm war. Am soll sich der Angeklagte unberechtigt Zutritt zur Wohnung eines Dritten verschafft haben. In dieser Wohnung hielt sich der 14 -jährige Geschädigte S. allein auf. Der Geschädigte S., der zuvor Alkohol getrunken hatte, was der Angeklagte wusste, lag im Bett und schlief. Der Angeklagte soll dessen Geschlechtsteil entblößt und daran manipuliert haben. Da dies dem Geschädigten unangenehm war versuchte er sich auf den Bauch zu drehen. Bei der Penismanipulation erlitt der Geschädigte S. Schmerzen sowie Kratz- Quetsch- und Schürfverletzungen. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Der Bundeszentralregisterauszug enthält 16 Einträge. Die Mehrzahl der Einträge bezieht sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Eine der Vorstrafen ist jedoch einschlägig.

3 3 11. Strafkammer (205 Js 8329/16 11 Kls) Tatvorwurf: schwerer Raub Eisenberg, Gera, Bad Sulza Tatzeit: bis Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den Uhr Haus 2 Raum 101 Donnerstag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Der Angeklagte ist 25 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgende Tathandlungen zur Last: 1. Er soll am in Eisenberg eine Spielhalle betreten haben. Dort soll er eine Angestellte mit vorgehaltener Schreckschusspistole mit den Worten" Geld her, Geld her" veranlasst haben, den Kassenbestand herauszugeben. Als die Angestellte sich weigerte, das Geld herauszugeben, soll der Angeklagte der Zeugin Pfefferspray in das Gesicht gesprüht haben. Die Zeugin versuchte zu fliehen und der Angeklagte soll sie noch vor dem Ausgang der Spielothek zu Fall gebracht haben. Anschließend soll er zurück in den Kassenraum gegangen sein und unter dem Tresen nach Geld gesucht haben. Er fand aber keines und flüchtete. 2. Am soll er abermals bewaffnet mit einer Schreckschusswaffe eine Spielhalle in Gera aufgesucht haben. Nachdem er die Eingangstür betreten hatte, war ihm der weitere Zugang durch ein Metallgitter versperrt. Der Angeklagte soll zu einer Angestellten, die sich hinter dem Gitter befand, gesagt haben: " dies ist ein Überfall! Gitter aufschließen!", Um sie im Anschluss zur Herausgabe des Kassenbestandes zu veranlassen. Da die Angestellte sich weigerte, soll der Angeklagte gedroht haben, zu schießen. Die Angestellte begab sich hinter den Spielautomaten in Deckung, woraufhin der Angeklagte einen Schuss abgegeben haben soll. Danach soll er geflohen sein, da er sein Vorhaben als gescheitert ansah. 3. Am soll er einen Einkaufsmarkt in Bad Sulza betreten haben. Dort soll er der Kassiererin eine Schreckschusspistole an den Hals gehalten haben und in aggressiver Weise die Worte:" Kohle her!" zugerufen haben, um die Angestellte zur Herausgabe des Kassenbestandes zu veranlassen. Als die Angestellte erwiderte, sie könne die Kasse nicht öffnen, soll der Angeklagte versucht haben, die Kasse gewaltsam zu öffnen. Dieses misslang ihm jedoch, so dass er das Vorhaben als gescheitert aufgab. 4. Am soll der Angeklagte abermals in Bad Sulza eine Spielhalle betreten haben. Er soll der Angestellten in Höhe ihres Gesichts eine Schreckschusspistole vorgehalten haben und zu ihr gesagt," Gib Geld!", um sie zur Herausgabe des Kassenbestandes der Spielhalle zu veranlassen. Während die Angestellte ihm nur die Geldscheine übergeben wollte, soll er gesagt haben" gib alles, gib Kasse" und "mach, mach". Daraufhin soll ihm die Angestellte den gesamten Kasseneinsatz übergeben haben. Dieser soll aus 150 Bargeld in Scheinen,

4 4 einer nicht bekannten im Summe Hartgeld in Münzen und zwei Schlüsselbünden bestanden haben. Daraufhin soll der Angeklagte geflohen sein. Der Angeklagte ist einschlägig mehrfach vorbestraft und befand sich bis zum in Strafhaft in anderer Sache. Seit dem befindet er sich in Untersuchungshaft. 3. Strafkammer ( 420 Js 12150/15 3 Kls) Tatvorwurf: schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung Jena Tatzeit: Donnerstag den Uhr Haus 2 Raum 003 Montag den Uhr Haus 6 Raum 019 Montag den Uhr Haus 6 Raum 019 Freitag den Uhr Haus 2 Raum 101 Ein weiterer Fortsetzungstermin ist anberaumt. Der Angeklagte ist 32 Jahre alt und russischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit zwei Mittätern am in Jena an der Wohnungstür des Geschädigten geklopft zu haben. Als dieser öffnete, soll der Angeklagte zusammen mit seinen Mittätern in die Wohnung gedrängt sein, einer der Mittäter schlug den Geschädigten in den Unterleib und forderte ihn auf, Bargeld zu übergeben. Anschließend äußerte ein anderer Mittäter gegenüber dem Geschädigten, dass er ihn abstechen werde. Danach kam es zu einem Gerangel zwischen dem Geschädigten, dem Angeklagten und einem Mittäter, in dessen Verlauf sich der Geschädigte an der Hand verletzte. Danach wurde der Geschädigte mit Schlägen und Tritten zu Boden gebracht und mit einem herumliegenden Elektrokabel gefesselt. Anschließend sagte der Geschädigte, dass sich sein Bargeld in seinem im Badezimmer liegenden Pullover befinde. Der Angeklagte und seine Mittäter durchsuchten die Wohnung und entwendeten Bargeld in Höhe von 54,00, eine Armbanduhr im Wert von ca. 100,00 und eine unbekannte Menge verschiedener illegaler Drogen. Beim Verlassen der Wohnung äußerten sie noch, der Geschädigte solle keine Polizei holen und kündigten an, wiederzukommen. Der Geschädigte erlitt Hämatome im Rippenbereich, am Hals, an der Schläfe sowie Kratzwunden. Der Angeklagte ist vorbestraft, stand unter laufender Bewährung und befindet sich seit dem in Untersuchungshaft.

5 5 Fortgesetzt werden nachfolgende Verfahren: 2. Strafkammer (430 Js 14676/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: Vergewaltigung Gera Tatzeit: Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt. Die beiden Angeklagten sind bisher nicht genau bekannten Alters (um die 20 Jahre) und afghanische Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen nachfolgenden Sachverhalt vor. Sie sollen am in der Geraer Innenstadt den minderjährigen Geschädigten Q getroffen haben. Die Angeklagten sollen beschlossen haben, den Geschädigten zu vergewaltigen. In Ausführung dieses Tatplanes sollen sie zunächst hochprozentigen Alkohol erworben haben, um diesen gemeinsam mit dem Geschädigten zu konsumieren. Hierbei sollte insbesondere der Geschädigte ausreichend Alkohol trinken, damit seine Widerstandsmöglichkeiten bei der geplanten Vergewaltigung eingeschränkt wären. Anschließend sollen sie sich mit dem Geschädigten in den Stadtwald gegeben haben. Hier soll der der Angeklagte S den Geschädigten vergewaltigt haben, während der Angeklagte A das Tatgeschehen mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet haben soll. Über eine strafrechtliche Vorbelastung der Angeklagten liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Strafkammer (441 Js 22789/16 3 KLs) Tatvorwurf: Vergewaltigung Greiz Tatzeit Dienstag, den :30 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :30 Uhr Haus 6 Raum 019 Der Angeklagte ist 38 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.

6 6 Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe am gegen 21:30 Uhr die Geschädigte, mit der er eine gemeinsame Wohnung innehatte, auf eine am Boden liegende Matratze gedrückt zu haben. Nachdem er zunächst ein Kissen auf den Kopf der Geschädigten gedrückt haben soll, soll er ihr anschließend ihre Hände mit Klebeband auf deren Rücken über Kreuz gefesselt haben. Anschließend soll er sie gewaltsam entkleidet haben. Danach soll er, gegen den Willen der Geschädigten, den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Der Angeklagte soll bei der Tat erheblich alkoholisiert gewesen sein. Sein Blutalkoholwert soll bei einer Entnahmezeit am gegen 3:00 Uhr, 3,11 Promille betragen haben. Der Angeklagte ist vorbestraft, jedoch nicht einschlägig. Die Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug beziehen sich auf Taten einfacher und mittlerer Kriminalität. 3. Strafkammer (850 Js 29402/14 3 KLs) Tatvorwurf: räuberische Erpressung und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln Jena Tatzeit: bis Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 003 Donnerstag, den Uhr Haus 2 Raum 003 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt. Die vier Angeklagten sind zwischen 27 und 33 Jahre alt. Die Angeklagten Mi. und H. haben die deutsche Staatsangehörigkeit, der Angeklagte Ma. ist armenischer Staatsangehöriger, der Angeklagte R. ukrainischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten nachfolgendes Tatgeschehen vor. Am fassten drei der vier Angeklagten den Tatplan, dem Geschädigten B. aufzulauern, der an diesem Tag in einer Arztpraxis seine Wochenration des Substitutionsmittels Subutex abholen wollte, diesem die Tabletten sowie 500 Bargeld unter Androhung bzw. Anwendung von Gewalt abzunehmen. Als der Geschädigte die Arztpraxis verließ, soll der Angeklagte Mi. ihn unter Drohung mit Gewalt genötigt haben in sein Fahrzeug einzusteigen, indem auch der Angeklagte Ma. saß. Im Fahrzeug soll der Angeklagte Mi. den Geschädigten aufgefordert haben, die Tabletten und 500 Bargeld zu übergeben. Zur Zahlung des Geldes soll er dem Geschädigten eine Frist bis zum gesetzt und ihn aufgefordert haben, dieses Geld direkt bei dem Angeklagten H. abzuliefern. In diesem Zusammenhang soll er geäußert haben, dass der letzte, der ihm Geld geschuldet hätte, mit seiner Familie verschwunden sei und es dem Geschädigten ähnlich ergehen würde und er, der Angeklagte Mi. auch dessen Freundin finden werde. In der Zwischenzeit hatte auch der Angeklagte H. in dem Fahrzeugplatz genommen. Aus Angst soll der Geschädigte B. die zuvor erhaltenen zwölf Tabletten auf den Sitz gelegt haben. Der Angeklagte Mi. soll die Tabletten dem Angeklagten H. übergeben haben. Hierbei soll der Angeklagte Mi. gegenüber dem Geschädigten B. gesagt haben, dass er am nächsten Samstag wiederum seine Tabletten abzugeben habe. Zwei der zwölf Tabletten soll der Angeklagte H. dem Geschädigten B. gegen Zahlung von 50 wieder ausgehändigt haben. Hierbei soll der Angeklagte H. dem Geschädigten gesagt haben, dass er den

7 7 Angeklagten E. ernst nehmen solle und mit den Leuten nicht zu spaßen sei. Der Geschädigte soll nach diesem Vorfall große Angst gehabt haben und am ganzen Körper gezittert. Aus Angst vor weiteren Übergriffen verließ er in der Folge nicht die Arztpraxis und wartete dort auf die kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamten. Am sollen die Angeklagten im Mi. und R. Metamphetamin aus der Tschechischen Republik nach Deutschland eingeführt haben, in der Absicht, dieses in Jena noch am selben Tag gewinnbringend weiter zu veräußern. Darüber hinaus sollen die Angeklagten zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Mengen an Betäubungsmitteln besessen, erworben und veräußert haben. Bei dem Betäubungsmitteln soll es sich um Crystal (Metamphetamin), Kokain und Heroin gehandelt haben. Der Angeklagte H. ist mehrfach, auch einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Mi. ist ebenfalls mehrfach und einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Ma. ist ebenfalls mehrfach vorbestraft, jedoch nicht einschlägig. Der Angeklagte R. ist auch mehrfach vorbestraft, aber auch nicht einschlägig. 3. Strafkammer (820 Js 27920/15 3 KLs) Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl Tatorte: verschiedene Orte innerhalb und außerhalb von Thüringen Tatzeit: bis Mittwoch, den :30 Uhr Haus 2 Raum 103 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten vor, zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt vor dem mit weiteren bislang unbekannten Straftätern den Entschluss gefasst zu haben, arbeitsteilig in Deutschland hochwertige Kraftfahrzeuge, insbesondere der Marken Audi und VW, zu entwenden, diese sodann nach Polen zu verbringen und dort entweder komplett oder in Einzelteile zerlegt, gewinnbringend zu veräußern. Zur Tatausführung sollen die Angeklagten mittels unbekannter Werkzeuge die Türschlösser der angegriffenen Fahrzeuge überwunden haben. Nach Entfernen der Abdeckung des Sicherungskastens sollen sie über die Sicherung des Bremslichtes ein unbekanntes elektronisches Gerät angeschlossen haben, mit dessen Hilfe sie einen Transponder zur Überwindung der elektronischen Wegfahrsperre anlernten. Mit diesem Gerät und einem weiteren Überdrehwerkzeug sollen sie sodann die Fahrzeuge gestartet und nach Polen verbracht haben, wo sie an andere Bandenmitglieder zur weiteren Verwertung übergeben werden sollten. An die gestohlenen Fahrzeuge sollen für den Transport Kennzeichendubletten mit gefälschten Zulassung und Tüv Plaketten angebracht worden sein. Insgesamt sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung im Tatzeitraum 29 Kraftfahrzeuge überwiegend der Marken Audi A4 und Audi A6 an unterschiedlichen Orten

8 8 entwendet haben, um diese nach Polen zu verbringen und dort zu verwerten. In weiteren Fällen soll es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beim Versuch geblieben sein, da die Täter entweder durch Zeugen entdeckt wurden, die Wegfahrsperren nicht überwunden werden konnten oder der Transponder versagte. Bei der Entwendung eines Pkw Audi A6 im Raum Göttingen sollen die Angeklagten, nachdem sie bereits die gefälschten Kennzeichen angebracht hatten, auf der Autobahn in eine Polizeikontrolle geraten sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Geschwindigkeit von über 250 km/h vor den Polizeibeamten zunächst auf der Autobahn geflohen sein. Bei der anschließenden Flucht auf einer Bundestrasse soll er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sich aus dem noch fahrenden Auto fallen gelassen haben um die Flucht vergeblich zu Fuß fortzusetzen. Das führerlose Fahrzeug kollidierte mit einem Baum, geriet in Brand und wurde vollständig zerstört. Ein anderer Mittäter soll bei dem Versuch auf einer Landtrasse vor einem Streifenwagen zu fliehen, einen Schwertransport überholt haben. Einer der Angeklagten soll mit einem weiteren Fahrzeug dann den zum Überholen ansetzenden Streifenwagen ausgebremst haben. Die Angeklagten sind zwischen 29 und 35 Jahre alt. Drei der Angeklagten haben die polnische Staatsangehörigkeit, ein Angeklagter ist deutscher Staatsangehöriger. Die Angeklagten sind vorbestraft, einer der Angeklagten ist in Polen straffällig geworden, ein anderer in Italien. 11. Strafkammer (4183/16 11 KLs) Tatvorwurf: schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a Jena, Hermsdorf u.a. Tatzeit: Mai 2013 bis Oktober 2015 Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt. Die vier Angeklagten sind zwischen 34 und 39 Jahre alt. Drei von ihnen sind deutsche Staatsangehörige, der vierte Angeklagte hat die weißrussische Staatsangehörigkeit. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten nachfolgende Sachverhalte zur Last: Am sollen die Angeklagten K und J einen VW- Transporter entwendet haben, um diesen und die darin befindlichen Werkzeuge für das Parkettlegerhandwerk zu veräußern. Der Wert des Diebesgut betrug mehr als

9 9 Am sollen die Angeklagten B und K sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um von ihnen bekannten Betäubungsmittelkonsumenten unter Gewaltanwendung Betäubungsmittel, Bargeld und sonstige Gegenstände wegzunehmen, um diese für sich zu verwenden oder selbst zu konsumieren. Die Angeklagten B und H sollen dem Geschädigten H in der Nacht vom auf den bis 8 Gramm Crystal weggenommen haben, nachdem sie ihm zuvor mit einem Tischbein mehrfach und gezielt auf den Kopf und in die Rippengegend geschlagen haben sollen. Im Zeitraum vom bis sollen die Angeklagten B und H mit einem ihnen zur Verfügung gestellten Schlüssel die Wohnung des Zeugen S betreten haben. Den dort anwesenden Geschädigten B sollen sie unter Vorhalt einer Schere zur Herausgabe von Betäubungsmitteln und Geld aufgefordert haben. Anschließend sollen sie nach Durchsuchung der Wohnung einige Gegenstände entwendet haben. Am sollen sich die Angeklagten B, H und K zur Wohnung der Geschädigten Z und N in Jena begeben haben. Nachdem ihnen die Tür geöffnet worden war, sollen sie die dort anwesenden Geschädigten N und R, die noch schliefen, mit gezielten Faustschlägen in das Gesicht geschlagen haben. Den bereits erwachten Geschädigten Z, der ihnen die Tür geöffnet hatte, sollen sie mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend sollen sie 300 Bargeld und eine nicht näher bestimmbare Menge Crystal mitgenommen haben. Der Geschädigte Z musste stationär behandelt werden. Am soll der Angeklagte B die Geschädigte B in deren Wohnung mit einem großen Übertopf aus Keramik in das Gesicht geschlagen haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte B ein Fahrzeug geführt haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Der Angeklagte H soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug geführt haben, welches er mit einer gefälschten Plakette versehen hatte. Der Angeklagte K soll in seiner Wohnung in Jena 32 erntereife Cannabispflanzen mit einer durchschnittlichen Wuchshöhe von jeweils 1,30 Metern angebaut haben. Die vier Angeklagten sind vorbestraft. Hinweis Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten: Medium und / oder Produktionsfirma, das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens) Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann. Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der

10 10 Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann wie bisher schriftlich oder auch per beim Landgericht Gera beantragt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/ ) oder deren Vertreterin Frau Richterin am Landgericht Hollandmoritz (0365/ )

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