Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Dezember 2017 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine

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1 1 Landgericht Gera Pressestelle - Rudolf-Diener-Straße 2, Gera Tel: 0365/ ; Fax: 0365/ Mail: Pressestelle@lgg.thueringen.de Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Dezember 2017 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine 11. Strafkammer (11 KLs 820 Js 6024/17) Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl Tatzeit: bis Tatort. Jena, Erfurt u.a. Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Weitere Fortsetzungstermine sind bis Ende Februar 2018 anberaumt. Die Angeklagten sind zwischen 23 und 40 Jahre alt und polnische Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen folgenden Sachverhalt zu Last. Die Angeklagten sollen sich, zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt vor dem , mit anderen Personen zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig in Deutschland hochwertige Kraftfahrzeuge, insbesondere der Marke Audi, zu entwenden und diese dann über Tschechien nach Polen zu verbringen. In Polen sollten die Fahrzeuge Gewinn bringend veräußert werden. Hierdurch wollten sich die Täter eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen. Die Bande war arbeitsteilig aufgestellt und verfügte über Personen, die sich auf das Öffnen der Fahrzeuge, die Überwindung der Lenkradschlösser und der elektronischen Wegfahrsperren spezialisiert hatten. Daneben gab es Fahrer, die in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung, mit nach Deutschland fuhren. Zur konkreten Tatausführung sollen die Täter jeweils zu viert oder zu fünft mit einem Pilot - fahrzeug nach Deutschland eingereist sein und üblicherweise pro Tag Nacht drei Fahrzeuge entwendet haben.

2 2 In der Tatnacht vom bis sollen drei Fahrzeuge der Marke Audi im Gesamtwert von ca ,- EUR im Raum Erfurt entwendet worden sein. In der Tatnacht vom bis ebenfalls drei Fahrzeuge der Marke Audi im Gesamtwert von ca ,- EUR im Raum Jena. In der Tatnacht vom bis drei Fahrzeuge der Marke Audi im Gesamtwert von ca ,- EUR im Raum Garbsen. In der Tatnacht vom bis drei Fahrzeuge der Marke Audi im Gesamtwert von ca ,- EUR im Raum Hiddenhausen. In der Tatnacht vom bis ein Fahrzeug der Marke Audi im Wert von ca EUR im Raum Gotha. In der Nacht vom auf den wurden zwei der vier Angeklagten, bei dem Versuch Fahrzeuge in Weida auszuspähen, verhaftet. Die Angeklagten sollen an den Taten in unterschiedlicher Weise beteiligt gewesen sein. Sie sind vorbestraft und befinden sich in Haft. Fortgesetzt werden nachfolgende Verfahren: 11. Strafkammer (11 KLs 654 Js 1535/16) Tatvorwurf: versuchte räuberische Erpressung u.a. Tatzeit: Januar 2016 Jena Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Der Angeklagte ist 28 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgende Tatgeschehen zur Last: Am soll er einen ihm völlig unbekannten Mann aufgefordert haben, ihm alles zu geben was er habe. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen habe er mit der flachen Hand auf den Zeugen eingeschlagen. Im Rahmen eines nachfolgenden Handgemenges soll der Angeklagte ohne Beute geflohen sein.

3 3 Am soll er heimlich in einem Hotel übernachtet haben und bei Verlassen des Hotels die Schlüssel zum Zimmer mitgenommen haben. Aufgrund der Notwendigkeit die Schließanlage auszuwechseln, soll ein Schaden von 1.000,00 entstanden sein. Am soll er einen anderen Mann zweimal in das Gesicht geschlagen haben, davon mindestens einmal mit der Faust. Im Anschluss daran soll er versucht haben sich der Aufnahme seiner Personalien durch Polizeibeamte zu entziehen. Hierbei schlug er einen der Polizeibeamten in das Gesicht und drückte sich mit der gesamten Kraft gegen die Haltegriffe der Polizei. Darüber hinaus soll er in einer Gaststätte alkoholische Getränke im Gesamtwert von 36,40 zu sich genommen haben, ohne die Absicht und die Fähigkeit diese zu bezahlen. Im Übrigen wird ihm der Diebstahl von zwei Dosen Bier und die Beleidigung einer Frau vorgeworfen. Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft 11. Strafkammer (11 KLs 286 Js 16358/14) Tatvorwurf: Betrug in 45 Fällen Tatzeit: August 2012 bis August 2014 Altenburg u.a. Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Der Angeklagte ist 27 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im Zeitraum zwischen August 2012 und August 2014 bei verschiedenen Unternehmen Waren unter wechselnden Identitäten bestellt zu haben, ohne die Absicht gehabt zu haben, diese zu bezahlen. Bei den bestellten Waren handelte es sich um Elektronikgegenstände, Kleidung, Schuhe, Medikamente u.a. In 31 Fällen wurden die Waren an unterschiedliche Lieferadressen angeliefert. In 14 Fällen unterblieb die Versendung der Waren durch die kontaktierten Firmen. In den Fällen, in denen die Waren ausgeliefert wurden, entstand ein Schaden von 7420,50. Die Bestellungen, die nicht zur Ausführung kamen, hatten einen Wert von 4590,40. Der Angeklagte ist mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft.

4 4 11. Strafkammer (4183/16 11 KLs) Tatvorwurf: schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a Jena, Hermsdorf u.a. Tatzeit: Mai 2013 bis Oktober 2015 Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Die vier Angeklagten sind zwischen 34 und 39 Jahre alt. Drei von ihnen sind deutsche Staatsangehörige, der vierte Angeklagte hat die weißrussische Staatsangehörigkeit. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten nachfolgende Sachverhalte zur Last: Am sollen die Angeklagten K und J einen VW- Transporter entwendet haben, um diesen und die darin befindlichen Werkzeuge für das Parkettlegerhandwerk zu veräußern. Der Wert des Diebesgut betrug mehr als Am sollen die Angeklagten B und K sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um von ihnen bekannten Betäubungsmittelkonsumenten unter Gewaltanwendung Betäubungsmittel, Bargeld und sonstige Gegenstände wegzunehmen, um diese für sich zu verwenden oder selbst zu konsumieren. Die Angeklagten B und H sollen dem Geschädigten H in der Nacht vom auf den bis 8 Gramm Crystal weggenommen haben, nachdem sie ihm zuvor mit einem Tischbein mehrfach und gezielt auf den Kopf und in die Rippengegend geschlagen haben sollen. Im Zeitraum vom bis sollen die Angeklagten B und H mit einem ihnen zur Verfügung gestellten Schlüssel die Wohnung des Zeugen S betreten haben. Den dort anwesenden Geschädigten B sollen sie unter Vorhalt einer Schere zur Herausgabe von Betäubungsmitteln und Geld aufgefordert haben. Anschließend sollen sie nach Durchsuchung der Wohnung einige Gegenstände entwendet haben. Am sollen sich die Angeklagten B, H und K zur Wohnung der Geschädigten Z und N in Jena begeben haben. Nachdem ihnen die Tür geöffnet worden war, sollen sie die dort anwesenden Geschädigten N und R, die noch schliefen, mit gezielten Faustschlägen in das Gesicht geschlagen haben. Den bereits erwachten Geschädigten Z, der ihnen die Tür geöffnet hatte, sollen sie mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend sollen sie 300 Bargeld und eine nicht näher bestimmbare Menge Crystal mitgenommen haben. Der Geschädigte Z musste stationär behandelt werden. Am soll der Angeklagte B die Geschädigte B in deren Wohnung mit einem großen Übertopf aus Keramik in das Gesicht geschlagen haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte B ein Fahrzeug geführt haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Der Angeklagte H soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug geführt haben, welches er mit einer gefälschten Plakette versehen hatte. Der Angeklagte K soll in seiner Wohnung in Jena 32 erntereife Cannabispflanzen mit einer durchschnittlichen Wuchshöhe von jeweils 1,30 Metern angebaut haben. Die vier Angeklagten sind vorbestraft.

5 5 3. Strafkammer (3 KLs 205 Js 2740/15) Tatvorwurf: Tatzeit: gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gera Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 103 Dienstag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 103 Dienstag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 103 Die fünf männlichen Angeklagten sind zwischen 30 und 35 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, in der Silvesternacht 2015 gewalttätige Übergriffe gegenüber mehreren Personen vorgenommen zu haben. Sie sollen andere Personen mit Fäusten geschlagen haben. Zwei der Angeklagten sollen einem Geschädigten eine gefüllte Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dieser Geschädigte soll kurzfristig das Bewusstsein verloren haben und multiple Schnittwunden im Gesicht und an der Stirn erlitten. Auch eine Frau, die ein Kleinkind auf dem Arm hielt, und versuchte mithilfe des Mobiltelefons die Polizei zu informieren, soll von einem der Angeklagten zwei Faustschläge in das Gesicht erhalten haben. Anschließend sollen sich zwei der fünf Angeklagten zu einem Geschädigten begeben haben, den sie bereits vorher geschlagen hatten, und sollen diesen nochmals geschlagen haben, so dass er bewusstlos am Boden liegen geblieben sein soll. Anschließend sollen sie vor das Gesicht des am Boden liegenden bewusstlosen Mannes eine Silvesterrakete gelegt und diese angezündet haben. Die Rakete soll diesen Mann nur deshalb nicht im Gesicht getroffen haben, da sich die Frau, die zuvor die Polizei rufen wollte, schützend vor das Gesicht des bewusstlosen Mannes geworfen haben soll, so dass die explodierende Rakete die Frau traf und ihre Jacke entzündete. Später soll einer der Angeklagten mehrere Polizeibeamte geschlagen haben. Einen der Polizeibeamten soll er umklammert und zu Boden gedrückt haben. Drei der fünf Angeklagten sind erheblich einschlägig vorbestraft. Zwei weitere Angeklagte haben keine Vorstrafen.

6 6 3. Strafkammer (850 Js 29402/14 3 KLs) Tatvorwurf: räuberische Erpressung und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln Jena Tatzeit: bis Dienstag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Die vier Angeklagten sind zwischen 27 und 33 Jahre alt. Die Angeklagten Mi. und H. haben die deutsche Staatsangehörigkeit, der Angeklagte Ma. ist armenischer Staatsangehöriger, der Angeklagte R. ukrainischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten nachfolgendes Tatgeschehen vor. Am fassten drei der vier Angeklagten den Tatplan, dem Geschädigten B. aufzulauern, der an diesem Tag in einer Arztpraxis seine Wochenration des Substitutionsmittels Subutex abholen wollte, um diesem die Tabletten sowie 500 Bargeld unter Androhung bzw. Anwendung von Gewalt abzunehmen. Als der Geschädigte die Arztpraxis verließ, soll der Angeklagte Mi. ihn unter Drohung mit Gewalt genötigt haben in sein Fahrzeug einzusteigen, in dem auch der Angeklagte Ma. saß. Im Fahrzeug soll der Angeklagte Mi. den Geschädigten aufgefordert haben, die Tabletten und 500 EUR Bargeld zu übergeben. Zur Zahlung des Geldes soll er dem Geschädigten eine Frist bis zum gesetzt und ihn aufgefordert haben, dieses Geld direkt bei dem Angeklagten H. abzuliefern. In diesem Zusammenhang soll er geäußert haben, dass der letzte, der ihm Geld geschuldet hätte, mit seiner Familie verschwunden sei und es dem Geschädigten ähnlich ergehen würde und er, der Angeklagte Mi. auch dessen Freundin finden werde. In der Zwischenzeit hatte auch der Angeklagte H. in dem Fahrzeug Platz genommen. Aus Angst soll der Geschädigte B. die zuvor erhaltenen zwölf Tabletten auf den Sitz gelegt haben. Der Angeklagte Mi. soll die Tabletten dem Angeklagten H. übergeben haben. Hierbei soll der Angeklagte Mi. gegenüber dem Geschädigten B. gesagt haben, dass er am nächsten Samstag wiederum seine Tabletten abzugeben habe. Zwei der zwölf Tabletten soll der Angeklagte H. dem Geschädigten B. gegen Zahlung von 50 EUR wieder ausgehändigt haben. Hierbei soll der Angeklagte H. dem Geschädigten gesagt haben, dass er den Angeklagten E. ernst nehmen solle und mit den Leuten nicht zu spaßen sei. Der Geschädigte soll nach diesem Vorfall große Angst gehabt haben und am ganzen Körper gezittert. Aus Angst vor weiteren Übergriffen verließ er in der Folge nicht die Arztpraxis und wartete dort auf die kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamten. Am sollen die Angeklagten Mi. und R. Metamphetamin aus der Tschechischen Republik nach Deutschland eingeführt haben, in der Absicht, dieses in Jena noch am selben Tag gewinnbringend weiter zu veräußern. Darüber hinaus sollen die Angeklagten zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Mengen an Betäubungsmitteln besessen, erworben und veräußert haben. Bei dem Betäubungsmitteln soll es sich um Crystal (Metamphetamin), Kokain und Heroin gehandelt haben. Der Angeklagte H. ist mehrfach, auch einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Mi. ist ebenfalls mehrfach und einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Ma. ist ebenfalls mehrfach

7 7 vorbestraft, jedoch nicht einschlägig. Der Angeklagte R. ist auch mehrfach vorbestraft, aber auch nicht einschlägig. 3. Strafkammer (3 KLs 840 Js 17323/17 Tatvorwurf: schwerer Raub u.a. Tatzeit: Rudolstadt Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 003 Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 003 Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 003 Ein Fortsetzungstermin ist für Januar 2018 anberaumt. Der Angeklagte ist 36 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgenden Sachverhalt zur Last. Der Angeklagte soll am gegen 22:00 Uhr an einer Wohnungstür geklopft haben. Als diese ihn geöffnet wurde, solle er einen Gegenstand herausgeholt haben, der dem äußeren Anschein nach einer Kalaschnikow ähnelte. Diesen Gegenstand soll er neben sich auf den Boden neben dem Wohnzimmertisch gelegt haben. Dann soll er die beiden anwesenden Personen, einen Mann und eine Frau, aufgefordert haben, ihm Betäubungsmittel zu geben. Da die beiden Personen angegeben haben sollen, keine Betäubungsmittel zu besitzen, soll der Angeklagte 250,00, die der anwesenden Frau gehörten, an sich genommen haben. Ebenso soll er das Mobiltelefon des anwesenden Mannes an sich genommen haben. Anschließend betrat ein weiterer Mann die Wohnung. Diesen soll der Angeklagte vor den Brustkorb geschlagen und ihn ebenfalls zur Herausgabe von Betäubungsmitteln aufgefordert haben. Nachdem dieser Mann dieser Forderung nicht nachgekommen sein soll, soll der Angeklagte ihn aufgefordert haben, ihm 50,00 zu geben. Dieser Mann soll dem Angeklagten dann einen Zwanzig- und einen Fünf- Euro Schein gegeben haben, da er außer diesen beiden Scheinen nur noch Kleingeld bei sich hatte. Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

8 8 2. Strafkammer (2 KLs 440 Js 40795/16 jug) Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern Tatzeit: bis Rudolstadt Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Die Angeklagte ist 34 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt ihr nachfolgende Tathandlungen zur Last. Die Angeklagte soll an zwei Tagen zwischen dem und dem , den zehnjährigen Enkel ihres Lebensgefährten, der bei seinem Großvater zu Besuch war, sexuell missbraucht haben. Die Angeklagte ist nicht vorbestraft. 1. Strafkammer (111 Js 18563/15) Tatvorwurf: gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Diebstahl Tatzeit: bis Tatorte: Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Freitag, den :00 Uhr Haus 6 Raum 019 Freitag, den :00 Uhr Haus 6 Raum 019 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 019 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 6 Raum 019 Fortsetzungstermine sind bis Februar 2018 angesetzt. Die beiden Angeklagten sind 53 und 46 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen nachfolgenden Sachverhalt zur Last. Im Jahr 2012 sollen die beiden Angeklagten den Plan gefasst haben, Einbrüche in landwirtschaftliche Firmen und Agrargenossenschaften vorzunehmen, in deren Umfeld typischerweise Werkzeuge zum Öffnen von Tresoren vorhanden sind. Diesem Plan folgend sollen sie zunächst die Alarmanlagen außer Kraft gesetzt haben, indem Sie die Telefon- und Stromleitungen durchtrennten. Anschließend sollen sie durch aufgehebelte Fenster oder Türen in die Gebäude eingedrungen sein. Danach suchten sie in der Werkstatträumen Schweißgeräte und anderes Werkzeug um dann in den

9 9 Geschäftsräumen der Firmen, in denen Tresore vorhanden waren, diese zu öffnen. Aus den Firmentresoren entnahmen sie dann, soweit vorhanden, ausschließlich Bargeld. Um die Spuren zu verwischen sollen sie in vielen Fällen die Feuerlöscher entleert haben. Insgesamt sind 50 Fälle angeklagt, von denen elf Fälle im Versuchsstadium stecken blieben, da die Angeklagten dort kein Bargeld gefunden haben. Der Gesamtschaden beläuft sich nach vorläufiger Schätzung auf ,21 Euro. Beide Angeklagte sind einschlägig vorbestraft. Hinweis Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten: Medium und / oder Produktionsfirma, das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens) Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann. Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann wie bisher schriftlich oder auch per pressestelle@lgg.thueringen.de beim Landgericht Gera beantragt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/ ) oder deren Vertreterin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Hollandmoritz (0365/ )

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