Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Januar 2017 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine

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1 1 Landgericht Gera Pressestelle - Rudolf-Diener-Straße 2, Gera Tel: 0365/ ; Fax: 0365/ Mail: Pressestelle@lgg.thueringen.de Übersicht über die bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Januar 2017 anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine 1. Strafkammer (120 Js 22985/16 1 Ks) Tatvorwurf: Totschlag Jena Tatzeit: Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Donnerstag, den Uhr Haus 2 Raum 103 Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Fortsetzungstermine sind für Februar 2017 angesetzt. Der Angeklagte ist 39 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nachfolgende Tat vor. Der Angeklagte hatte mit der Geschädigten zwischen September 2013 und Juli 2015 eine intime Beziehung. Die Geschädigte soll diese Beziehung im Juli 2015 für den Angeklagten überraschend beendet haben. Anschließend soll die Geschädigte eine Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen haben. Nachdem der Kontakt zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten zunächst abgebrochen war, soll der Angeklagte im März 2017 wieder Kontakt zu der Geschädigten aufgenommen haben. Wegen des geplanten Wegzuges der Geschädigten aus Jena sollen sich der Angeklagte und die Geschädigte am Nachmittag des in der Wohnung der Geschädigten getroffen haben. Im Verlaufe des Gespräches zwischen den beiden soll der Angeklagte in Wut geraten sein und die Geschädigte mit einer mitgebrachten Calvadosflasche auf den Kopf geschlagen haben. Die Geschädigte soll zu Boden gefallen sein und auf dem Rücken liegen geblieben. Anschließend soll der Angeklagte mit einer 7,5 kg schweren Hantel mit Wucht mindestens zehnmal in das Gesicht der Geschädigten geschlagen haben, wobei er die Hand senkrecht führte. Die Geschädigte erlitt bei dem Angriff tödliche Verletzungen. Trotz sofort eingeleiteten Intensivbehandlung wurde am um der Tod festgestellt. Der gesamte

2 2 Gesichtsschädel wies schwere Trümmerfaktoren mit einer Verlagerung der Knochen und des Weichgewebes nach innen aus. Zudem war die rechte Augenhöhle zertrümmert. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. 1. Strafkammer ( 170 Js 1630/15 1 Kls ) Tatvorwurf: schwere räuberische Erpressung Gera Tatzeit: Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Ein Fortsetzungstermin ist für den angesetzt. Der Angeklagte ist 34 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am in einer Wohnung in Gera mit zwei Mittätern von einem Geschädigten Geld verlangt und den Geschädigten um der Forderung Nachdruck zu verleihen unter Benutzung einer Glasbierflasche geschlagen zu haben. Der Geschädigte händigte den Tätern Bargeld im Wert von 54,00 EUR, zwei Mobiltelefone im Wert von 30,00 EUR und seine EC-Karte aus. 2. Strafkammer ( 460 Js 3327/16 2 Kls jug) Tatvorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern Altenburg Tatzeit: Januar 2014 bis Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Der Angeklagte ist 31 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nachfolgende Taten vor: Im September 2013 soll der Angeklagte eine Freundschaft zu der Zeugin R aufgenommen haben, die mit ihm im selben Haus wohnte. Die Zeugin ist Mutter von vier Kindern, die in einem Kinderheim untergebracht waren und ihre Mutter regelmäßig an den Wochenenden besuchten. Während dieser Besuche soll der Angeklagte die Betreuung der Kinder mit übernommen haben, insbesondere für den am geborenen P. Das Kind soll seit Dezember

3 bei dem Angeklagten in der Wohnung übernachtet und zu ihm Papa gesagt haben. Der Angeklagte soll im Zeitraum Januar 2014 bis Juli 2014 das Kind in zwölf Fällen sexuell missbraucht haben. Im Zeitraum von November 2014 bis sollen sich die sexuellen Handlungen zu Tathandlungen hin intensiviert haben, die den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtfertigen. Am entdeckte die Mutter ihren Sohn und den Angeklagten bei einer sexuellen Handlung. In der Wohnung des Angeklagten wurden mehr als 300 kinderpornographische Dateien sichergestellt, einige auch von dem geschädigten Kind. Der Angeklagte ist vorbestraft, auch wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften. 2. Strafkammer (451 Js 28096/16 2 Kls jug) Tatvorwurf: Vergewaltigung Gera Tatzeit: Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Der Angeklagte ist 36 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgenden Sachverhalt zur Last. Der Angeklagte soll bis Juli 2016 eine Beziehung zu der Mutter der am geborenen Geschädigten gehabt haben. Am hielt sich die Geschädigte mit ihren beiden Geschwistern mit Erlaubnis der Mutter in der Wohnung des Angeklagten auf. Gegen 21:30 Uhr sollen der Angeklagte und die Kinder zu Bett gegangen seien. Die beiden kleineren Kinder sollen auf der Couch geschlafen haben, der Angeklagte und die Geschädigte auf Luftmatratzen. Die Geschädigte trug Unterwäsche und eine schwarze Leggins. Bereits in diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte den Arm um die Geschädigte gelegt und geäußert, dass diese ihn an ihre Mutter erinnere. Später soll er sie an der Brust angefasst haben. Als die Geschädigte bereits eingeschlafen war, erwachte sie, da der Angeklagte sie im Intimbereich angefasst haben soll. Trotz ihres erkennbaren Gegenwillens soll er mit seinen Fingern in die Vagina der Geschädigten eingedrungen sein. Erst als die Geschädigte entschieden Nein sagte und den Angeklagten weggestoßen haben sollen, habe dieser von seinem Vorhaben abgelassen. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er hatte am um 12:35 Uhr einen Atemalkoholgehalt von 2,22 Promille. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. 2. Strafkammer ( 350 Js 34549/15 2 Kls jug)

4 4 Tatvorwurf: schwerer Raub u.a. Greiz Tatzeit: Montag den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Der männliche Angeklagte ist 20 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die weibliche Angeklagte ist 28 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten nachfolgende Taten vor, Im August 2015 soll der Geschädigte dem männlichen Angeklagten ein Fahrrad für 270,00 verkauft haben. Hierbei soll er dem Angeklagten gesagt haben, dass der Fahrradmantel ein Loch habe und kaputt gehen könne. Drei Wochen später soll der männliche Angeklagte dem Geschädigten geschrieben haben, dass er 30,00 für den defekten Mantel und Schlauch haben wolle. Auch die weibliche Angeklagte soll mehrfach im Namen des männlichen Angeklagten Geld von dem Geschädigten gefordert haben. Am sollen die beiden Angeklagten im Stadtgebiet von Greiz des Geschädigten ansichtig geworden sein. Der männliche Angeklagte soll einen Schlagstock in die Hand genommen haben. Anschließend soll er den Schlagstock über den Kopf des Geschädigten gehalten haben und einen Schlag vorgetäuscht. Dann soll er den Geschädigten leicht mit dem Stock gegen den rechten Oberschenkel geschlagen haben. Anschließend soll die weibliche Angeklagte den Geschädigten gegen einen Zaun gedrückt und ihn mit der rechten flachen Hand auf die Wange geschlagen haben. Sie soll zu dem Geschädigten gesagt haben, sie mache ihn tot, wenn er nicht die 30,00 herausgebe. Als der Geschädigte gesagt haben soll, dass er kein Geld habe, soll die weibliche Angeklagte ihm den Geldbeutel aus der Gesäßtasche gezogen haben. Da sich hierin nur ein Zehn-Euro-Schein befunden haben soll, soll sie zu ihm gesagt haben: "Jetzt hast du noch 30 min Zeit, um die restlichen 20,00 zu bringen. Wenn du das Geld nicht bringst, wirst du sehen, was passiert, ich weiß, wo du wohnst". Die beiden Angeklagten sind Geschwister. Der männliche Angeklagte ist nicht vorbestraft. Die weibliche Angeklagte hat zwei Voreintragungen im Bundeszentralregister. 2. Strafkammer (440 Js 13508/16 2 Kls jug) Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern Lindig Tatzeit: Sommer 2007 bis Sommer 2011 Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Ein Fortsetzungstermin ist für den angesetzt. Der Angeklagte ist 70 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.

5 5 Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nachfolgende Taten vor. Er soll im Zeitraum Sommer 2007 bis Sommer 2011, die Enkelin seiner Lebensgefährtin, die am geboren ist, sexuell missbraucht haben. Die Geschädigte soll sich in den Sommerferien zeitweise bei ihrer Großmutter aufgehalten haben, hierbei wurden dem Angeklagten in Rahmen der Betreuung der Geschädigten auch Erziehungsaufgaben übertragen. Beginnend ab den Sommerferien 2007 soll der Angeklagte sich vor der Geschädigten bis zum Samenerguss selbst befriedigt haben. Gleichzeitig soll er die Geschädigte mit den Fingern und der Zunge im Vaginalbereich berührt haben. Daneben soll er auf den Bauch der Geschädigten ejakuliert haben und von der Geschädigten den Oralverkehr verlangt. Die Durchführung des Oralverkehrs soll am Würgereiz der Geschädigten gescheitert sein. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. 11. Strafkammer (820 Js 843/16 11 KLs) Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl Erfurt, Jena und Niedersachsen Tatzeit bis Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Fortsetzungstermine sind für Februar 2017 angesetzt. Der Angeklagte ist 36 Jahre alt und polnischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft legt ihm nachfolgende Taten zur Last. Er soll sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem mit anderen Personen verabredet haben in Deutschland hochwertige Kraftfahrzeuge zu entwenden, diese sodann nach Polen bzw. Tschechien zu verbringen, dort umzudeklarieren oder in Einzelteile zu zerlegen und gewinnbringend weiter zu veräußern. In Ausführung dieses Planes soll er im Zeitraum vom bis neun Fahrzeuge der Marke Audi des Typs A4, A5, Q5 und S5 gestohlen haben, die anschließend nach Tschechien und Polen gebracht wurden. Die Taten sollen in Jena, Erfurt sowie in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begangen worden sein. Der Angeklagte ist in Deutschland nicht vorbestraft. Der polnische Strafregisterauszug enthält jedoch mehrere Verurteilungen wegen Hehlerei. 11. Strafkammer ( 441 Js 25557/16 11 Kls) Tatvorwurf: Vergewaltigung Jena Tatzeit:

6 6 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Freitag, den Uhr Haus 2 Raum 101 Donnerstag, den Uhr Haus 6 Raum 019 Fortsetzungstermine sind für Februar 2017 angesetzt. Der Angeklagte ist 29 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nachfolgende Tat vor. Er soll am die Geschädigte in deren Wohnung in Jena vergewaltigt haben. Da sich die Geschädigte weigerte, mit ihm den Oralverkehr zu vollziehen, soll er sie geschlagen haben. Es soll der Geschädigten gelungen sein, sich zu befreien, anzukleiden und aus der Wohnung zu fliehen zu einem Nachbarn, der die Polizei verständigte. Der Angeklagte soll bei der Tatbegehung erheblich alkoholisiert gewesen sein und unter Drogen gestanden haben. Die Geschädigte soll zahlreiche Schlagverletzungen, die zu Hämatomen an den Brüsten, den Oberarmen und dem linken Oberschenkel führten, erlitten haben. Hierdurch soll sie auch Schmerzen im Bereich des Kopfes, des Gesichts der Arme und der Beine gehabt haben. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die vorgeworfene Tat hätte er in der Bewährungszeit begangen. Fortgesetzt werden nachfolgende Verhandlungen: 2. Strafkammer (330 Js 19157/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung u.a. Gera Tatzeit: bis Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Freitag, den Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Weitere Fortsetzungstermine wurden anberaumt. Die drei Angeklagten sind 19 und 20 Jahre alt und syrische Staatsangehörige. Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen nachfolgende Sachverhalte zur Last. Am sollen die Angeklagten Ab. und S. gemeinschaftlich in der Heinrichstraße in Gera zusammen mit einem unbekannten Dritten einen Geschädigten beleidigt und geschlagen haben.

7 7 Am kurz nach 17:00 Uhr soll der Angeklagte S. in der Heinrichstraße in Gera einen anderen Geschädigten mit der rechten Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen haben und ihm im Gesicht gekratzt sowie vor das Schienbein getreten. Am gleichen Tag soll der Angeklagte S. in einem Geschäft in den Gera-Arcaden Parfüm im Wert von 17,98 gestohlen haben. Am kurz nach 17:00 Uhr sollen die Angeklagten Ab. und S. wiederum in der Heinrichstraße in Gera einen anderen Geschädigten einen Faustschlag auf das rechte Auge versetzt haben sowie einen Faustschlag auf den linken Wangenknochen. Danach sollen sie den Geschädigten mit einem Gürtelende mit schnalle verprügelt haben. Außerdem soll der Angeklagte S. den Geschädigten in die linke Hand gebissen haben. Am gegen 20:25 Uhr soll der Angeklagte Ab., der sich in einer Personengruppe von ca Personen befand, die sich gegenseitig schlugen und traten in der Lauensteinstraße/Ecke Kaiserstraße in Gera einen Geschädigten mit einem Messer angegriffen haben, und zwar mit einer Schnittführung über den Kopf. Als der angegriffene zum Schutz seinen Arm hob, verletzte der Angeklagte Ab. ihn mit einer Schnittwunde am linken Oberarm, die zu einer Verletzung des Trizepsmuskels führte. Unmittelbar danach griffen die Angeklagten Ab. und S. eine weitere Person mit einem Stock an, anschließend soll der Angeklagte Ab. den Geschädigten mit einem Messer die Unterlippe aufgeschlitzt haben, beim Versuch sich zu wehren verletzte sich der Geschädigte auch an der Hand. Am gegen 20:43 Uhr sollen die Angeklagten Ab. und Al. in der Talstraße/Christian-Schmidt-Str. in Gera den erheblich alkoholisierten Geschädigten V. getroffen haben. Der Angeklagte Al. versetzte dem Geschädigten zwei Faustschläge gegen die linke Seite des Kopfes. Der Angeklagte Ab. rannte mit seinem Messer herbei und fügte dem bereits durch Schläge verletzten Geschädigten V. mit dem Messer weitere schwere Verletzungen zu. Er durchtrennte im linken Stirn-Schläfen-Bereich mit dem Messer die Kopfschwarte, so dass das Schädeldach sichtbar wurde und soll dem Geschädigten einen 11 cm langen Messerschnitt in den linken Halsbereich zugefügt haben. Der Angeklagte Ab. hat einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Angeklagte S. ist wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorbestraft. Der Angeklagte Al. hat keine Eintragungen im Bundeszentralregister. 2. Strafkammer ( 460 Js 23801/16 2 KLs jug) Tatvorwurf: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung Saalfeld Tatzeit: Donnerstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Der Angeklagte ist 46 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger.

8 8 Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe in drei Nächten zwischen dem und dem dem Geschädigten C. der zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt war pornographische Filme vorgeführt. Anschließend soll er den Geschädigten aufgefordert haben, sich selbst zu befriedigen. Der Geschädigte folgte dieser Aufforderung, wenn auch unwillig. Anschließend soll sich der Angeklagte vor den Augen des Geschädigten ebenfalls befriedigt haben, was dem Geschädigten sehr unangenehm war. Am soll sich der Angeklagte unberechtigt Zutritt zur Wohnung eines Dritten verschafft haben. In dieser Wohnung hielt sich der 14 -jährige Geschädigte S. allein auf. Der Geschädigte S., der zuvor Alkohol getrunken hatte, was der Angeklagte wusste, lag im Bett und schlief. Der Angeklagte soll dessen Geschlechtsteil entblößt und daran manipuliert haben. Da dies dem Geschädigten unangenehm war versuchte er sich auf den Bauch zu drehen. Bei der Penismanipulation erlitt der Geschädigte S. Schmerzen sowie Kratz- Quetsch- und Schürfverletzungen. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Der Bundeszentralregisterauszug enthält 16 Einträge. Die Mehrzahl der Einträge bezieht sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Eine der Vorstrafen ist jedoch einschlägig. 3. Strafkammer (850 Js 29402/14 3 KLs) Tatvorwurf: räuberische Erpressung und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln Jena Tatzeit: bis Montag, den Uhr Haus 6 Raum 019 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt. Die vier Angeklagten sind zwischen 27 und 33 Jahre alt. Die Angeklagten Mi. und H. haben die deutsche Staatsangehörigkeit, der Angeklagte Ma. ist armenischer Staatsangehöriger, der Angeklagte R. ukrainischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten nachfolgendes Tatgeschehen vor. Am fassten drei der vier Angeklagten den Tatplan, dem Geschädigten B. aufzulauern, der an diesem Tag in einer Arztpraxis seine Wochenration des Substitutionsmittels Subutex abholen wollte, diesem die Tabletten sowie 500 Bargeld unter Androhung bzw. Anwendung von Gewalt abzunehmen. Als der Geschädigte die Arztpraxis verließ, soll der Angeklagte Mi. ihn unter Drohung mit Gewalt genötigt haben in sein Fahrzeug einzusteigen, indem auch der Angeklagte Ma. saß. Im Fahrzeug soll der Angeklagte Mi. den Geschädigten aufgefordert haben, die Tabletten und 500 Bargeld zu übergeben. Zur Zahlung des Geldes soll er dem Geschädigten eine Frist bis zum gesetzt und ihn aufgefordert haben, dieses Geld direkt bei dem Angeklagten H. abzuliefern. In diesem Zusammenhang soll er geäußert haben, dass der letzte, der ihm Geld geschuldet hätte, mit seiner Familie verschwunden sei und es dem Geschädigten ähnlich ergehen würde und er, der Angeklagte Mi. auch dessen Freundin finden werde. In der Zwischenzeit hatte auch der Angeklagte H. in dem Fahrzeugplatz genommen. Aus Angst soll der Geschädigte B. die zuvor erhaltenen zwölf Tabletten auf den Sitz gelegt haben. Der Angeklagte Mi. soll die Tabletten dem Angeklagten H. übergeben haben. Hierbei soll der Angeklagte Mi. gegenüber dem Geschädigten B. gesagt haben, dass er am

9 9 nächsten Samstag wiederum seine Tabletten abzugeben habe. Zwei der zwölf Tabletten soll der Angeklagte H. dem Geschädigten B. gegen Zahlung von 50 wieder ausgehändigt haben. Hierbei soll der Angeklagte H. dem Geschädigten gesagt haben, dass er den Angeklagten E. ernst nehmen solle und mit den Leuten nicht zu spaßen sei. Der Geschädigte soll nach diesem Vorfall große Angst gehabt haben und am ganzen Körper gezittert. Aus Angst vor weiteren Übergriffen verließ er in der Folge nicht die Arztpraxis und wartete dort auf die kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamten. Am sollen die Angeklagten im Mi. und R. Metamphetamin aus der Tschechischen Republik nach Deutschland eingeführt haben, in der Absicht, dieses in Jena noch am selben Tag gewinnbringend weiter zu veräußern. Darüber hinaus sollen die Angeklagten zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Mengen an Betäubungsmitteln besessen, erworben und veräußert haben. Bei dem Betäubungsmitteln soll es sich um Crystal (Metamphetamin), Kokain und Heroin gehandelt haben. Der Angeklagte H. ist mehrfach, auch einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Mi. ist ebenfalls mehrfach und einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Ma. ist ebenfalls mehrfach vorbestraft, jedoch nicht einschlägig. Der Angeklagte R. ist auch mehrfach vorbestraft, aber auch nicht einschlägig. 3. Strafkammer (820 Js 27920/15 3 KLs) Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl Tatorte: verschiedene Orte innerhalb und außerhalb von Thüringen Tatzeit: bis Montag, den :30 Uhr Haus 6 Raum 019 Weitere Fortsetzungstermine sind anberaumt Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten vor, zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt vor dem mit weiteren bislang unbekannten Straftätern den Entschluss gefasst zu haben, arbeitsteilig in Deutschland hochwertige Kraftfahrzeuge, insbesondere der Marken Audi und VW, zu entwenden, diese sodann nach Polen zu verbringen und dort entweder komplett oder in Einzelteile zerlegt, gewinnbringend zu veräußern. Zur Tatausführung sollen die Angeklagten mittels unbekannter Werkzeuge die Türschlösser der angegriffenen Fahrzeuge überwunden haben. Nach Entfernen der Abdeckung des Sicherungskastens sollen sie über die Sicherung des Bremslichtes ein unbekanntes elektronisches Gerät angeschlossen haben, mit dessen Hilfe sie einen Transponder zur Überwindung der elektronischen Wegfahrsperre anlernten. Mit diesem Gerät und einem weiteren Überdrehwerkzeug sollen sie sodann die Fahrzeuge gestartet und nach Polen verbracht haben, wo sie an andere Bandenmitglieder zur weiteren Verwertung übergeben werden sollten. An die gestohlenen Fahrzeuge sollen für den Transport Kennzeichendubletten mit gefälschten Zulassung und Tüv Plaketten angebracht worden sein.

10 10 Insgesamt sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung im Tatzeitraum 29 Kraftfahrzeuge überwiegend der Marken Audi A4 und Audi A6 an unterschiedlichen Orten entwendet haben, um diese nach Polen zu verbringen und dort zu verwerten. In weiteren Fällen soll es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beim Versuch geblieben sein, da die Täter entweder durch Zeugen entdeckt wurden, die Wegfahrsperren nicht überwunden werden konnten oder der Transponder versagte. Bei der Entwendung eines Pkw Audi A6 im Raum Göttingen sollen die Angeklagten, nachdem sie bereits die gefälschten Kennzeichen angebracht hatten, auf der Autobahn in eine Polizeikontrolle geraten sein. Einer der Angeklagten soll dann mit einer Geschwindigkeit von über 250 km/h vor den Polizeibeamten zunächst auf der Autobahn geflohen sein. Bei der anschließenden Flucht auf einer Bundestrasse soll er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sich aus dem noch fahrenden Auto fallen gelassen haben um die Flucht vergeblich zu Fuß fortzusetzen. Das führerlose Fahrzeug kollidierte mit einem Baum, geriet in Brand und wurde vollständig zerstört. Ein anderer Mittäter soll bei dem Versuch auf einer Landtrasse vor einem Streifenwagen zu fliehen, einen Schwertransport überholt haben. Einer der Angeklagten soll mit einem weiteren Fahrzeug dann den zum Überholen ansetzenden Streifenwagen ausgebremst haben. Die Angeklagten sind zwischen 29 und 35 Jahre alt. Drei der Angeklagten haben die polnische Staatsangehörigkeit, ein Angeklagter ist deutscher Staatsangehöriger. Die Angeklagten sind vorbestraft, einer der Angeklagten ist in Polen straffällig geworden, ein anderer in Italien. 11. Strafkammer (4183/16 11 KLs) Tatvorwurf: schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a Jena, Hermsdorf u.a. Tatzeit: Mai 2013 bis Oktober 2015 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Montag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Mittwoch, den :00 Uhr Haus 2 Raum 101 Weitere Fortsetzungstermine sind für Februar 2017 anberaumt. Die vier Angeklagten sind zwischen 34 und 39 Jahre alt. Drei von ihnen sind deutsche Staatsangehörige, der vierte Angeklagte hat die weißrussische Staatsangehörigkeit. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten nachfolgende Sachverhalte zur Last: Am sollen die Angeklagten K und J einen VW- Transporter entwendet haben, um diesen und die darin befindlichen Werkzeuge für das Parkettlegerhandwerk zu veräußern. Der Wert des Diebesgut betrug mehr als

11 11 Am sollen die Angeklagten B und K sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um von ihnen bekannten Betäubungsmittelkonsumenten unter Gewaltanwendung Betäubungsmittel, Bargeld und sonstige Gegenstände wegzunehmen, um diese für sich zu verwenden oder selbst zu konsumieren. Die Angeklagten B und H sollen dem Geschädigten H in der Nacht vom auf den bis 8 Gramm Crystal weggenommen haben, nachdem sie ihm zuvor mit einem Tischbein mehrfach und gezielt auf den Kopf und in die Rippengegend geschlagen haben sollen. Im Zeitraum vom bis sollen die Angeklagten B und H mit einem ihnen zur Verfügung gestellten Schlüssel die Wohnung des Zeugen S betreten haben. Den dort anwesenden Geschädigten B sollen sie unter Vorhalt einer Schere zur Herausgabe von Betäubungsmitteln und Geld aufgefordert haben. Anschließend sollen sie nach Durchsuchung der Wohnung einige Gegenstände entwendet haben. Am sollen sich die Angeklagten B, H und K zur Wohnung der Geschädigten Z und N in Jena begeben haben. Nachdem ihnen die Tür geöffnet worden war, sollen sie die dort anwesenden Geschädigten N und R, die noch schliefen, mit gezielten Faustschlägen in das Gesicht geschlagen haben. Den bereits erwachten Geschädigten Z, der ihnen die Tür geöffnet hatte, sollen sie mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend sollen sie 300 Bargeld und eine nicht näher bestimmbare Menge Crystal mitgenommen haben. Der Geschädigte Z musste stationär behandelt werden. Am soll der Angeklagte B die Geschädigte B in deren Wohnung mit einem großen Übertopf aus Keramik in das Gesicht geschlagen haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte B ein Fahrzeug geführt haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Der Angeklagte H soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug geführt haben, welches er mit einer gefälschten Plakette versehen hatte. Der Angeklagte K soll in seiner Wohnung in Jena 32 erntereife Cannabispflanzen mit einer durchschnittlichen Wuchshöhe von jeweils 1,30 Metern angebaut haben. Die vier Angeklagten sind vorbestraft. Hinweis Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Justizzentrums Gera außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll möglichst enthalten: Medium und / oder Produktionsfirma, das betroffene Gerichtsverfahren (ggf. mit Angabe des Aktenzeichens) Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann. Für die Frage von Bild und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist der/die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der

12 12 Hauptverhandlung (mit deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt. Eine Dreh- und Fotogenehmigung kann wie bisher schriftlich oder auch per beim Landgericht Gera beantragt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mediensprecherin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Böttcher-Grewe (0365/ ) oder deren Vertreterin Frau Richterin am Landgericht Hollandmoritz (0365/ )

Dienstag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 103 Freitag, den :00 Uhr Haus 2 Raum 003

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