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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

2 Montag, 30. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal Ns 194/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 46-jährige Angeklagte A., z. Zt. JVA Vechta. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 11. Oktober 2016 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Mai 2016 mit dem Zug aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 30 Bubbles Kokain und 1 Bubble Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sein. Die Drogen soll sie in Amsterdam erhalten haben, um sie für einen Kurierlohn von 200,00 nach Osnabrück zu bringen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Zeugen 11:00 Uhr: 7 Ns 196/16 36-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. Oktober 2016 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. Mai 2016 in den Geschäftsräumen der Firma Douglas in Osnabrück Ware im Wert von 16,99 ohne Bezahlung an sich genommen zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge und ein Bewährungshelfer 13:30 Uhr: 7 Ns 199/16 41-jährigen Angeklagten A. aus Bohmte. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Oktober 2016 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

3 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Oktober 2015 mit einem Pkw die Bundesautobahn 43 in Haltern befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand Dienstag, 31. Januar 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 129/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27- jährigen Angeklagten B. aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 24. August 2016 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung am 28. November 2015 in Meppen im Besitz von 3 Ecstasy-Tablette, 4 Gläsern mit ca. 20 g Marihuana, 1 Tütchen mit ca. 3 g Marihuana, 1 Beutel mit 49 Kapseln mit Coffein und 1 Becher mit ca. 1 g Amphetamin, 1 Dose mit einer kleinen Menge Amphetamin, 1 Dose mit ca. 100 g Amphetamin und 1 Pillendose mit verschiedenen Tabletten gewesen zu sein. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und vier Zeugen 13:30 Uhr: 5 Ns 146/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten A. aus Bramsche. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 05. September 2017 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Am Morgen des 15. Mai 2016 soll der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,30 die Lindenstraße und andere öffentliche Straßen in Bramsche befahren haben, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Auch soll er nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

4 Mittwoch, 01. Februar 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzung am 10. Februar 2017, 09:30 Uhr 09:30 Uhr: 15 KLs 33/16 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 56-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Oldenburg, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. Oktober 2016 mit dem Pkw aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei g Amphetamin und g Ecstasy-Tabletten mit sich geführt zu haben. Die Drogen habe er für einen Kurierlohn von 500,00 nach Deutschland bringen sollen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger und drei Zeugen Donnerstag, 02. Februar 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 5 Ns 151/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23- jährigen Angeklagten A. aus Recke. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 28. September 2016 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr im Tateinheit mit fahrlässigem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Januar 2016 nach dem Konsum von Alkohol und Marihuana gemeinsam mit dem C. und einer weiteren Person die Engterstraße und andere öffentliche Straßen befahren zu haben. Dabei soll der Angeklagte das Fahrzeug, welches auch nicht haftpflichtversichert war, geführt haben. Dem Angeklagten soll dabei bewusst gewesen sein, dass er weder fahrtüchtig noch im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer 13:30 Uhr: 5 Ns 161/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten B. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl mit Urteil vom 10. Oktober Dem Angeklagten wurde seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 31. März 2016 ein durch den Vollzugsbeamten der Stadt Lingen H. an seinem Pkw angebrachtes Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

5 Pfandsiegel entfernt zu haben. Danach soll er den Pkw wieder in seinen Besitz genommen und davon gefahren sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand Donnerstag, 02. Februar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87 7 Ns 193/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52- jährigen Angeklagten A. aus Bad Bendheim. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 06. Oktober 2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. April 2016 mit einem Kleinkraftrad öffentliche Straßen von Bad Bentheim nach Ochtrup befahren zu haben, obwohl ihm bereits im Jahr 2010 unanfechtbar die Fahrerlaubnis entzogen worden sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer 10:30 Uhr: 7 Ns 198/16 42-jährigen Angeklagten C. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 31. Oktober 2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Januar 2016 mit einem Pkw die Lingener Straße in Emsbüren befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge und ein Bewährungshelfer 11:30 Uhr: 7 Ns 186/16 25-jährigen Angeklagten A. aus Lingen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5

6 Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 22. September 2016 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. August 2015 mit dem gesondert verfolgten B. in den Geschäftsräumen der Aral Tankstelle in Lingen Artikel im Gesamtwert von 40,93 im Lastschriftverfahren mit der zuvor dem Geschädigten G. entwendeten EC-Karte bezahlt zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand 13:00 Uhr: 7 Ns 201/16 50-jährigen Angeklagten A. aus Lohne. Das Amtsgericht Bersenbrück sprach den Angeklagten am 19. September 2016 vom Vorwurf des Betruges pp. frei. Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dem Zeugen Z. am 28. Februar 2014 bewusst wahrheitswidrig erklärt zu haben, ein Verkauf stehender Pkw sei in Ordnung und habe keine Mängel. Tatsächlich soll der Motor des Pkw defekt gewesen sein. Z. soll den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 3.400,00 in bar an den Angeklagten gezahlt haben. Zwischen dem 28. Februar und dem 11. März 2014 soll er ein Dokument Kaufvertrag für gebrauchte Fahrzeuge für den entsprechenden Pkw mit dem Käufer S. unterzeichnet haben. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass er den Pkw bereits am 28. Februar 2014 an den Zeugen Z. verkauft hatte. In der Sitzung des Amtsgerichts Bersenbrück vom 04. März 2015 soll der Angeklagte bewusst wahrheitswidrig erklärt haben, dass der Zeuge Z. nicht die Person gewesen sei, der er den entsprechenden Pkw verkauft habe. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und drei Zeugen Freitag, 03. Februar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal Ns 182/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 13. September 2016 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6

7 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Juni 2016 aus den Niederlanden mit einem Pkw bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 724,5 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem extra hergerichteten Hohlraum unter der Bodenplatte im Kofferraumbereich versteckt gewesen sein, um sie später in Polen an Dritte für den gewinnbringenden Weiterverkauf weiterzugeben. Bei diesen Personen soll der Angeklagte Spielschulden gehabt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und ein sonstiger Beteiligter Freitag, 03. Februar 2017, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal Ns 1/17 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55- jährigen Angeklagten A. aus Bissendorf. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. November 2016 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00. Sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. April 2016 mit einem Pkw von Melle nach Bissendorf gefahren zu sein, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums und einem Blutalkoholgehalt von 1,70 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7

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