Vergabeunterlagen. Vergabeverfahren. Vergabe der Entsorgung von Restabfällen des AEV Schwarze Elster. Vergabe-Kennziffer AEV Rückgabeexemplar

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1 Vergabeunterlagen Vergabeverfahren Vergabe der Entsorgung von Restabfällen Vergabe-Kennziffer AEV Rückgabeexemplar

2 B) Angebotsschreiben C) Anlagen zum Angebotsschreiben incl. Leistungsverzeichnis, Formblättern zum Angebot, Nachweisen zum Angebot D) Leistungsbeschreibung, Anlagen zur Leistungsbeschreibung F) Besondere Vertragsbedingungen

3 B. Angebotsschreiben Vergabeverfahren Vergabe der Entsorgung von Restabfällen Vergabe-Kennziffer AEV

4 Achtung: Angebot muss bis zum bis 13:00 Uhr bei der Vergabestelle eingehen! Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster Hüttenstraße 1c Lauchhammer Vergabekennziffer: AEV Vergabeart: Offenes Verfahren Ort, Datum Name des Bieters Anschrift des Bieters (ggf. mit Länderkennzeichen) Zuständiger Bearbeiter des Bieters Telefon Telefax -Anschrift des Bieters Betrifft: Angebotsschreiben Vergabeverfahren: Entsorgung von Restabfällen des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster Vergabe Nr. AEV Sehr geehrte Damen und Herren, wir geben in der oben genannten Vergabe folgendes Angebot ab: 1. Mein/ Unser Angebot umfasst folgende beigefügte Unterlagen das für die von uns angebotenen Leistungen vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis, die weiteren in den Bewerbungsbedingungen geforderten Unterlagen (vgl. insbesondere Ziffer 7.10 der Bewerbungsbedingungen) Angebotsschreiben Seite B-1

5 2. Änderungen/ Ergänzungen an den Vergabeunterlagen wurden nicht vorgenommen. Sofern unserem Angebot eigene Annahme-, Lieferbedingungen o. ä. für eine ggf. eingesetzte Umladestation bzw. die Entsorgungsanlage beigefügt sind, erfolgt dies nur informatorisch. Die Bedingungen beanspruchen keine Geltung für den Entsorgungsvertrag mit dem AG. 3. Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in den Leistungsverzeichnissen gemäß Ziffer C.1 eingesetzten Preisen und den in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Bedingungen an. 4. Ich bin/ Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens anderen Staat Nationalität (bitte intern. Kfz-Zeichen eintragen) 5. Wir erklären uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist am an das Angebot gebunden. 6. Wir erklären, die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen. 7. Uns ist bekannt, dass kein Anspruch besteht, dass mit dem Angebot geforderte Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nachgefordert werden und, dass das Fehlen geforderten Erklärungen und der Nachweise zum Ausschluss führen kann. 8. Bitte ankreuzen, falls zutreffend: Für die Erbringung der angebotenen Leistungen ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen. Die hiervon betroffenen Leistungsbereiche sind im Formblatt C-2.9 angegeben. Bitte ankreuzen, soweit die vorgesehenen Unterauftragnehmer bereits bekannt sind: Der/ Die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits bekannt und in dem ausgefüllten Formblatt C-2.9 ausgewiesen. Angebotsschreiben Seite B-2

6 9. Rückgriff auf Dritte für die Eignung Wir haben uns für die Eignung im Hinblick auf die Anforderung zum Ausgleich von Eignungsdefiziten auf Dritte bezogen und Nachweise Dritter vorgelegt (z. B. Rückgriff auf Konzernunternehmen). Wir legen deshalb für diese Dritten zum Beleg der Einhaltung der Voraussetzungen des 47 VgV dem Angebot in Anlage Belege darüber bei, dass diese zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärungen vgl. hierfür das diesem Angebotsschreiben beigefügte Formular Verpflichtungserklärung, Formblatt C-2.7) 10. Wir versichern, dass wir während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen werden. 11. Wir versichern, dass eine Person, deren Verhalten nach 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, weder rechtskräftig verurteilt worden ist noch gegen uns eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten; wir in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen 21 Abs. 1 i. V. m. 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 belegt wurden und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach 21 Abs. 1 i. V. m. 23 AEntG oder 21 MiLoG begangen haben. 12. Wir versichern, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind. 13. Wir versichern, dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozialoder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, wir nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines Angebotsschreiben Seite B-3

7 solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und wir uns auch nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder unsere Tätigkeit eingestellt haben, wir oder eine Person, deren Verhalten uns gemäß 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität unseres Unternehmens in Frage gestellt wird, wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung nicht daraus resultiert, dass wir bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen waren, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, wir keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wir in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben und stets die erforderlichen Nachweise übermitteln können, wir nicht versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, wir nicht versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, wir weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben oder versucht haben, solche zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten. 14. Wir erklären die in Formblatt C-2.11 diesem Angebot beigefügten Erklärungen zum Brandenburgischen Vergabegesetz zum verbindlichen Teil unseres Angebotes. 15. (bitte ankreuzen, falls zutreffend) Wir sind präqualifiziert und damit einverstanden, dass der Auftraggeber die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. enthaltenen Nachweise einsieht. Unsere Zertifikatsnummer lautet: PQ-VOL: ULV der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.: Angebotsschreiben Seite B-4

8 16. (bitte ankreuzen, falls zutreffend) Wir legen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom zur Einführung des Standardsformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom , S. 16) vor. 17. (bitte ankreuzen, falls zutreffend) Wir bestätigen, dass die von uns vorgelegte Einheitliche Europäische Eigenerklärung bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendet worden ist, die darin enthaltenen Informationen jedoch weiterhin zutreffend sind. 18. Wir verpflichten uns, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen, 14 Abs. 4) genannten Deckungssummen vorzuhalten. 19. Wir erklären, dass das niedrigste Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) für die bei der zu vergebenden Leistung zu beschäftigenden Mitarbeiter /h beträgt. 20. Wir sind damit einverstanden, dass der Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholt. 21. Wir erklären, dass der Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit unsere Angaben überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende Unterlagen zur Leistungserbringung anfordern kann. Wir sind damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den im Angebot benannten Referenzauftraggebern nachfragt. 22. Wir erklären, dass wir die Vergabeunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen haben und die zu erbringenden Leistungen sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen können. 23. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung bzw. wettbewerbswidrige Absprache den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. 24. Wir versichern, dass die von uns eingereichten Angebotskopien mit dem Originalangebot identisch sind. Angebotsschreiben Seite B-5

9 25. Bitte ankreuzen, falls zutreffend: Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis sind Vollmacht(en) beigefügt. 26. Bitte ankreuzen, falls zutreffend: Da wir eine Bietergemeinschaft sind, liegt dem Angebot in Formblatt C-2.4 die Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß dem vorgegebenen Muster bei. 27. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Ort, Datum Unterschrift(en), Firmenstempel, möglichst Angabe der Namen der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben sowie ggf. Angabe zur Vertretungsbefugnis Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Angebot als nicht abgegeben gilt, wenn es nicht unterschrieben ist! Angebotsschreiben Seite B-6

10 C. Anlagen zum Angebotsschreiben Vergabeverfahren Vergabe der Entsorgung von Restabfällen Vergabe-Kennziffer AEV

11 C Anlagen zum Angebotsschreiben Für die Art der Vorlage der nachfolgend aufgeführten Formblätter und Angaben zu Nachweisen wird auf die abschließende Liste der einzureichenden Unterlagen in Ziffer der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabe- und Vertragsunterlagen) verwiesen. Weitergehende Darstellungen und Erläuterungen (z.b. zur angebotenen Entsorgungskonzeption) stehen dem Bieter offen. Anmerkung: Sofern durch die Doppelseitigkeit der Unterlagen keine eindeutige Zuordnung von Formblättern zu den in Ziffer der Bewerbungsbedingungen genannten Registern möglich ist, sind in Ergänzung selbstgefertigte Kopien zu verwenden oder ist an der entsprechenden Registerstelle ein Verweis auf die Fundstelle innerhalb des Angebotes anzubringen. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-1

12 C.1 Leistungsverzeichnis Die nachfolgend angebotenen Preise umfassen sämtliche in der Leistungsbeschreibung (Abschnitt D) und den Besonderen Vertragsbedingungen (Abschnitt F) enthaltenen Leistungen. Weitere Aufwendungen werden dem AN nicht vergütet. Die Preise sind in Euro mit 2 Nachkommastellen, jeweils als Nettobeträge ohne Umsatzsteuer anzugeben. C.1.1 Leistungsverzeichnis Leistungsphase 1 C Leistungsverzeichnis Heizwertreiche Fraktion 1 Verwertung der heizwertreichen Fraktion 1.1 bei einer jährlichen Verwertungsmenge < Mg/a... pro Mg 1.2 bei einer jährlichen Verwertungsmenge von bis Mg/a... pro Mg 1.3 bei einer jährlichen Verwertungsmenge > Mg/a... pro Mg 2 Übernahme und Transport der heizwertreichen Fraktion 2.1 bei einer jährlichen Menge < Mg/a... pro Mg 2.2 bei einer jährlichen Menge von bis Mg/a... pro Mg 2.3 bei einer jährlichen Menge > Mg/a... pro Mg Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-2

13 C Leistungsverzeichnis Gärreste 3 Verwertung der Gärreste 3.1 bei einer jährlichen Verwertungsmenge < Mg/a... pro Mg 3.2 bei einer jährlichen Verwertungsmenge von bis Mg/a... pro Mg 3.3 bei einer jährlichen Verwertungsmenge > Mg/a... pro Mg 4 Übernahme und Transport der Gärreste 4.1 bei einer jährlichen Menge < Mg/a... pro Mg 4.2 bei einer jährlichen Menge von bis Mg/a... pro Mg 4.3 bei einer jährlichen Menge > Mg/a... pro Mg Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-3

14 C Leistungsverzeichnis Brennstoff aus der Vorsortierung von Hausmüll 5 Verwertung des Brennstoffes aus der Vorsortierung von Hausmüll 5.1 bei einer jährlichen Verwertungsmenge < Mg/a... pro Mg 5.2 bei einer jährlichen Verwertungsmenge von bis Mg/a... pro Mg 5.3 bei einer jährlichen Verwertungsmenge > Mg/a... pro Mg 6 Übernahme und Transport des Brennstoffes aus der Vorsortierung von Hausmüll 6.1 bei einer jährlichen Menge < Mg/a... pro Mg 6.2 bei einer jährlichen Menge von bis Mg/a... pro Mg 6.3 bei einer jährlichen Menge > Mg/a... pro Mg Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-4

15 C.1.2 Leistungsverzeichnis Leistungsphase 2 7 Verwertung von sonstigen Restabfällen 7.1 bei einer jährlichen Verwertungsmenge < Mg/a... pro Mg 7.2 bei einer jährlichen Verwertungsmenge von bis Mg/a... pro Mg 7.3 bei einer jährlichen Verwertungsmenge > Mg/a... pro Mg 8 Übernahme und Transport von sonstigen Restabfällen 8.1 bei einer jährlichen Menge < Mg/a... pro Mg 8.2 bei einer jährlichen Menge von bis Mg/a... pro Mg 8.3 bei einer jährlichen Menge > Mg/a... pro Mg Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-5

16 C.2 Formblätter und Erklärungen zum Bieter Nachfolgend sind in Abschnitt C.2 die Formblätter C-2.1 bis C-2.12 aufgeführt, die gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen auszufüllen sind. Die Nachweise des Bieters, die dem Angebot als separate Anlage beigelegt werden, sind eindeutig zu kennzeichnen. Formblatt C-2.1 Verzeichnis der weiteren eingereichten Unterlagen weitere vom Bieter eingereichte Unterlagen Anzahl der Seiten beigefügt in Anlage Nr. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-6

17 Formblatt C-2.2 Das Angebot erfolgt als: Übersicht über den Bieter 1) 1) 1) Einzelbewerber Bietergemeinschaft ggf. Name der Bietergemeinschaft: 1) zutreffendes bitte ankreuzen Status *) Name des Unternehmens Aufgabe im Rahmen der Leistungen **) *) Status des Unternehmens: **) Nur bei Bietergemeinschaften EB BV MB = Einzelbewerber = Bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft = Mitglied einer Bietergemeinschaft Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-7

18 Formblatt C-2.3 Angaben zum Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen; Formblatt erforderlichenfalls vervielfältigen) 1. Aufgabe innerhalb des Vorhabens (nur bei Bietergemeinschaften anzugeben) 2. Vollständige Bezeichnung des Unternehmens 3. Rechtsform des Unternehmens 4. Firmenanschrift Straße Postfach PLZ PLZ Ort Land Telefon Telefax 5. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) Jahr Gesamtumsatz in EUR (netto) Umsätze bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in EUR (netto) Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-8

19 Formblatt C-2.4: Erklärung der Bietergemeinschaft Die nachfolgend aufgeführten Unternehmen der Bietergemeinschaft bestehend aus: dem Mitglied 1 und bevollmächtigten Vertreter dem Mitglied 2 dem Mitglied 3 dem Mitglied 4 erklären, - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster rechtsverbindlich vertritt, - dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, - dass der bevollmächtigte Vertreter mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen. Ort Datum Unterschrift des Mitglieds 1 Name des Unterschriftleistenden in Großbuchstaben Abdruck des Firmenstempels Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-9

20 Ort Datum Unterschrift des Mitglieds 2 Name des Unterschriftleistenden in Großbuchstaben Abdruck des Firmenstempels Ort Datum Unterschrift des Mitglieds 3 Name des Unterschriftleistenden in Großbuchstaben Abdruck des Firmenstempels Ort Datum Unterschrift des Mitglieds 4 Name des Unterschriftleistenden in Großbuchstaben Abdruck des Firmenstempels Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-10

21 Formblatt C-2.5 Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft Der Bieter Name und Sitz beteiligt sich an dem Vergabeverfahren zur Restabfallentsorgung des Auftraggebers Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV). Für den Fall der Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer hat dieser als Sicherheit für die Vertragserfüllung dem Auftraggeber eine Bürgschaft zu stellen. Der Bürge Name und Anschrift erklärt hiermit unverbindlich seine Bereitschaft, im Fall der Zuschlagserteilung eine Bürgschaft gemäß 18 VOL/B über 5 % des Bruttoauftragswertes zu stellen. Eine Inanspruchnahme des Bürgen aus dieser Bereitschaftserklärung durch den Auftraggeber ist nicht möglich. Ort, Datum Unterschriften Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-11

22 Formblatt C-2.6: Referenzen des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zu vergebenden Leistungen (Formblatt ggf. vervielfältigen) Bezeichnung des Bieters Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen Bezeichnung der durchgeführten Dienstleistung Durchführungszeitraum der Dienstleistung Bezeichnung des Auftraggebers Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers Entsorgte Abfallmenge pro Jahr Bezeichnung des Bieters Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen Bezeichnung der durchgeführten Dienstleistung Durchführungszeitraum der Dienstleistung Bezeichnung des Auftraggebers Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers Entsorgte Abfallmenge pro Jahr Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-12

23 Formblatt C-2.7 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Verpflichtungserklärung (ggf. bitte vervielfältigen) Uns, der (Name und Adresse des sich verpflichtenden Unternehmens) ist bekannt, dass sich (Name des Bieters) an dem Vergabeverfahren des AG zur Entsorgung von Restabfällen des AEV Schwarze Elster als Bieter beteiligt. Ich/ Wir verpflichte(n) uns, im Falle der Auftragsvergabe an o. g. Bieter diesen bei der Vorbereitung und Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen und im Falle einer Auftragserteilung folgende Mittel zur Verfügung zu stellen: Dies wird wie folgt stattfinden:, Ort Datum Stempel und Unterschrift Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-13

24 Formblatt C-2.8 Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation*) für die Leistung der Behandlung, der Entsorgung oder der Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV ) Bezeichnung des Unternehmens Hinweis: A.) B.) C.) Es ist der Nachweis einzeln je Bieter und entweder nach lit. A, B oder C zu erbringen. Der Bieter/ Unterauftragnehmer ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Das Zertifikat umfasst die für seinen vorgesehenen Leistungsbereich erforderlichen Tätigkeiten und Abfallarten. Der Nachweis ist beigefügt. Der Bieter/ Unterauftragnehmer legt Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation (z.b. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU) bei. Der Bieter/ Unterauftragnehmer ist nicht zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Zum Nachweis der gleichwertigen Qualifikation sind beigefügt: 1. Kurzdarstellung des betrieblichen Aufbaus (technische und personelle Kapazitäten, Organigramm), 2. Nachweis über die Bestellung einer für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person, 3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, 4. Versicherung der Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person, insbesondere ein Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums in den Fachbereichen Ingenieurwesen, Chemie, Biologie oder Physik oder einem als gleichwertig einzustufenden Bereich oder über das Absolvieren einer technischen Fachschulausbildung oder *) ggf. für mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft auszufüllen (ggf. Kopien anfertigen), für ein Mitglied der Bietergemeinschaft ausreichend Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-14

25 die Qualifikation als Meister auf einem Fachgebiet, dem der Betrieb hinsichtlich seiner Anlagen- und Verfahrenstechnik oder seiner Betriebsvorgänge zuzuordnen ist und zusätzlich der Nachweis über während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. 5. Anstelle der in Nr. 4 erbrachten Nachweise können auch beigelegt werden: - Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Fachgebiet, dem der Betrieb hinsichtlich seiner Anlagen- und Verfahrenstechnik oder seiner Betriebsvorgänge zuzuordnen ist - und zusätzlich Nachweis über die während einer vierjährigen praktischen Tätigkeit erworbenen Kenntnisse auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. 6. Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-15

26 Formblatt C-2.9: Benennung von Unterauftragnehmern für die zu erbringenden Leistungen Der Bieter erklärt, dass für die Erbringung von Leistungsbestandteilen der angebotenen Dienstleistung der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist und benennt, soweit bereits bekannt, die folgenden Unterauftragnehmer. Lieferanten sind keine Unterauftragnehmer. Leistungsbereich des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Bezeichnung des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Adresse des Unterauftragnehmers Leistungsbereich des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Bezeichnung des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Adresse des Unterauftragnehmers Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-16

27 Leistungsbereich des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Bezeichnung des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Adresse des Unterauftragnehmers Leistungsbereich des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Bezeichnung des Unterauftragnehmers soweit bereits bekannt: Adresse des Unterauftragnehmers Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-17

28 Formblatt C-2.10 Unterauftragnehmererklärung (ggf. bitte vervielfältigen) Vergabeverfahren zur Entsorgung von Restabfällen Wir, die (vollständige Bezeichnung des Unternehmens) sind als Unterauftragnehmer der für die Leistung (Name des Bieters) im Rahmen des obigen Vergabeverfahrens vorgesehen. Unsere Firmenanschrift lautet: Straße PLZ Postfach PLZ Ort Land Telefon Telefax Wir erklären hiermit verbindlich, dass wir für den Fall der Zuschlagserteilung durch den AEV Schwarze Elster an den o. g. Bieter bereit sind, die o. g. Leistungen im Unterauftrag des Bieters zu erbringen. Des Weiteren geben wir die folgenden Erklärungen ab: a) Wir erklären die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der genannten Leistungen zu erfüllen, und dass wir während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der genannten Leistungen verfügen werden. b) Wir versichern, dass eine Person, deren Verhalten nach 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, weder rechtskräftig verurteilt worden ist noch gegen uns eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten; wir in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen 21 Abs. 1 i. V. m. 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindest- Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-18

29 lohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 belegt wurden und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach 21 Abs. 1 i. V. m. 23 AEntG oder 21 MiLoG begangen haben; wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben c) Wir versichern dass, wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, wir nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und wir uns auch nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder unsere Tätigkeit eingestellt haben, wir oder eine Person, deren Verhalten uns gemäß 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität unseres Unternehmens in Frage gestellt wird, wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung nicht daraus resultiert, dass wir bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen waren, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, wir keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wir in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben und stets die erforderlichen Nachweise übermitteln können, wir nicht versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, wir nicht versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, wir weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben oder versucht haben, solche zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-19

30 d) Wir erklären, dass der Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit unsere Angaben überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende Unterlagen zur Leistungserbringung anfordern kann. Ort, Datum Unterschrift(en), Firmenstempel Bitte Namen der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben angeben sowie ggf. Angaben zur Vertretungsbefugnis machen. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-20

31 Formblatt C-2.11 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebots: 1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entgelten. Besteht keine solche Mindestentgelt-Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde des 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 8,50 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 8,50 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. - Lieferleistung: Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge: Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts in 3 Absatz 3 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar. 2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen) Alle Nachweise können in anonymisierter oder pseudonymisierter Form ( 2 Absatz 3 Nummer 1 und 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) vorgelegt werden. Es muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungsund zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. - Lieferaufträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit der Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. - Dienstleistungsverträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann. 3. Stichprobenkontrollen Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -zahlung befragen. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-21

32 4. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist. 5. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften. 6. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine Selbstreinigung eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. - von Nachunternehmern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor. 7. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-22

33 Formblatt C-2.12 Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz 1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entgelten. Besteht keine solche Mindestentgelt-Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde des 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 8,50 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 8,50 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. - Lieferleistung Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts in 3 Absatz 3 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar. 2. Entgeltnachweise und Stichprobenkontrollen Soweit meine/unsere Leistungen betroffen sind, werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfüllung der Vorlagepflicht von anonymisierten oder pseudonymisierten Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit einer Rechnung über die Leistung unterstützen. Der Zusammengehörigkeit der Belege zur selben Person muss erkennbar sein. Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleiher) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer des öffentlichen AG = eigener Auftraggeber ) mit Wirkung zugunsten des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (öffentlicher Auftraggeber), dem eigenen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der eigene Auftraggeber und der öffentliche Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim öffentlichen bzw. eigenen Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und zahlung befragen. 3. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des eigenen Auftraggebers oder des öffentlichen Auftraggebers im jeweiligen Büro des eigenen Auftraggebers oder öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-23

34 diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person (eigener oder öffentlicher AG) gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist. 4. Weitere Nachunternehmer und Verleiher Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften. 5. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der öffentliche Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der öffentliche Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine Selbstreinigung eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem / unseren Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den öffentlichen Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. - Verstöße von weiteren Nachunternehmern und Verleihern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor. 6. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer (= Bieter = eigener Auftraggeber des Nachunternehmers/Verleihers) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer/Verleiher) Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-24

35 C.3 Weitere Angaben und Nachweise des Bieters Nachweis C.3.1: Für die fachliche und technische Beurteilung der Eignung hat der Bieter folgende Sachverhalte darzulegen: a) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn. b) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung. c) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Nachweis C.3.2: Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Erläuterung des Konzeptes zur rechtzeitigen Rückführung der Presscontainer für die hwr-fraktion in Leistungsphase 1 (z.b. Erläuterung der Tourenplanung). c) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestelle(n) (Leistungsphase 2) und der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-25

36 Formblatt C-3-A: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall Formblatt C-3-B: Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen, insbesondere bei mehrstufigen Entsorgungsverfahren, die Gesamtsumme aller Eintragungen im Formular muss 100 % betragen) Formblatt C-3-C: Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu - Betreiber, - Standort, - Genehmigungsdatum, - Anlagendurchsatz, - Status als Verwertungsanlage, - Art der Behandlung, - genehmigten Abfallarten. Sind vom Bieter mehrere Anlagen vorgesehen, so ist das Formblatt C-3-C entsprechend zu vervielfältigen und für jede Anlage gesondert abzugeben. Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung erforderlichenfalls weitere Nachweise und Erklärungen fordern. Näheres hierzu ist unter Ziffer Nr. VII e der Bewerbungsbedingungen ausgeführt. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-26

37 Formblatt C-3-D: Anlagenkennblatt zur ggf. zusätzlich vorgesehenen Anlage zur Übernahme der Abfälle (Umladestation) in Leistungsphase 2 unter Benennung folgender Aspekte: a) Betreiber der Anlage, b) Standort und Adresse, c) Beschreibung der zur Verfügung stehenden Wägetechnik, d) Genehmigungsdatum Sind vom Bieter ggf. mehrere Anlagen vorgesehen, so ist das Formblatt C-3-D entsprechend zu vervielfältigen und für jede Anlage gesondert abzugeben. Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung erforderlichenfalls weitere Nachweise und Erklärungen fordern. Näheres hierzu ist unter Ziffer Nr. VII e der Bewerbungsbedingungen ausgeführt. Nachweis C.3.3: Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle. a) vorgesehenes Ausfallverbundkonzept im Falle längerer Betriebsstörungen, b) vorgesehene Anlagen zur Bereitstellung eines Ausfallverbundes mit Benennung des Standortes der Anlagen und der Anlagenbetreiber, bei Bestehen von Ausfallverbundrahmenverträgen reicht die beispielhafte Benennung einer der hiervon umfassten Anlagen. Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung erforderlichenfalls weitere Nachweise und Erklärungen fordern. Näheres hierzu ist unter Ziffer Nr. VII f der Bewerbungsbedingungen ausgeführt. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-27

38 Formblatt C-3-A: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall hwr-fraktion (Leistungsphase 1) Brennstoff aus Vorsortierung (Leistungsphase 1) Gärrest (Leistungsphase 1) unbehandelter Restabfall (Leistungsphase 2) (bitte Formblatt kopieren, zutreffendes ankreuzen und für jede der vier genannten Abfallarten getrennt ausfüllen) (bei Vorbehandlung der Abfälle auch Angabe sämtlicher Endentsorgungsanlagen): Anlage Kurz- Verwertungsverfahren R1, Nr. bezeichnung Benennung der Anlage R3 oder R4 der Anlage gem. Anhang 2 KrWG ja nein A B C D E F Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-28

39 Formblatt C-3-B: Endverbleib der vom AG zu übernehmenden und verwertenden Abfälle (jeweils 100 %) hwr-fraktion (Leistungsphase 1) Brennstoff aus Vorsortierung (Leistungsphase 1) Gärrest (Leistungsphase 1) unbehandelter Restabfall (Leistungsphase 2) (bitte Formblatt kopieren, zutreffendes ankreuzen und für jede der vier genannten Abfallarten getrennt ausfüllen) (prozentuale Aufteilung der Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen und -wege) in Anlage Nr. Kurz- bezeichnung der Anlage Verlust durch Trocknung o. biologischen Abbau energetisch verwertet stofflich verwertet beseitigt (z.b. Deponierung) Sonstiges* Summe [%] [%] [%] [%] [%] [%] A B C D E F Summe 100% *Erläuterungen hierzu (und ggf. zu den anderen Spalten) sind in separater Anlage beizufügen Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-29

40 Formblatt C-3-B: Beispiel für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Formblattes C-3-B anhand des unbehandelten Restabfalls Dargestellt ist ein zweistufiges Verfahren für die Gewinnung von Ersatzbrennstoff in Anlage A und die anschließende energetische Verwertung in Anlage B in Anlage Nr. Kurzbezeichnung der Anlage Verlust durch Trocknung o. biologischen Abbau energetisch verwertet stofflich verwertet beseitigt (z.b. Deponierung) Sonstiges* Summe [%] [%] [%] [%] [%] [%] A MPS Anlage 30 % 2,5 % 8 % 39,5 % B EBS Kraftwerk 60,5 % 60,5 % Summe 30 % 60,5 % 2,5 % 8 % 100 % Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-30

41 Formblatt C-3-C: Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle aus Leistungsphase 1: hwr-fraktion Brennstoff aus Vorsortierung Gärrest Leistungsphase 2: unbehandelter Restabfall (zutreffendes bitte ankreuzen, bei mehreren vorgesehenen Anlagen bitte Formblatt kopieren) Bieter (Name): Bezeichnung/ Art der vorgesehenen Entsorgungsanlage: Anlagenbetreiber (Firma, Anschrift) Standort (Land, Bundesland, Gemeinde, Postadresse): Datum Genehmigungsbescheid: Anlagendurchsatz (Mg/a genehmigt): Anlagendurchsatz in 2013 (Mg/a): in 2014 (Mg/a): in 2015 (Mg/a): Verwertung der Abfälle nach Verfahren R1, gem. Anhang 2 KrWG Ja Nein - Art der Behandlung - genehmigte Abfallarten (ggf. als gesonderte Anlage): Hinweis: Bitte Luftbild (Ausdruck google-maps o.ä.) mit Kennzeichnung der Eingangswaage dem Nachweis C.3.2. beilegen. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-31

42 Formblatt C-3-D: Anlagenkennblatt für ggf. zusätzlich vorgesehene Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle in Leistungsphase 2 (unbehandelter Restabfall): Bieter (Name): Bezeichnung/ Art der vorgesehenen Übernahmestelle: Anlagenbetreiber (Firma, Anschrift) Standort (Land, Bundesland, Gemeinde, Postadresse): Datum Genehmigungsbescheid: genehmigte Abfallarten (ggf. als gesonderte Anlage): Hinweis: Bitte Luftbild (Ausdruck google-maps o.ä.) mit Kennzeichnung der Eingangswaage dem Nachweis C.3.2. beilegen. [Formblatt ggf. vervielfältigen] Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-32

43 Handelsregisterauszug / Versicherungsnachweis o Anliegend ist der Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate beigefügt. o Anliegend ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und einer Umwelthaftpflichtversicherung in der gemäß Ziff. 9. der Bewerbungsbedingungen geforderten Höhe beigefügt. Anlagen zum Angebotsschreiben Seite C-33

44 D. Leistungsbeschreibung Vergabeverfahren Vergabe der Entsorgung von Restabfällen Vergabe-Kennziffer AEV

45 D Leistungsbeschreibung der Vergabe der Entsorgung von Restabfällen D.0 Allgemeine Informationen und Anforderungen D.0.1 D Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft im Entsorgungsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster ( AEV ) ist öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger für das Gebiet des Landkreises Elbe-Elster (LK EE) und des südlichen Teils (ehemals Kreis Senftenberg) des Oberspreewald- Lausitz-Kreises (LK OSL). Das Verbandgebiet ist heute politisch wie folgt geordnet: o Landkreis Elbe-Elster (EE): Stadt Bad Liebenwerda, Stadt Doberlug-Kirchhain, Stadt Elsterwerda, Stadt Falkenberg, Stadt Finsterwalde, Stadt Herzberg, Stadt Mühlberg, Gemeinde Röderland, Stadt Schönewalde, Stadt Sonnewalde, Stadt Uebigau- Wahrenbrück, Amt Elsterland, Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Amt Plessa, Amt Schlieben, Amt Schradenland, o Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL): Stadt Großräschen (nur mit dem Stadtgebiet und den Ortsteilen Dörrwalde/ Freienhufen/ Saalhausen/ Allmosen zum Verbandsgebiet gehörig), Stadt Lauchhammer, Gemeinde Schipkau, Stadt Schwarzheide, Stadt Senftenberg, Amt Ortrand, Amt Ruhland, Gemeinde Neu-Seeland (nur die Ortsteile Bahnsdorf und Lieske gehören zum Verbandsgebiet). Das Verbandsgebiet ist in nachfolgender Karte dargestellt: D Die Abfallentsorgung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Fassung der Satzung Leistungsbeschreibung Seite D-1

46 über die Abfallentsorgung im Gebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster (Abfallentsorgungssatzung) und der Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung im Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (Abfallgebührensatzung). Die derzeit gültigen Satzungen stehen auf der Internetseite des AEV unter der Adresse zum Download zur Verfügung. Auf den Internetseiten des AEV sind darüber hinaus zusätzliche Informationen zur Abfallwirtschaft abrufbar. D D D D D Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster behandelt die im Verbandsgebiet anfallenden Restabfälle derzeit in der von ihm betriebenen MBA Freienhufen. Die dabei entstehenden Fraktionen hwr Fraktion, Brennstoff aus der Vorsortierung Restabfall und Gärrest werden gegenwärtig energetisch verwertet. Es ist vorgesehen, den Betrieb der MBA Freienhufen spätestens ab dem auf die Verarbeitung von Bioabfällen aus der Biotonne umzustellen. Nach Beendigung der Aufbereitung der Restabfälle in der MBA Freienhufen sind die unbehandelten Restabfälle zu entsorgen. Im Verbandsgebiet des AEV erfolgt eine haushaltsnahe Sammlung von Restabfall und PPK (tonnengestützt) sowie Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Haushaltsschrott, Alttextilien und Federbetten (Kartensystem). Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Haushaltsschrott, Alttextilien und Federbetten können auch an den vier Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebietes (Herzberg, Bad Liebenwerda, Massen und Hörlitz) entsorgt werden (Bringsystem). Zur getrennten Erfassung von Bioabfällen besteht seit März 2016 in Teilbereichen des Gebietes des Abfallentsorgungsverbandes das System der Biotonne als Pilotprojekt. Das Gebiet dieses Pilotprojektes umfasst die Stadt Großräschen mit den Ortsteilen Allmosen, Dörrwalde, Freienhufen und Saalhausen sowie die Gemeinde Schipkau mit ihren Ortsteilen Hörlitz, Klettwitz, Meuro, Drochow und Annahütte. Je Grundstück wird ein 120 l bzw. 240 l-behälter zur Verfügung gestellt. Auf Antrag kann das bereitgestellte Behältervolumen gesteigert werden. Die Entleerung der Bioabfallbehälter erfolgt 14-täglich. Es ist vorgesehen, sukzessive weitere Teilgebiete des Entsorgungsverbandes an die Biotonne anzuschließen, so dass spätestens ab dem im gesamten Verbandsgebiet die Möglichkeit besteht, sich an die Biotonne anschließen zu lassen. Für Grünabfälle besteht zudem ein Holsystem in Form einer Sammlung nach Anmeldung durch den Bürger mit gebührenpflichtigen Laubsäcken und Banderolen. Darüber hinaus können Grünabfälle gegen privatwirtschaftliches Entgelt an den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Leistungsbeschreibung Seite D-2

47 D D D D D.0.2 D D D D D Eine getrennte Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen erfolgt an den Wertstoffhöfen (Bringsystem). Gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen und Kleinmengen (< kg/ a) aus anderen Herkunftsbereichen können über das Schadstoffmobil des AEV entsorgt werden, welches regelmäßig auch an den Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebietes im Einsatz ist. Leichtverpackungen werden im Holsystem und Glasverpackungen im Bringsystem über Drittbeauftragte der dualen Systeme entsorgt. Zu weiteren Details der Abfallentsorgung im Verbandsgebiet des AEV wird auf die unter Punkt D dargestellten Informationsmöglichkeiten verwiesen. Strukturdaten des Entsorgungsgebietes des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster Das Verbandsgebiet liegt im äußersten Südwesten des Landes Brandenburg. Es grenzt im Westen an das Bundesland Sachsen-Anhalt und im Süden an den Freistaat Sachsen. Im Osten wird es durch den brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße und im Norden durch die Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming begrenzt. Der namensgebende Fluss, die Schwarze Elster, durchquert das Verbandsgebiet von Südosten nach Nordwesten. Das Verbandsgebiet hat eine Fläche von km² und bei Einwohnern (Stand ) eine Bevölkerungsdichte von 73 Einwohnern je km². Mit Einwohnern auf km² (56 E/km²) hat der Landkreis Elbe- Elster gegenüber dem Verbandsteil im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit Einwohnern auf 579 km² (128 E/km²) die weitaus geringere Bevölkerungsdichte. Knapp die Hälfte der Bevölkerung konzentriert sich in den sechs größten Gemeinden Finsterwalde, Bad Liebenwerda, Herzberg, Senftenberg, Lauchhammer und Großräschen. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erwartet bis zum Jahr 2027 in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz einen Einwohnerrückgang um ca. 11 % gegenüber dem Jahr Übertragen auf die aktuelle Einwohnerzahl des Jahres 2014 ist für den AEV von einem Bevölkerungsrückgang auf rund Einwohner im Jahr 2027 auszugehen. Das Verbandsgebiet wird an seinem östlichen Rand im Landkreis OSL von der Bundesautobahn A 13 Berlin-Dresden in Nord-Süd-Richtung durchquert. Als weitere überregional bedeutsame Straßen sind die B 96 in Nord-Süd- Richtung von Luckau über Finsterwalde und Senftenberg nach Görlitz und die 1 Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2014 bis 2040 Leistungsbeschreibung Seite D-3

48 B 169 in Ost-West-Richtung von Cottbus über Senftenberg, Lauchhammer, Elsterwerda nach Riesa zu nennen. Am östlichen Rand des Verbandsgebietes verläuft die B 101 von Berlin über Jüterbog, Herzberg und Elsterwerda nach Großenhain. D D.0.3 D D D Hinsichtlich der Flächennutzung entsprechen im Landkreis EE die Landwirtschafts- und Waldflächen mit 87 % in etwa dem Landesdurchschnitt, der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist mit etwa 8 % der Kreisfläche der viertniedrigste aller Brandenburger Landkreise. Der Landkreis OSL weist dagegen mit 11 % den höchsten Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil in Brandenburg und die umfangreichsten Bergbaualtflächen auf, jedoch mit 35 % den niedrigsten Anteil an Landwirtschaftsflächen. Leistungsgegenstand (Überblick) Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV) betreibt eine Abfallbehandlungsanlage (MBA), in der gegenwärtig die im Verbandsgebiet im Rahmen der Sammlung überlassenen Restabfälle Sperrmüll und sonstige Restabfälle (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) behandelt werden. Standort der Abfallentsorgungsanlage Freienhufen und Öffnungszeiten Die Anschrift der MBA Freienhufen lautet: MBA Freienhufen Bergmannstraße Großräschen, OT Freienhufen D Die grundsätzlichen Öffnungszeiten der MBA Freienhufen sind: montags bis freitags 7:00 bis 16:00 Uhr D Der AEV wird das Nutzungskonzept seiner Abfallbehandlungsanlage verändern und zukünftig neben dem Sperrmüll u.a. auch Bioabfälle in der MBA Freienhufen behandeln. Die dem AEV im Rahmen seiner Sammlung überlassenen sonstigen Restabfälle werden zukünftig extern verwertet werden. Die für die Umnutzung der MBA Freienhufen erforderlichen Planungs- und Genehmigungsarbeiten dauern an. Leistungsbeschreibung Seite D-4

49 D Der AEV schreibt ab dem bzw. dem in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verwertung der folgenden Ausgangsprodukte der MBA Freienhufen aus, die bis zum Beginn der mit der Umnutzung verbundenen Umbauarbeiten in der MBA Freienhufen erzeugt werden: - heizwertreiche Fraktion (ab dem ) - Gärreste (ab dem ) - Brennstoff aus der Vorsortierung von sonstigen Restabfällen (ab dem ) Nach dem Beginn der Umbauarbeiten werden die dem AEV im Verbandsgebiet überlassenen sonstigen Restabfälle (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden) unvorbehandelt zur externen Verwertung ausgeschrieben. D Die vorgesehene Gesamtvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre. Leistungsbeginn ist der Leistungsbeginn Vertragsende Vertragslaufzeit D D Die vorgesehene Vertragslaufzeit von 10 Jahren gliedert sich in zwei Leistungsphasen, die jeweils eine flexible Dauer aufweisen: In der Leistungsphase 1 sind vom AN die aus der MBA Freienhufen stammenden Outputprodukte heizwertreiche Fraktion, Gärreste und Brennstoff aus der Vorsortierung von sonstigen Restabfällen zu übernehmen, zu transportieren und zu verwerten. Die erste Leistungsphase beginnt für die heizwertreiche Fraktion am und für die Teilfraktionen der Gärreste und des Brennstoffes aus der Vorsortierung von sonstigen Restabfällen ab dem Sie dauert mindestens bis zum und längstens bis zum In der Leistungsphase 2 ist vom AN der unvorbehandelte sonstige Restabfall, der dem AEV im Rahmen seiner Hausmüllsammlung überlassen wird, zu übernehmen, ggf. zu transportieren, und zu verwerten. Die zweite Leistungsphase beginnt frühestens am und spätestens am Sie endet am Leistungsbeschreibung Seite D-5

50 Das Ende der Leistungsphase 1 und der Beginn der Leistungsphase 2 werden durch den AG festgelegt und hängen von dem Planungs- und Genehmigungsstand der geplanten Umbauarbeiten in der MBA Freienhufen ab. Der AG wird den AN regelmäßig über den Planungs- und Genehmigungsstand der geplanten Umbauarbeiten informieren und ihm mit einer Frist von mindestens 4 Monaten den Zeitpunkt des Endes der Leistungsphase 1 und den Beginn der Leistungsphase 2 mitteilen. In der folgenden Abbildung ist zusammenfassend die zeitliche Struktur der beiden Leistungsphasen in ihren jeweiligen Minimal- bzw. Maximalausprägungen dargestellt: Gesamtleistungszeitraum und Struktur der Leistungsphasen Leistungsphase 1 Leistungsphase 2 Min. min. 7 Monate max. 34 Monate min. 86 Monate max. 113 Monate Max. Min. Max Leistungsbeschreibung Seite D-6

51 D.0.4 Beschreibung des aktuellen technischen Verfahrens der MBA Freienhufen Der anfallende Restabfall wird im Rahmen der mechanischen Aufbereitung in die Stoffgruppen brennbare Abfälle sowie biologische und mineralische Abfälle getrennt. Der mineralische Anteil am Restabfall wird in weiteren Verarbeitungsschritten zur Deponierung stabilisiert. Der biologische Anteil am Restabfall wird einer zweistufigen anaeroben Nassvergärung unterzogen. Zur Aufbereitung des Hausmülls werden folgende Verfahrensschritte durchlaufen: 1. Anlieferung und Aufnahme des Restabfalls 2. Vorsortierung der Abfälle mit Bagger im Müllbunker 3. mechanische Aufbereitung des Restabfalls o Sieben des Abfalls o Fe-Abscheidung o NE-Abscheidung 4. Verladen der verwertbaren Stoffe 5. nassmechanische Behandlung der biologischen Abfallfraktion < 35 mm zur Vergärung o Herstellen eines Substrats durch Anmaischen mit Prozesswasser, TS-Gehalt ca. 5 % o Abtrennen der mineralischen Stoffe im Sandfang o Stufe 1 der Vergärung: Hydrolyse o Stufe 2 der Vergärung: Fermenter o Abtrennen der Feststoffe (Gärreste) mittels Dekanter o Trocknung der Gärreste o Ablagerung der Gärreste zur Verladung in der Gärrestehalle Vom Beginn der Inbetriebnahme der MBA im Jahr 2006 an erfolgte die biologische Stabilisierung der Gärreste im Anschluss an die Vergärung im Fermenter durch eine Belüftung des Substrats in Belebungsbecken (Aerobisierung), die Gärreste wurden gemeinsam mit den Sandfangrückständen deponiert. Seit Juli 2015 wird die Aerobisierung im Regelbetrieb umfahren, das Substrat wird direkt aus den Fermentern auf die Dekanter aufgegeben und anschließend getrocknet. Eine direkte Deponierung der Gärreste ist nach dieser Verfahrensumstellung nicht mehr möglich, deshalb erfolgt nun eine externe energetische Verwertung der transportfähigen, biologisch nicht aktiven Gärreste, die Sandfangrückstände werden weiterhin deponiert. Die folgende Abbildung zeigt das Verfahrensfließbild der mechanisch-biologischen Aufbereitung des Restabfalls in der MBA Freienhufen: Leistungsbeschreibung Seite D-7

52 Leistungsbeschreibung Seite D-8

53 D.0.5 D D D D D D Anforderungen an die Verwertung der Abfälle Mindestanforderung: Alle vom AN übernommenen Abfälle sind überwiegend energetisch oder, wenn möglich, auch stofflich zu verwerten. Eine überwiegende Verwertung in diesem Sinne liegt vor, wenn mehr als 60 % des dem AN überlassenen Abfalls je Leistungsphase und Teilfraktion, ggf. nach Vorbehandlung, in solchen Entsorgungsanlagen verwertet werden, die der R1- Klassifikation der Anlage 2 zum KrWG genügen. Die vorgenannte Quote vermindert sich um den Prozentsatz des dem AN überlassenen Abfalls, der stofflich mit einem Verwertungsverfahren gemäß den Klassifikationen R3 oder R4 der Anlage 2 zum KrWG verwertet wird oder als Trocknungsverlust im Zuge der Aufbereitung dem zu entsorgenden Abfallmassenstrom entzogen wird. Der AN hat die tatsächliche Verwertung gemäß der vorgenannten Mindestanforderung jährlich durch Vorlage der Massenstrombilanzen der genutzten Entsorgungsanlagen je Leistungsphase und Teilfraktion qualitativ und quantitativ darzustellen und eine Vergütungskorrektur sowie eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen ( 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4, Teil F der Vergabeunterlagen) bei Unterschreitung der Mindestanforderung zu akzeptieren. Die für die Verwertung der Abfälle vom AN vorgesehenen Verwertungsanlagen sowie eine ggf. separate Übernahmestelle haben den geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen und in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unbeschränkte und für die Laufzeit des Vertrages gültige Genehmigungen aufzuweisen. Die Einholung und Aufrechterhaltung dieser Genehmigungen ist allein Sache des AN. Der AN hat dem AG unverzüglich und unaufgefordert sämtliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage gegenüber dem Stand bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Die Verwertung der Abfälle hat durch den AN unter Beachtung aller zum jeweiligen Zeitpunkt der Entsorgung geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie gemäß dem Stand der Technik im Sinne von 3 Abs. 28 KrWG zu erfolgen. Der AN hat sämtliche übernommenen Abfälle in geeigneten und für diesen Zweck zugelassenen Anlagen zu verwerten. Gegenstand der Ausschreibung ist kein bestimmtes technisches Verfahren. Der AN hat sicherzustellen, dass sich die zur Verwertung der Abfälle eingesetzten Anlagen in einem baulichen und verfahrenstechnischen Zustand befinden, der einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf sowie einen sicheren Betrieb der vorgesehenen Verwertungsverfahren gewährleistet. Die Verwertung der Abfälle umfasst auch die Entsorgung aller innerhalb der Verwertung anfallenden weiteren Abfälle und sonstiger bei der Verwertung Leistungsbeschreibung Seite D-9

54 entstehenden Stoffe. Der AG nimmt die bei der Entsorgung der Abfälle entstehenden Produkte oder Abfälle nicht zurück. D D D D Der AG hat das Recht, die Ergebnisse der Verwertung ohne Vorankündigung, insbesondere nach Art und Zusammensetzung der Reste, zu prüfen. Der AN hat einen Ausfallverbund für den Fall kurzfristiger Leistungsstörungen und geplanter Revisionen vorzuhalten und diesen in seinem Angebot zu erläutern. Der AN hat dem AG die Inanspruchnahme des Ausfallverbundes unverzüglich anzuzeigen. Transportmehraufwendungen zur Anlieferung an Anlagen des Ausfallverbundes gehen zu Lasten des AN. Die Anforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D sind auch bei der Entsorgung in Anlagen des Ausfallverbundes einzuhalten. Dieses gilt nicht für Teilmengen von bis zu 5 % der Jahresabfallmenge je Teilfraktion. D.0.6 D D D D D Wäge- und Dokumentationspflichten des AN Jede Anlieferung ist durch den AN per Differenzwägung auf geeichter Waage zu bestimmen. Die Verwiegung hat grundsätzlich ohne Fahrer und Beifahrer zu erfolgen. Die Wägescheine der Übernahmestelle haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name des Transporteurs, Datum des Transports, Uhrzeit der Bruttowägung, Uhrzeit der Tarawägung, Bruttogewicht, Taragewicht, Nettogewicht, Abfallerzeuger, Herkunft (z.b. MBA Freienhufen), Wägeschein-Nr., Entsorgungsnachweis-Nr., Bezeichnung der Entsorgungsanlage, Kennnummer der Entsorgungsanlage, Name des Mitarbeiters an der Waage, Abfallart, Containernummern bzw. amtliches Kennzeichen des Transportanhängers, Fahrzeugkennzeichen des Transportfahrzeuges. Bei Ausfall der Waage an der Übernahmestelle hat der AN gleichwertigen Ersatz zu stellen. Zusätzliche Transportwege des AG gehen zu Lasten des AN. Für alle Abfallmengen, die durch den AN verwertet werden, sind dem AG lückenlose Dokumentationen über deren Verbleib zu übergeben. Insbesondere sind eindeutig zuzuordnende Wägescheine zu erzeugen und mit der Rechnungslegung zu übergeben. Dem jeweiligen Beförderer der Abfälle sind zwei Kopien des Wägescheins auszuhändigen. Sind die Daten der Wägescheine aus Sicht des AG unplausibel, so kann dieser anordnen, dass die Wägungen zusätzlich durch eine von ihm zu bestimmende Wiegeeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum vorzunehmen sind. Der AG bzw. seine Beauftragten sind darüber hinaus berechtigt, Einsicht in Leistungsbeschreibung Seite D-10

55 die Verfahrensabläufe der Verwiegung und in sämtliche betriebstechnischen Unterlagen der Waage und der entsprechenden Software (z.b. Beschreibung, Bedienungsanleitung, Bauartzulassung, Eichschein) sowie in die kompletten Wiegeprotokolle (Protokollausdrucke) zu nehmen. Für die Wiegeprotokolle gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren. D D D Eine vollständige Stoffstrom- und Energieflussbilanz der Verwertungsanlage, ggf. der Vorbehandlungsanlage sowie sämtlicher Endentsorgungsanlagen, ist jährlich je Leistungsphase und Teilfraktion bis zum 15. Februar des Folgejahres zu übergeben. Auf Anforderung des AG sind auch sämtliche betreffenden Einzelwägebelege, die für die Bestimmung der vertragsmaßgeblichen Verwertungsquote gemäß Ziffer D erforderlich sind, in geeigneter Dateiform zu übergeben, damit die entsprechenden Stoffstrombilanzen nach Satz 1 nachvollzogen werden können. Für die Auswertung und Überwachung der erbrachten Leistungen sowie für die Gebührenbescheiderstellung sind die Inhalte der papiergebundenen Belege stets auch in elektronischer Dateiform nach Maßgabe des AG, vorzugsweise per , zu übergeben. Der AN hat darüber hinaus die jeweils aktuellen Vorgaben der zuständigen Landesbehörde an die Dokumentation der entsorgten Abfälle zu berücksichtigen. D.0.7 D D D D Allgemeine technische Anforderungen Der AN hat alle zur Sicherstellung einer umweltgerechten, insbesondere emissionsarmen Abfallentsorgung notwendigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Er hat alle hierzu erforderlichen technischen Kapazitäten zu beschaffen, bereitzustellen und zur Leistungsdurchführung einzusetzen. Die durch den AN zum Einsatz kommenden technischen Kapazitäten wie bspw. Fahrzeuge, Behälter, Arbeitsmittel bzw. Anlagen haben dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und die Anforderungen der einschlägigen technischen Normen und Regelwerke zu erfüllen. Bei Transporten sind die notwendigen Kontrollen für die erforderliche Verkehrssicherheit von Fahrzeug und Ladung ordnungsgemäß durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, auf Fortentwicklungen der Logistik, der Behandlungstechnik bzw. des Standes der Technik zu reagieren, um jederzeit eine sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Bei Änderungen der technischen oder organisatorischen Ausführung der Dienstleistung gegenüber den Angaben im Angebot ist die Zustimmung des AG erforderlich. Der AN hat zur Abwicklung von Rückfragen, Reklamationen und Beschwerden und zur Entgegennahme von Weisungen des AG Ansprechpartner zu benen- Leistungsbeschreibung Seite D-11

56 nen und deren Erreichbarkeit (insbesondere per Telefon, Fax, ) während der Sammelzeiten (montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, an Bedarfssamstagen von 7:00 bis 18:00 Uhr) zu gewährleisten. Eine Vertretungsregelung ist erforderlich. Die Ansprechpartner müssen zur Entscheidung über die Abwicklung der Anfragen befugt sein. Die Reaktionszeit auf die Anfragen muss den Erfordernissen entsprechen, darf aber einen Arbeitstag nicht überschreiten. D Der AG ist berechtigt, dem AN Grundsatz- und Einzelanweisungen für die Abwicklung von Entsorgungsaufträgen zu erteilen. Den Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. D.0.8 D Personelle Anforderungen Der AN hat das für die Wägung, den Transport und die Behandlung der Abfälle sowie alle weiteren Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erforderliche Personal in ausreichender Anzahl und der erforderlichen Qualifikation vorzuhalten und einzusetzen; er hat dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. D.0.9 D D Rechtliche Anforderungen Der AN hat die in der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Brandenburg und im Verbandsgebiet des AEV geltenden Gesetze, Verordnungen, Satzungen und technischen Regelwerke zu beachten, insbesondere die Bestimmungen des Umweltrechts, des Abfallrechts, des Arbeitsrechts, der Arbeitssicherheit (insbesondere GUV), des Straßen- und Verkehrsrechts und des Gewerberechts. Der AN hat bei der Durchführung des Auftrages alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die für einen Entsorgungsfachbetrieb nach 56 Abs. 2 KrWG i. V. m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV) gelten, lückenlos und umfassend einzuhalten. D.0.10 D Informationspflichten Der AN hat den AG unverzüglich über alle besonderen Vorkommnisse (bspw. Unfälle, Betriebs- und Leistungsstörungen) in Textform, vorzugsweise per , zu informieren. Die hierfür zu verwendende -Adresse wird dem AN vor Leistungsaufnahme mitgeteilt. Leistungsbeschreibung Seite D-12

57 D.1 Leistungsphase 1 D.1.1 Leistungsgegenstand D Die aus der MBA Freienhufen stammenden Outputprodukte: heizwertreiche Fraktion, aus der Vorsortierung von sonstigen Restabfällen erzeugter Brennstoff und Gärreste sind durch den AN zu übernehmen, zu transportieren und zu verwerten. D Die Übergabe der ausgeschriebenen Abfälle an der MBA Freienhufen erfolgt ausschließlich montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 16:00 Uhr. Bezüglich der Verlade- und Abfertigungszeiten der Transportfahrzeuge des AN gelten die Bestimmungen der Ziffern D bis D D.1.2 D D D hwr-teilfraktion: Beschreibung der zu erbringenden Leistungen des AN Leistungen des AN im Rahmen der Übernahme und des Transportes der hwr-teilfraktion Zur Aufnahme der Abfälle sind auf der MBA Freienhufen zwei Containerpressstationen vom Typ Husmann MP1300 TS im Einsatz. Auf jeder Press- Station befinden sich während des Betriebes zwei systemkompatible Presscontainer (Husmann PM30-N, Volumen 28 m³ (4 Container) bzw. 30 m³ (6 Container), Leergewicht 3,5 Mg). Insgesamt werden 10 kompatible Presscontainer beim AEV für den Einsatz vorgehalten. Die Vollmeldung der Verladestation ist Pressdruckgesteuert und ergibt bei höchster Einstellung eine Ausladung zwischen 8,2 Mg und 12 Mg je Behälter für 80 % der Fälle. Auf Wunsch des AN kann der Pressdruck an der Verladestation mit dem Ziel variiert werden, eine Zugbildung zum Transport von zwei Presscontainern zu ermöglichen. Der AN trägt die organisatorische Verantwortung für die Abholung und den Abtransport der heizwertreichen Fraktion sowie den Rücklauf der HWR- Behältnisse. Abholung und Abtransport sind mit den betrieblichen Abläufen und den Öffnungszeiten der Abfallbehandlungsanlage Freienhufen abzustimmen. Leistungsbeschreibung Seite D-13

58 D D D D D D D Auf dem Betriebsgelände der MBA Freienhufen gilt die jeweilige Betriebsordnung der MBA Freienhufen uneingeschränkt. Der AN hat den Anweisungen des Betriebspersonals des AG stets Folge zu leisten. Der AN hat die gefüllten Presscontainer zu übernehmen, den Transport und die Entleerung der Presscontainer auf einer Entsorgungsanlage des AN durchzuführen und anschließen den Rücktransport der leeren Container zur MBA Freienhufen zu gewährleisten. Der AN hat sicherzustellen, dass zu den Kernverarbeitungszeiten für die täglich angelieferten gemischten Siedlungsabfälle des AEV von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr rechtzeitig die für die Abfallverarbeitung erforderlichen Presscontainer zur Befüllung wieder bereitstehen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Container möglich ist, wenn die einfache Anfahrt von der MBA Freienhufen zur Entsorgungsanlage des Auftragnehmers 70 km kürzeste Straßenentfernung nicht überschreitet. Der AN hat mit Angebotslegung sein Konzept zur rechtzeitigen Rückführung der Container zu erläutern und auf geeignete Weise seine Annahmen zu belegen (z.b. Tourenplanung). Die Mitteilung über die am folgenden Tage abzuholende Anzahl an Presscontainern mit heizwertreichen Abfällen erfolgt durch den AG bis 21:00 Uhr des Vortages, für Montage bis 21:00 Uhr des vorangegangenen Freitags bzw. bei Nachholsamstagen bis samstags 21:00 Uhr. Der AG bemüht sich, eine Bereitstellung von 2 Transportcontainern je Transport des AN zur Zugbildung zu ermöglichen. Der AG hat das Recht, die heizwertreichen Abfälle auch in offenen Abrollcontainern zur Abholung bereitzustellen. Dies gilt z.b. bei Ausfall der Pressstation des AG. Die für eine Abholung zulässige Ankunftszeit der Transportfahrzeuge des AN ist montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Arbeitstäglich fallen zwischen ca.15 Mg bis 105 Mg an heizwertreichen Abfällen in Presscontainern an, wobei bei derzeitiger Presseinstellung zwischen 2 und 11 Presscontainer täglich gefüllt werden. An 80 % der Arbeitstage beträgt die Produktionsmenge derzeit zwischen 33 Mg und 74 Mg, wobei zwischen 3 und 7 Presscontainer gefüllt werden. Tage ohne Abgabe von Abfällen sind möglich. Dies gilt insbesondere bei Anlagenausfall beim AG. Der AG wird den AN täglich zum Betriebsschluss über die bis zum Produktionsbeginn am Folgetag abzufahrenden Abfallmengen informieren. Sämtliche An- und Abfahrten werden auf der Betriebswaage der MBA Freienhufen verwogen (Kontrollverwiegung). Leistungsbeschreibung Seite D-14

59 D Der AN hat die Pflicht zur Dokumentation jedes einzelnen Transportes durch Lieferschein mit Angabe des Transporteurs, Datum, Container- und Abfallart sowie Fahrzeugkennzeichen und Containernummern. Die Daten sind dem AG monatlich mittels EDV in einem mit dem AG abzustimmenden Datenformat zu übermitteln. D Rücklieferungen durch den AN sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG und nur montags bis freitags im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr gestattet. D Die Anforderungen an die Leistungen der Verwertung der hwr-fraktion sind unter Punkt D.0.5 umfassend beschrieben. D.1.3 D D D D D D Gärreste: Beschreibung der zu erbringenden Leistungen des AN Leistungen des AN im Rahmen der der Übernahme und des Transportes der Gärreste Für den Betrieb der MBA Freienhufen bestehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Übergabe der Abfälle, die nachfolgend beschrieben sind. Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe mitzuteilen, welche Möglichkeit für ihn zutrifft. Möglichkeit 1 beinhaltet die Übernahme und den Transport in vom AN gestellten Abrollcontainern. Der AG wird eine Bereitstellung von jeweils 2 Transportcontainern je Transport des AN zur Zugbildung ermöglichen. Zur Aufnahme der Abfälle bei Möglichkeit 1 hat der AN auf der MBA Freienhufen eine ausreichende Anzahl an Abrollcontainern gemäß DIN mit einem Fassungsvermögen von 40 m³ bereitzustellen, die vom AG befüllt werden und auf einer Containerabstellfläche auf dem Betriebsgelände zur Abholung bereitgestellt werden. Der AN hat jederzeit die Vorhaltung von mindestens 4 einwurfbereiten Abrollcontainern auf der MBA Freienhufen sicherzustellen. Bei Möglichkeit 1 ist dem AG die maximal zulässige Befüllung eines Containerzuges durch den AN mitzuteilen. Der AG wird eine weitgehende Ausnutzung der angegebenen Gesamtkapazität anstreben und bei Nichtvorliegen einer Vorgabe des AN von einer zulässigen Abfallzuladung von 16 bis 18 Mg je Transportzug ausgehen. Bei Möglichkeit 1 trägt der AN die organisatorische Verantwortung für die Abholung und den Abtransport der Gärreste und den ausreichenden Rücklauf Leistungsbeschreibung Seite D-15

60 leerer Abrollcontainer. Abholung und Abtransport sind mit dem betrieblichen Abläufen und den Öffnungszeiten der MBA Freienhufen abzustimmen. D D D D Die für eine Abholung zulässige Ankunftszeit der Transportfahrzeuge des AN ist montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Möglichkeit 2 beinhaltet die direkte Beladung von Transportfahrzeugen (z.b. Kippsattelfahrzeuge) des AN in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 11:30 Uhr im Output-Bunker durch Personal und mit Maschinentechnik des AEV. Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die sich mit dem vorhandenen Ladegerät des AG beladen lassen und eine maximale Ladehöhe von 3,30 m nicht überschreiten. Die Abholung und der Abtransport der Gärreste hat während des laufenden Betriebes der MBA Freienhufen zu erfolgen. Die Verladezeiten der Transportfahrzeuge des AN werden zwischen der Disposition des AG und dem AN mit einem Vorlauf von 6 Werktagen in der Regel donnerstags für die Folgewoche vorabgestimmt und auf Grundlage der Tagesmeldungen des AG bis 9:00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages vom AN feinabgestimmt. Die späteste für eine taggleiche Beladung gemäß Möglichkeit 2 zulässige Ankunftszeit der Transportfahrzeuge des AN ist montags bis freitags 11:00 Uhr. D Arbeitstäglich fallen im Mittel ca. 12 Mg an Gärresten an. Tage ohne Abgabe von Abfällen sind möglich. Dies gilt insbesondere bei Anlagenausfall beim AG. D Der AG wird den AN wöchentlich über die in der Folgewoche abzufahrenden Abfallmengen informieren. Betrieblich sind Tage ohne Abfallanfall möglich. D Sämtliche An- und Abfahrten werden auf der Betriebswaage der MBA Freienhufen verwogen (Kontrollverwiegung). D Auf dem Betriebsgelände der MBA Freienhufen gilt die jeweilige Betriebsordnung der MBA Freienhufen uneingeschränkt. Der AN hat den Anweisungen des Betriebspersonals des AG stets Folge zu leisten. D Der AN hat die Pflicht zur Dokumentation jedes einzelnen Transportes durch Lieferschein mit Angabe des Transporteurs, Datum, Container- und Abfallart sowie Fahrzeugkennzeichen und Containernummern. Die Daten sind dem AG monatlich mittels EDV in einem mit dem AG abzustimmenden Datenformat zu übermitteln. D Der AN ist für eine geeignete Ladungssicherung verantwortlich, das Abplanen der Container bzw. der Transportfahrzeuge vor der Durchführung des Trans- Leistungsbeschreibung Seite D-16

61 portes ist deswegen grundsätzliche Aufgabe des AN. Der AN hat weiterhin bei Übernahme die ordnungsgemäße Beladung und Sicherung der Güter zu prüfen. D Die Anforderungen an die Leistungen der Verwertung der Gärreste sind unter Punkt D.0.5 umfassend beschrieben. Alternativ zu den dort aufgeführten Bestimmungen bzgl. der energetischen Verwertung sind abweichend andere Verfahren zulässig, die eine schadlose Beseitigung des Gärrestes sicherstellen. D.1.4 D Brennstoff aus der Vorsortierung von Hausmüll: Beschreibung der zu erbringenden Leistungen des AN Leistungen des AN im Rahmen der Übernahme und des Transportes der Brennstoffe aus der Vorsortierung von Hausmüll D Zur Aufnahme der Abfälle hat der AN auf der MBA Freienhufen eine ausreichend Anzahl an Abrollcontainern gemäß DIN mit einem Fassungsvermögen von 40 m³ bereitzustellen, die vom AG im Rahmen der Vorsortierung im Anlieferbereich der MBA befüllt werden und auf einer Containerabstellfläche auf dem Betriebsgelände zur Abholung bereitgestellt werden. Der AN hat jederzeit die Vorhaltung von mindestens 4 einwurfbereiten Abrollcontainern auf der MBA Freienhufen sicherzustellen. D D D D Die maximal zulässige Befüllung eines Containerzuges ist dem AG durch den AN mitzuteilen. Der AG wird im Rahmen der Sortiertätigkeit eine weitergehende Ausnutzung der angegebenen Gesamtkapazität anstreben und bei Nichtvorliegen einer Vorgabe des AN von einer zulässigen Abfallzuladung von 16 bis 18 Mg je Transportzug ausgehen. Der AN trägt die organisatorische Verantwortung für die Abholung und den Abtransport der Brennstoffe aus der Vorsortierung und den ausreichenden Rücklauf leerer Abrollcontainer. Abholung und Abtransport sind mit dem betrieblichen Abläufen und den Öffnungszeiten der MBA Freienhufen abzustimmen. Der AN ist für eine geeignete Ladungssicherung verantwortlich und hat bei Abholung entsprechende Netze mit sich zu führen. Auf dem Betriebsgelände der MBA Freienhufen gilt die jeweilige Betriebsordnung der MBA Freienhufen uneingeschränkt. Der AN hat den Anweisungen des Betriebspersonals des AG stets Folge zu leisten. Die Abholung und der Abtransport der Brennstoffe aus der Vorsortierung hat während des laufenden Betriebes der MBA Freienhufen zu erfolgen. Die Verladezeiten der Transportfahrzeuge des AN werden zwischen der Disposition Leistungsbeschreibung Seite D-17

62 des AG und dem AN mit einem Vorlauf von 6 Werktagen in der Regel donnerstags für die Folgewoche vorabgestimmt und auf Grundlage der Tagesmeldungen des AG bis 9:00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages vom AN feinabgestimmt. D D D D Die für eine Abholung zulässige Ankunftszeit der Transportfahrzeuge des AN ist montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Arbeitstäglich fallen im Mittel ca. 12 Mg an Brennstoffen aus der Vorsortierung an. Die Ausladung der Container beträgt derzeit im Durchschnitt 9 Mg je Container. Tage ohne Abgabe von Abfällen sind möglich. Dies gilt insbesondere bei Anlagenausfall beim AG. Der AG wird den AN täglich zum Betriebsschluss über die am Folgetag abzufahrenden Abfallmengen informieren, am Freitag bis 21:00 Uhr bzw. bei Nachholsamstagen bis 21:00 Uhr für den darauffolgenden Montag. Betrieblich sind Tage ohne Abfallanfall möglich. Sämtliche An- und Abfahrten werden auf der Betriebswaage der MBA Freienhufen verwogen (Kontrollverwiegung). D Der AN hat die Pflicht zur Dokumentation jedes einzelnen Transportes durch Lieferschein mit Angabe des Transporteurs, Datum, Container- und Abfallart sowie Fahrzeugkennzeichen und Containernummern. Die Daten sind dem AG monatlich mittels EDV in einem mit dem AG abzustimmenden Datenformat zu übermitteln. D Rücklieferungen durch den AN sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG und nur montags bis freitags im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr gestattet. D Die Leistungen des AN im Rahmen der Verwertung der Brennstoffe aus der Vorsortierung von Hausmüll sind unter Punkt D.0.5 umfassend beschrieben D.1.5 D Prognose der Aufkommensentwicklung der Outputprodukte der MBA Freienhufen Der durchschnittliche prozentuale Anteil der ausschreibungsgegenständlichen Outputströme der MBA bezogen auf den Restabfall-Inputstrom stellt sich für das Jahr 2015 wie folgt dar: o hwr-fraktion: ca. 48 % o Brennstoff aus der Vorsortierung: ca. 12 % o Gärrest: ca. 11 % Leistungsbeschreibung Seite D-18

63 D Entwicklung und Prognose des Aufkommens der hwr-teilfraktion D Das Gesamtaufkommen, die unterjährige Verteilung sowie der jeweilige prozentuale Anteil der hwr-fraktion am Restabfall-Input in den Jahren 2014 und 2015 ist nachfolgend dargestellt: unterjährige hwr-fraktion Verteilung [Mg] % vom Input [Mg] % vom Input Jan ,5% ,4% Feb ,6% ,9% Mrz ,2% ,5% Apr ,2% ,3% Mai ,4% ,6% Jun ,6% ,8% Jul ,1% ,3% Aug ,6% ,7% Sep ,1% ,0% Okt ,6% ,6% Nov ,6% ,2% Dez ,0% ,3% Summe / Ø % % D Auf der Grundlage des bisherigen Aufkommens und der voraussichtlichen Einwohnerentwicklung wird für den Leistungszeitraum eine Jahresmenge der zu entsorgenden hwr-fraktion zwischen und Mg prognostiziert. D D Die zu entsorgende Abfallmenge ist im Zeitverlauf Schwankungen unterworfen, über deren zukünftige Entwicklung und Verteilung keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Die vorgenannten Prognosen stellen eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der derzeitigen Mengen und unter Berücksichtigung der genannten Prognosegrundlagen dar und dienen lediglich der Orientierung der Bieter. Der AG übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Leistungsverzeichnis abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den AN erbrachten Leistungen. Leistungsbeschreibung Seite D-19

64 D D Entwicklung und Prognose des Aufkommens der Teilfraktion Gärreste Das Gesamtaufkommen, die unterjährige Verteilung sowie der jeweilige prozentuale Anteil der Gärreste am Restabfall-Input seit Mai 2015 ist nachfolgend dargestellt: unterjährige Gärrest 2015 Verteilung [Mg] % vom Input Jan - - Feb - - Mrz - - Apr - - Mai ,4% Jun ,3% Jul 203 8,7% Aug 121 5,7% Sep 224 9,6% Okt ,6% Nov ,5% Dez 228 8,9% Summe / Ø % D D D Auf der Grundlage des bisherigen Aufkommens und der voraussichtlichen Einwohnerentwicklung wird für den Leistungszeitraum eine Jahresmenge der zu entsorgenden Gärreste zwischen und Mg prognostiziert. Die zu entsorgende Abfallmenge ist im Zeitverlauf Schwankungen unterworfen, über deren zukünftige Entwicklung und Verteilung keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Die vorgenannte Prognose stellt eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der derzeitigen Mengen und unter Berücksichtigung der genannten Prognosegrundlagen dar und dient lediglich der Orientierung der Bieter. Der AG übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den AN erbrachten Leistungen. Leistungsbeschreibung Seite D-20

65 D D Entwicklung und Prognose des Aufkommens der Teilfraktion Brennstoffe aus der Vorsortierung Das Gesamtaufkommen, die unterjährige Verteilung sowie der jeweilige prozentuale Anteil am Restabfall-Input der Teilfraktion Brennstoffe aus der Vorsortierung in den Jahren 2014 und 2015 ist nachfolgend dargestellt: unterjährige Brennstoff aus Vorsortierung Verteilung [Mg] % vom Input [Mg] % vom Input Jan 180 8,2% ,3% Feb ,2% 185 9,5% Mrz 205 9,3% ,1% Apr ,0% ,0% Mai 204 9,1% ,0% Jun ,6% ,5% Jul ,3% ,2% Aug ,0% ,6% Sep ,7% ,7% Okt ,4% ,3% Nov ,1% ,3% Dez 218 8,9% ,0% Summe / Ø % % D D D Auf der Grundlage des bisherigen Aufkommens und der voraussichtlichen Einwohnerentwicklung wird für den Leistungszeitraum eine Jahresmenge der zu entsorgenden Brennstoffe aus der Vorsortierung zwischen und Mg prognostiziert. Die zu entsorgende Abfallmenge ist im Zeitverlauf Schwankungen unterworfen, über deren zukünftige Entwicklung und Verteilung keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Die vorgenannte Prognose stellt eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der derzeitigen Mengen und unter Berücksichtigung der genannten Prognosegrundlagen dar und dient lediglich der Orientierung der Bieter. Der AG übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Leistungsverzeichnis abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den AN erbrachten Leistungen. Leistungsbeschreibung Seite D-21

66 D.1.6 D D Beschreibung der Ouputprodukte der MBA Freienhufen Beschreibung des Outputproduktes Gärreste (AVV , Gärrückstand aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen) Beschaffenheit der Gärreste Die Gärreste weisen die folgenden stofflichen Eigenschaften auf: Heizwert Hu (MJ/Mg) im Mittel zwischen und Feuchte (Gew.-%) im Mittel zwischen 40 und 50 Korngröße (mm) < 35 Schüttdichte (Mg/m³) ca. 0,6 bis 0,7 Struktur krümelig, kein freies Wasser Eine Besichtigung der Gärreste ist nach telefonischer Voranmeldung möglich. D Nachfolgend sind die Ergebnisse von den dem AG vorliegenden Analysen der chemischen Zusammensetzung der Gärreste von Probennahmen aus den Jahren 2014 und 2015 dargestellt. Probenahmeergebnisse Gärreste der MBA Freienhufen Probennummer Probe 1 Probe 2 Probenahmedatum Feuchtigkeitsgehalt [Gewicht %] unterer Heizwert H u [kj/kg TS] 42,5 40, Chlor ges. [% TS] 0,26 0,96 Schwefel [% TS] 1,1 0,38 Aschegehalt [Gew.%] 54,4 46,5 Die in der Tabelle dargestellten Werte dienen lediglich der grundsätzlichen Orientierung des Bieters. Insbesondere führen saisonale Schwankungen in der Abfallzusammensetzung nach Kenntnis des AG zu Abweichungen in den Heizwerten und Aschegehalten. Leistungsbeschreibung Seite D-22

67 Abweichungen von den dargestellten Analyseergebnissen sind möglich. Der Bieter kann aus einer anderen Abfallzusammensetzung keine weitergehenden Ansprüche ableiten. Die kompletten Laboranalysen sind in Ziffer D.4.1 enthalten. D D Beschreibung des Outputproduktes heizwertreiche Fraktion (AVV , Brennbare Abfälle, Brennstoffe aus Abfällen, Presscontainer) Beschaffenheit der heizwertreichen Fraktion Die hwr-fraktion weist die folgenden stofflichen Eigenschaften auf: Heizwert Hu (MJ/Mg) Feuchte (Gew.-%) Korngröße (mm) im Mittel zwischen und im Mittel zwischen 30 und 50 im Mittel zwischen 35 bis 600 (zzgl. Feinanteil) Eine Besichtigung der Abfälle ist nach telefonischer Voranmeldung möglich. D Nachfolgend sind die Ergebnisse von dem AG vorliegenden Analysen der chemischen Zusammensetzung der heizwertreichen Fraktion von Probennahmen im April 2012 dargestellt. Probenahmeergebnisse hwr-fraktion der MBA Freienhufen, April 2012 Probennummer Probe 1 Probe 2 Probe 3 Probenahmedatum Feuchtigkeitsgehalt [Gew.%] 46,5 35,5 46,0 unterer Heizwert H u [kj/kg OS] Chlor ges. [mg/kg TS] Aschegehalt [Gew.%] 25,00 33,20 32,70 D Die in Ziffer D und D dargestellten Werte dienen lediglich der grundsätzlichen Orientierung des Bieters. Insbesondere führen saisonale Schwankungen in der Abfallzusammensetzung nach Kenntnis des AG zu Ab- Leistungsbeschreibung Seite D-23

68 weichungen in den Heizwerten und Aschegehalten. Abweichungen von den dargestellten Analyseergebnissen sind möglich. Der Bieter kann aus einer anderen Abfallzusammensetzung keine weitergehenden Ansprüche ableiten. D D Beschreibung des Outputproduktes Brennstoffe aus der Vorsortierung (AVV , sonstige Abfälle aus der mechanischen Vorbehandlung von Abfällen) Beschaffenheit der Brennstoffe aus der Vorsortierung Bei den Brennstoffen aus der Vorsortierung des Hausmülls handelt es sich hauptsächlich um Verzopfungen aus den Müllfahrzeugen. Der Brennstoff aus der Vorsortierung weist folgende stoffliche Eigenschaften auf: Heizwert Hu (MJ/Mg) im Mittel zwischen und Korngröße (mm) im Mittel <1.000 mm Von den Brennstoffen aus der Vorsortierung liegen keine Analysen der chemischen Zusammensetzung vor. Eine Besichtigung der Abfälle ist nach telefonischer Voranmeldung möglich. Leistungsbeschreibung Seite D-24

69 D.2 Leistungsphase 2 D.2.1 D D Leistungsgegenstand Die Leistungen der Leistungsphase 2 umfassen die Übernahme, ggf. den Transport, und die Verwertung der dem AEV überlassenen sonstigen Restabfälle, d.h. gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Abfallschlüssel nach AVV: ) und ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Die Verwertung von durch den AG getrennt erfassten Bioabfällen über Biotonne (AVV ) und von weiteren getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung gehören nicht zum Leistungsumfang. Der AN hat die Abfälle an einer durch ihn zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen und gemäß Ziffer D energetisch oder, wenn möglich, auch stofflich zu verwerten. D.2.2 D D D D D D Beschreibung der zu erbringenden Leistung Der AN hat die ihm durch den AG übergebenen Abfälle zu verwerten, erforderlichenfalls anteilig auch zu beseitigen. Der AN hat die Abfälle aus den Sammel- und Transportfahrzeugen des AG sowie von Direktanlieferern im Rahmen der Überlassung von Abfällen an den AG zu übernehmen und im Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Übernahme der Abfälle hat an der Entsorgungsanlage oder ggf. an einer für die jeweiligen Abfallarten geeigneten und genehmigten Umladestation (beides im Folgenden auch als Übernahmestelle bezeichnet) zu erfolgen. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den AN kann der AG im Einzelfall frei wählen, an welcher Übernahmestelle die Anlieferung erfolgt. Der AG wird Abfall nicht grenzüberschreitend transportieren. Die Übernahmestelle muss daher im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen. Gegebenenfalls erforderliche Transporte der Abfälle nach Übernahme der Abfälle bis zur Entsorgungsanlage sind Sache des AN. Bei Abfällen zur Beseitigung gilt, dass die Beseitigung im Inland Vorrang vor der Beseitigung im Ausland hat und dass dieser Vorrang entsprechend für gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel ) gilt, die in privaten Haushalten eingesammelt worden sind, auch wenn dabei solche Abfälle anderer Erzeuger mit eingesammelt worden sind. Daher ist eine Abfallverbringung ins Ausland ausgeschlossen. Generell ist sämtlicher für eine Abfallverbringung ins Ausland erforderlicher Schriftverkehr vom AN zu führen bzw., sofern eine Leistungsbeschreibung Seite D-25

70 Mitwirkung der AG rechtlich zwingend erforderlich ist, diesem unterschriftsreif vorzulegen. D Es ist nicht auszuschließen, dass in den zu entsorgenden Abfallmengen trotz bestehender Getrennthaltungsgebote und Öffentlichkeitsarbeit sowohl Störstoffe als auch gefährliche Abfälle enthalten sein können. Der AN hat organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die eine schadlose Entsorgung der enthaltenden Schadstoffe und Störstoffe sicherstellen. Dem AG liegen keine Kenntnisse über einen ungewöhnlich hohen Störstoffanteil vor. D.2.3 D D D Anforderungen an die Übernahme der Abfälle Der dem AG überlassene Abfall wird dem AN in marktüblichen Abfallsammelund -transportfahrzeugen angeliefert. An Abfallsammelfahrzeugen sind beim beauftragten Dritten des AG derzeit Pressmüllfahrzeuge im Einsatz. An Transportfahrzeugen werden beim AG Absetzkipper- und Abrollkipperfahrzeuge eingesetzt. Die Anlieferung in anderen Fahrzeugtypen als den genannten kann nicht ausgeschlossen werden. Die genannten Fahrzeugtypen weisen unterschiedliche Charakteristika hinsichtlich der erforderlichen Kipphöhe und dem Platzbedarf für das Vorsetzen des Fahrzeuges beim Entladevorgang auf. Der Entladevorgang ist vom AN so zu organisieren, dass dieser in der für das Fahrzeug optimalen Geschwindigkeit ablaufen kann. Eine Möglichkeit für die Vorbereitung und Nachbereitung der Entladung (z.b. Entnetzen und Entplanen, Grobreinigung der Fahrzeugverschlüsse nach Entladung) ist vom AN vorzuhalten. Der AN hat vor Ort die Einweisung der Anlieferfahrzeuge und die Sicherheit des für die Anlieferung eingesetzten Personals zu verantworten. Der AN hat sicherzustellen, dass die Wartezeit für Anlieferfahrzeuge des AG mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Mg 20 Minuten nicht überschreitet. Die Zeitmessung beginnt ab Einreihung in der Warteschlange vor Einfahrt und endet bei Beginn der Abladung am zugewiesenen Entladeort der Anlage. Ggf. erforderliche Fahrzeugrüstzeiten werden bei der Messung nicht berücksichtigt. Nach spätestens 10 Minuten Wartezeit wird das Personal des Anlieferfahrzeuges bei der Annahmekontrolle, über eine zu diesem Zweck dem AG zu übermittelnde Telefonnummer, auf die vertragliche Verpflichtung zur zügigen Abfertigung hinweisen. Sofern 30 Minuten nach Beginn der Wartezeit die Entladung nicht begonnen hat, ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen ( 16 Abs. 2) zu fordern. Der AN hat sicherzustellen, dass eine Anlieferung der Abfälle durch den AG sowie die Abfallerzeuger selbst oder deren beauftragte Dritte an die angebo- Leistungsbeschreibung Seite D-26

71 tene Übernahmestelle zu folgenden Zeiten möglich ist: montags bis freitags sowie bedarfsweise an Samstagen (i. d. R. 8 bis 10 Samstage im Jahr, überwiegend vor und nach Feiertagen gemäß Mitteilung des AG) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr. D.2.4 D D D D D Charakterisierung der Abfälle Die Abfälle beinhalten alle dem AG überlassenen Abfälle, die den Abfallarten in Ziffer D entsprechen. Die gemischten Siedlungsabfälle werden überwiegend in haushaltsnaher Sammlung über Pressmüllfahrzeuge erfasst. Die geometrischen Eigenschaften der überlassenen Abfälle, insbesondere Korngrößen, ergeben sich aus den Abmessungen der Erfassungsgefäße und überschreiten eine Stückigkeit von 1 m x 50 cm x 50 cm nur in Ausnahmefällen. Die Abfallzusammensetzung ist vor allem wegen der jahreszeitlichen Schwankung des Anteils an biogenen Abfällen und an Hausbrandasche üblichen Schwankungen unterworfen. Eine Garantie für eine bestimmte Abfallzusammensetzung bzw. -qualität kann nicht gegeben werden. Ändert sich die Qualität oder die Zusammensetzung während des Leistungszeitraums, hat der AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassungen. Leistungsbeschreibung Seite D-27

72 D.2.5 D Entwicklung und Prognose der Leistungsmenge Das monatliche Mengenaufkommen der Restabfälle in den Jahren 2013 bis 2015 ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Aufkommen Menge 2013 Menge 2014 Menge 2015 Restabfall [Mg] [Mg] [Mg] Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt D D Die im Rahmen der zu vergebenden Leistung durch den AN zu entsorgende Abfallmenge beläuft sich im Vertragszeitraum gemäß einer Prognose des AG auf einen Wert zwischen Mg/a und Mg/ a. Grundlage der Prognose des AG bilden das aktuelle Abfallaufkommen sowie die voraussichtliche zukünftige Einwohnerentwicklung. Die zu entsorgende Abfallmenge ist im Zeitverlauf Schwankungen unterworfen, über deren zukünftige Entwicklung und Verteilung keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Die vorgenannten Prognosen stellen eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der derzeitigen Mengen und unter Berücksichtigung der genannten Prognosegrundlagen dar und dienen lediglich der Orientierung der Bieter. Der AG übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Leistungsverzeichnis abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den AN erbrachten Leistungen. Leistungsbeschreibung Seite D-28

73 D.3 Vergütung und Nachweisführung D Der AN erhält für die Erbringung der Leistungen eine Vergütung entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Das Weitere regeln die Besonderen Vertragsbedingungen (siehe dort 17). Leistungsbeschreibung Seite D-29

74 D.4 Spezielle Informationen zu den Einzelfraktionen D.4.1 Laboranalysen der Gärreste Prüfbericht vom Prüfbericht vom Leistungsbeschreibung Seite D-30

75 Leistungsbeschreibung Seite D-31

76 Leistungsbeschreibung Seite D-32

77 Leistungsbeschreibung Seite D-33

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