EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die AWG Donau-Wald mbh

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1 EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die AWG Donau-Wald mbh Bietererklärungen und Preisblätter Angebotsabgabe bis spätestens: :00 Uhr Anschrift: AWG Donau-Wald mbh Herrn Achatz Gerhard-Neumüller-Weg Außernzell Bieter: Stempel

2 Inhalt I Bietererklärung A.1 II Bietererklärung A.2 III IV V Bietererklärung B Bietererklärung C Vorbemerkungen zu den Preisblättern VI Preisblätter zu den Losen 1 und 2 2 Mai 2016

3 I Bietererklärung A.1 Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns nachfolgend eingesetzten Preisen an. Unser Angebot bezieht sich auf die Regelungen der Angebotsanfrage (Vergabeunterlagen) von Mai Ansprechpartner für Rückfragen und Befugter für die Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen ist: (BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN!): Name, Vorname:... Telefonnummer:... Faxnummer: Firmenanschrift: Wir sind Mitglied der (Berufs-)Genossenschaft:... seit:... Mitgliedsnummer:... 3 Mai 2016

4 Wir bieten die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen in Form des beigefügten Angebotes für Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen (Zutreffende Felder (= Lose) bitte ankreuzen.) an. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel 4 Mai 2016

5 II Bietererklärung A.2 Eigenerklärung Wir verfügen bei der... (Name der Versicherung) über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von... EUR. Hinweis: Die Deckungssumme muss mindestens 1,5 Mio. EUR betragen (vgl. Punkt der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) und für den Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied bestehen. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel 5 Mai 2016

6 III Bietererklärung B 1. Wir erklären hiermit, dass die vollständige Übernahme der Leistungen zum Leistungsbeginn gewährleistet ist. 2. Wir erklären hiermit hinsichtlich der zwingenden Ausschlussgründe gemäß 123 Abs. 1 GWB, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegt, dass gegen unser Unternehmen keine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, und auf Anforderung der ausschreibenden Stelle kurzfristig ein Nachweis für das Nichtvorliegen nachgereicht wird bzw. dass zwar eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegt, dass gegen unser Unternehmen zwar eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, aber gemäß 125 Abs. 1 GWB von einem Ausschluss abgesehen werden kann. Diesbezüglich haben wir dieser Erklärung im Angebotsteil V eine Begründung beigefügt, warum aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß unsere Zuverlässigkeit nicht in Frage stellt. Zu Punkt 2: Bitte die zutreffenden Felder ankreuzen. 3. Wir erklären hiermit hinsichtlich des zwingenden Ausschlussgrundes gemäß 123 Abs. 4 GWB, bzw. dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, und auf Anforderung der ausschreibenden Stelle kurzfristig ein Nachweis für das Nichtvorliegen nachgereicht wird dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zwar nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, aber gemäß 125 Abs. 1 GWB von einem Ausschluss abgesehen werden kann. Diesbezüglich haben wir dieser Erklärung im Angebotsteil V eine Begründung beigefügt, warum aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß unsere Zuverlässigkeit nicht in Frage stellt. Zu Punkt 3: Bitte das zutreffende Feld ankreuzen. 6 Mai 2016

7 4. Wir erklären hiermit hinsichtlich der fakultativen Ausschlussgründe gemäß 124 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 8 GWB, dass wir als Bieter folgende Voraussetzungen erfüllen: 3. Unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität unseres Unternehmens infrage gestellt wird. 4. Unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 8. Unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten. 5. Wir erklären hiermit hinsichtlich des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, bzw. dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet, und auf Anforderung der ausschreibenden Stelle kurzfristig ein Nachweis für das Nichtvorliegen nachgereicht wird dass zwar über das Vermögen unseres Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich unser Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet, aber von einem Ausschluss abgesehen werden kann. Diesbezüglich haben wir dieser Erklärung im Angebotsteil V eine Begründung beigefügt, warum aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unsere Zuverlässigkeit aufgrund dessen nicht in Frage steht. Zu Punkt 5: Bitte das zutreffende Feld ankreuzen. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist diese Bietererklärung von jedem Mitglied zu unterzeichnen und beizufügen. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel 7 Mai 2016

8 IV Bietererklärung C Bietergemeinschaftserklärung (Nur auszufüllen, wenn zutreffend) Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, bestehend aus: Mitglied 1:... Mitglied 2:... Mitglied 3:... benennen folgenden bevollmächtigten Vertreter für die Bietergemeinschaft (BITTE IN DRUCK- BUCHSTABEN AUSFÜLLEN!): Name, Vorname:... Telefonnummer:... Faxnummer: Firmenanschrift: Wir erklären zugleich, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber auch bei der Angebotsabgabe rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel 8 Mai 2016

9 V Vorbemerkungen zu den Preisblättern Hinweis zum Ausfüllen der Preisblätter Wird für ein Los ein Angebot unterbreitet, sind in den entsprechenden Preisblättern des jeweiligen Loses alle offenen Felder auszufüllen. Hinweise zur Auswertung Die preisliche Auswertung erfolgt je Los durch einen Vergleich der angebotenen Gesamtentgelte (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Gesamtentgelt errechnet sich aus der Summe der Jahresentgelte, die wiederum unter Anwendung der in den Preisblättern angegebenen Auswertungsgrößen ermittelt werden, multipliziert mit der Vertragslaufzeit in Jahren. Angebotene Erlöse für die Verwertung des Altpapiers werden als Netto-Betrag von den Netto-Kosten der Übernahme- und Verwertungslogistik abgezogen. Für weitere Erläuterungen zur Auswertung sowie zu den Zuschlagskriterien vgl. Punkt der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen. Hinweise zu den Preisangaben Alle Eintragungen in den nachfolgenden Preisblättern müssen als Nettopreise, d. h. ohne Umsatzsteuer, erfolgen. Die Eintragungen haben centgenau zu erfolgen. Angabe der Summen der Angebotspreise durch den Bieter Die Angabe der Angebotssummen (netto) im jeweiligen Preisblatt durch den Bieter dient ausschließlich der Plausibilitätsprüfung. Grundlage der preislichen Auswertung je Los ist ausschließlich das von der ausschreibenden Stelle, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (vgl. Punkt der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen), ermittelte Gesamtentgelt. 9 Mai 2016

10 VI Preisblätter zu den Losen 1 und 2 10 Mai 2016

11 Preisblätter zu Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau 11 Mai 2016

12 Los 1: Preisblatt 1 Preisangabe A: Übernahme- und Verwertungslogistik Die Preisangabe A beinhaltet die Kosten für die Übernahme von Altpapier an den vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestellen und den Transport der übernommenen Mengen zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage/-n, inkl. der damit verbundenen mengenabhängigen Kosten für die Durchführung sämtlicher Übernahme- und Verwertungslogistikleistungen (z. B. Transport, Sortierung, Entsorgung von Störstoffen, Nachtransporte) sowie aller weiteren Nebenleistungen. A Durchführung der Übernahme- und Verwertungslogistik für eine Menge von ca Mg/a bis Mg/a Altpapier Art der Preisangabe Tonnagepreis für die Übernahme- und Verwertungslogistik Angebotener Einheitspreis (netto)... EUR je Mg Auswertungsgröße (Menge) Mg/a Vom Bieter errechnete Angebotssumme pro Jahr (netto)... EUR/a Hinweis: Die Abrechnung der Leistung erfolgt mengenabhängig für die tatsächlich übernommene Menge an Altpapier. 12 Mai 2016

13 Los 1: Preisblatt 2 Preisangabe B: Verwertung von Altpapier Die Preisangabe B beinhaltet den Verwertungserlös des übernommenen Altpapiers, inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen (vgl. auch 7 der besonderen vertraglichen Bedingungen). B Tonnagepreis für die Verwertung einer Menge von ca Mg/a bis Mg/a Altpapier Grundlage Basiswert bei einem Indexstand von 83,2 Punkten (im März 2016) des Indexes der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier für Deutschland des Statistischen Bundesamtes: Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02, vorher B 12), 2010 = 100 Basis der Preisangabe Angebotener Einheitspreis bei einem Indexstand von 83,2 Punkten Auswertungsgröße (Menge) Vom Bieter errechneter Verwertungserlös (netto) pro Jahr Indexabhängiger Verwertungserlös (netto) für gemischtes Altpapier... EUR je Mg Mg/a... EUR/a Hinweis: Die Abrechnung der Leistung erfolgt mengenabhängig für die tatsächlich übernommene Menge an Altpapier. 13 Mai 2016

14 Hinweise zu den Preisblättern 1 und 2 Wichtige vom Bieter zu beachtende Hinweise: 1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt mengenabhängig für die vom Auftragnehmer tatsächlich übernommene Altpapiermenge. 2. Es gelten vorrangig die eingetragenen Einheitspreise. Alle weiteren vom Bieter einzutragenden Preisangaben dienen der Plausibilitätsprüfung. 3. Der Erlös ist als Vergütung an den Auftraggeber zu zahlen. Ein Vorzeichen (+/-) vor der Preisangabe im Preisblatt 2 ist nicht zu setzen. 4. Berechnungsbeispiel: Bei einer angebotenen Vergütung von 100 EUR/Mg bei einem Ausgangswert von 83,2 Punkten (Indexwert für März 2016) sowie einem künftigen Indexstand im Januar 2017 von beispielsweise 100,0 Punkten (Änderungsfaktor = 1,20) wären für den Abrechnungsmonat Januar EUR/Mg (= 100 EUR * 1,20) an den Auftraggeber zu zahlen. Berechnung des Änderungsfaktors: Der Indexstand des Abrechnungsmonats wird durch den Indexstand des jeweiligen Vormonats (bzw. den Basiswert bei der erstmaligen Anpassung von 83,2 Punkten für März 2016) dividiert. Berechnung des Verwertungserlöses: Der Änderungsfaktor wird mit dem Verwertungserlös des Vormonats (bzw. mit dem angebotenen Verwertungserlös bei der erstmaligen Anpassung, hier beispielhaft: 100,00 EUR/Mg) multipliziert. Die folgende Tabelle stellt die beispielhafte Entwicklung des monatlichen Verwertungserlöses bei einem fiktiv angebotenen Verwertungserlös von 100,00 EUR/Mg dar: Monat Indexstand* Änderungsfaktor** März 2016 (Basis) Verwertungserlös [EUR/Mg]** 83,2 100,00 Januar ,0 1,20 120,00 Februar ,6 0,98 117,60 März ,8 0,98 115,25 April ,9 1,02 117,56 Mai ,8 1,01 118,74 * Bei den angegebenen Indexständen für Januar bis Mai 2017 handelt es sich um Beispielwerte! ** Der Änderungsfaktor (als Dezimalzahl) sowie der Verwertungserlös [EUR/Mg] sind jeweils auf zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) zu berechnen. 14 Mai 2016

15 Preisblätter zu Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen 15 Mai 2016

16 Los 2: Preisblatt 1 Preisangabe A: Übernahme- und Verwertungslogistik Die Preisangabe A beinhaltet die Kosten für die Übernahme von Altpapier an den vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestellen und den Transport der übernommenen Mengen zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage/-n, inkl. der damit verbundenen mengenabhängigen Kosten für die Durchführung sämtlicher Übernahme- und Verwertungslogistikleistungen (z. B. Transport, Sortierung, Entsorgung von Störstoffen, Nachtransporte) sowie aller weiteren Nebenleistungen. A Durchführung der Übernahme- und Verwertungslogistik für eine Menge von ca Mg/a bis Mg/a Altpapier Art der Preisangabe Tonnagepreis für die Übernahme- und Verwertungslogistik Angebotener Einheitspreis (netto)... EUR je Mg Auswertungsgröße (Menge) Mg/a Vom Bieter errechnete Angebotssumme pro Jahr (netto)... EUR/a Hinweis: Die Abrechnung der Leistung erfolgt mengenabhängig für die tatsächlich übernommene Menge an Altpapier. 16 Mai 2016

17 Los 2: Preisblatt 2 Preisangabe B: Verwertung von Altpapier Die Preisangabe B beinhaltet den Verwertungserlös des übernommenen Altpapiers, inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen (vgl. auch 7 der besonderen vertraglichen Bedingungen). B Tonnagepreis für die Verwertung einer Menge von ca Mg/a bis Mg/a Altpapier Grundlage Basiswert bei einem Indexstand von 83,2 Punkten (im März 2016) des Indexes der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier für Deutschland des Statistischen Bundesamtes: Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02, vorher B 12), 2010 = 100 Basis der Preisangabe Angebotener Einheitspreis bei einem Indexstand von 83,2 Punkten Auswertungsgröße (Menge) Vom Bieter errechneter Verwertungserlös (netto) pro Jahr Indexabhängiger Verwertungserlös (netto) für gemischtes Altpapier... EUR je Mg Mg/a... EUR/a Hinweis: Die Abrechnung der Leistung erfolgt mengenabhängig für die tatsächlich übernommene Menge an Altpapier. 17 Mai 2016

18 Hinweise zu den Preisblättern 1 und 2 Wichtige vom Bieter zu beachtende Hinweise: 1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt mengenabhängig für die vom Auftragnehmer tatsächlich übernommene Altpapiermenge. 2. Es gelten vorrangig die eingetragenen Einheitspreise. Alle weiteren vom Bieter einzutragenden Preisangaben dienen der Plausibilitätsprüfung. 3. Der Erlös ist als Vergütung an den Auftraggeber zu zahlen. Ein Vorzeichen (+/-) vor der Preisangabe im Preisblatt 2 ist nicht zu setzen. 4. Berechnungsbeispiel: Bei einer angebotenen Vergütung von 100 EUR/Mg bei einem Ausgangswert von 83,2 Punkten (Indexwert für März 2016) sowie einem künftigen Indexstand im Januar 2017 von beispielsweise 100,0 Punkten (Änderungsfaktor = 1,20) wären für den Abrechnungsmonat Januar EUR/Mg (= 100 EUR * 1,20) an den Auftraggeber zu zahlen. Berechnung des Änderungsfaktors: Der Indexstand des Abrechnungsmonats wird durch den Indexstand des jeweiligen Vormonats (bzw. den Basiswert bei der erstmaligen Anpassung von 83,2 Punkten für März 2016) dividiert. Berechnung des Verwertungserlöses: Der Änderungsfaktor wird mit dem Verwertungserlös des Vormonats (bzw. mit dem angebotenen Verwertungserlös bei der erstmaligen Anpassung, hier beispielhaft: 100,00 EUR/Mg) multipliziert. Die folgende Tabelle stellt die beispielhafte Entwicklung des monatlichen Verwertungserlöses bei einem fiktiv angebotenen Verwertungserlös von 100,00 EUR/Mg dar: Monat Indexstand* Änderungsfaktor** März 2016 (Basis) Verwertungserlös [EUR/Mg]** 83,2 100,00 Januar ,0 1,20 120,00 Februar ,6 0,98 117,60 März ,8 0,98 115,25 April ,9 1,02 117,56 Mai ,8 1,01 118,74 * Bei den angegebenen Indexständen für Januar bis Mai 2017 handelt es sich um Beispielwerte! ** Der Änderungsfaktor (als Dezimalzahl) sowie der Verwertungserlös [EUR/Mg] sind jeweils auf zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) zu berechnen. 18 Mai 2016

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