BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu

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1 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Modell Modell Hierunter ist das Modell aus Hartgips oder Superhartgips abzurechnen. Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zusätzlich zur Pos. 001 die Pos. 002 Verwendung von Kunststoff abzurechnen. Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr Dublieren bis auf die in den Erläuterungen aufgeführten Ausnahmefälle nicht Zur Abrechnung von Gipskonter bzw. Gipsschlüssel als zweites Modell. Abrechnung von Kontrollmodellen Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr. 001 für alle notwendigen und erbrachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle. Zur Interpretation des Modells wird festgestellt: Der Begriff Gipskonter bzw. Gipsschlüssel stellt nur eine andere Bezeichnung für das dar, was unter der L-Nr. 001 als Modell fachlich umfassend korrekt bezeichnet wird. Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0 Modell aus Hartgips oder Superhartgips z. B. als Reparaturmodell, anatomisches Modell (auch für Löffel), Funktionsrand - modell, Unterfütterungsmodell, Modell für Metallbasis, Kfo-Modell, Modell zur diagnostischen Auswertung und Planung, Gegenkiefermodell, Kontrollmodell, Planungsmodell, Hilfsmodell (Gipskonter bei Unterfütterung, Gipsschlüssel bei Unterfütterung). Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr Dublieren bis auf die in den Erläuterungen zur Abrechnung aufgeführten Ausnahmefälle nicht Abrechnung von Gipskontern, Gips - schlüsseln und Kontrollmodellen Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr für alle notwendigen und er - brachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle. Herstellungsverfahren wurde präzisiert und unter einer L-Nr. zusammengefasst. Im neuen ist klar definiert worden, welche Modellarten nach der BEL-II-Nr abrechenbar sind. Das Modell für Modellguss ist jetzt auch unter der L-Nr Modell Auch für ein Kontrollmodell berechenbar, dass nur ein Teilmodell darstellt.

2 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Modell bei Implantat - versorgung Modell bei Implantat - versorgung Abrechenbar nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke / atrophierter Kiefer). Hierunter ist das Modell aus Hartgips oder Superhartgips abzurechnen. Zur Abrechnung von Gipskonter bzw. Gipsschlüssel als zweites Modell. Abrechnung von Kontrollmodellen Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr. 001 für alle notwendigen und erbrachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle. Zur Interpretation des Modells wird fest - gestellt: Der Begriff Gipskonter bzw. Gipsschlüssel stellt nur eine andere Bezeichnung für das dar, was unter der L-Nr. 001 als Modell fachlich umfassend korrekt bezeichnet wird. Modell aus Hartgips oder Superhartgips, z.b. als Reparaturmodell, anatomisches Modell (auch für Löffel), Funktionsrand - modell, Unterfütterungsmodell, Modell für Metallbasis, Modell zur diagnostischen Auswertung und Planung, Gegenkiefer - modell, Kontrollmodell, Planungsmodell, Hilfsmodell (Gipskonter bei Unterfütterung, Gipsschlüssel bei Unterfütterung). Die L-Nr ist nur in Verbindung mit einer Versorgung nach der Zahnersatz- Richtlinie Nr. 36 a (Ausnahmefälle zahn - begrenzte Einzelzahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) Abrechnung von Gipskontern, Gips - schlüsseln und Kontrollmodellen Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr für alle notwendigen und erbrachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle. Herstellungsverfahren wurde präzisiert und unter einer L-Nr. zusammengefasst. Im neuen ist klar definiert worden, welche Modellarten nach der BEL-II-Nr abrechenbar sind. Nur abrechenbar für Modelle nach Ausnahmeindikation ZE-Richtlinie Nr. 36. Abrechenbar ist jetzt auch unter der L-Nr Modell das Modell für Modellguss.

3 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Dublieren eines Modells Die L-Nr ist für Modell für Biss - führungsplatte, Kralle, Kappe, eine abnehmbare Schiene über mehr als drei Zähne, Set-up-Modell, Crozat-Modell sowie auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation, z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse. Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr "Dublieren" bis auf die in den Erläuterungen aufgeführten Ausnahmefällen nicht Dublieren eines Modells Dublieren je Modell für Bissführungsplatte Kralle Kappe eine abnehmbare Schiene über mehr als drei Zähne Set-up-Modell Crozat-Modell Auch auf Anweisung des Zahnarztes bei medizinischer Indikation z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Kieferverletzung oder Kieferklemme. Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse. Das nach dem Dublieren gewonnene Modell ist gesondert Für das Erstellen von Arbeitsmodellen ist die L-Nr "Dublieren" bis auf die in der Erläuterung zum aufgeführten Ausnahmefälle nicht Berechenbar bei Aufbiss- und Knirscherschienen. Dieses Dublieren löst dann jeweils ein drittes Arbeitsmodell nach L-Nr aus. Nicht berechenbar für Einbettmassen - modell zur Modellation einer Metallbasis. Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

4 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Platzhalter einfügen Platzhalter einfügen Einschließlich Retentionen, Lötung(en) oder Verbindung(en). Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist. Als Konfektionsteil ist der Platzhalter gesondert abrechenbar; in diesen Fällen ist für das ggfs. erforderliche Anbringen einer Retention an den Platzhalter die L-Nr. 803 Einfügen eines Konfektionsteils in den Abdruck Die L-Nr ist je Konfektionsteil Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist. Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr Durch die Verwendung von Platzhaltern im Abdruck kann die genaue Mundsituation auf dem Modell wiedergegeben werden. nur für Kugelknopfanker auf Wurzelstiftkappen und konfektionierte Brückenteilungsgeschiebe Material des Konfektionsteiles des Platzhalters zusätzlich berechenbar.

5 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Verwendung von Kunststoff Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien abrechenbar je Modell, je Front und/oder Seitenzahngebiet. Z. B. bei Verbleib eines individuellen Primärteiles im Munde des Patienten. Nicht abrechenbar für Kunststoffstümpfe Verwendung von Kunststoff Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien. Je Modell, je Front und/oder Seitenzahn - gebiet Z. B. bei Verbleib eines individuellen Primärteiles im Munde des Patienten. Nicht abrechenbar für Kunststoffstümpfe. berechenbar z. B. für die Verwendung von Kunststoffmodellschalen und -platten wie z. B. Zeiser, Baumann, Giroform oder Model-Tray berechenbar auch als Zahnfleischmaske nicht abrechenbar bei Härtefallpatienten nicht abrechenbar für Kunststoffstümpfe Galvanisieren Einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck; nicht für das Lackieren Galvanisieren Einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck. Nicht für das Lackieren Berechenbar, wenn z. B. aus Gründen der notwendigen extrem harten Stumpf - ober fläche für Teilkronen oder Wurzelstiftkappen dieses Verfahren angewandt wird. Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

6 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Set-up Set-up je Segment Nur für Kfo Segment herstellen und bearbeiten Modellzahn/-zähne beschleifen und umstellen. Die L-Nr ist in Verbindung mit Kfo- Planungen und -Leistungen Die L-Nr ist je ausgesägtem und umgestelltem Segment für Planungs- und Arbeitsmodelle Wird ein einzelner Modellzahn ausgesägt und umgestellt, ist der Begriff Segment erfüllt. In der Regel für kieferorthopädische Planungen bei Zahnfehlstellungen der Patienten; durch das Set-up wird diese Fehlstellung mit ausgesägten und neu aufgestellten Gipszähnen korrigiert und idealisiert.

7 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Sägemodell Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L.-Nr die L.-Nr Das Sägemodell ist eine Modellvariante zur Stumpfherstellung, welches aus zwei Teilen (dem Sockel und dem darauf sitzenden Zahnkranz) besteht. Aus dem Modell werden die zu bearbeitenden Stümpfe, die für die Herstellung der zahntechnischen Arbeit benötigt werden, herausgesägt und können somit für jeden Arbeitsschritt aus dem Modell herausgenommen und wieder eingesetzt werden. Das Sägemodell dient als zahntechnisches Arbeitsmodell zur Herstellung von Präzisionsarbeiten und somit als Trägermodell für herausnehmbare Zahnstümpfe Sägemodell Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L.-Nr die L.-Nr Grundarbeitsmodell mit herausnehmbaren Sägestümpfen für die Herstellung von Kronen, Brücken oder teleskopierenden Kronen. Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L-Nr die L-Nr Ein Sägemodell dient immer als ein- oder zweiphasig hergestelltes Grundmodell für die herausnehmbaren Sägestümpfe. Auf Ihnen werden dann die zu fertigenden Kronen, Teleskopkronen, Inlays, Veneers etc. hergestellt. Die Stumpfpositionen sind integriert in die jeweiligen Kronenpositionen, wenn sie der Regelversorgung entsprechen. Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

8 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Einzelstumpfmodell Einzelstumpfmodell Hinweis: Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L.-Nr die L.-Nr Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L.-Nr die L.-Nr Grundarbeitsmodell für Neuanfertigung von Sekundärteleskopen aus vorher her - gestellten und reponierten Kunststoffstümpfen. Dieses Modell setzt vorher hergestellte Kunststoffstümpfe voraus, die in den Abdruck reponiert werden. Abrechenbar z.b. für die Wiederherstellung von Primär- oder Sekundärteleskopkronen. Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L-Nr die L-Nr

9 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Modell nach Überabdruck Hinweis: Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L.-Nr die L.-Nr Das Modell nach Überabdruck ist eine Positivform z. B. eines Kiefers oder von Zahnreihen mit dem darauf sitzenden, angefertigten Metallgerüst (z. B. Kronen, Primärteleskopkronen, Brücken). Es wird aus einer intraoralen Abformung, die über das Gerüst des Zahnersatzes erfolgt, gewonnen Modell nach Überabdruck Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L.-Nr die L.-Nr Dieses Modell stellt das Grundmodell dar nach Überabformung mit einem individuellen Löffel z. B. bei Teleskoparbeiten. Ein Modell nach Überabdruck ist ein Modell, das Kunststoffstümpfe trägt, die nach dem Überabdruck über z.b. Innen - teleskope gefertigt werden. Es dient dann der Herstellung der Sekundärteleskope und weiterer Leistungen. Die Stumpfpositionen sind integriert in die jeweiligen Kronenpositionen, wenn sie der Regelversorgung entsprechen. Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zur L-Nr die L-Nr Notwendige Kunststoffstümpfe für die Kronenherstellung sind im Zusammenhang mit einer Regelversorgung nicht berechenbar. Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

10 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Set-up Modell für KFO Set-up Modell für KFO Das Set-up-Modell ist eine Modellvariante zur Stumpfherstellung, welches als Träger der mittels BEL (Set-up) heraus - gesägten und neu reponierten Segmente dient. Die Segmente werden so darauf reponiert, dass eine regelrechte Artikulation und Okklusion als Vergleich zum Erstmodell entsteht Fräsmodell Die L.-Nr ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer an - fallen. Die L-Nr ist in Verbindung mit Kfo-Planungen und -Leistungen nach der L-Nr Fräsmodell Modell zur Aufnahme von Frässtümpfen Die L-Nr ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer an - fallen. Es dient als Trägermodell für heraus - gesägte und neu reponierte Gipsstümpfe zu Planungszwecken im Kfo-Bereich. Dabei werden einzelne oder mehrere nebeneinander stehende Zähne heraus - gesägt und neu aufgestellt mit verbesserter Okklusion bzw. Funktion/Artikulation. Zusätzlich berechenbar ist das Set-up je Segment nach L-Nr Dublieren nach L-Nr zusätzlich berechenbar, um die Ausgangssituation mit der neuen Situation vergleichen zu können. berechenbar für Teleskopkronen in der Regelversorgung, sowie bei gefrästen Lager- und Brückenteilungsgeschieben evtl. notwendige Kunststoffstümpfe als Frässtümpfe sind im Zusammenhang mit einer Regelversorgung nicht berechenbar

11 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Zahnkranz Die L-Nr ist nicht durch das gewerbliche Labor Zahnkranz sockeln Die L-Nr ist als Ergänzung des angelieferten Zahnkranzes zum Säge - modell/einzelstumpf- oder Set-up-Modell nur durch das gewerbliche Labor Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G Zahnkranz Herstellung eines Zahnkranzes im Praxis - labor zur späteren Ergänzung mit einem Gipssockel zu einem Sägemodell oder einem Einzelstumpfmodell oder einem Set-up-Modell für die Kfo-Planung oder Herstellung eines Positioners durch das gewerbliche Labor. Die L-Nr ist nicht durch das gewerbliche Fremdlabor abrechenbar, es sei denn der wird durch das gewerbliche Labor der Zahnarztpraxis erbracht Zahnkranz sockeln Vorhandenen Zahnkranz bearbeiten und zum Sägemodell, Einzelstumpfmodell oder Set-up-Modell zur Herstellung eines Positioners vervollständigen. Die L-Nr ist vom Praxislabor abrechenbar, wenn die L-Nr durch das gewerbliche Labor erbracht und abgerechnet wird. nur berechenbar, falls der Techniker des gewerblichen Labors in der Zahnarztpraxis den Zahnkranz ausgießt Stellt die Vervollständigung eines Zahnkranzes zum Sägemodell dar. Dies kann mittels Gipssockel oder Kunststoffsockel geschehen.

12 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Modellpaar trimmen Modellpaar trimmen : Die L-Nr ist nur bei Kfo : Modellpaar trimmen, okklusionsbezogen Die L-Nr ist in Verbindung mit KFO- Leistungen Für dasselbe Modellpaar können die L-Nrn und nicht nebeneinander abgerechnet werden. Die Modelle sind so zu trimmen, dass sie in Artikulation auf Ihrer Rückseite so zu - einander stehen, dass sie eine Okklusionsebene bilden. Man nennt dieses Verfahren auch 3D-trimmen. nicht abrechenbar außerhalb der Kfo- Technik für dasselbe Modellpaar und nebeneinander nicht berechenbar

13 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Fixator Die L-Nr ist nur bei Kfo-Geräten mit Gegenkieferbeziehung Die L-Nr ist bei Anfertigung von Zahnersatz nur abrechenbar zur Herstellung von okklusionsbezogenen Bissregistrierhilfen nach Vorbissnahme. Für die Herstellung von definitivem Zahnersatz reicht die Verwendung des Fixators nicht aus. Bei Wiederherstellungen (nicht bei Sprungoder Bruchreparatur) ist die Position "Einstellen in Fixator" abrechenbar, nicht jedoch neben der L-Nr. 012 "Einstellen in Mittelwertartikulator". Durch die Einstellung der Modelle im Fixator wird die Bisslage Lagebezeichnung des Unterkiefers zum Oberkiefer im Schlussbiss (Okklusion) der Kiefer in Okklusion (jeder Kontakt zwischen den OK und UK Zähnen ohne Bewegung) fixiert Fixator Montage eines Modellpaares im Fixator zur Sicherung der Bisslage bei Unterfütterung, zur Herstellung von Bissregistrierhilfen nach Vorbissnahme und zur Herstellung von kieferorthopädischen Geräten mit bimaxillärer Beziehung. Bei Wiederherstellungen ist die L-Nr nicht neben der L.-Nr berechenbar bei Unterfütterungen und bei Vorbissnahmen für Stützstiftregistrierung nicht berechenbar bei Kfo-Geräten ohne Gegenkieferbeziehung Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

14 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Mittelwertartikulator Mittelwertartikulator Der Artikulator muss Lateral-, Protrusionsund Öffnungsbewegungen zulassen. Die L-Nr ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhält - nisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste. Die L-Nr ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz oder das Kfo-Gerät eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z.b. bei den L-Nrn. 032, 104, 808. Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren. Der Artikulator muss Lateral-, Protru - sions- und Öffnungsbewegungen zulassen. Die L-Nr ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste. Die L-Nr ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte Zahnersatz oder das wiederhergestellte Kfo-Gerät Lateral- und Protrusionsbewegungen nicht erforderlich machen wie z. B. bei den L-Nrn , 104 0, Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z.b. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr Wird ein Modellpaar in einen Mittelwert - artikulator ohne das Einstellen mittels Gesichtsbogens artikuliert, so ist der Mittelwertartikulator zu berechnen. Für eine Artikulation in einen individuellen Artikulator (z. B. Artex oder SAM 2/3) mit Gesichtsbogen ist diese nach BEB zu berechnen; die eigentliche Versorgung wird (z. B. eine Vollgusskrone oder eine Aufbissschiene) dann nach BEL zzgl. einem Mehraufwand nach BEB abgerechnet und entspricht nicht mehr einer Regelversorgung. Achtung: In manchen KZV-Bezirken ist auch eine Abrechnung der Folgeleistung nur nach BEB möglich. Die Artikulation in den Mittelwertartikulator ist bei einem neuen Biss oder neuem Abdruck ein weiteres Mal berechenbar. nicht berechenbar in Zusammenhang mit der L-Nr (Formteil), L-Nr (Modellation gießen) sowie L-Nr (Teilunterfütterung)

15 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung Abrechenbar für eine Versorgung nur nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke / atrophierter Kiefer). Der Artikulator muss Lateral-, Protrusionsund Öffnungsbewegungen zulassen. Die L-Nr ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung Modellpaar in Mittelwertartikulator montieren. Der Artikulator muss Lateral-, Protru - sions- und Öffnungsbewegungen zulassen. Die L-Nr ist nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 a (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzel - zahnlücke/atrophierter zahnloser Kiefer) Die L-Nr ist nur abrechenbar, wenn die Modelle die gesamten Kieferverhältnisse wiedergeben und nur einmal je Fall, außer wenn der Zahnarzt einen neuen Abdruck oder Biss nehmen musste. Die L-Nr ist nicht abrechenbar, wenn der gefertigte oder wiederhergestellte Zahnersatz eine Berücksichtigung der Lateral- und Protrusionsbewegung nicht erfordert, wie z. B. bei der L-Nr Die Montage eines Modellpaares in einem Artikulator unter Anwendung von Systemteilen (z.b. Gesichtsbogen) ist nicht nach L-Nr Wird ein Modellpaar in einen Mittelwert - artikulator ohne das Einstellen mittels Gesichtsbogen artikuliert, so ist der Mittelwertartikulator zu berechnen. Für eine Artikulation in einen individuellen Artikulator (z. B. Artex oder SAM 3) mit Gesichtsbogen ist diese nach BEB zu berechnen; die eigentliche Versorgung wird (z. B. eine Vollgusskrone oder eine Aufbissschiene) dann nach BEL zzgl. einem Mehraufwand nach BEB abgerechnet und entspricht nicht mehr einer Regelversorgung. Achtung: In manchen KZV-Bezirken ist auch eine Abrechnung der Folgeleistung nur nach BEB möglich. Die Artikulation in den Mittelwertartikulator ist bei einem neuen Biss oder neuen Abdruck ein weiteres Mal berechenbar. Nicht berechenbar in Zusammenhang mit der L-Nr (Formteil), L-Nr (Modellation gießen) sowie L-Nr (Teilunterfütterung / implantatgestützt). Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

16 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Modellpaar sockeln Modellpaar sockeln Dreidimensional orientiert Die L-Nr ist nur bei Kfo Die L-Nr ist neben der L-Nr nicht Modellpaar sockeln, dreidimensional orientiert Modellpaar sockeln, dreidimensional orientiert in Sockelschalen Die L-Nr ist für kieferorthopädische Dokumentationsmodelle Die L-Nr ist für dasselbe Modellpaar nicht neben der L-Nr Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagen - fixierung nicht möglich ist. neuer Fertigungsweise wurde präzisiert Die Unterscheidung liegt zwischen drei - dimensional orientiert und dreidimensional orientiert in Sockelschalen. Die L-Nr ist für dasselbe Modellpaar nicht neben der L-Nr

17 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Basis für Vorbissnahme Z. B. für Stützstiftregistrierung; bei defini - tivem Zahnersatz ist die L-Nr nicht Basis für Vorbissnahme Herstellung einer Basis aus thermoplastischem Material mit Bisswall aus Wachs für teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für Vorbissnahme, zur Vorbereitung eines Stützstiftregistrates oder als Erstbiss - nahme bei Kombinationszahnersatz. Zusätzlich abrechenbar ist der Fixator mit der L-Nr Der Bisswall ist bereits in der Leistungs - position enthalten. geeignet z. B. für Stützstiftregistrierungen oder als Vorbissnahme (Vor-Ab-Bissnahme) nicht für definitiven Zahnersatz allein geeignet Basis für Konstruktionsbiss Die L-Nr ist nur bei Kfo Basis für Konstruktionsbiss Die L-Nr ist bei der Herstellung von kieferorthopädischen Geräten mit bimaxillärer Beziehung Zusätzlich abrechenbar ist der Fixator mit der L-Nr für kieferorthopädische Geräte geeignet (mit bimaxillärer Beziehung) für die Festlegung einer behandlungs - bedingten veränderten Bisslage Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

18 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Individueller Löffel Individueller Löffel Die L-Nr ist je Basis einmal Das Doppelabdruckverfahren mit einem Konfektionslöffel erfüllt nicht den dieser Position. Individueller Abdrucklöffel aus Kunststoff für vollbezahnten/teilbezahnten/zahnlosen Kiefer, wenn eine Funktionsabformung nicht notwendig oder möglich ist. Das Doppelabdruckverfahren mit einem Konfektionslöffel erfüllt nicht den. Bisswall ggf. zusätzlich berechenbar, falls dieser angefertigt wurde keine Beschränkung auf Einsatzgebiet (immer dann, wenn ein konfektionierter Löffel nicht ausreicht) Funktionslöffel Die L-Nr ist je Basis einmal Funktionslöffel Funktionsabdrucklöffel aus Kunststoff für einen zahnlosen Kiefer oder bei stark reduziertem Restgebiss. Die L-Nr ist bei einem zahnlosen Kiefer oder bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ggf. Bisswall zur gleichzeitigen Bissregistrierung bei der Abdrucknahme zusätzlich berechenbar, falls dieser angefertigt wurde keine Beschränkung auf Einsatzgebiet (immer dann, wenn ein konfektionierter Löffel nicht ausreicht)

19 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Basis für Bissregistrierung Die L-Nr ist je Basis einmal Durch die Herstellung einer Basis für eine Bissregistrierung kann anschließend mit deren Hilfe im Mund die Kieferbeziehung ermittelt werden Basis für Bissregistrierung Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff. Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr ist die L-Nr je Basis einmal Bisswall aus Wachs oder Kunststoff mit der L-Nr zusätzlich berechenbar Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

20 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Basis für Stützstift - registrierung Basis für Stützstift - registrierung Die L-Nr ist je Basis einmal Diese Basis dient zur Aufnahme eines intraoralen Stützstifts, welcher im Mund des Patienten die horizontale Kieferrelation registriert. Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung. Die L-Nr ist je Kiefer Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung Neben der L-Nr ist die L-Nr nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung nur in Verbindung mit einer Stützstiftregistrierung berechenbar bedingt die zusätzliche Berechnung der L-Nr Registrierplatte und -stift auf Basen Bisswall aus Wachs zusätzlich berechenbar, allerdings nur einmal je Behandlungsfall und nicht je Kiefer Registrierbesteck als Material zusätzlich berechenbar.

21 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Basis für Aufstellung Die L-Nr ist je Basis einmal Die L-Nr ist abrechenbar für eine Basis aus Kunststoff für eine Aufstellung, jedoch nur für eine Total- oder Cover- Denture-Prothese, nicht für eine Auf - stellung mit nachfolgender Übertragung auf Metallbasis. Die Leistung dient der Anfertigung einer Basis aus Kunststoff für die Aufstellung der Zähne für eine Prothese zur Qualitäts - optimierung Basis für Aufstellung Basis aus Kunststoff zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe. Die L-Nr ist bei einem zahnlosen Kiefer, bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen oder bei Interimsprothesen abrechenbar, wenn die Arbeit zur Anprobe geht. neuer Fertigungsweise wurde präzisiert. auch für Interimsprothesen berechenbar und für Anproben zur Wachsaufstellung als Verstärkung berechenbar bei Totalprothesen und Cover-Denture-Prothesen Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

22 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung Abrechenbar nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke / atrophierter Kiefer). Die L-Nr ist je Basis einmal Durch die Herstellung einer Basis für eine Bissregistrierung kann anschließend mit deren Hilfe im Mund die Kieferbeziehung ermittelt werden. Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff. Die L-Nr ist nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 b (atrophierter zahnloser Kiefer) Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr ist die L-Nr je Basis einmal Bisswall aus Wachs oder Kunststoff mit der L-Nr zusätzlich berechenbar.

23 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung Abrechenbar nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinien Nr. 36 (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke / atrophierter Kiefer). Die L-Nr ist je Basis einmal Die Leistung dient der Anfertigung einer Basis aus Kunststoff für die Aufstellung der Zähne für eine Prothese zur Qualitäts - optimierung Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung Basis aus Kunststoff bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe. Die L-Nr ist nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 b (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar, wenn die Arbeit zur Anprobe geht. neuer Fertigungsweise wurde präzisiert. auch für Anproben zur Wachsaufstellung als Verstärkung berechenbar berechenbar bei Totalprothesen und Cover-Denture-Prothesen Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

24 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Bisswall Bisswall Bisswall aus Wachs oder Kunststoff auf Basis aus Autopolymerisat oder Metall aufbringen. Der Bisswall ergänzt eine Basis aus Autopolymerisat oder Prothese aus Kunststoff oder Metall zur Bissregistrierhilfe. Die L-Nr ist je Basis einmal Bei Stützstiftregistrierung ist die L-Nr Bisswall für die Stützstiftregistrierung nur einmal je Behandlungsfall Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese. Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregistrierhilfe. Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach L-Nr auf eine Basis nach L-Nr (Funktionslöffel) oder (Basis für Bissregistrierung) ist einmal je Basis Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach L-Nr auf eine Metallbasis oder eine Prothese ist einmal je Basis Die L-Nr ist neben den Basen für Stützstiftregistrierung für Ober- und Unterkiefer nach der L-Nr und dem Anbringen des Registrierbestecks nach L-Nr nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung grundsätzlich berechenbar bei allen Bisswällen aus Wachs oder Kunststoff, sowohl auf neuen wie vorhandenen Basen ebenso berechenbar auf einem Funktionsoder individuellen Löffel zur gleichzeitigen Bissregistrierung bei der Abdrucknahme bei Stützstiftregistrierungen nur einmal je Behandlungsfall berechenbar, nicht je Kiefer

25 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Bisswall bei Implantat - versorgung Abrechenbar nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 (Ausnahmefälle zahnbegrenzte Einzelzahnlücke / atrophierter Kiefer). Bisswall aus Wachs oder Kunststoff auf Basis aus Autopolymerisat oder Metall aufbringen. Der Bisswall ergänzt eine Basis aus Autopolymerisat oder Prothese aus Kunststoff oder Metall zur Bissregistrierhilfe. Die L-Nr ist je Basis einmal Bisswall bei Implantat - versorgung Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese. Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregistrierhilfe. Die L-Nr ist nur für eine Versorgung nach der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 b (atrophierter zahnloser Kiefer) Die L-Nr ist je Basis einmal Die L-Nr ist für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr je Basis einmal grundsätzlich berechenbar bei allen Bisswällen aus Wachs oder Kunststoff nach der L-Nr , sowohl auf neuen wie vorhandenen Basen ebenso berechenbar auf einem Funktionsoder individuellen Löffel zur gleichzeitigen Bissregistrierung bei der Abdrucknahme bei Stützstiftregistrierungen nur einmal je Behandlungsfall berechenbar, nicht je Kiefer Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

26 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Registrierplatte und -stift auf Basen Registrierplatte und -stift auf Basen Die L-Nr ist für das Anbringen der Registrierplatte und des Registrierstiftes auf die Basen für den Ober- und Unter - kiefer zuzüglich Materialkosten Durch die Ergänzung der Basen für die Stützstiftregistrierung mit dem zentralen Stützstift wird bei der Bissregistrierung die Schablone auf die Kieferschleimhaut gedrückt und zeichnet die Unterkiefer - bewegungen auf der Platte ab. Somit kann eine optimale Bissregistrierung im Mund des Patienten erfolgen Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrier - bestecks auf Oberkiefer- und Unterkiefer - basis aus Kunststoff zur Vorbereitung einer Stützstiftregistrierung. Die L-Nr ist für das Anbringen des Registrierbestecks einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung neben den Basen nach L-Nr Neben der L-Nr ist die L-Nr nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung berechenbar in Verbindung mit einer Stützstiftregistrierung und der L-Nr Registrierbesteck als Material zusätzlich berechenbar.

27 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Übertragungskappe Die L-Nr ist nur einmal je Zahn Übertragungskappe Kunststoff/Metall Die L-Nr ist einmal je Zahn Eine Übertragungskappe besteht aus Palavit-Kunststoff oder Metall. Sie ist mit einer Retention (Unterschnitt, Kugel) versehen, damit diese nach dem Überabdruck ( z. B. bei Überabdruck einer Primärteleskope) im Abdruck verbleibt. Dadurch bleiben die Innenteleskope jederzeit für den Abdruck reponierbar. Auch als Einschleifkäppchen bei unge - nauer Präparation einsetzbar. für Übertragungskappen auf Primärteleskopen und ebenso als Einschleifkäppchen berechenbar Wird eine Übertragungskappe aus Metall gefertigt, ist zusätzlich die L-Nr Verarbeitungsaufwand NEM je Kappe berechenbar. Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

28 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Provisorische Krone Provisorische Krone/ Brückenglied ggf. einschließlich Säge- oder Einzelstumpf Die L-Nr ist auch bei einer proviso - rischen Stiftkrone, einschließlich Verbindung(en) Bei der Verwendung vorgefertigter Teile ist die L-Nr nicht Neben der L-Nr ist die L-Nr nicht für dieselbe Leistung Eine laborgefertigte provisorische Krone ist ein stabiler Schutz eines beschliffenen Zahnes und dient zur Sicherung der Kau - funktion. Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes. Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten, Präparationsgrenze darstellen ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren. Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brücken - zwischengliedes nach L-Nr ist ein Formteil nach L-Nr nicht berechenbar für ein Kunststoffprovisorium ohne Verstärkung und in Standard-Schichtung, nicht 3-fach geschichtet Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brücken - zwischengliedes nach L-Nr ist ein Formteil nach L-Nr nicht

29 BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu Formteil Tiefgezogen, für provisorische Brücke und ab drei provisorischen Einzelkronen, im Verband. Die L-Nr ist nur einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet Neben der L-Nr ist die L-Nr nicht für dieselbe Leistung Formteil Tiefgezogenes Formteil zur Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder Brückenzwischengliedern im direkten Verfahren. Ein Formteil nach L-Nr ist ab - rechenbar für die Herstellung von provisorischen Brücken. Bei der Herstellung von proviso rischen Kronen und Stiftkronen ist ein Formteil nach L-Nr nur ab - rechenbar, wenn mindestens drei provi - sorische Kronen bzw. Stiftkronen auf benachbarten Zähnen hergestellt werden. Die L-Nr ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet Ein Formteil nach L-Nr ist nicht abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder von Brückenzwischengliedern nach L-Nr Die L-Nr ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet tiefgezogen, für provisorische Brücke und ab drei provisorischen Einzelkronen, im Verband nicht berechenbar bei provisorischen Kronen, Stiftkronen oder von Brücken - zwischengliedern nach L-Nr Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung G 0

30 Teil 4 Gruppe 0: Arbeitsvorbereitung

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