adjustierter Oberfläche G 4

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1 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Im BEL II 2006 nicht vorhanden Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators. Hierzu zählen Aufbissschiene Knirscherschiene Bissführungsplatte Abrechnungshinweise Werden an einem Aufbissbehelf in zahn - losen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn oder abrechenbar. Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden. G 4 L-Nr Dublieren eines Modells zusätzlich berechenbar sowie das daraus resultierende Dublikatmodell (L-Nr ). L-Nr Metallkaufläche zusätzlich berechenbar, wenn diese aus Biss-, Platzoder Okklusionsgründen angefertigt werden. L-Nr und L-Nr sind für aufund fertiggestellte Zähne plus Material des konfektionierten Zahnes berechenbar. L-Nr Aufbiss zusätzlich berechenbar, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet auch für Knirscherschienen berechenbar L-Nr Weichkunststoff zusätzlich berechenbar, wenn eine weiche Schiene gefertigt wird zuzüglich des Materials. Zusätzlich gebogene Halteelemente können anfallen und abgerechnet werden (L-Nr oder 381 0). Die Herstellung eines Aufbissbehelfs in einem Mittelwertartikulator ist eine Regelversorgung. Sollte der Aufbissbehelf aber in einem individuellen Artikulator oder unter Verwendung eines Gesichtsbogens hergestellt werden, so ist die Leistung nach BEL, zzgl. dem Mehraufwand nach BEB, für die Herstellung nach individuellen Werten zu berechnen. Achtung: In manchen KZV-Bezirken ist auch eine Abrechnung der Folgeleistung nur nach BEB möglich.

2 Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Aufbissschiene Unter der L-Nr sind alle Grund - leistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche enthalten. die L-Nrn. 302/303 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar. Je Aufbissbehelf nach der L-Nr können Halte-, Abstütz-, Führungselemente sowie weitere Funktionsaufbisse zusätzlich anfallen. Bei Aufbissbehelfen, die über einen längeren Zeitraum getragen werden müssen, sind Metallkauflächen nach der L-Nr zusätzlich abrechenbar. Wird ein Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche aus Metall gefertigt, so ist hierfür zusätzlich die L-Nr abrechenbar. Bei Fertigung berechenbar als L-Nr Aufbissbehelf mit adjustierbarer Oberfläche.

3 401 2 Knirscherschiene Unter der L-Nr sind alle Grund - leistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche enthalten. die L-Nrn. 302/303 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar. Je Aufbissbehelf nach der L-Nr können Halte-/ Abstützelemente zusätzlich anfallen. Bei Aufbissbehelfen, die über einen längeren Zeitraum getragen werden müssen, sind Metallkauflächen nach der L-Nr zusätzlich abrechenbar. Bei Fertigung berechenbar als L-Nr Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche. Aufbisse mit der L-Nr zusätzlich berechenbar. Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe G 4

4 Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Bissführungsplatte Unter der L-Nr sind alle Grund - leistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche enthalten. die L-Nrn. 302/303 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar. Je Aufbissbehelf nach der L-Nr können Halte-/ Abstützelemente zusätzlich anfallen. bei Fertigung berechenbar als L-Nr Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche Aufbisse mit der L-Nr zusätzlich berechenbar.

5 Im BEL II 2006 nicht vorhanden Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Ober - fläche. Hierzu zählen Miniplastschiene Retentionsschiene Verband-/Verschlussplatte Abrechnungshinweise Werden an einem Aufbissbehelf in zahn - losen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn oder abrechenbar. Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen erforderlich, können diese zusätzlich ab - gerechnet werden. L-Nr Duplieren eines Modells zusätzlich berechenbar sowie das daraus resultierende Duplikatmodell (L-Nr ). L-Nrn und für auf- und fertiggestellte Zähne plus Material des konfektionierten Zahnes berechenbar. L-Nr Weichkunststoff zusätzlich berechenbar, wenn eine weiche Schiene gefertigt wird zuzüglich des Materials. zusätzlich gebogene Halteelemente können anfallen und abgerechnet werden (L-Nr oder 381 0). Die Herstellung eines Aufbissbehelfs in einem Mittelwertartikulator ist eine Regelversorgung. Sollte der Aufbissbehelf aber in einem individuellen Artikulator oder unter Verwendung eines Gesichtsbogens hergestellt werden, so ist die Leistung nach BEL, zzgl. dem Mehraufwand nach BEB, für die Herstellung nach individuellen Werten zu berechnen. Achtung: In manchen KZV-Bezirken ist auch eine Abrechnung der Folgeleistung nur nach BEB möglich. Aufbisse sind nach der L- Nr nicht berechenbar. Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe G 4

6 Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Miniplastschiene Unter der L-Nr sind alle Grund - leistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche enthalten. die L-Nrn. 302 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar; Halteelemente können zusätzlich anfallen. Eine Miniplastschiene wird in der Regel aus Kunststoff im Tiefziehverfahren her - gestellt und dient zur Unterbrechung der Okklusionskontakte bei Funktionsstörungen der Kiefergelenke oder auch als Hilfsmittel zur Beseitigung von Parafunktionen. bei Fertigung berechenbar als L-Nr Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche Halteelemente können zusätzlich anfallen. Aufbisse sind nach der L- Nr nicht berechenbar.

7 402 2 Retentionsschiene : Unter der L-Nr sind alle Grund - leistungen für die Herstellung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche enthalten. die L-Nrn. 302 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar; Halte-/Führungselemente können zusätzlich anfallen. Eine Retentionsschiene dient als Hilfsmittel zur Vorbeugung gegen Rezidive bei vorausgegangener abgeschlossener Schienen- oder Kfo-Behandlung. bei Fertigung berechenbar als L-Nr Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche Halteelemente können zusätzlich anfallen. Aufbisse sind nach der L- Nr nicht berechenbar. Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe G 4

8 Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Verband-/Verschlussplatte Unter dieser L-Nr. sind alle Grundleistungen für die Herstellung eines Aufbiss - behelfs ohne adjustierte Oberfläche ent - halten. die L-Nrn. 302 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar; Halteelemente können zusätzlich anfallen. bei Fertigung berechenbar als L-Nr Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche Halteelemente können zusätzlich anfallen.

9 403 0 Umarbeiten zum Aufbiss - behelf Die L-Nr ist abrechenbar für das Umarbeiten einer vorhandenen Prothese oder eines Aufbissbehelfs durch Neuadjustierung zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche. Halte-/Abstütz-/Führungselemente sowie weitere Funktionsaufbisse können zusätzlich anfallen Umarbeiten zum Aufbiss - behelf Prothese umarbeiten zum adjustierten Aufbissbehelf adjustieren eines vorhandenen nicht - adjustierten Aufbissbehelfs neu adjustieren eines vorhandenen adjustierten Aufbissbehelfs Die Leistung setzt jeweils die Verwendung eines Mittelwertartikulators voraus Abrechnungshinweise Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden. Die L-Nr ist je Aufbissbehelf ab - rechenbar. Erneuerungen und Erweiterungen von Prothesenzähnen an der zum Aufbiss - behelf umgearbeiteten Prothese sind mit der L-Nr nicht abrechenbar. L-Nr Metallkaufläche zusätzlich berechenbar, wenn aus Biss-, Platz- oder Okklusionsgründen diese angefertigt werden. L-Nr Aufbiss zusätzlich berechenbar, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet. Das Umarbeiten zum Aufbissbehelf in einem Mittelwertartikulator ist eine Regelversorgung. Sollte der Aufbissbehelf aber in einem individuellen Artikulator oder unter Verwendung eines Gesichtsbogens umgearbeitet werden, so ist die Leistung nach BEL, zzgl. dem Mehraufwand nach BEB, für die Herstellung nach individuellen Werten zu berechnen. Achtung: In manchen KZV-Bezirken ist auch eine Abrechnung der Folgeleistung nur nach BEB möglich. Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe G 4

10 Teil 4 Gruppe 4: Aufbissbehelfe Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn Unter der L-Nr sind alle Grund - leistungen für die Herstellung einer gegossenen semipermanenten Schiene aus Metall enthalten. die L-Nr. 302/303 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar. ein Hilfsmittel zur Stabilisierung gelockerter Zähne, welches an den lingualen oder palatinalen Zahnflächen angeklebt wird Semipermanente Schiene aus Kunststoff, je Zahn Unter der L-Nr sind alle Grundleistungen für die Herstellung einer indirekt hergestellten semipermanenten Schiene aus Kunststoff enthalten. die L-Nrn. 302/303 und 362, nicht die L-Nrn. 301 und 361 abrechenbar. Grundleistungen für die Herstellung einer gegossenen oder gebogenen semipermanenten Retentionsschiene als Retainer in der Kfo. Abrechnungshinweis Die alleinige Verwendung von Drähten, auch verseilt, zur Herstellung einer Retentionsschiene erfüllt nicht den der L-Nr Konditionierung je Zahn/Flügel ist zusätzlich berechenbar je Zahn keine BEL-II Leistung mehr, da ebenfalls nicht mehr im BEMA enthalten

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