PKV-Info. Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte

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1 PKV-Info Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte

2 Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Einige Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten den PSKV-Tarif, einen speziellen Studenten-Tarif, mit den folgenden Eigenschaften an: Die en sind bei allen beteiligten Unternehmen gleich. Es gibt keine Wartezeiten. Durch eine solide Grundsicherung ohne besondere en wird ein günstiger Beitrag ermöglicht. 1. Abrechnungsverfahren Wenn der Versicherte zustimmt, kann der behandelnde Zahnarzt seine Rechnung direkt an dessen private Krankenversicherung übermitteln, sofern er sie im Rahmen der unten genannten Gebührensätze erstellt. Das direkte Abrechnungsverfahren zwischen Zahnärzten und Krankenversicherungsunternehmen vermeidet die Vorleistungspflicht der Studierenden und Honorarausfälle durch ausbleibende Zahlungen. 1.1 Der Zahnarzt stellt die Rechnung auf den Namen des PSKV-versicherten Studenten oder seines mitversicherten Angehörigen aus, sendet sie aber nicht an diesen, sondern unmittelbar an das Krankenversicherungsunternehmen (nicht an den Verband der Privaten Krankenversicherung). Zu diesem Zweck händigen die Versicherten dem Zahnarzt einen mit der Anschrift des Krankenversicherungsunternehmens versehenen Briefumschlag aus, den sie von dem Krankenversicherungsunternehmen erhalten haben. Ein bestimmter Zeitraum für die Abrechnung ist nicht vorgesehen. 1.2 Dieses Abrechnungsverfahren gilt nicht bei Zahnersatz, Kieferorthopädie oder bei Zahnbehandlung unter etwaiger Überschreitung der unter 2. aufgeführten Honorarsätze. Die Rechnungen sind in diesen Fällen an den Studenten als Selbstzahler zu richten, der sie seinem Krankenversicherer zur Erstattung der tariflichen Sätze einreicht. 1.3 Der Student weist sich gegenüber dem Zahnarzt durch Vorzeigen des es und des Studentenausweises aus. Er geht von der Einhaltung der für den PSKV-Tarif festgelegten Gebührensätze aus, wenn der Zahnarzt ihm vor Behandlungsbeginn nichts anderes mitteilt. Im sind auch die mitversicherten Angehörigen des Studenten aufgeführt. Für jedes Semester erhält der Student eine auf den zu klebende Beitragsmarke. Wenn für den Behandlungszeitraum die Beitragsmarke fehlt, besteht kein Versicherungsschutz. 2

3 2. en im Rahmen des Abrechnungsverfahrens Folgende en kann der Zahnarzt direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen abrechnen: 2.1 Konservierende und chirurgische zahnärztliche Behandlung: bis zum 2,0fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bzw. bis zum 1,1fachen Satz bei Laboratoriumsuntersuchungen der Nr. 437 und des Abschnitts M, bis zum 1,3fachen Satz bei medizinisch-technischen en der Abschnitte A, E und O und bis zum 1,7fachen Satz der übrigen für den Zahnarzt geöffneten Abschnitte der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). 2.2 Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen: siehe Zahntechnische en: siehe en außerhalb des Abrechnungsverfahrens Für die folgenden en muss der Zahnarzt dem Patienten eine Rechnung stellen. Dieser erhält die Beträge im genannten Rahmen erstattet: 3.1 Zuschüsse bei Zahnersatz: 50 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 50 % der unter 2.1 genannten Sätze. 3.2 Zuschüsse bei Kieferorthopädie: bis zu den unter 2.1 genannten Sätzen. 3.3 Zuschüsse bei zahntechnischen en: 50 % der nach dem Preis- und sverzeichnis für zahntechnische en des Tarifs PSKV (siehe Anlage) erstattungsfähigen Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien. 3.4 Arzneimittel (auch Verbandsmaterial): 100 % des Rechnungsbetrages. Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate. 3

4 Versicherungs-Nr. einkleben für Wintersemester einkleben für Sommersemester PSKV Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Der Versicherer rechnet die tariflichen en mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab. Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach , Köln. Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst. Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden. Private Studentische Krankenversicherung Private Studentische Krankenversicherung Versicherungsnehmer Versicherte Familienangehörige Versicherungs-Nr. Versicherungs-Nr. Straße, Nr., PLZ, Wohnort einkleben für Wintersemester einkleben für Sommersemester Geburtsdatum Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester. Der Versicherer rechnet die tariflichen en mit der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt direkt ab. Die Höhe der Erstattungssätze ergibt sich aus dem Merkblatt des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., Postfach , Köln. Falls es der Ärztin/dem Arzt oder der Zahnärztin/dem Zahnarzt nicht vorliegt, kann es angefordert werden bei diesem Verband oder bei dem Versicherer der Studentin/des Studenten oder bei dieser/diesem selbst. Die Behandler/innen werden gebeten, ihre Liquidationen dem Versicherer unter Angabe der Versicherungsnummer einzusenden. Ort, Datum Der abgebildete hat im Original das Format DIN A 6 und besteht aus Ausweispapier. Er enthält die Personalangaben des bei dem aufgedruckten Unternehmen der PSKV versicherten Studenten und seiner mitversicherten Familienangehörigen. Versicherungsschutz Private Studentische Krankenversicherung besteht nur, wenn für das betreffende Semester eine Beitragsmarke Versicherungsnehmer auf den Versicherte Familienangehörige geklebt ist. Versicherungs-Nr. Straße, Nr., PLZ, Wohnort Geburtsdatum Dieser Ausweis ist gültig mit der Beitragsmarke für das laufende Semester. Anlage: Preis- und sverzeichnis für zahntechnische en Ort, Datum 001 Modell 5, Doublieren/Platzhalter einfügen/verwendung 13,29 von Kunststoff/Galvanisieren 003 Set-up 7, Stumpfmodell 8, Zahnkranz sockeln 5, Modellpaar trimmen/fixator 7, Einstellen in Mittelwertartikulator 7, Modellpaar sockeln 20, Basis für Konstruktionsbiss/Basis für Vorbissnahme 7, Basis für Autopolymerisat 18, Bisswall 5, Übertragungskappe 20, Provisorische Krone oder Brückenglied 28, Formteil 15, Vollkrone Metall/Krone für Keramikverblendung/ Wurzelstiftkappe 60, Vollkrone Stufenpräparation/Teilkrone/Krone für 65,89 Kunststoffverblendung 103 Vorbereiten Krone/Krone einarbeiten/stiftaufbau 11,84 einarbeiten 104 Modellation gießen 15, Stiftaufbau 43, Brückenglied 49, Mantelkrone Kunststoff 60, Mantelkrone Keramik 85, Teleskopierende Krone 203, Steg 83, Steglasche/Stegreiter 46, Steggeschiebe individuell 94, Individuelles Geschiebe/Ankerbandklammer/ 177,82 Rillen-Schulter-Geschiebe 134 Konfektions-Geschiebe/Konfektions-Gelenk/ 85,34 Konfektions-Anker/Konfektions-Riegel 135 Friktionsstift/Federbolzen/Schraube/Bolzen 42,30 4

5 136 Gefrästes Lager 44, Schubverteilungsarm 25, Riegel individuell 113, Metallverbindung nach Brand 24, Verblendung Kunststoff 36, Zahnfleisch aus Kunststoff 13, Verblendung aus Keramik 75, Zahnfleisch aus Keramik 30, Metallbasis 107, einarmige Klammer/Inlayklammer/fortlaufende 11,25 Klammer/ Bonyhardklammer/Kralle/Ney-Stiel/ Auflage/Umgehungsbügel 203 zweiarmige Klammer/Approximalklammer/Ringklammer/Rücklaufklammer/Bonyhardklammer 17,77 Gegenlager/Doppelbogenklammer 204 zweiarmige Klammer, Auflage/Approximalklammer, 22,64 Auflage/Ringklammer, Auflage/Rücklauf- klammer, Auflage/Bonyhardklammer, Auflage/ Überwurfklammer, Auflage 205 Bonwillklammer 39, Rückenschutzplatte/Metallzahn/Metallkaufläche 36, Lösungsknopf für Friktionsprothese 11, Abschlussrand 16, Zuschlag einzelne Klammer 18, Aufstellung Wachsbasis Grundeinheit 24, Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn 1, Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn 1, Übertragung einer Aufstellung auf Metall, je 1,45 Zahn 361 Fertigstellung einer Prothese Grundeinheit 39, Fertigstellung je Zahn 2, Einarmige Klammer/Inlayklammer/Interdental- 9,42 Knopfklammer/Approximalklammer/Auflage/ Bonyhardklammer 381 Zweiarmige Klammer, Auflage/ Bonyhardklammer, 14,85 Auflage/ Überwurfklammer/ Doppelbogen- klammer 382 Weichkunststoff ZE 83, Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem 32,59 Kunststoff 401 Aufbissschiene/Knirscherschiene/Bissführungsplatte 76, Miniplastschiene/Retentionsschiene/Verband-, 50,65 Verschlussplatte 403 Umarbeiten einer Prothese zum Aufbissbehelf 37,07 mit adjustierter Oberfläche 404 Festsitzende Schiene aus Kunststoff mit 8,27 adjustierter Oberfläche, je Zahn 405 Abnehmbare Dauerschiene mit adjustierter 101,56 Oberfläche aus Metall 701 Basis für Einzelkiefergerät 45, Basis für bimaxilläres Gerät 77, Schiefe Ebene 39, Vorhofplatte 52, Kinnkappe 46, Aufbiss 8, Abschirmelement 16, Weichkunststoff KFO 44, Schraube einarbeiten 13, Spezialschraube einarbeiten 20, Trennen einer Basis 5, Labialbogen intramaxillär mit zwei Schlaufen 16, Labialbogen intramaxillär mit mehr als zwei 23,25 Schlaufen 732 Labialbogen intermaxillär 26, Feder, offen 7, Feder, geschlossen 10, Verbindungselement intramaxillär 20, Verbindungselemente intramaxillär 21, Verankerungselement 19, Einzelelement einarbeiten 10, Metallverbindung KFO 13, Einarmiges Halte- oder Abstützungselement, 7,86 je Zahn 751 Mehrarmiges Halte- oder Abstützungselement, 14,85 je Zahn 761 Grundheinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung 15,77 einer KFO-Basis oder Aufbissbehelfs 762 seinheit Dehn-, Regulierungselement 6, Remontieren eines Gerätes ohne Kunststoffbasis 26, Grundeinheit für Instandsetzung und/oder 16,18 Erweiterung 802 seinheit Sprung/Bruch/Einarbeiten 6,74 Zahn/Basisteil Kunsttoff/ Klammer einarbeiten/ Rückenschutzplatte/Kunststoffsattel 803 Retention, gebogen 30, Retention, gegossen 35, Gegossenes Basisteil 54, Metallverbindung 15, Teilunterfütterung 37, Vollständige Unterfütterung 48, Basis erneuern 59, Auswechseln von Konfektionsteilen 7, Kronen- oder Brückenreparatur 33, Versandkosten 2, Verrechnungseinheit für die Fertigung aus edelmetallfreier Legierung 8,07 S2301 Gussfüllung indirekt einflächig 45,27 S2302 Gussfüllung indirekt zweiflächig 53,10 S2303 Gussfüllung indirekt dreiflächig 62,56 S2304 Gussfüllung indirekt mehrflächig 66,06 S2307 Gussonlay 66,06 5

6 Weitere Informationen zur Privaten Studentischen Krankenversicherung finden Sie in den Broschüren PKV im Studium unter und Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) unter Die Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) mit verkürzten sbezeichnungen finden Sie unter Stand: Juni 2015 Bestell-Nr Bildnachweis: Titel: istockphoto Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. Gustav-Heinemann-Ufer 74c Köln Telefon (0221) Telefax (0221) Glinkastraße Berlin Telefon (030) Telefax (030)

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