VORWORT. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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2 VORWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne stelle ich Ihnen den Ausbildungsbericht der StBK Hessen für das Jahr 2016 vor. Während in anderen Ausbildungsberufen ein dramatischer Einbruch der Ausbildungszahlen beklagt wird und auch im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r bundesweit insgesamt ein Rückgang der in 2016 abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge von 0,5 % zu vermelden ist, können wir uns in Hessen auch 2016 über eine Zunahme der eingetragenen Berufsausbildungsverträge freuen und zwar über eine Steigerung von immerhin 3,9 %. Dies zeigt die generelle Attraktivität unseres Ausbildungsberufes. Die Zunahme ist auch auf das intensive Ausbildungsmarketing der StBK Hessen zurückzuführen, wie die Befragungen der Auszubildenden zum Berufszugang belegen. 21 % der in 2016 befragten Auszubildenden hatten angegeben, dass sie durch eine der Aktivitäten im Rahmen des Ausbildungsmarketings der StBK Hessen auf den Ausbildungsberuf aufmerksam wurden. Ein guter Ansporn, um weiterhin so aktiv zu bleiben. Das beste Ausbildungsmarketing nützt aber nichts, wenn die Kanzleien nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Ausbildungsquote stagniert seit Jahren bei ca. 9 % und das bei steigenden Auszubildendenzahlen. Gleichzeitig werden Steuerfachangestellte von den Kanzleien händeringend gesucht. Ein dringlicher Appell an den Berufsstand muss deshalb sein, dass mehr Kanzleien ihren Nachwuchs selbst ausbilden, anstatt sich auf die engagierten Kollegen zu verlassen. Erstaunlich ist, dass die Kanzleien bisher noch nicht das Arbeitsmarktpotenzial der Umschüler für sich erkannt haben. Die StBK konnte im Berichtszeitraum lediglich 20 betriebliche Umschulungsverhältnisse verzeichnen. Der gesellschaftliche Trend zum lebenslangen Lernen und der zukunftssichere und perspektivenreiche Ausbildungsberuf spielen den Kanzleien hierbei eigentlich in die Hände. Den Blick auf neue Zielgruppen zu richten ist deshalb zunehmend wichtig und lohnend. Ein weiterer Meilenstein war in 2016 die Initiierung eines dualen Studiengangs in Steuerlehre an der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS), der zu einem Bachelor-Abschluss führt. Damit hat die StBK Hessen einen wichtigen gesellschaftlichen Trend aufgegriffen und einen weiteren Baustein zur Fachkräftesicherung geschaffen. Die Sicherung des qualifizierten Nachwuchses ist ein wichtiges Anliegen aller Berufsangehörigen und die Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung muss in unseren Kanzleien höchste Priorität haben! Ich wünsche Ihnen bei der Ausbildung Ihrer künftigen Fachkräfte viel Erfolg! Ihr Lothar Herrmann Präsident

3 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Bestandsänderungen bei den Berufsausbildungsverträgen Registrierte Berufsausbildungsverträge Vorzeitig gelöste Berufsausbildungsverhältnisse Regionale Verteilung der neu registrierten Ausbildungsverträge Bestandsveränderungen bei Umschulungsverträgen 6 2. Statistische Auswertung Berufsausbildungsverträge Geschlecht und Vorbildung der Auszubildenden Laufdauer der Berufsausbildungsverträge Ausbildungsvergütung 9 3. Ausbildungsbereitschaft der Kanzleien 9 4. Statistik der Agenturen für Arbeit 9 5. Ausbildungszufriedenheit Prüfungsergebnisse Steuerfachangestellte Übersicht Prüfungsergebnis Zwischenprüfung Ergebnisse der Abschlussprüfungen Ergebnisse der Ergänzungsprüfungen Prüfungsergebnisse verschiedener Prüfungsteilnehmergruppen Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt Teilnehmerzahl / Geschlecht Altersstruktur der Prüfungsteilnehmer Berufliche Vorbildung der Prüfungsteilnehmer Notenspiegel 18

4 INHALTSVERZEICHNIS Seite 8. Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin Teilnehmerzahl / Geschlecht der Prüfungsteilnehmer Altersstruktur der Prüfungsteilnehmer Berufliche Vorbildung der Prüfungsteilnehmer Gesamtergebnis Fachwirtprüfung Notenspiegel Ergebnisse nach Prüfungsausschüssen Bestehensquote nach Ausschüssen in Prozent Bestehensquote landeseinheitlich Tätigkeitsbericht Ehrenamt in der beruflichen Aus- und Fortbildung Ausbildungsmarketing Duales Studium an der Frankfurt University Geänderte Prüfungsordnung Steuerfachwirt/in Neue Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater Tätigkeit des Berufsausbildungsausschusses Tätigkeit der Vorstandsabteilung Berufsausbildungswesen Ein Standpunkt des Bildungsexperten Prof. Dr. Klaus Hurrelmann 26 Anhang

5 1. Bestandsänderungen bei den Berufsausbildungsverträgen Die Auszubildendenstatistik der Steuerberaterkammer Hessen zum Beruf Steuerfachangestellte/r zeigt erneut einen Anstieg der Neuverträge und zwar um 3,9 %. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich somit im Berichtsjahr 2016 fort. Dies ist unter anderem auf ein intensives Ausbildungsmarketing der StBK Hessen in Zusammenarbeit mit engagierten Berufsangehörigen zurückzuführen, wie die Befragungen der Kammer zum Berufszugang zeigen. Ca. 21 % der 81 in 2016 befragten Auszubildenden wurden auf den Ausbildungsberuf durch Aktivitäten der StBK Hessen im Ausbildungsmarketing aufmerksam und dies war für 19 % der befragten Auszubildenden ausschlaggebend bei der Berufswahl. Bei 13 % spielten die Eltern bei der Berufswahl eine entscheidende Rolle, bei 14 % sonstige Familienangehörige und Freunde und bei 10 % die Beratung durch die Agentur für Arbeit. Immerhin 17 % trafen die Entscheidung aufgrund eines vorangegangenen Praktikums. Den Ausbildungskanzleien kann deshalb nur empfohlen werden, ihr Engagement auf Praktika zu erweitern. Auch weil ein vorheriges Kennenlernen die Berufsorientierung unterstützt und enttäuschte Erwartungen im Ausbildungsverhältnis und damit Ausbildungsabbrüche verhindern kann. Damit das Praktikum hierfür auch tatsächlich genutzt werden kann, stellt die StBK Hessen auf ihrer Website den Ausbildungskanzleien ein Praktikumspaket mit Musterverträgen und Musterfälle zur Bearbeitung durch die Praktikanten zur Verfügung. 1.1 Registrierte Berufsausbildungsverträge Neu eingetragene Berufsausbildungsverträge bei der StBK Hessen JAHR ZUGANG ÄNDERUNG GEGENÜBER VORJAHR (absolut) (in %) ,7 % ,3 % ,3 % ,0 % ,9 % Neu eingetragene Berufsausbildungsverträge bei den StBKs bundesweit Der positive Trend bei der Anzahl der geschlossenen Ausbildungsverträge in Hessen setzt sich nicht nur im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen fort, sondern auch im Ausbildungsberuf im Vergleich mit den Ausbildungszahlen in anderen Bundesländern. Erstmalig seit 2011 war bei den Steuerfachangestellten bundesweit ein Rückgang von 0,5 % zu verzeichnen. Hessen hingegen konnte 1

6 seinen Gesamtanteil auf 7 % der bundesweit abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r erhöhen. JAHR BUNDESWEIT HESSEN ANTEIL HESSEN IN % ,6 % ,6 % ,7 % ,7 % % 1.2 Vorzeitig gelöste Berufsausbildungsverhältnisse Die Gesamtzahl der vorzeitig gelösten Berufsausbildungsverhältnisse lag 2016 im Bezirk der StBK Hessen bei ca. 10 % und damit im Toleranzbereich. Nicht jede vorzeitige Vertragslösung stellt aber einen Abbruch der Ausbildung dar. In der Regel schließt die Hälfte der Personen, die einen Vertrag gelöst haben, erneut einen Ausbildungsvertrag ab. In diesen Fällen handelt es sich somit um Vertragswechsel innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung (mit und ohne Berufswechsel). Die Gründe für Vertragslösungen werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht mehr erhoben. Verschiedene Studien 1, die Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen nach den Ursachen von vorzeitigen Vertragslösungen befragen, kommen zu dem Ergebnis, dass Auszubildende mit vorzeitig gelöstem Vertrag überwiegend Gründe wie Konflikte mit Ausbildern und Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen nennen. In geringerem Maße werden auch persönliche und gesundheitliche Gründe sowie falsche Berufsvorstellungen genannt. Betriebe nennen überwiegend mangelnde Ausbildungsleistungen der Auszubildenden und deren mangelnde Motivation oder Integration in das Betriebsgeschehen. Dieses Antwortverhalten zeigt sich relativ stabil im Vergleich der unterschiedlichen Studien. Hierbei ist zu beachten, dass die direkte Frage nach Gründen noch keine Ursachenanalyse darstellt und wie die Befunde nahelegen die Gefahr nachträglicher Rechtfertigungen sowie wechselseitiger Schuldzuschreibungen besteht. Die StBK Hessen stellt ihren Mitgliedern diverse Hilfestellungen zur Verfügung, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. So stehen den Ausbildungskanzleien hessenweit 24 erfahrene Ausbildungsberater/innen zur Seite, die konfliktklärend eingeschaltet werden können. Des Weiteren kann auf ein durch Landesmittel finanziertes und gut ausgebautes Beratungsnetzwerk in Hessen zurückgegriffen werden. Zu nennen ist hier unter anderem die Initiative Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB). So können die QuABB- Ausbildungsberater bei sozialen Problemen der Auszubildenden unterstützen, beispielsweise bei Schulangst oder familiären Problemen. Es stehen unter bestimmten Voraussetzungen auch 1 Vgl. BiBB Datenreport 2016 mit weiteren Nachweisen. 2

7 finanzielle Fördermittel für die Ausbildungskanzleien zur Verfügung, um beispielsweise Nachhilfeunterricht für Auszubildende zu finanzieren oder die Weiterqualifizierung des ausbildenden Personals. Weitere Infos zu dem Förderprogramm sind unter abrufbar Gesamtzahl vorzeitig gelöster Berufsausbildungsverhältnisse JAHR AUFLÖSUNGEN ÄNDERUNG GEGENÜBER VORJAHR (absolut) (in %) ,3 % ,5 % ,2 % ,7 % ,2 % Nettozugang Unter Berücksichtigung der Löschungen, bezogen auf die in den jeweiligen Berichtsjahren neu registrierten Verträge, ergeben sich folgende Nettozugänge und Auflösungsquoten: JAHR NEUZUGÄNGE AUFLÖSUNGEN NETTOZUGANG AUFLÖSUNGSQUOTE ,6 % ,1 % ,4 % ,5 % ,5 % Prozentuale Auflösungsquote Gemessen am Gesamtbestand der ursprünglich registrierten Ausbildungsverhältnisse war die Auflösungsquote wie folgt: JAHR REGISTRIERT GELÖSCHT BEGINN FOLGEJAHR AKTIV AUFLÖSUNGSQUOTE ,8 % ,9 % ,7 % ,3 % ,6 % 3

8 Hierbei entfielen auf das jeweilige Ausbildungsjahr folgende Auflösungszahlen: 1. JAHR 2. JAHR 3. JAHR 4. JAHR Auflösungsgrund und Zeitpunkt der Vertragsauflösung Während der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit von 1-4 Monaten ist eine Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen allerdings auch dann, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Eine einvernehmliche Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses ist hingegen immer möglich. Die Statistik zum Auflösungszeitpunkt spiegelt diese rechtlichen Rahmenbedingungen wider: Nach der Probezeit sind Kündigungen durch die Ausbildungskanzlei die Ausnahme. ZEITPUNKT DER AUFLÖSUNGSGRUND VERTRAGSAUFLÖSUNG Vor Ausbildungsbeginn Während der Probezeit Kündigung durch Auszubildenden Kündigung durch Ausbildenden Im gegenseitigen Einvernehmen Nach der Probezeit Ausbildungsjahr Kündigung durch Auszubildenden Kündigung durch Ausbildenden Im gegenseitigen Einvernehmen Ausbildungsjahr Kündigung durch Auszubildenden Kündigung durch Ausbildenden Im gegenseitigen Einvernehmen Ausbildungsjahr Kündigung durch Auszubildenden Kündigung durch Ausbildenden Im gegenseitigen Einvernehmen Sonstige Gründe 1 0 Gesamtzahl der Auflösungen

9 1.3. Regionale Verteilung der neu registrierten Ausbildungsverträge Veränderungen in den Bezirken der Agentur für Arbeit (Berichtsjahr ) BEZIRK NR VERÄNDERUNG 2015/2016 ARBEITSAGENTUR Bad Hersfeld + Fulda % Bad Homburg 2 * % Darmstadt % Frankfurt % Gießen % Hanau % Kassel % Korbach % Limburg + Wetzlar % Marburg % Offenbach % Wiesbaden % Aus anderem 2 0 Kammerbezirk Gesamt % * wegen Neuordnung der Arbeitsagenturbezirke Schülerzahlen im Ausbildungsberuf nach Berufsschulen* ORT ANZAHL SCHÜLER BERUFSSCHULE Bad Hersfeld 36 Modellschule Obersberg Bad Nauheim 56 Berufliche Schulen am Gradierwerk Darmstadt 140 Martin-Behaim-Schule Frankfurt 272 Hans-Böckler Schule Fulda 70 Richard-Müller Schule Gießen 78 Max-Weber-Schule Hanau 70 Kaufmännische Schulen Hanau Kassel 154 Martin-Luther-King-Schule Korbach 36 Berufliche Schulen Waldeck-Frankenberg, Korbach, Bad Arolsen Limburg 42 Peter-Paul-Cahensly-Schule Marburg 38 Kaufmännische Schulen Marburg Obertshausen 85 Georg-Kerschensteiner-Schule Oberursel 47 Feldbergschule Oberursel Wetzlar 56 Theodor-Heuss-Schule Wiesbaden 103 Schulze-Delitzsch-Schule * Stand:

10 1.4. Bestandsveränderungen bei Umschulungsverträgen Die Anzahl der betrieblichen Umschulungsverhältnisse ist über die letzten Jahre betrachtet konstant geblieben. Offenbar agieren die meisten Ausbildungskanzleien noch mit traditionellen Verfahren und für Quereinsteiger werden bisher eher begrenzte Möglichkeiten erkannt. Dabei bietet das Feld der betrieblichen Umschulung ein erhebliches Arbeitsmarktpotenzial. Umschüler bringen dabei oft für die Kanzlei gewinnbringende Erfahrungen aus anderen Branchen, ausreichend Lebenserfahrung und Wissen mit und sind deshalb in der Kanzlei meist produktiv integrierbar. Umschüler haben sich in der Regel auch sehr bewusst für eine bestimmte Umschulung entschieden, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und sind deshalb entsprechend motiviert. Für Fragen zu diesem Thema stehen die Agenturen für Arbeit zur Verfügung. JAHR: Betriebliche Umschulungsverträge: Statistische Auswertung Berufsausbildungsverträge 2016 konnte ein leichter Anstieg bei der Gruppe der männlichen Auszubildenden festgestellt werden (Steigerung von knapp 4 % auf insgesamt 32 %). Der typische Steuer-Azubi ist aber weiblich und verfügt über eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte gehört bei den weiblichen Auszubildenden auch im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen mit Platz 12 unter den TOP 20 der Beliebtheitsskala 2. Bei den Schulabschlüssen spielt der Hauptschulabschluss so gut wie keine Rolle im Ausbildungsberuf. Das (Fach-)Abitur liegt mit über 70 Prozent hingegen weit vorn. Die zweitstärkste Gruppe stellen die Auszubildenden mit mittleren Schulabschlüssen dar. Die hohe schulische Qualifikation der Auszubildenden trägt dem anspruchsvollen Ausbildungsberuf Rechnung, bedeutet aber auch, dass Auszubildende nach Beendigung ihrer Ausbildung möglicherweise ein Studium anstreben. Die Ausbildungskanzleien können diesem Trend hin zu höheren Abschlüssen mit langfristigen und attraktiven Laufbahnplänen begegnen, um ihre Auszubildenden auch über die Ausbildung hinaus als qualifizierte Kanzleimitarbeiter/innen an sich zu binden. Die Möglichkeiten für eine karriereorientierte Laufbahnplanung sind gerade im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r hervorragend. Fortbildungsprüfungen zum/r Fachassistent/in Lohn und Gehalt und zum/r Steuerfachwirt/in sind attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Von besonderer Bedeutung für die Attraktivität des Ausbildungsberufes gilt aber vor allem der Praktikerzugang zur Steuerberaterprüfung. 2 Berufliche Bildung, Statistisches Bundesamt, Berichtszeitraum

11 2.1 Geschlecht und Vorbildung der Auszubildenden Aufteilung nach Geschlechtern JAHR WEIBLICH MÄNNLICH = 72 % 324 = 28 % = 72 % 329 = 28 % = 72 % 350 = 28 % = 72 % 345 = 28 % = 68 % 407 = 32 % Schulische Vorbildung der Auszubildenden JAHR FACH-/ABITUR MITTLERE REIFE HAUPTSCHULE SONSTIGE / AUSLAND ,8 % 28,8 % 1,7 % 0,8 % ,7 % 28 % 1,5 % 0,8 % ,4 % 28,9 % 0,7 % 3 % ,5 % 27,3 % 1,2 % 2 % ,1 % 26,4 % 1,1 % 2,4 % Schulische Vorbildung getrennt nach Geschlechtern FACH-/ ABITUR MITTLERE REIFE HAUPTSCHULE SONSTIGE AUSLAND GESAMT weiblich in % 68,7 % 26,8 % 1,5 % 3% 100 % männlich in % 73 % 25,6 % 0,2 % 1,2 % 100 % 2.2 Laufdauer der Berufsausbildungsverträge Die dreijährige Vertragsdauer ist bei Vertragsschluss auch 2016 die Regel. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann bei einer vorangegangenen abgeschlossenen Berufsausbildung gestellt werden. Bei guten Leistungen ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. JAHR LAUFDAUER 3 JAHRE LAUFDAUER 2,5 JAHRE LAUFDAUER 2 JAHRE

12 2.3 Ausbildungsvergütung Die Höhe der Ausbildungsvergütung spielt für die Ausbildungsplatzentscheidung eine wichtige Rolle 3. In dieser Frage beeinflussen insbesondere Eltern die jugendlichen Bewerber. Im Berichtszeitraum wurde die Empfehlung zur Ausbildungsvergütung von verschiedenen westdeutschen Steuerberaterkammern angehoben. Die Steuerberaterkammer Hessen liegt damit inzwischen unterhalb des Durchschnitts. Deshalb wurde eine moderate Anhebung vom Berufsbildungsausschuss der StBK Hessen angeregt und vom Vorstand der StBK Hessen beschlossen: Ab dem Ausbildungsjahr 2018 gilt demnach folgende Vergütungsempfehlung: 1. Ausbildungsjahr: 850 EUR, 2. Ausbildungsjahr: 950 EUR, 3. Ausbildungsjahr: EUR. Um den regionalen und individuellen Belangen der Ausbildungspraxen Rechnung zu tragen, dürfen die Sätze der Empfehlungen im Einzelfall auch weiterhin bis zu 20 % unterschritten werden Vergütungsempfehlung Hessen im bundesweiten Vergleich (Ausbildungsjahr 2017) 1. AUSBILDUNGSJAHR 2. AUSBILDUNGSJAHR 3. AUSBILDUNGSJAHR Empfehlung Hessen 750 EUR 810 EUR 900 EUR Ø bundesweit 736 EUR 825 EUR 918 EUR Ø West 788 EUR 876 EUR 966 EUR Ø Ost 570 EUR 665 EUR 765 EUR Verteilung der vereinbarten Ausbildungsvergütungen in ,5- UND 3-JÄHRIGE AUSBILDUNGSVERTRÄGE Ausbildungsjahr < * > JÄHRIGE AUSBILDUNGSVERTRÄGE Ausbildungsjahr < * > Hierin sind auch Verträge mit Teilzeitausbildung enthalten. 3 vgl. BiBB, Attraktivität der dualen Berufsausbildung,

13 3. Ausbildungsbereitschaft der Kanzleien 9,3 % der knapp Mitglieder der StBK Hessen haben im Berichtszeitraum Steuerfachangestellte ausgebildet. Damit bleibt die Ausbildungsbereitschaft im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert. Das ist deshalb bemerkenswert, da viele Steuerberaterkanzleien nach eigenen Angaben händeringend qualifiziertes Personal suchen und die Ausbildung als das beste Mittel gilt, um den Fachkräftebedarf auch künftig zu sichern. Kanzleien, die erstmalig ausbilden möchten, können auf ein umfassendes Beratungsangebot der StBK Hessen zurückgreifen. Darüber hinaus stellt die Kammer ihren Mitgliedern unter eine kostenlose Online- Ausbildungsplatzbörse zur Verfügung. Verhältnis der Ausbildungspraxen zur Anzahl der Mitglieder: JAHR ANZAHL MITGLIEDER ANZAHL AUSBILDUNGSPRAXEN ,7 % ,9 % ,2 % ,1 % ,3 % VERHÄLTNIS MITGLIEDER / AUSBILDUNGSPRAXEN 4. Statistik der Agenturen für Arbeit Im Ausbildungsjahr 2014 war bei den hessischen Agenturen für Arbeit n ein Mismatch von 79 unversorgten Ausbildungsplatzbewerbern gegenüber 42 unbesetzten Ausbildungsstellen zu vermelden. Im Jahr 2015 hatte sich diese Situation deutlich verbessert (13 unversorgte Bewerber gegenüber 12 unbesetzten Ausbildungsstellen) standen hingegen 10 unversorgte Bewerber nur noch einem unbesetzten Ausbildungsplatz gegenüber. Dies kann als Anhaltspunkt für eine insgesamt gute Beratung durch die Agenturen für Arbeit gewertet werden, bei der die StBK Hessen u.a. durch Teilnahme an den Berufsorientierungsveranstaltungen eingebunden ist. STICHTAG BEWERBER GEMELDETE AUSBILDUNGSSTELLEN gesamt unversorgt zum gesamt unbesetzt zum Quelle: Bundesagentur für Arbeit 9

14 5. Ausbildungszufriedenheit Die Kammer führt regelmäßig Umfragen bei den Absolventen der Sommer- und Winterabschlussprüfungen zur Ausbildungszufriedenheit durch. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 485 Prüflinge befragt. Auch wenn diese Umfragen lediglich eine Momentaufnahme widerspiegeln und möglicherweise vom Prüfungsverlauf beeinflusst sind, können hieraus doch einige Tendenzen abgeleitet werden. So ergibt sich hieraus eine insgesamt hohe Ausbildungszufriedenheit und zwar hinsichtlich der praktischen Ausbildung und des fachlichen Berufsschulunterrichts. Knapp 25 % der Ausbildungskanzleien werden von den Auszubildenden mit befriedigend und etwas über 10 % mit der Note ausreichend oder schlechter bewertet. Den Ausbildungskanzleien kann mit Blick auf eine längerfristige Mitarbeiterbindung deshalb nur empfohlen werden, im Rahmen der Ausbildung in einem engen Austausch mit den Auszubildenden zu sein und die Qualität ihrer Ausbildung immer wieder zu überprüfen. Der mittelbare Zusammenhang zwischen Ausbildungsqualität und Ausbildungszufriedenheit gilt als belegt 4. Als einwirkende Faktoren sind u.a. die Über- und Unterforderung der Auszubildenden zu benennen, der Umfang ausbildungsfremder Tätigkeiten, die fachliche Anleitung und die kollegiale Unterstützung, die Behandlung durch Ausbilder/innen sowie ein interessenförderndes Arbeitsklima. Mit dem Förderprogramm "gut ausbilden hilft Hessen Ausbildungskanzleien durch Qualifizierung der Kanzleileitung, des Ausbildungspersonals und der Auszubildenden. Auch die StBK Hessen bietet regelmäßig Workshops für Ausbildende und Ausbilder/innen an. Ergebnisse der Ausbildungszufriedenheitsumfragen 2016: Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildung hat Vorstellungen entsprochen Ja = 71 % überwiegend = 27 % Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Ausbildung hat Vorstellungen entsprochen Ja = 69%, überwiegend = 27 % Benotung praktische Ausbildung 1 = 19 %, 2 = 41 %, 3 = 27 %, 4 und schlechter = 13 % Benotung praktische Ausbildung 1 = 26 %, 2 = 41 %, 3 = 22 %, 4 und schlechter = 11 % Benotung fachlicher Berufsschulunterricht 1 = 12 %, 2 = 61 %, 3 = 22 %, 4 und schlechter = 5 % Benotung fachlicher Berufsschulunterricht 1 = 19 %, 2 = 54 %, 3 = 19 %, 4 und schlechter = 7 % Benotung allgemeiner Berufsschulunterricht 1 = 7 %, 2 = 57 %, 3 = 28 %, 4 und schlechter = 8 % Benotung allgemeiner Berufsschulunterricht 1 = 12 %, 2 = 55 %, 3 = 22 %, 4 und schlechter = 11 % 4 Vgl. z.b. Ausbildungsreport 2016, DGB 9/

15 6. Prüfungsergebnisse Steuerfachangestellte 6.1 Übersicht Prüfungsergebnis Zwischenprüfung Prüfungsleistung Zwischenprüfung 2016 MÄNGEL IN 1 FACH MÄNGEL IN 2 FÄCHERN MÄNGEL IN 3 FÄCHERN Prüfungsausschuss Anzahl Teilnehmer Ohne Mängel Steuerwesen Rechnungs-wesen Wirtschafts-& Sozialkunde Steuer- & Rechnungswesen Steuerwesen & Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen & Wirtschafts- und Sozialkunde Bad Hersfeld Bad Nauheim Darmstadt I Darmstadt II Frankfurt I Frankfurt II Frankfurt III Fulda Gießen Hanau Kassel I Kassel II Korbach Limburg Marburg Obertshausen Oberursel Wetzlar Wiesbaden I Wiesbaden II Gesamt

16 6.1.2 Festgestellte Mängel in der Zwischenprüfung - fachbezogen 1 FACH 2 FÄCHER 3 FÄCHER Teilnehmer mit Mängeln insgesamt Steuerwesen Rechnungswesen Wirtschaft- und Sozialkunde Steuerwesen & Rechnungswesen Steuerwesen & Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen & Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen & Wirtschafts- und Sozialkunde & Steuerwesen JAHR =19,7 % 12 =15,8 % 11 =14,5 % 15 =19,7 % 4 = 5,3 % 7 =9,2 % 12 =15,8 % =20,4 % 5 = 4,9 % 36 =35 % 13 =12,6 % 7 = 6,8 % 4 =3,9 % 17=16,5 % =2,5 % 7 = 5,9 % 50 =42,4 % 9 =7,6 % 15 =12,7 % 9 =7,6 % 25 =21,2 % = 6 % 32 =27,6 % 29 = 25 % 10 = 8,6 % 5 = 4,3 % 18 =15,5 % 15 = 12,9 % =9,9% 5=3,3% 61=40,1% 9=5,9% 20=13,2% 5=3,3 37=24, Entwicklung der Zwischenprüfungsleistungen seit 2010 JAHR ANZAHL TEILNEHMER OHNE MÄNGEL MIT MÄNGEL (78 %) 76 (22 %) (68 %) 103 (32 %) (71 %) 118 (29 %) (72 %) 116 (28 %) (65,5 %) 152 (34,5 %) 6.2 Ergebnisse der Abschlussprüfungen Entwicklung der Teilnehmerzahlen PRÜFUNGSTERMIN SOMMERPRÜFUNG TERMIN WINTERPRÜFUNG GESAMT / / / / / Prüfungsteilnehmer insgesamt:

17 6.2.2 Aufteilung nach Laufdauer des Ausbildungsvertrages PRÜFUNGSTERMIN LAUFDAUER DER BERUFSAUSBILDUNGSVERTRÄGE EXTERNE 3 Jahre 2,5 Jahre* 2 Jahre*/** Sommer (68,8 %) 5 (1,7 %) 22 (7,3 %) 67 (22,2 %) Winter 2012/13 10 (11,5 %) 55 (63,2 %) 10 (11,5 %) 12 (13,8 %) Sommer (79,3 %) 6 (2,0 %) 26 (8,7 %) 30 (10,0 %) Winter 2013/14 12 (12,4 %) 61 (62,9 %) 3 (3,1 %) 21 (21,6 %) Sommer (77,3 %) 23 (8,6 %) 23 (8,6 %) 15 (5,6 %) Winter 2014/15 13 (8,4 %) 96 (61,9 %) 5 (3,2 %) 41 (26,5 %) Sommer (83,0 %) 6 (2,1 %) 26 (9,0 %) 17 (5,9 %) Winter 2015/16 20 (10,5 %) 128 (67,0 %) 2 (1,0 %) 41 (21,5 %) Sommer (77,2%) 7 (2,3%) 31 (10,3%) 31 (10,3%) Winter 2016/17 20 (10,8%) 106 (57,3%) 4 (2,2%) 55 (29,7%) *inkl. Prüflinge, die die Prüfung vorzeitig absolviert haben ** inkl. Prüflinge mit betrieblichen Umschulungsverträgen Entwicklung der Prüfungsergebnisse PRÜFUNGSTERMIN NOTE 1 NOTE 2 NOTE 3 NOTE 4 Sommer (2,6 %) 93 (33,8 %) 121 (44,0 %) 54 (19,6 %) Winter 2012/13 6 (7,4 %) 28 (34,6 %) 26 (32,1 %) 21 (25,9 %) Sommer (4,3 %) 77 (27,5 %) 112 (40,0 %) 79 (28,2 %) Winter 2013/14 8 (8,8 %) 36 (39,6 %) 34 (37,4 %) 13 (14,3 %) Sommer (8,0 %) 61 (24,4 %) 110 (44,0 %) 59 (23,6 %) Winter 2014/15 4 (2,7 %) 43 (28,7 %) 68 (45,3 %) 35 (23,3 %) Sommer (8,9 %) 85 (31,5 %) 102 (37,8 %) 59 (21,9 %) Winter 2015/16 15 (8,7 %) 72 (41,6%) 55 (31,8 %) 31 (17,9 %) Sommer (5,9%) 54 (21,2%) 114 (44,7%) 72 (28,2%) Winter 2016/ (4,8%) 66 (40,0%) 54 (32,7%) 37 (22,4%) 13

18 6.2.4 Nicht bestandene Abschlussprüfung In den Jahren haben knapp 14 % der Prüflinge die Abschlussprüfung nicht bestanden. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: PRÜFUNGSTERMIN QUOTE Sommer ,4 % Winter 2013/2014 6,2 % Sommer ,1 % Winter 2014/2015 3,2 % Sommer ,6 % Winter 2015/2016 9,4 % Sommer ,2 Winter 2016/ , Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Prüfungsausschuss Sommerprüfung 2016 PRÜFUNGS- AUSSCHUSS ANZAHL TEILNEHMER BESTANDEN MIT DER NOTE NICHT BESTANDEN gesamt davon Wiederholer bestanden gesamt davon Wiederholer Bad Hersfeld Bad Nauheim Darmstadt I Darmstadt II Frankfurt I Frankfurt II Frankfurt III Fulda Gießen Hanau Kassel I Kassel II Korbach Limburg Marburg Obertshausen Oberursel Wetzlar Wiesbaden I Wiesbaden II Gesamt

19 6.2.6 Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Prüfungsausschuss Winterprüfung 2016/2017 PRÜFUNGS- AUSSCHUSS ANZAHL TEILNEHMER BESTANDEN MIT DER NOTE NICHT BESTANDEN gesamt davon Wiederholer bestanden gesamt Davon Wiederholer Darmstadt I Frankfurt I Frankfurt II Frankfurt III Fulda Gießen Hanau Kassel I Obertshausen Oberursel Wiesbaden I Gesamt Ergebnisse der Ergänzungsprüfungen Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei nicht ausreichendem Ergebnis in der schriftlichen Prüfung eine Ergänzungsprüfung absolviert werden. Ziel ist es hierbei, die Note zu verbessern und nachfolgend die Abschlussprüfung insgesamt zu bestehen. Anzahl Ergänzungsprüfungen: PRÜFUNGS- TERMIN ANZAHL INSGESAMT OHNE ERFOLG MIT ERFOLG DAVON ABSCHLUSSPRÜFUNG BESTANDEN Winter 2014/ Sommer Winter 2015/ Sommer Winter 2016/

20 6.4 Prüfungsergebnisse verschiedener Prüfungsteilnehmergruppen Vorzeitige Prüfungsteilnahme nach 10 Abs. 1 Prüfungsordnung PRÜFUNGSTERMIN ANZAHL PRÜFLINGE BESTANDEN NICHT BESTANDEN Sommer Winter 2012/ Sommer Winter 2013/ Sommer Winter 2014/ Sommer Winter 2015/ Sommer Winter 2016/ Schulische Vorbildung und Nichtbestehensquote SCHULISCHE VORBILDUNG ANZAHL NICHT BESTANDEN IN PROZENT Hauptschule ,0 13,5 3 Realschule ,7 35,1 22,7 (Fach-)Abitur ,8 18,9 28,8 ohne Angabe ,5 32,4 45, Laufdauer der Berufsausbildungsverträge und Nichtbestehensquote PRÜFUNGSTERMIN LAUFDAUER DER VERTRÄGE EXTERNE GESAMT 2 Jahre 2,5 Jahre 3 Jahre Sommer Winter 2012/ Sommer Winter 2013/ Sommer Winter 2014/ Sommer Winter 2015/ Sommer Winter 2016/ Setzt man die o. a. festgestellten Ergebnisse mit der nach der Laufdauer der Berufsausbildungsverhältnisse unterteilten Gesamtzahl der zwischen 2012 und 2016 an der 16

21 Abschlussprüfung teilgenommenen Prüflinge sowie mit den externen Prüfungsteilnehmern dieses Zeitraumes (s.o.) in Beziehung, so ergibt sich folgendes Bild: LAUFDAUER DER VERTRÄGE EXTERNE GESAMT Jahre 2,5 Jahre 3 Jahre Teilnehmer insgesamt Nicht bestanden Quote in % 6,6 0,2 8,7 20,8 8, Externe Prüfungsteilnehmer nach 10 Abs. 2 Prüfungsordnung PRÜFUNGSTERMIN ANZAHL PRÜFLINGE BESTANDEN NICHT BESTANDEN Sommer Winter 2012/ Sommer Winter 2013/ Sommer Winter 2014/ Sommer Winter 2015/ Sommer Winter 2016/ Prüfungsergebnisse bei außerbetrieblicher Umschulung Im Berichtszeitraum wurden 46 externe Umschüler zur Steuerfachangestelltenprüfung zugelassen. 50 % der Umschüler haben ihre Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt oder negativ formuliert: Lediglich 50 % der externen Umschüler haben ihr Umschulungsziel erreicht. Den Agenturen für Arbeit und den Umschulungsträgern ist deshalb eine Ursachenanalyse anzuraten. Prüfungsergebnisse externe Umschüler: PRÜFUNGSTERMIN BESTANDEN NOTE NICHT BESTANDEN Sommer Winter 2016/ gesamt

22 7. Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt Die Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt stellt einheitliche und vergleichbare Fähigkeiten in der Lohnsachbearbeitung sicher. Mit diesem Abschluss können die Prüfungsteilnehmer ihre Kompetenzen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung belegen. Die Bestehensquote lag bei dieser Prüfung in 2016 bei 48 %, in 2015 bei 61 % der Prüfungsteilnehmer. Angesichts dieser Quote kann den Prüfungsteilnehmern nur eine gründliche Vorbereitung und ein intensives Klausurentraining ans Herz gelegt werden. 7.1 Teilnehmerzahl / Geschlecht PRÜFUNG ANZAHL PRÜFLINGE WEIBLICH MÄNNLICH (88 %) 12 (12 %) (92 %) 5 (8 %) 7.2 Altersstruktur der Prüfungsteilnehmer PRÜFUNG - 25 JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE 41+ JAHRE Berufliche Vorbildung der Prüfungsteilnehmer PRÜFUNG BERUFLICHE VORBILDUNG ANZAHL 2015 Steuerfachangestellte 70 (71 %) Andere Vorbildung 18 (29 %) 2016 Steuerfachangestellte 48 (79 %) Andere Vorbildung 13 (21 %) 7.4 Notenspiegel NOTE SCHRIFTLICHER PRÜFUNGSTEIL MÜNDLICHER PRÜFUNGSTEIL Nicht bestanden GESAMTNOTE 18

23 8. Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in Die Fortbildungsprüfung zum/r Steuerfachwirt/in gilt gemeinhin als sehr anspruchsvoll. Wer diese Prüfung erfolgreich ablegt, kann seine Zulassung zur Steuerberaterprüfung um drei Praxisjahre abkürzen. Bei dem Prüfungsdurchlauf 2016/2017 haben knapp 81 % der 88 Teilnehmer/innen die Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt. Hiervon konnten 10 Prüflinge die Note gut erreichen. 8.1 Teilnehmerzahl / Geschlecht der Prüfungsteilnehmer JAHR ANZAHL PRÜFLINGE WEIBLICH MÄNNLICH 2012/ (73,3 %) 28 (26,7 %) 2013/ (79,1 %) 23 (20,9 %) 2014/ (68,1 %) 37 (31,9 %) 2015/ (75,4 %) 28 (24,6 %) 2016/ (76,1 %) 21 (23,9 %) 8.2 Altersstruktur der Prüfungsteilnehmer JAHR -25 JAHRE JAHRE JAHRE JAHRE 41 +JAHRE 2012/13 25 (23,8 %) 52 (49,5 %) 13 (12,4 %) 8 (7,6 %) 7 (6,7 %) 2013/14 26 (23,6 %) 55 (50,0 %) 14 (12,7 %) 9 (8,2 %) 6 (5,5 %) 2014/15 10 (8,6 %) 65 (56 %) 25 (21,6 %) 9 (7,8 %) 7 (6,0 %) 2015/16 18 (15,8 %) 63 (55,3 %) 18 (15,8 %) 9 (7,9 %) 6 (5,3 %) 2016/17 12 (13,6 %) 46 (52,3 %) 12 (13,6 %) 8 (9,1 %) 10 (11,4 %) 8.3 Berufliche Vorbildung der Prüfungsteilnehmer VORBILDUNG 2012/ / / / /17 Steuerfachangestellte Andere Vorbildung 91 (86,7 %) 92 (83,6 %) 101 (87,1 %) 102 (89,5 %) 76 (86,4 %) 14 (13,3 %) 18 (16,4 %) 15 (12,9 %) 12 (10,5 %) 12 (13,6 %) 8.4 Gesamtergebnis Fachwirtprüfung PRÜFUNGSTERMIN TEILNEHMER BESTANDEN NICHT BESTANDEN gesamt schriftlich mündlich 2012/ * 2013/ / / /

24 8.5 Notenspiegel PRÜFUNGSTERMIN BESTANDEN MIT DER GESAMTNOTE (IN PROZENT) / (6,3 %) 16 (25,4 %) 43 (68,3 %) 2013/ (12,5 %) 22 (33,8 %) 41 (63,1 %) 2014/ (7,1 %) 23 (32,9 %) 42 (60,0 %) 2015/ (1,5 %) 19 (28,4 %) 47 (70,1 %) 2016/ (14,1 %) 22 (31,0 %) 39 (54,9 %) Zum Vergleich: Gesamtergebnis bundesweit NOTE ANZAHL IN % sehr gut 1 0,1 % gut 89 6,8 % befriedigend ,3% ausreichend ,8 % nicht bestanden ,4 % 8.6 Ergebnisse nach Prüfungsausschüssen BESTANDEN MIT DER NOTE NICHT BESTANDEN Prüfungsausschuss Anzahl davon Wiederholer bestanden schriftlich mündlich gesamt davon Wiederholer Frankfurt I Frankfurt II Frankfurt III Gießen Kassel Gesamt Bestehensquote nach Ausschüssen in Prozent AUSSCHUSS 2012/ / / / /17 Frankfurt/ Main I 52,2 51,9 43,5 56,5 77,8 Frankfurt/ Main II 64,0 58,3 53,8 36,4 65,0 Frankfurt/ Main III 45,8 44,0 51,9 50,0 82,4 Gießen 81,0 66,7 80,0 73,5 92,0 Kassel 58,3 80,0 * 76,9 87,5 *Nicht geprüft 20

25 8.8 Bestehensquote landeseinheitlich PRÜFUNGSTERMIN BESTEHENSQUOTE BESTEHENSQUOTE BUNDESWEIT 2012/13 60,0 % 2013/14 58,0 % 2014/15 60,3 % 2015/16 58,8% 2016/17 80,7 % 79,6 % 9. Tätigkeitsbericht 9.1 Ehrenamt in der beruflichen Aus- und Fortbildung Im Berichtsjahr 2016 haben sich über 500 Berufsangehörige als Prüferinnen und Prüfer, in den Prüfungsaufgabenausschüssen, als Ausbildungsberater/innen und für das Ausbildungsmarketing engagiert. Die Leistungsbilanz kann sich sehen lassen: Die reibungslose Durchführung der jährlichen Zwischenprüfung, zwei Abschlussprüfungen, die Fortbildungsprüfung zum/r Fachassistent/in Lohn und Gehalt und die Steuerfachwirtprüfung belegen das beispielhafte Engagement und die hohe Qualität in der ehrenamtlichen Tätigkeit. Dank der Unterstützung durch das Ehrenamt konnte die StBK Hessen in 2016 an über 60 Ausbildungsmessen und Berufsorientierungstagen teilnehmen. Die ehrenamtlichen Ausbildungsberater/innen der StBK Hessen stehen den Kanzleien und den Auszubildenden mit Rat und Tat und hohem persönlichen Einsatz zur Seite. Die Vorstandsabteilung Berufsausbildungswesen und der Berufsbildungsausschuss wirken auf eine stetige Weiterentwicklung der Qualität im Berufsausbildungswesen hin. Die Verdienste des Ehrenamtes können nicht hoch genug gewürdigt werden: Wer sich ehrenamtlich in der StBK Hessen engagiert, macht sich um den gesamten Berufsstand verdient und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung! 9.2 Ausbildungsmarketing Die StBK Hessen hat 2016 über EUR in das Ausbildungsmarketing investiert und das mit Erfolg! Denn eine Befragung der StBK Hessen über den Berufszugang in 2016 zeigt, dass über 20 % der befragten Auszubildenden durch die verschiedenen Marketingmaßnahmen der Kammer auf den Ausbildungsberuf aufmerksam wurden Ausbildungsmessen und Berufsorientierungstage Die StBK Hessen hat in 2016 an über 60 Ausbildungsmessen und Berufsorientierungstagen teilgenommen und das hessenweit. So war sie beispielsweise vertreten in Bad Arolsen, Bad Camberg, Bad Hersfeld, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Bad Wildungen, Bebra, Bensheim, Borken, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Dreieich, Edertal, Frankenberg, Frankfurt, Fritzlar, Fulda, 21

26 Flörsheim, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Hofheim, Hessisch Lichtenau, Idstein, Kirchhain, Kassel, Korbach, Michelstadt, Neu-Isenburg, Obertshausen, Offenbach, Reichelsheim, Reinheim Rüsselsheim, Oberursel, Schwalmstadt-Ziegenhain, Spangenberg, Wetzlar. Für die Durchführung der Messen steht eine umfangreiche Messeausstattung zur Verfügung Online-Ausbildungsportal Das Ausbildungsportal der StBK Hessen informiert zielgruppenorientiert und u.a. mit einem Imagefilm über den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r und seine vielfältigen Karrieremöglichkeiten. Die integrierte Ausbildungsplatzbörse weist auf stets aktuelle Ausbildungsplätze hin. Darüber hinaus stehen Bewerbungstipps zur Verfügung. Das Portal wird intensiv durch die Messewerbemittel und durch Anzeigenschaltung in Suchmaschinen beworben Signet und Urkunde für Ausbildungskanzleien - Mit Ausbildung werben Kanzleien, die junge Menschen zu Steuerfachangestellten ausbilden, können mit dem Signet Wir bilden aus! auf ihrer Internetseite oder mit einer Urkunde in ihren Kanzleiräumen für sich werben. Mit diesen Angeboten will die StBK Hessen ihren Mitgliedern ermöglichen, ihr wertvolles Engagement in der Ausbildung öffentlich zu machen. Ganz nach dem Motto: Tue Gutes und sprich darüber! Denn Ausbildung ist Werbung für die Kanzleien und wer ausbildet, engagiert sich gesellschaftlich und macht sich um den ganzen Berufsstand verdient. 9.3 Duales Studium an der Frankfurt University Auf Initiative der Steuerberaterkammer Hessen hat die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) 2016 einen dualen Bachelor-Studiengang Steuerlehre eingerichtet. Der Studiengang wird erstmalig ab dem Wintersemester 2017/2018 angeboten. Das gemeinsame Engagement wurde durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung bekräftigt. Vorrangiges Ziel ist die Fachkräftesicherung. Die Hochschule verspricht sich hiervon aber auch wichtige Impulse aus der Praxis für die Forschung. Der duale Studiengang Steuerlehre bietet eine zielgerichtete und fundierte akademische Ausbildung, die fachlich und methodisch auf eine berufliche Tätigkeit in den kooperierenden Steuerberaterpraxen vorbereitet. Voraussetzung für das Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung sowie ein Studien- und Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Steuerberaterpraxis. Das Studium gliedert sich in theoretische und praxisbezogene Studienabschnitte: In der Theoriephase werden Inhalte in den Kernfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften vermittelt. Parallel hierzu wird der Bereich der Steuerlehre vertieft. Im Rahmen der Praxisphase erfolgt die Wissensvermittlung anhand praktischer Problemlösungen in den kooperierenden Steuerberaterpraxen. Interdisziplinäres Denken und vernetztes Handeln werden durch die enge Kooperation mit strategischen Partnern des 22

27 steuerberatenden Berufes in besonderem Maße gefördert. Das Studium dauert sechs Semester und startet jedes Jahr im Wintersemester. Der Studiengang verbindet Theorie und Praxis des Steuerrechts und ebnet den Weg zum Steuerberaterexamen, das nach erfolgreichem Studienabschluss und einer weiteren dreijährigen praktischen Tätigkeit abgelegt werden kann. Weitere Informationen unter: Prof. Dr. Frank Dievernich, Präsident der Frankfurt UAS und Lothar Herrmann, Präsident der StBK Hessen, unterzeichnen im November 2016 den Kooperationsvertrag 9.4 Geänderte Prüfungsordnung Steuerfachwirt/in Auf Anregung der Ausbildungskanzleien hat die StBK Hessen eine Lockerung der zeitlichen Vorgaben bei der Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung umgesetzt. In 9 Abs. 1 und 2 der Prüfungsordnung war zuvor geregelt, dass bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen auf den Monat, der der schriftlichen Prüfung vorausgeht (November), abgestellt wurde. Die schriftliche Prüfung findet bundesweit jeweils im Dezember eines Jahres statt. Demnach musste bislang die dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit spätestens am 30. November des Prüfungsjahres erfüllt sein. Für Prüflinge, die ihre Steuerfachangestelltenprüfung im Winter abgelegt hatten, waren damit bis zur möglichen Ablegung der Steuerfachwirtprüfung im ungünstigen Falle eine Wartezeiten von einem zusätzlichen Jahr verbunden. Besonders motivierte Absolventen wurden so in ihren Fortbildungsaktivitäten ausgebremst, weil sie im dritten Tätigkeitsjahr nach Abschluss ihrer 23

28 Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten bis zur nächst möglichen Steuerfachwirtprüfung keine vollen drei Jahre Praxiszeit nachweisen konnten. Dies wurde nun im Interesse der Prüfungsteilnehmer geändert. Nunmehr wird auf den der Prüfung folgenden Monat (Januar) abgestellt. Die neue Prüfungsordnung ist am 01. August 2016 in Kraft getreten Neue Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater Hessenweit engagieren sich insgesamt 24 Berufsangehörige ehrenamtlich für die Ausbildungsberatung. Sie stehen den Ausbildungskanzleien und den Auszubildenden beratend zur Seite, vermitteln bei Konflikten und pflegen den engen Kontakt und Austausch zu den Berufsschulen. Im November 2016 hat die StBK Hessen alle Ausbildungsberater zu einem Erfahrungsaustausch nach Frankfurt eingeladen. Bei dieser Gelegenheit wurde ihnen zur Unterstützung ihrer Ausbildungsberatung ein Workshop zur Gesprächsführung angeboten und sie wurden über aktuelle Fördermöglichkeiten der Ausbildungskanzleien in Hessen informiert. Für den Main-Kinzig-Kreis, für Gießen und den Vogelsbergkreis wurden 2016 die folgenden Ausbildungsberater/innen neu berufen: Ich engagiere mich ehrenamtlich als Ausbildungsberaterin, weil ich es wichtig finde eine gute und fundierte Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen. Ich möchte den Auszubildenden und den Ausbildungspraxen beratend und vermittelnd zur Seite stehen, damit dieses Ziel auch mit viel Motivation und Freude erreicht werden kann. Denn nur wenn der Auszubildende Spaß an dem Beruf, und die Ausbildungspraxis Freude an der Ausbildung junger Leute hat, kann der Nachwuchs an Fachkräften gesichert werden. Tanja Wohlgezogen Ausbildungsberaterin Main-Kinzig-Kreis Ich engagiere mich ehrenamtlich als Ausbildungsberaterin, weil es mir am Herzen liegt, junge Menschen auf dem Weg in die Berufswelt fachkompetent zu begleiten, sie zielorientiert und praxisnah zu unterstützen und ihnen zu helfen, auftauchende Probleme anzugehen und zu lösen. Problemstellungen bedeuten Herausforderungen, an denen die Auszubildenden wachsen und lernen, ihre eigenen Strategien zu entwickeln. Ich höre zu, stelle Fragen und stehe mit Rat und Tat an ihrer Seite. Birgit Besser Ausbildungsberaterin Gießen / Vogelsbergkreis 24

29 Ich engagiere mich ehrenamtlich als Ausbildungsberater, weil die Ausbildung qualifizierten Nachwuchses eine der Herausforderungen darstellt, um veränderten Arbeitsprozessen und zunehmender Digitalisierung in unserer Branche zu begegnen. Es würde mich freuen, meinen Teil dazu beitragen zu können, damit unsere Auszubildenden für zukünftige Anforderungen bestens gerüstet sind. Mario Hofmann Ausbildungsberater Gießen / Vogelsbergkreis 9.6 Tätigkeit des Berufsbildungsausschusses in 2016 Nach 77 BBiG hat die StBK Hessen als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes einen Berufsbildungsausschuss zu errichten. Dem Berufsbildungsausschuss der StBK Hessen gehören jeweils sechs Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an. Seine Aufgaben sind in 79 BBIG festgelegt. So hat er u.a. auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss u.a. das Thema Zukünftige Anforderungen an den Beruf des/der Steuerfachangestellten / Digitalisierung des Berufs aufgegriffen und für eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung votiert. Auch das Thema Ausbildungsnachweis als Instrument der Qualitätssicherung wurde aufgegriffen und eine Digitalisierung des Berichtsheftes angeregt. 9.7 Tätigkeit der Vorstandsabteilung Berufsausbildungswesen Die Vorstandsabteilung Berufsausbildungswesen ist vom Vorstand beauftragt, Vorschläge für die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung des Berufsausbildungswesens der Kammer zu entwickeln und erfüllt gegenüber dem Vorstand eine beratende Funktion. Weitere Aufgaben können gem. 10 Abs. 3 der Satzung der StBK Hessen vom Vorstand auf die Vorstandsabteilung übertragen werden. Die gesetzlich normierten Aufgaben des Berufsausbildungsausschusses bleiben hiervon unberührt. Die Vorstandsabteilung berichtet gegenüber dem Vorstand in regelmäßigen Abständen über ihre Arbeit. Im Berichtszeitraum hat die Vorstandsabteilung u.a. auf die Weiterentwicklung des Ausbildungsmarketings, einen hessenweiten Erfahrungsaustausch der Ausbildungsberater/innen und die Bestellung weiterer Ausbildungsberater/innen angeregt. Die Vorstandsmitglieder waren darüber hinaus bei der Erteilung von Ausbildungsgenehmigungen, der Überprüfung von Ausbildungsstellen und der Realisierung des dualen Studienganges an der Frankfurt University aktiv. 25

30 10. Ein Standpunkt des Bildungsexperten Prof. Dr. Klaus Hurrelmann Berufsausbildung und Studium verbinden! Immer mehr junge Deutsche machen das Abitur. Es gilt als Hochschulreife, und so wird es auch verstanden: Wer es hat, will entweder sofort oder später studieren. Darunter leidet die traditionelle duale Ausbildung, die Kombination aus theoretischer Ausbildung in der Berufsschule und praktischer in einer betrieblichen Lehre. Ist das eine gute oder eine schlechte Entwicklung? Sie ist grundsätzlich gut, denn je besser die junge Generation ausgebildet ist, desto höher sind ihre Leistungsfähigkeit und ihr soziales Engagement. Die Akademisierung der beruflichen Qualifikation wird von der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD seit Jahren völlig zu Recht nachdrücklich propagiert, weil moderne Volkswirtschaften nur so auf die komplexen Arbeitsanforderungen und die internationale Verflechtung der Absatzmärkte reagieren und ihre demokratische Kultur weiterentwickeln können. Die Wirtschaftskrise mit dem Höhepunkt im Jahr 2008 hat den Angehörigen der jungen Generation gezeigt, wie schwierig der Übergang von der Bildungs- in die Arbeitswelt geworden ist. Die jungen Leute haben, unterstützt durch ihre Eltern, auf ihre Weise die Konsequenzen daraus gezogen: Sie investieren immer mehr in ihre Bildung. Jahr für Jahr steigt der Anteil der Jugendlichen, die hochwertige Bildungsgänge und Qualifikationszertifikate erwerben. Der Bildungsgang der Hauptschule wird immer unattraktiver. Auch die Realschulen büßen an Anziehungskraft ein. Demgegenüber wächst die Quote der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten an der gesamten Schülerschaft kontinuierlich an. Heute erwerben schon über 50 Prozent aller Schulabsolventen die Hochschulzugangsberechtigung, mit weiter steigender Tendenz. Es ist, als ob sie alle die Botschaft der OECD verinnerlicht hätten. Nicht so gut an der Entwicklung ist, dass die duale Ausbildung leidet. Aber sie kann nicht dadurch attraktiver werden, dass wir versuchen, weniger jungen Leuten zum Abitur zu verhelfen. Im Gegenteil, ihre Chance liegt darin, gerade auch für Abiturienten attraktiv zu werden. Das können wir erreichen, wenn schon in der Mittelstufe des Schulsystems die Weichen dafür gestellt werden. Dort sollten neben dem Gymnasium nur noch Schulformen mit mehreren Bildungsgängen und beruflichen Komponenten angeboten werden, die ebenfalls bis zum Abitur führen, aber auf einem anderen pädagogischen Weg als das Gymnasium. Sie sollten den Berufs- und Praxisbezug in den Vordergrund stellen und fachübergreifenden Unterricht im Rahmen von Projektarbeit praktizieren. Damit machen sie ihre Schülerinnen und Schüler vom ersten Tag an auf die Berufswelt neugierig, auch dann wenn sie das Abitur erwerben. Die heutigen Berufsschulen, an denen schon heute viele das Abitur erwerben, sind die ideale Oberstufe für diese integrierten Schulen. Und: Die Dualen Hochschulen bilden die konsequente Fortführung im tertiären Ausbildungssektor. (veröffentlicht in 1/2017) 26

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