QMS. Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagementsystems DER DUALEN HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
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1 QMS MS MS Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagementsystems DER DUALEN HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
2 Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagementsystems DER DUALEN HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
3 Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stand April 2014 Verantwortlich: Prof. Dr. phil. habil. Ulf-Daniel Ehlers, Friederike Leisener Die vorliegende Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagementsystems bezieht sich auf den Stand des Landeshochschulgesetzes LHG (vom 1. Januar 2005), geändert durch Zweites Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform (ZHFRUG) (vom 03. Dezember 2008), insbesondere Art. 1 Gesetz zur Errichtung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und Art. 2 Änderung des Landeshochschulgesetzes. Der vorliegende Text bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen. Alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde an einigen Stellen auf die zweifache Schreibweise verzichtet.
4 Inhalt 1. Vorwort des Vizepräsidenten Leitbild und Qualitätsziele Ableitung der Qualitätsziele aus dem Leitbild der DHBW Kernprozesse in Studium und Lehre an der DHBW Das QM-System der DHBW im Überblick Systemakkreditierung Kontinuierliche Verbesserung im Qualitätsmanagement der DHBW Interner Akkreditierungsprozess von Studienangeboten Stärkung der Maßnahmenorientierung durch Qualitätszirkel Prinzipien des lokalen Qualitätsmanagements Selbst- und Fremdevaluation an der DHBW Jährliche Evaluation von Studium und Lehre Jährliche Evaluation des Prüfungswesens Berichterstellung aus den erhobenen Daten (vereinfachte Darstellung) Nutzung von Q-Eval bei der Berichterstellung Maßnahmenplanung aus der Evaluation Lokale und landesweite Qualitätssteuerung Aufgaben der lokalen Qualitätssteuerung Landesweite Qualitätssteuerung Gesamtüberblick zum Qualitätssystem Rechtliche Grundlagen und Leitlinien im Qualitätsmanagement Gesetze, Verordnungen, Satzungen (Auswahl) Leitlinien (Auswahl) Anlagen
5 1. Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, in ihrem Leitbild verpflichtet sich die DHBW zur ständigen Überprüfung ihrer Konzepte und zu einem gelebten Prozess der kontinuierlichen Verbesserung. Als systemakkreditierte Hochschule hat die DHBW nachgewiesen, dass sie dieser Verpflichtung durch ihr Qualitätssystem systematisch und umfassend nachkommt. Durch das Qualitätssystem hat die DHBW sich Regeln gegeben, wie sie die Qualität ihrer Studiengänge kontinuierlich prüft und gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Studienqualität umsetzt. Durch die Systemakkreditierung hat sich die DHBW zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet und damit zugleich die Verantwortung übernommen, autonom die Qualität in Studium und Lehre zu sichern und weiter zu verbessern. Die hohe Studienqualität, die Merkmal eines DHBW-Studiums ist, erreicht die DHBW jedoch nicht vornehmlich durch die Einhaltung der Regeln zur Evaluation und Maßnahmenplanung, sondern durch das hohe Engagement ihrer Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen, der Professoren und Professorinnen sowie den Lehrenden, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, den Dualen Partnern und ihrer aktiven Studierendenschaft. Als Vizepräsident für Qualität und Lehre ist es mir ein besonderes Anliegen, dass das Qualitätssystem beide Seiten stimmig zusammenführt: Auf der einen Seite muss Qualitätsmanagement die Einhaltung bestimmter Regeln und Standards sichern und hierin auch bestimmten formalen Kriterien genügen, auf der anderen Seite kann das im Leitbild festgehaltene Selbstverständnis einer lernenden Organisation nur dann zur Umsetzung kommen, wenn sich alle Beteiligten aktiv einbringen, und auch abseits des Regelungsbestands die ständige Verbesserung der Qualität vorantreiben. Das QM-System der DHBW wird diesem Anspruch gerecht, indem es zwar einerseits klare Regeln z.b. zur Evaluation, Berichtslegung und Maßnahmenplanung vorgibt, andererseits aber durch Qualitätszirkel, offene Plattformen wie das Innovationsforum und landesweit gemeinsam durchgeführ- 4 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
6 ten Projekten zur Verbesserung der Lehrqualität an Ihren Erfahrungen anknüpft und die Arbeit in den Studiengängen unterstützt. Zu diesem partizipativen Ansatz gehört auch, dass das QM-System selbst ein lernendes System ist und die eigenen Konzepte und Instrumente kritisch reflektiert und weiterentwickelt. So wurden in den letzten Jahren mit der Systemakkreditierung, mit der Beendigung der Kooperation mit der Open University und dem damit verbundenen Ende der Doppelakkreditierung, der Einführung von Qualitätszirkeln und der Neuentwicklung von Hilfsinstrumenten wie Q-Eval bereits wichtige Meilensteine in der Weiterentwicklung des QM-Systems erzielt. Mit der vorliegenden Kurzbeschreibung zu dem Qualitätssystem der DHBW liegt Ihnen eine aktuelle Zusammenfassung zu den zentralen Aspekten unseres QM-Systems vor, welches diese Veränderungen berücksichtigt. Die Kurzfassung dient Ihnen dazu, schnell einen Überblick über die geltenden Regeln zu erhalten. Ich freue mich darauf, den seit mehreren Jahren andauernden, vertrauensvollen Dialog zur Studienqualität und der Weiterentwicklung unseres QM-Systems weiter mit Ihnen zu führen und aus dem gemeinsamen Austausch und Ihren Erfahrungen wichtige Impulse für die Qualitätsarbeit zu gewinnen. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Ulf-Daniel Ehlers, Vizepräsident für Qualität und Lehre KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 5
7 2. Leitbild und Qualitätsziele 2.1 Ableitung der Qualitätsziele aus dem Leitbild der DHBW Im Leitbild wird das Selbstverständnis der DHBW dargelegt. Die Qualitätsziele leiten sich aus dem Leitbild ab und sind Kernprozessen in Studium und Lehre zugeordnet (siehe Anlage 1 Qualitätsziele ). Das Qualitätssystem der DHBW ist somit auf das spezifische Profil der Hochschule zugeschnitten. LEITBILD DER DUALEN HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG QUALITÄTSZIELE IN DEN KERNPROZESSEN VON STUDIUM UND LEHRE INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG (INPUT- UND PROZESSQUALITÄT SOWIE OUTPUT UND STEUERUNGSMECHANISMEN) 6 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
8 2.2 Kernprozesse in Studium und Lehre an der DHBW Als Kernprozesse in Studium und Lehre wurden definiert: Studienangebotsentwicklung Curriculumsentwicklung für das Studium in Theorie und Praxis Durchführung von Lehrveranstaltungen Durchführung des Studiums in der Praxis Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt- und Abschlussarbeiten Studienorganisation sowie Betreuung und Beratung der Studierenden und Lehrbeauftragten Auswahl von und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern Weiterbildung und kooperative Forschung Kontinuierliche Qualitätsverbesserung Zu den Kernprozessen wurden Qualitätsziele definiert, denen Instrumentarien der Qualitätssicherung zugeordnet werden konnten, die zur Zielerreichung beitragen. Zu den Qualitätszielen der DHBW und den jeweils zugeordneten Steuerungsinstrumenten siehe Anlage 1. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 7
9 3. Das QM-System der DHBW im Überblick 3.1 Systemakkreditierung Im Verfahren der Systemakkreditierung hat die DHBW nachgewiesen, dass das Qualitätssystem der DHBW die Qualität der Studienangebote umfassend absichert. Gegenstand der Systemakkreditierung war somit das QM-System der Hochschule und nicht einzelne Studienangebote. Das QM-System der DHBW baut auf einer jährlich durchgeführten Selbst- und Fremdevaluationen auf, durch die die Qualität von Lehre, Studium und Prüfungswesen überprüft wird. EVALUATIONSSYSTEM DER DUALEN HOCHSCHULE EIGENEVALUATION QUALITÄT DES STUDIUMS QUALITÄT DES PRÜFUNGSWESENS FREMDEVALUATION SYSTEMAKKREDITIERUNG DER DHBW In dem jährlichen Evaluationsprozess sind die Perspektiven von Studierenden, Dualen Partnern, internen und externen Gutachtern/innen aus dem Inund Ausland, der Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen, der Koordinatoren/innen und der Studienbereichsleitungen sowie der Hochschulleitung einbezogen. Das QM-System der DHBW umfasst neben der Durchführung und Auswertung der Evaluation auf lokaler und landesweiten Ebene darüber hinaus Instrumentarien der Qualitätssicherung, die nach Input- und Prozessqualität sowie Output und Steuerungsmechanismen unterteilt werden können. 8 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
10 3.2 Kontinuierliche Verbesserung im Qualitätsmanagement der DHBW Die DHBW hat einen Qualitätskreislauf eingerichtet, der auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess abzielt. Dabei wird zwischen lokaler und landesweiter Verantwortung unterschieden. GREMIEN UND AKTEURE IM QM-PROZESS VORSTAND SENAT AUFSICHTSRAT LOKAL ÜBERREGIONAL REKTORENKONFERENZ KOMMISSION FÜR QUALITÄTSSICHERUNG (QSK) KOORDINATOREN LEITUNG FACHKOMMISSIONEN EVALUIERUNGSKOMMISSION AKADEMISCHER SENAT INTERNE GUTACHTER STUDIENGANGSLEITUNG + WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG PROFESSOREN UND NEBENBERUFLICHE DOZENTEN HOCHSCHULRAT EXTERNE EVALUATIONSAGENTUR EXTERNAL EXAMINER EXTERNE GUTACHTER AUSBILDUNGSPARTNER + KOOPERIERENDE EINRICHTUNGEN STUDIERENDE KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 9
11 Folgende Instrumente der Qualitätssteuerung von Studium und Lehre werden derzeit an der DHBW eingesetzt (zur vollständigen Auflistung siehe Anlage 1): Jährliche Eigen- und Fremdevaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen (Anlage 4a 9b), darin in den Bachelorstudiengängen auch kontinuierliche Überprüfung des Theorie-Praxis-Transfers durch das Instrument Ablauf und Reflexion der Praxisphasen (Anlage 5) Zweimal im Jahr tagen Qualitätszirkel auf Ebene der Studiengänge / Studienzentren; hier werden die Ergebnisse der Evaluation diskutiert und gemeinsame Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Studiengang definiert. In den Qualitätszirkeln sind alle Statusgruppen vertreten, sodass hier Studiengangsleitungen / wissenschaftliche Leitungen, Professoren und Professorinnen, Studierende, Duale Partner und Lehrende gemeinsam im Dialog stehen. Jährliche Erhebung statistischer Daten (Studienanfänger, Absolventen, Übernahme- und Beschäftigungsquote, Abbrecher etc.) und Auswertung im Jahresqualitätsbericht Befolgung des definierten Prozesses zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten (Anlage 10) Überprüfung und Zulassung der Praxispartner gemäß der Richtlinie für die Eignungsvorrausetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern, bzw. Definition der Eignungskriterien für kooperierende Einrichtungen in Master-Studiengängen. In den Bachelor-Studiengängen Auswahl der Studierenden durch Duale Partner; Zulassungsvoraussetzung ist die Vorlage eines abgeschlossener Studien- und Ausbildungsvertrag (Standardisiertes Vertragsformular über alle Standorte hinweg) In den Master-Studiengängen ist die Vorlage einer Vereinbarung des Studierenden mit der kooperierenden Einrichtung gemäß des standardisierten Formulars Zulassungsvoraussetzung. 10 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
12 3.3 Interner Akkreditierungsprozess von Studienangeboten Als systemakkreditierte Hochschule hat die DHBW einen Prozess definiert, wie neue Studienangebote eingerichtet werden. Der Prozess zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten (Anlage 10) regelt verbindlich die Verfahren zur Einrichtung neuer Studiengänge, Studienrichtungen und Vertiefungen in den Bachelor-Studiengängen, bzw. von Studiengängen, Profilen und Schwerpunkten in den Master-Studiengängen zur Änderung von bestehenden Studienangeboten, z. B. bei Überarbeitungen des Curriculums und Änderungen an den eingesetzten Prüfungsformen zur Erweiterung des Studienangebots an einer Studienakademie um Studienangebote, die bereits an anderen Studienakademien angeboten werden zur Schließung von eingerichteten Studienangeboten. In dem Prozess ist die Zusammenarbeit von Vorstand, den Fachkommissionen und Fachgremien, den dezentralen und zentralen Gremien der DHBW sowie mit externen Gutachtern / Gutachterinnen und dem zuständigen Ministerium geregelt und die geltenden Dokumentationsanforderungen dargelegt. Anträge zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sind an die Fachstelle Akkreditierung (Frau Scherner; scherner@dhbw.de) zu richten, die die Antragsteller über die weiteren Prozessschritte sowie notwendig einzureichende Dokumentationen informiert. Bei der Einrichtung neuer Studiengänge und Studienrichtungen sowie Master-Profilen ist ein Antrag auf Einrichtung spätestens 16 Monate vor dem geplanten Studienstart zu stellen. Anträge können bei Frau Scherner bis zum 31. Mai eines Jahres eingereicht werden. Bei der Einrichtung neuer Vertiefungen und Master-Schwerpunkten ist eine Vorlaufzeit von 8 Monaten vorgesehen, so dass Anträge bis zum 31. Januar eines Jahres eingereicht werden können. Die Verfahren sollten jeweils ein halbes Jahr vor Studienstart abgeschlossen sein, um den Studienakademien die Möglichkeit zu bieten, für die Studienangebote Werbung zu machen und die Zulassungen der Studierenden anzustoßen. Neue Studienangebote, die den Prozess zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten noch nicht vollständig durchlaufen haben, dürfen nicht beworben werden. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 11
13 3.4 Stärkung der Maßnahmenorientierung durch Qualitätszirkel Seit 2013 wird die Einführung von Qualitätszirkeln an der DHBW systematisch vorangetrieben. Aktuell bestehen hochschulweit ca. 45 Qualitätszirkel. Die Einrichtung von Qualitätszirkeln sowie deren Verankerung im lokalen Qualitätsmanagement ist Bestandteil der Zielvereinbarungen zwischen Vorstand und den Hochschulleitungen der Studienakademien. Qualitätszirkel haben zum Ziel, den Dialog zwischen Professoren und Professorinnen, Studierenden, Dualen Partnern, Lehrenden und Studiengangsleitungen bzw. wissenschaftlichen Leitungen zu stärken und sind auf die Definition von konkreten Maßnahmen ausgerichtet, die zur Steigerung der Studien- und Lehrqualität im Studiengang beitragen. Mögliche Themen für die Diskussion im Qualitätszirkel können somit beispielsweise der Studienverlauf und die Studienorganisation, Verbesserungspotenziale, Evaluationsergebnisse, eigene Einschätzungen zur Studienqualität oder aktuelle Problemstellungen im Studiengang sein. Das Ergebnis eines Qualitätszirkeltreffens soll eine gemeinsame Festlegung von mindestens zwei konkreten Maßnahmen sein, die in der Folge umgesetzt werden. Die Qualitätszirkel sollen eine Größe von ca 8 bis 12 Teilnehmern aufweisen und in regelmäßigen Abständen zusammentreten, dies sollte mindestens zweimal im Jahr erfolgen. Die Zusammensetzung der Qualitätszirkel kann anlassbezogen variiert werden, sollte aber eine möglichst hohe Kontinuität aufweisen. Die Zielstellung, der Auftrag und die konkrete Vorgehensweise in den Qualitätszirkeln sind in dem Papier Das lokale Qualitätsmanagement Qualitätsarbeitskreise auf Studiengangsebene zur Qualitätsförderung (Qualitätszirkel) zusammengefasst (siehe hierzu Anlage 3 in diesem Dokument). Das Papier definiert das Verständnis von Qualitätszirkeln an der DHBW. 12 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-Württemberg
14 3.5 Prinzipien des lokalen Qualitätsmanagements Im Qualitätssystem der DHBW greifen lokale und landesweite Qualitätsregelkreise ineinander. Das lokale Qualitätsmanagement ist dabei auf die Besonderheiten des jeweiligen Standorts angepasst und wird vom Rektor oder der Rektorin der Studienakademie verantwortet. Dabei werden die zentralen, landesweiten Vorgaben des Qualitätsmanagements nach Maßgabe des QM-Handbuchs umgesetzt und durch geeignete lokale Strukturen ergänzt. Die DHBW hat hierzu Leitplanken entwickelt, welche Prinzipien in der Gestaltung des lokalen Qualitätsmanagements zu Grunde gelegt werden sollen (siehe Anlage 2). In jährlich stattfindenden Qualitätsgesprächen zwischen dem Vizepräsidenten für Qualität und Lehre und der Hochschulleitung der Studienakademie wird gemeinsam evaluiert, welche Strukturen des Qualitätsmanagements an der Studienakademie bereits realisiert wurden und deren Wirksamkeit diskutiert. Ebenso werden die Zielsetzungen der Studienakademie zur Weiterentwicklung des lokalen Qualitätsmanagements besprochen. In 2013 stand bei den Qualitätsgesprächen die Einrichtung von Qualitätszirkeln im Fokus. Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagementsystems der DHBW / 13
15 4. Selbst- und Fremdevaluation an der DHBW 4.1 Jährliche Evaluation von Studium und Lehre Die Evaluation erfolgt einmal jährlich in allen Studiengängen der DHBW gemeinsam mit einem Fremdevaluator. Die Evaluation von Studium und Lehre umfasst folgende Themen (für Details siehe Anlage 4 a und b, 5 und 9 a, b): STUDENTISCHE ERHEBUNG Bewertung der Studieninhalte Bewertung der Lehrqualität der haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonen Einzelbewertung der Lehrveranstaltungen und Lehrpersonen Bewertung der Organisation und der Betreuung des Studiengangs Selbsteinschätzung des studentischen Engagements Erhebung des Workloads Bewertung der Qualität des Studiums in der Praxis (BA) / des Theorie-Praxis Transfers (MA) Bewertung der Infrastruktur Gesamtbeurteilung des Studiums 14 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
16 ERHEBUNG UNTER DEN STUDIENGANGSLEITUNGEN / WISSENSCHAFTLICHEN LEITUNGEN Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse aus der Evaluation durch die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung Zusammenfassende Bewertung aus den Erfahrungen mit praxisbegleitenden Prüfungen und aus dem Instrument Darstellung und Reflexion der Praxisphasen (Anlage 5) Zusammenfassung der Rückmeldungen Dualer Partner / der kooperierenden Einrichtungen im Berichtszeitraum Ableitung von Handlungsbedarf aus den Rückmeldungen der Dualen Partner / den kooperierenden Einrichtungen ERHEBUNG UNTER DEN PROFESSOREN DER DHBW Erhebung zur kooperativen Forschung und Weiterbildung KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 15
17 4.2 Jährliche Evaluation des Prüfungswesens Die Evaluation des Prüfungswesens umfasst (für Details der angewandten Prüfungskriterien siehe Anlagen 6 8): EVALUATION VON AUFGABENSTELLUNGEN Evaluation der Aufgabenstellung in den ersten Studienjahren durch externe Gutachter und Gutachterinnen Evaluation der Aufgabenstellung im Abschlussstudienjahr durch externe Gutachter und Gutachterinnen des Fremdevaluators BEGUTACHTUNG DER PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG, PRÜFUNGSBEWERTUNG UND PRÜFUNGSBEGUTACHTUNG Evaluation der Prüfungsbewertung in den ersten Studienjahren durch externe Gutachter und Gutachterinnen Evaluation der Prüfungsbewertung in den ersten Studienjahren durch Interne Gutachter und Gutachterinnen Evaluation der Prüfungsbewertung im Abschlussstudienjahr durch Gutachter und Gutachterinnen des Fremdevaluators EVALUATION DES AKADEMISCHEN NIVEAUS SOWIE DER THEMENSTELLUNG, KORREKTUR UND BEWERTUNG VON ABSCHLUSS-ARBEITEN Begutachtung von Abschlussarbeiten durch Interne Gutachter und Gutachterinnen (DHBW) Begutachtung von Abschlussarbeiten durch Gutachter und Gutachterinnen des Fremdevaluators 16 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
18 4.3 Berichterstellung aus den erhobenen Daten (vereinfachte Darstellung) Die Berichterstellung erfolgt gemäß folgendem Prozess: JAHRESQUALITÄTSBERICHT (ANNUAL MONITORING REPORT) BESTEHEND AUS DEN DREI GESAMTBERICHTEN DER STUDIENBEREICHE GESAMTBERICHT DES STUDIENBEREICHS (BESTEHEND AUS DEN KONSOLIDIERTEN QUALITÄTS- UND PRÜFUNGSWESENBERICHTEN DER KOORDINATIONSEINHEITEN) KONSOLIDIERTER QUALITÄTS- UND PRÜFUNGSWESENBERICHT DER KOORDINATIONSEINHEIT QUALITÄTSBERICHT DES STUDIENGANGS PRÜFUNGSWESENBERICHT DER GUTACHTER (EXTERN ODER INTERN) ERGEBNISSE AUS DER EVALUATION VON STUDIUM, LEHRE UND PRÜFUNGSWESEN Die Berichterstellung erfolgt in den Bachelor- und Masterstudiengänge analog. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Evaluation von Studium und Lehre werden durch die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung Qualitätsberichte erstellt. Diese bilden die Grundlage für die konsolidierten Qualitätsberichte der Koordinatoren und Koordinatorinnen. Die Ergebnisse aus der Evaluation des Prüfungswesens werden von den Koordinatoren und Koordinatorinnen ebenfalls in konsolidierten Berichten zusammengefasst. Die Berichte der Koordinationseinheiten werden in einem Gesamtbericht des Studienbereichs zusammengefasst, dieser wird der Qualitätssicherungskommission vorgelegt und bildet die Grundlage für die Maßnahmenplanung der Jahresevaluation. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 17
19 4.4 Nutzung von Q-Eval bei der Berichterstellung Seit 2013 erfolgt die Qualitätsberichtserstattung in den Bachelor-Studiengängen vollständig mit Hilfe der Software QEval. QEval ist ein Modul innerhalb des DUALIS Data Visualizer, welches die Qualitätsberichtserstellung zur Evaluation von Studium und Lehre unterstützt und somit für alle beteiligten Personen (Studiengangsleitung, Koordinatoren, Geschäftsführung) eine hohe Entlastung bietet. Durch QEval werden die erforderlichen statistischen Werte direkt aus DUALIS ermittelt, ebenso stehen die Ergebnisse aus der Evaluation zur Qualität in Studium und Lehre sofort in aufbereiteten Tabellenübersichten zur Verfügung. Der frühere Aufwand der Datenübertragung in die passende Berichtsvorlage und Formatierungsarbeiten entfallen damit vollständig. Das System wird zukünftig auch den Vergleich mit Werten aus früheren Evaluationen erlauben, um auch Entwicklungen in den Daten sichtbar zu machen. Ansprechpartner für Fragen zur Nutzung von QEval sind die Qualitätsbeauftragten der Studienakademien. Die Nutzung von Q-Eval wird in der zugehörigen Dokumentation genau beschrieben, diese ist auf dem gemeinsamen DHBW-Portal über unten stehenden Link aufrufbar ( Nutzungsanleitung_f%C3%BCr_Studiengangsletiungen.pdf). 18 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
20 4.5 Maßnahmenplanung aus der Evaluation Aus der Jährlichen Evaluation werden Maßnahmen abgeleitet, die zu Qualitätsverbesserung an der DHBW beitragen. STUDIENGANG / STUDIENZENTRUM UND QUALITÄTSZIRKEL Werden akute Handlungsbedarfe sichtbar, greifen die verantwortlichen Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen sofort steuernd ein. MASSNAHMEN AUF LOKALER EBENE Aus den Evaluationsergebnissen aus Studium, Lehre und Prüfungswesen leitet die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftlichen Leitungen (unbeschadet der Verantwortlichkeit der anderen am Qualitätssicherungsprozess Beteiligten) Maßnahmen ab. Die Ergebnisse aus der Evaluation werden lokal in Qualitätszirkeln zur Diskussion gestellt; der Qualitätszirkel hat zur Aufgabe, Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung im Studiengang zu definieren. Die Ergebnisse aus der Evaluation von Studium und Lehre werden den Studierenden, den Lehrenden und den Dualen Partnern bzw. den kooperierenden Einrichtungen mitgeteilt. Für die Qualitätsentwicklung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen des Studiengangs ist vornehmlich die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung verantwortlich. REKTORAT / DEKANE Die Leitung des Hochschulstandorts wertet die Qualitätsberichte und die Jahresqualitätsberichte der Studienbereiche sowie die Ergebnisse der Qualitätszirkelarbeit aus und ergreift bzw. initiiert ggf. in Abstimmung mit den Studiengangsverantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung am Standort. Der Rektor / die Rektorin (bzw. ein Beauftragter) berichtet 1x jährlich dem Akademischen Senat und dem Hochschulrat über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation, die innerhalb des lokalen Qualitätsmanagement ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse. Für die Qualitätsentwicklung der Studienakademie ist der Rektor / die Rektorin verantwortlich. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 19
21 MASSNAHMEN AUF LANDESWEITER EBENE KOORDINATOREN Werden bei der Evaluation des Prüfungswesens kurzfristige Handlungsbedarfe sichtbar, wird dies von den Koordinatoren/innen an die zuständigen Studiengangsleitungen bzw. wissenschaftlichen Leitungen weitergeleitet. Erfolgt auf Hinwirken der Koordinatoren/ innen keine Reaktion können sich diese an den/die Dekan/in bzw. den Rektor / die Rektorin der betroffen Studienakademie wenden. Die Koordinatoren/innen fassen besonders positive und negative Aspekte aus der Evaluation zusammen und geben Hinweise für die weiteren Maßnahmenplanungen. Die Koordinatoren/innen überprüfen die Erledigung der eingeleiteten Maßnahmen aus früheren Evaluationsdurchläufen. EVALUIERUNGSKOMMISSION Die Evaluierungskommission stellt für die Bachelor-Studiengänge das Ergebnis aus der jährlichen Evaluation fest und schlägt in Anhörung der Stimmen der Koordinatoren/innen externen Gutachtern und Gutachterinnen des Fremdevaluators erste Maßnahmen vor. QUALITÄTSSICHERUNGSKOMMISSION UND FACHKOMMISSIONEN Die Qualitätssicherungskommission (QSK) stellt das Ergebnis aus der jährlichen Evaluation anhand der vorliegenden Qualitäts- und Prüfungswesenberichte sowie der Empfehlungen aus der Evaluierungskommission fest und leitet daraus eine Maßnahmenplanung ab. Bei standortspezifischen Abweichungen von den Qualitätsstandards gibt die QSK direkt Hinweise an die konkret betroffenen, einzelnen Hochschulstandorte. Bei Bedarf beauftragt die Qualitätssicherungskommission die Fachkommissionen, zu bestimmten Thematiken Stellung zu nehmen, bevor in der QSK eine abschließende Beschlussempfehlung verabschiedet wird. Die Fachkommissionen setzen insbesondere qualitätssichernde Maßnahmen in Bezug auf Studienpläne und Prüfungsordnungen um. 20 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
22 VORSTAND Der Vorstand verabschiedet die Maßnahmenplanung. Macht es die Thematik erforderlich, wird die Maßnahmenplanung mit Senat und Aufsichtsrat abgestimmt. Die Leitungen der Studienakademien werden über alle relevanten Ergebnisse informiert. MASSNAHMEN AUF LANDESWEITER EBENE Der Vorstand überwacht Umsetzung der Maßnahmen, der Stand der Umsetzung wird im Jahresqualitätsbericht dokumentiert. Der Vorstand berichtet in Aufsichtsrat und Senat über die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre an der Hochschule. SENAT / AUFSICHTSRAT Senat und Aufsichtsrat werden über die Maßnahmenplanung in Kenntnis gesetzt. Sobald es die Thematik erfordert, werden die Gremien entsprechend ihrer Kompetenzen zur Beschlussfassung aufgefordert. EXTERNE EVALUATIONSAGENTUR Die externe Evaluierungsagentur bewertet das Ergebnis des Evaluationsprozesses und leitet ihrerseits Handlungsempfehlungen ab. MASSNAHMEN DURCH DIE EXTERNE EVALUATIONS- AGENTUR Die DHBW erhält Rückmeldung von der externen Evaluationsagentur. Diese enthalten Handlungsempfehlungen, wie die Qualität des Studiums und des Prüfungswesens an der DHBW weiter verbessert werden kann. Die externe Evaluationsagentur überwacht die Umsetzung der Handlungsempfehlungen; der Stand der Umsetzung wird im Jahresqualitätsbericht dokumentiert. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 21
23 5. Lokale und landesweite Qualitätssteuerung 5.1 Aufgaben der lokalen Qualitätssteuerung Aus den dargestellten Instrumentarien zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ergeben sich folgende Aufgaben für die lokale Qualitätssteuerung: Zulassung von Ausbildungsstätten auf Empfehlung der Studiengangsleitung durch den Hochschulrat; die Eignungsgrundsätze für Duale Partner sind zu beachten, bei gravierenden Problemen kann die Zulassung zum Dualen Partner entzogen werden. Zuständig für die Feststellung und Aberkennung der Eignung der kooperierenden Einrichtungen in Master-Studiengängen ist der Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie. Die Zulassung zur kooperierenden Einrichtung erfolgt entlang der Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium. Bei der Einstellung von hauptberuflichen Professoren/innen und der Auswahl von Lehrbeauftragten ist neben der fachlichen auch auf didaktische und methodische Fähigkeiten zu achten. Die Kriterien zur Gestaltung von Lehre und Prüfungswesen sind vor Ort in geeigneter Weise umzusetzen und anzuwenden. Die Studiengangsleitung ist aufgefordert, die Qualität des praktischen Studiums bei den Dualen Ausbildungspartnern zu überwachen. Durch Besuche vor Ort, durch Auswertung der Darstellung des Ablaufs und der Reflexion der Praxisphase (Anlage 5) sowie durch Gespräche mit Studierenden verschafft sie sich einen Überblick über die Ausbildungssituation in den Partnereinrichtungen. Praxisbezogene Prüfungsleistungen / Transferleistungen werden von der Studiengangsleitung bzw. der wissenschaftlichen Leitung als Indikatoren für die Qualität der praktischen Ausbildungsphasen in den Bachelor- Studiengängen bzw. die Qualität des Theorie-Praxis Transfers in Master- Studiengängen genutzt. Die Studiengangsleitungen greifen in Problemen mit den Dualen Partnern steuernd ein bzw. berichten bei nachhaltigen Qualitätsdefiziten der Leitung. Ebenso stehen die wissenschaftlichen Leitungen mit den kooperierenden Einrichtungen in Kontakt und nimmt bei Konflikten eine moderierende Rolle ein. 22 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
24 Die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung erstellt den Qualitätsbericht des jeweiligen Studiengangs, gibt eine zusammenfassende Bewertung zur Qualität des Studiums, dem Theorie-Praxis- Transfer und den Rückmeldungen von Dualen Partnern / kooperierenden Einrichtungen ab und leitet den Bericht an den Rektor / die Rektorin und an die Koordinatoren/innen weiter. In Qualitätszirkeln werden die Ergebnisse aus der Evaluation von Studium und Lehre vorgestellt und gemeinsam mit Vertretungen der Studierenden und der Dualen Partner sowie mit Lehrenden und Professoren diskutiert. Der Qualitätszirkel beschließt ein bis zwei Maßnahmen, die zur Steigerung der Studienqualität im Studiengang beitragen sollen. Die definierten Maßnahmen können dabei auch Themenstellungen ansprechen, die nicht in der Evaluation von Studium und Lehre berührt wurden. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen sowie den Ergebnissen aus den Qualitätszirkeln ist primär die jeweilige Studiengangsleitung bzw. wissenschaft liche Leitung für die Steuerung der Qualität des Studiums verantwortlich. Die Studiengangsleitung bzw. wissenschaftliche Leitung informiert die Lehrpersonen über das sie betreffende Ergebnis der studentischen Evaluation. Die Studiengangsleitung bzw. wissenschaftliche Leitung informiert die Studierenden in anonymisierter Form über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation und die ggf. ergriffenen Maßnahmen. Der Rektor / die Rektorin des Standorts der Dualen Hochschule und die Studienbereichsleitungen (Dekanate) haben die Aufgabe, die Qualität des Studiums am Standort / im Studienbereich zu überwachen und zu steuern. Sie erhalten zu diesem Zweck die Qualitätsberichte und die Berichte zum Prüfungswesen der Studiengänge sowie Informationen zu den Ergebnissen der Qualitätszirkelarbeit. Die Leitung des Standorts erhebt die Daten zur Weiterbildung und kooperativen Forschung des hauptberuflichen Lehrkörpers und leitet diese in anonymisierter und aggregierter Form an den Vorstand. Die Rektoren / Rektorinnen werden über die wesentlichen Ergebnisse des landesweiten Evaluationsprozesses unterrichtet und zwar in Form der: KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 23
25 24 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG Jahresqualitätsberichte (bzw. Gesamtberichte der Studienbereiche) Amtliche Bekanntmachungen des Vorstands Protokolle des Senats und des Aufsichtsrat Des Weiteren erfolgt in der Rektorenkonferenz eine Berichterstattung zum landesweiten Evaluationsprozess bzw. zu dessen Ergebnissen. Der Rektor / die Rektorin berichtet dem Akademischen Senat und dem Hochschulrat einmal jährlich über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation sowie über Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.
26 5.2 Landesweite Qualitätssteuerung Folgende Aufgaben in der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ergeben sich für die landesweite Qualitätssteuerung: Bei der Einrichtung, Änderung bzw. Aufhebung von Studienangeboten findet die entsprechende Richtlinie Anwendung. Das Referat Qualitätsmanagement erstellt einen Jahresqualitätsbericht (auch Annual Monitoring Report) und leitet diesen an die externe Evaluationsagentur. Die Evaluierungskommission berät unter Einbeziehung von Gutachter/ innen des Fremdevaluators über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen. Die Beratungsergebnisse ggf. inklusive Handlungsempfehlungen gehen an die QSK. Die QSK wertet die Berichte zum Qualitäts- und Prüfungswesen der Studienbereiche unter Berücksichtigungen der Empfehlungen der Evaluierungskommission aus, stellt das Ergebnis des jährlichen Evaluationsprozesses fest und leitet daraus Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung ab. Sie überprüft deren Umsetzung und berichtet an den Vorstand. Bei standortspezifischen Abweichungen von den Qualitätsstandards gibt die QSK direkt Hinweise an die konkret betroffenen einzelnen Hochschul-Standorte. Die externe Evaluationsagentur bewertet das Ergebnis des Evaluationsprozesses und leitet ihrerseits Handlungsempfehlungen ab; die Handlungsempfehlungen werden der QSK vorgelegt, die daraus eine Beschlussempfehlung für den Vorstand erstellt. Der Vorstand verabschiedet die Maßnahmenplanung auf der Grundlage der Empfehlungen der QSK. Macht es die Thematik erforderlich, wird die Maßnahmenplanung mit Senat und Aufsichtsrat abgestimmt, bzw. die Voten der Fachkommissionen eingeholt. Vorstand überwacht Umsetzung der Maßnahmen, der Stand der Umsetzung wird im Jahresqualitätsbericht dokumentiert. Der Vorstand berichtet dem Senat und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation und die (geplanten oder realisierten) Maßnahmen der Qualitätssicherung bzw. Qualitätsverbesserung. Senat und Aufsichtsrat treffen die im Rahmen von Gesetz und Satzung vorgesehenen Entscheidungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 25
27 6. Gesamtüberblick zum Qualitätssystem Akkreditierungsagentur Evaluationsagentur FREMDEVALUATION QS-PROZESS DER DUALEN HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG Externe Gutachter MA BA Gutachter des Fremdevaluators BA MA Evaluierungskommission EIGENEVALUATION REGELKREIS LANDESWEIT Koordinatoren Aufsichtsrat Senat Vorstand QSK Fachkommission W / T / S Interne Gutachter BA / MA EIGENEVALUATION REGELKREIS LOKAL Akademischer Senat Rektor (lokal) Hochschulrat Student Studiengangs leitung / Wissenschaftliche Leitung Ausbildungs partner Dozent QUALITÄTSZIRKEL WB / Forschung Lehr qualität Betreuung / Organisation Infra struktur Studien inhalt Praktische Ausbildung Evaluationsergebnis / Reporting Rückmeldung und QS / QM-Maßnahmen 26 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
28 7. Rechtliche Grundlagen und Leit linien im Qualitätsmanagement Das Qualitätssystem der DHBW ist durch Gesetzesvorgaben, Satzungen und Verordnungen rechtlich abgesichert und baut wesentlich auf folgenden Bestimmungen auf: 7.1 Gesetze, Verordnungen, Satzungen (Auswahl) Landeshochschulgesetz LHG (vom 01. Januar 2005), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform (ZHFRUG) (vom 03. Dezember 2008), insbesondere Art. 1 Gesetz zur Errichtung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und Art. 2 Änderung des Landeshochschulgesetzes Grundordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Amtliche Bekanntmachungen der DHBW Nr. 5/2009 vom 26. Mai 2009) Evaluationssatzung: Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/2010, 9. März 2010) Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (Evaluationssatzung Master DHBW, vom 27. Juni 2012) Vorgehensweise und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen (Version III), verabschiedet vom Aufsichtsrat am Satzungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über das Studium und die Prüfungen in den Studienbereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen sowie in den Master-Studiengängen (inklusive der Änderungssatzungen) Einstellungsvoraussetzungen für Professoren ( 47 LHG in Verbindung mit 33 Landeslaufbahnverordnung) Eignungsvoraussetzungen: Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 10/2010, 5. Oktober 2010) Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Zulassung und Immatrikulation für Masterstudiengänge vom 15. März 2011 Standardisierte Studien- und Ausbildungsverträge der Studierenden mit den Dualen Partnern KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 27
29 7.2 Leitlinien (Auswahl) Leitbild Qualitätsziele Das lokale Qualitätsmanagement Qualitätsarbeitskreise auf Studiengangsebene zur Qualitätsförderung (Qualitätszirkel) Prinzipien für gute Praxis der Qualitätsförderung auf lokaler Ebene Handbuch Lehre (ZHL) Darstellung und Reflektion der Praxisphase durch die Studierenden Kriterienkataloge zur Stellung, Korrektur und Bewertung von Klausuren Kriterienkataloge zu Anforderungen, Begutachtung und Bewertung von Bachelorarbeiten Standardisierte Formulare für die Prüfungsevaluation in Bachelor- und Masterstudiengängen (anbei exemplarisch für die Bachelor-Studiengänge) Studentischer Evaluationsbogen zur Qualität des Studiums (Bachelor und Master) Qualitätsbericht des Studiengangs/der Studienrichtung sowie Qualitätsbericht der wissenschaftlichen Leitung (Konsolidierter) Prüfungswesenbericht (Bachelor und Master) Gesamtbericht des Studienbereichs (Bachelor und Master) 28 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
30 8. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4 a: Anlage 4 b: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9 a: Anlage 9 b: Anlage 10: Qualitätsziele in Studium und Lehre (Bachelor) Prinzipien für gute Praxis der Qualitätsförderung auf lokaler Ebene Das lokale Qualitätsmanagement Qualitätsarbeitskreise auf Studiengangsebene zur Qualitätsförderung (Qualitätszirkel) Studentischer Evaluationsbogen (Bachelor) Studentischer Evaluationsbogen (Master) Ablauf und Reflexion der Praxisphase Evaluation der Aufgabenstellung von Klausurstellungen (Bachelor) Evaluation der Prüfungsbewertung (Bachelor) Evaluation bewerteter Bachelor-Arbeiten Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung (Bachelor) Qualitätsbericht der wissenschaftlichen Leitung (Master) Vorgehensweise und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen (Version III) KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 29
31 Anlage 1 Qualitätsziele in Studium und Lehre (Bachelor) 1 VORWORT Der Senat beauftragte in seiner Frühjahrs-Sitzung die Arbeitsgruppe Qualitätsziele ausgehend vom neuen Leitbild der DHBW, Qualitätsziele für den Bereich Studium und Lehre (Bachelor) zu definieren. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertretern des Senats, Studierendenvertretungen, Vertretungen der Praxispartner und den Geschäftsführern der Fachkommissionen der drei Studienbereiche, der Referentin für Qualitätsmanagement sowie einem Mitglied des Vorstands. Die Moderation des Prozesses übernahm Herr Prof. Dr. Merk vom Zentrum für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung (ZHP) der DHBW. Aufgabe der Gruppe war es, Ziele zu definieren, die das Qualitätsverständnis der DHBW weiter differenzieren und überprüfbar machen. Die Qualitätsziele sollten sich aus dem im Leitbild dargelegten Selbstverständnis der DHBW ableiten lassen. Ergebnisse: Qualitätsziele, die so konkret sind, dass im Abgleich zwischen dem Ist- Stand und den formulierten Qualitätszielen sichtbar wird, inwiefern die DHBW ihren eigenen Qualitätsansprüchen gerecht wird. Eine Zuordnung von Zielen zu Kernprozessen, die die Prozessverantwortlichen auffordert, sich aktiv für die Zielerreichung einzusetzen und Vorschläge zur Optimierung in die Organisation einzubringen. Eine Aufstellung, welche Instrumente der Qualitätssicherung die DHBW aktuell einsetzt, um die Erreichung der Qualitätsstandards zu erheben und Maßnahmen zur Zielerreichung zu initiieren. Die Qualitätsziele dienen somit der Messung der Zielerreichung, der Qualitätssicherung und -verbesserung und der Reflektion über die Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. 1 Die Qualitätsziele wurden durch den Gründungssenat am 29. September 2010 und vom Gründungsaufsichtsrat am 29. November 2010 verabschiedet. In der vorliegenden Fassung wurden die Angaben zu den Erhebungsinstrumenten aktualisiert. 30 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
32 INHALT Kernprozesse im Bereich Lehre und Studium (Bachelor) Angebotsentwicklung Curriculumsentwicklung für das Studium in Theorie und Praxis Durchführung von Lehrveranstaltungen Durchführung des Studiums in der Praxis Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt- und Bachelorarbeiten Studienorganisation sowie Betreuung und Beratung der Studierenden und Lehrbeauftragten Auswahl von und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern Weiterbildung und kooperative Forschung Kontinuierliche Qualitätsverbesserung KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 31
33 Anlage 1 KERNPROZESS Angebotsentwicklung ZIELE DER DHBW BEI DER ANGEBOTSENTWICKLUNG Die DHBW entwickelt in enger Kooperation mit den Dualen Partnern nachhaltig attraktive und bedarfsorientierte Studienangebote, die auf die Anforderungen einer komplexen, globalisierten Arbeitswelt zugeschnitten sind. Die DHBW erzielt eine Übernahme- und Beschäftigungsquote ihrer Absolventen von im Durchschnitt mindestens 80 %. Der Erfolg der DHBW misst sich an der positiven Entwicklung der Absolventen in ihren Unternehmen und sozialen Einrichtungen. AKTUELL EINGESETZTE INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG In dem Prozess zur Einrichtung neuer Studienangebote der DHBW sind Vorstand, Fachkommission und Aufsichtsrat beteiligt. In allen Gremien sind Duale Partner beteiligt. Der Prozess ist im Kriterien papier: Vorgehensweise und Kriterien zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen an der Dualen Hochschule Baden- Württemberg (Version II) definiert. Erhebung und Analyse der Studierendenzahlen Erhebung und Analyse der Anzahl der Dualen Partner Abfrage bei den Studierenden, inwiefern sie sich erneut für das Studium entscheiden würden (Studierenden-Evaluation) Erhebung und Analyse der Übernahme- und Beschäftigungsquote Die berufliche Weiterentwicklung der Absolventen wird in einer extern vergebenen Studie verfolgt. 32 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
34 KERNPROZESS Curriculumsentwicklung für das Studium in Theorie und Praxis ZIELE DER DHBW BEI DER CURRICULUMSENT- WICKLUNG FÜR DAS STUDIUM IN THEORIE UND PRAXIS Das Curriculum der DHBW ist darauf ausgerichtet, dass die Studierenden berufliche Handlungskompetenz erwerben, welche es ihnen erlaubt, frühzeitig verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen. Das Curriculum berücksichtigt dabei die Entwicklung persönlicher, fach licher, methodischer und sozialethischer Kompetenzen. Das Curriculum ist so gestaltet, dass in der Theorie Fragestellungen der Praxis behandelt werden und Theorie in der Praxis erfahrbar ist, so dass die Theorie- und Praxisphasen sich gegenseitig ergänzen und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis sichtbar wird. Das Curriculum sieht vor, dass die Studierenden im Verlauf des Studiums zunehmend selbstorganisiert Lernen und steigende fachliche Anforderungen bewältigen müssen. Das Curriculum ist so aufgebaut, dass die Arbeitsund Prüfungsbelastung der Studierenden für Intensivstudiengänge angemessen ist. AKTUELL EINGESETZTE INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG Abstimmung der Curricula in den Fachkommissionen als dual besetzte Gremien Ausweis von unterschiedlichen Kompetenzzielen auf Modulebene sowie Definition der Lehrinhalte auf Modulebene Festlegung von Praxismodulbeschreibungen sowie Rahmenplänen für die Praxisphase Abfrage zur Bewertung der Studieninhalte in der studentischen Evaluation insbesondere mit Fragen hinsichtlich: a) Nutzen, Relevanz, Praxisbezug; b) Angemessenes Niveau; c) Abstimmung zwischen Lehrveranstaltungen Abfrage des Workloads in der studentischen Evaluation Erhebung und Analyse der Abbrecher- und Durchfallerquoten Zusammenfassung und Bewertung der Rückmeldungen der Dualen Partner durch die Studiengangsleitung im Qualitätsbericht, insbesondere auch Hinweise zur Verbesserung der Studieninhalte Erhebung und Analyse von Forschungs- und Weiterbildungs-Aktivitäten der Professoren Bei der Curriculumsentwicklung greift die DHBW Anregungen aus der Praxis auf und nimmt wissenschaftliche Neuerungen als Anstoß zur Weiterentwicklung. KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 33
35 Anlage 1 KERNPROZESS Durchführung von Lehrveranstaltungen ZIELE DER DHBW BEI DER DURCHFÜHRUNG VON LEHR VERANSTALTUNGEN AKTUELL EINGESETZTE INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG Lehrveranstaltungen an der DHBW vermitteln die in der Modulbeschreibung definierten Kompetenzen stellen die Relevanz der Theorie für die Praxis heraus und bereiten den Brückenschlag zur Praxis vor setzen Problemstellungen und Erfahrungen aus der Praxis in einen theoretischen Kontext und stellen diese zur Diskussion, greifen Beispiele aus (kooperativen) Forschungsprojekten auf motivieren die Studierenden dazu, selbsttätig zu ihrem Lernerfolg beizutragen. sind methodisch darauf ausgerichtet, Handlungskompetenz zu fördern. Die ProfessorInnen der DHBW entwickeln sich kontinuierlich fachlich und didaktisch weiter und nutzen bestehende Weiterbildungsoptionen. DozentInnen zeichnen sich durch ihre fachliche Kompetenz, den aktuellem Bezug zur Praxis und durch gute didaktische Grundkenntnisse aus. Die DHBW bietet Ihren Studierenden ein motivierendes Arbeitsumfeld mit adäquater Infrastruktur und gezielten Schulungen zur Förderung des wissenschaftlichen Arbeitens. Die Evaluation von Studium und Lehre beinhaltet: Abfrage zur Bewertung von Lehrveranstaltungen anhand der Kriterien: a) Wurden die Lernziele erreicht?, b) Nutzen / Relevanz / Praxisbezug?, c) Angemessenes Niveau?; d) Abstimmung zwischen den Lehrveranstaltungen?. Abfrage zur Bewertung der Qualität der praktischen Ausbildung, insbesondere hier das Merkmal Anwendung der Erkenntnisse der Theoriephasen Abfrage des studentischen Selbst-Engagements im Studium Abfrage zur Bewertung der Fachkompetenz und des methodisch-didaktischen Niveaus der Dozenten Abfrage zur Bewertung der Infrastruktur (hier: Bibliothek, EDV, Labore / PC-Räume (soweit gegeben), Vorlesungs- und Gruppenräume, Cafeteria / Mensa) Die Studiengangsleitung gibt in ihren Qualitätsberichten an, welche besonderen Maßnahmen zur Förderung von wissenschaftlichem Arbeiten ergriffen wurden. Am ZHP steht ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung, welches von allen Lehrenden der DHBW genutzt werden kann Die Studiengangsleitung ist mit der Beauftragung und der Neu-Akquise von Dozenten betraut und kann darüber die Dozentenqualität steuern. Erhebung und Analyse von Forschungs- und Weiterbildungs-Aktivitäten der Professoren 34 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
36 KERNPROZESS Durchführung des Studiums in der Praxis ZIELE DER DHBW BEI DER DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS IN DER PRAXIS AKTUELL EINGESETZTE INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG In den Praxisphasen bei den Dualen Partnern werden die im Modulplan festgelegten Kompetenzen vermittelt werden den Studierenden fordernde und vielfältige Aufgaben in wechselnden Teams gestellt, die dem erreichtem Kompetenzniveau angemessen sind. wird den Studierenden die Möglichkeiten geboten, selbstständig zu arbeiten und frühzeitig Verantwortung zu übernehmen werden mit den Studierenden zu Beginn der Praxisphase Zielvereinbarungen getroffen erhalten die Studierenden qualifiziertes Feedback zu ihrem Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen zur weiteren Entwicklung Das Studium in der Praxis wird von den Dualen Partnern so geplant und vorbereitet, dass die Studierenden die vereinbarten Aufgaben zügig und umfassend übernehmen können. Den Studierenden werden Ausbildungsleiter und Betreuer zur Seite gestellt, die eine angemessene persönliche und fachliche Eignung aufweisen. Die Studiengangsleitung beobachtet die Entwicklung der Studierenden in den Praxisphasen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Definition von Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor- Studium Einsatz von standardisierten Studien- und Ausbildungsverträgen (Die Verträge werden zwischen dem Studierenden und dem Praxispartner geschlossen). Festlegung von Praxismodulbeschreibungen sowie Rahmenplänen für die Praxisphase Darstellung und Reflexion der Praxisphase durch die Studierenden sowie zusammenfassende Auswertung durch die Studiengangsleitung Beobachtung des Lernfortschritts der Studierenden in der Praxisphase durch die Studiengangsleitung anhand von schriftlichen Prüfungsleistungen, die auf die Praxisphasen bezogenen sind (z. B. Projektarbeiten). Evaluation der Qualität der praktischen Ausbildung anhand der Items a) Zielvereinbarung, Ausbildungsplanung, b) Vermittlung berufsrelevanter Qualifikationen, c) Förderung von persönlichen und sozialen Kompetenzen, d) Betreuung (fachlich und persönlich), e) Organisation der Praxisphasen, f) Feedback über Ausbildungsfortschritt (Lernerfolg) Abfrage zum erbrachten Workload (auch im Praxisstudium) in der studentischen Evaluation KURZBESCHREIBUNG DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS DER DHBW / 35
37 Anlage 1 KERNPROZESS Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung siehe auch Kernprozess Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt und Bachelor- Arbeiten ) ZIELE DER DHBW BEI DER PRÜFUNGSSTELLUNG, -DURCHFÜHRUNG UND -BEWERTUNG AKTUELL EINGESETZTE INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG Die Prüfungsdurchführung und -bewertung an der DHBW ist transparent und nachvollziehbar. Prüfungen an der DHBW finden unter vergleichbaren Rahmenbedingungen und auf einem vergleichbaren Anforderungsniveau statt, so dass in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung, -durchführung und -bewertung für alle Studierenden möglichst gleiche Chancen geschaffen werden. Prüfungen enthalten bevorzugt transferorientierte Aufgabenstellungen auf angemessenem Prüfungsniveau, die von den Studierenden analytisches Denken und kritische Reflexion erfordern. Die Studierenden erhalten gehaltvolles Feedback zu ihren Prüfungsergebnissen, welches es ihnen erlaubt, sich selbst realistisch einzuschätzen und Lernbedarfe zu erkennen. Einsatz von studienbereichsspezifischen Prüfungsordnungen Einsatz von standardisierten Studien- und Ausbildungsverträgen (Die Verträge werden zwischen dem Studierendem und dem Praxispartner geschlossen) Definition von Kriterien zur Gestaltung und Bewertung von Prüfungsleistungen je Studienbereich Stichprobenweiser Pre-Check von Klausuren mit Fragen hinsichtlich: a) Klausurgestaltung, b) Aufgabenstellung (z. B. Aufgabenstellung ist zur Erreichung des Modulziels geeignet, analytisches Denken und kritische Reflexion wird gefordert, Transferleistung wird gefordert, Aufgaben mit Bezug zur Berufspraxis, Schwierigkeit angemessen), c) Musterlösung, d) Bewertungsvorschlag, e) Zusammenfassendes Ergebnis Stichprobenweiser Post-Check von Klausuren, mit Fragen hinsichtlich: a) Korrekturform, b) Korrekturdurchführung (z. B. individuelle Lösungsansätze berücksichtigt, analytische Aspekte und kritische Reflexion angemessen berücksichtigt), c) Niveau, d) Notenspektrum Begutachtung mündlicher Prüfungen mit Fragen hinsichtlich: a) Inhalt (Qualität und Relevanz der Aufgaben), b) Benotung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der festgestellten Prüfungsleistung), c) Prüfungskommission, d) Prüfungsablauf, e) Notenspektrum) Erhebung und Analyse der Durchfaller- und Abbrecherquoten Erhebung und Analyse der Durchschnittsnoten im Bachelorstudium 36 / DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG
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