über s In dieser Ausgabe
|
|
- Cornelius Schwarz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jahrgang 12, Ausgabe 126 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe 1 Eine neue Brücke über s Thüringer Meer Eine neue Brücke über s 2 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung der Jagdgenossenschaft Altenbeuthen und der Waldbesitzer Lothra Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße Drognitz Telefon / Telefax / Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen
2 Seite 2 Eine neue Brücke über s Thüringer Meer Zur Erinnerung: Der Bau der wichtigen Brücke über die Saale, an der alten Linkenmühle, er folgte 1879 nach 200-jähriger Diskussion! Nach dem verheerenden Saalehochwasser von 1890 dauerte es rund 35 Jahre, bevor nach verschiedenen Versionen der Bau der Talsper ren begann. Eine V erpflichtung der damaligen Aktiengesellschaft Obere Saale für unsere Region war, eine neue Brücke über den zukünftigen Hohenwarte-Stausee als Ersatz für die Brücken bei Neidenberga und der Linkenmühle zu bauen. So entstand zwischen den Jahren 1939 und 1944 die neue Brücke an der ebenfalls neuen Linkenmühle mit Gasthaus.
3 Seite 3 Die sinnlose Sprengung dieses stolzen Bauwerkes im April 1945 war eines der letzten Verbrechen der Nazis in unserer Region. 64 Jahre sind seit dem vergangen. Die arme DDR hat in den 40 Jahren ihres Bestehens den W iederaufbau nicht als notwendig erachtet. Die reiche Bundesrepu - blik, seit 20 Jahren, aber ebenso wenig. Nüchtern betrachtet ist die wir tschaftliche und touristische Dringlichkeit für einen Brückenbau inzwischen nicht gestiegen. Aber gegenüber Millionenausgaben für zu viele Spaßbäder z.b. in Thüringen oder anderen Millionengräbern im Bund, ist der Brückenbau eine berechtigte und solide Investition, erst recht in Verbindung mit wirklich dringenden Straßensanierungen. Oder: Die neue Eisbrücke am Ausgleichsbecken Burgkhammer ist keineswegs bedeutsamer als die an der Linkenmühle und wurde sogar mit EU Mitteln mitfinanziert. Die von Rettungsschirmen und -paketen, Konjunktur - programmen usw. geprägte Entwicklung der vergangenen Monate war für einige interessierte Leute unserer Region Anlass genug, den Brückenbau erneut auf die Tagesordnung zu setzen (Vielleicht die letzte Gelegenheit!?). In kürzester Zeit wur de inzwischen viel in Bewegung gesetzt. Auch die Absage der Gemeinden Drognitz und Altenbeuthen zu einer überstürzten Rückstufung der Straße Drognitz Altenr oth war ein Schritt in die richtige Richtung Ursula und Hermann Hirschfeld IMPRESSUM Herausgeber: Einheitsgemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann, Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Herr Marten, Telefon / Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Lindenblatt erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der Gemeinde Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1 a, Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann, Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Herr Marten, Telefon / Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service, Inh. Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a, Kaulsdorf Telefon / , Telefax satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesamtauflage: 500 Exemplare
4 Seite 4 AMTLICHER TEIL HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Drognitz für das Jahr 2009 Auf Grund 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 in der zur Zeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drognitz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ,00 Euro BÜRGERMEISTERINFORMATIONEN MONAT FEBRUAR Straßenlampen beschädigt Im Ortsteil Reitzengeschwenda wurden zum wieder - holten Male im Bereich des Gartenweges die Straßenlaternen beschädigt, vermutlich wurden sie mit einem Luftgewehr beschossen. Die Gemeinde Drognitz hat jetzt Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Da es bereits Hinweise auf die mutmaßlichen Täter gibt, wir d die Anzeige hoffentlich zum Erfolg führen. 2 Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 250 v.h. b) für die Grundstücke (B) 310 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Es gilt der heute beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Drognitz, den 19. Januar 2009 Gemeinde Drognitz Zimmermann Bürgermeister Einladung zur Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt: am Mittwoch, dem 25. Februar 2009 um in der Uhr Gaststätte Zur alten Brauerei in Lothra Die Gemeinde Drognitz lädt hier mit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein. Tagesordnung: - Begrüßung - Protokollbestätigung der letzten Sitzungen - Bekanntgabe Haushaltssatzung Beschluss zur Arbeitsgemeinschaft Leader-Programm - Informationen zur Wahl Informationen zum Bebauungsplan Äußere Mutschwiese - Allgemeine Informationen und Bürgeranfragen Ihr Bürgermeister Tom Zimmermann
5 Seite 5 Bürgermeisterstammtisch am 31. Januar 2009 Der Bürgermeisterstammtisch in der Flößer gaststätte Zum Wolf in Drognitz war schwach besucht. Obwohl die Anregung aus der Bevölkerung kam, einen Stammtisch oder eine Infoveranstaltung neben den üblichen Gemeinderatssitzungen durchzuführen, wurde der Bürgermeisterstammtisch nur von fünf Bürgern angenommen. Die interessanten Themen wie Wahlen 2009, Investitionen 2009, V erkauf Jugendclub/Gemeindesaal u.a. haben leider auch nicht das Interesse in der Bevölkerung geweckt. Der nächste Stammtisch wird im Monat März in Lothra stattfinden, in der Hoffnung, dass vielleicht ein wenig mehr Interesse aus der Bevölkerung kommt. Interessante Themen werden auf jeden Fall wieder auf der Tagesordnung stehen.
6 Seite 6
7 Seite 7 DAS LANDRATSAMT INFORMIERT Verbrennung von Strauch- und Baumschnitt Gemäß 4 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfall- Verordnung) vom 2. März 1993 (GVBl. S. 232), geändert durch Verordnung vom 9. Mär z 1999 (GVBl. S. 240) wird für das Gebiet des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt festgelegt, dass in der Zeit vom 14. bis 28. März 2009 (ausgenommen der 15. und 22. März 2009) tr ockener unbelasteter Baum- und Strauch - schnitt, der auf einem nicht gewerblich genutz - ten Gr undstück anfällt, verbrannt werden darf. Andere Abfälle, sowohl pflanzliche (z.b. Laub oder Grasschnitt) als auch nichtpflanzliche, dürfen aus - drücklich nicht verbrannt wer den. Bei der Verbrennung sind die in 4 und 5 der oben genannten Pflanzenabfall-Verordnung enthaltenen Bedingungen zu beachten. Insbesondere wird auf folgende Regelungen hin - gewiesen: 1. Das Verbrennen ist den örtlich zuständigen Gemeinden (Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder V erwaltungsgemeinschaft) mindestens zwei Werktage vorher anzuzeigen. 2. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 3. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine ander en Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden. 4. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: - 1,5 km zu Flugplätzen, - 50 m zu öffentlichen Straßen, m zu Lager n mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, ver - arbeitet oder gelagert werden, - 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forst - amtsbezirken höhere Waldbrandwar nstufen (ab Waldbrandwar nstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind, - 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung, - 5 m zur Grundstücksgrenze. 5. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. 6. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 7. Die V erbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nach - kontrolle ist zu gewährleisten. Zusätzlich ist das Brennmaterial zum Schutze von Kleinlebewesen erst kurz vor dem Verbrennen aufzuschichten. Bereits länger liegende Haufen sind umzuschichten. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt (z.b. die Verbrennung von anderen Abfällen) und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zusätzlich wir d daraufhingewiesen, dass Baum- und Strauchschnitt ganzjänrig, also auch während der zulässigen Verbrennungszeit, kostenlos in den vier - zehn dafür zugelassenen Grünschnittannahmeplätzen abgegeben werden. Hinsichtlich der Lage und Öffnungszeiten dieser Plätze wird auf die Seiten 2 bis 4 des Amts- und Informationsblattes des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale/Orla (ZASO) verwiesen, welches zusammen mit dem Abfallkalender für 2009 jedem Haushalt am Anfang diesen Jahres zugegangen ist. Kempe Leiter der Umweltverwaltung
8 Seite 8 Die Gemeindever waltung Kaulsdorf Ordnungsamt bittet um Beachtung folgender gesetzlicher Bestimmungen: Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG vom 18. Juni 1993) Festlegungen des 42 Veranstaltung von Vergnügungen 42 Veranstaltung von Vergnügungen (1)Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der V eranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichar tige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. (2)Absatz 1 gilt nicht für Veranstaltungen, die vor - wiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern sie in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind. (3)Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die nach Absatz 1 er - forderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird. Seit dem 1. Dezember 2008 ist das neue Thüringer Gaststättengesetz vom 9. Oktober 2008 (GVBl. Nr. 11 S. 367) in Kraft getr eten und ersetzt damit das Gast - stättengesetz des Bundes. Der Gesetzgeber geht nunmehr davon aus, dass die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden durch die nach 42 ThürOBG vom Veranstalter zu erstattende Anzeige über derartige Veranstaltungen Kenntnis erlangen und entsprechende Maßnahmen veranlassen. Die Information und ggf. Einbeziehung der möglicherweise betroffenen Fachbehörden (z.b. Bauaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Immissionsschutz, Lebensmittelüberwachung, Jugendschutz) soll durch die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden direkt erfolgen. Die Zuständigkeit der Unteren Gewerbebehörde beschränkt sich nunmehr lediglich auf die Festsetzung einer von 5 ThürGastG abweichenden Sperrzeit. Dies wird vorrangig bei Veranstaltungen, die im Freien und in Festzelten stattfinden, und mit Musikaufführungen verbunden sind, der Fall sein. Es ist also erforderlich, dass alle Veranstaltungen nach 42 (1) (OBG vom 18. Juni 1993) in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf angezeigt werden. Für die Anzeige derartiger Veranstaltungen können die Formulare in der Gemeindeverwaltung geholt werden. Weiter hin bitten wir um Beachtung der Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen/Bezug von Pyrotechnik Klasse II (Genehmigung von privatem Feuerwerk) Gemäß 23 Abs. 1 der 1. SprengV wird festgelegt: Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach 7 oder 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Deshalb ist ein Antrag auf Freistellung vom V erwendungsverbot des 23 Abs. 1 gemäß 24 Abs. 1 der 1. SprengV beim Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, Regio - nalinspektion Gera, mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen. Zu diesem Antrag ist zuvor die Stellungnahme der zuständigen Ordnungsbehörde einzuholen. Andernfalls ist eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sicherzustellen. Information über die Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Aus aktuellem Anlass und der damit verbundenen Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes weisen wir alle Eltern mit Kindern ab Vollendung des 2. Lebensjahr es auf Folgendes hin. Das Thüringer Erziehungsgeld wir d im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld gezahlt. Das Erziehungsgeld steht allen Eltern mit Kindern, die ihren Haupt - wohnsitz in Thüringen haben, nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres zu.
9 Seite 9 Erziehungsgeld wird einkommensunabhängig gezahlt und nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Alle Eltern sind bei der Beantragung des Er ziehungsgeldes eigenverantwor tlich, d. h. jeder hat sich selbständig um die rechtzeitige Beantragung zu bemühen. Das Erziehungsgeld wird höchstens sechs Monate rückwirkend, vom Tag der Antragstellung, gezahlt. Ansonsten verfällt der Anspruch. Die Beantragung des Erziehungsgeldes muss bei der jeweiligen W ohnsitzgemeinde erfolgen. Die Anträge für die Auszahlung der Erziehungsgeldes liegen in der Gemeinde Kaulsdorf vor. Laut Thüringer Erziehungsgeldgesetz beträgt die Höhe des Erziehungsgeldes - für das erste Kind 150,00 Euro - für das zweite Kind 200,00 Euro - für das dritte Kind 250,00 Euro - für das vierte und jedes weitere Kind 300,00 Euro Hierüber entscheidet die Ordnungszahl des Kindes gemäß der Kindergeldberechtigung. Eltern mit Kindern zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr, die einen Kindergar tenplatz in Anspruch nehmen, müssen bei ihr er Wohnsitzgemeinde Er ziehungsgeld beantragen und gleichzeitig eine Abtretungserklärung unterzeichnen. In diesen Fällen wird das Erziehungsgeld nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern das Er ziehungsgeld trägt zur Finanzierung des Kindergartenplatzes bei. Es wird dem Träger der Einrichtung ausgezahlt. Abgetreten wer den muss eine Summe von maximal 150,00 Euro. Die eventuell über dem Abtr etungsbetrag liegende Summe des Erziehungsgeldes (z.b. beim 2. oder 3. Kind) wird an die Eltern ausgezahlt. Bei der Beantragung müssen folgende Unterlagen mit eingereicht werden: 1. Kopie der Geburtsurkunde 2. Nachweis über den Erhalt von Kindergeld 3. Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U 7 Am 16. Dezember 2008 wurde das Gesetz zur Weiter entwicklung des Kinderschutzes beschlos - sen, welches die Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen nach sich zog. Ab 1. Januar 2009 ist die Zahlung des Thüringer Erziehungsgeldes an die Vorlage des Kinderunter - suchungsheftes gebunden Nachweis über die vollzogene Früherkennungsuntersuchung U 7. Erst nach vollständigem Einreichen aller er forder - lichen Unterlagen kommt es zu einem positiven Bescheid und damit zur Zahlung von Thüringer Erziehungsgeld. Oßwald Bürgermeister ENDE AMTLICHER TEIL ALLGEMEINER TEIL Jagdgenossenschaft Altenbeuthen Einladung zur Jahresversammlung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft lädt alle Jagd - genossen sowie Ehegatten oder Lebensgefährten des Gemeinschaftsjagdbezirkes Altenbeuthen r echt herzlich zur nicht öffentlichen Jahresversammlung ein: am Freitag, dem 6. März 2009 um in die Tagesordnung: - Begrüßung Uhr Gaststätte Zur Linde (Maak) in Altenbeuthen - Rechenschaftsbericht und Kassenbericht 2008/ Entlastung des Vorstandes - Verwendung und Abstimmung über die Jagdpacht - Information Wegebau - Allgemeine Fragen und Probleme - Kostenloses Abendessen Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. Horst Meinhardt Jagdvorsteher
10
11
WAHLBEKANNTMACHUNGEN. zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Altenbeuthen. am 24. Juni In dieser Ausgabe
25.05.2012 Jahrgang 15, Ausgabe 170 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrLANDRATSAMT WEIMARER LAND
LANDRATSAMT WEIMARER LAND Der Landrat Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda An alle Einwohner des Kreises Weimarer Land PF 1354 D-99503 Apolda Bahnhofstraße 28 D-99510 Apolda Telefon
MehrWeihnachtsfeier EINLADUNG. Wir freuen uns auf euer Kommen! In dieser Ausgabe
15.11.2016 Jahrgang 19 Ausgabe 11/2016 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrLANDRATSAMT WEIMARER LAND
LANDRATSAMT WEIMARER LAND Der Landrat Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda An alle Einwohner des Kreises Weimarer Land PF 1354 D-99503 Apolda Bahnhofstraße 28 D-99510 Apolda Telefon
MehrKINDERGARTEN MÄRCHENLAND DROGNITZ
19.09.2014 Jahrgang 17 Ausgabe 12/2014 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrA l l g e m e i n v e r f ü g u n g
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen Gem. 27 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG - vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705)
MehrZeltkirmes. Drognitz. HERZLICHE EINLADUNG zur Zeltkirmes am Samstag, dem 21. Juni 2014 ab Uhr in der Gaststätte Zum Wolf.
18.06.2014 Jahrgang 17 Ausgabe 08/2014 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrIn dieser Ausgabe. Hasen in der Bäckerei Bärschneider
17.09.2012 Jahrgang 15, Ausgabe 174 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrSTADT NORDHAUSEN ORDNUNGSAMT
Anzeige/Antrag Betreff: (bitte entsprechend ankreuzen) Eingangsvermerke: Eingangsdatum: Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung ( 42 ThürOBG) Antrag auf Sperrzeitverkürzung ( 5 ThürGastG) Antrag auf Ausnahmegenehmigung
MehrIn dieser Ausgabe. Bebauungsplan Sondergebiet Erholung Greez. Ergebnisse der Landschaftsneuvermessung. Vorfahrtsänderung. in der Ortslage Altenbeuthen
12.04.2013 Jahrgang 16 Ausgabe 04/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrAMTSBLATT der Stadt Querfurt
AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011
MehrIn dieser Ausgabe. Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda
In dieser Ausgabe 1 2 13.12.2014 Jahrgang 17 Ausgabe 15/2014 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer Kindergarten Märchenland Drognitz Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz
MehrAmtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau
Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund 29. Jahrgang Freitag, den 17. August 218 33. Woche / Nr. 8 Nächster Redaktionsschluss Montag, den 1.9.218 Nächster Erscheinungstermin Freitag,
Mehrfür den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7
AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - 132 - Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 27.04.2016 Nummer 7 HHS 2016 Gemeinde Großbardorf 133 HHS 2016 Gemeinde Höchheim 136
MehrAusnahmegenehmigung als Allgemeinverfügung:
tadt Monschau Der Bürgermeister -als örtliche Ordnungsbehörde- 52156 Monschau, den 27.03.2007 Bekanntmachung Nach 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und icherung der umweltverträglichen
MehrHaushaltssatzung 2017
Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrNummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:
AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt
Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2005 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 07
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2005 Heilbad Heiligenstadt, den 01.03.2005 Nr. 07 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld 06. Sitzung des Kreisausschusses des
MehrBekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 10. November 2005 29. Jahrgang / Nr. 43 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrGemeinde Leupoldsgrün
Gemeinde Leupoldsgrün Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Freitag, 09.03.2018 in Leupoldsgrün. Alle 13 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen. Hiervon waren 9 anwesend und 4 entschuldigt,
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrHaushalt 2018 HAUSHALT
HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2018 - unbesetzt Inhaltsübersicht Band I Seite Haushalt der Stadt Regensburg Gesamtübersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg X 1 ff
MehrNr Inhaltsverzeichnis
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
Mehrfür den Landkreis Eichsfeld
für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2002 Heilbad Heiligenstadt, den 15.02.2002 Nr. 05 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld 13. Sitzung des Werkausschusses für die Eichsfelder
MehrBekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)
MehrAMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
MehrAnschließend nichtöffentliche Sitzung
96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal
MehrHaushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr
A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 6 13.04.2017 Seite Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und
MehrAmtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss
MehrHaushalt 2019 HAUSHALT
HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2019 INHALTSÜBERSICHT Seite TEIL A Haushaltssatzung - Vorbericht Haushalt der Stadt Regensburg Übersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg
MehrFÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVII/26. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 25.06.2018 Jahrgang/Nummer XXXXVII/26 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 21 0143.2 Sitzung des Schulausschusses
MehrAmtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 12.12.2017 Nr. 78 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt
MehrAmtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön und der Gemeinden Ostheim v.d.rhön, Sondheim v.d.rhön und Willmars Herausgegeben von der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.rhön
MehrAmtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar 2009 Nummer 8 I N H A L T
Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar Nummer 8 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts- und
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses
23 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 5 Regen, 04.04.2017 Inhalt: Sitzung
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 26
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 03.08.2010 Nr. 26 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Bekanntmachung nach 9
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV
MehrAMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab
AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 04 Neustadt a.d. Waldnaab, den 20. März 2018 48. Jahrgang Inhaltsübersicht Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe
MehrVereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und
Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim 13.03. und 14.03.2018, 17 Uhr Anzeigepflicht Erlaubniserfordernis Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept Tipps
MehrZur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit.
Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit. Die Sitzung begann um 17.30 Uhr und endete um 19.27 Uhr (öffentlicher
MehrKirmes nach Altenbeuthen!
18.09.2013 Jahrgang 16 Ausgabe 10/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe
MehrNr Inhaltsverzeichnis. Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung;
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
Mehr2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;
60 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21 I n h a l t Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn; Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für
MehrNr Juli 2016 INHALT:
- 74 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt
MehrNummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg
MehrHAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schweinfurt folgende Haushaltssatzung: 1 (1) Der als Anlage beigefügte
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 12 Dingolfing, 12.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 60 - Verordnung des Landratsamtes Dingolfing-Landau zur Änderung über das Wasserschutzgebiet im Markt
MehrSTADT BAD SALZDETFURTH
STADT BAD SALZDETFURTH Allgemeinverfügung über die Festlegung von Brenntagen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen mit Genehmigung Gem. des 2 Abs. 1 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen
MehrA m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim
A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 11 vom 26.05.2017 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw.
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung
MehrAMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,
MehrHaushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019
--- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde
Mehr22. Jahrgang Nr Februar 2016
22. Jahrgang Nr. 2 1. Februar 6 ALLGEMEINE UND ÖFFENTLICHE INFORMATIONEN DER VG HANSTEIN-RUSTEBERG Nachruf Am 17.12.5 ist nach langer schwerer Krankheit unser ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Lindewerra,
MehrRegierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 95 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 73. Jahrgang Regensburg, 13. September 2017 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale
MehrNr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung
MehrRegierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 33 Amtsblatt 74. Jahrgang Regensburg, 17. April 2018 Nr. 4 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
MehrVerordnung der Stadt Papenburg über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern
Verordnung der Stadt Papenburg über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern Aufgrund der 1, 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) vom 19.01.2005 (Nds. GVBl.
MehrFÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXV/2. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 11.01.2016 Jahrgang/Nummer XXXXV/2 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes K e i n e B e k a n n t m a c h u n g
MehrNr März 2018 INHALT:
- 35 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012
MehrRegierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 77 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 69. Jahrgang Regensburg, 15. Oktober 2013 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Verordnung zur Auflösung des gemeindefreien Gebietes
MehrA) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION
MehrAMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
MehrAmtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten
MehrAmtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2019
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:
Mehrfür den Landkreis Freyung-Grafenau
Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
MehrAMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009
AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG
MehrRegierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 29 Amtsblatt 68. Jahrgang Regensburg, 17. April 2012 Nr. 3 Inhaltsübersicht Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung Bekanntmachung Aktion Integration Auslobung von Preisen für erfolgreiche Aktivitäten...30
Mehr8. Jahrgang Laufende Nummer: 01 Ausgabetag: 13. Januar 2010
Amtsblatt des Zweckverbandes mit dem Sitz in 99947, Hüngelsgasse 13 Amtsblatt des Zweckverbandes für sein Verbandsgebiet mit den Mitgliedsgemeinden Altengottern,, Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg,
MehrAMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht
AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli 2017 47. Jahrgang Inhaltsübersicht Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrA m t s b l a t t. Nr Januar Jahrgang
A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:
MehrAMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
MehrFÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 09.06.2008 Jahrgang/ Nummer XXXVII/24 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 21-941/02.1 Haushaltssatzung des Landkreises
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen
Mehr24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 24. Jahrgang Nr. 8 04.04.2019 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Erkrath... 2 Tagesordnung
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
Mehrder Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 7. Jahrgang * Schönefeld, den 11.01.2010 Nummer: 01/10 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrNr. 49 Böklund, 15. Dezember Jahrgang
Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt,
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom - 68 - Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung der Haushaltssatzung des
MehrAMTSBLATT FÜR LANDKREIS UND LANDRATSAMT BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN
7. Ausgabe vom 11.04.2019 Seite 1 von 6 Inhalt: Neubau einer 6-er Sesselbahn Schrödelsteinbahn durch die Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbandes Seniorenwohnund Pflegeheim
MehrGemeinderat - Sitzungsnotizen
44. Gemeinderatssitzung Ort: Rathaus Solnhofen Datum 30.03.2017 Beginn 19:00 Uhr Ende 21:50 Uhr 1. BGM Schneider, 2. BGM Joachim Schröter, GR Ute Grimm, GR Birgit Güllich, GR Jochen Eger, GR Klaus Hölzl,
Mehrder Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrAmtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 21/22/23/24 Tirschenreuth, den 13.06.2016 72. Jahrgang Inhaltsverzeichnis
MehrStadt Ilmenau. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan Große Kreisangehörige Stadt. Universitätsstadt
Stadt Ilmenau Große Kreisangehörige Stadt Goetheund Universitätsstadt 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 INHALTSVERZEICHNIS Nachtragshaushaltssatzung Beurteilung der dauernden
Mehr61. Jahrgang Nr. 10 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: samt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim samt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;
MehrAllgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Stadt Soest
Stadt Soest Der Bürgermeister Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Stadt Soest - 1 - Aufgrund 27 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994
MehrBekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal
Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2018 Freitag,
MehrLANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen
für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
MehrFÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/ Nummer XXXXIV/24. Teil I
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 15.06.2015 Jahrgang/ Nummer XXXXIV/24 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 21 941 Haushaltssatzung des Landkreises
MehrAmtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
10. Jahrgang Biesenthal, 26. November 2013 Ausgabe 14/2013 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüdnitz für das Haushaltsjahr 2014... Seite 2 2. Haushaltssatzung
MehrA m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim
A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 8 vom 20.04.2018 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner
MehrOrdnungsbehördliche Verordnung
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Dahlenburg vom 17.12.2015 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Durchführung
MehrAmtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung
MehrAmtsblatt. für den Salzlandkreis. Amtliches Verkündungsblatt. 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T
Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Hinweisbekanntmachung
Mehr